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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I ANGEBOTS- UND VERGABEBEDINGUNGEN I.1 ANGEBOTSBEDINGUNGEN I.1.1 Ausschreibungsunterlagen Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. I.1.2 Angebotserstellung Die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenlos. I.1.3 Angebotsabgabe Das Angebot des Bieters muss folgende Teile enthalten: - Ein Anschreiben mit eventuellen Bemerkungen zum Angebot. Sonderlösungen, technische Verbesserungen oder firmeneigene Vorschläge sind im Anschreiben gesondert darzustellen. - Vollständiges Leistungsverzeichnis, vollständig ausgefüllt - Die Bietererklärungen mit rechtsgültiger Unterschrift I.2 VERGABEBEDINGUNGEN Der Bauherr entscheidet nach Prüfung und Wertung der Angebote und nach Verhandlungen mit Bietern frei, an welchen Unternehmer er den Auftrag vergibt. Schadensersatzansprüche des Bieters können nicht geltend gemacht werden.
I ANGEBOTS- UND VERGABEBEDINGUNGEN
II BESCHREIBUNG DER BAUMASSNAHME II.1 ALLGEMEIN Bauherr der Maßnahme ist die deltapro Grundbesitz GmbH, Dornierstr. 4, 82205 Gilching. Die Baumaßnahme [far.side HOME] in der Farchanter Straße 6, 81377 München umfasst den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und Tiefgarage". Das Gebäude wird in einer Massivbauweise errichtet. Tragende Wände, Stützen und Decken werden in Ortbeton erstellt. Teilweise mit Sichtbetonqualität. Nichttragende Wände werden aus Mauerwerk oder in Trockenbau erstellt. Die Gründung erfolgt mit lastabtragenden Bodenplatten. Das Dachgeschoss erhält eine Betondachstuhl in Mansarddachform. Die fertige Fußbodenoberkante des Erdgeschosses ist als +/-0,00 = +541,50 ü. NHN festgelegt. Die Geschossfläche des Gebäudes beträgt ca. 1.442 m2; der umbaute Raum beträgt ca. 4.572 m3. II.2 BAUTEILE II.2.1 Wohngebäude Das Wohngebäude grenzt südlich an die Farchanter Straße an. Es umfasst fünf Geschosse (Untergeschoss, Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss und Dachgeschoss). Die Außenabmessungen des Wohngebäudes betragen oberirdisch ca. 17,00 m x 14,30 m (Länge x Breite) die Höhe beträgt ca. 12,30 m. (von OK Gelände bis OK First ).
II BESCHREIBUNG DER BAUMASSNAHME
III. BESCHREIBUNG DES BAUGRUNDSTÜCKS III.1 ALLGEMEIN Das Grundstück der Baumaßnahme befindet sich in der Farchanter Straße 6 81377 München, auf dem Flurstück Nr. 9043/29, Gemarkung Sektion V (Sendling Westpark).Die Größe des Baugrundstücks beträgt ca. 1.521 m2. Die maximalen Abmessungen des Baugrundstücks betragen ca. 60 m in Nord-Süd Richtung und ca. 26 m in Ost-West Richtung. III.2 BAUGRUNDSTÜCK III.2.1 Zufahrt Das Baugrundstück ist über die öffentliche Straße "Farchanter Straße" erreichbar, die entlang der üdlichen Grenze des Baugrundstücks verläuft. Das Baugrundstück ist ausschließlich von der Farchanterstraße her zugänglich. Der rückwertige Zugang ist sehr beengt und durch einen Lichthof eingeschränkt. III.2.2 Vorbereitende Maßnahmen Durch den Auftraggeber werden durch andere Auftragnehmer vorbereitende Maßnahmen wie folgt durchgeführt: Rohbau, Fenster, Dach, Trockenbau, Estriche III.2.3 Gelände Der Oberboden im Aushubbereich wurde bereits im Rahmen der Abbrucharbeiten abgefahren.Aushubmengen welche zum Wiedereinbau geeignet sind wurden im Rückewärtigen Grundstücksbereich gelagert.Im Bereich der Baumschutzzone befindet sich das ursprüngliche Gelände.Die Baumschutzzonen wurden bereits im Rahmen der Vorleistungen mittels Baumschutzzäunen geschützt.Der Bemessungswasserstand befindet sich unterhalb der Gründungssohle.
