Schlosserarbeiten
Fabriciusstraße
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude: Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen. Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge- bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten. Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge- schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius- straße/Bramfelder Chaussee. Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen. Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss. Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.      Das BV Fabriciusstraße wird zeitgleich realisiert, hierbei handels es sich     um den Anriß und Neubau eines HAuses mit 8WE
allgemeine Angaben
Auszug FLB Auszug FLB 1.1  Treppengeländer und Handläufe der Treppenräume: Treppengeländer als Flachstahlgeländer 10 x 40 mm, Stababstand im Lich- ten maximal 12 cm, mit Ober- und Untergurt, malerseitig lackieren, Farbe nach Angabe AG, Alternativangebot für Pulverbeschichtung erstellen, aufge- setztem Handlauf-Profil aus Edelstahlhandlauf, d= 40 mm. Ausführung des Handlauf-Profils in Edelstahl. Befestigung Geländer mittels drei Ankerplatten pro Lauf, mindestens 2 Befestigungspunkten pro Ankerplatte. 13.0 Brüstungen und Fassaden von Balkonen und Loggien: Die feuerverzinkten Geländer sind als senkrechten Stabgeländer auszubil- den, mit Ober- und Untergurten sowie den Füllstäben aus Flachstählen ge- plant. Im Bereich der straßenseitigen Loggien erhalten die Geländer eine hin- ter dem Stabgeländer liegende Füllung aus einem gedämmten Metall-Sand- wichpaneel in gleicher Oberfläche wie die Geländer. Das Paneel ist seitlich und unten an die Massivkonstruktion heranzuführen und anzuschließen (Höhe und Ausführung gemäß Schallschutzgutachten). Die Geländer werden stirnseitig an den Balkonplatten bzw. seitlich an den Attiken befestigt. Die Konstruktion ist durch die äußere Bekleidung verdeckt. Die jeweils erforderli- chen Geländerhöhen sind entsprechend den Vorschriften einzuhalten. Die Geländer erhalten keinen Farbanstrich. 14.0 Balkontrennwände und -seitenwände: Die feuerverzinkten Trennwände sind im Bereich der hofseitigen Wohnungen von R4 am Gebäudeknick, vom 2. bis 5. OG, als Abtrennung zwischen den beiden nebeneinanderliegenden Balkonplatten geplant. Des Weiteren im Bereich aller hofseitigen Wohnungen im 1. OG, als Abtrennung zwischen den jeweiligen Terrassenflächen. Ausführung aus Flachstählen sowie Rohr- und T-Profilen sowie allen Verbindungs- und Befestigungsmateria- lien, als Stahlkonstruktion mit einer mattierten Glasfüllung geplant. Der un- tere Abschluss lässt Öffnungen für eine gemeinsame Entwässerung über mehrere Balkonplatten zu. Die Trennwände erhalten keinen Farbanstrich. Der statische Nachweis aller Absturzsicherungen wird vom AG geführt.
Auszug FLB
ZTV Metallbauarbeiten ZTV Metallbauarbeiten 2 BESONDERER TEIL  -  Metallbauarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18360 - Metallbauarbeiten. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18357 - Beschlagarbeiten DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 6935    - Kaltbiegen von Flacherzeugnissen aus Stahl DIN 24537-1    - Roste als Bodenbelag - Teil 1: Gitterroste aus metallischen Werkstoffen DIN 50902    - Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen; Begriffe, Verfahren und Oberflächenvorbereitung DIN 55945    - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke und Definitionen für                        Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Weitere Begriffe                        und Definitionen zu DIN EN 971-1 sowie DIN EN ISO 4618-2 und                        DIN EN ISO 4618-3 DIN EN 971-1    - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke und Definitionen für                             Beschichtungsstoffe - Teil 1: Allgemeine Begriffe DIN EN 988    - Zink und Zinklegierungen - Anforderungen an gewalzte Flacherzeugnisse       für das Bauwesen DIN EN 1396    - Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und       Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen DIN EN 10027    - Bezeichnungssysteme für Stähle DIN EN 10088-1    - Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10210    - Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen       und aus Feinkornbaustählen DIN EN 10326    - Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Baustählen       - Technische Lieferbedingungen DIN EN ISO 1461    - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge       (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen DIN EN ISO 4042    - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge Normen der Reihe DIN EN ISO 8501ff - Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von       Beschichtungsstoffen DIN EN ISO 9692-1 - Schweißen und verwandte Prozesse - Empfehlungen zur       Schweißnahtvorbereitung - Teil 1: Lichtbogenhandschweißen,       Schutzgasschweißen, Gasschweißen, WIG-Schweißen und       Strahlschweißen von Stählen DIN EN ISO 13920 - Schweißen - Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen                                - Längen- und Winkelmaße; Form und Lage ISO 6362-4    - Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile aus Knetaluminium und       Aluminium- Knetlegierungen, Teil 4: Strangpressprofile; Maß- und     