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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Das C-Gebäude der Hochschule für Technik und Wirtschaft
Berlin (HTW) befindet sich auf dem denkmalgeschützten
Hochschulcampus in der Wilhelminenhofstraße 75A im
Berliner Stadtteil Oberschöneweide. Es handelt sich um
ein mehrgeschossiges, historisches Mauerwerksgebäude in
gelbem Sichtziegelmauerwerk, das Anfang des 20.
Jahrhunderts als Bestandteil einer großflächigen
Industrieanlage errichtet wurde (nördlicher Teil 1905
Architekt Klemm). Es erfolgten mehrfache Erweiterungen
und Veränderungen, z.B. Anbau des Wasserturmes vor dem
1.Weltkrieg und um 1924 Aufstockung von zwei
Stockwerken (Architekt Jean Kraemer). Nach erheblichen
Zerstörungen im 2. Weltkrieg wurden die Gebäude
verändert wieder aufgebaut.
Das Gebäude C ist heute Teil eines übergeordneten
Denkmalschutzensembles und steht in enger
städtebaulicher Beziehung zu angrenzenden historischen
Bauten auf dem Campusgelände.
Die geplante Baumaßnahme umfasst die straßen- und
hofseitigen Fassadenflächen des C-Gebäudes, welches aus
drei aneinander gereihten Gebäudeteilen besteht. Diese
weisen differenzierte Ausführungen von
Gestaltungsdetails, wie z.B. Fensterstürze, Brüstungen,
Gesimse, Türme, Eingänge und Höhen auf.
Aufgrund jahrzehntelanger Witterungseinflüsse,
Umweltverschmutzung und unzureichender bauzeitlicher
Entwässerungsdetails sind an der Fassade vielfältige
Schäden entstanden. Diese äußern sich insbesondere
durch starke Verschmutzungen, Versinterungen,
Mörtelauswaschungen, Feuchteschäden sowie großflächige
Rissbildungen im Bereich von Gesimsen, Fensterachsen
und Mauerwerksvorsprüngen. Teilweise zeigen sich auch
Korrosionserscheinungen im Bereich der eingemauerten
Stahlprofilen, was bereits zu kleinflächigen
Putzabsprengungen und instabilen Bereichen geführt hat.
Die Gesimse und Fensterstürze bedürfen ebenfalls einer
denkmalgerechten Überarbeitung, da hier sowohl
konstruktive als auch wasserführende Funktionen
unzureichend erfüllt sind.
Ziel der Maßnahme ist eine vollständige,
denkmalgerechte Instandsetzung der Fassadenstruktur bei
maximalem Substanzerhalt. Die Maßnahmen umfassen
insbesondere die fachgerechte Reinigung des
Sichtmauerwerks, die Risssanierung und
Fugenüberarbeitung sowie punktuelle
Ziegelersatzarbeiten. Sämtliche Arbeiten erfolgen in
enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und auf
Grundlage restauratorischer Voruntersuchungen.
Die Sanierungsmaßnahmen an der Fassade werden wie folgt
vorgenommen:
Die Natursteinfassade wird von Verschmutzungen,
Fettablagerungen, sowie Verkrustungen und
Versinterungen, Grünbelag und Ausblühungen,
Kalkablagerungen und Zementschleier in Abstimmung mit
der Denkmalschutzbehörde mittels Druck-Verfahren
gereinigt.
Die Flächen werden ggfls. mit einer Wurzelbürste
behutsam mechanisch bearbeitet.
Verunreinigungen und Waschwasser sind gemäß den
örtlichen Bestimmungen aufzufangen und sach- und
fachgerecht zu entsorgen. Auffangrinnensystem, für das
bei der Reinigung der Fassade anfallende Schmutz- und
Spülwasser, wird hergestellt.
In den verschiedenen Bauabschnitten wurden
unterschiedliche Materialien, Farben und Qualitäten der
Ziegel und Fugen festgestellt. Die Erweiterungen und
Ausbesserungen nach den Kriegsschäden weisen ungleiche
Materialien auf.
Neuzeitlich wurde das Mauerwerk durch ein
Strahlverfahren gereinigt. Die Oberflächen der Ziegel
wurden zu stark aufgeraut und somit wird eine
Wasseraufnahme begünstigt. Ausbesserungen wurden
teilweise mit anderen Ziegelformaten, Ziegelfarben und
flächenbündigen Verfugungen wiederhergestellt. Die
ursprüngliche zurückgesetzte Dachfuge ist in
Teilbereichen noch erkennbar.
Durch die stark variierenden Ausführungen im Bestand
sind die Maßnahmen für die Sanierung kaum möglich zu
benennen, sondern müssen im Zuge des Baufortschritts
(Gerüststellung, Reinigung) für alle Fassadenbereiche
nach Schadenserfassung detailliert durch die
Baubeteiligten festgelegt werden.
Die Wiederherstellung eines einheitliches Fugenbildes
für die gesamten Fassadenflächen ist aufgrund des
enormen Kostenaufwandes nicht zu vertreten und wird
auch nicht gefordert. Nach einer Reinigung der Fugen
mittels Druckverfahren soll die Neuverfugung nach
Betrachtung des jeweiligen Umgebungsbestandes eine
sinnvolle Angleichung erhalten.
Bei der Prüfung der Fassade ist gezielt auf sichtbare
Schäden und Auffälligkeiten zu achten.
Schadenskartierungen sind anzufertigen. Risse,
Abplatzungen und aufgewölbte Bereiche an Steinen und
Fugen entstehen durch Verdrängungsprozesse. Hier muss
im Einzelfall die Ursache erkundet werden und ggf.
korrodierte Stahlprofile freigelegt und ertüchtigt
werden.
Mit der geplanten Sanierung der Fassaden Haus C der HTW
Berlin wird ein wesentlicher Beitrag zum langfristigen
Erhalt eines bedeutenden Baudenkmals der
Industriearchitektur im Stadtteil Oberschöneweide
geleistet. Die Maßnahme verfolgt das Ziel, die
gestalterische Einheit, die bauphysikalische
Funktionsfähigkeit sowie die substanzielle Sicherheit
der Außenhülle zu verbessern, unter voller
Berücksichtigung denkmalpflegerischer, technischer
Anforderungen.
Zentraler Bestandteil der Maßnahme ist die Reinigung
und Wiederherstellung des bauzeitlichen
Sichtziegelmauerwerks, das in großen Teilen durch
Umwelteinflüsse, Feuchtigkeit und frühere unsachgemäße
Eingriffe stark geschädigt ist. Die Fugen werden
großflächig erneuert und defekte Ziegel durch
gleichwertige Steine ersetzt. Die Regenentwässerungen
an Fensterbrüstungen, Gesimsen und Mauervorlagen werden
saniert. Die Fenster werden mit einem neuen Anstrich
versehen.