III. BESCHREIBUNG DES BAUGRUNDSTÜCKS
IV SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATION IV.1 ARBEITSSICHERHEIT IV.1.1 Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in seinem Arbeitsbereich die geltenden Unfallverhütungsvorschriftensowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln umfassend zu beachten und einzuhalten. IV.1.2 Gefährdungsbeurteilung Der Auftragnehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.Der Auftragnehmer hat entsprechend § 6 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1, die von ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. IV.1.3 Verkehrssicherungspflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle allgemeinen Verkehrssicherheitspflichten zu erfüllen. Er ist für die von ihm geschaffenen Gefahren und für die Sicherung des ihm übertragenen Aufgabenbereichs verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht darf nicht an ungeeignete Dritte übertragen werden. IV.1.4 Notfallorganisation Der Auftragnehmer hat die Organisation der Ersten Hilfe für seine Arbeiten sicherzustellen. Dies erfordert, dass mindestens ein Ersthelfer ständig vor Ort ist. Führt der Ersthelfer gefährliche Arbeiten aus, ist ein weiterer Ersthelfer erforderlich.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei allen Heißarbeiten die standortspezifischen organisatorischen und technischen Brandschutzmaßnahmen einzuhalten. IV.1.5 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer, Koordinator DGUV V1 §6 Der Auftragnehmer hat, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbständiger Einzelunternehmer für den Auftragnehmer tätig werden, einen Koordinator nach der o.g. DGUV zu benennen.Dieser Koordinator hat die Verantwortung zur Abwehr und Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen über die gesamte Maßnahme. Er ist in diesem Sinne weisungsbefugt und seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Er hat zu gewährleisten, dass während des gesamten Arbeitsablaufes die entsprechende Koordination sichergestellt ist.Der Koordinator muss die erforderliche fachliche und persönliche Qualifikation haben und ist namentlich zu benennen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor der Aufnahme möglicherweise gefährdender Arbeiten mit dem Koordinator in Verbindung zu setzen.Diese Regelung entbindet den Auftragnehmer weder von seiner Aufsichtspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern noch von seiner Verpflichtung, sich zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung mit den anderen Unternehmen unmittelbar abzustimmen. IV.1.6 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" verantwortlich.Der Auftragnehmer holt sämtliche erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden ein und legt diese dem Auftraggeber unaufgefordert vor. IV.1.7 Sprachkenntnisse Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die von ihm oder seinen Subunternehmern eingesetzten Beschäftigte der deutschen Sprache mächtig sind oder durch eine verantwortliche Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, jederzeit in ihrer Muttersprache angewiesen werden können, damit Einweisungen und Anordnungen des Auftraggebers verstanden und befolgt werden können. IV.1.8 Arbeitsverantwortlicher Der Auftragnehmer benennt vor Beginn der Arbeiten gegenüber dem Auftraggeber schriftlich einen Arbeitsverantwortlichen, welcher die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten trägt und ununterbrochen bei den Arbeiten in der Anlage anwesend sein muss. Ein Wechsel des Arbeitsverantwortlichen ist nur nach vorheriger Abstimmungmit dem Auftraggeber zulässig und dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.Der Arbeitsverantwortliche ist grundsätzlich für die Veranlassung und Durchführung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen in seinem Arbeitsbereich verantwortlich. Die Verantwortlichkeit bezieht sich auf das Personal und auf die verwendeten Einrichtungen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Stoffe und persönlichen Schutzausrüstungen. IV.1.9 Absturzsicherung bei Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen Bei allen Arbeiten sind in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen generell Auffanggurte PSA mit einem energieabsorbierenden Element (Falldämpfer) und mit möglichst kurzem Verbindungsmittel zu benutzen, so dass ein Herausschleudern unmöglich ist. Es ist auf geeignete Anschlagpunkte zu achten. Der Anschlagpunkt muss in der Lage sein, eine Zugkraft von mindestens 3 kN aufnehmen zu können. IV.1.10 Nachweise zur Arbeitssicherheit Folgende Nachweise sind vom Auftragnehmer ständig ab Beginn der Arbeiten in ihrer aktuellen Version auf der Baustelle bereitzuhalten und auf Verlangen dem SiGeKo auszuhändigen: - Gefährdungsbeurteilungen für alle auszuführenden Arbeiten- Ersthelferbescheinigungen- Beauftragungsschreiben zum Bedienen von Arbeitsmitteln (z.B. Mobilkran, Hubarbeitsbühne, Stapler) -Überprüfungspflichtige Arbeitsmittel müssen mit aktuellem Prüfaufkleber versehen sein (z.B. ortsveränderliche Elektrogeräte, Baustromverteiler, Kabeltrommel, Anschlagmittel, UVV für Bagger, Hubarbeitsbühne).- Die in der Gefährdungsbeurteilung und Baustellenordnung genannte erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist mitzuführen und zu verwenden. Unabhängig davon gilt auf der Baustelle während des gesamten Bauzeitraums eine generelle Tragepflicht von Sicherheitsschuhen und Industriehelmen mit ausreichender Schutzklasse.- Für die Gefährdungen bei den durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Unterweisung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber vorzulegen - dies gilt auch für die Beschäftigten von Nachunternehmern. IV.2 BRANDSCHUTZ IV.2.1 Allgemeines Die allgemeinen Vorschriften für Brandverhütung sind unbedingt zu beachten. Offene Feuerstellen aller Art sind grundsätzlich verboten.In den Gebäuden besteht Rauchverbot. IV.2.2 Feuerarbeiten Schweiß-, Schleif-, Löt- und sonstige Feuerarbeiten, dürfen nur dann ausgeführt wer-den, wenn eine schriftliche Zustimmung (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten) des Koordinators vorliegt. Sollte hierfür eine Brandwache erforderlich sein liegt diese im Leistungs- und Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Die Kosten hierfür sind dann in die Einheitspreise einzukalkulieren.Das Lagern von leicht brennbaren Stoffen (z. B. Lösungsmittel, lösungsmittelhaltige Farben) ist unter den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften an den dafür vorgesehenen Lagerplätzen erlaubt. IV.2.3 Verhalten bei Notfällen Bei Explosionsgefahr, Feuer, Gasausbrüchen oder sonstigen Unglücksfällen sind die Arbeiten sofort einzustellen und der gefährdete Bereich ist zu verlassen.Alle im gefährdeten Bereich tätigen Personen haben sich an den für das entsprechende Objekt vorgesehenen Sammelplätzen einzufinden.Im Brandfalle oder bei sonstigen Unglücksfällen ist sofort die Feuerwehr über Telefon zu alarmieren. Ebenso ist der Ansprechpartner des