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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A0 BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG
ALLGEMEINES
Der Bauherr beabsichtigt, auf einem Grundstück am Frankfurter Ring 143 (Flur Nr. 129/37) in München ein Gewerbe- und Bürogebäude mit 2 Untergeschoss, Erdgeschoss und 5 Obergeschossen als Neubau zu errichten. Die zu errichtende oberirdische Geschossfläche beträgt ca. 9.000 qm.
Das im Norden der Landeshauptstadt entstehende Gebäude soll funktionell und flexibel
geplant werden. Angedacht ist eine Multi Tenant Struktur. Dabei ist eine
Drittverwendungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Ein besonderes Augenmerk wird
auf das Thema der Nachhaltigkeit gelegt.
Folgende Nutzungen sind im Neubau vorgesehen:
UG: Tiefgarage, Lager, Technik
EG: Hybridflächen, Büroflächen
1.-5. OG: Büroflächen
Es sind insbesondere folgende Anforderungen an das Gebäude als Rahmenbedingungen für
die Planung und Realisierung zu beachten:
Hohe Flexibilität bzgl. der Vermietung (kleinteilige Vermietung mit Größen von ca. 400 m² Od. Großmieter / In-House Lösung)
Hybridfläche mit möglichst wenig Stützen, Lichte Raumhöhe von min. 4,5 m
Flexibilität bzgl. spezifischer Anforderungen der Nutzer (u. a. Raumaufteilung, Raum- Konditionierung, Ausstattungsstandard)
Hohe Wirtschaftlichkeit bzgl. Investitions- und Nutzungskosten
Hohe Flächenwirtschaftlichkeit mit Maximierung der vermietbaren Flächen
Hohe Funktionalität bzgl. der Gebäudegliederung (u. a. Erschließung außerhalb und
innerhalb des Gebäudes)
Repräsentative Akzente mit Fokus auf die Eingangsbereiche
Leed Core and Shell Zertifizierung mit Platin
EU-Taxonomiekonform
A0 BAUBESCHREIBUNG
A3 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN A3 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
A3 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
A3.2 ZTV BETONARBEITEN A3.2 ZTV BETONARBEITEN
A3.2.1 Richtlinien und Normen
Für die Herstellung der nachfolgend beschriebenen Stahlbetonbauteile sind alle einschlägigen Richtlinien und Normen, insbesondere die folgenden Regelwerke zu beachten:
- DIN EN 206-1 Beton – Festlegungen, Eigenschaften, Herstellung und
Konformität
- DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, Teil 2: Beton –
Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Anwendungsregeln zu
DIN EN 206-1
- DIN 1045-3 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 3:
Bauausführung – Anwendungsregeln zu DIN EN 13670
- DIN EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton
- Richtlinie des DAfStb „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“
(BUmwS), Deutscher Ausschuss für Stahlbeton E. V., Berlin
- Richtlinie des DAfStb Stahlfaserbeton, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
E. V., Berlin
- Richtlinie des DAfStb „Selbstverdichtender Beton“, Deutscher Ausschuss für
Stahlbeton e.V., Berlin
- Richtlinie des DAfStb Verzögerter Beton – Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeits-
Zeit, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton E. V., Berlin
- Richtlinie des DAfStb „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“, Deutscher
Ausschuss für Stahlbeton E. V., Berlin
- DBV-Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen, Deutscher Beton- und