Die geplanten baulichen Maßnahmen sind im Wesentlichen:
- Errichtung eines Baugerüstes mit Lastenaufzug auf der
Ostfassade des Gebäudes C
- Teilweise Demontage der Sonnenschutzjalousien und
Wiederanbau
- Blitzschutzüberprüfung
- Fassadensanierung
- Malermäßige Instandsetzung der Metall/Holzfenster und
-türen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung der
Gebäudeteil 3, 1. Bauabschnitt - Hoffassade
Beim diesem Bauvorhaben handelt es sich um die
denkmalgerechte Fassadensanierung
Ausführungszeitraum: 15.09.2025 14.03.2025
Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext
Weitere Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen:
Alle in folgend beschriebenen Vorbemerkungen
aufgeführten Angaben und Leistungen dienen als
Kalkulationsgrundlage. Alle hier genannten An- und
Vorgaben sind in die Einheitspreise einzukalkulieren
und werden, sofern nicht gesondert in den einzelnen
Positionen des Leistungsverzeichnisses ausgewiesen,
nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer erklärt mit
seiner Angebotsunterschrift, dass er alle in diesen
Vorbemerkungen aufgeführten spätestens zum Zeitpunkt
der Angebotsabgabe; später eingegangene Widersprüche
des Auftragnehmers diesbezüglich werden somit nicht
mehr anerkannt!
Aufmaß und Abrechnung:
Der Auftragnehmer hat zu jeder Rechnung eine
Massenfeststellung der bis dahin erbrachten Leistungen
auf seine Kosten zu erstellen. Rechnungen (auch
Teilschluss- und Abschlagsrechnungen) ohne genaue
Massenermittlung können nicht bearbeitet werden.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen
Aufmaßunterlagen müssen alle Teile, die zur Prüfung der
Rechnung notwendig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen
Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des
Leistungsverzeichnisses aufzuführen.
Baustellenordnung:
Grundlage der Arbeitssicherheit sind die für Berlin
geltenden Regelwerke des Arbeitsschutzes. Neben den
gesetzlichen Bestimmungen gelten auch die der autonomen
Unfallversicherungsträger (vgl. §1 BGV A 1). Jeder
Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf
der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Aufsichtführenden,
einschließlich seiner Subunternehmer, Kenntnis über
- die jeweiligen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen,
- den SiGePlan,
- die Baustellenordnung sowie
- die einschlägigen Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften haben.
Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer
ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu
prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und
Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze sowie alle
Verkehrswege, Gerüste, für die Stromversorgung und die
Allgemeinbeleuchtung der Baustelle.
Stellt der Auftragnehmer Mängel an
sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese
unverzüglich der örtlichen Bauleitung bzw. der
Objektüberwachung zu melden und es ist auf deren
Abstellung hinzuwirken.
Die einschlägigen Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle
vorzuhalten.
Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit
von Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die
Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitskräfte darauf
hinzuweisen, dass nur die ihm von der Bauleitung des AG
zugewiesenen WC- und Waschanlagen benutzt werden
dürfen.
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen-
bzw. Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen. Er hat eine mündliche
Mitteilung innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu
bestätigen. Hilfskräfte werden bauseits nicht gestellt.
Der Arbeitsablauf ist vor Ausführung der Arbeiten mit
allen Beteiligten zu koordinieren und schriftlich
festzulegen.
Während der Arbeitszeit muss ein Vertreter des
Auftragnehmers auf der Baustelle anwesend sein. Dieser
Vertreter muss ermächtigt sein, selbständige
Festlegungen über Ausführung, Termine,
Vergütungsgrundsätze etc. mit der Bauleitung zu
treffen.
Der Auftragnehmer hat unaufgefordert einmal wöchentlich
seine von ihm erstellten Bautageberichte der Bauleitung
des AG zur Unterschrift vorzulegen. Die Bautageberichte
sind täglich zu erstellen und beinhalten Tagesdatum,
Arbeitszeit, Personaleinsatz, Materialeinsatz und
ausgeführte Leistungen des Auftragnehmers sowie
besondere Vorkommnisse den Auftragnehmer betreffend.
Lieferungen müssen am Bau von firmeneigenen Personen
übernommen werden, die auch für die entsprechende
Lagerung verantwortlich sind. Anlieferungen und
Lagerstellplätze auf dem Grundstück des AG sind mit der
Bauleitung rechtzeitig zu koordinieren, Wartezeiten
werden nicht vergütet. Kostenlose Transport-, Montage-
und sonstige Arbeitshilfen werden bauseits nicht
geleistet.
Planungsbesprechungen:
Planungsbesprechungen werden nach Notwendigkeit auf
Aufforderung durch den Auftraggeber abgehalten und
finden auf der Baustelle statt.
Abrechnungsbesprechungen finden nach Aufforderung des
Auftraggebers ebenfalls auf der Baustelle statt. Bei
vorbeschriebenen Besprechungen anfallende Fahrtkosten
des AN werden nicht erstattet.
Projektbeschreibung:
Als Grundlage für die Baubeschreibung gelten auch alle
Pläne und Bilder in der Anlage.
Beachtung des Schulbetriebs:
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Maßnahme
innerhalb einer bestehenden, öffentlichen Hochschule.
Die Maßnahme erstreckt sich über die vorlesungsfreie
Zeit (01.07.2022 20.09.2023) bis in den laufenden
Hochschulbetrieb.
Achtung !!!
Während der Vorlesungszeit (April-August oder
Oktober-März) dürfen keinerlei Beeinträchtigungen
entstehen. Geräuschemissionshöchstwerte sind in
Absprache mit dem Auftraggeber vor Baubeginn
entsprechend den Erfordernissen festzulegen. Für die
Kalkulation ist davon auszugehen, dass besonders
erhöhte Schallbeschränkungen seitens des Auftragnehmers
obliegen, damit der Schulbetrieb ohne
Beeinträchtigungen erfolgen kann. Die
Hauptunterrichtszeit ist 8.00 Uhr bis 17.15 Uhr.
Lärmintensive Arbeiten, die sich auf den Schulbetrieb
der benachbarten Seminarräume negativ einwirken, sind
in diesem Zeitraum zu unterlassen !!! Insbesondere auch
Stemm- und Bohrarbeiten am Baukörper oder
Schneidarbeiten sind in dieser Zeit tabu oder vorab mit
der Bauleitung zu besprechen
Zufahrt und Baustelleneinrichtung:
Grundlage hierfür sind die Baustelleneinrichtungspläne
und Fotos in der Anlage. Die Zufahrt erfolgt über die
Wilhelminenhofstraße/Peter-Behrens-Straße/Gottfried-Kl
mm-Straße.
