Roh- und Ausbauarbeiten
Fam. Fischer / Löhnert - Umbau EFH-Kipfendorf
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung: 1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt: Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung: 1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt: - Grundrisse, Schnitte - statische Berechnung Die Planunterlagen liegen als pdf-Dokument bei. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN bei Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen (IGMK) nachzufragen, sodass eine Klärung erfolgen kann. 2. die "Besonderen Vertragsbedingungen", die "weiteren Besonderen Vertragsbedingungen" (inklusive der dort genannten "Baustellenordnung", "Fremdleistungs-Ordnung" und "Hygieneordnung") sowie das Verhandlungsprotokoll 3. die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) 4. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), aktuelle Ausgabe. Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen.
Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung: 1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt:
2. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Lage 2. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Lage Gartenweg 2 OT Kipfendorf 96472 Rödental Allgemeine Baubeschreibung – Umbau eines Wohnhauses Projektbeschreibung: Gegenstand der Baumaßnahme ist der Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit dem Ziel, die Wohnqualität zu verbessern und die Gebäudestruktur an moderne Anforderungen anzupassen. Die Maßnahme umfasst Abbrucharbeiten im Bestand, Rohbauarbeiten zur Neuerrichtung bzw. Erweiterung von Bauteilen sowie Stahlbauarbeiten zur Verstärkung und Ergänzung der Tragstruktur. 1. Abbrucharbeiten: - Teilweiser Rückbau von Innenwänden und nicht tragenden Bauteilen - Abbruch von Bodenbelägen, Putzschichten und Installationen - Entsorgung der Abbruchmaterialien gemäß den geltenden Vorschriften 2. Rohbauarbeiten: - Herstellung neuer Fundamentbereiche - Errichtung von Mauerwerkswänden - Anpassung bestehender Öffnungen und Durchbrüche 3. Stahlbauarbeiten: - Einbau von Stahlträgern zur Lastabtragung und Öffnungsherstellung - Herstellung von Stahlstützen und Rahmenkonstruktionen Besondere Hinweise: - Die Arbeiten erfolgen im Bestand, daher sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. - Die Statik ist durch die Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen erstellt. - Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der gültigen Normen und Vorschriften zu erfolgen.
2. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Lage
Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe 1. Entfallen 2. Eine Vergütung für die Ausfüllung und Abgabe des Leistungsverzeichnisses erfolgt nicht. Der Text im Angebot darf nicht verändert werden, auch dürfen keine Zusätze gemacht werden. Änderungsvorschläge sowie firmenbedingte Alternativvorschläge und / oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart sind gesondert beizufügen. Änderungsvorschläge sind nicht unerwünscht, soweit sie zu einer Kostenminderung führen und dabei den technischen Erfordernissen und geltenden Bestimmungen entsprechen oder zu einer Verbesserung der Qualität der Leistung führen. 3. Der Unternehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Er haftet allein für die Einhaltung aller in Frage kommenden gesetzlichen und sozialen Vorschriften sowie der im Baubereich geltenden bau- und ortspolizeilichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche an den Auftraggeber oder an die Bauleitung sind ausgeschlossen. Er hat unaufgefordert und auf eigene Rechnung die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zu veranlassen. 4. Sämtliche Leistungen verstehen sich, sofern nicht in der Positionsbeschreibung, dies ausdrücklich gegenteilig vermerkt ist, einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien, Hilfsmaterialien sowie der Vorhaltung sämtlicher Maschinen, Geräte, Schalungen, erforderlicher Gerüste und Baustellen- Einrichtung, sofern diese Leistungen nicht in gesonderten Positionen ausgeschrieben sind. 5. Weitervergabe einzelner, nachstehend beschriebener Leistungen an Subunternehmer durch den Auftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Bauherrn. Ohne schriftliche Genehmigung ist die Beschäftigung von Subunternehmern auf der Baustelle nicht zugelassen. Ungeachtet einer solchen Genehmigung haftet jedoch der Bauherr auch bei Einverständniserklärung in keiner Weise für die damit entstehenden Verpflichtungen des Auftragnehmers. 6. Entfallen 7. Die Arbeiten sind von fachkundigen Personen zu überwachen. Der Unternehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Bauzeit ständig ein verantwortlicher Bauleiter oder sonstiger Handlungsbevollmächtigter auf der Baustelle anwesend ist. Dieser ist dem Auftraggeber jeweils zu benennen. Ein Nachweis der fachlichen Qualifikation kann verlangt werden. Fachunkundige und der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtige Kräfte werden als Aufsichtspersonal nicht anerkannt. 