Formtoleranzen Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke: Fachregelwerk Metallbauerhandwerk - Konstruktionstechnik, Grundlagen und Metallbauarbeiten Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln: BGI 544 - Sicherheitslehrbrief für Metallbau-Montagearbeiten BGI 561 - Treppen BGI 563 - Brandschutz bei Schweiß- und Schneidarbeiten BGI 588 - Merkblatt für Metallroste BGI 606 - Verschlüsse für Türen von Notausgänge Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbau (DASt): DASt 007 - Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle Die Merblätter des Stahl-Informations-Zentrums, insbesondere: MB 382 - Das Kleben von Stahl und Edelstahl rostfrei MB 383 - Plattiertes Stahlblech MB 405 - Korrosionsschutz von Stahlkonstruktionen durch Beschichtungssysteme MB 434 - Wetterfester Baustahl MB 822 - Die Verarbeitung von Edelstahl Rostfrei MB 823 - Schweißen von Edelstahl Rostfrei Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten. Geschweißte Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein von Oxid- und Zunderbelag. Anlauffarben dürfen nicht sichtbar sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das geplante Beschichtungssystem abzustimmen. 2.3 Angaben zur Ausführung 2.3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigenLeistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber anzufordern. Die im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße sind nur Richtmaße. Nach Auftragsvergabe sind die genauen Maße festzulegen und nach Aufmaß vor Ort zu überprüfen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindungen ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden. 2.3.2 Metallbauarbeiten Bei Fenstern und Türen dürfen nur solche Dichtungen eingesetzt werden, die vom Systemhersteller zugelassen sind und Bestandteil der Fenstersystemprüfung (z.B. durch das ift - Institut für  Fenstertechnik in Rosenheim) waren. Vor Übergabe ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit  nachträglichem Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist. Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser sammeln kann, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Öffnungen sind an tiefster Stelle des Falzgrundes (mindestens 3 Stück zwischenzwei Abflussbegrenzungen) mit folgenden Mindestgrößen anzubringen: - 8 mm Durchmesser bei Bohrungen - 5 x 200 mm bei Nuten Die Öffnungen müssen entgratet sein. Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber oder ähnliches sind unzulässig. Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Bei einbruchhemmenden Türen und Fenstern sind druckfeste Hinterfüllungen zwischen Wand und Rahmen an allen Befestigungspunkten einzusetzen. Das gilt entsprechend bei Schallschutzforderungen. Beim Aufmaß auf der Baustelle ist zu beachten, dass die Größe der Leibung und der lichten Öffnung bei Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Im Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung notwendig. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Sind Zargen mit Mörtel zu hinterfüllen und sind die Türblätter eingehängt, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Beim Aufmaß auf der Baustelle ist zu beachten, dass die Größe der Leibung und der lichten Öffnung bei Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Im Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung notwendig. Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die BGV D9 uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung durchgeführt werden. Die Genehmigung soll schriftlich erteilt werden; sie ist auf bestimmte Bauteile, Räume und Zeiten zu beschränken. 2.3.3 Schlosserarbeiten Es dürfen nur Lichtschachtroste und sonstige Gitter zur Ausführung kommen, die mit einer dem üblichen Standard entsprechenden Einbruchsicherung versehen und montiert sind. Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus Sicherheitsgründen geforderte Höhe haben. Das gleiche gilt für den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe sowie für den Abstand zum Fußboden. Dabei sind die Bauordnungen der Länder zu beachten; bei Unklarheiten ist der Architekt zu befragen. Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen Korrosion zu schützen. In Feuchträumen sind nur nicht rostende Teile zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Der Nachweis der Schweißerprüfung für die entsprechenden Arbeiten kann vom Auftraggeber personenbezogen verlangt werden. Ebenso kann der Nachweis über ausgebildete Schweißaufsichtspersonen gemäß DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung, gefordert werden. Alle ausgeschriebenen Stahlbauteile sind grundsätzlich zu entgraten. Die Angabe der Geländerhöhe in der Leistungsbeschreibung beinhaltet lediglich die Länge von OKFF bis UK-Handlauf. Mehrlängen die sich durch Montage an Betonstirnkanten, bzw. durch vergießen in passenden Kernbohrungen ergeben hat der Bieter mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Leistungsbeschreibung umfasst die dargestellte Konstruktion mit möglichst allen Teilen. Knoten- und Anschlussblechen, Klein- und Schweißmaterial ist in die Positionen mit einzukalkulieren und berechtigt den AN nicht zu Nachforderungen. Alle Endstücke von Handläufen, Rohrenden etc. sind dicht zu verschweißen. Alle Anstriche und Grundierungen sind Farbläufer- bzw. Tropfenfrei herzustellen. 