Vorhangfassade
Fabriciusstraße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allg. Angaben zum BV Allgemeine Angaben zum Objekt Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude: Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen. Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge- bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten. Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge- schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius- straße/Bramfelder Chaussee. Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen. Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss. Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.      Das BV Fabriciusstraße wird zeitgleich realisiert, hierbei handels es sich     um den Anriß und Neubau eines HAuses mit 8WE
allg. Angaben zum BV
Auszug FLB 3.12 Bausbeschreibung Übersicht Auszug Fassadengestaltung: An der Bramfelder Chaussee wird eine sechsgeschossige Blockrandbebau- ung ausgebildet. Die straßenseitige Lochfassade in Ziegeloptik, in schräg verlaufender, gefalteter Anmutung, weist ab dem 1. OG an aufwärts vertikal gestapelte, eingerückte Loggien auf. An der Fabriciusstraße wird eine sechs- bis achtgeschossige Blockrandbebauung ausgebildet. Die straßen- seitige, gerade verlaufende Lochfassade in Ziegeloptik weist ab dem 1. OG an aufwärts ebenfalls vertikal gestapelte, eingerückte Loggien auf. Die gefal- tete Verblendfassade kragt unterschiedlich weit gegenüber der großformatig verglasten EG-Fassade aus. Der nördliche, in den Innenhof des Blocks zei- gende Flügel staffelt um ein Geschoss auf fünf Vollgeschosse ab. Teilweise werden Lochfenster durch ein profiliertes Mauerwerk gestalterisch zu Bändern zusammengebunden, teilweise erhalten die Lochfenster auch ein seitlich danebenliegendes Mauerwerksfeld aus profiliertem Mauerwerk wie vor. Die genauere Darstellung erfolgt durch die Planunterlagen Architektur im An- hang, Anlage B 5.1. Im Sockelbereich des Erdgeschosses der vorstehenden Bereiche ist in allen Eingangsbereichen zu den Treppenhäusern eine horizontal gegliederte Vor- hangfassade aus Faserzementplatten (Fabrikat Equitone von Eternit) vorgese- hen, Farbton nach Wahl des AG. Die rückwärtige, zum begrünten Innenhof gerichtete Fassade wird in Putzoptik errichtet und erhält vertikal gestapelte Balkone, als thermisch ge- trennte Stahlbetonfertigteile. 4.0 Außenfenster und Balkon- / Loggiatüren: Auszug Fenster in unterschiedlichen Formaten entsprechend den Ansichtszeichnun- gen als Kunststoffprofile, wärmegedämmt mit Isolierverglasung gemäß An- forderungen der energetischen Berechnung. Sonderelemente für die gewerb- lichen Nutzungen im Erdgeschoss erhalten eine Pfosten-Riegel-Fassade aus gedämmten Aluminiumprofilen. Farbwahl gemäß Angaben des AG. Gemäß IFB-Förderung sind außenliegende Fenster- und Türelemente, die vom umgebenden Gelände aus ohne Hilfsmittel im EG (Leiter o.Ä.) zugäng- lich sind, mit der Sicherheitsklasse RC 2N gemäß DIN EN 1627 auszurüsten. Bei Hauseingangstüren, die lediglich Treppenhäuser erschließen, ist die Aus- rüstung in Anlehnung an die Sicherheitsklasse RC 2N auszuführen. 5.0 Hauseingangstüren: Als Rahmentüren aus stranggepressten Aluminiumprofilen mit Glasfüllung sowie Seiten- und Oberlicht als fest verglastem Feld. Teilung entsprechend der An- sichtszeichnungen. Nur im Bereich des achtgeschossigen Gebäudeteils von R4 ist zusätzlich einzukalkulieren, dass die Hauseingangstür innerhalb Hamburgs zur weiteren, bauseitigen Bearbeitung (Beschlagen mit Blechen) in eine Werk- statt zu transportieren ist, inkl. Rücktransport und Einbau vor Ort nach Fertigstel- lung. Weitere Erläuterung ggf. auf Nachfrage. - schwellenlos - Glasfüllung, innen und außen VSG (RC2N) - mit wartungsfreien innenliegenden Obentürschließer, GEZE TS 5000 Gleit- schienenschließer mit Stop-Funktion mit Gleitschiene und Feststellungsein- richtungen - Türstopper und Türflügelfeststellungsmöglichkeit - Beschläge in Edelstahl - elektrischer Türöffner gemäß DIN 18040-2 R bei TRH 05 - Drückergarnitur als Sicherheitsbeschlag, außen mit Edelstahlstange - Lichte freie Durchgangsbreite mindestens 90 cm - Türhöhe: mindestens 2,135 