Abbrucharbeiten
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Abbrucharbeiten
01
Abbrucharbeiten
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen Die nachfolgend beschriebenen Leistungen zur Baustelleneinrichtung sowie zu den Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen und vollständig in die jeweiligen Positionspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Baustelleneinrichtung Herstellen, Vorhalten und Entfernen einer baustellenbezogenen Einrichtung für die Ausführung der Arbeiten. Hierzu zählen insbesondere: Bereitstellung und Vorhaltung von Werkzeugen, Maschinen, Gerüsten, Lagerflächen und Transportmitteln, Schutz und Sicherung der eigenen Materialien und Bauteile gegen Witterung, Diebstahl und Beschädigung, ggf. Einrichtung von Materialaufzügen oder Transportwegen im Gebäude, Bereitstellung von Arbeitsplätzen und Sicherheitsvorkehrungen gemäß Arbeitsschutzrichtlinien, tägliche Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche und Zwischenentsorgung. Die Baustelleneinrichtung ist während der gesamten Bauzeit betriebsbereit vorzuhalten und nach Abschluss der Leistungen vollständig zu räumen. Schutzmaßnahmen Liefern und Anbringen von Schutzmaßnahmen zum Schutz angrenzender Bauteile (z. B. Bodenbeläge, Fenster, Türen, Aufzüge, Installationen) vor Verschmutzung oder Beschädigung durch Staub, Transport, Materiallagerung und Montagearbeiten während der Ausführung der Trockenbauarbeiten. Nach Beendigung der Arbeiten ist der Schutz fachgerecht zu entfernen. Beschädigte Schutzvorrichtungen sind zu ersetzen.
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
Allgemeine Hinweise Allgemeines Dieses Leistungsverzeichnis beinhaltet sämtliche Abbruch-, Rückbau- und Demontagearbeiten im Rahmen der Umbaumaßnahme des oben genannten Bestandsgebäudes. Der Rückbau erfolgt abschnittsweise im koordinierten Gewerkebetrieb. Auf angrenzende Nutzungen, Personenverkehr und sensible Bauteile ist besonders Rücksicht zu nehmen. Alle Leistungen sind nach VOB Teil C, insbesondere nach DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten", auszuführen. Umfang der Abbrucharbeiten Gegenstand der Leistungen sind u.a.: Rückbau von nichttragenden Innenwänden (Mauerwerk, Trockenbau) Abbruch von Boden- und Wandbelägen (PVC, Fliesen, Teppich) Rückbau abgehängter Decken (Raster-, Gipskarton-, Metalldecken) Demontage von Einbauten (Sanitärelemente, Türen, Trennwände) Rückbau von Installationen (ohne Anschlussarbeiten) Baustofftrennung und Entsorgung nach AVV Schutzmaßnahmen und Baustelleneinrichtung Bauzustand / Baustellenbesonderheiten Nicht zu bearbeitende Bauteile sowie verbleibende Installationen sind staubdicht und stoßfest zu schützen. Die Abbruchbereiche befinden sich im EG ebenerdig; Anlieferung, Abtransport und Zwischenlagerung von Materialien müssen baulogistisch koordiniert erfolgen. Baustelleneinrichtungsflächen sind nicht vorhanden. In die Einheitspreise ist einzukalkulieren, dass für die eventuelle Nutzung der Parkflächen (z.Bsp. Containerstellung) eine verkehrsrechtliche Anordnung selbst zu beschaffen ist. Der Bauherr kann in diesem Prozess unterstützend tätig werden, es kann jedoch keine Fläche garantiert werden. Bestandsschutz und Schadstoffe Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten über die Lage aller relevanten Leitungen, Schächte und Konstruktionen zu informieren.Bei Verdacht auf schadstoffhaltige Materialien (z.B. asbesthaltige Spachtel, künstliche Mineralfasern) ist die Arbeit sofort einzustellen und die Bauleitung zu informieren. Der Rückbau ist schadstoffarm, erschütterungs- und staubarm auszuführen. Schutzmaßnahmen / Reinigung Alle notwendigen Schutzmaßnahmen (z.B. Staubschutzwände, Einhausungen, Abklebungen, Schutzfolien, Bodenabdeckungen) sind vom AN einzurichten und im Preis inbegriffen. Baustellenbereiche sind sauber zu halten; die Übergabe der Flächen hat besenrein zu erfolgen. Entsorgung / Dokumentation Anfallende Materialien sind sortenrein zu trennen und fachgerecht zu entsorgen.Die Nachweise (z.B. Entsorgungsnachweise, Wiegescheine) sind dem AG bzw. der örtlichen Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.Kippgebühren, Transport, Containerstellung etc. sind in den Einheitspreisen enthalten, soweit nicht gesondert ausgeschrieben. Koordination mit anderen Gewerken Der AN hat seine Leistungen in enger Abstimmung mit anderen Gewerken und dem Bauablauf zu koordinieren.Terminliche und technische Schnittstellen sind rechtzeitig zu klären. Der AN hat sicherzustellen, dass andere Gewerke durch seine Arbeiten nicht beeinträchtigt oder behindert werden.
Allgemeine Hinweise
01.01 Schutzmaßnahmen
01.01
Schutzmaßnahmen
01.02 Entsorgung
01.02
Entsorgung
01.11 Wand
01.11
Wand
01.12 Wandbelag
01.12
Wandbelag
01.13 Decke
01.13
Decke
01.14 Boden
01.14
Boden
01.21 Tür
01.21
Tür
01.22 Öffnungen Baumeisterarbeiten
01.22
Öffnungen Baumeisterarbeiten
01.23 Rückbau Einbauten
01.23
Rückbau Einbauten
01.24 Stundenlohnarbeiten
01.24
Stundenlohnarbeiten