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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt LHH FB 19 Fachbereich
Gebäudemanagement
Leistungsverzeichnis
Gewerk: 025 Estrich
Objekt / Bauort: FFW Misburg
Am Seelberg 20
30629 Hannover
Projekt: Neubau Feuerwehrhaus Orts-FW Misburg
Lagerbuch-Nr.: 048-0052
Prj.-Nr.: B.192000005
Vergabenummer: 19-0841-25
Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
Projektleitung: Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
Deckblatt LHH FB 19
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) gemäß DIN 18299
Die laufende Nummerierung der nachfolgenden Punkte bezieht sich auf die Vorgaben der VOB/Teil C, DIN 18299. Fehlende Punkte haben keine Hinweise bzw. sind hierzu keine besonderen Angaben erforderlich.
Diese allgemeinen Vorbemerkungen zur Ausführung sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
0.0.01. Baumaßnahme
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt auf dem Grundstück Am Seelberg 20 in Hannover-Misburg den Neubau eines Feuerwehrhauses.
0.0.02 Ausführungsfristen
Wesentliche Vertragstermine sind Folgende, da diese im Zusammenhang mit bauseitigen Arbeiten weiterer Gewerke stehen (bspw. Installation von Leitungen unter dem Estrich, Aufbringen Bodenbeläge auf Estrich):
- Beginn der Montagearbeiten ab 28.10.2025
- Abschluss aller Arbeiten bis 25.11.2025
Diese Termine gehen von einem geplanten Auftragstermin am 19.09.2025 aus. Bei früherer oder späterer Beauftragung verschieben sich die Termine entsprechend.
0.0.03 Genehmigungen
Die Baugenehmigung liegt vor.
Die geprüfte und genehmigte Statik des Rohbaus liegt vor.
0.0.04 Baudurchführung
Bauleitung des Bieters / AN
Durch den Bieter / AN hat eine vollständige Bauleitung / Koordination für das eigene Gewerk zu erfolgen, die entsprechend in die Positionen einzupreisen ist. Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des AN nach VOB/B § 4 Nr. 1 und 2 hat dieser eine leitende Person zu stellen, die fachlich und persönlich geeignet sowie deutschsprachig ist. Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat an den Besprechungen zur Koordination der Baumaßnahme teilzunehmen.
Im Krankheitsfall oder bei Urlaub muss eine qualifizierte Vertretung eingesetzt werden, die über die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der Baumaßnahme informiert ist.
Baubesprechungen
Es findet regelmäßig, dienstags, um 09:00 Uhr, auf der Baustelle im Besprechungscontainer eine Baubesprechung statt. Der AN oder dessen Stellvertreter*in hat an den Baubesprechungen verbindlich vor und während seiner Leistungsausführung teilzunehmen.
Bautagesberichte
Während der Bauzeit sind vom Bieter / AN täglich Bautagesberichte anzufertigen, in denen die Leistungen der einzelnen Positionen, der Geräteeinsatz, die Belegschaftsstärke, das Wetter mit Temperaturangaben und besondere Vorkommnisse einzutragen sind. Der Bieter / AN hat alle Vorgänge von Bedeutung, Beanstandungen und Unstimmigkeiten im Bauablauf unter Angabe von Tag und Stunde im Bautagebuch aufzuzeichnen, einschließlich der Leistungen, die durch Nachunternehmer erbracht werden. Diese Bautagesberichte sind wöchentlich der Bauüberwachung zu übergeben.
0.0.05 Abnahme der vertraglichen Leistung
Bestätigung der Abnahmevoraussetzungen
Zur Abnahme seiner Leistungen hat der AN zu bestätigen, dass nur Baustoffe und Bauteile beim Erbringen seiner Leistungen eingebaut wurden, die den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (§ 24 NBauO) entsprechen. Sollte diese Bestätigung vom Bieter / AN bis spätestens zur Abnahme nicht abgegeben werden, kann die Leistung wegen wesentlicher Mängel abgelehnt werden, so dass in diesem Fall keine Abnahme stattfindet.
Spätestens 2 Wochen VOR Abnahme der Leistungen ist die Projektdokumentation durch den AN in digitaler Form einzureichen. Das Fehlen von Unterlagen wird als wesentlicher Mangel angesehen, so dass in diesem Fall keine Abnahme stattfindet.
Mehrmalige Nachprüfungen, die auf Versäumnisse des Bieters / AN zurückzuführen sind, fallen zu Lasten des Bieters / AN.
Dokumentation während der Bauzeit
Während der Bauzeit sind baubegleitend folgende Dokumentationen einzureichen, falls zutreffend:
- Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse,
- Zulassungen und Zustimmungen im Einzelfall, einschl. der Durchführung bauaufsichtlich geforderter Güteversuche,
- geforderte Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen und dazugehörige Protokolle
- Produktdatenblätter
Diese hat der Bieter / AN unaufgefordert und unverzüglich der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Ausführung der entsprechenden Positionen vorzulegen. Kosten hierfür sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
0.0.06 Vergütung
In den Angebotspreisen ist alles enthalten, was zur vollständigen und fachgerechten Ausführung aller vertraglichen Leistungen erforderlich ist, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen.
Alle Kosten, die durch die Hinweise und Forderungen dieser Vorbemerkungen entstehen aber nicht in gesonderten Positionen in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen:
Die laufende Beseitigung von Verschmutzungen, d.h. beim Anfallen von Verschmutzungen spätestens jedoch am Ende eines Arbeitstages:
a) der Baustellenzufahrten über Gehwege
b) der Zu- und Abfahrtsstraßen
c) der Baustellenbereiche, in denen der Bieter / AN arbeitet s. hierzu auch ATV 0.2.4 (Regelung zur Unfallverhü-
tung)
0.0.07 DIN-Normen und Richtlinien
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftliche Regelungen), die ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) und die Richtlinien der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen/ BaustellV BGBl.I S 1283).
Soweit im Leistungsverzeichnis auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, sind auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen mit gemeint.
Grundsätzlich gilt bei der Ausführung der hier beschriebenen Leistungen die Niedersächsische Bauordnung (NBauO).
0.0.08 Zulassungen und Gütezeichen
Bei den im LV benannten Prüfzeichen/ Zertifikaten müssen die technischen Anforderungen, die dem jeweiligen Prüfzeichen/ Zertifikat zugrunde liegen, erfüllt und nachgewiesen werden.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit
Die Baustelle befindet sich in der Landeshauptstadt Hannover im Stadtteil Misburg an der Straße „Am Seelberg 20“.
Anschrift der Baustelle:
Am Seelberg 20
30629 Hannover
Das Baugrundstück ist im Besitz der Landeshauptstadt Hannover. Das Grundstück liegt unmittelbar an öffentlichen Verkehrsflächen.
Zufahrten
Die Baustelle hat drei Zufahrten. Die Hauptzufahrt für den An-/Abtransport von Material erfolgt von Süden direkt über die Hauptstraße "Am Seelberg". Der Bordstein ist über eine Länge von ca. 35m abgesenkt.
Die Baustelle ist weiterhin über zwei Anliegerstraßen erreichbar:
- im Westen über die Anliegerstraße "Am Seelberg" (ohne Bordstein)
- im Osten über die Spielstraße "Am Alten Friedhof", Breite 4 m (Bordstein mit Rampe aus angeschrägter Bohle)
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
keine bekannt
0.1.3 Lage und Art der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse
Das Feuerwehrhaus (Höhe: 7,98m) besteht aus einem zweigeschossigen, L-förmigen Dienstgebäude (EG + OG) mit angegliederter, eingeschossiger Fahrzeughalle.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Auf dem Grundstück sind tragfähige und befahrbare Flächen erstellt (S. Punkt 0.1.8).
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Von der BE-Fläche im Norden sollen beide Zufahrten (Ost + West) zugänglich bleiben. Eine Umfahrung des Gebäudes ist nicht möglich.
0.1.6 Art, Lage und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und -wegen, z.B. Montageöffnungen
Durch den AG werden grundsätzliche keine Transportmittel/ -einrichtungen zur Verfügung gestellt. Der Bieter / AN hat sämtliche Transporte selbst zu veranlassen, zu koordinierten und durchzuführen.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser und Strom werden bauseits gestellt.
Abweichend von VOB/B § 4 Abs. 4 trägt der Auftraggeber die Kosten des Verbrauchs.