Auftraggebers zu informieren.Den Anordnungen des Einsatzleiters der Feuerwehr und den Anweisungen des Personals des Auftraggebers ist Folge zu leisten. IV.3 GEWÄSSER- UND BODENSCHUTZ Bei der Lagerung und Handhabung von Materialien und Geräten, die geeignet sind den Boden oder ein Gewässer zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern, hat der Auftragnehmer die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zum Boden- und Gewässerschutz zu beachten Insbesondere hat der Auftragnehmer Vorsorge gegen Stoffaustritt zu treffen sowie im Schadensfall unverzüglich Maßnahmen zur Schadenseingrenzung und -beseitigung einzuleiten. IV.4 GEFAHRSTOFFE IV.4.1 Beachtung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Der Auftragnehmer hat die GefStoffV einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Gefahrstoffermittlung, Gefährdungsbeurteilung, ggf. erforderliche Vorsorgeuntersuchungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen. IV.4.2 Arbeits- und Gefahrstoffe Alle vom Auftragnehmer eingebrachten Arbeitsstoffe müssen eindeutig mit Namen gekennzeichnet und in geeigneten Behältern aufbewahrt werden. Behälter mit als Gefahrstoff eingestuftem Inhalt müssen entsprechend der GefStoffV nach GHS (global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) gekennzeichnet sein.Ferner müssen für die eingesetzten Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilungen und ggf. Betriebsanweisungen gemäß GefStoffV vorliegen.Die Beschäftigten, die mit den Gefahrstoffen umgehen, sind durch den Auftragnehmer über die Gefahren, die während ihrer Tätigkeit von den Stoffen ausgehen können, zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen.Nach GefStoffV kennzeichnungspflichtige Stoffe dürfen nur in den für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Mengen eingebracht werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle vom Auftragnehmer eingebrachten Arbeits- und Gefahrstoffe mitzunehmen, dazu gehören auch nicht vollständig geleerte Behälter. IV.4.3 Erzeugnisse mit Gefahrstoffen Bei allen Arbeits- und Gefahrstoffen, sowie Geräte die Gefahrstoffe beinhalten, hat der Auftragnehmer ein aktuelles EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG beizufügen oder in elektronischer Form zu übermitteln.Eine Änderung der Zusammensetzung, oder neue Erkenntnisse über die Auswirkungen der Stoffe auf Menschen und Umwelt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen und unverzüglich ein aktuelles EG-Sicherheitsdatenblatt zuzusenden. IV.5 GEFAHRGUT Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften zu gewährleisten.Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich, die Gefahrgutvorschriften zu beachten und einzuhalten sowie auf ihre Einhaltung hinzuwirken.Der Auftragnehmer hat für geeignete und ausreichende Ladungssicherung zu sorgen. IV.6 BAUSTELLENORDNUNG Die Baustellenordnung ist einzuhalten und kann durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber angefordert werden.
IV SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATION
V HINWEISE ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS V.1 TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
V HINWEISE ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
VI KALKULATIONSHINWEISE VI.1 ALLGEMEIN VI.1.1 Grundstück Alle Erschwernisse aufgrund der eingeschränkten Baustellenverhältnisse und einem sehr beengten, nur von einer Seite aus zugänglichen Grundstück sind mit den Einheitspreisen der Positionen abgegolten. Die Zufahrt zum Bauplatz führt über teilweise schmale Nebenstraßen durch ein dicht bebautes Wohngebiet Wir empfehlen eine Besichtigung vor Ort. Der Platz für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. VI.1.2 Kleinflächen Falls keine separaten Positionen für Kleinflächen ausgeschrieben sind, sind die Kleinflächen mit den Einheitspreisen der Positionen abgegolten. VI.2 ERLÄUTERUNGSTEXTE IN DEN LV-ABSCHNITTEN In den einzelnen LV-Abschnitten sind mehrere Erläuterungstexte als Hinweise zu Positionen aufgeführt; diese sind in der Kalkulation der jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. VI.3 LV-ANLAGEN Die Pläne und Textdokumente, welche dem LV als Anlagen beigefügt sind, sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. VI.4 HEBEVORRICHTUNGEN/GERÜSTUMBAU Zum Zeitpunkt der Montage ist kein Kran auf der Baustelle vorhanden. Für sämtliche Arbeiten (Lieferung, Einbringung, Montage) ist ein eigenes Hebezeug zu verwenden und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen. Ist für die Arbeiten ein Gerüstumbau nötig ist dieser rühzeitig, min. 2 Wochen zuvor der Bauleitung anzukündigen und mit ihr zu besprechen.
VI KALKULATIONSHINWEISE
Vorbemerkungen Wenn nicht anderes angegeben gelten Folgende Regeln: 1. Grundlagen und Normen Zugrunde gelegte Vorschriften: - Lastannahmen DIN EN 1991 - Stahlbau DIN EN 1993 - Korrosionsschutz DIN EN 12944 Zu beachten sind weiterhin in ihrer jeweils neuesten Fassung: - anerkannte Regeln der Bautechnik, - einschlägige Normen (z.B. DIN, EN, ISO) und Richtlinien (z.B. DASt), - AGI Arbeitsblätter, behördliche Auflagen und Bestimmungen (z.B. Bauregelliste) - Verarbeitungsvorschriften der Hersteller, bauaufsichtliche Zulassungen 2. Bauteilschutz - Die Angaben beziehen sich auf den Nutzungszustand. Gegebenenfalls sind für den Bauzustand abweichende bzw. höherwertigere Anforderungen zu berücksichtigen - Korrosionsschutz Baustahl: - DIN EN 12944, - Innenbauteile in Stahl, zugänglich: Stadtatmosphäre, innen: "C2, niedrig" - Außenbauteile in Stahl, zugänglich: Stadtatmosphäre, außen: "C3,H" (H für hoch); 3. Material Baustahl (DIN EN 10025): - S235JR
Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung, Statik
01
Baustelleneinrichtung, Statik
01.0001 Baustelleneinrichtung Metallfassadenbau Baustelleneinrichtung für den gesamten Umfang dieser Ausschreibung, d.h.: - Stahlbaubauarbeiten - Treppenhausgeländer - Stahlbaubauarbeiten - Balkongeländer - Poolzaun/Geländer - wohnungsinterne Treppen - TG-Tor - Briefkastenanlage - Notleiter - Briefkastenanlage - Kellertrennwände - Wohnungstrennwände als Sichtschutz auf Terrassen und Balkonen Einzurechnen sind alle erforderlichen Vorkehrungen, insbesondere - regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen - Geräte, Maschinen - Fördergeräte, Hebezeug - Autokran - Container für Aufenthalt, Büro, Lagerung - Absperrungen, Sicherungen - Arbeitsbühnen - Örtliches Aufmaß zeitversetzt vor Beginn der Arbeiten, mit gesonderten Anfahrten - alle Bauteile, an welche die Stahlkonstruktion anschließen: Flächen, Gebäudekanten, Decken, Bodenplatte, Stahlprofile, Anschlussbereiche - Protokollierung der tatsächlichen mit den zulässigen Toleranzen - Nivellierung Balkonkanten für Lotrechte Montage Fassadenelemente über alle Geschoße - rechtzeitige Formulierung von Vorgaben darüber, welche Bauteile noch durch die Vorunternehmer nachgebessert werden müssen Falls diese Leistungsumfänge bei den einzelnen Positionen eingerechnet werden, so ist als EP "0.--" einzutragen.
