Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Feuerwache Tungendorf
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Die Stadt Neumünster beabsichtigt, die Ostwehren Tungendorf-Dorf und Tungendorf-Stadt zu fusionieren und einen gemeinsamen Neubau des Feuerwehrhauses in Tungendorf (Am Kamp 114, 24536 Neumünster) zu errichten. Das Gebäude, das im Kern aus einer Fahrzeughalle und weiteren betriebsnotwendigen Nutzungen wie Werkstatt-, Lager- und Umkleidebereichen besteht, soll auch über einen Verwaltungs- und Schulungsbereich, sowie Außenanlagen für Fahrzeuge und Übungsflächen verfügen. Im Zuge der Baumaßnahmen soll auf dem ca. 4.700 m² großen Grundstück ein modernes, funktionales Feuerwehrhaus mit einer Nutzungsfläche von ca. 780 m² entstehen. Das Raumprogramm umfasst neben den 5 Einstellplätzen der Kategorie 2 gemäß DIN 14092, einer Werkstattfläche, Räume für die Kinder- und Jugendfeuerwehr, sowie die erforderlichen Büro-, Sozial- und Unterrichtsräume. Zudem sind die Außenanlagen inklusive aller für den Alarmfall erforderlichen Stellflächen, Ein- und Ausfahrten, sowie Flächen für die Lösch- und Rettungsübungen zu errichten. Gesamtgesehen soll ein moderner Stadnort entstehen. Das wesentliche Ziel der Bauaufgabe ist, die Anforderungen der Nutzer umzusetzen und einen wirtschaftlichen und uneingeschränkten Betrieb zu gewährleisten. Insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz wird von der Stadt Neumünster eine ökologische Leitlinie vorgegeben, wodurch es die Aufgabe des Auftragnehmers ist, die aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen (GEG) um 20% zu unterschreiten. Zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele der Stadt sind die Vorgaben der "Richtlinie zur Nachhaltigen Beschaffung und Vergabe" der Stadt Neumünster zu beachten. Es gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer nur solche Produkte verbaut, für die Produktnachweise und -zulassungen nach den europäischen Prüfnormen vorliegen. Als Qulaitätsmerkmal ist zusätzlich vereinbart, dass die Bauprodukte mindestens einem Prüfverfahren entsprechen, welches ehemals in der Bundesrepublik Deutschland mit "Ü" gekennzeichnet war. Die Herstellung des Gebäudes unterliegt in allen Teilen den Vorschriften für den Bau von Feuerwachen und Wohngebäuden wie Bundesbaugesetz, Landesbauordnung, DIN-Vorschriften, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), sowie der Verordnung für den Wärmeschutz, Schallschutz, als auch den Arbeitsstättenrichtlinien und ASR, insbesondere DIN 14092 "Feuerwehrhäuser" sowie DGUV Vorschriften und der GEG, sowie weiteren hier nicht explizit genannten Vorschriften und Normen. Bei Widersrpüchen und/oder Unklarheiten, gelten grundsätzlich hinsichtlich der zu berücksichtigen Prüfnormen, die deutschen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Der Auftragnehmer hat ausschließlich neue Materialien entsprechend der in der Bau- und Leistungsbeschreibung vereinbarten Qualität zu verwenden. Qualitätsabweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat von den zur Verwendung vorgesehenen Materialien, rechtzeitig vo Beginn der Arbeiten, Proben, Muster oder Prüfzeugnisse nach den deutschen Prüfnormen, dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer ist auf Befragen des Auftraggebers über die Herkunft von Werkstoffen und Bauteilen verpflichtet. Verweigert er trotz schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber einen dieser Nachweise, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers labormäßige Materialprobeuntersuchungen durchführen lassen.
