Elektroinstallation
ExpoPark-Gesundheitszentrum
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV ) für Bauleistungen nach DIN 18299 Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der GPHI. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt GPHI nicht an, auch dann nicht, wenn GPHI nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie finden daher keine Anwendung, es sei denn, GPHI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) sowie die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung, wobei vorrangig die nachfolgenden Regelungen Anwendung finden. Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel. 1.   Gesetze und Verordnungen Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO- Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richt- linien der Gemeinde - Unfall - Versicherer. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen / BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Alle in den nachfolgenden Vorbemerkungen der Einzelwerke beschriebenen Leistungen werden ergänzend bzw. abweichend zur VOB vereinbart und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.   Baustelleneinrichtung (BE) Durch den Auftraggeber wird ein Sanitär - und Toilettencontainer im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Dieser wird für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Lagerflächen für die eigene BE des AN und ggf. erforderliche Lagerfläche für Material stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung (Absprache mit BL des Auftraggebers erforderlich). 3.    Parken auf der Baustelle Wahrend der Baumassnahme werden keine anderen Baufirmen oder private Fahrzeuge auf das Baufeld fahren. Der AN hat sich hier komplett selbst zu organisieren. 4   Angaben zur Ausführung 4.1   Allgemein Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, Herstellung und Montage, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders beschrieben. 4.2   Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im Leistungsverzeichnis  werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit. 4.3   Bauseits gestellte Hebegeräte und Gerüste Ein Fassadengerüst sowie ein Baukran wird bauseits gestellt. 4.4    Personaleinsatz auf der Baustelle Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt. Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen. Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden. Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die Baustellenordnung zu unterschreiben. Eine Gefährdungsbeurteilung ist seitens des Auftragnehmers vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 4.5   Arbeitssicherheit Der AN hat im Rahmen seiner Leistungserbringung dafür Sorge zu tragen, dass Unfälle, Beinaheunfälle oder unsichere Situationen vermieden werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe sein betriebliches Sicherheitsmodell (sofern es GPHI noch nicht vorliegt) darzulegen, aus welchem ersichtlich ist, wie die unfallfreie Abwicklung des Leistungsumfangs geplant ist. Bei der Baustelle handelt es sich um eine Baustelle, bei der die Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung erforderlich ist. Alle für den AN tätigen fremdsprachigen Personen müssen besonders sorgfältig eingewiesen und beaufsichtigt werden. Für eine einwandfreie Verständigung mit Ihnen hat der AN zu sorgen. Darüber hinaus wird mindestens ein deutschsprachiger Vertreter der Bauleitung (z.B. Polier) auf der Baustelle gefordert. Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, wennn dieser dem nicht nachkommt. Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen. 4.6   Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare Materialreste sind gemäß den aktuellen Bestimmungen zu entsorgen 4.7   Ausführung von Leistungen zum Nachweis Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der preislichen Prüfung. 