0.1.8 Überlassene Flächen und Räume zur Benutzung oder Mitbenutzung
Bauseits werden ausschließlich Sanitär- bzw. WC-Anlagen zur Verfügung gestellt.
Vom AG werden darüber hinaus keine weiteren Räume oder Container etc. zur Verfügung gestellt.
Für Baustelleneinrichtungszwecke stellt der AG dem AN ausschließlich Flächen auf dem Grundstück zur Verfügung.
Diese sind bauseits als Baustelleneinrichtungsfläche hergerichtet. Der Großteil ist ungebunden und entspricht der Bauklasse IV nach RStO. Ein kleiner Teil im Norden ist asphaltiert (ehemalige Straßennutzung). Ein Teil im Süden ist gepflastert (ehemalige Aufstellfläche der Feuerwehr).
Materialien, Container und sonstige Gegenstände, Geräte etc. der Baustelleneinrichtung des Bieters / AN sind auf der Baustellenfläche in Absprache mit der Objektüberwachung des AG einzurichten. Es wird auf den Lageplan / Baustelleneinrichtungsplan verwiesen.
Der Flächenbedarf des Bieters / AN ist mit der Objektüberwachung und den anderen am Bau beteiligten Unternehmen fortlaufend abzustimmen.
Die vom AG zur Verfügung gestellten Flächen sind unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten des AN im Rahmen der Räumung der Baustelleneinrichtung des Bieters / AN in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Hiermit ist insbesondere der Rückbau aller BE Einrichtungen des Bieters / AN sowie die grobe Entfernung aller Rückstände / Materialreste / u.a. des Bieters / AN gemeint. Die Kosten hierfür hat der Bieter / AN in seine Positionen zur BE einzukalkulieren. Die Bereiche mit verdichtetem Boden werden vom AG übernommen.
Parkmöglichkeiten für die am Bau beteiligten Gewerke stehen auf dem Grundstück in geringem Maße zur Verfügung. Im näheren Umfeld stehen öffentliche Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum an der Straße "Am Seelberg" zur Verfügung.
Für das Abstellen von Fahrzeugen, Containern, Kränen, etc. im öffentlichen Raum sind vom Bieter / AN entsprechende Sondergenehmigungen einzuholen. Die hierbei entstehenden Kosten hat der Bieter / AN in seine Positionen zur BE einzukalkulieren.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Das Baugrundstück liegt in einem Wohngebiet.
Die bei der Durchführung der Arbeiten auftretenden Staub-, Lärm- und Verkehrsemissionen sind gemäß dem geltenden Immissionsschutzgesetz (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) und den Vorgaben sowie den Richtlinien der Stadt Hannover zu begrenzen.
Bezüglich Lärm gilt die AVV Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen): Bauarbeiten dürfen arbeitstags (Mo. - Fr.) von 7:00 bis 20:00 Uhr sowie nach Anmeldung und Rücksprachen mit dem AG am Samstag durchgeführt werden. Es sollen geräuscharme Baumaschinen eingesetzt werden.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Der Bieter / AN ist Abfallerzeuger für eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen. Dieses ist vom Bieter / AN kostenlos zu beseitigen.
Abfälle, die weder Bauschutt noch Sonderabfälle sind und für die keine Wiederverwertung / -verwendung gefunden wird, sind als Baustellenabfälle zu trennen und der Entsorgung zuzuführen. Ein vereinfachter Entsorgungsnachweis ist zu führen.
0.1.15 Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Öffentliche Verkehrsflächen sind von Baustelleneinrichtungen, Baugeräten usw. grundsätzlich freizuhalten.
Die nötigen Anträge für Absperrungen auf öffentlichen Flächen sind vom Bieter / AN eigenständig zu stellen und in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.
Der Bieter / AN kann sich bei etwaiger Verletzung der ihm übertragenen Verkehrssicherungspflicht nicht auf die Bauüberwachung durch den AG und seine Mitarbeiter berufen.
0.1.22 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten
Erstellung des Rohbau bis Mitte 2024.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Während der Arbeiten des Bieters / AN sind weitere Gewerke im Bereich des Innenausbaus und auf dem Außengelände tätig. Es gibt daher Abstimmungsbedarfe zu Lagerflächen, Anlieferungen, ineinandergreifenden Bauabläufen, u.Ä. die sowohl im Rahmen von Baubesprechungen als auch direkt zwischen den beteiligten Gewerken verbindlich geklärt werden. Der Bieter / AN wirkt hierbei eigenständig und aktiv mit.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen
Gemäß Bauablaufplan sind die Arbeiten des Bieters / AN in zwei direkt aufeinanderfolgenden Arbeitsabschnitten auszuführen, im Rahmen der Vertragstermine durch den Bieter / AN zu koordinieren und mit dem AG bzw. der Objektüberwachung abzustimmen.
Sollte der Bieter / AN aufgrund optimierter Arbeitsweise den ersten Arbeitsabschnitt zügiger beenden, als im Bauablauf geplant, kann es zu einer Unterbrechung der Arbeiten des Bieters / AN kommen, die in dessen Verantwortung liegen.
01. Arbeitsabschnitt: Alle Arbeiten im EG
02. Arbeitsabschnitt: Alle Arbeiten im OG, erst im Anschluss an die Arbeiten im EG aufgrund von Vorarbeiten
anderer Gewerke
0.2.3 Vorgaben die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben
Der AG hat einen SiGeKo beauftragt, der einen SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung erstellt.
Das Anbringen von Firmenschildern an der Fassade, an den Gerüstflächen oder am Bauzaun ist grundsätzlich nicht erlaubt.
0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter*innen anderer Gewerke
Nach Beendigung seiner Leistungen hat der Bieter / AN die Pflicht zur unverzüglichen und vollständigen Räumung der Baustelle. Die Baustelle ist geordnet und sauber (besenrein) zu hinterlassen.
Werden dazu ergehende Aufforderungen trotz angemessener Nachfrist (in der Regel 3 Arbeitstage) nicht befolgt, erfolgt ein Zahlungseinbehalt in Höhe der aufzuwendenden Kosten für die Beseitigung durch Dritte. Die nötigen Arbeiten werden nach einmaliger Aufforderung umgehend durch den AG beauftragt.
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen
Es wird bauseits eine Grundbeleuchtung nach Erstellen des Rohbaus der Fahrzeughalle sowie der Flure und der Umkleideräume gestellt.
Die Beleuchtung der Arbeitsstätten ist vom AN selbstständig durchzuführen, soweit das Tageslicht nicht ausreicht.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, etc. durch Bieter / AN
Es wurden bauseits durch den AN Rohbau Fassadengerüste erstellt. Diese können vom Bieter / AN mit genutzt werden. Weitere notwendige Gerüste (Rollgerüste, Raumgerüste,...) sind von dem Bieter / AN entsprechend seines Leistungsumfanges zu stellen.
Darüber hinaus werden bauseits keine weiteren Gerüste, Hebezeuge oder Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume gestellt.
0.2.17 Hilfestellung durch den Auftraggeber (AG)
Der Transport von Baustoffen, Geräten oder Hilfsmitteln jeder Art, das Abladen und Weitertransportieren, die Unterhaltung und Bewachung sowie der Abtransport nach Fertigstellung der Leistungen ist ausschließlich Sache des Bieters / AN. Sie sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Sicherung der Baustoffe, Geräte, etc. und insbesondere der bereits fertig gestellten Leistungen bleibt Sache des Bieters / AN.
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Vorlagen
Die Abrechnung der vertraglichen Leistungen erfolgt entsprechend den LV-Positionen. Zur Kalkulation dienen das Leistungsverzeichnis sowie alle beigefügten Unterlagen.
Zur Abrechnung dienen die Ausführungspläne. Die Mengenermittlung ist entsprechend den Ordnungszahlen des Vertrages zu gliedern und erfolgt kumulativ.
Beigefügte Unterlagen
Die aufgeführten Planunterlagen dienen ausschließlich dem Verständnis zur Angebotsbearbeitung als Kalkulationsgrundlage. Sie stellen keine Ausführungszeichnungen dar!
Übergebene Pläne sind von Bieter bzw. AN zu prüfen. Unstimmigkeiten oder Bedenken sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie im Rahmen der Werkplanung nach Auftragserteilung unverzüglich mitzuteilen.
