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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeiner Hinweis zur Ausschreibung Tischlerarbeiten Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind folgende Lesitungen an Türen:
- Instandsetzung/Umbau von Bestandsinnentüren in Fluren u. Treppenhäuser (TRH)
- Instandsetzung/Umbau von Bestandsinnentüren
(ohne Flure u. Treppenhäuser)
- Umsetzen und Neubau von Innentüren
(ohne Flure u. Treppenhäuser)
- Instandsetzung/Umbau von Bestandsaussentüren
Allgemeiner Hinweis zur Ausschreibung Tischlerarbeiten
ZTV Allgemein Mitbenutzung fremder Gerüste
Soweit längen- und flächenorientierte Gerüste zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der AN, die überlassenen Gerüste pfleglich zu behandeln. Eigenmächtige Gerüstumbauten oder -rückbauten sind unzulässig. Erforderliche Gerüstumbauten sind bei der Objektüberwachung so rechtzeitig anzumelden (8-10 AT vorher), so dass der Umbau mit dem AN Gerüstbau und möglichen anderen Auftragnehmern, die das Gerüst zeitgleich nutzen wollen, abgestimmt werden kann.
Ordnung und Sauberkeit
Es ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit zu richten. Die Baustelle, sowie die Lager - und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende jeder Arbeitsschicht aufzuräumen. Abfall, Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial, Brotzeitreste etc. sind
vom AN eigenverantwortlich zu entsorgen oder kann fraktioniert und kostenpflichtig dem Baulogistiker übergeben werden. Wird dem nicht arbeitstäglich entsprochen, wird ohne Anspruch auf Nachfris t unverzüglich der Baulogistiker für den AN tätigt und verrechnet seinen Aufwand zu Lasten des AN an den AG.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Gemäß Planliste, nur digital.
Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Siehe Leistungsverzeichnis.
Sonstiges Ausführungsunterlagen
Alle freigegebenen Ausführungspläne des AG werden dem AN nur digital übergeben.
Pläne vom AN sind in Papierform auszudrucken und als Ausführungsunterlagen auf der Baustelle zu verwenden und ständig in aktueller Fassung vorzuhalten.
Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte arbeitstäglich (also nicht z.B. als Wochenzusammenfassungen !) zu führen und davon dem AG und seiner Objektüberwachung zu Ende jeder Arbeitswoche einen SCAN per eMail zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und
Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Betonierungszeiten udgl.), Abnahmen nach § 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Das gilt auch für Nachunternehmer des beauftragten AN.
Kommunikaton auf der Baustelle
Je Arbeitsgruppe/Kolonne ist ein gut deutschsprachiger, auch in technischer Hinsicht intern weisungsbefugter Vorarbeiter ganztägig beizustellen; dies gilt inbesondere auch, wenn vom AN Leistungen an zugelassene Subunternehmer, Werkvertragskolonnen, Montagepartner vergeben werden.
Sollte dies nicht erfolgen, werden alle für den AN Tätigen solange der Baustelle verwiesen, bis die hier formulierte Vertragspflicht (wieder) eingehalten ist. Eigener Verzug des AN und/ oder Behinderungen Dritter die dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des AN.
BE-Flächen
BE-Fläche im Innenhof
Allgemein
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Alle verbauten Materialien und Konstruktionen sind mit entsprechenden Unterlagen/ Angaben zu dokumentieren.
7.4 Sonstige Angaben
Abrechnungspläne, Aufmaße
Der Auftragnehmer hat Abrechnungspläne zu erstellen und auch bereits mit den Abschlagsrechnungen einzureichen. Aufmaße sind getrennt von den Rechnungen als steigendes Aufmaß zu erstellen (Aufmaßblätter), es dürfen nur gleiche Positionen auf einer Seite aufgeführt werden. Rechnungsstellungen, die dem nicht entsprechen oder durch die Objektüberwachung nicht "rasch und sicher" geprüft werden können (VOB/B), werden zurück gewiesen.
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ZTV Allgemein
ZTV Innentüren - Instandsetzung/Umbau/Neubau Gewerk Innentüren
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Instandsetzung von Innentüren in den Fluren und Treppenhäusern
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Instandsetzung von überwiegend bauzeitlichen Innentüren.
Grundlage des Angebotes sind außer der VOB/B und der VOB/C die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für die Instandsetzung von Innentüren aus Holz.
Ausführungsbeschreibung
siehe auch Anlage: 240731_Objektbeschreibung Bauablauf.pdf
Alle in folgendem Text beschriebenen Arbeitsschritte verstehen sich als Inklusivleistungen derjenigen Leistungspositionen, welche auf diese und ggf. weitere Ausführungsbeschreibungen verweisen.
Für die Aufarbeitungsmaßnahmen sollen die Türelemente, wenn möglich Vorort und im eingebauten Zustand verbleiben. Dagegen können die Türflügel
nach Wahl des AG ausgebaut, Vorort aufgearbeitet oder dafür in die Räume für Aufarbeitung (alte Werkstätten) im Hof des Objektes transportiert werden.
Entstehende Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Entscheidung für den Ausführungsort sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Über die Ausführungsbeschreibung hinaus gehende Leistungen und Hinweise, welche nicht für alle Türelemente zutreffen, sind in den jeweiligen
Positionen der Fenster bzw. in ergänzenden Positionen beschrieben, insbesonder der Umbau der Türen zu Brandschutzqualität dt oder dts.
Zum Bauvorhaben:
Das Bauvorhaben unterliegt dem Denkmalschutz. Ziel der Arbeiten ist die Aufarbeitung und Instandsetzung von Bestands-Innentüren. Dabei sollen Schäden durch Abnutzung, Verschmutzung etc. behoben und ausgebessert werden, um die historische Bausubstanz in ihrer Gestalt und Funktion wieder in Stand zu setzen.
Alle Arbeiten sind unter größtmöglicher Materialschonung auszuführen und die Methodik dementsprechend zu wählen. Das heißt, die Originalsubstanz soll, sofern die Tauglichkeit zur Aufarbeitung gegeben ist, erhalten werden.
Die Auflagen und Hinweise aus der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden denkmalrechtlichen Genehmigung sind zu beachten.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Aufarbeitungsarbeiten von historischen Innentüren.
Es ist einzukalkulieren, dass in jeder Bauphase zeitgleich mehrere Gewerke auf der Baustelle tätig sind. Es ist somit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ausführung der Arbeiten in zeitlich versetzten Abschnitten erfolgt, jedoch innerhalb der vereinbarten Bauzeit.
Der AN hat im Auftragsfall einen Feinterminplan als Balkendiagramm mit
Kapazitätsuntersetzung über seine vertragliche Leistung auf Grundlage
des Generalterminplanes und unter Berücksichtigung der Vertragsfristen
dem AG und dem SiGe-Koordinator zur Freigabe vorzulegen. Die
Festlegungen des AG zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung
mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen. Der
Baufristenplan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung,
bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2 Ausfertigungen zu
übergeben.
Es sind alle zur Zeit der Ausführung geltenden Richtlinien und Gesetze zur Reduzierung des Lärmpegels zu beachten.
Insbesondere erfolgt der Verweis auf das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG) in der aktuellen Fassung (hier drei Monate vor Eröffnungstermin geltende Fassung), sowie auf die in §
66 aufgeführten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm.
Beim Transport sind Bauschutt und Aushubmassen mit Planen abzudecken.