4.8   Behinderungsanzeige Bei Behinderung der Ausführung (§ 6 Nr. 1 VOB/B) hat der AN mit der schriftlichen Behinderungsanzeige eine Schadensprognose, zumindest aufgeschlüsselt nach Kostenart, wenn möglich auch nach Kostengröße, abzugeben. 4.9   Verzug Droht der AN mit der Einhaltung von Ausführungsfristen in Verzug zu geraten, werden alle Abhilfemaßnahmen wie z. B. Mehrschichtbetrieb o. ä., die zur Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlich werden, nicht vergütet. 4.10   Sonderbauweisen Es ist dem AN freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst entsprechen. Änderungsvorschläge des ANs  insbesondere, wenn diese zu einer wirtschaftlicheren Ausführung oder Beschleunigung der Bauzeit führen  können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe beigefügt werden. 4.11   Anlieferung / Lagerung von Material Falls Materialien bauseits angeliefert werden, hat sie der AN kostenfrei für den AG abzuladen und zwischenzulagern. Mit dem Beginn des Abladens gehen sie in die Obhut des AN über. Der AG kann die Beibringung eines Nachweises über den Verbleib der Materialien verlangen. 4.12   Unklarheiten im LV Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat er die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon in anderer Form gegeben hat. 4.13   Massenmehrungen Sind wesentliche Massenmehrungen mit Auswirkungen auf den vereinbarten Termin erkennbar, so hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 5.   Aufschlüsselung Einheitspreise Im Auftragsfalle müssen die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise falls nicht im Angebot ausgeführt auf Verlangen des AG nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt werden. 6.   Kalkulationsunterlagen Der AG behält sich vor, bei Auftragserteilung die Hinterlegung der Kalkulation des AN in geschlossenem Umschlag zu verlangen. Ebenso behält sich der AG vor, die Kalkulationsunterlagen für Nachtragsangebote zu verlangen. 7.   Preisbildung Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben. Die Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und Materialpreissteigerungen. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten. 8.   Nachtragsangebote Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Kalkulationsnachweise sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigen- mächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftrag- nehmer hat sie auf Verlangen unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine Kosten. Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nichterfolgt, so gelten die vom Auftraggeber später bekannt- gegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 10 Werktagen widerspricht. 9.   Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach zeichnerischen Unterlagen und örtlichen Aufmaßen gemäß VOB / C so weit in den speziellen Vorbemerkungen der Gewerke nichts Abweichendes beschrieben ist. 10.   Mengen Abschlagsrechnungen Mengenangaben des AN in Abschlagsrechnungen werden den Zahlungen hierauf nur als Schätzungen zugrunde gelegt. Verbindlich sind allein die Mengen, die der AG aufgrund der Abrechnung anerkennt. 11.   Mengenvordersätze Die im LV angegebenen Mengenvordersätze beinhalten die Gesamtmengen der zu erbringenden Leistung nach Fertigstellung aller Arbeiten. In Abhängigkeit vom Baufortschritt müssen auch kleinere Einzelmengen eingebaut oder geliefert werden. Der AN hat auch bei der Erbringung von kleinen Teilmengen nicht den Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Mindermengen, gesonderte Transportzuschläge, -kosten o. ä. 12.   Benutzung vor der Abnahme Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als Leistungsfeststellung kontrolliert und protokolliert und stellen keine Abnahme im Sinne der VOB / B § 12 dar . Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt. 13.   