Vor Ort sind Baustrom- und Bauwasseranschluss bauseits
vorhanden.
Für die Arbeiten erforderlicher Strom und
erforderliches Wasser sind hierbei vom Auftragnehmer
über entsprechend zu liefernde Stromkabel bzw.
Versorgungsschläuche an die Arbeitsstelle zu führen.
Alle Kabel und Schläuche einschl. Vorhaltung,
Wiederabbau und Abfuhr. Kosten des Verbrauchs für
Wasser und elektrische Energie trägt der Auftraggeber.
Es steht bauseitig ein Aufzug zur Verfügung.
Schutzmaßnahmen während der Baumaßnahme:
Alle Bauteile sind, sollten eine Beschädigungsgefahr
oder eine irreversible Verschmutzungsgefahr durch den
Auftragnehmer bestehen, vom Auftragnehmer entsprechend
vorab zu schützen, z.B. mit geeigneten Textilbelägen,
Vliesabdeckungen, Bohlen, Holzplatten, stabilen Folien
mit Gewebeeinlage u.ä. einschl. Lieferung, Einbau und
Wiederabtransport der erforderlichen Schutzmaterialien,
wenn die Bauteile und Gegenstände nicht durch Vorsicht
oder anderweitig geschützt werden können. Der
Auftragnehmer hat prinzipiell dafür zu sorgen, dass
jegliche Beschädigungen und Verschmutzungen der
bauseitigen Bauteile auszuschließen ist!
Vom Auftragnehmer zu verantwortende Beschädigungen und
Verschmutzungen, die der Auftragnehmer aufgrund seiner
nicht anerkannten bzw. fehlenden fachlichen
Qualifizierung nicht beheben kann bzw. aus anderen
Gründen nicht behebt, werden nach entsprechender
Aufforderung nach VOB durch den Auftraggeber bzw. einer
beauftragten Fremdfirma auf Kosten des Auftragnehmers
beseitigt.
Sämtlich entstehender Schmutz und Bauabfall ist
unmittelbar nach Entstehung sofort zu entfernen und in
geeigneten Behältnissen unverzüglich aus dem Gebäude zu
schaffen und zu entsorgen. Die Gebäude sind täglich
Besenrein zum Feierabend zu hinterlassen und die
Verbreitung von Feinschmutz zu begrenzen.
Absprache und Zusammenarbeit:
Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer
verpflichtet sich schriftlich oder telefonisch bei der
Bauleitung anzumelden. Absprachen über
Arbeitsdurchführung zwischen den ausführenden Firmen
vor Ort haben rechtzeitig vor Arbeitsbeginn und während
der Arbeiten direkt untereinander zu erfolgen. Dies
gilt auch und insbesondere bei Abwesenheit der
Bauleitung.
Prinzipiell gilt, dass der Auftragnehmer eng mit allen
anderen am Bau tätigen Firmen, sofern ihre Arbeiten die
des Auftragnehmers betreffen bzw. tangieren,
zusammenzuarbeiten hat.
Untergrunduntersuchung:
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragsvergabe
die bauseitigen Gegebenheiten auf Maße, Eignung,
Festigkeit, Tragfähigkeit, Unebenheiten etc. zu
untersuchen, ggfls., wenn notwendig mittels Richtscheit
u. Nivellement. Sollten sich hierbei Unstimmigkeiten
herausstellen, hat der AN dies unverzüglich der
Bauleitung des AG zu melden.
Stahlteile:
Die Oberflächen aller Stahlteile, sofern sie nicht aus
Edelstahl oder verzinkt sind, müssen ohne Ausnahme mit
einer Rostschutzgrundierung versehen sein. Beim
Zusammentreffen verschiedenartiger Metallteile darf
keine Korrosion entstehen. Sämtliche
Verbindungsmaterialien müssen aus nichtrostendem oder
feuerverzinktem Stahl bestehen.
Statik:
Die Statik aller einzubauenden Elemente im
Leistungsbereich des Auftragnehmers obliegt voll dem
Auftragnehmer, sofern im Leistungstext nicht anders
beschrieben. Alle Konstruktionen sind stabil und
statisch einwandfrei auszuführen. Im Zweifelsfalle ist
ein statischer Sicherheitsnachweis vom Auftragnehmer zu
führen, sofern im Leistungstext nicht anders
beschrieben.
Güte und Qualität:
Es dürfen nur Baustoffe 1. Wahl verwendet bzw.
eingebaut werden. Alle Bauteile müssen den derzeit
gültigen DIN-Normen entsprechen; soweit bedingt, sind
Prüfzeugnisse von unabhängigen Materialprüfinstituten
auf Verlangen vorzuzeigen. Es dürfen nur Baustoffe
verwendet werden, die zugelassen sind und für die
Nachweise der Güteüberwachung vorliegen. Von allen
Baustoffen und Bauteilen, die jetzt und künftig dem
Güteschutz unterliegen, sind nur diejenigen zugelassen,
die mit dem Güteschutzzeichen versehen sind.
Von den Baustoffen dürfen keine Gefahren für die
Gesundheit ausgehen. Alle zur Verwendung kommenden
Materialien müssen frei von Schadstoffen wie PCP, PCI,
Dioxin, Lindan, Xylan und anderen Lösungsmitteln sein.
Sie dürfen keine schädigenden Eigenschaften auf Mensch
und Tier haben. Der entsprechende Nachweis darüber ist
von AN zu führen. Der Auftragnehmer hat für die
Durchführung der Arbeiten Materialien 1. Qualität in
Originalgebinden zu verwenden. Es sind Markenfabrikate
zu verwenden.
Befestigungen und Verbindungen:
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungs- und
Verbindungsmittel mit Lieferung und Einbau sind Sache
des Auftragnehmers.
Sämtliche Anschlüsse untereinander und an angrenzende
Bauteile sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben,
herzustellen einschl. aller erforderlichen
Befestigungs-, Verbindungs- und Dichtungsmaterialien.
Es ist auf eine ausreichende Anzahl und Dimensionierung
der Befestigung- und Verbindungsselemente und
-materialien zu achten.