Sämtliche Schutz- und Sicherungseinrichtungen sind eigenverantwortlich festzulegen und in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die bezüglich Emissions- und Immissionsschutz den neuesten technischen Auflagen und Vorschriften sowie dem neuesten technischen Stand entsprechen.
Bei lärmintensiven Arbeiten sind ausschließlich schallgedämmte Baumaschinen bzw. Geräte zu verwenden.
Bei Arbeiten mit Staubemissionen sind nur Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung einzusetzen.
Baustelleneinrichtung
Ein Kran oder sonstiges Hebezeug für Leistungen des AN werden bauseits nicht gestellt. Kranmieten etc. für Arbeiten aus dem Leistungsbereich des AN sind in die jeweiligen EP einzurechnen. Evtl. Mitbenutzung der Hebezeuge anderer am
Bau beteiligter AN ist durch den AN selbstständig zu koordinieren.
Ein Fassadengerüst mit Baufzug (Material) wird bauseits gestellt.
Der Materialtransport erfolgt
- über den bauseitigen Materialaufzug am Gerüst
- über die geschützten Treppenhäuser
in den Hof.
Die Tischler- und Malerarbeiten können nach Abstimmung mit dem AG im Hof des Objektes in den ehemaligen Werkstätten erfolgen. Entfernung Werkstätten zum Gebäude ca. 50 m.
Der Brandschutz auf der Baustelle obliegt dem AN in seinem
Arbeitsbereich. Entsprechendes Löschgerät ist vorzuhalten. Notwendige Feuerwehrzufahrten zur Baustelle sind von Material und Gerät freizuhalten. Sammelcontainer für brennbare Baustoffe sind arbeitstäglich abzufahren. Seitens des AG wird keine Haftung für Schäden oder Verlust der BE übernommen.
Ca. 4 Wochen nach Einbau der Türelemente hat durch den AN ein Nachjustieren der Türen zu erfolgen. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Befestigungsmittel, Kleineisenteile, Ausklinkungen, Bohrungen etc., die
zur fertigen Arbeit gehören, sind auch ohne ausdrückliche Erwähnung in
der Leistungsbeschreibung in Material und Montage in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Türaufschlagrichtung:
Die in jeweils einer Position beschriebenen Türelemente unterscheiden sich in ihrer Aufschlagrichtung in DIN links und DIN rechts, ohne dass die Aufschlagrichtung in der jeweiligen Position angegeben bzw. unterschieden ist. Einzukalkulieren ist somit, dass sich innerhalb der jeweiligen Position die
Aufschlagrichtungen unterscheiden.
A - ARBEITSSCHRITTE FÜR AUFARBEITUNG VON BESTANDSINNENTÜREN :
1 Zustandsanalyse und Dokumentation
Analyse und Beurteilung des Gesamtzustands/Schadbildes am Bestand (Rahmenkonstruktion, Beschichtung, Beschläge etc.) sowie Ermittlung der Art der Altbeschichtung. Entscheidungsfindung für notwendige Sanierungs-/Aufarbeitungsschritte unter Einbeziehung der AG-Bauleitung zur Auf- und Umarbeitung sowie Instandsetzung und Funktionswiederherstellung.
Alle zusätzlichen Aufwendungen für einen Ausbau, Transport und Wiedereinbau der Türen zur Aufarbeitung in der Werkstatt sind in die EP der Leistungspositionen einzurechnen.
Es ist eine Dokumentation über die Zuständen und Abläufe vor und während der Durchführung, sowie nach Abschluss der Arbeiten in Form von aussagekräftigen (Schwarz-Weiß-/ Farb-) Fotografien mit einem kurzen schriftlichen Bericht zu erstellen.
Türliste:
Der Auftragnehmer hat unverzüglich direkt nach Auftragserhalt eine komplette und sauber gegliederte Türelementliste, welche sämtliche ausgeschriebenen Türelemente mit allen ausgeschriebenen Eigenschaften und allen sonst noch
erforderlichen Angaben beinhaltet, aufzustellen und dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Türelementbearbeitung bzw. -bestellung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Die dem Leistungsverzeichnis beiliegende Türliste ist ein Konzept und dient nur der Kalkulation des Angebots.
2 Erhalten von Metall-Anbauteilen
Zerstörungsfreies Demontieren aller Beschlags- und Anbauteile wie Stoßbleche, Obentürschließer, Türfeststeller, Türbeschlag, Schließblech, Klinke, Verriegelungsmechaniken etc. Die demontierten Teile sind auf Funktion zu prüfen und dem Auftraggeber zur Entscheidung über die Wiederverwendung vorzulegen. Im Falle der Wiederverwendung sind die Teile zu lagern, andernfalls fachgerecht zu entsorgen.
Bei der Demontage der Türflügel sind die historischen Metall-Beschläge und -Anbauteile zu erhalten und für die Wiedermontage - sofern möglich - zu sichern.
Eventuelles Demontieren von Beschlags- und Anbauteile wie Stoßbleche, Obentürschließer, Türfeststeller, Türbeschlag, Schließblech, Klinke, Verriegelungsmechaniken muss zerstörungsfrei erfolgen. Die demontierten Teile sind auf Funktion zu prüfen und dem Auftraggeber zur Entscheidung über die Wiederverwendung vorzulegen. Im Falle der Wiederverwendung sind die Teile zu lagern, andernfalls fachgerecht zu entsorgen.
Nicht wieder verwendbare bauzeitliche Teile sind im Gebäude einzulagern.
Die Vorgaben des Denkmalamtes sind einzuhalten.
3 Entfernen von Farb- /Lackbeschichtungen an Holzelementen
Vollständiges schonendes Entlacken der Holzteile im Warmluftverfahren.
Entfernen der bleihaltigen Holzbeschichtungen der historischen Innentüren mit Infrarotgeräten im so genannten Speedheater-Verfahren. Das Entfernen der Beschichtung mittels Abbrennen oder offener Flamme ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Arbeitsmittel.
Speedheater Cobra oder Speedheater RS 1100 oder gleichwertige Infrarotgeräte
- Abziehklingen, Spachtel oder ähnliches Werkzeug
- Gerätekombination aus abgesaugter Schleifmaschine
- Gerätekombination aus abgesaugter Schleifmaschine und Entstauber (Klasse M) gemäß BG BAU Arbeitsschutzprämien
- Handschleifgerät/Schleifpad mit Absaugung
Erwärmung der Altbeschichtung mit Infrarotgerät, mit Spachtel oder Abziehklinge, vom Untergrund ablösen und mit Industriestaubsauger aufsaugen. Das Verfahren ist zu wiederholen bis nur noch geringfügige Beschichtungen vorhanden sind, bearbeitete Oberflächen absaugen.
Beschichtungsreste durch nachschleifen der Oberflächen mittel Handschleifgerät mit Absaugung entfernen und Oberflächen absaugen.
Der Boden ist in regelmäßigen Abständen je nach Verschmutzungsgrad abzusaugen. Die anfallenden Farbabfälle und Staubbeutel (Sauger) zentral sammeln und fachgerecht entsorgen.
Beim Entfernen bleihaltiger Beschichtungen mittels Infrarotgeräten entstehen keine bleihaltigen Aerosole oder Stäube. Der Mindeststandard des EU-Grenzwerts (0,1 mg/m 3) wird unterschritten. Voraussetzung ist die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen.
