Putzer- und Malerarbeiten
Fassadensanierung Conterra Coburg
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Baubeschreibung/allgemeine Angaben zur Baustelle: Baumaßnahme Art der Baumaßnahme Sanierung Fassade und Fenster Betriebszustand bei Arbeiten im Bestandsgebäude ist in Nutzung Gebäude Gebäude zur Nutzung als: Verwaltungsgebäude Gesamtanzahl Geschosse: 4 + 1 auf Dachterrasse davon Untergeschosse: 1 Dachform: Flachdach + Zwiebeldach auf Pavillion Dachneigung Flachdach 2° Höhe First über OKG: Zwiebeldach 19,40 m Höhe letzte Decke über OKG:11,40 - 12,60 m Baustelleneinrichtung Kran zur Mitnutzung: nein Lagermöglichkeiten: ja durch AG Lagerfläche für AN: 24 m2 außen Baus. Stromanschluss (kW): Hausanschluss vorhanden Baus. Wasseranschluss: DN 20 vorhanden Baustellenumfeld Arbeitszeiteinschränkungen: ja von 7:00 bis 20:00 Uhr Lärmeinschränkungen: ja von 20:00 bis 7:00 Uhr Erschütterungseinschränkungen: nein Anlieferung/Logistik/Zufahrt Parkmöglichkeiten: nicht vorhanden Durchfahrtbeschränkungen: keine Durchfahrthöhe: am Objekt selber keine Ebenerdige Zugänglichkeit: nein, Steigungen 3 Stück
Allgemeine Baubeschreibung
ZTV Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein Nachfolgende ZTV Allgemein gelten für alle Gewerke, soweit diese in den jeweiligen Leistungsbereich eingreifen: 1Allgemeine Hinweise Für nachfolgend beschriebene Leistungen gelten die Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der Hersteller für die eingesetzten Baustoffe, -elemente und -produkte, die Publikationen der im jeweiligen Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgeber von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen etc. in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als vereinbart. Im Fall von Widersprüchen gilt die weiterreichende bzw. qualitativ höherwertige Anforderung als vereinbart. Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinien anzubieten. Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander abgestimmte Oberflächen, Farbtöne, Falzgeometrien, Kantenausbildungen, Beschläge etc. aufweisen, um eine gestalterische Durchgängigkeit zu gewährleisten. 2Baustelleneinrichtung 2.1Flächen der Baustelleneinrichtung Abweichend zu VOB/B § 4 Absatz 4 stellt der AG dem AN nur soweit ausdrücklich benannt und zugesagt Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Vorhandene und verbleibende Bauteile und Anlagen, wie etwa Nachbarbebauungen, sind betriebsfähig zu erhalten. Der AG behält sich vor, die Nutzungsgenehmigung für den AN für die zur Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellten Flächen zu widerrufen, wenn dies aus Gründen des Bauablaufs erforderlich wird. 2.2Zusätzlicher Flächenbedarf für die  Baustelleneinrichtung Der AN überprüft vor Angebotsabgabe, ob er für die Durchführung der an ihn beauftragten Leistungen zusätzlich zu den vom AG etwaig zur Verfügung gestellten Flächen weitere Baustelleneinrichtungsflächen für Verkehr, Zuwegung, Logistik, Lagerung oder Personalunterkünfte benötigt. Werden private Flächen wie Nachbarland und/oder öffentliche Flächen wie Straßen und Wege zusätzlich als Einrichtungsfläche vom AN benötigt, so trägt der AN sämtliche erforderlichen Beantragungen, Abstimmungen, Gebühren und sonstigen Kosten sowie die anfallenden Nutzungsgebühren. 2.3Wiederherstellung Baustelleneinrichtungsfläche Der AN hat nach Beräumung die Baustelleneinrichtungsfläche wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen, Leitungen und Fundamente des AN sind zu entfernen. 2.4Anschlüsse für die Baustelleneinrichtung Der AG stellt dem AN bereits am Baugrundstück vorhandene Anschlüsse zur Verfügung. Sind keine Anschlüsse vorhanden oder reichen deren Kapazitäten für den Baustellenbetrieb des AN nicht aus, so versorgt sich der AN im Rahmen seiner Leistungen eigenständig mit allen erforderlichen Medien, Anschlüssen und Verteilungen. 2.5Erscheinungsbild Der AG legt großen Wert auf ein sauberes und geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle und der Baustelleneinrichtung. Alle großflächigen oder -formatigen Bestandteile der Baustelleneinrichtung des AN sind in sauberem, ordentlichem, neuwertigem Zustand an der Baustelle aufzubauen. Dies betrifft insbesondere Container, Gerüstplanen und Bauzäune. Auf Verlangen des AG hat der AN optisch minderwertige Bestandteile der Baustelleneinrichtung zu lackieren. Eventuell auftretende Graffitis sind bis zum Ende einer Arbeitswoche zu entfernen. 2.6Feuerwehrzufahrten/Fluchtwege Mit der Feuerwehr sind die Erfordernis und die Lage einer Feuerwehrzufahrts- und erforderlichenfalls Umfahrmöglichkeit für die gesamte Dauer der Bauzeit abzustimmen und vom AN in erforderlichem Umfang über die Dauer der Bauzeit zu gewährleisten. Ebenfalls freizuhalten sind alle Flucht-/Rettungswege. 2.7Arbeitsgerüste Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2,00-4,00 m über OKF sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit vorzusehen, soweit solche Arbeitshöhen aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind. 2.8Sicherungs- und Schutzmaßnahmen Der AN schützt die übrigen Bauausführenden vor allen aus seinen Tätigkeiten herrührenden Gefahren durch (Absturz-)Sicherungen, Abschrankungen, Markierungen etc. Die vom AN diesbezüglich auszuführenden Leistungen verstehen sich einschließlich Aufbau, Vorhaltung, Unterhalt, regelmäßiger Kontrolle und Instandsetzung sowie Rückbau nach Beseitigung der Gefahr bzw. nach Aufforderung durch den AG. Eine verlängerte Vorhaltung bis zu 4 Wochen über den Tätigkeitszeitraum des AN hinaus ist hierbei vorzusehen. 2.9Bauzwischen- und Montagezustände Alle für den AN zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbaren Leistungen für Provisorien, Bauzwischenzustände und Montagezustände, die er zur Erbringung seiner Leistungen benötigt, sind Bestandteil der Leistungen des AN. Hierzu zählen neben Hilfsmitteln und -gerüsten auch Verstärkungen und Dimensionierungen von Bauteilen für Belastungen während des Transports oder der Montage. 3Beweissicherungsverfahren Der Zustand vor Beginn der Baumaßnahme und nach Abschluss der Bauarbeiten wird gemeinsam von AG und AN in Gegenwart eines zugelassenen ö. b. u. v. Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und eines bevollmächtigten Vertreters der Eigentümer, aufgenommen. Die Durchführung der Beweissicherung erfolgt u. a. für sämtliches angrenzendes Straßenland, alle Nachbargrundstücke und -gebäude. Es ist eine vollständige Begehung der unmittelbar angrenzenden Nachbargebäude detailliert in allen Einzelheiten und allen Räumen samt umfänglicher Fotodokumentationen vom AN vorzusehen. Das Gutachten ist in Zusammenarbeit mit dem AG zu erstellen, von den Nachbargrundstücksbesitzern oder -nutzern gegenzeichnen zu lassen und dem AG in 4-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form zu übergeben. Der AN hat den Beweissicherungsgutachter zum Zeitpunkt der Übernahme der Leistungen mit der Anfertigung von Zwischengutachten zu beauftragen. Weiterhin hat der AN den Beweissicherungsgutachter mit der Erstellung eines - 2 bis 6 Monate nach Bauende aufzustellenden - Abschlussberichtes für das Objekt zu beauftragen. Soweit dem AN Schäden während des Baudurchführungszeitraumes an benachbarten baulichen Anlagen und Versorgungsleitungen gemeldet werden, hat er den Beweissicherungsgutachter zu veranlassen, diese Schäden umgehend zu dokumentieren und erforderlichenfalls weiterhin dokumentarisch zu begleiten. Eventuell entstandene Schäden sind unverzüglich nach deren Bekanntwerden, spätestens jedoch bis zur Übergabe des Bauwerkes an den AG, zu beseitigen. Ein Entlastungszeugnis bzw. eine Bestätigung des Geschädigten ist vorzulegen. Diese Belege sind Voraussetzungen für eine ungeminderte Schlusszahlung des AG. Bei jeglichen Beschädigungen an Fläche, Bauteilen, baulichen Anlagen und Versorgungsleitungen, die durch den Baubetrieb verursacht wurden, wird unterstellt, dass der AN sich schadensverursachend verhalten hat. Insofern stellt der AN den AG von jeglicher Haftung für Schäden am Eigentum Dritter, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten des AN entstanden sein könnten, frei. 4Planung 4.1Vorleistungen des AG Der AG hat Planungsleistungen in mindestens solchem Umfang erbringen zu lassen, wie sie den Auslobungsunterlagen beigefügt sind. Der AN prüft diese und teilt eventuelle, bei verantwortlicher Prüfung der Unterlagen bereits zum Angebotsabgabezeitpunkt erkennbare Bedenken gegen die AG-seitige Planung mit Angebotsabgabe mit. Mit Annahme des Auftrags tritt der AN in die Planung des AG ein. Der AG tritt seine Rechte gegen die von ihm beauftragten Planer an den AN ab, der diese Rechte mit Annahme des Auftrags annimmt. Dem AN obliegt jegliche über die den Auslobungsunterlagen beigefügten Planungen und Berechnungen hinausgehende Planungsleistung in erforderlichem, mindestens jedoch in beschriebenem Umfang. 4.2Werkplanung/Montageplanung; Ausführungsstatik Der AN fertigt vor Ausführung seiner Arbeiten zunächst eine Planlieferliste und einen Planungsablaufplan und sodann mittels CAD eine Werkstatt- und Montageplanung/Zeichnungen an, die die zu erbringenden Leistungen insbesondere in Bezug auf folgende Inhalte umfänglich darstellen: * Lage, * alle statisch relevanten Anschlüsse, Verbindungen, Halterungen, Befestigungen, Absteifungen, Verankerungen, Auflager, * Detailausbildungen, * Höhen bzw. Anschlusshöhen, * Fugenplan und -arten, Stöße, Teilungen, Verlegerichtungen, * Aufteilungen, Befestigungs­punkte und -linien, * Querschnitte, Dimensionierungen, Bemaßungen, * Revisionsöffnungen, * Dehnungs- und Montagestöße, * Montagelastfälle, Bau-, Transport- und Zwischenzustände, * Einbauabfolge, * Lasthaken und -ösen/ Anhängelasten, * Fenster-/Tür- und Stücklisten, * bauphysikalische Anforderungen und Berechnungen, * Brand- und schallschutztechnische Anforderungen. Zur Werkstatt- und Montageplanung gehört - soweit erforderlich - auch die Erstellung einer prüffähigen Ausführungsstatik mit allen erforderlichen statischen Nachweisen als Einzel- und Systemnachweise, die rechtzeitig zur Prüfung einzureichen sind. Bei der Planung sind die hohen gestalterischen Anforderungen des AG höher zu werten als die Effizienz des Materialeinsatzes des AN. Material- oder verschnittoptimierte Planungen sind nicht akzeptabel, wenn damit gestalterische Einschränkungen einhergehen. Der AN ist für die korrekte Dimensionierung der Bauteile allein verantwortlich. Eventuell vom AG in den Ausschreibungsunterlagen oder Plänen getätigte Bemessungen oder Querschnittsangaben verstehen sich nur als Kalkulationshilfe und sind vom AN alleinverantwortlich zu verifizieren. Die Anfertigung der Zeichnungen des AN erfolgt mittels CAD und wird im Format DWG und PDF an den AG durch Upload in den Internet-Projektraum zur Sichtung übergeben. Zusätzlich sind die Zeichnungen in 3-facher Papierausgabe gefaltet zu übergeben. Mit den Zeichnungen sind dem AG die bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse und -zulassungen aller Produkte, die solche Zulassungen benötigen, zu übergeben. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Revisionsunterlagen, Revisionspläne bzw. -zeichnungen mittels CAD (in v. g. Formaten) und zusätzlich in 3-facher Papierausgabe gefaltet an den AG zu übergeben. Der AN erstellt prinzipiell örtliche Aufmaße als Grundlage seiner Planungen, Bestellungen, Fertigungen und Montagen. 4.3Sichtung der Planung des AN durch den AG Der AG behält sich vor, jegliche vom AN erstellte Planung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang zu sichten und Prüfanmerkungen in der Planung des AN zu tätigen. Der AN ist verpflichtet, die Prüfanmerkungen des AG innerhalb von 5 Tagen in seine Planungen einzuarbeiten. Der AN erstellt seine Planungen daher so frühzeitig, dass er eventuelle Prüfanmerkungen des AG rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn noch in seine Planungen einarbeiten kann. Soweit der AN der Auffassung ist, dass die Umsetzung der Prüfanmerkungen des AG nicht seinem vertraglich geschuldeten Leistungssoll entspricht oder Bedenken gegen den Planungswillen des AG sprechen, zeigt der AN dem AG dies innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Prüfanmerkungen schriftlich an. Eine freigegebene Werkstatt- und Montageplanung entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht und von seiner Planungsverantwortung. Diese bleiben unberührt. 4.4Projektkommunikation Sofern der AG eine Internet- Projektplattform als Kommunikationsbasis fordert oder dieser zustimmt, ist diese vom AN für den Projektschriftverkehr und die Ablage von Plänen und Berechnungen sowie aller zur Dokumentation erforderlichen Unterlagen ausschließlich zu verwenden. Nachrichten und Informationen, die über die Internetplattform versendet werden, gelten wechselseitig als mit Upload-Zeitpunkt zugestellt. Dem AN obliegt in diesem Fall wie allen übrigen Projektbeteiligten eine Informationsholschuld durch arbeitstäglichen Aufruf der Inhalte des Internet-Projektraums. Jeglicher projektrelevanter Schriftverkehr ist vom AN über den Internetprojektraum zu versenden und zu dokumentieren. 5Prüfungen, Abnahmen, Gebühren 5.1Prüfungen und Abnahmen Der AN veranlasst und koordiniert sämtliche noch nicht erfolgten bzw. noch ausstehenden behördlich oder öffentlich-rechtlich geforderten Nachweise, Prüfungen und Abnahmen für die von ihm erbrachten Bauleistungen. Alle hierbei entstehenden Aufwendungen für Prüfgebühren, Prüfkörper, Laborversuche etc. sind vom AN zu tragen. Dies betrifft auch und insbesondere Prüfungen, die behördlicherseits zur Abnahme des Gebäudes gefordert werden. Der AN ist für die Rechtzeitigkeit der Veranlassung der Prüfungen verantwortlich. 