Alle Befestigungen und Verbindungen am Rohbau bzw. an
anderen bauseitigen Gebäudeteilen sowie alle
Befestigungen und Verbindungen untereinander innerhalb
des Leistungsbereichs des Auftragnehmers sind so zu
wählen, dass ein Toleranzausgleich in allen drei
Koordinatenrichtungen möglich ist. Sie müssen den
statischen Anforderungen entsprechen. Dehnungen aller
Art, bedingt durch Temperatur- und Klimaeinflüsse sowie
durch Gebäudedehnungen sind in den Anschlüssen und
Dehnstößen aufzunehmen. Bei allen Konstruktionen sind
evtl. zu erwartende bauseitige und im Leistungsbereich
des Auftragnehmers auftretende Durchbiegungen und/oder
Überhöhungen in den Dach-, Decken-, Boden- und
Sturzbereichen zu berücksichtigen. Die Verankerungen
der Einbauteile bzw. Elemente sind so auszuführen, dass
Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente
aufgenommen werden können, ohne dass hieraus
Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden
können.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Baubeschreibung
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Abt. Technische Dienste
Treskowallee 8
10318 Berlin
Beschreibung des Bauvorhabens:
Sanierung der Fassaden und Fenster Haus C
Mit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination wurde
beauftragt:
Dipl.-Ing. S. Reddmann
Stillerzeile 17, 12587 Berlin Funk: 0162 / 23 90 601
E-Mail: arbeitssicherheit@hotmail.de
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Angaben zur Örtlichkeit:
Anschrift der Baustelle:
HTW Berlin Haus C
Wilhelminenhofstraße 75A
12459 Berlin
Lage und Art des Objekts:
Das C-Gebäude der Hochschule für Technik und Wirtschaft
Berlin (HTW) befindet sich auf dem denkmalgeschützten
Hochschulcampus in der Wilhelminenhofstraße 75A im
Berliner Stadtteil Oberschöneweide. Es handelt sich um
ein mehrgeschossiges, historisches Mauerwerksgebäude in
gelbem Sichtziegelmauerwerk, das Anfang des 20.
Jahrhunderts als Bestandteil einer großflächigen
Industrieanlage errichtet wurde. Das Gebäude ist heute
Teil eines übergeordneten Denkmalschutzensembles und
steht in enger städtebaulicher Beziehung zu
angrenzenden historischen Bauten auf dem Campusgelände.
Die geplante Baumaßnahme umfasst die straßen- und
hofseitigen Fassadenflächen des C-Gebäudes, welches aus
drei aneinander gereihten Gebäudeteilen besteht.
An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an:
Das Haus C grenzt nordwestlich mit der Gebäudeecke an
das dreigeschossige Bestandsgebäude A an. Hofseitig ist
das Gebäude D angebaut, ein Durchgang im Erdgeschoss
ist möglich. Im Süden grenzt der Giebel an Lagerhallen,
die nicht zum Gelände der HTW gehören.
Geplante Dauer der Baumaßnahme:
Die vorlesungsfreien Zeiten müssen für die Ausführung
der festgelegten Bauabschnitte genutzt werden, so dass
sich die gesamte Baumaßnahme über mehrere Jahre geplant
wird.
Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnittes soll bis Ende
2025 umgesetzt werden.
Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege:
Zufahrtmöglichkeiten: Nord-West-Fassade über die
Einfahrt Wilhenminenhofstraße 75A
Breite: 4,60 m
Tragfähigkeit: leichte bis mittlere
Verkehrsbelastung t
Zufahrtmöglichkeiten: Süd-Ost-Fassade über die private
Straße Johannes-Kraatz-Straße
(Durchfahrt auch zum Innenhof)
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Zufahrtsstraßen
Geräte/Einrichtungen anderer Unternehmer:
Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für:
Wasser: mit erhöhte Kosten möglich
Strom: mit erhöhte Kosten möglich
Schutz vorhandenen Bewuchses:
Bäume, die sich zu nah am Bau befinden, müssen
geschützt werden, eine Beschädigung von Schutz und
Bäumen ist zu vermeiden. Pflanzen, die sich zu nah am
Bestandsgebäude befinden, müssen geschützt werden, eine
Beschädigung von Schutz und Pflanzbeständen ist zu
vermeiden.
Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile: Bänke,
Notaußentreppe
Angaben zur Ausführung
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11
und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens
täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu
erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete,
auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des
Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem
jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass
keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Baubeschreibung
Der Bauherr behält sich vor, den ersten
Bauabschnitt 3.1 (Nord-West-Fassade Bauteil 3) nach
Auftragserteilung im Jahr 2025 auszuführen und parallel
den Bauabschnitt 3.2 (Giebel Süd-West, Bauteil 3)
umzusetzen.
Der Bauherr behält sich vor, den ersten
Art und Umfang der Fassadenreinigung muss vor Ort durch
eine Musterfläche mit dem Auftraggeber und der
Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Dies ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Fassadenreinigung substanzschonend:
Ziel der Oberfächenreinigung ist nicht eine absolut
saubere, porentief reine Baustoffoberfläche der
Klinkerfassade, sondern die Entfernung von losem
Fugenmaterial und Verunreinigungen, welche die
feuchtetechnischen Eigenschaften des Baustoffes
und/oder die Haftung zu nachfolgend aufzubringenden
Materialien negativ beeinflussen können. Eine Reinigung
soll mittels handischem Auskratzen der Fugen und einem
temperierten Dampfstrahlens erfolgen.
Ein Substanzverlust durch zu hohen Arbeitsdruck ist in
jedem Fall zu vermeiden. Führt das vorgeschriebene
Verfahren zu einer merklichen Schädigung der
Oberfläche, ist die Maßnahme unverzüglich abzubrechen
und die Bauleitung zu verständigen.
Eine Fugenfräse ist wegen der möglichen
Steinschädigungen nicht zu verwenden!
Art und Umfang der Fassadenreinigung muss vor Ort durch
Verfugung
Vor Ausführung der Arbeiten ist zwingend eine
mindestens 1 m² große Musterfläche anzulegen.
Hiermit wird festgestellt, ob Farbton, Fugenbild
(zurückgesetzt und abgeschrägt), Festigkeit
und/oder Flankenhaftung und reduzierte Wasseraufnahme
den Anforderungen entsprechen.
Die Musterfläche ist zu dokumentieren mit Datum,
Material, Verbrauch, Witterung, Temperatur,
Wasseraufnahme mit Prüfröhrchen vorher/nachher und
dient als Referenzfläche.
Eine Abstimmung und Freigabe durch der
Denkmalschutzbehörde ist erforderlich.
Verfugung
Risssanierung mit dem Spiralankersystem
Das Spiralankersystem ist ein geprüftes System,
bestehend aus dem Spiralanker und
Spiralankermörtel M20/M30. Es ist grundsätzlich eine
genaue Bestands- und Schadensaufnahme durchzuführen und
die Konsolidierungsmaßnahmen sind von einem Statiker zu
bestimmen.
Diese Leistungsbeschreibung hat keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und ist bedarfsweise den Forderungen
des Statikers anzupassen.
Fabrikat Remmers
Risssanierung mit dem Spiralankersystem
1.Für die Ausführung und Abrechnung ist die VOB neuste
Fassung maßgebend.