Bei Aufarbeitung Vorort sind alle Schutzmaßnahmen der angrenzenden Bauteile sowie Maßnahmen zur Verhinderung der Verschmutzung des Raumes durch entstehenden Staub in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
4 Reinigen von Metallbauteilen/Beschlägen an Holzelementen
Reinigungsmaßnahmen als Vorbereitung der Aufarbeitung der Farb-/Lackbeschichtungen wie unter Punkt für Holzelemente in vollem Wortlaut beschrieben, hier jedoch auf und an sichtbaren Einbauteilen aus Metall (Beschläge, Öffnungsmechanismen etc.).
Metallelemente mit durchschlagender Korrosion sind ausbauen, ggf. ersetzen (siehe gesonderte Position) bzw. Farbbeschichtung und Rost grundhaft entfernen, mit geeigneten Mitteln, wie Sandstrahlen, abschleifen o.a., reinigen, entrosten, entfetten etc. für anschließenden Auftrag von neuen Rostschutz- und Farbbeschichtungen.
5 Aufarbeiten von Holzelementen mit Türblättern, Zargen, Seitenteilen, Oberlichtern etc.
Gang und Schließbarkeit herstellen
Funktion sämtlicher Beschlagteile der Türen kontrollieren, Fetten und reparieren sämtlicher Beschlagteile, gegebenenfalls Kleinteile austauschen (inkl. Material), sofern erforderlich an den Flügeln und Rahmen der Türen nachschleifen bzw. nachhobeln.
Fehlende oder nicht mehr funktionsfähige Schließbleche ersetzen (inkl. Material).
Nach Rücksprache mit der AG-Bauleitung zur Schadensanalyse sind ggf. folgende Arbeitsschritte nötig und deshalb in die Einheitspreise der Aufarbeitung mit einzukalkulieren:
Überarbeiten der Holzteile in Abhängigkeit vom Zustand, d.h. Überprüfen der Stabilität der Eckverbindungen, defekte Verbindungen sind neu zu verkleben und/oder durch Anbohren und Ausfüllen der Bohrlöcher mit füllendem Klebstoff zu stabilisieren.
Überarbeiten, Ausbessern und Richten schadhafter Türholzprofile.
Bei Ersatz von schadhaften Konstruktionshölzern: Nachbildung in Nadelholz im Profilquerschnitt des historischen Vorbildes, Abrechnung nach Anzahl der Austauschhölzer (in gesonderten Positionen), inklusive Trennschnitte/ Ausbau des schadhaften Rahmenholzes, inklusive kraftschlüssiger Verbund mit den bestehenden Konstruktionshölzern, inklusive aller Nuten und
Einfräsungen für die Aufnahme der Verglasung,
Gerissenes Holz verleimen, Löcher, Risse, Fugen verkitten und schleifen,
Leicht beschädigtes Flügel- oder Rahmenholz durch Einsetzen kleinerer Holzpassstücke bis 150 mm Länge reparieren, einschließlich Material
Lose Verbindungen, besonders Eckverbindungen, wieder kraftschlüssig herstellen
Unnötige Verbindungsmittel entfernen (z.B. Nägel).
Überarbeiten und ausbessern der Falze für rechtwinklige Öffnungsflügel, als allseitig gleichmäßiger Türanschlag und zur Aufnahme der Türdichtung, sofern erforderlich), inklusive Nacharbeiten Kanten und Nachfräsen aller Kittfalze, sofern vorhanden.
Fehlstellen, Risse und Löcher mit Holzkitt schließen durch verspachteln und schleifen, in mehreren Durchgängen.
Türaufbau:
Umrahmung:
- Zarge, Futter, Blendrahmen
- Fehlstellen in der Oberfläche (Risse, Ausbrüche) nachbessern
- Zarge, Futter, Blendrahmen auf Beschädigungen überprüfen, Falz überarbeiten, Falzausbildung scharfkantig,
Türflügel:
- Fehlstellen in der Oberfläche (Risse, Ausbrüche) nachbessern
- Gang- und schließbar machen
Seitenteil (feststehend)::
- Fehlstellen in der Oberfläche (Risse, Ausbrüche) nachbessern
Bodenschwelle:
- wird demontiert und entsorgt
Oberlicht: festverglast
- Fehlstellen in der Oberfläche (Risse, Ausbrüche) nachbessern
Füllungen:
- Fehlstellen in der Oberfläche (Risse, Ausbrüche) nachbessern
Verglasungen:
- werden erneuert; siehe Pkt. Verglasung
Beschläge:
Bänder:
- Austausch defekter Teile
- Beschläge nachrichten
- Beschläge ölen, entlacken
- Evtl. entrosten der Bänder und Beschläge, anschließend streichen mit Grund- und Deckanstrich, mit Alcydharzlack seidenmatt, Farbton: wie Türen
Türdrückerganitur:
Austauschen der vorhandenen Ganituren
Richtqualität: FSB 1146 AGL o.glw.
Material: Aluminium
Oberfläche: schwarz, matt, ähnlich RAL 9005
Garniturenart: Türdrückergarnitur / WC-Garnitur
Schild: Langschild obal
Lochung: PZ 72 mm / R-WC 8 / 78 mm mit Notentriegelung
Angeb. Fabrikat: ...
(vom Bieter auszufüllen)
Einsteckschloss (Falle, Riegel):
Austausch der vorhandenen Schlösser
Montage neues Schloss passend zu Türdrückerganitur, Schließzylinder und Tür
Schließblech:
Austausch der vorhandenen Schließbleche
Montage neues Schließblech passend zum Einsteckscholss
Schließzylinder:
erneuern
Leistungen zum Austauschen der Schlösser, Schließbleche, Garnituren incl. erforderlicher Holzanpass- u. Ergänzungsarbeiten
6 Oberflächenbehandlung von Holztüren
Farbbeschichtung:
- es gelten; ift-Richtlinie HO-11/2 Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien
- scharfe Kanten brechen, kleine Schäden beispachteln, in Faserrichtung schleifen für eine haftende Oberfläche, alle Verunreinigungen sowie Schmutz, Staub und lose anhaftende Substanzen, durch geeignete Maßnahmen, fachgerecht entfernen.
- Beschichtung aus Grundierung, Voranstrich, Zwischen-, und Endanstrich inklusive Überstreichen Kittfase an Verglasung außen und innen 2mm, inklusive Zwischenschliff
- Schutzmaßnahmen sind im EP einzukalkulieren.
- Beschichtungsmittel: deckende Beschichtung, seidenmatt
- Farbton: dunkler NCS-Farbton, in Abstimmung mit dem Denkmalamt,
Ausführung der Beschichtung: endbehandelt.
Für die Neubeschichtung gelten die Anforderungen nach VFF-Merkblatt HO.01, d.h. insbesondere die Mindest-Trockenschichtdicken von =/> 100 μm für deckende Beschichtungen.
Hinweise:
- Bei allen Beschichtungsarbeiten ist Flächenspachtelung zur Verbesserung der Oberflächenstruktur unzulässig.
- Auch eine Fleckspachtelung sollte möglichst nicht erfolgen.
Gewähltes Fabrikat Grundierung/Beschichtung: ...
(vom Bieter anzugeben)
7 Verglasung
Für die Aufarbeitung der Türen ist die vorhandene Verglasung auszubauen, zu entsorgen und die Rahmen/Flügel für eine Neuverglasung vorzubereiten.
Für die Demontage von Bleiglas muss vor Rückbau eine Genehmigug vom Denkmalschtzamt vorliegen.
Verglasung neu:
- Typ: VSG
- Dicke gesamt: 8 mm
- Glasleisten: Holz, wie Bestand
- Sicherheitsmarkierung gem. DIN 18040-1 mit beidseitig satinierter Folie entspr. Abbildung unten. Diese Leistung ist in dieser Position mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Inklusive Erneuerung des Kitts, sofern vorhanden. Ausführung von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung.