Gerüste und Hebezeuge Sämtliche Gerüste und Hebezeuge, die für die vollständige Erbringung der Leistung erforderlich werden, sind, abweichend zur VOB, in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden übernimmt GPHI in keinem Fall die Haftung. 14.   Schlechtwetter-Regelung Alle Arbeiten sind bis zu den nachfolgend definierten Bedingungen auszuführen, die dafür notwendigen Aufwendungen, Materialien, Schutzmaßnahmen etc. sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eine Unterbrechung der Arbeiten erfolgt nur bei: geschlossener Schneedecke, Windstärke >  6 Beaufort,  24 - stündige Niederschlagshöhe > 30 mm, Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für Mauerwerksarbeiten gemessen um 9:00 Uhr, Lufttemperatur < 0 Grad Celsius für Betonarbeiten gemessen um 9 :00 Uhr Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen am gleichen Tag beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten des Deutschen Wetterdienstes die der Auftragnehmer vorzulegen hat. 23.    Baustoffe und Einbauteile Sämtliche Baustoffe und Einbauteile müssen hinsichtlich ihrer Art und ihrer Verarbeitung den bei Ausführung aktuellen DIN-Vorschriften oder anerkannten bautechnischen Richtlinien entsprechen. Ist zum Zeitpunkt der Ausführung bereits absehbar, dass sich Normen oder Richtlinien bis zur Abnahme ändern werden, muss die Leistung und müssen Baustoffe und Bauteile so ausgeführt werden, dass sie den bei Abnahme bestehenden Normen oder Richtlinien entsprechen. Ungeachtet dessen muss die Werkleistung des AN zum Zeitpunkt der Abnahme sämtlichen zu diesem Zeitpunkt gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. GPHI kann einen Gütenachweis für diese Materialien verlangen. GPHI ist berechtigt, die Verwendung nicht normgerechter und ungeeignet erscheinender Materialien abzulehnen. 29.   Gewährleistung (Wird in den Werkverträgen von GPHI geregelt) 30.   Übergebene Unterlagen Folgende Zeichnungen werden im pdf-Format zum Leistungsumfang des LV beigefügt. Ausschreibungsunterlagen: Die Anlagen zur Ausschreibung sind in der Mail zur Angebotsanfrage aufgelistet bzw. über die Ausschreibungsplatform Cosuno einsehbar und werden hier nicht gesondert aufgeführt. Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details, etc.) werden lediglich digital zur Verfügung gestellt. 31.    Planmanagment Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Werk- und Montageplanung des AN / Muster des AN vor Fertigungsbeginn sind die Werk- und Montageplanungen durch den AN mit allen Leistungen auf der Grundlage der bauseitigen Ausführungspläne des Architekten des AG und der eigenen örtlichen Aufmaße des AN herzustellen. Anschließend sind durch den AN die Werk- und Montageplanungen beim Architekten des AG zur Prüfung auf den Poolarserver einzureichen. Die Korrekturen des Architekten sind final einzuarbeiten. Die Fertigung darf erst nach Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch den Architekten und AG erfolgen. Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich durch den AG. Die Kosten für die statischen Nachweise, sowie die Erstellung der Werk- und Montageplanungen und der Bemusterung bis zur Ausführungsreife,  sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG Neubau ExpoPark Gesundheitszentrum 1.    Allgemeine Beschreibung Gegenstand des Projekts ist die schlüsselfertige Errichtung eines Spezialarztzentrums mit integriertem Kliniktrakt. Das medizinische Leistungsspektrum konzentriert sich auf die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Die vorgesehenen Nutzer des Gebäudes sind etablierte Facharztpraxen, die durch die räumliche Bündelung Synergien in Diagnostik, Therapie (operativ und nichtoperativ) sowie Rehabilitation erschließen. Geplant ist eine vorrangig privatärztlich ausgerichtete Nutzung. Gebäudekennzahlen - NGF 3.486 m2 - BGF 4.180 m2 - BRI 18.360 m3 - Etagen: 3 (EG - 2.OG) - Länge ca. 71,50m - Breite ca. 31,95m - Höhe ca. 12,68m 1.1    Grundstücks und Erschließeung Die medienseitige Erschließung des Grundstücks erfolgt über die jeweils zuständigen örtlichen Versorgungsunternehmen. Dies umfasst die Anbindung an das Trinkwassernetz, das Stromnetz, das Breitbandkabelnetz sowie die Regen- und Schmutzwasserentsorgung. Das Grundstück gilt gemäß Baugesetzbuch (BauGB) als voll erschlossen. 