2. Gerichtsstand ist Berlin.
3. Lager- und Arbeitsplätze, Aufenthaltsräume:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die
Bereitstellung von Aufenthaltsräumen und Lagerflächen
durch den Auftraggeber. Ihre Beschaffung und Vorhaltung
ist Sache des Auftragnehmers und durch die
Vertragspreise abgegolten. Für den Verschluss von
Lager- und Arbeitsplätzen hat der AN selbst zu sorgen.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe ist ausdrücklich
untersagt.
4. Baustelleneinrichtung:
Aufwendungen für das Einrichten, Vorhalten und Räumen
der Baustelle für die Belange der Sanierungsarbeiten
sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten für die
Einrichtung und Wartung bzw. Mitbenutzung sanitärer
Anlagen sind in die Preise einzurechnen. Die
Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der
Baustelleneinrichtung.
5.Bauwasser und Baustrom
Bauwasser und Baustrom mit den entsprechenden
Anschlüssen werden durch den Auftraggeber auf der
Baustelle bereit gestellt. Die Verbrauchskosten
übernimmt der Auftraggeber.
6. Terminverschiebungen, die nicht durch den
Auftragnehmer zu vertreten sind, bewirken keine
Aufhebung der Vertragstermine, sondern eine
Verschiebung der einzelnen Vertragstermine der
einzelnen Abschnitte oder Teilleistungen um die Dauer
der nicht durch den Auftragnehmer zu vertretenden
Terminverschiebung unter Berücksichtigung einer
angemessenen Vorbereitungsfrist für den Auftragnehmer.
Eine Vorbereitungsfrist von 5 Arbeitstagen wird als
angemessen vereinbart.
Terminvereinbarungen werden bei Auftragsvergabe
abgestimmt und schriftlich festgehalten.
7. Bauzeitenplan
Der Auftragnehmer legt spätestens 2 Wochen vor
Leistungsbeginn einen mit der Bauüberwachung
abgestimmten Bauzeitenplan vor, in dem auf Grundlage
der Vertragsfristen gem. Punkt 8. dieser Besonderen
Vertragsbedingungen der detaillierte terminliche Ablauf
der vertraglichen Leistungen unter Berücksichtigung der
Bauvorbereitung und der Schnittstellen zu den
Leistungen anderer Unternehmer dargestellt ist. Dieser
Bauzeitenplan wird nach Abstimmung und Bestätigung
durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil.
8. Zufahrtswege
Der AN hat die Zufahrtswege der Baustelle, einschl.
etwa in Mitleidenschaft gezogener öffentlicher und
privater Straßen und Wege in verkehrssichern Zustand
und sauber zu halten.
Die für die Erfüllung der vertraglichen Leistung von AN
herzustellenden Baustraßen und Lagerflächen sind vom AN
eigenverantwortlich zu planen, zu unterhalten und nach
Beendigung der Vertragsleistung rückzubauen und zu
entsorgen. Material- und Schuttlagerung hat gemäß
Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. Sämtliche
damit in Verbindung stehende Aufwendungen sind zu
berücksichtigen und entsprechend in die Angebotspreise
mit einzukalkulieren.
Sämtliche Abstimmungen mit den zuständigen Behörden,
Ämtern sowie der Leitungsträger, inkl. Begehungen
(Pflasterprotokoll, Straßensondernutzungsrecht etc.)
haben eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen.
Auflagen aus diesen Bestimmungen sind entsprechend zu
berücksichtigen sowie sämtliche daraus resultierende
Kosten in die Angebotspreise einzukalkulie-ren sind.
9. Entsorgung:
Zu entsorgende Rückbaumaterialien sind nach dem jeweils
gültigen Rückbau- bzw. Entsorgungsvorschriften unter
Anwendung der Regelungen des Abfallrechtes und der
Transportvorschriften bei den zuständigen Deponien
einzuliefern. Rückbau und Entsorgungsverfahren,
eventuelle Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, Transporte
und Deponiestellen mit eventuell erforderlichen
Genehmigungsbescheiden von Genehmigungsbehörden sind
spätestens 14 Tage vor Rückbaubeginn dem AG zur
Freizeichnung vorzulegen. Koordinations- und
Spezialüberwachungsaufgaben sind Sache des AN. Nach
Durchführung der jeweiligen Entsorgung ist die
Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Entsorgung dem AG
schriftlich zu bestätigen und mit den Transport- und
Deponienachweisen im Original zu belegen.
10. Schadstoffe
Öl, Diesel und andere potentiellen Schadstoffe, die der
Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Vertragsleistung
benötigt sind auf gar keinen Fall auf dem Baugelände zu
lagern. Das Betanken von Baumaschinen wird auf dem
Gelände untersagt.
11. Lärmschutz
Bei der Durchführung der Arbeiten ist das Gesetz zum
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen u.ä.
Vorgänge zu beachten (Bundes Immissionsschutzgesetz in
der geltenden Fassung) sowie die allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm
(Geräuschemissionen) jeweils in der geltenden Fassung
zu beachten. Sich daraus ergebende Vorgaben sind zu
berücksichteigen und entsprechend in die Angebotspreise
einzukalkulieren.
12.Arbeitsschutz
Neben den anzuwendenden gesetzlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen
sind die in den Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen (ZTV) beschriebenen speziellen
Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Sicherungs- und
Gesundheitsschutzplan sowie die vom AN aufzustellende
Betriebsanweisung einzuhalten
13. Beweissicherung
Vor Leistungsbeginn ist der Zustand des Geländes, das
im Einflußbereich der Baumaßnahme liegt, vom
Auftragnehmer gemeinsam mit der Bauüberwachung des
Auftraggebers festzustellen und in geeigneter Form zu
dokumentieren.
Vor Beginn der Baumaßnahme ist vom AN neben einem
Baustelleneinrichtungsplan ein detaillierter
Bauablaufplan unter Berücksichtigung der vertraglich
festgelegten Termine vorzulegen, aus dem die Abfolge
der einzelnen Gewerke hervorgeht. Der Ablaufplan ist
während der Baumaßnahme im Bedarfsfall ständig zu
aktualisieren.
Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene
Bauverfahren zum Einsatz kommen. Der AG bzw. seine
Bauüberwachung ist berechtigt, bei unzureichendem
Nachweis ein anderes Verfahren ohne zusätzliche Kosten
für den AG zu fordern.
Einmal wöchentlich findet eine Baubesprechung der am
Bau Beteiligten statt. Unbeschadet der vollen
Verantwortung des AN für die Erbringung der kompletten
Bauleistung können auf Anforderung der Bauüberwachung
des AG auch Bauleiter der Nachunternehmer hinzugezogen
werden.
14. Bauschilder und Firmenschilder
Das Aufstellen oder Anbringen von Bau- und
Firmenschildern bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers.
15. Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet täglich Bautagebuch
zu führen und diese der Bauüberwachung des
Auftraggebers wöchentlich zu übergeben. Darin sind
Arbeitszeit, Name , Beruf und ausgeführte Arbeiten zu
benennnen.