m nach Baurichtmaß, mindestens 100° Öffnungs- winkel, 3 Türbänder - Montage PZ-Einsteckschloss (nach DIN 18251-1, Klasse 4) - Sicherheitsklasse in Anlehnung an RC 2, mit 3-fach Verriegelung, - mit absenkbarer Bodendichtung, höhenverstellbar - mit beidseitigem Edelstahl-Trittschutzblech Anforderungen Hauseingangstür-Farbe: Pulverbeschichtet im RAL-Ton innen (Raumseitig): Weiß, RAL9016, Außen: im Farbton der Kunststofffenster. Die Briefkästen sowie die Klingel- und Gegensprechanlage befinden sich – mit Ausnahme des achtgeschossigen Gebäudeteils von R4 – neben den Eingangstü- ren, eingelassen in die Vorhangfassade aus Faserzementplatten bzw. ins Ver- blendmauerwerk. Im achtgeschossigen Gebäudeteil werden die Briefkästen hingegen im Inneren des Treppenhauses montiert. Fabriciusstraße 22: Durchwurfbriefkästen sowie die Klingel- und Gegensprechanlage befinden sich neben der Eingangstür, integriert in das Seitenlicht der Pfosten-Riegelfassade. Die Anforderungen gemäß DIN 18040-2/-2R (u.a. Bedienhöhen, Kraftauf- wand/Türöffner) an Klingeln, Briefkästen und Türen sind zu beachten. 6.0 Pfosten-Riegel-Fassade: Fassadenelemente im Bereich Gewerbemietungen als thermisch getrennte Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Aluminiumprofilen, montiert zwischen Kalksandsteinhintermauerwerk oder Beton, mit beidseitig innerem Verblendan- schlag. Material und System: Fassadensystem Schüco FW 50+ SI, Pfosten und Riegel als Anpressverglasung mit Neoprendichtungen. Alu-Oberfläche von Rahmen und Flügel pulverbeschichtet und gleichfarbig, Farbton analog zu den Hauseingangstüren und passend zu den Kunststofffens- tern, Teilung entsprechend der Ansichtszeichnungen. Brüstungsfelder mit Pa- neelfüllung. Verglasung gemäß Wärmeschutz- und Schallschutznachweis. KG 370 baukonstruktiv Einbauten 3.0 Klingel- und Gegensprechanlagen, Briefkastenanlagen: Die Briefkästen sowie die Klingel- und Gegensprechanlage befinden sich – mit Ausnahme des achtgeschossigen Gebäudeteils von R4 – neben den Eingangs türen, eingelassen in die Vorhangfassade aus Faserzementplatten bzw. ins Ver blendmauerwerk. Im achtgeschossigen Gebäudeteil werden die Briefkästen hin gegen im Inneren des Treppenhauses montiert. Klingel- und Gegensprechanlage als Wandanlage, Ausführung ohne Video- funktion. Fabrikat RENZ, komplett aus Edelstahl V4A, für flächenbündigen Einbau und für die Elektromontage aufklappbar. Ausführung mit Grundplatte, „Classic‐Front 13mm, aufklappbar“, integriertem Sprechfeld RSA 2 und dem Klingelsystem RSA 2 Edelstahl mit Klingeln in ausreichender Anzahl, Na- mensschildern und weiteren Tastern, oberflächenbündig montiert, in Antivan- dalismusausführung. Die Briefkästen werden neben den vorstehend beschriebenen Klingel- und Gegensprechanlagen ins Mauerwerk eingelassen und montiert, Fabrikat RENZ, Typ „Plan“ aus Edelstahl. Im Inneren des Treppenhauses im achtge- schossigen Gebäudeteil erfolgt der Einbau der Briefkästen „auf Putz“ an der gemauerten Wand, Fabrikat RENZ o.gl., Ausführung siehe oben. Die gewerblichen Nutzungen im EG erhalten jeweils eine eigene Briefkasten- und Klingelanlage, ebenfalls des gleichen Herstellers. Diese werden ebenfalls neben den Fassaden der Gewerbeeinheiten in das Verblendmauerwerk ein- gelassen oder aber in die Fassadenelemente integriert. Alle vorstehenden Briefkästen bzw. Briefkastenanlagen müssen mit gedämpf- ter Briefkastenklappe versehen, einzeln abschließbar und mit je zwei Schlüs- seln ausgestattet sein sowie B4 Briefumschläge aufnehmen können. Sie müs- sen jeweils zweifach beschildert sein (Name, Werbung / ja-nein), von außen durch Plexiglas abgedeckt und von innen austauschbar sein. Alternative Fabrikate können zugelassen werden. Die Anforderungen gemäß DIN 18040-2/-2R (u.a. Bedienhöhen, Kraftauf- wand/Türöffner) an Klingeln und Briefkästen sind zu beachten. Fabriciusstraße 22: Durchwurfbriefkästen sowie die Klingel- und Gegensprechanlage befinden sich neben den Eingangstür, integriert in das Seitenlicht der Pfosten-Riegelfassade (wie zuvor bereits beschrieben).
Auszug FLB