8 Umbau zu Tür mit Anforderung ohne Anforderungen Brandschutz
- Falz fräsen,
- Dichtprofil (Lippen/Schlauchdichtung) liefern, in neu gefräste Nut in Türfalz einsetzen, mind. dreiseitig umlaufend
- Farbton: schwarz
- Dichtung muss am formstabilen Türblatt bei der geschlossenen Tür sowohl an der Zarge als auch am Türflügel anliegen.
Zweck: Verbesserung Schallschutz von Bestandstüren
9 Umbau zu Tür mit Anforderung dT
- Falz fräsen,
- Dichtprofil (Lippen/Schlauchdichtung) liefern, in neu gefräste Nut in Türfalz einsetzen, mind. dreiseitig umlaufend
- Farbton: schwarz
- Dichtung muss am formstabilen Türblatt bei der geschlossenen Tür sowohl an der Zarge als auch am Türflügel anliegen.
Angeb. Fabrikat: ...
(vom Bieter auszufüllen)
10 Umbau zu Tür mit Anforderung dsT
- Falz fräsen,
- Dichtprofil (Lippen/Schlauchdichtung) liefern, in neu gefräste Nut in Türfalz einsetzen, mind. dreiseitig umlaufend
- Farbton: schwarz
- Dichtung muss am formstabilen Türblatt bei der geschlossenen Tür sowohl an der Zarge als auch am Türflügel anliegen.
Angeb. Fabrikat: ...
(vom Bieter auszufüllen)
- Lieferung u. Montage Obentürschließer
- Gleitschienentürschließer GEZE-TS 5000 o.glw.
Farbe Schließer: silberfarben
Richtqualität: GEZE o.glw.
Angeb. Fabrikat: ...
(vom Bieter auszufüllen)
11 Umbau zu Tür mit Anforderung dsT(4)
- Falz fräsen,
- Dichtprofil (Lippen/Schlauchdichtung) liefern, in neu gefräste Nut in Türfalz einsetzen, mind. dreiseitig umlaufend
- Farbton weiß.
- Dichtung muss am formstabilen Türblatt bei der geschlossenen Tür sowohl an der Zarge als auch am Türflügel anliegen.
- Einbau absenkbare Türdichtung
Angeb. Fabrikat: ...
(vom Bieter auszufüllen)
- Lieferung u. Montage Obentürschließer mit Schließfolgeregelung
- Gleitschienentürschließer GEZE-TS 5000 o.glw.
Farbe Schließer: silberfarben
Angeb. Fabrikat: ...
(vom Bieter auszufüllen)
12 Umschlagen Türblatt (Bandseite ändern)
- bisher nach innen bzw. aussen aufschlagende Türen müssen in der Aufschlagsrichtung geändert werden. Der Einbau erfolgt diagonal gespiegelt.
- komplettes Türelement incl. Zarge und Türblatt demontieren
- Zarge so neu einsetzen, dass die Bandseite an der anderen Wandseite liegt
- Bänder auf der Gegenseite einbauen
- Türfalle ausbauen, Öffnung schließen und Türfalle auf Gegenseite einbauen
- Öffnungen im Holz mit Holz verschließen
- Incl. aller erforderlichen Anpassarbeiten
13 Anschlagseite wechseln (DIN rechts/links u. DIN links/rechts)
- Umbau Türzarge, um Aufschlagrichtung von DIN rechts auf DIN links zu ändern und umgekehrt
- Türblatt demontieren
- Bänder demontieren und an der anderen Seite wieder einbauen
- Öffnungen im Holz mit Holz verschließen
- Incl. aller erforderlichen Anpassarbeiten
B - RÜCKBAU UND EINLAGERN VON HOLZTÜRELEMENTEN
Der Rückbau und das Einlagern von Bestandstüren ist mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen und mus genehmigt sein!
Sofern in den Positionen beschrieben sind alle ausgebauten Holzbauteile , Beschläge etc. im Untergeschoss einzulagern
Dazu sind in den Positionen folgende Leistungen mit einzukalkulieren:
- Incl. Einschlagen von Türnummern in die Hölzer zum Zuordnen der ausbgebauten Holzbauteile
- Incl. Transport u. Einlagerung im Untergeschoss vom Ausbauort
C - SONSTIGES:
1 Arbeitshöhen
UG: Arbeitshöhe bis 2,55 m
EG: Arbeitshöhe bis 3,90 m
1.OG: Arbeitshöhe bis 3,70 m
2.OG: Arbeitshöhe bis 4,00m
2 Abrechnung
Abrechungsgrundlage ist das vorab vom AN erstellte und vom AG freigegebene Aufmaß zu den zu erbringenden Leistungen.
3 Planunterlagen
- Türliste mit Gliederung und Türtypen
- Lageangabe in Grundrissen
- Planliste
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Lageplan
- Objektbeschreibung Bauablauf
- A+S-Plan m. Prüfberichten Post FFO
- Schulmietflächen_Jahre (625_231031_schul mietflächen Jahresscheiben hs.pdf)
Der Bieter sollte vor Angebotsabgabe die Räumlichkeiten in Augenschein nehmen!
ZTV Innentüren - Instandsetzung/Umbau/Neubau
ZTV Verglasungsarbeiten Gewerk Verglasungsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Verglasungsarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
- bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.,
- ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
- VdS Schadenverhütung GmbH,
- VFF: Verband Fenster + Fassade
- ASR: Arbeitsstättenregeln
2 Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die ange botenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- statische Bemessung von Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen),
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
- Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung,
- Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben,
- Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung,
- prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin.
Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus seinen Konstruktionen ergeben. Er gleicht die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den erforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können.
Der Aus- und Einbau von Verglasungen in bestehenden Türen und Fenstern sind so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit und ein Einbruchschutz über Nacht gewährleistet sind.
Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er
sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten.
Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
3.1.1 Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
- Konstruktionstiefe,
- Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile,
- Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen,
- Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen,
- Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten.
Aus Gründen der Gewährleistung werden wärmegedämmte Aluminiumkonstruktionen, die vom Verarbeiter im Eigenverbund zusammengefügt werden, nicht akzeptiert.
Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen.
Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind rückseitig mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick, zu versehen.
Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Vor Übergabe ist vom AN mit der Bauleitung abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gang bar machen der Türen sinnvoll ist. Der Aufwand für die Einlagerung der Türflügel und
entsprechende Provisorien ist vom AN mit in der Leistung zu berücksichtigen.
Die Erstreinigung von Verglasungen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern.
3.2 Anforderungen an Verglasungen
3.2.1 Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz )
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen.
3.2.2 Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht anderweitig festgelegt, gilt Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109.
Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließen, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln).
3.2.3 Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, ist die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
3.2.4 Einbruchhemmung
Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach DIN EN 356 bzw. DIN 52290
nachzuweisen.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627.
3.3 Nachweise
Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zustädigen Landesbauordnung (LBO),
- Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefüten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wämetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfült werden.
3.4 Werkstoffe
3.4.1 Stahl/Edelstahl
Stahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN 10027-1 bestehen.
Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und deren Schweißverbindungen müssen gegenüber den auftretenden Einwirkungen
ausreichend stabil sein.
Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgegebenden Konstruktion sind auszuschließen.
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen.
3.4.2 Aluminium
Für die Anforderungen an Aluminium gelten DIN EN 573-1 bis 4 sowie die DIN EN 755-1 für stranggepresste Profile. Für Bleche gelten DIN 485-1 + 2. Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten.