5.2Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) Der AN verwendet ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene (ABZ) oder bauaufsichtlich geprüfte (ABP) Baustoffe und -elemente oder solche mit CE-Konformitätserklärung des Herstellers. Sind solche Baustoffe oder -elemente in Ausnahmefällen nicht verfügbar, so ist der AN für den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Ausführung verantwortlich. Soweit hierfür eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist, besorgt der AN diese. In diesem Fall ist es Sache des AN, die ZiE terminlich zu koordinieren und alle entstehenden Kosten und Gebühren für Versuche, Berechnungen, Gutachten, Prüfungen/Versuche und Genehmigungen zu tragen. 6Muster, Probeflächen Im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung stimmt der AN eigenverantwortlich mit dem AG ab, ob und in welchem Umfang Musterbauteile herzustellen sind. Grundsätzlich gilt, dass das eingebaute Material dem freigegebenen Muster entsprechen muss. Der AN stellt unter baustellengerechten Bedingungen Musterbauteile (> 1,00 m2) mit den geforderten Oberflächenqualitäten für alle sichtbar verbleibenden Bauteile, Verbindungen und Strukturen her. Hierzu zählen insbesondere Sichtbetonflächen, Farb- und Materialflächen, Metallbauverbindungen. Die Musterfassade zeigt neben einem Fassadenausschnitt auch die Unterkonstruktionen, den Schichtaufbau, die Fugenausbildung, die Fassadenoberfläche sowie eine Außenecke samt allseitiger Anarbeitung an ein Fensterelement. Für alle lack- oder pulverbeschichteten Oberflächen sind Musterflächen für alle RAL-Töne nach Wunsch des AG anzufertigen. Alle Designoberflächen und Bodenbeläge sind aus dem Farbprogramm der Materialhersteller nach Wahl des AG als Musterflächen zu liefern. Dies gilt auch für Sockelleisten, Schweißschnur und dergleichen. Vor der endgültigen Lieferung auf die Baustelle sind dem AG von allen sichtbaren Einbauteilen oder Materialien (z. B. Beschläge, Schalter, Schlösser, Dachziegel, Lüftungsgitter etc.) und sonstigen Objekten Muster zur Ansicht und Freigabe vorzulegen. Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen (z. B. Profile, Bleche, Bänder, Schlösser) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen. Der AN lässt sich Musterbauteile und Probeflächen vor der Ausführung vom AG zur Montage freigeben. Eigenmächtig vom AN angeordnete und nicht vom AG bestätigte Verlegemuster gelten als Mangel und sind auf Verlangen des AG zu entfernen. 7Dokumentation Der AN erstellt als Fortschreibung der Planung in Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen eine Dokumentation. Der AN übergibt unaufgefordert wöchentlich ab Montagebeginn Quellennachweise der eingebauten Produkte (Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.) an den AG, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargennummer wegen eventueller Nachbestellungen. Die Herkunft (z. B. von Steinen, Ziegeln etc.) ist auf Verlangen nachzuweisen. Der AN übergibt dem AG unaufgefordert vor Inbetriebnahme von Bodenbelägen (z. B. Natursteinbelägen) eine Reinigungsanweisung, aus der im Hinblick auf den Erhalt der Rutschhemmung zulässige Reinigungsarten und -mittel ersichtlich sind. Die Übergabe der Reinigungsanweisungen lässt sich der AN vom AG quittieren. Der AN übergibt dem AG im Rahmen der Dokumentation alle erforderlichen Übereinstimmungsnachweise für Bauprodukte und Bauarten. 8Reinigung Der im gesamten Baustellenbereich anfallende Schutt und Abfall ist von jedem AN sortenrein zu sammeln und umgehend abzufahren. Alle durch den Baubetrieb verursachten Verschmutzungen im öffentlichen Bereich, auf den Nachbargrundstücken und auf dem Baugelände sind sofort zu beseitigen. Der AN wird am Ende jeder Arbeitswoche seinen Arbeitsbereich in besenreinen Zustand versetzen. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen. Der AN ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen zu ergreifen. 9Bauausführung/Leistungsumfang 9.1Schnittstellen Jegliche Bauleistungen, -stoffe und -elemente des AN, die als Vorleistung oder Einbausituation für Leistungen anderer (Nach-)Unternehmer dienen, sind rechtzeitig vor Ausführung in Bezug auf die Herstellung der zugelassenen Einbaubedingungen vom AN zu prüfen. Insoweit fordert der AN unaufgefordert von den anderen Gewerken deren Zulassungen, Prüfzeugnisse und Montageanleitungen ab, um in seinem Gewerk die Einbaubedingungen einbauanleitungsgerecht herstellen zu können. Soweit der AN Leistungen erbringt, an die erkennbar Leistungen anderer (Nach-)Unternehmer angearbeitet werden sollen und die hierfür nicht geeignet sind, trägt der AN die Aufwendungen zur - auch nachträglichen - Herstellung der zulassungskonformen Einbaubedingungen. 9.2Vorleistungen Soweit Vorleistungen zur beschriebenen Leistung angegeben sind, gelten diese als bauseitige Schnittstelle zur zu erbringenden Leistung des AN. Der AN erbringt alle erkennbar oder üblicherweise nötigen Vorbehandlungen, Zwischenschritte, Beschichtungen, Untergrundvorbehandlungen usw., um auf der im Leistungspositionstext beschriebenen Leistung aufbauen zu können im Rahmen seiner Leistung. 9.3Anpassungen Der AN erbringt sämtliche Anpassungen für Schräganschnitte, schiefwinklige Ausführungen, nicht rechtwinklige Konstruktionen usw. als Bestandteil seiner Leistung, soweit diese aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbar sind oder solche Leistungen in der Beschreibung erwähnt werden. Gleichfalls sind sämtliche Bestandskonstruktionen, auch solche mit unregelmäßigem Verlauf, anzuarbeiten, soweit dies zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erkennbar ist. 9.4Aufmaß und Maßabweichungen Tatsächliche bauliche Abweichungen von in den Planungen angegebenen gleichartigen, wiederkehrenden Maßen berechtigen den AN diesbezüglich nicht zur Geltendmachung von Mehraufwendungen. Kalkulationsgrundlage ist insofern ein örtliches Aufmaß mit differierenden Maßen für gleichartige Bauteile oder Öffnungen. 9.5Demontagen/Erneuerung Sind Leistungen als Demontageleistung oder als Erneuerung bereits bestehender Bauteile oder -leistungen beschrieben, so ist der Aufwand für eine geordnete, weitestgehend zerstörungsfreie Demontage und Entsorgung Bestandteil der Leistungen des AN. 10Bautagesbericht Der AN hat täglich Bautagesberichte zu führen und dem AG wöchentlich abgestimmt zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung, die Abrechnung und die terminlichen Auswirkungen des Auftrages von Bedeutung sein können. Über besondere Vorkommnisse ist der AG zusätzlich täglich zu informieren. 11Stundenlohnarbeiten 11.1Abforderung von Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten: 1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn beschäftigten Personen, 2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergütenden Materialien und Baustoffe, 3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen. Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. 11.2Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung! 11.3Vergütung von Stundenlohnaufwendungen Nicht vergütet werden * Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. Ä.), * Überstundenzuschläge, * Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung, * Materialtransport, Gerätetransport, * sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten u. ä. Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels). Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich: * Lohn- und Gehaltskosten, * alle Sozialkosten, * Erschwernis- und sonstige Zuschläge, * Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.), * Wagnis und Gewinn. Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