Bautechnik-Verein E. V., Berlin
- DIN EN ISO 17660 Schweißen von Betonstahl
- DIN EN 12350-1 Prüfung von Frischbeton – Teil 1: Probenahme
- DIN EN 12350-2 Prüfung von Frischbeton – Teil 2: Setzmaß
- DIN EN 12350-3 Prüfung von Frischbeton – Teil 3: Vebé-Prüfung
- DIN EN 12350-4 Prüfung von Frischbeton – Teil 4: Verdichtungsmaß
- DIN EN 12350-5 Prüfung von Frischbeton – Teil 5: Ausbreitmaß
- DIN EN 12350-6 Prüfung von Frischbeton – Teil 6: Frischbetonrohdichte
- DIN EN 12350-7 Prüfung von Frischbeton – Teil 7: Luftgehalt – Druckverfahren
- ASTM C 173 Bestimmung des Luftgehalts von Frischbeton durch Volumen-
Messung, siehe DAfStb-Heft 422 „Prüfung von Beton – Empfehlungen und
Hinweise als Ergänzung zu DIN 1048“
- DIN EN 12390-1 Prüfung von Festbeton – Teil 1: Form, Maße und andere
Anforderungen für Probekörper und Formen
- DIN EN 12390-2 Prüfung von Festbeton – Teil 2: Herstellung und Lagerung von
Probekörpern für Festigkeitsprüfungen
- DIN EN 12390-3 Prüfung von Festbeton – Teil 3: Druckfestigkeit von Probekörpern
- DIN EN 12390-4 Prüfung von Festbeton – Teil 4: Bestimmung der Druckfestigkeit
– Anforderungen an Prüfmaschinen
- Richtlinie des DAfStb „Massige Bauteile aus Beton“, Deutscher Ausschuss für
Stahlbeton E. V., Berlin
- DIN EN 13791 Bewertung der Druckfestigkeit von Beton in Bauwerken oder in
Bauwerksteilen
A3.2.2 Allgemeines
Sofern im Positionstext nicht anderslautend angegeben gelten folgende Überwachungsklassen:
- bei Betongüten bis C25/30 gilt Überwachungsklasse 1
- bei Betongüten von C30/37 bis C55/67 gilt Überwachungsklasse 2
- bei allen Betongüten ab C55/67 gilt Überwachungsklasse 3
Die Durchführung aller erforderlichen Prüfungen / Maßnahmen für die Eigenüberwachung sind in die Einheitspreise einzurechnen, ebenso alle Materialproben, deren Nachbehandlung sowie die erforderlichen Prüfungen, einschl. Protokollierung.
Im Sinne der Eigenüberwachung bei der Bewehrungsverlegung hat der AN die korrekte Verlegung der Bewehrung zu prüfen und zu bestätigen und vor der geforderten Abnahme durch den Tragwerksplaner bzw. Prüfingenieur zu bestätigen.
Erforderliche Bewehrungsabnahmen sind mindestens 24 h vorher anzukündigen.
Wände werden in Ortbeton ausgeführt.
Decken werden in Ortbeton bzw. mit Spannbetonhohldielen-Platten ausgeführt.
Nötige Abstimmungen und Arbeitsunterbrechungen mit/durch die Fachplanungen Elektro und HSL bzw. der ausführenden Firmen Elektro und HSL (z. B. Zum Einbau von Leerrohren etc. in die Wände und Decken) sind mit den Positionen abgegolten.
Bewehrung ist immer in gesonderten Positionen erfasst.
Aussparungen bis 2,50 m² werden in der Gesamtmenge übermessen. Ein Abzug erfolgt erst bei einer Einzelgröße größer als 2,50 m².
Die Herstellung von Öffnungen aller Abmessungen wird in gesonderten Positionen beschrieben.
Für Ausschalfristen und Nachbehandlungen gelten die Anforderungen nach der jeweils geltenden Norm und die Angaben des Tragwerksplaners.
Es gelten die Bautoleranzen gem. DIN 18201 und DIN 18203, so lange diese Normen nicht durch die Einführung einer Euronorm ersetzt werden.
Für die Nachbehandlung des Betons sind die Vorgaben der DIN EN 13670: 2011-03, Abschnitt 8.5 mit NAD DIN 1045-3: 2012-3 zu beachten (u. a. Abdecken mit Folie, Feuchthalten etc.).