1.2    Wärmeschutz Im Bereich des Wärmeschutzes wurde der Effizienzhausstandard EG 40 / EH 40 vereinbart. 1.3    Barrierefreiheit und Zugänglichkeit Die barrierefreie Erschließung aller Mietbereiche ist sichergestellt: Diese sind entweder ebenerdig zugänglich oder per Aufzug erreichbar. Barrierefreie Sanitärräume (WC) sind in der Planung berücksichtigt. 2.    Lage der Baustelle Das Bauvorhaben befindet sich auf dem ehemaligen EXPO-Gelände in der Straße der Nationen, 30539 Hannover, gegenüberliegend des dortigen Messeparkplatzes. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Straße der Nationen. 3.   Angaben zur Ausführung 3.1    Erdarbeiten und Gründung Zur Herstellung der Gründungsebene wird der Mutterboden im Bereich des Bauwerks abgeschoben. Ein Teil des Oberbodens wird für den späteren Wiedereinbau auf dem Baufeld zwischengelagert. Der Bodenaushub unterhalb des Gebäudes weist gemäß vorliegendem Bodengutachten keine relevanten Verunreinigungen oder Belastungen auf (LAGA Z0) und ist grundsätzlich für den Wiedereinbau geeignet. Kalkulatorisch ist derzeit eine Abfuhr des Z0-Materials vorgesehen. Unterhalb der Bodenplatte wird entsprechend statischer Vorgaben ein Bettungspolster mit 30 cm Stärke eingebaut. Die Gründung erfolgt gemäß statischer Vorgaben und dem Baugrundgutachten. Vorgesehen ist eine Sohlplatte mit Fundamenten. Die Aufzugsunterfahrt wird als WU-Konstruktion ausgebildet. Die gesamte Gründung wird entsprechend der statischen Berechnungen umgesetzt. 3.2    Rohbau Das Gebäude wird in Massivbauweise hergestellt aus Stahlbeton und Kalksandstein. Nichttragende Innenwände werden in Trockenbau hergestellt. Der obere Abschluss erfolgt als Flachdach in Stahlbetonbauweise als WU-Dachkonstruktion. Der Dachaufbau erfolgt als Umkehrdach mit extensivem Gründach, Kiesbereichen und Terrassenbereichen mit Plattenbelag. Die Entwässerung erfolgt über außenliegende Falleistungen. 3.3    Fassaden Die Fassaden werden als Wärmedämmverbundsystem mit Mineralwolldämmplatten (Baustoffklasse A) und eingefärbtem Oberputz ausgeführt. Das Erdgeschoss erhält eine Bekleidung mit Riemchen im NF-Format. Das Haupteingangselement wird als großflächig verglaste Pfosten-Riegel-Konstruktion mit Automatik-Drehtür gemäß Ansichten ausgeführt. 3.4   WU-Dachkonstruktion Die Dachkonstruktionen über dem 2. Obergeschoss (Dachgeschoss - Hauptdach) sowie in Teilbereichen über dem 1. Obergeschoss (Staffelgeschoss - Nebendächer "West" und "Süd") werden aus Wasserundruchlässigem Stahlbeton hergestellt. Das bedeutet, dass es keiner weiteren flächigen Abdichtung bedarf. Alle Bohrungen/Verankerungen in den WU-Stahlbeton dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers durchgeführt werden und 80 mm nicht überschreiten und MÜSSEN zusätzlich mit 2-komponenten-Mörtel fachgerecht eingedichtet werden.
BAUBESCHREIBUNG