- 2x Grundrisse (GR)
- 3x Schnitte (SCH)
- 3x Übersichten (Bodenaufbau und Estrichpläne EG + OG)
- 1x Lageplan
- 1x Bauablaufplan (Auszug Arbeiten des Bieters / AN)
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Abkürzungs- und Hinweisverzeichnis ABKÜRZUNGS- und HINWEISVERZEICHNIS
In diesem LV werden folgende Abkürzungen verwendet:
AG Auftraggeberin
AK Außenkante
AN Auftragnehmer*in
BE Baustelleneinrichtung
ff folgende Positionen / Titel / Seiten (je nach Bezug)
bspw.: "s. Pos. 01.10ff" bedeutet, dass auch die Positionen, die auf die Position 01.10
folgen und dieser inhaltlich ähnlich sind, gemeint sind
FT Fertigteil
NEA Netzersatzanlage
OKFF Oberkante fertiger Fußboden = Oberkante Bodenbelag
OKG Oberkante Gelände = Fertige Oberkante Außenanlagen
OKRF Oberkante Rohfußboden = Oberkante Bodenplatte oder Stahlbetondecke
OKRD Oberkante Rohdecke = Oberkante Betondecke oder oberste Geschossdecke
OK Attika Oberkante höchster Punkt Attika
s. siehe
UKRD Unterkante Rohdecke = Unterkante Betondecke oder oberste Geschossdecke
v.g. vor genannte -> als Hinweis auf Produkte, die in einer vorherigen Position beschrieben sind
vorh. vorhanden aber auch vorherige (je nach Sinnzusammenhang)
VK Vorderkante von Bauteilen
HINWEISE
Einbauorte Wenn Einbauorte beschrieben werden, die nicht exakt an einer Achse bzw. Achskreuzung
liegen, werden die jeweils nächstliegenden Achsen genannt.
Sollte der Einbauort nicht eindeutig nahe einer Achse, sondern zwischen zwei Achsen liegen, werden diese beiden Achsen mit "/" getrennt angegeben.
Bsp.: 11/12a
-> der Einbauort liegt zwischen Achse 11 und Achse 12 aber eindeutig auf Achse a
Abkürzungs- und Hinweisverzeichnis
01 Vorbereitende Maßnahmen
01
Vorbereitende Maßnahmen
01.010 Baustelle einrichten Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einrichten.
01.010
Baustelle einrichten
1,00
Stk
01.020 Baustelleneinr. vorhalten Baustelleneinrichtung für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen vorhalten,
Positionsmenge = Vorhaltemenge x Vorhaltedauer.
01.020
Baustelleneinr. vorhalten
5,00
StWo
01.030 Baustelle räumen Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen räumen.
01.030
Baustelle räumen
1,00
Stk
01.040 Untergrund reinigen Beton lose Verunreinigung Reinigen des Untergrundes aus Beton, von grober Verschmutzung, von losen Verunreinigungen, Untergrund waagerecht, in Teilflächen,
aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf LKW des AN laden und abfahren, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, einschl. Entsorgung
Flächenansatz: die gesamte zu bearbeitenden Fläche
Ausführungsorte: EG und OG
01.040
Untergrund reinigen Beton lose Verunreinigung
695,00
m2
01.050 Oberflächenabtrag Handfräse Mechanisches Abtragen der Oberflächenzone des Untergrundes durch Fräsen im Kreuzgang mit handgeführter Lamellenfräse, in Teilflächen
Der erforderliche Oberflächenabtrag wird in Abstimmung mit AG vor Durchführung der Arbeiten festgelegt.
Ausführungsorte: EG und OG
Flächenansatz: 10% der zu bearbeitenden Fläche
01.050
Oberflächenabtrag Handfräse
W
70,00
m2
01.060 Oberflächenabtrag 400kg-Lamellenfräse Oberflächenabtrag durch Fräsen im Kreuzgang mit 400 kg-Lamellenfräse mit Fahrantrieb
Ausführungsorte: EG und OG
Flächenansatz: 5% der zu bearbeitenden Fläche
01.060
Oberflächenabtrag 400kg-Lamellenfräse
W
35,00
m2
01.070 Oberflächenabtrag bis 5 mm mit Kaltfräse Oberflächenabtrag bis 5 mm mit Kaltfräse / Straßenfräse
Ausführungsorte: EG und OG
Flächenansatz: 5% der zu bearbeitenden Fläche
01.070
Oberflächenabtrag bis 5 mm mit Kaltfräse
W
35,00
m2
01.080 Oberflächenabtrag bis 10 mm mit Kaltfräse Oberflächenabtrag bis 10 mm mit Kaltfräse / Straßenfräse
Ausführungsorte: EG und OG
Flächenansatz: 5% der zu bearbeitenden Fläche
01.080
Oberflächenabtrag bis 10 mm mit Kaltfräse
W
35,00
m2
01.090 Untergrund ausgleichen Nivelliermasse D 15 mm Ausgleichen auf Untergrund aus Beton, bei größeren Unebenheiten, mit Nivelliermasse, Bindemittel Zement, schnell härtend, zur Aufnahme von Estrich
mittlere Dicke: 15 mm
Ausführungsorte: EG und OG
Flächenansatz: 5% der zu bearbeitenden Fläche
01.090
Untergrund ausgleichen Nivelliermasse D 15 mm
35,00
m2
01.100 Schutz von Türen, Glaswänden und Sichtbeton Schutz von Türen, Glaswänden und Sichtbeton, aus Folie und durch Abkleben, bspw. der Profile und Glas-Füllungen bis 1m über OKFF,
einschl. rückstandlosem Rückbau, Abtransport und Entsorgung des Schutzes nach Abstimmung mit AG
01.100
Schutz von Türen, Glaswänden und Sichtbeton
30,00
m2
02 Trenn- und Dämmschichten
02
Trenn- und Dämmschichten
Hinweis: nicht bearbeitetet Flächen Folgende Flächen im EG werden vom Bieter / AN nicht bearbeitet, da hier zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen AN jeweils Verbundestriche mit Fliesen im Rüttelverfahren ("Rüttelboden") eingebaut werden:
- Lager 01 (0.08)
- Fahrzeughalle (0.10)
- Lager 02 (0.11)
- Werkstatt (0.12)
Dieser Umstand ist bei der Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen.
Hinweis: nicht bearbeitetet Flächen
02.010 Trennschicht PE-Folie einlagig D 0,2mm auf Betonflächen Trennschicht aus PE-Folie, reißfest, einlagig, Stöße überlappen, auf Betonflächen, um die Abgabe von Überschusswasser aus dem Beton in den Estrich abzumindern und Feuchteschäden zu vermeiden,
Folie muss ohne Falten verlegt werden, um Sollbruchstellen im Estrich zu vermeiden
Unterlage für Dämmschichten, seitlich mind. bis OK Randdämmstreifen verlegt und gegen Umschlagen gesichert,
einschl. Einbau in Türleibungen
Dicke: 0,2 mm
Stoßüberlappung mind. 100mm
Material: PE-Folie, reißfest
Hinweise:
1) Abrechnung nach waagerechte Fläche der Räume.
2) Rückschnitt des Überstandes wird gesondert vergütet.
3) Anpassen an Rohre und Kabelkanäle wird gesondert vergütet.
Einbauorte: EG und 1.OG
02.010
Trennschicht PE-Folie einlagig D 0,2mm auf Betonflächen
695,00
m2
02.020 Trennschicht PE-Folie einlagig D 0,2mm, auf Trittschalldämmung auf Trittschalldämmung als Unterlage für Zementestrich
02.020
Trennschicht PE-Folie einlagig D 0,2mm, auf Trittschalldämmung
W
695,00
m2
02.030 Gebäudedehnfuge PE-Schaum, D 20mm, H 180mm, an Wandfuß Gebäudedehnfuge aus PE-Schaum, aus dem Untergrund (Bodenplatte bzw. Geschossdecke) in der gleichen Breite in das einzubringende Estrichsystem übernehmen, in Teilabschnitten,
einschl. Ecken als scharfe Ecken (nicht rund gebogen) durch Einschneiden (Gehrung) oder stumpfen Stoß,
Verlauf direkt am Fuß der ungeputzten Rohbauwände, d.h. mit Randdämmstreifen entsprechend der Fugenbreite abstellen, im Bereich der aufgehenden Wände entspricht die Gebäudedehnfuge daher der späteren Randfuge des Estrichs
Höhe: mind. 180mm
Breite: 20mm
Einbauorte:
- EG Achse 6, ca. 7,00m
- EG Achse C, ca. 0,80m
- OG Achse C, ca. 0,80m
02.030
Gebäudedehnfuge PE-Schaum, D 20mm, H 180mm, an Wandfuß
9,00
lfm
02.040 Gebäudedehnfuge PE-Schaum, D 20mm, H 160mm winkelrecht von Wand zu Wand, in mehreren Räumen,
die Bezugskante des rechten Winkels ist die Innenseite der Flurwand (Achse b),
einschl. Abstellen des Estrichs
Höhe: mind 160mm
Breite: 20mm
HINWEIS zum Einbau:
1) Für den Einbau der Abstellung / der Gebäudedehnfuge aus PE-Schaum sind über die DIN 18202:2019-07 hinausgehend geringere Toleranzen einzuhalten. Hintergrund ist die Ausbildung der Dehnfuge in Fliesenfugen.
