Estricharbeiten
Fabriciusstraße
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt Die R4 GrundVermögensGesellschaft mbH & Co. KG und der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG als Bauherren planen, mehrere benachbarte Gebäude: Fabriciusstraße 2 – 6 und Bramfelder Chaussee 9 - 15 in Hamburg-Wandsbek abzureißen und die Grundstücke neu zu bebauen. Das Bauvorhaben „Fabriciusstraße/Bramfelder Chaussee“ ist ein Wohnge- bäude mit 103 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten. Die Geschossigkeit streckt sich über fünf und sechs oberirdische Ge- schosse, sowie einen achtgeschossigen Gebäudeteil im Eckbereich Fabricius- straße/Bramfelder Chaussee. Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Hier befinden sich Abstell- und Technikräume sowie die Tiefgarage. Die Tiefgarage bietet Platz für 35 PKW (davon 4 Stellplätze auf Schiebepaletten) und wird über eine Rampe von der Fabriciusstraße aus erschlossen. Sieben Hauseingänge mit Treppenhaus und Aufzug ermöglichen die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen. Alle gewerblichen Nutzungen erhalten eigene externe Eingänge im Erdgeschoss. Die Geschosshöhe im gesamten Projekt beträgt 2,85 m, daraus resultiert eine lichte Höhe von 2,51 m. In der obersten Etage des achtgeschossigen Eckgebäudes sowie im gesamten Erdgeschoss ergeben sich aufgrund der Niveauunterschiede im Gelände und auf Wunsch der Bauherren größere Geschosshöhen.      Das BV Fabriciusstraße wird zeitgleich realisiert, hierbei handels es sich     um den Anriß und Neubau eines HAuses mit 8WE
allgemeine Angaben
Auszug FLB 4.1  Deckenbelag in Wohnungen (Zimmer und Flure): Anforderungen Estrich incl. Trennlagen, Trittschall- und Ausgleichsschichten: Mit schwimmendem Zementestrich, Dicke 50 mm, Nutzlast bis 2,0 KN/m2 als CT-F5-S60 gem. DIN EN 13813 abgerieben und geglättet gemäß DIN 18202 Tab. 3, Zeile 3, mit Trenn- und Gleitlage: 2-lagig PE-Folie auf Trittschall- und Ausgleichschicht aus EPS-Hartschaumplatten, frei von FCKW und HFCKW, mit Schallschutzanforderung, Anwendungstyp: DEO dm nach DIN V 4108-10. Decken-(Regel-)Aufbau: 1,0 cm Bodenbelag incl. Ausgleich, Spachtel, Kleber 5,0 cm Estrich 3,0 cm Trittschalldämmung, s´30 MN/m3, c 5 mm, WLS040 6,0 cm Dämmung für Heizungs- und Elektroleitungen 18,0 cm Stahlbetondecke Abhangdecken in Teil-Gewerbeflächen (im Bereich der haustechnischen Lei- tungsführungen) sowie in den Küchen und Bädern der EG-Wohnungen, in Tro- ckenbau mit Metallständerwerk, Ausführung entsprechend Herstellerangaben, Beplankung 1-lagig, d=12,5 mm. Die vorstehenden Kosten für die Gewerbe sind nur als Einheitspreise anzubieten. Decke über dem Untergeschoss zusätzlich zur Trittschalldämmung mit Wär- medämmung unter dem Estrich. 5.2 Anforderungen Estrich in Treppenräumen, incl. Trennlagen, Trittschall- und Ausgleichsschichten: - Hauptpodest mit schwimmendem Zementestrich, wie vor beschrieben, auf Trittschall- und Ausgleichschicht - Estrich-Gesamtdicke incl. Dämm-Trennlage i.d.R. 5 cm.