3.4.3 Dichtstoffe
Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen.
3.4.4 Dichtungsprofile
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.5 Glas/Verglasung
3.5.1 Glasleisten
Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen. Schaulöcher sind grundsätzlich ausreichend zu verbohren.
Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein.
Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben, die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen.
3.5.2 Sonnenschutzglas
Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigeschaften größtmöglichem technischen Lichtwert - einzusetzen.
3.5.3 Einscheibensicherheitsglas
Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen.
Soweit großflächige Verglasungen an Türen oder Ganzglastüren vorgesehen sind, sind diese vom AN entsprechend berufsgenossenschaftlicehr und ASR-Anforderungen mittels deutlich sichtbarer Folierung auf Augenhöhe zu kennzeichnen.
Verglasungen im Brüstungsbereich von Türen und deren Seitenteilen unterhalb 80 cm sind splittergeschützt durch Verwendung von ESG- oder VSG-Scheiben auszuführen.
3.6 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung
Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
3.7 Floatglas und Weißglas
Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas.
Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC.
ZTV Verglasungsarbeiten
ZTV Maler-/Lackiererarbeiten, Beschichtungen Gewerk Maler-/Lackiererarbeiten, Beschichtungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Maler-/Lackiererarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere
- ATV DIN 18363: Maler-/Lackiererarbeiten,
- ATV DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten,
- ATV DIN 18366: Tapezierarbeiten
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
- BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
- bauforumstahl e. V.,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
- Bundesverband Korrosionsschutz e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- ift Rosenheim GmbH,
- Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen:
- Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe,
- Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten,
- Abstimmen eines Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl der Beschichtungssysteme,
- Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der Aufbringreihenfolge,
- Überprüfung aller Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363,
- Außenanstriche unter Einhaltung von Wasserfestigkeit, bleibender Schutz gegen Schlagregen und sonstige Bewässerung, Wasserdampf-Diffusionsanforderung und Farbechtheit,
- Schützen der Flächen gegen Veränderung durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Hinweise
Der AN soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffen und dergleichen Produkte desselben Herstellers und derselben Produktlinie verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen.
Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten und eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Selbes gilt im Außenbereich für vorhandene Hausnummern, Außenleuchten usw. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfernen.
Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden.
Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen.
Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Fassadenbeschichtungen dürfen nicht bei starker Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. Erforderlichenfalls ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung durch Planen o. Ä. vorzunehmen.
Zur Ausbesserung von kleinen Schäden, die beim Abrüsten entstehen, sowie zum Schließen von Befestigungslöchern, hat der AN Kleinstmengen des verwendeten Materials in der Originalfarbe der Bauleitung zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Menge 20 % eines Gebindes oder - bei Siloware - 10 kg übersteigt.
Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und nach landesrechtlichen Bestimmungen abzufahren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht. Zeigt sich, dass die Rückstände als gefährlicher Abfall einzustufen sind, ist zur Abstimmung des weiteren Vorgehens der AG einzubeziehen.
Ein Verteilen der Strahlmittelrückstände im umliegenden Verkehrsraum, in Poren, Fugen und dergleichen sowie auf dem Gerüst ist aus diesem Grund durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden.
Einbauteile, die korrosionsgefährdet und nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind vorlaufend zu beschichten.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. A., erhalten den Deckanstrich grundsätzlich erst nach ihrer Befestigung, damit auch die Befestigungsmittel beschichtet sind.
Für die Fassadenreinigung muss der Bieter in der Lage sein, kurzfristig eine Probefläche nach dem ausgeschriebenen Verfahren zu reinigen bzw. vorzubehandeln.
3.1.2 Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung
Sämtliche Lackierungs-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind. Bei Lackerneuerungsarbeiten sind das Entfernen loser Altanstriche, ggf. durch Abbrennen, sowie der Anschliff enthalten.
Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen.
Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so erfolgt dies stets bis auf den unbeschichteten Untergrund.
Bei dunklen Tönungen ist ein Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen.
Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für deckende Beschichtungen (als Orientierung):
helle Tönung: RAL 1004-1015; Hellbezugswert > 80
mittlere Tönung: RAL 2002-3000; 20 < Hellbezugswert < 80
dunkle Tönung: RAL 3003-8003; Hellbezugswert < 20
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder als künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen streiflichttauglich herzustellen.
Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen und nachfolgenden deckenden Lackierungen Löcher und Risse mit einem für den Untergrund geeigneten Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit dem AG erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich.
Schleifarbeiten auf Hölzern sind nur in Holzfaserrichtung zulässig, Farbabtrag mit Winkelschleifern, rotierenden Bürsten etc. ist unzulässig.
Furnierte Flächen dürfen vor dem Beizen nicht gewässert werden.
Sieht der AN Abbeizen durch Flammstrahlen vor, so ist eine ausdrückliche Genehmigung des AG einzuholen.
Können Gegenstände nicht in Strahlräumen gestrahlt werden, so ist vom AN zu gewährleisten, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden.
Bei allen mechanischen Entrostungsverfahren ist das Nachreinigen mit trockener, ölfreier Druckluft oder Absaugen einzukalkulieren. Bei maschineller mechanischer Entrostung ist zu sichern, dass die Oberflächen nicht beschädigt und nicht poliert werden.
Für konstruktive Stahlbauten sind keine Roststabilisatoren oder Penetriermittel zu verwenden.
Bei Stahlblech, Walzprofilen u. Ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG angewendet werden.
3.1.3 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche
Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt.
Rohrleitungen innerhalb von Deckendurchbrüchen und später nicht mehr zugänglichen Stellen erhalten einen entsprechenden Anstrich, besonders unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes. Dies gilt auch, wenn die Leitungen mit einer Isolierung aus Armaflex o. Ä. versehen werden.
Hartmetallisolierungen erhalten einen weißen, waschfesten Anstrich.
Blechmantelisolierungen in verzinkter Ausführung erhalten keinen Anstrich, ebenso Alukaschierte Isolierungen wie auch Folienabdeckungen von Isolierungen.
Sämtliche Schaltschränke, auch wenn sie andersfarbig serienmäßig geliefert werden, erhalten einen einheitlichen Schlussanstrich bzw. sind in einer einheitlichen Farbe, die mit dem AG abzustimmen ist, zu liefern.
3.1.4 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV-108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass
nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit.
Soweit keine abweichende Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
3.2 Besondere Ausführung
3.2.1 Brand- und Korrosionsschutzbeschichtung
Der AN hat zusammen mit der Angebotsabgabe seine Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten gemäß
Abschnitt 3.1 DIN EN ISO 12944-7 (KOR-Schein) vorzulegen.
Die Korrosionsschutzbeschichtung muss mit den nachfolgenden Beschichtungsstoffen verträglich sein und darf bei Wärmeeinwirkung nicht ablaufen. Werden andere Beschichtungsstoffe als Grundbeschichtung verwendet
oder liegt bereits eine Altbeschichtung vor, so sind die Verträglichkeit und Eignung anhand entsprechender Prüfungen nachzuweisen. Hier ist zu beachten:
1. Die Grundbeschichtung muss den Korrosionsschutzanforderungen entsprechen; es gelten die für den Stahlbau gültigen Richtlinien und Normen.
2. Die vorhandene Schichtdicke darf 250 μm nicht üerschreiten (einschließich eventuell vorhandenerVerzinkung).
3. Die vorhandene Beschichtung muss eine gute Haftung zum Untergrund haben; ein Gitterschnitt nach EN ISO 2409 ist durchzuführen.