ZTV Allgemein
ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Maler-/Lackiererarbeiten 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere * ATV DIN 18363: Maler-/Lackiererarbeiten, * ATV DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten, * ATV DIN 18366: Tapezierarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: * BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, * BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, * bauforumstahl e. V., * BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., * Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, * Bundesverband Korrosionsschutz e. V., * Deutsche Bauchemie e. V., * DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., * DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., * ift Rosenheim GmbH, * Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., * IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., * RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. 2Vorbereitung und Planung Der AN hat den AG auf die für die ange­botenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen: * Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe, * Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten, * Abstimmen eines Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl der Beschichtungssysteme, * Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der Aufbringreihenfolge, * Überprüfung aller Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363, * Außenanstriche unter Einhaltung von Wasserfestigkeit, bleibender Schutz gegen Schlagregen und sonstige Bewässerung, Wasserdampf-Diffusionsanforderung und Farbechtheit, * Schützen der Flächen gegen Veränderung durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation. 3Ausführung und Konstruktion 3.1Ausführung 3.1.1Allgemeine Hinweise Der AN soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffen und dergleichen Produkte desselben Herstellers und derselben Produktlinie verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Maler- und Lackierarbeiten für Bauteile und Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw. Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten und eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Selbes gilt im Außenbereich für vorhandene Hausnummern, Außenleuchten usw. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfernen. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Ab­kleben zu schützen. Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Fassadenbeschichtungen dürfen nicht bei starker Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. Erforderlichenfalls ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung durch Planen o. Ä. vorzunehmen. Zur Ausbesserung von kleinen Schäden, die beim Abrüsten ent­stehen, sowie zum Schließen von Befestigungslöchern - diese Arbeiten werden wegen der Geringfügigkeit vom Gerüstbauer durchgeführt - hat der AN Kleinstmengen des verwendeten Materials in der Originalfarbe der Bau­leitung zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Menge 20 % eines Gebindes oder - bei Siloware - 10 kg übersteigt. Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und nach landesrechtlichen Bestimmungen abzufahren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht. Zeigt sich, dass die Rückstände als gefährlicher Abfall einzustufen sind, ist zur Abstimmung des weiteren Vorgehens der AG einzubeziehen. Ein Verteilen der Strahlmittelrückstände im umliegenden Verkehrsraum, in Poren, Fugen und dergleichen sowie auf dem Gerüst ist aus diesem Grund durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Einbauteile, die korrosionsgefährdet und nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind vorlaufend zu beschichten. Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. A., erhalten den Deckanstrich grundsätzlich erst nach ihrer Befestigung, damit auch die Befestigungsmittel beschichtet sind. Für die Fassadenreinigung muss der Bieter in der Lage sein, kurzfristig eine Probefläche nach dem ausgeschriebenen Verfahren zu reinigen bzw. vorzubehandeln. 3.1.2Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung Sämtliche Lackierungs-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind. Bei Lackerneuerungsarbeiten sind das Entfernen loser Altanstriche, ggf. durch Abbrennen, sowie der Anschliff enthalten. Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen. Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so erfolgt dies stets bis auf den unbeschichteten Untergrund. Bei dunklen Tönungen ist ein Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen. Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für deckende Beschichtungen (als Orientierung): helle Tönung:RAL 1004-1015; Hellbezugswert > 80 mittlere Tönung:RAL 2002-3000; 20 < Hellbezugswert < 80 dunkle Tönung:RAL 3003-8003; Hellbezugswert < 20 Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder als künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen streiflichttauglich herzustellen. Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen und nachfolgenden deckenden Lackierungen Löcher und Risse mit einem für den Untergrund geeigneten Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit dem AG erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich. Schleifarbeiten auf Hölzern sind nur in Holzfaserrichtung zulässig, Farbabtrag mit Winkelschleifern, rotierenden Bürsten etc. ist unzulässig. Furnierte Flächen dürfen vor dem Beizen nicht gewässert werden. Sieht der AN Abbeizen durch Flammstrahlen vor, so ist eine ausdrückliche Genehmigung des AG einzuholen. Können Gegenstände nicht in Strahlräumen gestrahlt werden, so ist vom AN zu gewährleisten, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden. Bei allen mechanischen Entrostungsverfahren ist das Nachreinigen mit trockener, ölfreier Druckluft oder Absaugen einzukalkulieren. Bei maschineller mechanischer Entrostung ist zu sichern, dass die Oberflächen nicht beschädigt und nicht poliert werden. Für konstruktive Stahlbauten sind keine Roststabilisatoren oder Penetriermittel zu verwenden. Bei Stahlblech, Walzprofilen u. Ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG angewendet werden. 