Gefordert und einzukalkulieren ist daher eine:
-> Winkelabweichung von max. 5 mm bezogen auf die Länge der Abstellung von ca.510 cm (anstelle von bis zu 12 mm gem. Spalte 4, Tabelle 2, DIN 18202:2910-07)
2) Der Einbau des Estrichs darf erst nach örtlicher Freigabe vom AG des Einbauortes und der Winkelrechtheit der Abstellungen / der Ausbildung der Gebäudedehnfuge erfolgen. Die Winkelabweichung hat der Bieter / AN dem AG durch geeignete Messgeräte vor Ort nachzuweisen, bspw. durch Rotationslaser.
Einbauorte:
- OG Achse 6 in den Räumen
a) Flur 2 (1.F2)
b) Vorr. D (1.04)
c) WC D (1.04.1)
02.040
Gebäudedehnfuge PE-Schaum, D 20mm, H 160mm
W
7,00
lfm
02.050 Randdämmstreifen PE-Schaum D 10mm H 100-120mm Randdämmstreifen aus PE-Schaum, gegen Lageveränderung beim Einbringen des Estrichs gesichert, für alle Bodenbeläge (Fliesen, Beschichtung, Linoleum)
Dicke: 10 mm
Höhe: von 100 mm bis 120 mm
-> 100 mm im Bereich von Beschichtungen
-> 110 mm im Bereich von Linoleum
-> 120 mm im Bereich von Fliesen
einschl. Ecken als scharfe Ecken (nicht rund gebogen) durch Einschneiden (Gehrung) oder stumpfen Stoß, nach Erfordernis zur Lagesicherung verkleben,
Kalkulationshinweise:
1) In dieser Position sind Randdämmstreifen am Übergang zu Wänden, zur Abstellung im Bereich der Türen sowie in den Türleibungen zu kalkulieren.
2) Die Randdämmstreifen um Einbauteile werden in den Positionen zu diesen Einbauteilen vergütet.
3) Der Einbau von der Abstellung im Türbereich wird gesondert vergütet.
4) Der Rückschnitt wird gesondert vergütet
Einbauorte: EG + OG
02.050
Randdämmstreifen PE-Schaum D 10mm H 100-120mm
605,00
lfm
02.060 Rückschnitt Randdämmstreifen und Trennschichten Rückschnitt der überstehenden Teile der Randstreifen und der hochgezogenen Trennschichten nach Fertigstellung des Fußbodenbelages bzw. bei elastischen Belägen erst nach Erhärtung der Spachtelmasse,
einschl. Sammeln, Laden und Entsorgen
einschl. gesonderte Anfahrt
einschl. für diese Arbeiten nötige Baustelleneinrichtung
02.060
Rückschnitt Randdämmstreifen und Trennschichten
605,00
lfm
02.070 Ausgleichsschicht Fußboden EPS D 40mm 0,038W/(mK) DEO dh, Fliesen OG Wärmedämmschicht als Ausgleichsschicht für Fußboden, als Platte, einlagig, auf Rohdecke, eben, ggf. nach Untergrundvorbereitung durch AN (siehe gesonderte Positionen) als Unterlage für Estrich,
teilweise mit angrenzenden, rechteckigen Flächen zementgebundener EPS-Schüttung um Leitungen (Einbau und Arbeiten gesondert vergütet),
einschl. Einbau in Türleibungen und Bereichen mit Rohren / Kabelkanälen
Material: Polystyrol-Hartschaum EPS
DIN EN 13163
Dicke: 40 mm
Wärmeleitfähigkeit
Bemessungswert max. 0,038 W/(mK)
Nennwert max. 0,035 W/(mK)
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DEO (ohne Schallschutzanforderungen)
Druckbelastbarkeit dh (hohe Druckbelastbarkeit)
Einbauorte im Bereich von Bodenbelägen aus Fliesen im OG:
- Treppenraum 1 (1.T1)
- Pumi (1.01)
- Vorr. H/ WC H (1.02/1.02.1)
- barr.-fr. WC (1.03)
- Vorr. D/ WC D (1.04/1.04.1)
02.070
Ausgleichsschicht Fußboden EPS D 40mm 0,038W/(mK) DEO dh, Fliesen OG
50,00
m2
02.080 Ausgleichsschicht Fußboden EPS D 50mm 0,038W/(mK) DEO dh, Lino OG Dicke: 50 mm
Einbauorte im Bereich von Bodenbelägen aus Linoleum im OG:
- Flur 2 (1.F2)
- Flur 3 (1.F3)
- Bereitschaft (1.05)
- Kinder/Jugend (1.06)
- Lager Kind. (1.07)
- HAR Elt AV (1.08)
- HAR Elt SV (1.08.1)
- Schulung (1.09)
- Stuhllager (1.11)
02.080
Ausgleichsschicht Fußboden EPS D 50mm 0,038W/(mK) DEO dh, Lino OG
W
310,00
m2
02.090 Ausgleichsschicht Fußboden EPS D 60mm 0,038W/(mK) DEO dh, Fliesen EG Dicke: 60mm
Einbauorte im Bereich von Bodenbelägen aus Fliesen im EG:
- Flur 1 (0.F1)
- Pumi (0.01)
- Schwarzber. H (0.03)
- San / Dusch / WC H (0.03.1 / .2 / .3)
- Umkleide H (0.04)
- Alarmeingang (0.05)
- Umkleide D (0.06)
- Schwarzber. D (0.07)
- San / Dusche D (0.07.1 / .2)
02.090
Ausgleichsschicht Fußboden EPS D 60mm 0,038W/(mK) DEO dh, Fliesen EG
W
225,00
m2
02.100 Ausgleichsschicht Fußboden EPS D 70mm 0,038W/(mK) DEO dh, Lino EG Dicke: 70mm
Einbauorte im Bereich von Bodenbelägen aus Linoleum im EG:
- Büro 2 (0.13)
- Büro 1 (0.14)
02.100
Ausgleichsschicht Fußboden EPS D 70mm 0,038W/(mK) DEO dh, Lino EG
W
45,00
m2
02.110 Ausgleichsschicht Fußboden EPS D 75mm 0,038W/(mK) DEO dh, Beschichtung EG Dicke: 75mm
Einbauorte im Bereich von Beschichtung im EG:
- ELT Technik (0.02)
- HAR Heizung (0.12.1)
- HAR Wasser (0.12.2)
02.110
Ausgleichsschicht Fußboden EPS D 75mm 0,038W/(mK) DEO dh, Beschichtung EG
W
25,00
m2
02.120 Ausgleichsschicht Fußboden XPS, D 70mm, 0,038W/(mK) DEO ds, Tresorfläche als Unterlage für Estrich in einer kleinen Fläche, auf der später ein Tresor (ca. 600kg Eigenlast) steht, die Fläche wird mit einer Bewegungsfuge (gesonderte Vergütung über Pos. Randdämmstreifen) vom angrenzenden Estrich getrennt,
Material: Polystyrol-Hartschaum XPS
DIN EN 13164
Dicke: 70 mm
Druckbelastbarkeit ds (sehr hohe Druckbelastbarkeit)
Einbauorte EG:
- Büro 1 (0.14)
02.120
Ausgleichsschicht Fußboden XPS, D 70mm, 0,038W/(mK) DEO ds, Tresorfläche
W
0,60
m2
02.130 Ausgleichsschicht Fußboden PUR, D 50mm, 0,025W/(mK) DEO ds, über Auskragung in Räumen und Teilflächen über der Auskragung des OG,
Material: PUR
Dicke: 50 mm
Wärmeleitfähigkeit
Bemessungswert max. 0,026 W/(mK)
Nennwert max. 0,025 W/(mK)
Einbau in Schulungsraum (1.09) nach Abstimmung mit AG vor Ort.