8. Entfallen 9. Entfallen 10. Vereinbarungen, die diesem LV zuwiderlaufen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich im Einvernehmen beider Parteien getroffen werden. 11. Entfallen 12. Die eingesetzten Preise haben während der gesamten Bauzeit Gültigkeit. Da der Ausführungszeitraum überschaubar ist, werden Nachforderungen infolge tariflicher Lohnerhöhungen nicht anerkannt. 13. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Mengen entsprechend den Einheitspreisen. Das Aufmaß hat rechtzeitig und gemeinsam mit der Bauleitung zu erfolgen. Es bildet die Grundlage bei der Abrechnung. Sämtliche Rechnungen sind 2-fach inklusive gegengezeichnete Aufmaße bei der Bauleitung einzureichen. 1 x Rechnung an Bauherrn direkt. Abrechnung nach Plänen kann erfolgen, wenn die Planunterlagen der ausgeführten Leistung exakt entsprechen. 14. Entfallen 15. Fälligkeitstermine für Abschlagsrechnungen: siehe Besondere Vertragsbedingungen 16. Fälligkeitstermine für Schlussrechnungen: siehe Besondere Vertragsbedingungen 17. Der Unternehmer muss die Gewähr dafür bieten, dass er die Arbeiten gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst auszuführen in der Lage ist. 18. Für sämtliche Positionen und Alternativangebote sind die Preise einzusetzen. Unvollständig ausgefüllte Angebote können nicht berücksichtigt bzw gwertet werden. 19. Kosten für Strom und Wasser werden vom Bauherrn verauslagt. Dafür werden dem Auftragnehmer 3 Tausendstel der Brutto-Abrechnungssumme abgezogen. Die Baustelle ist in gereinigtem Zustand zu verlassen. 20. Entfallen 21. Entfallen 22. Die Baustelleneinrichtung ist in den Einheitspreisen enthalten, sofern nicht in einer gesonderten Position ausgeschrieben und ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. 23. Der Auftraggeber hat für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes die erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen und die entsprechenden Kosten zu tragen. Der Auftragnehmer hat alle benachbarten Gebäude, Bauteile, Umwehrungen und Grundstücke durch geeignete Maßnahmen derart zu schützen, dass Störungen, Beschmutzungen und Beschädigungen vermieden werden. 24. Jeder Auftragnehmer hat die für seine Leistung nötigen Sichtabnahmen, Abnahmen und Prüfungen zu veranlassen und die daraus entstehenden Kosten und Gebühren selbst zu tragen. Die Bauleitung ist rechtzeitig vor jedem Termin, mindestens 14 Tage vorher, in Kenntnis zu setzen. 25. Sämtliche Lagerflächen für Baustoffe- und Materialien sind nach Anforderung des Auftragnehmers von Ihm selbst zu erstellen, vorzuhalten und abzuräumen. Leicht entflammbare, brennbare Materialien dürfen nur so viel angeliefert werden, wie an einem Tag verarbeitet werden können. Nicht verarbeitetes Material muss abends wieder entfernt werden. 26. Der Auftragnehmer hat Verpackungsstoffe auf seine Kosten zu beseitigen. Alle Abfallstoffe sind getrennt nach Vorschrift zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unverzüglich auszuhändigen. 27. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Erhalt der rechtskräftigen Baugenehmigung und nach Vertragsabschluss mit vereinbartem Ausführungsbeginn zwischen AG und AN bzw. nach Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers begonnen werden. 28. Entspricht eine vom Bauherrn gewünschte Konstruktion nicht den anerkannten Regeln der Baukunst oder handwerksmäßiger Ausführung, hat der AN seine Bedenken umgehend schriftlich geltend zu machen. Der AG behält sich vor, bei eigenmächtigen Abweichungen vom LV oder den Plänen der Architekten, den ursprünglich gewünschten Zustand herstellen zu lassen und alle damit zusammenhängenden Kosten von der Schlussrechnung des AN in Abzug zu bringen. 29. Vor Arbeitsbeginn sind die Örtlichkeiten durch den Auftragnehmer zu prüfen! Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Einwendungen umgehend schriftlich gelten zu machen, sofern die mit seinem Werk zusammenhängenden Arbeiten anderer Unternehmer für seine auftragsgemäße Erfüllung nicht genügen bzw. seine Garantieverpflichtungen stören oder gefährden. 30. Ein vertraglich vereinbarter Nachlass gilt auch für Regiearbeiten und alle Nachträge. 31. Steuerabzug bei Bauleistungen: Im Auftragsfall ist die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Original dem Bauherrn vorzulegen. 32. Architekten-/Bauleitungsvollmacht: Der Architekt/Bauleiter besitzt keine rechtsgeschäftliche Vollmacht des Bauherrn. 33. Abnahme: Die Leistung wird förmlich abgenommen gemäß § 12 Nr. 4 VOB/B; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Nr. 2), rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Maßgeräte zu stellen. 