3.1.3Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt. Rohrleitungen innerhalb von Deckendurchbrüchen und später nicht mehr zugänglichen Stellen erhalten einen entsprechenden Anstrich, besonders unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes. Dies gilt auch, wenn die Leitungen mit einer Isolierung aus Armaflex o. Ä. versehen werden. Hartmetallisolierungen erhalten einen weißen, waschfesten Anstrich. Blechmantelisolierungen in verzinkter Ausführung erhalten keinen Anstrich, ebenso Alukaschierte Isolierungen wie auch Folienabdeckungen von Isolierungen. Sämtliche Schaltschränke, auch wenn sie andersfarbig serienmäßig geliefert werden, erhalten einen einheitlichen Schlussanstrich bzw. sind in einer einheitlichen Farbe, die mit dem AG abzustimmen ist, zu liefern. 3.1.4Rutschhemmung von Oberflächen Die Vorgaben der DGUV-108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen. Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit. Soweit keine abweichende Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung. 3.2Besondere Ausführung 3.2.1Brand- und Korrosionsschutzbeschichtung Der AN hat zusammen mit der Angebotsabgabe seine Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten gemäß Abschnitt 3.1 DIN EN ISO 12944-7 (KOR-Schein) vorzulegen. Die Korrosionsschutzbeschichtung muss mit den nachfolgenden Beschichtungsstoffen verträglich sein und darf bei Wärmeeinwirkung nicht ablaufen. Werden andere Beschichtungsstoffe als Grundbeschichtung verwendet oder liegt bereits eine Altbeschichtung vor, so sind die Verträglichkeit und Eignung anhand entsprechender Prüfungen nachzuweisen. Hier ist zu beachten: 1. Die Grundbeschichtung muss den Korrosionsschutzanforderungen entsprechen; es gelten die für den Stahlbau gültigen Richtlinien und Normen. 2. Die vorhandene Schichtdicke darf 250 µm nicht überschreiten (einschließlich eventuell vorhandener Verzinkung). 3. Die vorhandene Beschichtung muss eine gute Haftung zum Untergrund haben; ein Gitterschnitt nach EN ISO 2409 ist durchzuführen. 4. Die Beflammungsprobe mit einem Bunsenbrenner muss über ca. 5 Minuten er­geben, dass die vorhandene Beschichtung sich nicht vom Untergrund löst oder durch Wärmeeinwirkung abläuft. Es muss sichergestellt sein, dass der Brandschutz auch unter höchsten Temperaturbelastungen funktionsfähig bleibt. Für Brandschutzbeschichtungen ist zu beachten: * Es ist Sache des AN, die erforderlichen Schichtdicken je nach Untergrund, Dicke des zu beschichtenden Bauteils, dem U/A-Verhältnis gemäß Herstellervorschrift und Zulassung zu ermitteln. Dies gilt auch für die Untergrundvorbereitung, Anzahl und Art der einzelnen Beschichtungen, * U/A-Werte müssen vor Arbeitsbeginn ermittelt sein, damit der Aus­führende weiß, welche Trockenschichtdicken erfüllt werden müssen, * Die Einhaltung der Prüfungsanforderungen der Brandschutzbeschichtungen ist vom Hersteller durch regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung nachzuweisen. Beschichtete Bauteile dürfen nach der Beschichtung keine weiteren Bekleidungen erhalten, die das Auf­schäumen des Dämmschichtbildners im Brandfall behindern. Der Mindest­abstand sollte 40 mm betragen. Vom AN ist als Nebenleistung an der beschichteten Konstruktion (ggf. mehrfach) ein Schild an auf­fälliger Stelle anzubringen, welches aufweist: * Zulassungsnummer und Aussteller, * Ausführungsdatum, * Name und Anschrift der Firma des AN, * Anzahl der Schichten, * Gesamtdicke der Trockenschicht, * Art der Schlussbeschichtung, * Datum der nächsten Prüfung, * Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen. 3.2.2Renovierungsarbeiten Leim- und Kaseinfarben sind zu entfernen. Ein Überstreichen dieser Untergründe ist absolut untersagt. Saugende, aber überstreichbare Altanstriche sind stets vor der weiteren Behandlung zu grundieren. Kreiden­de Untergründe sind gründlich zu reinigen; Anschleifen ist zulässig. Schleifstaub von Holz- und Metallanstrichen ist vor Anstrichsausführung abzusaugen. Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse zu verspachteln sind, sind diese vor Auftragen des Grundanstriches nach ausreichender Trocknung abzuschleifen. Vor dem Verspachteln breiter Risse ist der Auftraggeber zu verständigen, um zu klären, ob eventuell darauf verzichtet wird. Im Außenbereich sind vollflächige Spachtelungen auf Holz unzulässig; vor Fleckspachteln ist Rücksprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Das Abbrennen von Altanstrichen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch die Bauleitung. Mögliche Einlassstellen für Regen- oder Kondenswasser - auch in Kittfalzen - sind vor der Beschichtung mit geeigneter Spachtelmasse zu schließen. 3.2.3Tapezierarbeiten Falls aus der Sicht des AN alte Tapeten überklebt werden können, ist der AG darauf hinzuweisen und seine Zustimmung einzuholen. Der AN haftet für die Tragfähigkeit des bauseitigen Untergrundes, wenn Bestandstapeten verbleiben. Stöße von Bauplatten (Gipskarton, Hartfaser u. Ä.) mit anderen Bauteilen (Putz, Beton) dürfen nicht überklebt werden, sie sind durch Fugenschnitt zu entkoppeln. Das gilt entsprechend für das Überkleben elastischer Fugen. Für die Verarbeitung der Tapeten sind die Angaben des Herstellers zu beachten; sie sind zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Soll danach auf Stoß geklebt werden, sind Überlappungen nicht zulässig. Stöße, Überlappungen und Doppelnahtschnitte sind unmittelbar an einspringenden Ecken anzuordnen, ein großflächiges Überkleben ist dort zu vermeiden. Anstrichstoffe für Textilien dürfen diese nicht anlösen und sind so dünn aufzutragen, dass die Faserstrukturen bzw. -poren nicht verklebt werden. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. 3.2.4Fenster-Renovierungsanstriche Die gesamte Ausführung erfolgt mindestens in Umfang und Qualität gemäß BFS-Merkblatt Nr. 18. Im unteren Höhendrittel des Fensters sind alle Altanstriche außenseitig  zustandsunabhängig bis auf das rohe Holz vollständig zu entfernen, der Beschichtungsaufbau ist ab dem Schutzgrund neu aufzubauen. Vorhandene Fügefugen sind keilförmig aufzuweiten und mit Fugenfüllmasse beschichtungssystemimmanent zu verfüllen. Alle annähernd horizontalen Holzkanten sind vom AN mit einer Schräge > 15° im Zuge der Schleifarbeiten auszuarbeiten, sodass eine zuverlässige Entwässerung gewährleistet ist. Soweit Farbabtrag durch Schleifen erfolgt, sind lediglich Bandschleifgeräte mit Schliffrichtung in Holzfaserrichtung zulässig; nur in Eckbereichen dürfen Exzenterschleifer zum Einsatz gelangen. Der AN prüft sämtliche Glasversiegelungen auf Ablösung, Versprödung und Funktionsfähigkeit. Nicht intakte Glasversiegelungen sind vollständig zu entfernen und mit überstreichfähiger Dichtstoffmasse zu erneuern. 3.3Sonstiges Soweit nicht anders beschrieben, sind sonstige kleinere Flächen nach Angabe des AG im Rahmen der schlüsselfertigen Gesamterstellung entsprechend mit einem Anstrich bzw. Anstrichsystem zu versehen. Von angemischten Farbtönen ist dem AN je Objekt jeweils 1 Liter Orginalgebinde für Ausbesserungsarbeiten unaufgefordert zu überlassen. Von Tapeten ist mindestens eine Rolle je Muster zu übergeben.