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Inhalt: 1.1 Allgemeines 1.2 Stoffe und Bauteile 1.3 Ausführung 1.4 Nebenleistung 1.5 Aufmaß, Abnahme, Gewährleistungsfristen 1.6 Insgemeinkosten ---------------------------------------------------- 1.1 Allgemeines 1.1.1 Für die Erstellung technischer Einrichtungen gelten alle zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden VDE-/VDI-Richtlinien, ASR, UVV, DIN-/EN-Normen und sonstige, örtlichen Bauauflagen sowie Richtlinien und Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen. Darüber hinaus gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik. 1.1.2 Die dem Leistungsverzeichnis (LVZ) zugrundeliegenden Zeichnungen dienen der Erläuterung des Leistungsumfanges. Für die Ausführung maßgebend sind das Leistungsverzeichnis und die endgültigen Ausführungspläne 1.2. Stoffe und Bauteile 1.2.1 Die Anlagen müssen in allen Teilen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, betriebssicher, wartungsarm und wirtschaftlich arbeiten. 1.2.2 Die angebotenen Materialien und Gegenstände müssen den Beschriebenen in vollem Umfang entsprechen. Alle Materialien müssen neuwertig, d.h. ungebraucht sein. 1.2.3 Bei gleichartigen Bauteilen sind grundsätzlich einheitliche Fabrikate zu verwenden. 1.2.4 Einbau- und Verarbeitungsanweisungen der Geräte/Werkstoff-Hersteller sind genauestens zu beachten. 1.2.5 Sämtliche Tragekonstruktionen müssen einen dem Einbauort und der Verwendung gerecht werdenden Korrosionsschutz nach DIN EN 1090 erhalten. 1.2.6 Die Zuverlässigkeit und Verwendbarkeit der im LVZ aufgeführten Materialien hat der Auftragnehmer vor Ausführung verbindlich zu prüfen. 1.2.7 Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen in Form und Anzahl zu ändern. Für im LVZ aufgeführte oder sich ändernde Positionen ist vor der Ausführung ein detailliertes Nachtrags- bzw. Änderungsangebot einzureichen. Dieses Angebot muß unter Bezugnahme auf die Positionen des LVZ‘s gegliedert sein und folgende erläuternde Angaben enthalten: - Begründung der Änderung bzw. des Nachtrages - voraussichtliche Massen - aus dem Hauptangebot entfallende Positionen mit Preisen und Massen - daraus resultierende Mehr- oder Minderkosten. 1.3 Ausführung 1.3.1 Der Auftragnehmer haftet allein für die von ihm als Unternehmer zu vertretenden Mängel und Maßnahmen. 1.3.2 Montagepläne sind termingerecht vor Verwendung auf der Baustelle zur Genehmigung vorzulegen. Sie müssen die notwendigen bauseitigen Lieferungen und Erstellungen enthalten. 1.3.3 Bauseits einzubauende Materialien hat der Auftragnehmer mit genauen Montagerichtlinien rechtzeitig und unaufgefordert an die einbauende Firma zu übergeben. Die Haftung und Gewährleistung für diese Materialien bleibt bis zur Abnahme beim Auftragnehmer. 1.3.4 Für alle bauseitigen Leistungen, die für die vertragsgemäße Erstellung der Anlagen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer die notwendigen Angaben zweifelsfrei und rechtzeitig einzureichen. 1.3.5 Der Auftragnehmer muß grundsätzlich bei Fabrikats- abweichungen vom LVZ für alle sichtbar bleibende Installationen Muster vorlegen. 1.3.6 Die Farbe von Anstrichen ist grundsätzlich mit der Bauleitung bzw. der Architektur abzustimmen. 1.3.7 Bedienungselemente (Armaturen, Klappen, usw.) in Rohr- und Kanalnetzen sind leicht zugänglich und demontierbar einzubauen, erforderliche Revisionsöffnungen sind anzugeben und zu kennzeichnen. 1.3.8 Leitungen in Wand- und Deckendurchführungen sind mit Mineralfasermatten der Baustoffklasse A DIN 4102 zu umwickeln, bzw. mit zugelassenem Brandschutzmaterial auszustatten; Dehnfugen sind elastisch zu überbrücken. 1.3.9 Alle Wand- und Bodenanschlußfugen von Einrichtungen und sichtbar bleibenden Leitungen sind - soweit erforderlich - mit alterungsbeständiger und dauerelastischer Dichtungsmasse abzudichten. 1.3.10 Die Aufstellung aller Aggregate hat so zu erfolgen, dass keine Körperschallübertragung auf das Gebäude auftreten kann. 1.3.11 Für die Anschlüsse von Nebengewerken herangeführte Energien, Medien und Entsorgungseinrichtungen sind an den Anschlußstellen Stutzen, Flansche, Klemmen und Verschraubungen mit Gegenstücken vorzuhalten. 