01.0001
Baustelleneinrichtung Metallfassadenbau
1,00
psch
01.0002 Technische Bearbeitung, Statik Technische Bearbeitung sowie Statik für den gesamten Umfang der Ausschreibung; vom Tragwerksplaner wird die statische Berechnung als Genehmigungsstatik mit den zugehörigen Übersichtszeichnungen, den Konstruktionszeichnungen sowie den Regeldetails zur Verfügung gestellt; basierend auf diesen Plänen und in Verbindung mit den Werk- und Detailplänen des Architekten hat der Auftragnehmer die technische Bearbeitung für die Montagepläne, Werkstatt- und Detailpläne, ergänzende statische Nachweise sowie die Montagezustände zu erbringen. Die Bearbeitung umfasst: - sämtliche Stahlkonstruktionen - Unterspannungen - Übergänge, Auflager - Anhängelasten der an die Stahlbauarbeiten anschließenden Leistungen, wie Fassaden, Sonnenschutz, Dachaufbau, Glasdach - Montagestöße - Verbindungsmittel Sollten Abweichungen von den vorgegebenen Profilen und Ausführungen erforderlich sein, so sind diese mit dem Architekten und dem vom Bauherrn beauftragten Tragwerksplaner detailliert abzustimmen; der statische Nachweis ist über den Tragwerksplaner an den Prüfstatiker zur Freigabe einzureichen; insgesamt sind drei Ausfertigungen erforderlich: - 1 x für Prüfstatiker - 1 x für Tragwerksplaner - 1 x für Architekt
01.0002
Technische Bearbeitung, Statik
1,00
psch
02 Balkongeländer
02
Balkongeländer
Die nachfolgend aufgeführten Leistungspositionen Die nachfolgend aufgeführten Leistungspositionen verstehen sich immer einschl. aller in den DIN- Normen aufgeführten Nebenleistungen, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben sind. Alle zur Ausführung vorgesehenen Materialien sind rechtzeitig vor der Bestellung und Ausführung zu bemustern.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungspositionen
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Grundsätzlich gilt für alle Positionen, soweit nicht anderslautend angegeben: Material: Stahl S235JR DIN EN 10025-2, Werkstoff-Nr 1.0038, inkl. aller Befestigungsmittel. Oberfläche/Korrosionsschutz: Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung Schraubverbindungen mit nichtrostenden Schrauben. Alle Bauteile pulverbeschichtet.
Vorbemerkungen
02.0001 Balkongeländer Balkongeländer aus feuerverzinktem Stahl gemäß nachfolgender Leistungsbeschreibung incl. aller Befestigungsmittel bestehend aus: Konstruktion: - Obergurt Flachstahl 50/15mm - Geländerpfosten aus Flachstahl 50/15 mm, a=120cm, L=ca. 110cm mit angeschweißter Platte 80x150x12mm mit 2 Langlöcher für Befestigung an der Innenseite der Aufkantung der Balkonplatte. 2xFAZ II 10/10 R je 120mm Statische Änderungen vorbehalten. - 14 St Geländerstäbe pro Feld aus Flachstahl 50/15, L=97cm, asymetrische Anordung max Stabachsabstand: 120mm - Untergurt aus Flachstahl 50/15mm - Stoßstellen gesteckt und verschraubt mit Senkkopfschrauben Geländerhöhe über Balkon 1,00 m Geländerstabhöhe: ca. 0,97 m max. Stabachsabstand: 12 cm Pfostenhöhe: ca. 1,20 m Pfostenabstand: ca 1,20 m Befestigung innenseitig auf Balkonaufkantung. Anpralldruck: 5 kN/m Material: Stahl feuerverzinkt, pulverbeschichtet nach RAL nach Wahl des AG z.B. RAL 8001. Ausführungsbereich: Balkongeländer, Lichthofgeländer, Geländer TG Überdachung sowie Poolzaun
02.0001
Balkongeländer
85,00
m
02.0002 Zulage Zusatzbefestigung Zusätzliche Geländerpfosten aus Flachstahl 50/15 mm, L=ca. 110cm mit angeschweißter Platte 80x150x12mm mit 2 Langlöcher für Befestigung an der Aufkantung der Balkonplatte. 2xFAZ II 10/10 R Ausführung nach Angabe Statik als Zusatzelemente für die Abstandsverkleinerung der Befestigung.