2.3.4 Feuerschutzabschlüsse entfällt 2.4 Qualität Die Festlegung hinsichtlich der Qualität des Aussehens der Oberflächen der einzelnen Leistungen erfolgt im Rahmen von Musterausführungen. Für die Herstellung der Konstruktionen und Leistungen sind die tatsächlichen Baumaße zugrunde zu legen. Alle sichtbaren Schweißnähte müssen so geschliffen und poliert werden das keine Blasen, Poren, Grate, oder Verfärbungen sichtbar bleiben. Schweißungen an Stahlbauteilen die einen Anstrich erhalten sind planzuschleifen und Poren/Löcher sind auszuspachteln. Die Rohbautoleranzen richten sich nach DIN 18 201, 18 202, 18 203. Alle Bauteile sind mind. aus ST 37 herzustellen, falls nicht anders genannt ist. Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen Korrosion zu schützen. Biegungen und Kröpfungen von Metallteilen haben frei von Rissen zu sein und dürfen keine Querschnitts- verengungen aufweisen. Alle Verschraubungen, Bolzen, Hutmuttern, Gewinde und sonstige Befestigungsmittel im Außenbereich sind zwingend in VA zu wählen. Muster/Musterausführungen Zur Festlegung des Ausbaustandards sind grundsätzlich alle für den Einbau vorgesehenen Materialien zu bemustern. 2.5 Korrosionsschutz Stahlbauteile die eine Feuerverzinkung erhalten sind in den Positionen gekennzeichnet. Darüber hinaus erhalten alle Stahlbauteile eine Grundierung. Die Koordination für den rechtzeitigen und zwischenzeitlichen Malerbeginn hat der AN in voller Verantwortung zu übernehmen und der Bauleitung anzuzeigen. Der AN hat die erf. Sandstrahlarbeiten und die Grundbeschichtungen durch eine Malerfirma in der Werkstatt auszuführen. Alle Stahlkanten sind grundsätzlich mit einem Radius von 2mm zu runden/brechen. Freiliegende Ecken von Stahlbauteilen sind mit einem Radius von 1 mm zu runden / brechen. Lochbleche sind grundsätzlich wenn nicht anders beschrieben allseitig mit ungelochten Rändern auszuführen. Grundsätzlich sind bei vor Ort auszuführenden Schweißarbeiten alle angrenzenden Bauteile in ausreichendem Maß zu schützen. 2.6 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Die Dimensionierung der tragenden Teile des Treppengeländers, Geländers, Brüstungsgeländers, der Sichtschutzelemente einschließlich Holzfüllung ist durch den AN durch eine statische Berechnung zu bestätigen und nachzuweisen. Die Verankerung hat bei langen Elemeten aufgrund von Temperaturveränderungen in längs Richtung verschieblich zu erfolgen. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen ist vom Auftragnehmer durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind erst nach Absprache mit dem Auftraggeber zu entfernen. Werden vom Auftraggeber für den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des Bauwerks zusätzliche Schutzvorrichtungen gefordert, so sind das Besondere Leistungen. Das gilt entsprechend für Ersatzhandlungen, z.B. das Aushängen von Türen, als zwischenzeitliche Maßnahme. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Bauseitig wird in der Regel ein 230-Volt-Anschluss vorgesehen und bereitgestellt. Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.5. der ATV/DIN 18360. Abschnitt 4.2.4 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter Beachtung  der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitgeteilten Auflagen, ggf. durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die Preise einzurechnen. 2.5 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
ZTV Metallbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische  Vertragsbedingungen 1.   Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. 2.     Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten.         Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere Erwähnung zur    vertraglichen Leistung. 3.     In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus    der Einhaltung der    UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen. 4.     In die Preise sind einzurechnen:         - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen         - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Wege und Straßen         - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der    eigenen Arbeiten         - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches 5.     Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 6.     Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen. 7.     Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das Vorhalten von    Schutz- und Arbeitsgerüsten    gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in dieEinheitspreise einzurechnen. 8.     Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 9.     In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. 10.    Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen. 11.    Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 R4
01
R4
01.01 Innengeländer
01.01
Innengeländer
01.02 Außengeländer
01.02
Außengeländer
01.03 Geländer Dachterasse
01.03
Geländer Dachterasse
01.04 Sichtschutz
01.04
Sichtschutz
01.05 Absturzsicherung Spielplatz
01.05
Absturzsicherung Spielplatz
01.06 Abstellbox
01.06
Abstellbox
01.07 sonstiges
01.07
sonstiges
02 1902
02
1902
02.01 Innengeländer
02.01
Innengeländer
02.02 Außengeländer
02.02
Außengeländer
02.03 Geländer Dachterasse
02.03
Geländer Dachterasse
02.04 Sichtschutz
02.04
Sichtschutz
02.05 Abstellbox
02.05
Abstellbox
02.06 sonstiges
02.06
sonstiges
03 Fab 22
03
Fab 22
03.01 Innengeländer
03.01
Innengeländer