Einbauorte OG:
- Schulung (1.09) Teilfläche ab Achse c bis Estrichfuge
ca. 100 x 650 cm
- Teeküche (1.10) ganzer Raum
- Abstell. (1.10.1) ganzer Raum
02.130
Ausgleichsschicht Fußboden PUR, D 50mm, 0,025W/(mK) DEO ds, über Auskragung
W
28,00
m2
02.140 Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 50mm, B bis 50 mm Leichtausgleichsestrich als Schüttung um und über Rohre und Leitungen auf Rohdecke, eben, ggf. nach Untergrundvorbereitung durch AN (siehe gesonderte Positionen), unter Trittschalldämmung, als Unterlage für Estrich,
einschl. Anarbeiten an angrenzende Wärmedämmschichten,
Material: EPS-Leichtzuschlag, zementgebunden,
als Schnellestrich nach 24 Std belegreif
bei 21°C/65% rel. Luftfeuchte
Wärmeleitfähigkeit
Nennwert max. 0,050 W/(mK)
Durchmesser
Kabelzugrohre ELT ca. 25mm (EN25)
Abmessungen Schüttung
mittlere Dicke: 50mm
Breite: bis 50 mm
einschl. Ergreifen von Schutzmaßnahmen nach Abstimmung mit AG, so dass die einzelnen Bestandteile, v.a. der EPS-Leichtzuschlag, nicht in Bereiche außerhalb des Mischbereiches kommen können, bspw. durch Anliefern fertiger Trockenmischung und / oder Einhausung des Mischbereiches
Einzuplanen ist der Einbau des Leichtausgleichsestrichs zu einem mögl. frühen Zeitpunkt, damit dessen Trocknungszeiten nicht zu Verzögerungen / Wartezeiten beim Verlegen der Trittschalldämmung und des Estrichs führen.
Abrechnung nach Länge in m.
Einbauorte im Bereich von Bodenbelägen aus Fliesen im OG:
- Teeküche (1.10)
- Abstell. (1.10.1)
Abfrage zur angebotenen EPS-Schüttung, zementgebunden als Schnellestrich
Hersteller: (Eintrag Bieter*in)
Typ / System / Produkt: (Eintrag Bieter*in)
02.140
Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 50mm, B bis 50 mm
20,00
lfm
02.150 Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 60mm, B bis 50mm Durchmesser
Kabelzugrohre ELT ca. 40mm (DN40)
Abmessungen Schüttung
mittlere Dicke: 60mm
Breite: bis 50 mm
Einbauorte im Bereich von Bodenbelägen aus Fliesen im EG:
- Flur 1 (0.F1)
02.150
Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 60mm, B bis 50mm
W
7,00
lfm
02.160 Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 50mm, B 50-100 mm um und über Installationsleitungen sowie Leerrohre, rund, als Bündel parallel und geordnet verlegt,
Durchmesser
Kabelzugrohre ELT ca. 40 mm (EN40) -> als 2er Bündel
Rohre VL/RL Heizung ca. 50 mm einschl. Rohrdämmung
Abmessungen Schüttung
Breite: 50 bis 100 mm
Einbauorte im Bereich von Bodenbelägen aus Linoleum im OG:
- Bereitschaft (1.05)
- Kinder/Jugend (1.06)
- Schulung (1.09)
02.160
Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 50mm, B 50-100 mm
W
7,00
lfm
02.170 Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 50 mm, B 100-150mm um und über Installationsleitungen sowie Leerrohre, rund, als Bündel parallel und geordnet verlegt,
Durchmesser
Kabelzugrohre ELT ca. 40mm (EN40)
Rohre VL/RL Heizung ca. 50 mm einschl. Rohrdämmung
Abmessungen Schüttung
Breite: 100 bis 150mm
02.170
Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 50 mm, B 100-150mm
W
4,00
lfm
02.180 Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 50 mm, B 150- 200mm um und über Installationsleitungen sowie Leerrohre, rund, als Bündel parallel und geordnet verlegt,
Durchmesser
Kabelzugrohre ELT ca. 40mm (EN40)
Rohre VL/RL Heizung ca. 50 mm einschl. Rohrdämmung
Abmessungen Schüttung
Breite: 150 bis 200mm
02.180
Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 50 mm, B 150- 200mm
W
10,00
lfm
02.190 Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 10-50mm, B 250-300mm, Kabelkanäle um und über Kabelkanälen, rechteckig, als Überdeckung OK Kabelkanal bis UK Trittschalldämmung
Abmessungen Kabelkanal:
Aufbauhöhe 38 mm
Breite 250 mm
Abmessungen Schüttung
mittlere Dicke: 10 bis 15mm
Breite: 250 bis 300 mm
02.190
Schüttung EPS-Leichtzuschlag, Schnellestrich, zementgeb, D 10-50mm, B 250-300mm, Kabelkanäle
W
40,00
lfm
02.200 Trittschalldämmschicht EPS 25-2mm, DES, sg Trittschalldämmschicht, als Platte, auf Rohdecke, als Unterlage für Estrich, in Teilflächen,
Material: Polystyrol-Hartschaum EPS
DIN EN 13163
Lieferdicke: 25 mm
Wärmeleitfähigkeit
Bemessungswert max. 0,040 W/(mK)
Nennwert max. 0,039 W/(mK)
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 DES (mit Schallschutzanforderungen)
Schallteschn. Eigensch. sg (geringe Zusammendrückbarkeit)
Stufe Zusammendrückbarkeit ≤ 2 mm (CP 2) DIN 4108-10
Einbauorte alle Räume EG + OG
02.200
Trittschalldämmschicht EPS 25-2mm, DES, sg
695,00
m2
02.210 Zulage Gefälle in Ausgleichsschicht, ca. 1,5%, Duschrinne Zulage Gefälle in Ausgleichsschicht, ca. 1,5%, zum Anschluss an Duschrinne (bauseits vorab montiert)
Gefälle 1,5 cm auf 90 cm Breite,
d.h. reduzieren der Dämmung von 60mm auf 45mm
Einbau nur in Abstimmung mit AG vor Ort.
Einbauorte:
- Dusche H (0.03.2)
- Dusche D (0.07.2)
02.210
Zulage Gefälle in Ausgleichsschicht, ca. 1,5%, Duschrinne
4,50
m2
Anarbeiten, Aussparungen, Fugen
Anarbeiten, Aussparungen, Fugen
02.220 Aussparungen in Wärmedämmstoffe, 580x890mm, Stiefelwäsche Herstellen von rechteckigen Aussparungen für die Stiefelwäsche (bauseits) in allen Wärmedämmschichten (Ausgleichsschicht und Trittschall), bis auf die Rohdecke, Aussparung in Rohdecke vorhanden, die Aussparung in der Wärmedämmung ist umlaufend 25mm größer, als in der Rohdecke,
einschl. Anpassen und Anarbeiten der Trennschichten aus PE-Folie,
Abmessungen Aussparung Wärmedämmung
Breite: 580mm
Länge: 890mm
Abmessungen Aussparung Rohdecke
Breite: 530mm
Länge: 840mm
Einbauorte EG:
- Schwarzb. H (0.03)
- Schwarzb. D (0.07)
02.220
Aussparungen in Wärmedämmstoffe, 580x890mm, Stiefelwäsche
2,00
Stk
02.230 Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Abdichtungskehlen Anpassen und Anarbeiten Wärmedämmschichten an Abdichtungskehlen mit Abdichtung, Kehlen aus Dämmkeil ca. 40 x 40 mm
einschl. Anpassen und Anarbeiten der Trennschichten aus PE-Folie,
Abrechnung nach m Länge.