02.0002
Zulage Zusatzbefestigung
20,00
St
02.0003 Zulage für Geländer Ecke Zulage für das Ausbilden von Außenecken des vorgenannten Balkongeländers.
02.0003
Zulage für Geländer Ecke
13,00
St
02.0004 Zulage für Geländer Endstücke Zulage für das Ausbilden von Endstücken des vorgenannten Balkkongeländers.
02.0004
Zulage für Geländer Endstücke
20,00
St
03 Treppengeländer - Innentreppe
03
Treppengeländer - Innentreppe
Die nachfolgend aufgeführten Leistungspositionen Die nachfolgend aufgeführten Leistungspositionen verstehen sich immer einschl. aller in den DIN- Normen aufgeführten Nebenleistungen, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben sind. Alle zur Ausführung vorgesehenen Materialien sind rechtzeitig vor der Bestellung und Ausführung zu bemustern.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungspositionen
Treppenhaus
Treppenhaus
03.0001 Treppengeländer Innentreppe mit Holzhandlauf auf Treppenläufen und Podesten Konstruktion: - Untergurt und Obergurt als Flachstahl 40 x 10 mm Der Untergurt folgt der Treppengeometrie (Unterkante Läufe und Podeste) Die Befestigung an Treppenwangen erfolgen mittels angeschweißter Stahlplatte 150x150x12mm mit 4 Bohrungen und 4x FAZ II 8/30. 4 Stk je Treppenlauf bzw. Podest in Abstand von ca. 1100mm. (Insg. 24 Befestigungsplatten) - Alle Geländerpfosten bestehend Flachstahleisen 40 x 10 mm stumpf gestoßen und auf Ober und Untergurt geschweißt, Achsabstand ca. 120 mm - Handlauf in Holz (Eiche) bestehend aus Rechteckprofil BxH=40x40 mm, Kanten abgerundet ca. 2mm unterseitiges Holz: Schattenfuge beidseitig 5 x 5mm Eckverbindungen auf Gehrung - zur Befestigung des nachfolgend aufgeführten Geländerrahmens im Bereich des Treppenauges, werden am ersten und letzten Geländerstab je zwei Flachstahllaschen angeschweißt. Alle Schweißnähte sind vor dem Beschichten sauber zu verschleifen Geländerhöhe gesamt mit Handlauf: ca. 1350mm Geländerhöhe über Vorderkante Treppenstufe 1000 mm Anpralldruck: 1 kN/m Material: Stahl Korrosionsschutz: C2, niedrig Endbeschichtung: pulverbeschichtet, Farbe ähnlich TIGER Drylac 068/90512 / RAL 7032
03.0001
Treppengeländer Innentreppe mit Holzhandlauf auf Treppenläufen und Podesten
32,00
m
03.0002 Zulage zu Vorpos. für Geländer über Eck Zulage für die Ausbildung des Geländers über Eck
03.0002
Zulage zu Vorpos. für Geländer über Eck
10,00
St
Treppe UG
Treppe UG
03.0003 Handlauf Holz, Treppe UG, D=42mm Handlauf aus Eichenholz, Rund inkl. aller Befestigungsmittel und nach Architektenzeichnung. Konstruktion: Rund D=42mm Befestigt mittels Halterungswinkel mit runder Befestigungsplatte V2A Rundstab D=10mm. Kopfplatte, n. stat. Erfordernis, zur Befestigung mit Abdeckhülse in STB-Wand. Im gewendeltem Bereich ist Änderung der Neigung und Richtungswechsel einzukalkulieren. Länge: ca. 7,5 m Befestigungshöhe: 1,00m bzw. n. A. Bauleitung Ausführungsbereich: Wohnungsinterne Treppe UG
03.0003
Handlauf Holz, Treppe UG, D=42mm
15,00
m
03.0004 Handlauf Edelstahl Treppe UG, D=40mm Handlauf aus V2A inkl. aller Befestigungsmittel und nach Architektenzeichnung. Konstruktion: Rundrohr V2A D=40mm Befestigt mittels Halterungswinkel mit runder Befestigungsplatte V2A Rundstab D=10mm an Rundrohr geschweißt Befestigung n. stat. Erfordernis, zur Befestigung mit Abdeckhülse in STB-Wand, inkl. zwei Endkappen aus Edelstahl. Im gewendeltem Bereich ist Änderung der Neigung und Richtungswechsel einzukalkulieren. Länge: ca. 7,5 m Befestigungshöhe: 1,00m bzw. n. A. Bauleitung Ausführungsbereich: Wohnungsinterne Treppe UG
03.0004
Handlauf Edelstahl Treppe UG, D=40mm
E
15,00
m
Treppe DG
Treppe DG
03.0005 Stahltreppe mit Holzstufen Stahltreppe im Innenbereich, Stahlkonstruktion aus Profilen S235-JR, gemäß EN 10027-1, Korrosionsschutz: C2, niedrig 17 STG 17,5/26 Ausführung wie folgt: - Stahltreppenkonstruktion als gerade, einläufige Innentreppe ohne Podest, mit seitlichen Flachstahlwangen ca. 300x10 mm. Wangen mit Fußplatten auf Betonboden schallentkoppelt über Elastomer / Neoprenlage d=10 mm verschraubt, Anschluss an Rohdecke mittels Fußplatte ca. 120x150x15 mm und 2x Hilti HUS3-H10. Körperschalldämmende Hülsen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Bereich des Fertigteiles (STB-FT-Treppe) Befestigung der Wangen mittels Laschen in vorhandene Vergusstaschen.. - Trittstufenträger aus L-Stahl ca. 50x30x5 mm, unter der Trittstufe, ca. 7 cm schmäler als die Trittstufe, Trittstufenträger an Stahlwange angeschweißt, - Trittstufen aus Massivholz Eiche weiß geölt nach Bemusterung passend zum Parkett, Stufendicke: ca. 60 mm, Stufenbreite: ca. 90cm Trittstufentiefe: 26 cm - Endbeschichtung: Stahlteile pulverbeschichtet, RAL-Farbe schwarz
03.0005
Stahltreppe mit Holzstufen
2,00
St
03.0006 Zulage Anpassung Stufen an STB-Fertigteil Zulage für Anpassung Stufen an STB-FT. - Anpassung der 6 obersten Holzstufen und direkte Befestigung an Beton FT. Abrechnung erfolgt pro Treppenlauf.