Metallfassadenbau 2 BESONDERER TEIL  -  Metallfassadenbau 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18351 - Fassadenarbeiten und den folgenden technischen Regeln. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18335 - Stahlbauarbeiten DIN 18339 - Klempnerarbeiten DIN 18357 - Beschlagarbeiten DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18363 - Maler- und Lackiererarbeiten DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 18451 - Gerüstarbeiten Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 1055-4 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Windlasten DIN 1055-5 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 5: Schnee- und Eislasten DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 55945 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke und Definitionenfür Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Weitere Begriffe und Definitionen zu DIN EN 971-1 sowie DIN EN ISO 4618-2 und DIN EN ISO 4618-3 DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nicht rostenden Stähle DIN EN 10088-2 - Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 10088-3 - Nichtrostende Stähle - Teil 3: TechnischeLieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 12154 - Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit - Leistungsanforderungen und Klassifizierung DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln: Zentralverband Sanitär Heizung Klima, St. Augustin: - Richtlinien für die Ausführung von Metall-Dächern,-Außenwandbekleidungen und Bauklempner-Arbeiten (Fachregeln des Klempner-Handwerks) Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH): - Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen - Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk Es gilt jeweils die bei Auftragserteilung aktuelle Fassung, bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den DIN-Vorschriften. 2.2 Stoffe, Bauteile Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten. Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein. 2.3 Ausführung Mit dem Angebot hat der Bieter den Zeitraum zu benennen, der von der Maßüberprüfung vor Ort bis zum Beginn der Fertigung erforderlich ist (Nr. 3.1.2 DIN 18351). Der Auftragnehmer leitet nach Fertigstellung der Montage alle erforderlichen technischen Abnahmen ein und weist diese dem Auftraggeber nach. Das kann durch Übergabe einer Kopie des Abnahmeprotokolls erfolgen. Dem Angebot sind nach Möglichkeit Detailzeichnungen, Prospekte und Referenznachweise des angebotenen Systems beizufügen. Es sind grundsätzlich Systeme anzubieten, die einem Qualitätssicherungssystem unterliegen. Zertifikate müssen sich auf den Hersteller des Systems, nicht auf einzelne Bestandteile beziehen. Werden wärmegedämmte Profile gefordert, müssen Innen- und Außenschale wärmetechnisch entkoppelt, aber kraftschlüssig verbunden sein. Das System muss bei den zu erwartenden Belastungen Kondenswasser sicher nach außen ableiten können. Die Öffnungen und Nuten sind abzudecken. Insbesondere hat der Bieter zu prüfen, ob die in der Ausschreibung verlangten Öffnungen bezüglich Größe und Anordnung vom angebotenen System realisierbar sind, im anderen Fall soll ein Nebenangebot abgegeben werden. Dichtungen müssen auswechselbar sein; das gilt auch für Festverglasungen. Fensterbeschläge sollen - wenn nicht anders beschrieben - verdeckt angeordnet sein. Sie sollen eine Justiermöglichkeit ohne Demontage der Fassadenteile besitzen. Scheiben aus Glas jeder Art sind grundsätzlich vierseitig gelagert zu befestigen. Verbundplatten aus Metall und anderen Werkstoffen müssen nachweislich in dieser Zusammensetzung erprobt sein. Dazu sind Laborwerte und Referenzobjekte anzugeben. Sofern den Ausschreibungsunterlagen bautechnische Pläne des Architekten beigefügt sind, bilden sie die Basis für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Konstruktionsunterlagen. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Stöße, Verbindungen, Befestigungsmittel, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. auf Grund dieser Unterlagen selbst zu ermitteln, wobei der geforderte Gebrauchswert und die allgemein gültigen Regeln der Bautechnik beachtet werden müssen. Es obliegt dem Auftragnehmer, die bauseitigen Voraussetzungen für Befestigungen zu prüfen und dem Auftraggeber bekanntzugeben. Das gilt auch für Punkte und Auflager zur Aufnahme oder zum Abbau thermischer Spannungen. Für Anschlüsse zum Baukörper können ausnahmsweise auch nicht systembedingte Profile und Dichtungen verwendet werden, wenn sie den Forderungen Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz und Bauwerksbewegung genügen. Für Versiegelungen sind Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysufidbasis zu verwenden. Alle Anschlüsse an Massivbauteile sind unter Berücksichtigung der Bauwerkstoleranzen sowie der Bewegungen der Bauteile auszuführen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Wenn in der Leistungsbeschreibung der Fassadenelemente Einbrennlackierung gefordert wird, so ist hierbei der vollständige Aufbau zu berücksichtigen: - Unebenheiten der Profile beseitigen, glatte saubere Oberfläche herstellen - Grundanstrich, Zwischenanstriche nach Erfordernis - erforderliche Spachtelung und Schleifvorgänge zur Erreichung einer glatten Oberfläche, frei von Riefen und Unebenheiten - Endbeschichtung lt. Leistungsverzeichnis - Fehlstellen sind vor Ort sorgfältig nachzuarbeiten Alle Stahlbauteile sind gegen Korrosion dauerhaft zu schützen, auch die Innenflächen von Hohlprofilen, z. B. durch Verzinkung o.glw. Verfahren. Unebenheiten, welche durch die Herstellung des Korrosionsschutzes entstehen, sind zu beseitigen bzw. zusammen mit der Endbeschichtung auszugleichen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z. B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96% Zinkstaubanteil zulässig. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Vorausgesetzt wird, dass für Detailpunkte vor der Montage mit dem Architekten diesbezüglich Rücksprache gehalten wird. Hierzu sind vom Auftragnehmer Details und Konstruktionsprinzipien zeichnerisch darzustellen und rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen. Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitgeteilten Auflagen, ggf. durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die Preise einzurechnen. 2.4 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. 2.5 Abrechnungshinweise 2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung 2.7 Besondere Angaben zur Baustelle 2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
Metallfassadenbau
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische  Vertragsbedingungen 1.   Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und    Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. 2.     Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten.         Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere    Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 3.     In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus    der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben    einzurechnen. 4.     In die Preise sind einzurechnen:         - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen         - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Wege und    Straßen         - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte    Unterbrechung der eigenen Arbeiten         - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten      des Arbeitsbereiches 5.     Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung sind in die    Einheitspreise mit    einzukalkulieren. 6.     Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von    Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen. 7.     Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das Vorhalten von Schutz- und    Arbeitsgerüsten    gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 8.     Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 9.     In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und    Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. 10.    Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen. 11.    Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 BT R4
01
BT R4
01.03 VHF
01.03
VHF
01.04 Briefkasten
01.04
Briefkasten
01.05 sonst
01.05
sonst
02 BT 1902
02
BT 1902
02.03 VHF
02.03
VHF
02.04 Briefkasten mit Klingeltableau
02.04
Briefkasten mit Klingeltableau
02.05 sonstiges
02.05
sonstiges