4. Die Beflammungsprobe mit einem Bunsenbrenner muss über ca. 5 Minuten er geben, dass die vorhandene Beschichtung sich nicht vom Untergrund löten oder durch Wämeeinwirkung abläuft. Es muss sichergestellt sein, dass der Brandschutz auch unter höchsten Temperaturbelastungen funktionsfäig bleibt.
Fü Brandschutzbeschichtungen ist zu beachten:
- Es ist Sache des AN, die erforderlichen Schichtdicken je nach Untergrund, Dicke des zu beschichtenden Bauteils, dem U/A-Verhätnis gemäßHerstellervorschrift und Zulassung zu ermitteln. Dies gilt auch fü die Untergrundvorbereitung, Anzahl und Art der einzelnen Beschichtungen, U/A-Werte müsen vor Arbeitsbeginn ermittelt sein, damit der Aus führende weiß welche Trockenschichtdicken erfült werden müssen,
- Die Einhaltung der Prüfungsanforderungen der Brandschutzbeschichtungen ist vom Hersteller durch regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung nachzuweisen.
Beschichtete Bauteile dürfen nach der Beschichtung keine weiteren Bekleidungen erhalten, die das Aufschäumen des Dämmschichtbildners im Brandfall behindern. Der Mindestabstand sollte 40 mm betragen.
Vom AN ist als Nebenleistung an der beschichteten Konstruktion (ggf. mehrfach) ein Schild an auf fälliger Stelle anzubringen, welches aufweist:
- Zulassungsnummer und Aussteller,
- Ausführungsdatum,
- Name und Anschrift der Firma des AN,
- Anzahl der Schichten,
- Gesamtdicke der Trockenschicht,
- Art der Schlussbeschichtung,
- Datum der nächsten Prüfung,
- Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen
3.2.2 Renovierungsarbeiten
Leim- und Kaseinfarben sind zu entfernen. Ein Überstreichen dieser Untergründe ist absolut untersagt.
Saugende, aber überstreichbare Altanstriche sind stets vor der weiteren Behandlung zu grundieren. Kreidende Untergründe sind gründlich zu reinigen; Anschleifen ist zulässig.
Schleifstaub von Holz- und Metallanstrichen ist vor Anstrichsausführung abzusaugen.
Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse zu verspachteln sind, sind diese vor Auftragen des Grundanstriches nach ausreichender Trocknung abzuschleifen. Vor dem Verspachteln breiter Risse ist der Auftraggeber zu verständigen, um zu klären, ob eventuell darauf verzichtet wird. Im Außenbereich sind vollflächige Spachtelungen auf Holz unzulässig; vor Fleckspachteln ist Rücksprache mit dem Auftraggebererforderlich.
Das Abbrennen von Altanstrichen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch die Bauleitung.
Mögliche Einlassstellen für Regen- oder Kondenswasser - auch in Kittfalzen - sind vor der Beschichtung mit geeigneter spachtelmasse zu schließen.
3.2.3 Tapezierarbeiten
Falls aus der Sicht des AN überklebt werden können, ist der AG darauf hinzuweisen und seine Zustimmung einzuholen. Der AN haftet für die Tragfähigkeit des bauseitigen Untergrundes, wenn Bestandstapeten verbleiben.
Stöße von Bauplatten (Gipskarton, Hartfaser u. Ä.) mit anderen Bauteilen (Putz, Beton) dürfen nicht überklebt werden, sie sind durch Fugenschnitt zu entkoppeln. Das gilt entsprechend für das Überkleben elastischer Fugen.
Für die Verarbeitung der Tapeten sind die Angaben des Herstellers zu beachten; sie sind zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Soll danach auf Stoß geklebt werden, sind Überlappungen nicht zulässig. Stöße, Überlappungen und Doppelnahtschnitte sind unmittelbar an einspringenden Ecken anzuordnen, ein großflächiges Überkleben ist dort zu vermeiden.
Anstrichstoffe für Textilien dürfen diese nicht anlösen und sind so dünn aufzutragen, dass die Faserstrukturen bzw. -poren nicht verklebt werden.
3.2.4 Fenster-Renovierungsanstriche
Die gesamte Ausführung erfolgt mindestens in Umfang und Qualität gemäß BFS-Merkblatt Nr. 18.
Im unteren Höhendrittel des Fensters sind alle Altanstriche außenseitig zustandsunabhängig bis auf das rohe Holz vollständig zu entfernen, der Beschichtungsaufbau ist ab dem Schutzgrund neu aufzubauen.
Vorhandene Fügefugen sind keilförmig aufzuweiten und mit Fugenfüllmasse beschichtungssystemimmanent zu verfüllen.
Alle annähernd horizontalen Holzkanten sind vom AN mit einer Schräge > 15° im Zuge der Schleifarbeiten auszuarbeiten, sodass eine zuverläsige Entwäserung gewärleistet ist.
Soweit Farbabtrag durch Schleifen erfolgt, sind lediglich Bandschleifgeräe mit Schliffrichtung in Holzfaserrichtung zuläsig; nur in Eckbereichen düfen Exzenterschleifer zum Einsatz gelangen.
Der AN prüt sätliche Glasversiegelungen auf Ablöung, Verspröung und Funktionsfäigkeit. Nicht intakte Glasversiegelungen sind vollstädig zu entfernen und mit üerstreichfäiger Dichtstoffmasse zu erneuern.
3.3 Sonstiges
Soweit nicht anders beschrieben, sind sonstige kleinere Flächen nach Angabe des AG im Rahmen der schlüsselfertigen Gesamterstellung entsprechend mit einem Anstrich bzw. Anstrichsystem zu versehen.
Von angemischten Farbtönen ist dem AN je Objekt jeweils 1 Liter Orginalgebinde für Ausbesserungsarbeiten unaufgefordert zu überlassen. Von Tapeten ist mindestens eine Rolle je Muster zu übergeben..
ZTV Maler-/Lackiererarbeiten, Beschichtungen
ZTV Beschlagarbeiten Gewerk Beschlagarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Beschlagarbeiten
1 Grundlage
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- FTA: Fachverband Türautomation e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN in enger Abstimmung mit dem AG für die angebotene Schließanlage einen Schließplanentwurf. Schließzylinderlängen und -typen sind unter Berücksichtigung der Türdetails, der Beschläge und der Schließanlage zu ermitteln und festzulegen. Auf Wunsch des AG klärt der AN mit dem Lieferanten/Hersteller die Verfügbarkeit von Sonderteilen für die Schließanlage.
Im Zuge der Schließplanerarbeitung sind die notwendigen Zylinderlängen vom AN zu ermitteln, festzulegen und in einen Schließplanentwurf einzutragen. Für die Richtigkeit der Zylinderlängen ist der AN allein verantwortlich.
Der Schließplan ist in einem computergestützten System zu erstellen, durch geeignete EDV-Systeme automatisch auf Plausibilität zu überprüfen und auf EDV-Datenträgern zu archivieren. Die Möglichkeit zum Abruf des jeweils aktuellen
Schließplanes mit allen Erweiterungen muss jederzeit gegeben sein.
Für die Schließanlage und alle ihre zukünftigen Erweiterungen muss ein Schließanlagenverwaltungsprogramm auf MS-Windows-Basis verfügbar sein. Ist ein solches Programm Leistungsbestandteil, führt der AN für den AG kostenfrei die Anlage der Stammdaten sowie die Erstkonfiguration in diesem Programm durch.