1.4. Nebenleistungen Folgende Leistungen - z.T. entgegen VOB, Teil C - sind Nebenleistungen und als solche in die Einheitspreise einzukalkulieren: 1.4.1 Planungsleistungen - Schlitz- und Durchbruchspläne prüfen - Ausführungsplanung fortschreiben und eine Werk- und Montageplanung erstellen 1.4.2 Bauleistungen - Bohren von Löchern für Befestigungen jeder Art und Einsetzen von Befestigungen - kleinere Stemm- und Durchbruchsarbeiten für Rohrleitungen und Kanäle - Sicherung von Leitungen in Wand- und Deckendurch- führungen - Arbeitsbühnen und Schutzgerüst, auch über 2m Höhe - Absetzen, Einführen und Anklemmen der Netzkabel, Steuer- und Motorkabel einschl. Kabelverschraubungen 1.4.3 Inbetriebnahme, Revision - Spülen von Rohrleitungen, auch abschnittsweise, entsprechend dem Baufortschritt - Abdrücken von Rohrleitungen, auch abschnittsweise, entsprechend dem Baufortschritt - Reinigen von Kanälen vor deren Einbau, Entfernen von Bauschutt nach Montage - Einregulieren der Anlagen - Einweisung des Bedienungspersonals - Revisionsunterlagen - Gebühren für behördliche Genehmigungen und Abnahmen von Anlagen und Anlagenteilen, ausgenommen TÜV-Gebühr für einmalige Abnahme 1.5 Aufmaß, Abnahme, Gewährleistungsfristen 1.5.1 Das Aufmaß ist gemeinsam mit dem Auftraggebe durchzuführen und in einer Messurkunde (2-fach) festzuhalten. Die Aufmaßzusammenstellung, nach den Positionen des LVZ‘s gegliedert, ist vom Auftragnehmer anzufertigen. 1.5.2 Nach Fertigstellung der Anlage hat der Auftragnehmer die förmliche Abnahme beim Auftraggeber zu beantragen. Über die Abnahme der Anlage wird durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter ein Protokoll angefertigt. 1.5.3 Werden durch Verschulden des Auftragnehmers mehrere Abnahmen erforderlich, so ist er zur Kostenerstattung verpflichtet. 1.5.4 Spätestens zur Abnahme sind die Revisionsunterlagen vorzulegen. Werden sechs Wochen nach Abnahme die zugehörigen Revisionsunterlagen nicht dem Auftraggeber vorgelegt, so ist dieser berechtigt, diese auf Kosten des Auftragnehmers erstellen zu lassen. Nach dem festgelegten Termin eingereichte Unterlagen brauchen nicht mehr angenommen zu werden. 1.5.5 Mit der Schlussrechnung sind einzureichen: - Abnahmeprotokolle, Prüfprotokolle - Aufmaßzusammenstellung - Revisonsunterlagen lt. LVZ Nachfolgend genannte Anforderungen werden an die aufgeführten Unterlagen gestellt. A. Bedienungsanweisung Die Bedienungsanweisung muss zur Einweisung vorliegen. Die Bedienungsanweisung muss auch nicht fachkundig geschultem Personal die korrekte Bedienung und Wartung der Anlagen für den normalen Betrieb erlauben und ihm im Störungsfall die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Gefahrangaben sowie die Wege zur zielbewussten Suche der Störungsursache und zur Beseitigung einfacher Störungen erläutern. B. Wartungsanweisung Die Wartungsvorschriften sollen in Tabellenform alle Wartungsarbeiten mit Angabe der Fristen enthalten. Darin sind die Arbeiten gesondert aufzuführen, die während der Gewährleistungszeit vom Anlagenbetreiber zwischen den turnusmäßigen Firmen-Wartungen durchzuführen sind. C. Bestandszeichnungen Die bis zum Zeitpunkt der Abnahme erbrachten Leistungen bzw. erstellten Anlagen sind zeichnerisch zu erfassen und mit den technischen und funktionellen Angaben zu versehen. Die Zeichnungen sind in 3-facher Ausfertigung farbig als Papierpause abzugeben. Ferner sind die Bestandszeichnungen als CAD-Dateien im dwg-Format für ACAD 2010, sowie als pdf- und plt-Dateien auf CD-ROM abzugeben. Die Layerstruktur hat nach der Vorgabe des Auftraggebers zu erfolgen. D. Schalt- und Funktionspläne Alle Zentralen erhalten Schemazeichnungen. Sie werden auf dauerhaft-verwindungssteifer Unterlage aufgebracht und erhalten einen Oberflächenschutz, der ein Vergilben und Farbänderung ausschließt. Die Schemata enthalten: - Anlagenbezeichnung - technische Daten - Schaltungen - Sollwerte - Kontrolleinrichtungen 1.5.6 Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt, abweichend von der VOB/B §13, 5 (fünf) Jahre, zzgl. eines zu verhandelnden Nachlaufes für u.a. Einregulierungen.