ZTV Maler-/Lackiererarbeiten
ZTV Putz-/Stuckarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Putz-/Stuckarbeiten 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18350 Putz-/Stuckarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: * BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, * BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., * GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., * Bundesverband Leichtbeton e. V., * Bundesverband Porenbetonindustrie e. V., * RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., * SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, * VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., * WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. * DVL: Dachverband Lehm e. V., * DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (beim Bau von  Schwimmbändern) 2Ausführung und Konstruktion 2.1Allgemeine Hinweise Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Vor Ausführungsbeginn sind vom AN alle vorhandenen Fenster, Türen und Verglasungen auf Schäden und Verunreinigungen zu prüfen und diese beim AG anzuzeigen. Nicht angezeigte Kratzer oder Mörtelverunreinigungen werden als vom AN verursacht vermutet. Alle Einbauteile wie Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbetonbauteile, angrenzende Bauteile etc. sind daher sorgfältig abzudecken. Höhenmarken dürfen zunächst nicht überputzt werden. Das nachträgliche Beiputzen der Fehlstellen von Höhenrissen nach Aufforderung durch die Bauleitung ist Leistung des AN. Die Ausführung von Oberputzen ist ausschließlich mit rostfreiem Werkzeug zulässig. 2.2Untergrund, Vorleistung Sämtliche Putzuntergründe sind erforderlichenfalls vom AN zur Erhöhung der Putzhaftung zu ertüchtigen, so beispielsweise durch Spritzbewurf oder Auftragen von Haftbrücken. Ferner ist sicherzustellen, dass keine Verminderung der Putzhaftung aufgrund von eingesetzten Trennmitteln, durch nicht saugende Untergründe oder Oberflächen mit Bindemittelanreicherungen (Sinterschicht) erfolgt. Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind auszugleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden, sind vor Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Rissen sind vor Beginn der Arbeiten mit dem AG abzusprechen und deren Vergütung zu regeln. Sofern Bauteile vor Arbeitsausführung vom AN abgewässert bzw. abgestrahlt werden, ist sicherzustellen, dass feuchtigkeitsempfindliche bzw. stark saugende Materialien vor zu großem Nässeeintrag geschützt werden. Sofern der AN gewässerverunreinigende Zusätze bei Nassreinigungen einsetzt, sind die Gerüstlagen so mit Folie abzudecken, dass das kontaminierte Wasser vom AN über Rinnen gesammelt und geordnet entsorgt wird. 2.3Oberflächen Sämtliche Nachputzarbeiten sind mit gleichem Material wie die nebenliegenden Hauptflächen so auszuführen, dass keine Absätze oder Ansätze erkennbar sind. Putze und Spachtelungen sind mindestens in Standardqualität (Q2) nach DIN 18550 auszuführen, DIN EN 13914 bleibt insoweit in Bezug auf die dort genannten Ausführungstoleranzen ohne Beachtung. Sind Oberflächen gemäß Leistungsbeschreibung in den Qualitätsstufen Q3 oder Q4 nach DIN 18550 bzw. nach Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich" des Bundesverbandes der Gipsindustrie e. V. herzustellen, sind grundsätzlich die erhöhten Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 einzuhalten. Sofern später auftretende Streiflichtverhältnisse offensichtlich absehbar sind (z. B. lange, schmale Flure, Wandleuchten, Downlights in Wandnähe), erkundet der AN unaufgefordert beim AG, ob Streiflicht zu erwarten ist und welche Güte die Putzoberfläche aufweisen soll. Einen deutlichen Hinweis auf später zu erwartende Streiflichtverhältnisse geben hierbei Elektro-Wandauslässe sowie wandbündige Türen und Fenster ohne seitlichen Wandanschlag. Unterbleibt die rechtzeitige Erkundung des AN zu Streiflichtverhältnissen und Qualitäten der Putzoberfläche, gehen alle späteren Aufwendung zur Beseitigung von minderwertigen Oberflächenqualitäten zulasten des AN. 2.4Einbauten/Einbauteile Soweit für das Anputzen und Überputzen von Einbauteilen nichts anderes vereinbart ist, soll folgende Ausführung gelten: Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. Ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind mit durchgehender Armierung zu überspannen und zusätzlich an der Putzoberfläche oberhalb des Materialwechsels durch Kellen­schnitt zu trennen. Der Kellenschnitt ist vom AN nachträglich dauerelastisch zu verfugen. Soweit Türen, Klappen o. ä. Einbauteile mit nicht verdeckten Befestigungsmitteln (z. B. Befestigungslaschen) in unverputztes Mauerwerk eingesetzt werden, sind die angrenzenden Wandflächen zu putzen. Dies gilt insbesondere für die Stahleckzargen, deren Befestigungslaschen zu überputzen sind, sowie für Aufzugsfahrschachttüren, deren Laibungen gleichfalls nachträglich einzuputzen sind. Bauseitig geschlossene Durchbrüche und Schlitze sind vor Ausführung des Flächenputzes zeitlich vorgezogen zunächst mit einem Grundputz vor Ausführung des Flächenputzes zu überputzen. In den Putz einbindende Bauteile, wie z. B. Rohrleitungen, sind vom AN vor dem Einputzen elastisch zu ummanteln, sodass keine Risse am Putz durch Bewegungen der Einbauteile entstehen können. Bei Verwendung von Zementputz oder Kalkzementputz im Zusammenhang mit der Anarbeitung von Natursteinoberflächen (z. B. Natursteinfensterbänken) ist vom AN vor Ausführung die Verträglichkeit des Steins zu Zementmörtel in Bezug auf später entstehende Verfärbungen des Steins zu prüfen. 2.5Laibungen/Außenecken Eckausbildungen an Laibungen und Außenecken sind stets mit verzinkten Eckschutzprofilen auszuführen. Der Putzanschluss an Fenster und Türen ist mittels elastischer Anputzprofile auszubilden. Soweit Außentür- und Fensterelemente zum Zeitpunkt der Ausführung des Laibungsputzes noch nicht eingebaut sind, werden die Laibungen in ihrer gesamten Tiefe verputzt, um einen geeigneten Untergrund für Dampfsperrfolien und Fugendichtbänder zu schaffen. Die Laibungen von Türöffnungen mit Stahleckzargen sind auf der Zargengegenseite mit einem verzinkten Putzeckschutzprofil zu versehen, die Laibung ist nachfolgend in gesamter Breite bis an die Stahlzarge zu putzen; der Putz soll nicht auf Dicke 0 mm auslaufen. Aufzugsfahrschachttüren sind fahrschachtseitig einzuputzen, um einen dichten Bauwerksanschluss zu gewährleisten. 2.6Fugen/Anschlüsse In zu verfliesenden Bereichen mit optischen Anforderungen (Bäder- und WC-Einheiten) sind Putzlehrschienen zur Erlangung absoluter Oberflächenebenheit einzubauen. 2.7Armierung und Putzträger Sämtliche Materialwechsel im Untergrund, Schlitze und Durchbrüche sowie alle Ecken von Fenstern und Türen sind vor dem Überputzen mit einer Putzarmierung aus Glasfasergewebe, Maschenweite ca. 4mm zu versehen. Zu überputzende Schlitze sind unterhalb der Armierungslage vor dem Verputzen vollflächig zu füllen. Materialien mit geringer Putzanhaftungsmöglichkeit und/oder geringer Saugfähigkeit sind vor dem Verputzen mit einem Putzträgergewebe aus Rippenstreckmetall zu überspannen und während des Verputzens zusätzlich mit Armierungsgewebe mit einem seitlichen Überstand >150mm zu überdecken. 2.8Sanierputz Die Ausführung von Sanierputzmaßnahmen erfolgt auf Grundlage der WTA-Merkblätter unter Beachtung und Einhaltung aller darin beschriebenen Anforderungen und Prüfkriterien. 2.9Außenputz Vor dem Aufbringen eines Außenputzes auf porösem Ziegelmauerwerk von Kellerwänden ist eine zementgebundene elastische Dichtungsschlämme als Grundierung aufzubringen. Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des Außenputzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. Putzsichtig verbleibende Flächen und Flächen aus durchgefärbtemPutzmaterial sind stets nur mit Material einer Charge in einem Arbeitsabschnitt ("Tagesabschnitt") herzustellen, um optische Beeinträchtigungen zu vermeiden. Arbeitsabschnitte  und -unterbrechungen sind so zu planen, dass sie an Ecken liegen. Zusammenhängende Putzflächen sind stets in einem Arbeitsgang frisch-in-frisch und frei von Arbeitsansätzen herzustellen. Für den späteren Verschluss von Rüstankerlöchern sind, soweit dieser mit Putzmaterial erfolgt, Originalmaterialien aus den entsprechenden Putzmörtelchargen vom AN während der Arbeitsausführung zurückzulegen. 2.10Sockel Als geeigneter Untergrund von Sockelputz ist bei erdberührten Bauteilen eine wirksame Abdichtung oder ein wasserundurchlässiges Betonbauteil erforderlich. Der Sockelputz selber muss feuchtigkeitsbeständig sein, der Putzmörtelgruppe CS III oder CS IV und der Kategorie W3 der Wasseraufnahmefähigkeit nach EN 15824 entsprechen. Der Sockelputz ist im erdberührten Bereich zusätzlich mit einer mineralischen Abdichtungsschlämme an der Oberfläche abzudichten und mit einer Schutzlage vor mechanischer Beschädigung zu schützen. Erdberührte Gebäudesockel sind gemäß DIN 18533-1, Klasse W4-E abzudichten. Der AN prüft, ob der Putzgrund für seine Arbeiten in Form einer entsprechenden Abdichtung gegeben ist. Sind die vorstehenden Ausführungsvorgaben planerisch und/oder durch die nachfolgende Leistungsbeschreibung nicht erfüllt, meldet der AN rechtzeitig vor Beginn der Ausführung Bedenken an, um die erforderliche Art der Ausführung zu klären. 2.11Modernisierung/Instandsetzung Soweit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in bewohnten Räumen stattfinden, vermeidet der AN jegliche Belästigungen der Wohnungsnutzer bspw. dadurch, dass alle Materialien nur außerhalb der Wohnungen angemischt werden. Die Baustelle ist bei Arbeitsunterbrechungen oder bei Arbeitsende in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Der AN trifft, sofern dies notwendig ist, selbstständig Terminabsprachen zur Durchführung seiner Leistungen, wie z. B. Mängelbeseitigung oder Restarbeiten, mit den Mietern. 2.12Bauphysik Fensterlaibungen in schwach dämmenden Bauteilen (Betonwände, Kalksandsteinwände etc.) müssen grundsätzlich gedämmt werden. Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht aus etwas anderes beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf die Erfordernis der zuvor beschriebenen Laibungsinnendämmung hin.