02.230
Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Abdichtungskehlen
10,00
lfm
02.240 Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Kabelkanäle, rechtwinklig Anpassen und Anarbeiten Wärmedämmschichten und aller Trennschichten an Kabelkanäle, auf der Rohdecke liegend,
einschl. Anpassen und Anarbeiten der Trennschichten aus PE-Folie,
Fugenbreite max. 3mm zwischen Dämmplatten und Einbauteilen, hier Kabelkanälen sowie Unterflurdosen
Verlauf der Kabelkanäle parallel bzw. rechtwinklig zur Verlegerichtung der Dämmplatten,,
Abmessungen
Kabelankanäle (BxH) 250 x 40mm
Abrechnung je Schnittlänge in m, d.h. überwiegend beidseitig der Einbauteile, Leitungen und Rohre,
Einbauorte:
- Bereitschaft (1.05)
- Kinder/Jugend (1.06)
- Schulung (1.09)
02.240
Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Kabelkanäle, rechtwinklig
65,00
m
02.250 Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Kabelkanäle, schräg Verlauf der Kabelkanäle schräg zur Verlegerichtung der Wärmedämmschichten,
Einbauorte:
- Kinder/Jugend (1.06)
- Lager (1.07)
- HAR ELT-SV (1.08.1)
02.250
Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Kabelkanäle, schräg
W
15,00
lfm
02.260 Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Rohre, D 25-60mm an auf der Rohdecke liegende Rohre, mit unterschiedlichem Durchmesser, rund, teilweise als Bündel von 2 bis 4 Rohren,
Verlauf der Rohre in unterschiedlichen Richtungen, auch schräg zur Verlegerichtung der Wärmedämmschichten und mit Biegeradien,
Durchmesser
Leerrohre ELT ca. 25mm (EN25)
Leerrohre ELT ca. 40mm (EN40)
Rohre VL/RL Heizung ca. 60mm einschl. Rohrdämmung
Hinweis:
zementgebundener EPS-Leichtestrich zum Verfüllen von Hohlräumen unter, über und ggf. neben den Leitungen wird gesondert vergütet
02.260
Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Rohre, D 25-60mm
W
94,10
lfm
02.270 Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Duschrinne an auf der Rohdecke befestigten Duschrinne,
Duschrinne verläuft in kompletter Raumbreite von Wand zu Wand,
einschl. Zulage für Dämmschichten als schmaler Streifen zwischen Duschrinne und Innenwand, Breite 11 bis 13 cm
Abmessungen
Länge 1: ca. 280 cm Dusche H
Länge 2: ca. 180 cm Dusche D
Einbauorte:
- Dusche H (0.03.2)
- Dusche D (0.07.2)
02.270
Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Duschrinne
W
10,00
lfm
02.280 Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Unterflurdosen Anpassen und Anarbeiten Wärmedämmschichten, Trittschalldämmung und aller Trennschichten an Unterflurdosen und Unterflurzugdosen
einschl. Randdämmstreifen aus PE-Schaum, gegen Lageveränderung beim Einbringen des Estrichs gesichert, Ecken als scharfe Ecken (nicht rund gebogen) durch Einschneiden (Gehrung) oder stumpfen Stoß,
Dicke: 10 mm
Höhe: mind. 160 mm
Abmessungen
Unterflurdosen 500 x 500 mm
Einbauorte:
- Bereitschaft (1.05)
- Kinder/Jugend (1.06)
- Lager (1.07)
- HAR ELT-SV (1.08.1)
- Schulung (1.09)
- Teeküche (1.10)
02.280
Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Unterflurdosen
15,00
Stk
02.290 Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Bodenabläufe, 200x200mm an senkrechten Bodenabläufen,
Abmessungen
Breite: 200 mm
Tiefe: 200 mm
Einbauorte:
- WC H EG (0.03.3)
- HAR Heizung (0.12.1)
- WC H OG (1.02.1)
02.290
Anarbeiten Wärmedämmstoffe an Bodenabläufe, 200x200mm
W
3,00
Stk
02.300 Anarbeiten Wärmedämmstoffe an aufgehende Rohre, D bis 60mm an aufgehende Rohre, senkrecht, Vor- und Rücklauf Heizung,
Durchmesser: bis 60 mm (einschl. Rohdämmung)
Abrechnung je Heizkp. als 1 Stk Rohr-Paar Vor- und Rücklauf Heizung
Einbauorte: EG und OG
02.300
Anarbeiten Wärmedämmstoffe an aufgehende Rohre, D bis 60mm
W
34,00
Stk
03 Zementestrich auf Dämmschicht
03
Zementestrich auf Dämmschicht
03.010 Zementestrich auf Dämmschicht, CT-F4-S65, d=65mm Zementestrich DIN 18560-2, CT, einschichtig, als Estrich auf Dämmschicht (gesondert vergütet), unbewehrt, für Flächen in Innenräumen, Einbau in Teilflächen,
zur Aufnahme von Bodenbelägen aus Linoleum oder Fliesen,
Estrichnenndicke: 65 mm
Biegezugfestigkeitsklasse F4 DIN EN 13813,
Material: zementgebundener Estrich
lotrechte Nutzlasten:
Einzellasten bis 2 kN
Flächenlasten bis 3 kN/m2
Kalkulationshinweise
1) Für das höhengenaue Abziehen des Estrichs gelten die erhöhten Ebenheitsanforderungen gem. DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 4.
2) Der Estrich darf nicht vor Ort auf einem Mischplatz gemischt, sondern muss als fertige Mischung in Silos o.ä. angeliefert werden, um eine Qualitätsüberwachung der Estrichgüte zu gewährleisten.
3) Zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Estrichgüte muss der Estrich am Einbauort nachgemischt werden (gesonderte Vergütung)
4) Bei der Angebotsabgabe ist für jede Estrichgüte das Konformitätszertifikat nach EN 13813 vorzulegen.
5) Es gibt eine baubegleitende, bauseitige Qualitätssicherung (s.u.). Damit diese sichergestellt werden kann, muss der Bieter / AN die Einbautermine des Estrichs dem AG rechtzeitig 3 Arbeitstage (Mo. - Fr.) vor Einbau mitteilen.
Hinweis zur baubegleitenden Qualitätssicherung
Baubegleitend wird ein vom AG extern beauftragter Sachverständiger Güteprüfungen des Zementestrichmörtels vornehmen und protokollieren. Prüfverfahren sind:
1) Herstellen von Prismen 4x4x16cm (3-5 Stk) zu Prüfung der Rohdichte, Biegezug- und Druckfestigkeit nach DIN 13892-2
2) Haftzugprobe, zur Feststellung der ausreichende Haftzugfestigkeit, geforderte Oberflächenzugfestigkeit i.M. >1,5N/mm².
Einbauorte EG:
- Pumi (0.01)
- Schwarzber. H (0.03)
- San / Dusch / WC H (0.03.1 / .2 / .3)
- Schwarzber. D (0.07)
- San / Dusche D (0.07.1 / .2)
Einbauorte OG:
- Pumi (1.01)
- Vorr. H/ WC H (1.02 / 1.02.1)
- barr.-fr. WC (1.03)
- Vorr. D/ WC D (1.04 / 1.04.1)
03.010
Zementestrich auf Dämmschicht, CT-F4-S65, d=65mm
93,00
m2
03.020 Zementestrich auf Dämmschicht, CT-F4-S65, d=55mm zur Aufnahme von Bodenbelägen aus Fliesen,
Estrichnenndicke: 55 mm
Einbauorte OG:
- Teeküche (1.10)
- Abstell (1.10.1)
03.020
Zementestrich auf Dämmschicht, CT-F4-S65, d=55mm
W
22,00
m2
03.030 Zementestrich auf Dämmschicht, CT-F5-S65, d=65mm Biegezugfestigkeitsklasse F5 DIN EN 13813,
lotrechte Nutzlasten:
Einzellasten bis 4 kN
Flächenlasten bis 5 kN/m2
Einbauorte EG:
- Flur 1 (0.F1)
- Umkleide H (0.04)
- Alarmeingang (0.05)
- Umkleide D (0.06)
- Büro 2 (0.13)
- Büro 1 (0.14)
Einbauorte OG:
- Treppenraum 1 (1.T1)
- Flur 2 (1.F2)
- Flur 3 (1.F3)
- HAR Elt AV (1.08)
- HAR Elt SV (1.08.1)
03.030
Zementestrich auf Dämmschicht, CT-F5-S65, d=65mm
W
335,00
m2
03.040 Zementestrich auf Dämmschicht, CT-F5-S65, d=65mm, unter Beschichtung zur Aufnahme von Beschichtungen,
Biegezugfestigkeitsklasse F5 DIN EN 13813,
Haftzugfestigkeit 1,5N/mm2
lotrechte Nutzlasten:
Einzellasten bis 4 kN
Flächenlasten bis 5 kN/m2
Einbauorte EG:
- ELT Technik (0.02)
- HAR Heizung (0.12.1)
- HAR Wasser (0.12.2)
03.040
Zementestrich auf Dämmschicht, CT-F5-S65, d=65mm, unter Beschichtung
W
25,00
m2
03.050 Zementestrich auf Dämmschicht, CT-F6-S65, d=65mm Biegezugfestigkeitsklasse F6 DIN EN 13813,
lotrechte Nutzlasten:
Einzellasten bis 4 kN
Flächenlasten bis 5 kN/m2
Einbauorte OG:
- Bereitschaft (1.05)
- Kinder/Jugend (1.06)
- Lager Kind. (1.07)
- Schulung (1.09)
- Stuhllager (1.11)
03.050
Zementestrich auf Dämmschicht, CT-F6-S65, d=65mm
W
220,00
m2
03.060 Gefälleestrich auf Dämmschicht, ca. 1,5%, schwindarm, CT-F4-SW1, ternäres Bindemittel, Duschbereich, D 50-65mm, B 90cm hochfester Gefälleestrich ca. 1,5%, früh nutzbar, schwind- und spannungsarm erhärtend, zum Anschluss an Duschrinne (bauseits vorab montiert)
zur Aufnahme von Bodenbelägen aus Fliesen,
Biegezugfestigkeitsklasse: F4 DIN EN 13813,
Schwindklasse (DIN 18560-1): SW1 (schwindarm)
Material: zementgebundener Estrich mit ternärem Vollbindemittel, nach 24 Stunden begehbar, nicht rückfeuchtend, wasserfest, überschichtbar nach 2 Tagen
Abmessungen Estrich
Breite 90 cm
Estrichnenndicke 1 50 mm
-> maßgeblich für Estrichnenndicke 1: OK Estrich
soll 200mm unter OK Duschrinne enden
Estrichnenndicke 2 65 mm
Einbau nur in Abstimmung mit AG vor Ort.