34. Entfallen 35. Die Baustellenverordnung ist zu beachten. Für das Bauvorhaben wird ein SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) erstellt und eine Baustellenordnung. Diese werden Vertragsbestandteil. Die vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Die Baustelle wird von einem Sicherheitskoordinator überwacht. 36. Der Anbieter hat die Vertragsbedingungen durchgelesen und erkennt diese mit seiner Unterschrift ohne Einschränkung an. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme aller im Angebotsdeckblatt unter Punkt 1 „Angebotsgrundlagen“ aufgeführten Unterlagen. 37. Vertrags- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber nicht verbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil. 38. Entfallen 39. Leistungserbringung und Koordination: Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit – vorhergehenden und nachfolgenden – Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation berücksichtigt. 40. Entfallen 41. Der Bauleiter oder sein Stellvertreter hat bis zur Abnahme aller Leistungen des AN während der Arbeitszeit auf der Baustelle anwesend zu sein und muss zur Vertretung des AN berechtigt sein. Der Bauleiter und sein Stellvertreter sind namentlich zu benennen und dürfen, die Zustimmung des AG ausgenommen, nicht ausgetauscht werden. 42. Dem AG sind alle Subunternehmer vor Auftragsvergabe zu benennen. Die Beauftragung der Nachunternehmer bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den AG. Sie sind dem AG so rechtzeitig zu benennen, dass er, eine unverzügliche Reaktion vorausgesetzt, einzelne Nachunternehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ablehnen kann, ohne dass dies irgendwelche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch den AN hat. Der Auftragnehmer hat den Verträgen mit Nachunternehmer die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOB/B) zugrunde zu legen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung, Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragsnehmers schriftlich bekanntzugeben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat dieser vorher die schriftliche Zustimmung vom AG einzuholen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftragnehmer hat zuvor schriftlich zugestimmt. 43. Abtretung von Forderungen – Übertagung von Pflichten: Der Auftragnehmer darf nur nach schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers Pflichten übertragen oder Forderungen abtreten. 44. Datenschutz: Personenbezogene Daten des Auftragnehmers werden gespeichert. 45. Gerichtsstand: Coburg / Stadt
Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe
3. Besondere Vertragsbedingungen 3. Besondere Vertragsbedingungen 1. Entfallen 2. Ausführung (zu § 4 VOB/B) Als verantwortlicher Bauleiter des Auftragnehmers i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B ist bestellt ...................................................................................................... sowie dessen Stellvertreter ....................................................................................................... Über einen etwaigen Wechsel des Bauleiters hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der bestellte Bauleiter der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist. Der Auftragnehmer hat weiter dafür zu sorgen, dass alle Personen auf der Baustelle so viel deutsch sprechen und verstehen, dass sie die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften in Deutsch verstehen und einhalten können. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, müssen sie aus Sicherheitsgründen, von der Baustelle verwiesen werden. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so ist der AG berechtigt einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Der AN ist verpflichtet, an jeweils wöchentlich stattfindenden Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen. Diese werden durch die Bauleitung des AG jeweils zeitgerecht vorab bekannt gegeben. Auf vorheriges Verlangen ist ein rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter zu entsenden. Der AN wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts in jeder Beziehung einzuhalten hat. Es wird hierzu insbesondere auf die einschlägigen Vorgaben im VHB Bund, beispielsweise Formblatt 231, verwiesen. Der AN verpflichtet sich, die dortigen Inhalte unter http://www.bmvi.de/DE/BauenUndWohnen/Bauwesen/Bauauftragsvergabe/Vergabehandbuch/vergabehandbuch_node.html (Stand: August 2012) im einzelnen einzusehen und zu beachten. Der AG macht sich die dortigen Rechte des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der hier gegenständlichen Vereinbarung mit Einverständnis des AN zu eigen. 3. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B) Mit der Leistungsausführung ist innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. 