ZTV Putz-/Stuckarbeiten
001 Allgemein
001
Allgemein
001.__.010 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle, sowie Vorhalten der Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle, sowie Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
001.__.010
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
001.__.020 Schutz Fenster/Türen, PE-Folie Schutzmaßnahme an Fenstern und Türen durch Abkleben mit PE-Folie einschl. Beseitigung nach Abschluss der Arbeiten.
001.__.020
Schutz Fenster/Türen, PE-Folie
140,00
m2
002 Putz- und Malerarbeiten
002
Putz- und Malerarbeiten
Anmerkung Bitte beachten Sie die beiliegenden "Allgemeinen Vorbemerkungen in Anlehnung an die Bestimmungen der VOB Teil C, DIN 18 363".
Anmerkung
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN in Anlehnung an die Bestimmungen der VOB, DIN 18 363, Teil C · Anstrichuntergründe sind vor dem Anstrich auf Eignung zu prüfen. Weist der Untergrund sichtbare oder anderweitig erkennbare Mängel auf, die der Beschichtung schaden können, muss der Auftragnehmer darauf hinweisen, siehe auch die Produktdatenblätter, den Abschnitt § 4 Abs. 3 der jeweiligen Fachnorm der VOB/B z. B. DIN 18363 Maler- und Lackiererarbeiten und den Angaben in den BFS-Merkblättern. · Beton- und Naturstein-Instandsetzung sowie nachfolgende Schutzanstriche sollten nur nach einer gründlichen Diagnose des Objektes durchgeführt werden. Die Arbeiten sind gemäß dem Instandsetzungsplan durchzuführen. · Der Anstrichträger darf keine Rückstände oder Zusätze aufweisen, die die Haftung des Anstrichs beeinträchtigen. · Der Untergrund muss mindestens 10 Tage alt und zum Zeitpunkt des Anstrichs trocken sein. · Untergrundschäden sind mit artgleichem Material und in gleicher Oberflächenstruktur auszubessern. · Die Beschichtung darf nur auf einen festen, sauberen und staubfreien Untergrund aufgetragen werden, der keine ausblühungsfähigen Salze enthält. · Arbeitstechnik, Materialverbrauch und Mischungsverhältnis sind anhand von Probeflächen zu ermitteln. · Zwischen dem Auftragen der einzelnen Farbanstriche ist eine Mindesttrockenzeit von 12 Stunden einzuhalten. · Nicht zu behandelnde Flächen sind durch entsprechende Maßnahmen zu schützen. · Das Beschichtungsmaterial ist nach den Richtlinien der KEIMFARBEN GmbH zu verarbeiten. Fremdzusätze jeder Art sind nicht zulässig. · Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen der Kommunen sowie die WHG-Vorschriften (Wasserhaushaltsschutzgesetz).
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
002.01 Putzarbeiten - Innenhof
002.01
Putzarbeiten - Innenhof
002.02 Beschichtungsarbeiten auf mineralischem Neuputz - Innenhof
002.02
Beschichtungsarbeiten auf mineralischem Neuputz - Innenhof
002.03 Altputz - ungestrichen oder mit mineralischem Anstrich - Fassadenfläche
002.03
Altputz - ungestrichen oder mit mineralischem Anstrich - Fassadenfläche
002.04 Altputz - ungestrichen oder mit mineralischem Anstrich - Stuckfläche
002.04
Altputz - ungestrichen oder mit mineralischem Anstrich - Stuckfläche
003 Lackierarbeiten
003
Lackierarbeiten
Anmerkungen Der Zustand der  bestehenden Fenster ist stark unterschiedlich. Die Untergrundvorbehandlung Altanstrich erfolgt mit allen Fenster. Nach diesem Arbeitsschritt werden die Fenster nochmals beurteilt und festgelegt bei welchen Fenstern eine zusätzliche Untergrundvorbehandlung vor Überholungsbeschichtung notwendig ist. Dies gilt auch für den Austausch bzw. die Erneuerung der Verkittungen und Dichtungen an Fugen zu Deckleisten und Glashalteleisten zwischen Füllungen und Rahmen. Das beschriebene Beschichtungssystem von Sigma wurde an zwei Fenstern, unterschiedlichen Zustands, ausprobiert und das Ergebnis vom Bauherren freigegeben. Alternative Produkte bzw. Hersteller sind dennoch möglich und können angeboten werden.