16. Bauleitung
Die verantwortliche deutschsprachige Bauleitung des AN
ist vorab
unter Nachweis Ihrer Qualifikation zu benennen und nur
mit der
Zustimmung des AG zu wechseln.Vertreter der
Bauleitung sind ebenfalls bei Auftragsvergabe zu
benennen. Der Bauleiter wird eigenverantwortlich und
mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet alle
für den Planungs- bzw. Bautenstand erforderlichen
Angaben bei der Bauüberwachung des AG abfragen und
berücksichtigen. Der Bauleiter ist autorisiert,
Anordnungen des AGs entgegenzunehmen und diese
auszuführen. Der Bieter bestätigt ausdrücklich, dass
die von Ihm einzusetztenden Bauleitungsmitglieder die
vorerwähnten Kriterien erfüllen und mit allen Teilen
des Auftragsumfanges vertraut gemacht wurden.
1.Für die Ausführung und Abrechnung ist die VOB neuste
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.__.001 Baustelleneinrichtung für die Fassadensanierung Baustelleneinrichtung für die Fassadensanierung -
Bauabschnitt 3.1 - Bauteil 3 - für sämtliche in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen für die
gesamte Dauer der Bauzeit und nach Beendigung der
Arbeiten abbauen, beseitigen von Verschmutzungen sowie
wiederherstellen aller benutzten Flächen in den
ursprünglichen Zustand. Hierzu gehören alle notwendigen
Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Schuttcontainer,
abdeck- und abschließbar, Absperranlagen, Warn- und
Hinweisschildern, Bau-, Arbeits- und Hilfsstoffe.
Baustrom und Wasser wird durch den AG gestellt. WC und
Wascheinrichtungen sind durch den AN ggfl.
bereitzustellen, vorzuhalten und nach Beendigung der
Arbeiten wieder abzubauen. Bauunterkünfte sind durch
den AN zu stellen.
Bauzeit entsprechend der Bauabschnitte ca. 6 Monate
01.__.__.001
Baustelleneinrichtung für die Fassadensanierung
1,00
Psch
01.__.__.002 Baustelleneinrichtung vorhalten, Monat Baustelleneinrichtung vorhalten, ggf. über die
vereinbarte Vorhaltezeit hinaus.
Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen
zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.
Vorhaltedauer 6 Monate
01.__.__.002
Baustelleneinrichtung vorhalten, Monat
6,00
Mt
01.__.__.003 Baustelleneinrichtung wöchentlich kontrollieren Baustelleneinrichtung 1 x wöchentlich kontrollieren;
Da auf der Baustelle während des laufenden
Schulbetriebes gearbeitet wird, sind besondere
Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Sicherung der Baustelleneinrichtung prüfen (z.B.
Bauzaun, Tore, Container, Wege), kleinere
Müllablagerungen bis 1m³ beräumen, größere Müllmengen
in Abstimmung mit der Bauleitung zu Lasten der
Verursacher entsorgen;
für die gesamte Bauzeit von 24 Wochen 1 x wöchentliche
Kontrolle
01.__.__.003
Baustelleneinrichtung wöchentlich kontrollieren
24,00
Wo
01.__.__.004 Sicherung und Schutz, Hydrant Sicherung und Schutz von vorhandenem Hydranten bzw. von
Schieber- und Hydrantenkappen, vor Beginn der Arbeiten.
01.__.__.004
Sicherung und Schutz, Hydrant
1,00
St
01.__.__.005 Sicherung Schachtabdeckungen Sicherung bzw. Herstellung der Befahrbarkeit von
Schmutzwasserschächten inkl. deren Schachtabdeckungen,
im Baustellenbereich.
01.__.__.005
Sicherung Schachtabdeckungen
1,00
St
01.__.__.006 Baustromverteiler, Endverteiler Baustromverteiler DIN EN 60439-4 als Endverteiler
(Verteilerschrank), Berührungsschutzabdeckungen
DIN EN 50274, Gehäuse aus verzinktem Stahl, mit
abschließbarer Türe beschichtet, Schutzart IP 43,
DIN EN 60529, Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V,
ausgestattet mit einem Fehlerstromschutzschalter 63 A
und einem Fehlerstromschutzschalter 40 A,
Bemessungsstrom 63 A, einschl. Rohrgestell.
Anschlüsse:
1 x NH 00 (Eingangssicherung)
1 x 32 A / 400 V
2 x 16 A / 400 V
6 x 16 A / 230 V
liefern und betriebsfertig am zugewiesenen Ort
montieren, einschl. Demontage nach Beendigung der
Arbeiten.
Gemäß BGV A2 ist der Verteiler mind. monatlich zu
prüfen. Die Prüfung ist zu protokollieren. Das
Protokoll der Bauleitung und dem SIGE-Koordinator
unaufgefordert in Kopie übergeben. Alle für die Prüfung
anfallenden Kosten sind in den Einheitspreis
einzukalkulieren.
01.__.__.006
Baustromverteiler, Endverteiler
1,00
St
01.__.__.007 Baustromverteiler vorhalten Gebrauchsüberlassung für vorbeschriebene
Baustromanschlüsse bzw. Baustromverteiler, inkl. aller
erforderlichen und vorgeschriebenen Prüfungen, welche
mit der Hauptposition nicht abgegolten sind.
01.__.__.007
Baustromverteiler vorhalten
24,00
StWo
01.__.__.008 Umsetzen Baustromverteiler Während der Bauzeit ist es erforderlich die
Baustromverteiler gemäß Baufortschritt umzusetzen und
wieder in Betrieb zu nehmen.
Alle hierfür notwendigen Arbeiten sind mit dieser
Position abgegolten.
01.__.__.008
Umsetzen Baustromverteiler
1,00
psch
01.__.__.009 Bauzaun, Stahlrahmen mobil, Höhe 2,00 m Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Rundstahlfüllstäben-Gitterfüllung, Stützfüßen aus
Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc.
Der Zaun ist aufzustellen und nach Abschluss aller
Bauarbeiten wieder abzubauen.
Türen und Tore werden gesondert vergütet.
Zaunhöhe: 2,00 m
01.__.__.009
Bauzaun, Stahlrahmen mobil, Höhe 2,00 m
70,00
m
01.__.__.010 Bauzaun, Stahlrahmen, Höhe 2,00 m, vorhalten Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Rundstahlfüllstäben-Gitterfüllung, Stützfüßen aus
Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc.,
vorhalten und unterhalten.
Außer den vollen Wochen werden Teilzeiten nach Tagen zu
1/7 des Einheitspreises abgerechnet.