03.0006
Zulage Anpassung Stufen an STB-Fertigteil
2,00
St
03.0007 Harfengeländer Trerppe DG Geländer Treppe DG "Harfengeländer" Länge ca. 4000mm Höhe: zw. 2600mm und 0m Konstruktion: - Untergurt und Obergurt als Flachstahl 40 x 10 mm Der Untergurt folgt der Treppengeometrie (Unterkante der Treppenwange) Der Untergurt wird an Treppenwange erfolgt mittels senkkopfschrauben befestigt. Geländerstäbe vertikal aus Flachstahl 40 x 8 mm stumpf an den Obergurt und den Untergurt angepasst und verschweißt, asymetrische Anordnung analog Balkongeländer. Achsabstand ca. 60-120 mm, bis zu 14 Stäbe pro lfm Alle Schweißnähte sind vor dem Beschichten sauber zu verschleifen Anpralldruck: 1 kN/m Material: Stahl Korrosionsschutz: C2, niedrig Endbeschichtung: pulverbeschichtet, RAL-Farbe, Schwarz
03.0007
Harfengeländer Trerppe DG
2,00
St
03.0008 Handlauf Holz, Treppe DG, D=42mm Handlauf aus Eichenholz, Rund inkl. aller Befestigungsmittel und nach Architektenzeichnung. Konstruktion: Rund D=42mm Befestigt mittels 4 Halterungswinkel mit runder Befestigungsplatte V2A Rundstab D=10mm. Kopfplatte, n. stat. Erfordernis, zur Befestigung mit Abdeckhülse in STB-Wand. Länge: ca. 5 m Befestigungshöhe: 1,00m bzw. n. A. Bauleitung Ausführungsbereich: Wohnungsinterne Treppe DG
03.0008
Handlauf Holz, Treppe DG, D=42mm
10,00
m
04 Tore
04
Tore
04.0001 Garagen-Kipptor mit Schlupftür BxH 2,30/3,03 m Garagen-Kipptor mit Schlupftür. Zertifiziert nach PN-B-02151-2:2018-01: Schutz gegen Lärm in Gebäuden und PN-B-02171: 2017-06: Auswirkungen von Vibrationen auf Menschen in Gebäuden Rohbauöffnung (Breite x Höhe): ca. 3030 x 2300 mm Torblattrahmen verzinkt aus 80 mm breiten und 90 mm tiefen Außenprofilen, Mittelprofile mit 60 mm Profiltiefe und Profilbreite zur Aufnahme der Torblattfüllungen. Inkl. einseitiger Rahmenverbreiterung R 280x90, Die Verriegelung erfolgt über den Antrieb. Gewichtsausgleich: Der Gewichtsausgleich erfolgt mittels verschleiß- und wartungsarmer Gegengewichtstechnik mit doppelter Seilführung. Dichtungen: Seitliche EPDM-Dichtungen und EPDM-Bodenprofil zur mit einer Schließkantensicherung. Oberflächen: Alle sichtbare Teile (Rahmen, Seitenteile, Füllungen usw) pulverbeschichtet RAL 8001 Ockerbraun Tor in feuerverzinkter Ausführung. Antriebe: SupraMatic HT inkl. Steuerung 360 Elektroantrieb mit integrierter Steuerungselektronik und externer Steuerung zum Anschluss von Signallleuchten, Sicherheit: 2 Lichtschranke sowie einer Schließkantensicherung. Schlupftür / Notausgangstür: Schlupftür mit Füllung analog Torblatt, nach außen öffnend mit mindestens 900 mm Durchgangsbreite, mit verdeckt liegenden Bändern, wahlweise links, rechts oder mittig angeordnet. Mit unsichtbar integrierten Obentürschließer und Schlupftürkontakt für Antriebsverriegelung. Einsteckschloss für Profilzylinder vorgerichtet. Drückergarnitur in Edelstahl (gekröpft flach) mit Ovalrosetten. Flächenbündige Ansicht und mit umlaufender Abdichtung. Beim Einbau des Tores ist die Rampenneigung entsprechend zu berücksichtigen. Die Schlupftür (Notausgang) muss auf 90° zu öffnen sein. Bedienung: Tor öffnet sich bei der Zufahrt über den Freigabe- Impuls des Handsenders sowie über Schlüsselschalter, Tor öffnet sich bei der Ausfahrt über den Freigabe-Impuls des Handsenders sowie über Zugtaster mit Seil. Einschl. zwei Funk-Sender (für innen und außen) und zwei 3-Kanal Empfänger zur Ansteuerung von 3 Funktionen weiterhin vorbereitet für die Funktion "Automatischer Zulauf" und "Ampelsteuerung", vorgerichtet für Magnet- und Riegelkontakt. Fabrikat: Hörmann, ET500 Serie 3 o.glw. Angeb. Fabrikat:
04.0001
Garagen-Kipptor mit Schlupftür BxH 2,30/3,03 m
1,00
St
04.0002 Handsender Handsender in Miniformat als 4-Tasten Handsender, mit sicherem Code, stoßsicher, mit verchromten Zink-Druckguss-Kappen, einschl. Batterie. Richtqualität: Hörmann, HS 4 BS o. glw. Angeb. Fabrikat: ......................
04.0002
Handsender
7,00
St
04.0003 Ampelanlage Garagenein- und Ausfahrt Ampelanlage in separaten Zusatzgehäuse, 2 x Rot-Grün, mit fotozellengesteuerter Lichtschranke, Kombination vollautomatisch mit pneumatischer Sicherheitskontaktschiene am Tor gekoppelt, außen und innen angeordnet.