Der AN wird unaufgefordert auch außerhalb der Türen, so unter anderem für Schaltschränke, Technikschränke, Aufzüge, Schrankanlagen, jegliche Schlüsselschaltungen etc., vollständig jeglichen Bedarf in Schließtechnik im
Objekt ermitteln und in seine Schließanlagenplanung mit einbeziehen.
Der Schließplanentwurf ist erst gültig, wenn er in allen Einzelheiten vom AG genehmigt und freigeben ist.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
Während der Bauzeit sind polierte Beschläge und eloxiertes Leichtmetall vom AN gegen Beschädigung und Verschmutzung mittels entsprechender Folien oder Klebe streifen zu schützen. Nach Beendigung der Bauzeit sind die Schutzabdeckungen vom AN wieder vollständig zu entfernen.
Beschlagteile müssen mechanisch so stabil ausgeführt werden, dass sie die Funktion des betätigten oder bewegten Bauteils auf Dauer sicherstellen, und einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen.
Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein.
Für alle Außentüren ist vom AN vor Zylindern ein Anbohrschutz, bestehend aus weiteren größeren gehärteten Stahlstiften, die an der Vorderseite sowohl in den Zylinderkern als auch in das Zylindergehäuse eingebaut werden, vorzusehen.
Der AN weist das technische Personal des Betreibers in die Struktur der Schließanlage ein. Er erläutert das Verfahren zur Bestellung von Schließzylindern bzw. Schlüsseln. Ferner unterweist er den zuständigen Personenkreis in der Bedienung der Programmier- und Verwaltungssoftware.
Die zur Schließanlage gehörige Schließkarte gibt der AN auf Verlangen des AG, auch bereits während der Bauzeit, an den AG heraus.
Nach erfolgtem Einbau der Schließzylinder sind alle Schließpläne, Sicherungsscheckkarten, übergeordnete sowie Einzel- und Ersatzschlüssel, nach Schließplan geordnet, gegen Empfangsbestätigung dem AG zu übergeben.
Schließpläne unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ersatzschlüssel und Zylinder dürfen nur gegen Vorlage einer Sicherungskarte lieferbar sein.
Bei der Ermittlung der Länge der Schließzylinder ist die Dicke von Rosetten oder Türschildern zu beachten und vom AN erforderlichenfalls zu erfragen, soweit noch nicht montiert. Die Zylinder müssen annähernd bündig und mit Überstand < 3 mm angebracht und an die Einbausituation angepasst werden.
Schließplandokumente (in Papier- und digitaler Form) sind vor unbefugtem Zugriff geschützt beim Hersteller zu archivieren.
Der angebotene Hersteller muss eine Nachlieferungsgarantie für alle Anlagenbestandteile innerhalb 3 Wochen über die Dauer von mindestens 10 Jahre bieten.
Gehen Schließpläne, Sicherungskarten und übergeordnete Schlüssel beim AN verloren, so haftet er für die gesamten dadurch entstehenden Kosten und Ersatzleistungen.
3.2 Mechanische Schließanlagen
Für mechanische Schließsysteme muss eine Anerkennung gemäß VdS-Richtlinie 2386, der VdS-Klasse A für Zentralschließanlagen und VdS-Klasse B für Haupt- und Generalhauptschlüsselanlagen vorliegen.
Schließzylinder und Schlüssel müssen vom Hersteller so gekennzeichnet sein, dass für Dritte keine Zuordnung der Schließfunktion und der Schließanlagennummer möglich ist.
Es muss gewährleistet werden, dass die bei Generalhauptschlüssel- oder Hauptschlüsselanlagen verwendeten Schlüsselprofilierungen nicht im Rahmen von Zentralschließanlagen oder Serienschließungen zum Einsatz kommen. Die zur Ausführung kommenden Schlüsselprofile sind parazentrisch auszubilden.
Der AN bearbeitet, verwahrt und transportiert alle Unterlagen zur Schließanlage sicher und ohne Möglichkeit auf Zugriff durch unbefugte Dritte bis zur endgültigen Übergabe an den AG.
Für die Profilierung der Schlüssel und Zylinder wird konkav-konvex gefordert. Dadurch wird erreicht, dass bei Befeilen eines Einzelschlüssels bis zum mutmaßlichen General- oder Hauptschlüsselprofil ein instabiles, dünnes Metallblättchen entsteht, das beim ersten Schließversuch unbrauchbar wird. Es darf nicht die Möglichkeit bestehen, eine funktionstüchtige Generalschlüsselreplik aus anderen Schlüsseln der Schließanlage herzustellen.
Je Zylinder sind mindestens 3 Sicherheitsschlüssel zu gestellen. Alle Schließzylinder sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, als Sicherheitszylinder anzubieten; d. h., die Schließung des Zylinders muss auch möglich sein, wenn auf der anderen Seite des Zylinders ein Schlüssel eingesteckt ist.
Vom Hersteller der Schließanlage müssen Vorhängeschlösser passend zur Schließanlage lieferbar sein. Standard-Vorhängeschlösser zur Aufnahme von Schließanlagen-Halbzylinder sind hierfür nicht zulässig.
3.3 Mechatronische Schließanlagen
Die Ausführung der mechatronischen Schließanlage erfolgt in Anlehnung an die Funktionsweise einer mechanischen General-Hauptschließanlage mit Gruppenzuordnungen in unterschiedlichen Hierarchieebenen, jedoch mit zusätzlicher elektronischer Freigabeebene.
Mindestanforderungen nach DIN EN 1303 entsprechend:
1. Gebrauchsklasse 1
2. Schließzyklen/Dauerhaftigkeit 6
3. Türmaße –
4. Feuerwiderstand 1
5. Betriebssicherheit –
6. Korrosionsbeständigkeit C
7. Verschlusssicherheit 6
8. Angriffswiderstand 2
(nur Außenzylinder mit Bohr- und Ziehschutz gemäß gesonderter Position)
VdS-Zertifikate über die jeweilige Anerkennung der Klasse B oder C (in Anlehnung), entsprechend der VdS-Richtlinie (in aktueller Form), müssen vorgelegt werden.
Schließmedien der elektromechanischen Schließanlage sind mechanisch kodierte Schlüssel, die um eine elektronische Freigabeebene ergänzt wurden. Der Datenaustausch zwischen Schließmedium und -zylinder erfolgt verschlüsselt.
Die Kombination mit mechanischen Schließzylindern muss möglich sein.
Zur Schließverwaltung müssen alle Schließmedien rechnergesteuert verwaltet und programmiert werden können. Die Verwaltung der Transpondercodes und
Berechtigungen muss in einer zentralen Datenbank erfolgen, die sämtliche Berechtigungen, Profile und Hauptgruppen mit Untergruppen verwaltet.
Die Ausführung von Doppelzylindern (Europrofil nach DIN) erfolgt mit ein- oder beidseitiger Lese- und Steuerungselektronik im Zylindergehäuse. Im nicht freigegebenen Zustand sind die Zylinder nicht öffen- bzw. schließbar. Die Spannungsversorgung und Datenübertragung erfolgen über Kontaktflächen.
Die Ausführung von Halbzylindern (Europrofil nach DIN) erfolgt mit außenseitiger Lese- und Steuerungselektronik im Zylindergehäuse. Im nicht freigegebenen Zustand sind die Zylinder nicht öffen- bzw. schließbar. Die Spannungsversorgung und Datenübertragung erfolgen über Kontaktflächen.
Die Ausführung der Oberfläche (sichtbare Endstücke) erfolgt in Edelstahloptik.