Zaunhöhe: 2,00 m
Vorhaltedauer: 24 Wochen
01.__.__.010
Bauzaun, Stahlrahmen, Höhe 2,00 m, vorhalten
1.680,00
mWo
01.__.__.011 Bauzaun, Stahlrahmen, Beleuchtung Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit
Beleuchtung, wie folgt:
- Bauzaun bestehend aus
Rundstahlfüllstäben-Gitterfüllung, mit Stützfüßen aus
Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc.
- Sicherheitsbeleuchtung am Bauzaun bestehend aus
Warnblinkleuchten mit Zeitschaltuhr
- Beleuchtung warten und betreiben
- Anbringung in Abstimmung mit der zuständigen Behörde
- Funktionstüchtigkeit der Batterielampen regelmäßig
durch AN prüfen nach Abschluss der Arbeiten Zaun und
Beleuchtung wieder abbauen
- Türen und Tore werden gesondert vergütet.
Zaunhöhe: 2,00 m
01.__.__.011
Bauzaun, Stahlrahmen, Beleuchtung
5,00
m
01.__.__.012 Bauzaun, Stahlrahmen, mit Beleuchtung, vorhalten Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen samt
Beleuchtung vorhalten und unterhalten.
Außer den vollen Wochen werden Teilzeiten nach Tagen zu
1/7 des Einheitspreises abgerechnet.
Zaunhöhe: 2,00 m
Vorhaltedauer : 24 Wochen
01.__.__.012
Bauzaun, Stahlrahmen, mit Beleuchtung, vorhalten
120,00
mWo
01.__.__.013 Bauzaun-Tür, Stahlrahmen, Breite 1,00 m Bauzaun-Tür, 1-flügelig, passend zum Bauzaun aus
Stahlrahmenelementen, abschließbar, einschl.
Türschloss, in Bauzaun aufstellen und wieder
beseitigen.
Breite: 1,00 m
Höhe: 2,00 m
Bodenfreiheit: 0,10 m
01.__.__.013
Bauzaun-Tür, Stahlrahmen, Breite 1,00 m
2,00
St
01.__.__.014 Schloss/Schlüssel, Zugänge Schloss für Türe und Tor, diebstahlgesichert, mit 20
gleichsperrenden Schlüsseln für andere am Bau
beteiligte Firmen, im Bauzaun sowie in Bautüren
anbringen, vorhalten und beseitigen.
01.__.__.014
Schloss/Schlüssel, Zugänge
2,00
St
01.__.__.015 Bauzaun umsetzen Bauzaun während der Ausführungszeit der vertraglichen
Leistungen des AN nach besonderer Anordnung des AG
umsetzen.
Zaunhöhe: 2,00 m
01.__.__.015
Bauzaun umsetzen
50,00
m
01.__.__.016 Hinweisschild, Betreten verboten Hinweisschild "Baustelle betreten verboten!"
aufstellen, für die Dauer der vertraglichen Leistung
vorhalten und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder
beseitigen.
01.__.__.016
Hinweisschild, Betreten verboten
4,00
St
01.__.__.017 Baustellensicherung, Warnband Absichern der Baustelle gegen unbefugtes Betreten
mittels Warnband, einschl. evtl. erforderlicher
Hinweisschilder.
01.__.__.017
Baustellensicherung, Warnband
70,00
m
01.__.__.018 Absetzcontainer aufstellen, 6 m³ Absetzcontainer für nicht kontaminierten
Baustellenabfall von am Bau beteiligten Unternehmen
aufstellen und nach Ende der Arbeiten wieder
beseitigen, Entleeren und Deponiegebühren in
gesonderter Position.
Containerinhalt: 6 m³
Ausführung: mit Deckel
01.__.__.018
Absetzcontainer aufstellen, 6 m³
2,00
St
01.__.__.019 Absetzcontainer entleeren Absetzcontainer entleeren und wieder aufstellen,
Deponiegebühren in gesonderter Position.
Containervolumen : 6m³
01.__.__.019
Absetzcontainer entleeren
2,00
St
01.__.__.020 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme
derjenigen, die unter Abfallschlüssel-Nr. 170901*,
170902* und 170903* fallen zusätzlich
Perlite-Schüttungen, Blähton etc. aufnehmen,
transportieren und einer Verwertung/Entsorgung
zuführen, inkl. Entsorgungs-/Verwertungsgebühren.
Behälter, Größe nach Wahl des AN, Vorhaltedauer nach
Maßgabe des AN. Abrechnung nach Wiegeschein.
Abfallschlüssel-Nr. nach AVV 170904*
01.__.__.020
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
1,00
t
01.__.__.021 DK 0 Material Schadstoffhaltige Abbruchmaterialien (Gemische aus
Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik) aufnehmen,
transportieren und einer Verwertung / Entsorgung
zuführen. Zuordnungskriterien DepV, Anhang 3,
Tabelle 2.
Zuordnungswerte DK 0
Abfallschlüssel-Nr. nach AVV 170101 / 17 0102 / 17 01
03 / 17 01 07
Art und Umfang der Belastung gem. noch durchzuführender
Deklarationsanalyse einer Verwertung / Entsorgung in
der Anlage zuführen, inkl.
Entsorgungs-/Verwertungsgebühren. Behälter, Größe nach
Wahl des AN, Vorhaltedauer nach Maßgabe des AN.
Abrechnung nach Wiegeschein.
01.__.__.021
DK 0 Material
1,00
t
01.__.__.022 DK 1 Material Schadstoffhaltige Abbruchmaterialien (Gemische aus
Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik) aufnehmen,
transportieren und einer Verwertung/Entsorgung
zuführen. Zuordnungskriterien DepV, Anhang 3,
Tabelle 2.
Zuordnungswerte DK 1
Abfallschlüssel-Nr. nach AVV 170101 / 17 0102 / 17 01
03 / 17 01 07
Art und Umfang der Belastung gemäß noch
durchzuführender Deklarationsanalyse einer
Verwertung / Entsorgung in der Anlage zuführen. inkl.
Entsorgungs-/Verwertungsgebühren. Behälter, Größe nach
Wahl des AN, Vorhaltedauer nach Maßgabe des AN.
Abrechnung nach Wiegeschein.
01.__.__.022
DK 1 Material
0,50
t
01.__.__.023 DK 2 Material Schadstoffhaltige Abbruchmaterialien (Gemische aus
Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik) aufnehmen,
transportieren und einer Verwertung/Entsorgung
zuführen. Zuordnungskriterien DepV, Anhang 3,
Tabelle 2.
Zuordnungswerte DK 2
Abfallschlüssel-Nr. nach AVV 170101 / 17 0102 / 17 01
03 / 17 01 07
Art und Umfang der Belastung gemäß noch
durchzuführender Deklarationsanalyse einer
Verwertung/Entsorgung in der Anlage zuführen, inkl.