Die Stadt Neumünster beabsichtigt, die Ostwehren
Allgemeine Grundlagen und Richtlinien Die Grundlage der Bauausführung des Gebäudes wird in allen Teilen nach den gültigen Vorschriften für den Bau von Feuerwehrhäusern, wie dem Baugesetzbuch, der Landesbauordnung Niedersachsen (LBO), den DIN-Vorschriften, der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Heizungsverordnung, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie DIN 4108, DIN 4109, DIN 4102, DIN 14092 und DIN 14903 errichtet. Die Bauausführung erfolgt nach den Regeln der Baukunst, den geltenden DIN-Vorschriften, den Regeln der Bautechnik. Änderungen bleiben vorbehalten, sofern neue technische Erkenntnisse oder neue Bauvorschriften bzw. Anordnungen des Bauordnungsamtes diese erforderlich werden lassen. Die Vorschriften für Arbeitssicherheit der BG Bau und Arbeitsschutz sowie die Gesundheits- und Unfallverhütungsvorschriften (GUV) sind einzuhalten. Vertragsgrundlage DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Bauaufsichtliche Zulassungen Eurocode EC 6
Allgemeine Grundlagen und Richtlinien
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und Normen in neuester Fassung zu berücksichtigen. Stellt der Bieter bei der Bearbeitung des Angebotes fest, dass die ausgeschriebenen Leistungen auch anders als ausgeschrieben hergestellt werden können, sind Nebenangebote ausdrücklich erwünscht. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Der ausgeschriebene Dachaufbau bzw. die Abdichtung ist ein Systemaufbau. Sämtliche Schichten und Lagen sind in Qualität, Zusammensetzung,  Beschaffenheit und der gegenseitigen Ergänzung aufeinander abgestimmt. Es dürfen nur Produkte eines Lieferanten eingebaut werden. Die zur Verwendung kommenden Baustoffe müssen von einwandfreier Beschaffenheit sein und dürfen nur in der Originalverpackung auf der Baustelle angeliefert werden. Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies gilt insbesondere auch bei der Sanierung vorhandener Dachflächen. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss der Zustand der Leistung durch den Auftraggeber festgestellt werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren. Alle sichtbaren Teile mindestens drei Wochen vor Ausführung dem AG zur Bemusterung vorlegen zwecks Freigabe. Hersteller- bzw. Montagerichtlinien einhalten Dämmungen Randbohlen müssen 1 cm dünner als die vorgesehene Dämmschicht sein. Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Im unmittelbaren Bereich von Dachabläufen sind die Dämmschichten um ca. 20 mm leicht abzuschrägen. Soweit lieferbar sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung mit versetzten Stößen. Mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Preisinhalte Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren: Erstellen von Montage- und Verlegeplänen. Ausführung nach Vorgabe vorstehender ZTV Beseitigung und ordnungsgemäße Ableitung von Tagwasser. Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen  und Einrichtungsgegenständen. Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt; separate Arbeitsbühnen, Rollrüstungen u.dgl. für die eigene Leistung werden nicht zusätzlich vergütet. Den Bautenständen entsprechend sind mehrere An-  und Abfahrten einzurechnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, je nach Baufortschritt die Anzahl seines örtlichen Personals aufzustocken. Der Auftragnehmer reicht 2 Wochen nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan für alle geforderten Leistungen ein. Werk- und Montageplanung Absturzsicherungssysteme Hauptdächer bis spät. acht Wochen nach Auftragserteilung. Bemessung und Ausführung aller Maßnahmen für Windsorgsicherung Prüfung des Untergrundes bezüglich Eignung, Haftung, Pfützen, Höhenlage der Einläufe usw. Trennschichten bei Unverträglichkeiten zu in der Leistungsbeschreibung angegebenen Untergründen Ausgleich von Unebenheiten in Stahlbetondecken durch Polymer-Heißbitumenpfützen Revisionspläne/- Unterlagen in 3facher Ausfertigung, einschl. Zonierung gegen Unterläufigkeit von Kaltdächern Jegliche notwendige Untergrundvorbehandlung, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, i. B. Reinigung, Voranstrich, etc. sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen Das Anarbeiten bauseits vorhandener Durchbrüche wie Lichtkuppeln, Dunstrohre usw. Aufwendungen für die Trocknung feuchten Untergrundes Jegliche Aufwendungen zum Schutz gegen Tagwasser Leistungen, die nicht im Zuge der Hauptleistungen durchgeführt werden können Probeanstaubewässerung sämtlicher allseitig umschlossener, wannenartig ausgebildeter Abdichtungsflächen vor der Abnahme; bzw. Arbeitsbeginn Folgegewerke Schaffung und Vorhaltung von Aufenthalts- und Lagerräumen als Bestandteil AN-eigener Baustelleneinrichtung, auch außerhalb der Baustelle
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten
1 Neubau Feuerwehr Tungendorf
1
Neubau Feuerwehr Tungendorf
1. 1 Gründach-Trapezblech (Dachfläche 1)
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Gründach-Trapezblech (Dachfläche 1)
1. 2 Kiesdach (Dachfläche 2-4)
1. 2
Kiesdach (Dachfläche 2-4)
1. 3 Beton-Flachdach Terasse (Dachfläche 5)
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Beton-Flachdach Terasse (Dachfläche 5)
2 Klempnerarbeiten
2
Klempnerarbeiten
2. 1 Dachentwässerung
2. 1
Dachentwässerung
3 Wartung
3
Wartung
3. 1 Text nicht vorhanden !
3. 1
Text nicht vorhanden !