Anmerkungen
003.__.010 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 1-flgl,<1,00m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 1,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.010
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 1-flgl,<1,00m2
6,00
Stk
003.__.020 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,1-flgl., <1,5m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1 Oberlichtflügel, Kämpfer, 1x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 1,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.020
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,1-flgl., <1,5m2
7,00
Stk
003.__.030 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 1-flgl., <2,00m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1 Oberlichtflügel, Kämpfer, 1x Fensterflügel Fensterzarge: Holz Fenstergröße: bis 2,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.030
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 1-flgl., <2,00m2
7,00
Stk
003.__.040 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 1-flgl., <2,50m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1 Oberlichtflügel, Kämpfer, 1x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 2,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.040
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 1-flgl., <2,50m2
2,00
Stk
003.__.050 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <1,00m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 1,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.050
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <1,00m2
3,00
Stk
003.__.060 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <1,5m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1 Oberlichtflügel, Kämpfer, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 1,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.060
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <1,5m2
4,00
Stk
003.__.070 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,2-flgl., <2,0m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1 Oberlichtflügel, Kämpfer, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 2,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.070
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,2-flgl., <2,0m2
19,00
Stk
003.__.080 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,2-flgl., <2,5m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1 Oberlichtflügel, Kämpfer, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 2,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.080
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,2-flgl., <2,5m2
10,00
Stk
003.__.090 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,2-flgl., <3,0m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1 Oberlichtflügel, Kämpfer, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 3,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.090
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,2-flgl., <3,0m2
7,00
Stk
003.__.100 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,2-flgl., <3,5m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1 Oberlichtflügel, Kämpfer, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 3,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.100
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,2-flgl., <3,5m2
1,00
Stk
003.__.110 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,3-flgl., <3,5m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1 Oberlichtflügel, Kämpfer, 2x Fensterflügel, 1xFestverglast Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 3,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.110
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,3-flgl., <3,5m2
2,00
Stk
003.__.120 Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,2-flgl., <4,0m2 Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Untergrund auf Eignung prüfen Nicht mehr tragfähige Altanstriche und vergrautes Holz bis auf das tragfähige Holz entfernen Tragfähige Altanstriche und glatte Oberflächen durch anschleifen oder anlaugen aufrauhen Übergänge zur Altbeschichtung beischleifen Dichtstoffe entfernen Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 1 Oberlichtflügel, Kämpfer, 2x Fenstertürflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 4,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.120
Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster,2-flgl., <4,0m2
2,00
Stk
003.__.130 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <1,00m2 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Holzreparaturmaßnahmen von vereinzelten Rissen und Schadstellen in geringem Umfang mit 2K-Holzreparaturmasse bestehend aus Holzverfestiger und Holzersatzmasse Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 1,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.130
Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <1,00m2
5,00
Stk
003.__.140 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <1,50m2 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Holzreparaturmaßnahmen von vereinzelten Rissen und Schadstellen in geringem Umfang mit 2K-Holzreparaturmasse bestehend aus Holzverfestiger und Holzersatzmasse Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 1,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.140
Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <1,50m2
6,00
Stk
003.__.150 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <2,00m2 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Holzreparaturmaßnahmen von vereinzelten Rissen und Schadstellen in geringem Umfang mit 2K-Holzreparaturmasse bestehend aus Holzverfestiger und Holzersatzmasse Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 2,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.150
Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <2,00m2
13,00
Stk
003.__.160 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <2,50m2 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Holzreparaturmaßnahmen von vereinzelten Rissen und Schadstellen in geringem Umfang mit 2K-Holzreparaturmasse bestehend aus Holzverfestiger und Holzersatzmasse Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 2,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.160
Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <2,50m2
6,00
Stk
003.__.170 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <3,00m2 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Holzreparaturmaßnahmen von vereinzelten Rissen und Schadstellen in geringem Umfang mit 2K-Holzreparaturmasse bestehend aus Holzverfestiger und Holzersatzmasse Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 3,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.170
Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <3,00m2
4,00
Stk
003.__.180 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <3,50m2 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Holzreparaturmaßnahmen von vereinzelten Rissen und Schadstellen in geringem Umfang mit 2K-Holzreparaturmasse bestehend aus Holzverfestiger und Holzersatzmasse Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 3,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.180
Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <3,50m2
1,00
Stk
003.__.190 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <4,00m2 Zusätzliche Untergrundvorbehandlung zur Vorbereiten der Fensterrahmen (Außenseite) für die Überholungsbeschichtung. Leistungsbestandteile Holzreparaturmaßnahmen von vereinzelten Rissen und Schadstellen in geringem Umfang mit 2K-Holzreparaturmasse bestehend aus Holzverfestiger und Holzersatzmasse Der Untergrund muss trocken, sauber und tragfähig sein. Das BFS-Merkblatt Nr.18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe im Außenbereich" beachten. Fenster: Holzrahmen, 2x Fensterflügel Fensterzarge: Holzrahmen Fenstergröße: bis 4,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.190
Zusätzliche Untergrundvorbehandlung Altanstriche, Holzfenster, 2-flgl., <4,00m2
1,00
Stk
003.__.200 Defekte Verkittung austauschen/ergänzen Austausch bzw. Ergänzung defekter Verkittungen mit geeigneten Dichtstoffen die sowohl mit dem bestehenden Kitt als auch mit gewählten Beschichtungssystem verträglich sind.
003.__.200
Defekte Verkittung austauschen/ergänzen
250,00
lfm
003.__.210 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 1flg, <1,00m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 1-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1-Fensterflügel Zarge:Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 1,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.210
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 1flg, <1,00m2
6,00
St
003.__.220 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 1flg, <1,50m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 1-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1 Oberlicht, Kämpfer, 1-Fensterflügel Zarge:Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 1,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.220
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 1flg, <1,50m2
7,00
St
003.__.230 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 1flg, <2,00m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 1-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1 Oberlicht, Kämpfer, 1-Fensterflügel Zarge:Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 2,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.230
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 1flg, <2,00m2
7,00
St
003.__.240 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 1flg, <2,50m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 1-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1 Oberlicht, Kämpfer, 1-Fensterflügel Zarge:Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 2,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.240
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 1flg, <2,50m2
2,00
St
003.__.250 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <1,00m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 2-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 2-Fensterflügel Zarge:Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 1,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.250
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <1,00m2
3,00
St
003.__.260 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <1,50m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 2-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1 Oberlicht, Kämpfer, 1-Fensterflügel Zarge: Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 1,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.260
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <1,50m2
4,00
St
003.__.270 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <2,00m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 2-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1 Oberlicht, Kämpfer, 1-Fensterflügel Zarge: Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 2,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.270
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <2,00m2
19,00
St
003.__.280 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <2,50m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 2-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1 Oberlicht, Kämpfer, 1-Fensterflügel Zarge: Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 2,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.280
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <2,50m2
10,00
St
003.__.290 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <3,00m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 2-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1 Oberlicht, Kämpfer, 1-Fensterflügel Zarge: Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 3,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.290
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <3,00m2
7,00
St
003.__.300 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <3,50m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 2-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1 Oberlicht, Kämpfer, 1-Fensterflügel Zarge: Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 3,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.300
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <3,50m2
1,00
St
003.__.310 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 3flg, <3,50m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 3-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1 Oberlicht, Kämpfer, 2-Fensterflügel, 1 Festverglasung Zarge: Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 3,50 m2 Ansichtsfläche
003.__.310
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 3flg, <3,50m2
2,00
St
003.__.320 Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <4,00m2 Überholungsbeschichtung an Holzfenster, 2-flg., aussenseitig einschl. Zarge und Untergrundvorbehandlung. Leistungsbestandteile Abkleben der Fenster Grund- bzw. Zwischenbeschichtung, 1-fach mit Sigma Xpress Vorlack oder glw. Schlussbeschichtung, 1-fach mit schnelltrocknendem, seidenglänzenden Buntlack auf Alkydharz-Basis (lösemittelverdünnbar) für innen und aussen, bspw. Sigma Xpress Satin oder glw. Versiegelung der Übergänge Holz-Glas und Holz-Bauwerk Farbe: weiß Fensterrahmen: Holz, 1 Oberlicht, Kämpfer, 1-Fenstertürflügel Zarge: Holzumfassungszarge Fenstergröße: bis 4,00 m2 Ansichtsfläche
003.__.320
Überholungsbeschichtung, Holzfenster, 2flg, <4,00m2
2,00
St
004 Stundenlohnarbeiten
004
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
004.__.010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
004.__.010
Stundensatz: Fachwerker
E
10,00
h
004.__.020 Stundensatz: Helfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Helfer
004.__.020
Stundensatz: Helfer
E
10,00
h

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