04.0003
Ampelanlage Garagenein- und Ausfahrt
1,00
St
04.0004 Schlüsselschalterkasten, eingebaut Schlüsselschalterkasten für Einbaumontage in Leichtmetallgehäuse mit mechanischer Deckelverriegelung und eloxierter Frontplatte. Abmessung b/h/t: 80/110/60 mm Torart: Kipp-Tor Funktionen: EIN-AUS-AUF-HALT-ZU Schloss: Profilhalbzylinder passend zur Schliessanlage Schutzart: IP 54 Richtqualität: Hörmann, STUP 30 o. glw.
04.0004
Schlüsselschalterkasten, eingebaut
1,00
St
04.0005 Panikschloss, selbstverriegelnd Zulage Schloss mit Panikfunktion, selbstverriegelnd, für Schlupftür (Notausgang)
04.0005
Panikschloss, selbstverriegelnd
1,00
St
05 Kellertrennwände
05
Kellertrennwände
05.0001 Keller-Trennwandanlage, H=2050 mm Keller-Trennwandanlage bestehend aus: - Teleskopstützen als C-Profil 40x40 mm, - Wandelement mit 3 Querprofilen als C-Profil 20x40x20 mm und senkrechten Stahllamellen 119 mm breit und 0,5 mm stark. Lamellen in Abstand von 33 mm mittels Stanznieten auf Querprofilen befestigt. Alle Stahlteile feuerverzinkt Raumhöhe : ca. 2900 mm Höhe : 2050 mm nach EN 10027-1 : S 235 JR nach EN 10027-2 : 1.0037 Ausführungsklasse : EXC 2 Korrosivitätskategorie : C3 Schutzdauerklasse : VH Richtqualität: Fa. Käuferle, System Typ S o. glw. Angeb. Fabrikat:
05.0001
Keller-Trennwandanlage, H=2050 mm
40,00
05.0002 Trennwandtüre, 875/2050 mm Trennwandtüre, Ausführung wie Trennwand, inkl. der erforderlichen Befestigungsmittel sowie der aushängesicheren Bänder, 180° öffnend, Aluminium-Drückergarnitur, PZ-Schloss vorgerichtet für bauseitigen Profilzylinder. Einschl. Nummerntafel. Durchgangsbreite : 760 mm Höhe : 2050 mm (Systemhöhe) nach EN 10027-1 : S 235 JR nach EN 10027-2 : 1.0037 Ausführungsklasse : EXC 2 Korrosivitätskategorie : C3 Schutzdauerklasse : VH Alle Stahlteile feuerverzinkt
05.0002
Trennwandtüre, 875/2050 mm
4,00
St
05.0003 Ausklinkungen für Installation Ausklinkungen für Installation herstellen, Größe bis ca. 25x25 cm
05.0003
Ausklinkungen für Installation
5,00
St
05.0004 Lichtschalterkonsole Lichtschalterkonsole aus HPL-Kompaktplatte, Dicke: ca. 15 mm, Abmessungen: ca. 200x400 mm Zur Befestigung Lichtschalter, Steckdose, Verkabelung.
05.0004
Lichtschalterkonsole
4,00
St
06 Sonstige Leistungen
06
Sonstige Leistungen
06.0001 Notleiter Einzügige Notleiter (Fluchtweg aus dem 3. OG) aus verzinktem Stahl, Befestigung an einer STB-Wand bzw. Terrassenbrüstung. inkl. Sicherungstüre (Konstruktion wie Balkongeländer), Größe ca. B x H 800x1000 mm inkl. seitl. Griffe als Einstigshilfe pulverbeschichtet in RAL nach Wahl des AG Steighöhe ca. 4,20m Breite ca. 600mm Statischer Nachweis und Wartungsdokumentation ist vom AN zu erbringen und in EP einzurechnen.
06.0001
Notleiter
2,00
St
06.0002 Rückenschutzwand, Balkon, Stahlrahmen/Faserzement, Höhe 2200 mm, Achse C Rückenschutzwand im Außenbereich, bestehend aus: - Rahmen aus Rechteck-Hohl-Profil 60/60/4 mm, mit 4 horizontalen Querriegel aus Rechteck-Hohlprofil 60/60/4 mm Befestigung mit Laschen am STB.-Wand - Füllung aus Faserzementplatten 12mm gem. Farbkonzept Eternit Equitone natura pro Farbton NU211 - Oberfläche Stahl, feuerverzinkt, grundiert und pulverbeschichtet, Farbton: RAL, nach Wahl des AG - Alle Befestigungsmittel nicht rostend, in Edelstahl Korrosivitätskategorie : C3 Abmessungen BxH : ca. 100x420 cm
06.0002
Rückenschutzwand, Balkon, Stahlrahmen/Faserzement, Höhe 2200 mm, Achse C
6,00
St
06.0003 Einhängebügel für Teleskopleiter Einhängebügel als Einhängemöglichkeit für Teleskopeiter. Es muss ein sicherer Zugang zum Kamin (Kaminkehrer) Abmessungen HxB 200x700mm mit Falzklemmen auf Stehfalz befestigt. Länge: ca. 1,2 m Ausführungsbereich:
06.0003
Einhängebügel für Teleskopleiter
2,00
St
06.0004 Teleskopleiter Teleskopleiter für Wohnungen im DG - Zugang Kamin über die Balkone. Leiter mit 13 Sprossen
06.0004
Teleskopleiter
2,00
St
06.0005 Briefkastenanlage Briefkastenanlage Anordnung / Abmessungen gesamt gemäß Zeichnung. Außenmaße: B x H x T: 1,11 x 1,60 x 0,15 m Bestandteile Verkleidungsgestell aus korrosionsgeschütztem und pulverbeschichtetem Stahl RAL 8001 Briefklasten: 7 Briefkasten, senkrechte Kasten BxH ca. 370 x 320mm Sprech- und Klingelausstattung: Ausführung Sprechfeld: - Standard nach Herstellervorgaben / System Klingelsystem: - Flächenbündiger Licht- bzw. Klingelknopf mit rotem bzw. weißem LED-Leuchtring - Licht- bzw. Klingelknopf sowie Namensschild aus Edelstahl V4A Farbe Briefkastenanlage: RAL 8001 Ausführung gem. Zeichnung 05_AR_-_DT_XX_3401_A Richtfabrikat Renz Basic (A) Angebotenes Fabrikat:
06.0005
Briefkastenanlage
1,00
St