Bei dichter Verlegung der Bewehrung ist die Körnung des Betons (0-16 mm und 0-8 mm) durch den AN anzupassen; dies ist in allen Bauteilen möglich.
Die geplante Korngröße ist mindestens zwei Wochen vor Ausführung mit den Planern und der OÜW abzustimmen.
Rüttelgassen werden nicht explizit auf den Bewehrungsplänen ausgewiesen und sind vom AN vor oder im Zuge der Bewehrungsverlegung mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Notwendige Hilfsabstützungen für freistehende Bewehrungsstäbe - auch über mehrere Geschosse bei Stützen - sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Das Herstellen bzw. die Ausbildung von Betoneinbringöffnungen, abgestimmt auf die statischen Erfordernisse, sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Bei einzelnen Bauteilen kann der gemäß DIN EN 1992-1-1 maximal zulässige Bewehrungsgrad ausgenutzt sein. Die Betonrezeptur ist darauf abzustimmen.
Es können sich hieraus Erschwernisse beim Einbau der Bewehrung bzw. beim Einbringen des Betons ergeben.
Bei Bewehrungsabnahmen des Tragwerksplaners oder des Prüfingenieurs können kurzfristig Zulagebewehrungen erforderlich werden. Um keine zeitliche Verzögerung entstehen zu lassen, ist eine angemessene Auswahl und Menge von Betonstahl auf der Baustelle vorzuhalten:
Das Schneiden und Biegen von Betonstahl auf der Baustelle - beispielsweise bei Zulagen im Zuge von Bewehrungsabnahmen - ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Das Schneiden von Bewehrung bei Aussparungen bis D 16 mm ist einzukalkulieren.
Zum Betonieren bei extremen Temperaturen wird auf die einschlägigen Regelwerke, insbesondere auf DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3, auf das DBV-Merkblatt "Betonieren im Winter" sowie auf das Zement-Merkblatt B21 "Betonieren bei extremen Temperaturen" verwiesen.
Die Leistung der DIN 18331, VOB Teil C, 4.2.13: Herstellen von Vouten, Auflagerschrägen, stumpf- oder spitzwinkligen Ecken und Konsolen ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
A3.2.3 Fertigteile
Für alle Beton- und Stahlbetonbauteile, die als Fertigteil ausgeführt werden, sind durch den AN (bzw. Das beauftragte Fertigteilwerk) die erforderlichen Bewehrungspläne/Schalpläne zu erstellen und dem Architekten zur Freigabe mit ausreichend Vorlauf (ca. 5 Wochen) vorzulegen.
Die Leistung beinhaltet auch alle statischen Nachweise für Bau- und Transportzustände.
Alternative Elementierungen und Anschlüsse (z. B. Bei Ausführung von Filigran-Halbfertigteildecken anstelle der ausgeschriebenen Ortbetondecken als Sondervorschlag) sind mit den Planern abzustimmen, die statischen Nachweise vom AN zu erstellen und zur Prüfung einzureichen. Die Prüfgebühren sind vom AN zu übernehmen.
Stahlbeton-Fertigteile sind nach DIN EN 1992-1 mit DIN 1045-4 herzustellen.
Die Anforderungen an Ausschalfristen und Nachbehandlungsdauer nach DIN 1045-3 sind zu beachten.
A3.2 ZTV BETONARBEITEN
03 BETONARBEITEN
03
BETONARBEITEN
CSC-Zertifizierung Beton CSC-Zertifizierung Beton
Es darf nur Beton eingebaut werden, der nach dem Concrete Sustainability Council (CSC) für das Co2-Modul zertifiziert ist.
Für die Bodenplatte und die WU-Außenwände gilt die Anforderung Level 2 (mind. 40% Reduktion)
Für alle anderen Betonbauteile gillt die
Anforderung Level 1 (mind. 30% Reduktion)
CSC-Zertifizierung Beton
03.05 DECKEN
03.05
DECKEN