Einbauorte:
- Dusche H (0.03.2)
- Dusche D (0.07.2)
03.060
Gefälleestrich auf Dämmschicht, ca. 1,5%, schwindarm, CT-F4-SW1, ternäres Bindemittel, Duschbereich, D 50-65mm, B 90cm
W
4,00
m2
03.070 Estrich auf Dämmschicht, Kleinfläche, schwindarm, CT-F4-SW1, ternäres Bindemittel, Duschbereich, D 50mm, B 10cm hochfester Estrich, früh nutzbar, schwind- und spannungsarm erhärtend, zwischen Duschrinne (bauseits vorab montiert) und Innenwand,
zur Aufnahme von Bodenbelägen aus Fliesen,
Biegezugfestigkeitsklasse: F4 DIN EN 13813,
Schwindklasse (DIN 18560-1): SW1 (schwindarm)
Material: zementgebundener Estrich mit ternärem Vollbindemittel, nach 24 Stunden begehbar, nicht rückfeuchtend, wasserfest, überschichtbar nach 2 Tagen
Abmessungen Estrich
Breite 10 cm
Estrichnenndicke ca. 50 mm
-> maßgeblich für Estrichnenndicke ist die OK Duschrinne, unter der die OK des Estrich 20mm enden soll
Einbau nur in Abstimmung mit AG vor Ort.
Einbauorte:
- Dusche H (0.03.2)
- Dusche D (0.07.2)
03.070
Estrich auf Dämmschicht, Kleinfläche, schwindarm, CT-F4-SW1, ternäres Bindemittel, Duschbereich, D 50mm, B 10cm
W
0,50
m2
03.080 Zulage für Kleinfläche Estrich, CT-F5-S65, d=65mm HAR Wasser Zulage zu vorh. Position (s. Pos. 03.40) für Kleinfläche Estrich, CT-F5-S65, d=65mm
Einbauort:
HAR Wasser (0.12.2)
03.080
Zulage für Kleinfläche Estrich, CT-F5-S65, d=65mm HAR Wasser
2,00
m2
03.090 Zulage Zementestrich CT-F4-S65, schräg abziehen, 1,5% Neigung, B 90cm Zulage Zementestrich CT-F4-S65, auf Dämmschicht im Gefälle (ca. 1,5%) schräg in Neigung der Dämmschicht abziehen,
einschl. Anarbeiten an Duschrinne,
Abmessungen Estrich
Breite 900 mm
Dicke 65 mm
Neigung 15 mm auf 900 mm (ca. 1,5%)
Einbau nur in Abstimmung mit AG vor Ort.
Einbauorte:
- Dusche H (0.03.2)
- Dusche D (0.07.2)
03.090
Zulage Zementestrich CT-F4-S65, schräg abziehen, 1,5% Neigung, B 90cm
4,50
m2
03.100 Austrocknungsbeschleuniger Zementestrich, 10 Tage Belegreife, D 60-70mm Austrocknungsbeschleuniger Zementestrich, chlorid und lösemeittelfrei, zur Erziehlung einer Belegreife nach 10 Tagen bei 21°C/65% rel. Luftfeuchte,
für Estrichdicke 60 bis 70mm,
für alle Biegezugfestigkeitsklassen (F4, F5 und F6)
Kalkulationshinweis:
Die Unterstützung zum Trocknen des Estrichs, wie Lüften, Bauheizung und Kondenstrockner erfolgen bauseits.
Einbauorte: EG und OG
Abfrage zum angebotenen Austrocknungsbeschleuniger
Hersteller: (Eintrag Bieter*in)
Typ / System / Produkt: (Eintrag Bieter*in)
03.100
Austrocknungsbeschleuniger Zementestrich, 10 Tage Belegreife, D 60-70mm
695,00
m2
03.110 Estrichmehrstärke 5mm Materialmehrverbrauch aufgrund größerer Einbaudicken des Estrichs,
Abrechnung pro 5 mm Estrichmehrstärken auf Nachweis,
für alle Biegezugfestigkeitsklassen (F4, F5 und F6)
03.110
Estrichmehrstärke 5mm
40,00
m2
03.120 Zulage Nachmischen mit Zwangsmischer Zulage zu Vorpositionen für das Nachmischen des mit der Estrichpumpe geförderten Estrichmörtels zur Sicherstellung eines homogenen Estrichquerschnitts und Vermeidung entmischungsbedingter Fehlstellen (Rieselnester),
Nachmischen mit Zwangsmischer nahe Verlegerort,
einschl. Transport des Mörtels mittels Schubkarre zum Verlegeort,
für alle Biegezugfestigkeitsklassen (F4, F5 und F6)
03.120
Zulage Nachmischen mit Zwangsmischer
695,00
m2
Anarbeiten, Aussparungen, Fugen
Anarbeiten, Aussparungen, Fugen
03.130 Aussparungen in Estrich, 580x890mm, Stiefelwäsche Herstellen von rechteckigen Aussparungen für die Stiefelwäsche (bauseits) in Estrich, Aussparung in Dämmschichten vorhanden (s. vorh. Pos., gesondert vergütet),
einschl. Einbau von Abstellwinkeln aus Kunststoff bis OK Estrich
Abmessungen Aussparung
Breite: 580 mm
Länge: 890 mm
Einbauorte EG:
- Schwarzb. H (0.03)
- Schwarzb. D (0.07)
03.130
Aussparungen in Estrich, 580x890mm, Stiefelwäsche
2,00
Stk
03.140 Anarbeiten Zementestrich an Unterflurdose, 500x500mm Anarbeiten Zementestrich an Unterflurdosen ("ELT-Bodentank") und Unterflurzugdosen,
Abmessungen Unterflurdose: 500 x 500 mm
Einbauorte:
- Bereitschaft (1.05)
- Kinder/Jugend (1.06)
- Lager (1.07)
- HAR ELT-SV (1.08.1)
- Schulung (1.09)
- Teeküche (1.10)
03.140
Anarbeiten Zementestrich an Unterflurdose, 500x500mm
15,00
Stk
03.150 Anarbeiten Zementestrich an Bodenabläufe, 200x200mm Anarbeiten Zementestrich an Bodenabläufe 200x200mm
Einbauorte:
- WC H EG (0.03.3)
- HAR Heizung (0.12.1)
- WC H OG (1.02.1)
03.150
Anarbeiten Zementestrich an Bodenabläufe, 200x200mm
W
3,00
Stk
03.160 Anarbeiten Zementestrich an aufgehende Rohre D bis 60 mm an aufgehende Rohre, senkrecht, Vor- und Rücklauf Heizung,
Durchmesser: bis 60 mm (einschl. Rohdämmung)
Abschnitt der Rohrdämmung oberseitig Estrich bzw. Belag bauseits (AN Heizung)
Abrechnung je Heizkp. als 1 Stk Rohr-Paar Vor- und Rücklauf Heizung
Einbauorte: EG und OG
03.160
Anarbeiten Zementestrich an aufgehende Rohre D bis 60 mm
W
34,00
Stk
03.170 Zulage Einbau Zementestrich im Türleibungsbereich, B 88,5 - 101cm Zulage für den zeitlichen Mehraufwand des Estricheinbaus im Türleibungsbereich,
einschl. Abstellung des Estrichs, Randdämmstreifen werden gesondert vergütet
Position der Abstellung unter Türblatt gemäß Ausführungszeichnungen,
Breite: von 88,5cm bis 101cm
Tiefe: von 11,5cm bis 25cm
HINWEIS: Einbau des Estrichs erst nach örtlicher Freigabe der Einbauorte der Abstellungen im Türbereich
03.170
Zulage Einbau Zementestrich im Türleibungsbereich, B 88,5 - 101cm
36,00
Stk
03.180 Zulage Einbau Zementestrich im Türleibungsbereich, B 160 - 190cm Breite: von 160cm bis 190cm
Tiefe: 25cm
03.180
Zulage Einbau Zementestrich im Türleibungsbereich, B 160 - 190cm
W
3,00
Stk
03.190 Zulage Aussparung Sauberlaufzone T 15mm, LXB 170x130cm Zulage Aussparung im Estrich im Bereich der Sauberlaufzone innenseitig der Haupteingangstür
Abmessungen:
Länge: ca. 170 cm
Breite: ca. 130 cm
Aussparungstiefe: 35mm ab OK FF, entspricht ca. 15mm ab OK Estrich
Kalkulationshinweise
1) Für das höhengenaue Abziehen des Estrichs gilt über die erhöhten Ebenheitsanforderungen gem. DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 4 hinaus, dass die OK der Aussparung an alle Stellen max. +/- 2mm von der geforderten Tiefe 15 mm abweichen darf.