06.0006 Mauerabdeckung - "U-Profil" Abw. 1000mm Mauerabdeckung aus Flachstahl 8mm als zusammengeschweißt zum "U-Profil" Abwicklung ca. 100cm, (50+30+20cm) feuerverzinkt und pulverbeschichtet nach RAL nach Wahl des AG. Stoßstellen hinterlegt. Inkl. 4 Bohrungen pro lfm.und Befestigungsschrauben bis D=bis 10mm. Ausführungsbereich: Gartenmauer Pool
06.0006
Mauerabdeckung - "U-Profil" Abw. 1000mm
11,00
m
06.0007 Handlauf Edelstahl Pool, D=36mm Handlauf aus V4A inkl. aller Befestigungsmittel und nach Konstruktion: Rundrohr V4A D=36mm Befestigt im Beton (Krone Pool) mittels Befestigungslaschen 20x2cm, Befestigungspunkte je100cm. Verschraubung mit Senkkopfschrauben. Inkl. zwei Eckausbildung und 2 Endstücken Alle Teile nicht rostend V4A. Länge: ca. 25 m Ausführungsbereich: Pool
06.0007
Handlauf Edelstahl Pool, D=36mm
25,00
m
06.0008 Haltegriff / Einstiegshilfe Pool Haltegriff / Pooleinstiegshilfe aus V4A inkl. aller Befestigungsmittel und nach Konstruktion: Rundrohr V4A D=43mm Holmausladung: 1250 mm Holmhöhe: 800 mm Befestigt im Beton (Krone Pool) mittels Befestigungslaschen: Verschraubung mit Senkkopfschrauben. Alle Teile nicht rostend V4A Ausführungsbereich: Pool
06.0008
Haltegriff / Einstiegshilfe Pool
1,00
St
06.0009 Konsolen für Fassadenanbauten Konsolen für Fassadeneinbauteile Konstruktion: Ankerplatte L 150x150x10, mit 4 Bohrungen D=10mm Befestigung: Die Ankerplatte wird auf STB-Wand verschraubt 4 x FAZ II 12/10 R Stahllasche (L/H/D) 250/100//10mm an Ankerspatte geschweißt Kehlnaht beidseitig a=6mm, 2 Bohrungen D=10mm Material: Stahl Endbeschichtung: Feuerverzinkung Korrosivitätsklasse: C3 Ausführungsbereich: Fassadeneinbauteile, Rankgerüste o.ä. Ausführung Konsolen als vorgezogene Leistung: Voraussichtliche Ausführungszeit am August 2025
06.0009
Konsolen für Fassadenanbauten
30,00
St
06.0010 Sichtschutzwand, Balkon, Stahlrahmen/Faserzement Höhe 2200 mm, Achse C Sichtschutzwand im Außenbereich, bestehend aus: - Rahmen aus Rechteck-Hohl-Profil 60/60/4 mm, - Holzlatten aus Thermoholz Querschnitt 42x42 mm an Stahlrahmen mit Edelstahl-Senkkopfschrauben unsichtbar verschraubt (Faserzement und Stahl vorgebohrt). versetzt montiert. - Auf dem Boden mit zwei Fußen Aufgestellt. Bodenabstand ca. 20 cm - Befestigung an der STB-Außenwand mit Halterungen nach stat. Erfordernis Länge ca. 300mm mit Langlochbohrung zur justierbaren Verschraubung der Stahlrahmen - Oberfläche Stahl, feuerverzinkt, grundiert und pulverbeschichtet, Farbton: RAL, nach Wahl des AG - Alle Befestigungsmittel nicht rostend, in Edelstahl Ausführungsklasse : EXC 2 Korrosivitätskategorie : C3 Abmessungen BxH : ca. 350x220 cm
06.0010
Sichtschutzwand, Balkon, Stahlrahmen/Faserzement Höhe 2200 mm, Achse C
30,00
06.0011 Fahrradständer Fahrradständer "Hängeparker" Stahlkonstruktion aus Rundrohr (Ø17mm) mit angeschweißter Montageplatte (70x200mm). Haken mit felgenschonender Kunststoffummantelung. Abmessungen ca. B x T x H : 110 x 400 x 600 mm Richtprodukt: Ziegler Hängeparker SPARTA Angebotenes Produkt:
06.0011
Fahrradständer
12,00
St
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Verrechnungssätze für Löhne Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltskosten, - Lohn- und Gehaltsnebenkosten, - Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge, - Gemeinkostenanteile, - Gewinn. Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftrag- geber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonn- tags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tarif- lichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallver- sicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Verrechnungssätze für Löhne
07.0001 Vorarbeiter Vorarbeiter
07.0001
Vorarbeiter
15,00
h
07.0002 Facharbeiter Geselle / Facharbeiter
07.0002
Facharbeiter
15,00
h
07.0003 Helfer Helfer
07.0003
Helfer
10,00
h
Erklärung des Bieters Erklärung des Bieters Der Bieter erklärt hiermit: 1. dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeitüberprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen 2. dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat 3. dass der Text der Ausschreibung nicht unverständlich und nicht mehrdeutig ist 4. dass er bei Rückfragen eine zufriedenstellende, ausreichend erschöpfende Erklärung erhielt 5. dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft, gewertet und einkalkuliert hat 6. dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil im Fall der Auftragserteilung rechtsverbindlich anerkennt (Ort, Datum) (Stempel, Unterschrift Bieter)
Erklärung des Bieters

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