Die Betätigung der mechanischen und der mechatronischen Schließzylinder erfolgt durch einen Schlüssel. Jeder elektronisch kodierte Schlüssel stellt ein Unikat dar. Der Schlüssel enthält keine Batterie und bezieht die notwendige Energie aus der Steuerelektronik. Der Schlüssel darf, außer im Lieferwerk, nicht dupliziert oder anlagenextern umkodiert werden können.
Die elektronische Komponente des Schließanlagensystems ermöglicht eine Datenauswertung zum Zweck der Alarmmeldung, der Zugangskontrolle sowie zum Aufbau eines Zeit- und Berechtigungsrasters. Zur Steuerung und Überwachung muss der elektronische Zylinder als "Offline-Leser" in elektronische Zutrittskontrollsysteme namhafter Hersteller einsetzbar sein.
Zur Steuerung bzw. Scharfschaltung von Einbruchmeldeanlagen muss der Elektronikzylinder als Blockzylinder in die Schließanlage integrierbar sein. Dabei ist die Schließung des Blockzylinders eingebunden in die Schließanlage. Durch Einsatz des Blockzylinders ist das herkömmliche "Blockschloss" nicht mehr erforderlich.
Die Leseeinrichtung für den Blockzylinder muss sich im Zylinder befinden. Der Blockzylinder muss nach Klasse C (Einbruchmeldeanlagen) vom VdS anerkannt sein.
Die Schlüssel des angebotenen Anlagensystems müssen die Option eines elektronischen Schließsystems beinhalten. Diese Schlüssel müssen folgende Merkmale aufweisen:
- Berührungsloses Betätigen eines Lesers durch Integration eines Transponders im Schlüsselkopf. Aus Sicherheitsgründen muss der Transponder werkseitig unzertrennbar mit dem Schlüsselkopf verbunden sein,
- Kombination mit einem Schlüssel eines vollelektronischen, schlüsselbetätigten Schließsystems.
ZTV Beschlagarbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
2 Innentüren - Flure / Treppenhäuser (TRH)
2
Innentüren - Flure / Treppenhäuser (TRH)
2.1 Zustandsdokumentation
2.1
Zustandsdokumentation
2.2 Innentüren - Flure/TRH - 2.OG
2.2
Innentüren - Flure/TRH - 2.OG
2.3 Innentüren - Flure/TRH - 1.OG
2.3
Innentüren - Flure/TRH - 1.OG
2.4 Innentüren - Flure/TRH - EG
2.4
Innentüren - Flure/TRH - EG
2.5 Innentüren - UG
2.5
Innentüren - UG
3 Innentüren - Instandsetzung/Umbau/Neu - (ohne Flure/TRH)
3
Innentüren - Instandsetzung/Umbau/Neu - (ohne Flure/TRH)
3.1 Innentüren - 2.OG
3.1
Innentüren - 2.OG
3.2 Innentüren - 1.OG
3.2
Innentüren - 1.OG
3.3 Innentüren - EG
3.3
Innentüren - EG
3.4 Innentüren - Sonstiges
3.4
Innentüren - Sonstiges
4 WC - Innentüren - 2.OG, 1.OG, EG
4
WC - Innentüren - 2.OG, 1.OG, EG
4.1 WC - Innentüren
4.1
WC - Innentüren
5 Außentüren - Aufarbeiten
5
Außentüren - Aufarbeiten
5.1 Eingangsportale - Aufarbeiten
5.1
Eingangsportale - Aufarbeiten
5.2 Treppenhaustüren - Aufarbeiten
5.2
Treppenhaustüren - Aufarbeiten
5.3 Außentüren - Sonstiges
5.3
Außentüren - Sonstiges
6 Mobile Trennwandanlage
6
Mobile Trennwandanlage
6.1 Mobile Trennwandanlage
6.1
Mobile Trennwandanlage
7 Wandpaneele, innen, Holz
7
Wandpaneele, innen, Holz
7.1 Wandpaneele, innen, Holz, EG
7.1
Wandpaneele, innen, Holz, EG
7.2 Wandpaneele, innen, Holz, 1.OG
7.2
Wandpaneele, innen, Holz, 1.OG
8 Sonstiges
8
Sonstiges
8._.010 Bodentürpuffer Liefern und Montage von Bodentüröffnern an Türen welche von Fluren in Räume öffnen.
Typ "Schildkröte" aus einer Edelstahlhalbkugel,
Durchmesser ca. 70mm, mit Unterplatte schwarz
Durchmesser ca. 75mm, mit Gummiaufsatz quaderförmig
seitl. an Halbkugel befestigt und leicht rundgefast.
Ohne weitere Abkantungen, Abkröpfungen, sonstige
Abrundungen etc.
Befestigung auf Estrich/Terrazzo/Bodenverlegplatten mit Fliesen//Linoleum/Teppich etc.
Höhe einschl. Unterplatte ca. 12mm.
Einbau im Zusammenhang mit Lieferung und Einbau der
vorbeschriebenen neuen Türen.
Angeb. Fabrikat Bodentürpuffer: ...
(vom Bieter auszufüllen)
alle Etagen
8._.010
Bodentürpuffer
50,00
St
8._.020 Fluchtwegeschilder demontieren Fluchtwegeschilder an den Wänden und Türen demontieren und entsorgen, incl. Entsorgungsgebühren.
Ort: alle Etagen
8._.020
Fluchtwegeschilder demontieren
10,00
St
8._.030 Verglasung erneuern Beschädigte Glasscheiben der Innentür und Haustürelemente inkl. Kitt und Befestigungsmittel entfernen und fachgerecht entsorgen, einschl. Kittfalze reinigen und vorbehandeln.
Neue Verglasung als ESG, liefern, fachgerecht einbauen und herstellen einer überstreichbaren Verkittung.
Glas: ESG, Stärke nach Bestand.
Einzellfläche der Glasscheibe bis ca. 600 x 1200 mm.
Genaue Maße sind nach dem Ausbau der Altverglasung zu entnehmen.
Abrechnungsgrundlage: m2 ausgetauschte Glasscheibe
8._.030
Verglasung erneuern
E
1,00
m2
8._.040 Abdeckung, GK-Brüstung, Holz Brüstungsabdeckung, auf vorhandene GK-Brüstung
verdeckte Befestigung, Kanten leicht gebrochen,
Material: Massivholz, Eiche
Oberfläche: lackiert, matt
Stärke: ca. 25 mm
Wanddicke: 160 mm
Länge: ca. 2,30 m
Schattenfuge: b/h: ca. 10 x 10 mm
Einbauort: 2.OG, Raum 357
8._.040
Abdeckung, GK-Brüstung, Holz
2,30
m
9 Stundenlohnarbeiten
9
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/seiner
Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte
Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der Bauleitung vorzulegen.
Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten:
1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn
beschäftigten Personen
2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu
vergütenden Materialien und Baustoffe
3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die
Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch
einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet
keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte
Stundenzettel werden nicht anerkannt.
Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung!
Nicht vergütet werden
- Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä)
- Überstundenzuschäge
- Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung
- Materialtransport, Gerätetransport
- Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten
u. ä.
Vergütet wird
Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit,
verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder
nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.:
- Lohn- und Gehaltskosten
- alle Sozialkosten
- Erschwernis- und sonstige Zuschläge
- Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.)
- Wagnis und Gewinn
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe
(Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser
Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Stundenlohnarbeiten
9.1 Stundenlohnarbeiten
9.1
Stundenlohnarbeiten