Einbauort:
Flur 1 (0.F1)
03.190
Zulage Aussparung Sauberlaufzone T 15mm, LXB 170x130cm
2,50
m2
03.200 Scheinfuge durch Einschneiden Scheinfugen, DIN EN 18560-2, in Estrich, durch Einschneiden oder Einstechen in den frischen Estrichmörtel
das Verdübeln nach dem Austrocknen wird gesondert vergütet.
Einsatzorte:
- Flur 1 (0.F1)
- Umkleide H (0.04)
- San D (0.07.1)
- Flur 2 (1.F2)
- Flur 3 (1.F3)
- Kinder/Jugend (1.06)
- Schulung (1.09)
03.200
Scheinfuge durch Einschneiden
72,00
lfm
03.210 Scheinfuge/Riss schließen 2K-Harz mit Wellenverbinder Kraftschlüssiges Schließen von Scheinfugen/Rissen im Untergrund mit Zweikomponenten-Reaktionsharz,
einschl. Einschneiden, Säubern, Einlegen von Wellenverbindern und Absanden
03.210
Scheinfuge/Riss schließen 2K-Harz mit Wellenverbinder
72,00
lfm
03.220 maschinelles Nachverdichten für Beschichtung Maschinelles Nachverdichten und Glätten der Oberfläche durch mehrmalige Bearbeitung mit handgeführten Teller- und Flügelglättmaschinen im Bereich von Beschichtungen (bauseits) bis zum Erreichen der geforderten Oberflächenstruktur
Einbauorte:
03.220
maschinelles Nachverdichten für Beschichtung
25,00
m2
03.230 Nachbehandlung, Schutz vor Austrocknung Abdecken der fertig gestellten Fläche sofort nach ausreichender Anfangserhärtung (Begehbarkeit) mit PE-Folie zum Schutz vor frühzeitiger und rascher Austrocknung,
einschl. Rückbau, Abtransport und Entsorgung der Folie nach Abstimmung mit AG
Einbauorte:
im EG und OG nur nach Rücksprache mit AG
03.230
Nachbehandlung, Schutz vor Austrocknung
350,00
m2
04 Nachweisarbeiten
04
Nachweisarbeiten
Vortext zum Titel Stundenlohnarbeiten Stundenverrechnungssätze
Soweit bei der Durchführung der durch das Leistungsverzeichnis gekennzeichneten Arbeiten zusätzliche und unvermeidbare Stundenlohnarbeiten anfallen, sind hierfür Stundenverrechnungssätze anzubieten. Diese gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
Die Stundenverrechnungssätze enthalten unaufgegliedert:
- Lohn- und Gehaltskosten, einschließlich vermögenswirksamer Leistungen
- die tariflichen und übertariflichen Zuschläge
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Beiträge an die tariflichen Sozialkassen
und die Winterbeschäftigungsumlage nach der Winterbeschäftigungsverord-
nung vom 01.05.2006
- Wegezeitvergütung und Fahrgelderstattung
Stundenlohnzettel
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung oder mit Zustimmung des fachlich zuständigen Bauleiters durchgeführt werden.
Die Abrechnung der eingesetzten Arbeitskräfte erfolgt gemäß der vom Auftraggeber geforderten Qualifikation.
Höherqualifizierte Arbeitskräfte werden entsprechend niedriger vergütet, es dürfen jedoch keine weniger qualifizierten Arbeitskräfte eingesetzt werden. Die Originale behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Die Stundenlohnzettel müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgendes enthalten:
- Datum
- Bezeichnung der Baustelle
- Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe
- genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle
- Art der Leistung
- geleisteten Arbeitsstunden ohne Pausen und Wegezeiten je Arbeitskraft, ggf.
aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach
im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen
- Gerätekenngrößen
- Materialverbrauch ist täglich zu erfassen und nach nachgewiesenen Stoffkos- ten und Auftragnehmer-Zuschlag abzurechnen.
- Leihgeräte und Gerüste, die nicht mit den Nebenleistungen gemäß VOB/C
abgegolten sind, sind gesondert aufzuführen und werden nach Gerätekosten
und Auftragnehmer-Zuschlag abgerechnet.
Stundenlohnrechnungen
Um eine Nachvollziehbarkeit zu gewähren sind Stundenlohnrechnungen gemäß § 15 Abs. 4 VOB/B alsbald nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten einzureichen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Klärung des Vergütungsanspruchs erfolgt mit der Rechnungslegung.
Vortext zum Titel Stundenlohnarbeiten
04.010 Normalstunden Hauptmonteur*in oder mitarbeitende Meister*in Normalstunden eines/einer Hauptmonteur*in oder mitarbeitende Meister*in
04.010
Normalstunden Hauptmonteur*in oder mitarbeitende Meister*in
10,00
h
04.020 Normalstunden Monteur*in oder Gesell*in Normalstunden eines/einer Monteur*in oder Gesell*in
04.020
Normalstunden Monteur*in oder Gesell*in
10,00
h
04.030 Normalstunden Helfer*in Normalstunden eines/einer Helfer*in
HINWEIS
Sollten vom Bieter / AN keine Helfer*innen beschäftigt werden, bitte hier den EP für "Normalstunden Monteur*in oder Gesell*in" eintragen, damit das Angebot gewertet werden kann.
04.030
Normalstunden Helfer*in
10,00
h
04.040 Stoffkosten Sollte für erforderliches Material im Rahmen der Stundenlohnarbeiten ein prozentualer Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP der entsprechende Zuschlag einzutragen. Dieser ermittelt sich wie folgt:
(Ihr Zuschlag in % / 100%) + 1
Bei beispielsweise 5 % Zuschlag ist der Wert 1,05 einzutragen, bei 12 % ist der Wert 1,12 einzutragen usw.
Der Gesamtpreis der Stoffkosten ergibt sich aus den vorgegebenen Stoffkosten multipliziert mit Ihrem Zuschlagswert.
Sollte kein Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP eine „1“ einzutragen.
04.040
Stoffkosten
250,00
€
04.050 Gerätekosten für erforderliche Geräte im Rahmen der Stundenlohnarbeiten
Der Gesamtpreis der Gerätekosten ergibt sich aus den vorgegebenen Gerätekosten multipliziert mit Ihrem Zuschlagswert.
04.050
Gerätekosten
W
150,00
€
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