5. Vertragsstrafen gemäß § 11 VOB/B 6. Mängelansprüche (zu § 13 VOB/B) Zu den gewährleistungsrechtlichen Qualitätserfordernissen gemäß § 13 Abs. 1 VOB wird klargestellt, dass die vereinbarte Beschaffenheit und die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten. Insofern treten die Vorgaben in den DIN-Normen der VOB/C im Zweifelsfalle zurück. Abweichend von § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) 5 Jahre und 1 Monat, für die Dichtigkeit des Gebäudes (WU-Beton mit Abdichtung, Dachabdichtung) 10 Jahre 7. Zahlungen (zu § 16 VOB/B) Die Zahlungen erfolgen nach den in § 16 VOB/B festgelegten Vorgaben. 8. Sicherheitsleistung (zu § 17 VOB/B) Als Sicherheit hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B in Höhe von 10 v.H. der Auftragssumme zu stellen. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Bürgschaft in eine Mängelansprüche-Bürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme umgewandelt wird. Diese gilt dann als Sicherheit im Sinne nachstehender Ausführungen. Als Sicherheit für die Mängelansprüche (Gewährleistungssicherheit) werden 5 % v.H. der Abrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Mängelansprüche-Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B stellen (siehe Ziff. 1 S. 3). Der Bürge hat in allen Fällen den Vorgaben des § 17 Abs. 2 VOB/B zu entsprechen. Die Gewährleistungssicherheit gilt - abweichend von § 17 Abs. 8 VOB/B - für die Dauer der Mängelansprüche. 10. Sonstige Vereinbarungen ........................................................................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................. Der AN erklärt, dass er die vorstehenden Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen zur Kenntnis genommen und verstanden hat. Die angebotenen Preise wurden fachgerecht und vollständig kalkuliert. Der AN hält sich an sein Angebot bis zum 29.09.2023 ......................................................... unwiderruflich gebunden. ...................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer
3. Besondere Vertragsbedingungen
4. Vorbemerkungen zum Angebot Durch die Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt die anbietende Firma, dass sie sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse vor Abgabe des Angebotes unterrichtet hat. Nachforderungen infolge von Unkenntnis sind somit ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe ist für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Alle zum LV gehörenden Anlageblätter sind vom Anbieter durch Stempel und Unterschrift anzuerkennen und mit dem Angebot zusammen abzugeben. Der Bieter ist verpflichtet, die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Einwände sind schriftlich zu begründen. Die Objekt- und Tragwerksplanung für das Bauvorhaben erfolgt durch die Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen GmbH Ernstplatz 8 96450 Coburg Tel. 09561/8842-0; Fax 09561/8842-11 Ansprechpartner Herr Pauline Heid 09561/8842-48 (Tragwerksplanung) Herr Dr.-Ing. Jonas Schmidt 09561/8842-25 (Projektleiter + TWP) Herr Peter Luckas 09561/8842-46 (Ersteller LV + BL)
4. Vorbemerkungen zum Angebot
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln u.ä. beim AG zu unterrichten. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln u.ä. beim AG zu unterrichten. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln u.ä. beim AG zu unterrichten. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1. Lagerflächen stehen auf dem Gelände bedingt zur Verfügung 2. Entsorgung Abfalle sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN. 3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen. 4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt. 5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist dringend empfohlen, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung. 1. Lagerflächen stehen auf dem Gelände bedingt zur Verfügung 2. Entsorgung Abfalle sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN. 3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen. 4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt. 5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist dringend empfohlen, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung.
1. Lagerflächen stehen auf dem Gelände bedingt zur Verfügung 2. Entsorgung Abfalle sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN. 3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen. 4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt. 5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist dringend empfohlen, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung.
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Abbruch- und Rohbauarbeiten
02
Abbruch- und Rohbauarbeiten
02.01 Abbrucharbeiten
02.01
Abbrucharbeiten
02.02 Rohbauarbeiten
02.02
Rohbauarbeiten
02.03 Trockenbau
02.03
Trockenbau
03 Stahlbau
03
Stahlbau
03.01 Stahlbau
03.01
Stahlbau
04 Regiearbeiten
04
Regiearbeiten
04.01 Regiearbeiten
04.01
Regiearbeiten

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