Entsorgungs-/Verwertungsgebühren. Behälter, Größe nach
Wahl des AN, Vorhaltedauer nach Maßgabe des AN.
Abrechnung nach Wiegeschein.
01.__.__.023
DK 2 Material
0,50
t
01.__.__.024 DK 3 Material (gefährlicher Abfall) Schadstoffhaltige Abbruchmaterialien (Gemische aus
Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik) aufnehmen,
transportieren und einer Verwertung/Entsorgung
zuführen. Zuordnungskriterien DepV, Anhang 3,
Tabelle 2.
Zuordnungswerte DK 3
Abfallschlüssel-Nr. nach AVV 17 01 06*
Art und Umfang der Belastung gem. noch durchzuführender
Deklarationsanalyse einer Verwertung/Entsorgung in der
Anlage zuführen, inkl.
Entsorgungs-/Verwertungsgebühren. Behälter, Größe nach
Wahl des AN, Vorhaltedauer nach Maßgabe des AN.
Abrechnung nach Wiegeschein.
01.__.__.024
DK 3 Material (gefährlicher Abfall)
0,50
t
01.__.__.025 Elektronische Nachweisführung Durchführung der elektronischen Nachweisführung der
Abfallentsorgung gemäß der gesetzlichen Einführung vom
01.04.2010 für die gesamte Dauer der Maßnahmen
sicherstellen. Die Leistung besteht aus folgenden
Geräteausstattungen und Qualifikationen auf der
Baustelle:
- Gebräuchliche Computerhardware inkl. DSL-Verbindung
(Internet) oder gleichwertig,
- Abfallerfassungssoftware kompatibel zur zentralen
Koordinierungsstelle der Länder,
- (ZKS) Kartenlesegeräte mit Zulassung der
Bundesnetzagentur zur qualifizierten Signatur
abfallrechtlicher Dokumente durch Bauüberwachung und
Beförderer
- mobile Geräte mit Zulassung der Bundesnetzagentur mit
direktem Zugang zur zentralen Abfallerfassungssoftware
zur Erfassung und Signatur der Entsorgungsvorgänge vor
Ort
- Ausstattung der örtlichen Mitarbeiter des AN mit
persönlichen Signaturkarten nach digitalem
Signaturgesetz
- Nachweis der abfallrechtlichen Qualifikation der
signaturberechtigten Mitarbeiter
Die Abrechnung erfolgt pauschal.
01.__.__.025
Elektronische Nachweisführung
1,00
psch
01.__.__.026 Baustraßen reinigen Baustraßen oder als Baustraße genutzte vorhandene
Straßen und Wege von baustellenbedingter Verschmutzung
nach Erfordernis und/oder Aufforderung durch die
Bauleitung reinigen, einschl. Maßnahmen gegen
Staubentwicklung (Wassereinsatz).
Art der Baustraße : befestigter Hofbereich,
Durchfahrtsbereich
01.__.__.026
Baustraßen reinigen
4,00
psch
01.__.__.027 Reinigung der Baustelle Baustelle täglich von grober Verschmutzung durch
Bauschutt und Restmüll reinigen, inkl. Entsorgung.
01.__.__.027
Reinigung der Baustelle
150,00
m2
02 Fassadensanierung
02
Fassadensanierung
02.01 Vorbereitende Arbeiten; Abbruch
02.01
Vorbereitende Arbeiten; Abbruch
02.02 Reinigung der Fassade
02.02
Reinigung der Fassade
02.03 Trägersanierung Fenster- und Türstürze
02.03
Trägersanierung Fenster- und Türstürze
02.04 Sanierung Klinkerfassade
02.04
Sanierung Klinkerfassade
02.05 Sanierung Putzfassade
02.05
Sanierung Putzfassade
03 Klempnerarbeiten
03
Klempnerarbeiten
03.01 Fensterbankabdeckungen
03.01
Fensterbankabdeckungen
03.02 Fallrohre
03.02
Fallrohre
03.03 Dachrinne
03.03
Dachrinne
03.04 Abdeckungen Gesims
03.04
Abdeckungen Gesims
04 Taubenabwehr
04
Taubenabwehr
Art und Umfang der Taubenabwehr muss vor Ort durch
Probeflächen mit dem Auftraggeber und der
Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Dies ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Art und Umfang der Taubenabwehr muss vor Ort durch
04.__.__.001 Taubenabwehr, Draht mit Dornen, Gesims Taubenabwehr aus Edelstahldraht, dreireihig, versehen
mit Dornen, auf Gesims- oder Attikaabdeckung.
Dornenlänge: 100 mm
Drahtdicke: 2 mm
Montageort: Eingangsportal und Frontspieße
Angeb. Fabrikat:
(vom Bieter zwingend anzugeben)
04.__.__.001
Taubenabwehr, Draht mit Dornen, Gesims
10,00
m
04.__.__.002 Taubenabwehr, Gesims Taubenabwehr mit Trägerelement und Spanndraht als
Schutz vor dem Anfliegen von Tauben und anderen
Vogelarten.
Die Konstruktion muss unauffällig, temperaturstabil und
UV-beständigen Taubenabwehr : Gesims
Angeb. Fabrikat:
(vom Bieter zwingend anzugeben)
04.__.__.002
Taubenabwehr, Gesims
10,00
m
04.__.__.003 Taubenabwehr montieren, Edelstahl - Spikes Taubenabwehr aus rostfreiem Edelstahl mit zwei Reihen
V-förmiger Spikes auf Edelstahlleiste liefern, einschl.
aller erforderlichen Befestigungsmittel montieren.
Bauteil: Dachrand/Gesims
Material: Edelstahl
Spikehöhe :100mm
Gesimshöhe :bis 23m
Art der Abwehr : Tauben, andere Vogelarten
Angeb. Fabrikat:
(vom Bieter zwingend anzugeben)
04.__.__.003
Taubenabwehr montieren, Edelstahl - Spikes
87,00
m
05 Dokumentation
05
Dokumentation
05.__.__.001 Abschlussdokumentation Abschlussdokumentation bestehend aus:
Fachunternehmererklärung, Übereinstimmungserklärungen,
Gewährsbescheinigungen, Werkplanungen, Datenblätter,
Prüfzeugnisse/Zulassungen, Protokolle,
Bautagesberichte.
Die Dokumentation ist in 3-fach in Papierform und
einmal digital einzureichen.
05.__.__.001
Abschlussdokumentation
1,00
psch
06 Stundenlohnarbeit
06
Stundenlohnarbeit
06.__.__.001 Stundensatz Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Meister in Abstimmung mit der Bauleitung
06.__.__.001
Stundensatz Meister
10,00
h
06.__.__.002 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter in Abstimmung mit der Bauleitung
06.__.__.002
Stundensatz Vorarbeiter
10,00
h
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