Auszug FLB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2 BESONDERER TEIL  -  Estricharbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV DIN 18353    - Estricharbeiten, Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 4102   - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109   - Schallschutz im Hochbau DIN 52270   - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen -       Begriffe, Lieferformen, Lieferarten DIN EN 826      Wärmedämmstoffe für das Bauwesen -                                          Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1264-4   - Fußboden-Heizung - Systeme und Komponenten       - Teil 4:   -   Installation DIN EN 13318   -   Estrichmörtel und Estriche - Begriffe DIN EN 13454-2   -   Calciumsulfat-Binder, Calciumsulfat       Compositbinder und Calciumsulfat- Werkmörtel für       Estriche - Teil 2: Prüfverfahren DIN EN 13813   -   Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche -       Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften       und Anforderungen Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln: Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI): A 12 Teil 1   -   Industrieestriche - Ergänzungen zu DIN 18560 -                              Zementestrich, zementgebundener Hartstoffestrich A 12 Teil 2-1   -   Industrieestriche - Ergänzungen zu DIN 18560 -                              Konventioneller Anhydritestrich Merkblätter und Richtlinien des Bundesverbandes Systemböden e.V.: Nr. 12 - Oberflächenübergang bei Systemböden Allgemeine techn. Vertragsbedingungen Anwendungsrichtlinie zu DIN EN 13213 - Hohlböden Merkblätter der Industriegruppe Estrichstoffe (IGE) und des Industrieverbands Werk-Mörtel (IWM): Nr. 1    - Fließestriche auf Calciumsulfatbasis in Feuchträumen Nr. 2    - Austrocknung von Fließestrichen auf Calciumsulfatbasis Nr. 3    - Calciumsulfat-Fließestriche auf Fußbodenheizung Nr. 4    - Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von                 Calciumsulfat-Fließestrichen Nr. 5    - Fugen in Calciumsulfat-Fließestrichen BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB): -    Hinweise zur Beurteilung und Vorbereitung der Oberfläche von     Anhydrit-Fließestrichen -    Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 1: Fugen in Industrieestrichen -    Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in Estrichen und    Heizestrichen auf Dämmschichten nach DIN 18 560 -    Untergründe für Industrieestriche - Anforderungen, Prüfung und      Vorbehandlung -    Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden -    Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung -    Hinweise zur Verlegung von Fließestrichen auf Calciumsulfatbasis -    Abdichtungen nach DIN 18195 - Teile 4 und 5 Arbeitsrichtlinien -    Abdichtungen nach DIN 18195 - Teile 8, 9 und 10.Ergänzung      der Arbeitsrichtlinien für die Teile 4 und 5 -    Hinweise zur Verlegung von dicken Zement-Verbundestrichen -    Hinweise zur Auswahl von Zementen für die Estrichherstellung      im Wohnungs- und Verwaltungsbau -    Hinweise für Estriche im Freien, Zement-Estriche auf Balkonen und    Terrassen -    Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen -    Verlegung von MW-Trittschalldämmplatten nach DIN EN 13162 -    Verlegung von EPS-Trittschalldämmplatten nach DIN EN 13163 -    Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen -    Hinweise für die Verlegung von Estrichen in der kalten Jahreszeit -    Arbeitsanweisung CM-Messung -    Ablaufprotokoll für die Herstellung beheizter Fußbodenkonstruktionen -    Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs -    Rohre, Kabel und Kabelkanäle auf Rohdecken. Hinweise für      Estrichleger und Planer, Teil Estrichtechnik -    Hinweise zur Planung, Verlegung und Beurteilung sowie      Oberflächenvorbereitung von Calciumsulfatestrichen -    Ausgleichschichten aus Leichtmörtel -    Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen -    Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden -    Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung IVD-Merkblätter des Industrieverbands Dichtstoffe e.V., insbesondere: Nr. 1:       Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen Nr. 3:       Konstruktive Ausführung und Abdichtung der Fugen                 in Sanitär- und Feuchträumen Nr. 4:       Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-                  Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen Güteschutz: RAL-RG 818 - Güteschutz Estriche - Gütesicherung Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis über das Herstellungsdatum kann verlangt werden. Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. 2.3 Angaben zur Ausführung 2.3.1 Allgemeines Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem von der Bauleitung in Erfahrung zu bringen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung zu vereinbaren. Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind gemeinsam mit der Bauleitung vorher festzulegen. Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken -, so ist über die Bauleitung eine Entscheidung zu fordern. Für den Bodeneinstand von Zargen in den Estrich sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen. Aussparungen sind zu schalen. Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen. Für Gefälleestrich muss das Gefälle in einer Estrich-Unterschicht ausgeführt werden. Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen, dass - wenn nicht anders angegeben -, Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Vor Arbeiten, die  Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertig gestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden aufnehmen kann. 2.3.2 Dämmungen Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden. Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind und ein Überstand über OK-Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger grundsätzlich nicht abgeschnitten werden. Ist die Wandbekleidung nicht bis zur Rohdecke geführt und befindet sich der Absatz noch innerhalb des Fußbodenaufbaus, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Dämmstoffstreifen als Auflage für die abgewinkelten Randstreifen eingebracht werden. Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den Vorleistungen, die sich nachteilig auf die Schalldämmung auswirken können, sind  dem Auftraggeber mitzuteilen. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige Fugenüberdeckung vorzunehmen. Dämmstoffe dürfen keinesfalls Hohlstellen im Fußboden ergeben. Falls die Rohdecke unzulässige Toleranzen aufweist, ist nach Rücksprache mit der Bauleitung ein Ausgleichsestrich aufzubringen. Hohlräume zwischen und unterhalb von Rohren sind ggf. durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späterem Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich erforderlich. Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial durch Transportbewegungen etc. auszuschließen. Dämmschichten auf nicht unterkellerten Fußböden sind gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. Sofern Fließestrich auf die Dämmung aufgebracht wird, ist die Abdeckung der Dämmung wasserundurchlässig durch Kleben oder Schweißen der Überlappungen wasserundurchlässig auszuführen. 2.3.3 Fugen Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Risse, die sich gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen. Erforderliche Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen. Fugen sind auch dort anzulegen, wo Körperschallübertragung vermieden werden soll. Ist bei schwimmenden Estrichen ein Höhenversatz der Platten nicht auszuschließen, sind sie so zu verdübeln, dass eine horizontale Bewegung  möglich ist. Scheinfugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nichtsaugende Materialien zu verwenden. 2.3.4 Heizestrich Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen. Ungebundene Schüttungen dürfen nicht als Ausgleichsschichten verwendet werden. Bewegungsfugen sind unabhängig vom Belag auch beim Zusammentreffen verschiedener Flächen, z.B. in Türen, anzuordnen. Bewegungsfugen müssen mindestens 5 mm breit sein.Der Auftragnehmer hat den Estrich zum Beheizen nach seiner Maßgabe freizugeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Besondere Hinweise für die Ausführung Besondere Hinweise für die Ausführung 1. Dämmstoffe Folgende Anforderungen müssen an die Dämmstoffe hinsichtlich der Entflammbarkeit gestellt werden: Die Dämmwerte nach DIN 4108 Wärmeschutz DIN 4109 Schallschutz müssen erreicht werden. 2. Besondere Leistungen: Folgende besondere Leistungen sind nach VOB-Teil A, DIN 1960 - ⌡9, Ziffer 2, letzter Absatz, zu erbringen (Maßnahmen zum Schutz von Bauwerksteilen, Abdeckungen, Schutzanstriche und dergleichen): Art: Prüfen der vorhandenen Untergründe hinsichtlich Beschaffenheit. 3. Hindernisse Hindernisse / Besonderheiten nach VOB - Teil C sind zubeachten: Art: vorhandene Massivdecken Vorzusehene Maßnahmen: Sauberes, höhengerechtes Einbauen des Estrichs Estricharbeiten DIN 18 350 Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zur vertraglichen Leistung gehören. VOB Teil B, DIN 1961. Folgende Leistungen sind Nebenleistungen: Einrichten und Räumen der Baustelle. Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte und dergleichen. Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschließlich des Vorhaltens der Meßgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte, jedoch nicht Leistungen nach B ⌡ 3 Nr. 2 Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen. Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers. Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlußstellen zu den Verwendungsstellen. Liefern der Betriebsstoffe. Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge. Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen auf der Baustelle bzw. von den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Übergabestellen zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern. Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muß, und seine etwa erforderliche Beseitigung. Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren. Vorlegen erforderlicher Muster. Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Öl, Farbreste u.ä., soweit sie von anderen Unternehmern herrührt und besonderes Reinigen mittels Staubsauger, Hochdruckreiniger u.ä.. Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes innerhalb der Toleranzen nach DIN 18202/05.86, Tabelle 3, Zeilen 2 + 3, jedoch bei Estrichen ausfließfähigen Massen nur bis 20 % der vorgeschriebenen Nenndicke. Herstellen der Anschlüsse der Estriche an angrenzende eingebaute Bauteile wie Wände, Schwellen, Säulen, Rohrleitungen, Zargen,Bekleidungen, Anschlagschienen, Vorstoßschienen, Bodenabläufe u.ä. Entfernen des Überstandes von Randstreifen, vor Verlegen der Bodenbeläge.
Besondere Hinweise für die Ausführung
01 Bauteil R4
01
Bauteil R4
01.01 Estricharbeiten Wohnungen
01.01
Estricharbeiten Wohnungen
01.02 Gewerbe
01.02
Gewerbe
02 Bauteil 1902
02
Bauteil 1902
02.01 Estricharbeiten Wohnungen
02.01
Estricharbeiten Wohnungen
02.02 Seniorentreff
02.02
Seniorentreff
02.03 Gewerbe
02.03
Gewerbe
03 Bauteil Fab 22
03
Bauteil Fab 22
03.01 Estricharbeiten Wohnungen
03.01
Estricharbeiten Wohnungen
04 sonstiges
04
sonstiges
04.01 sonstiges
04.01
sonstiges