Technische Vorbemerkungen
Anlagenbeschreibung Anlagenbeschreibung Der Neubau verfügt über fogende Elektrotechnische Anlagen, die die Versogung und Betrieb im Gebäude dienen. U.a. nachfolgend genannte Regelwerke, Richtlinien und Gesetze sind zu beachten. DIN VDE 0100 DIN VDE 0101 DIN VDE 0102 DIN VDE 0800 DIN VDE 0828/EN60894 DIN 0833 DIN 14675 DIN 33404 MLAR die anwendbare Landesbauordnung GEG Versorgung Das Gebäude wird über einen neuen Trafo des Energieversorgers versorgt Gebäudehauptverteilung Das Gebäude erhält eine NSHV in dem Abhänge für die Mieteinheiten sowie weitere Abgänge enthalten sind. Zusätzlich werden die Mieteinheiten mit Zählerplätze ausgestattet. Für die E-Mobilität kommt eine weitere NSHV inkl Zählung zum Einsatz Notstromversorgung Kritische Bereiche werden mit einem Sicherheitsstromnetz versorgt. Über einen Abgang in der NSHV wird eine USV eingespeisst, die über den Ausgang die SV-Verteilungen versorgt. Diese werden über eine ZBV mit 4 Angange aufgeteilt. Bei Ausfall der Stromversorgung übernimmt die USV die Stromversorgung bis der der Dieselgenerator die Versorgung übernimmt. Es werden über die Notstromversorgung ausschließlich die SV-Abnehmer versorgt. Sicherheitsbeleuchtung Im Objekt wird eine zentrale Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt. Fluchtund Rettungswege werden mit Rettungswegzeichen in Dauerlicht eingesetzt und versorgt. Es wird eine Flächendeckende Sicherheitsbeleuchtung als Bereitschaftsbeleuchtung eingesetzt. Unterverteilungen Jede Mieteinheit erhält mindestens eine Mieteinheit für die Stromversorgung die Sternförmig aus der NSHV versorgt wird. Ausnahme sind die Unterverteilungen in den Patientenzimmer, die von der Unterverteilung 1.OG versorgt werden Installationsgeräte Es sind die einheitlichen Installationsgeräte zu verwenden. Typen sind in den LV-Positionen enthalten Beleuchtungsanlagen Die Beleuchtung wird komplett in LED ausgeführt. Die Beleuchtungssteuerung erfolgt über Schalter oder Präsenzmelder. Zusätzlich werden Arztzimmer, Warteräume usw. mit einer Dimmfunktion über DALI und KNX-Tastern ausgestattet. Die Taster werden in Kompination mit Sonnenschutz umgesetzt In diesen Räumen ist zusätzlich ein Präsentmelder für eine Tageslichtabhängige Steuerung einzusetzte, Sonnenschutz Der Sonnenschutz wird über ein KNX-System umgesetzt. Die Steuerung erfolgt über KNX-Taster in den einzelnen Räumen Zusätzlich dies die Anlage über eine Wetterstation gesteuert. Sprechanlage Es wird einen Video-Sprechanlage in Bus-Technik eingesetzt. Türstationen befinden sich im Aussenbereich Haupteingang, Eingang Technikbereich, sowie bei den Mieteinheiten EG und EG Vor den Mieteinheiten im Haupttreppenhaus werden ebenefalls Türstationen umgesetzt. In den Mieteinheiten befinden Sich Video.Gegenstrechanlagen inkl Türröffner-Funktion Zutrittskontrolle Der Zugang in den Mieteinheiten sowie in das Treppenhaus wird mit Kartenleser einer Zutrittskontrolle ausgerüstet. Zusätzlich werden weitere Türen wie Schleusen und Zugang zum OP im 1.OG mit einem Zutrittskontrolllsystem ausgestattet. Die Zutrittskontrolle wird mit der Einbruchmeldesnlage verknüpft, die bei Scharfschaltung von Bereiche die Kartenleser deaktiviert. Videoüberwachung Die Aussenfassaden sowie mögliche Zugänge werden über ein IP-Videoüberwachungssystem überwacht. Für Aufzeichnungen wird ein Recorder mit HHD-Festblatten eingesetzt. Notrufsystem Behinderten-WC Behinderten-WC's werden mit einem Notrufsystem ausgestattet Am jeweiligen Empfang befindet sich ein zusätzliches Anzeigetableau Patientenrufanlage Im 1.OG wird eine Patientenrufanlage mit Signalisierung vor den Patientenzimmern/Aufwachraum eingesetzt. Einbruchmeldeanlage Es wird eine Einbruchmeldeanlage zum Schutz der einzelnen Mieteinheiten eingesetzt. Die Türen werden mit Magnet und Riegelkontakte überwacht Fenster werden mit Magnetkontakte überwacht. Zusätzlich werden Fluchbereiche mit Bewegungsmelder überwacht. Brandmeldeanlage Es wird eine Flächendeckende Brandmeldeanlage Kategorie 1 im Ringbusystem umgesetzt. Die Alarmierung erfolgt über einen DIN-Ton. Sensible Bereiche werden mit einem Stillen alarm versehen. Einrichtungen wie Lüftungen, Aufzug und RDA-Ventilatoren werden über die Brandmeldeanlage angesteuert Übertragungsnetze Jede Mieteinheit wird Sternförmig mit einer LWL Leitung vom Hauptdatenverteiler versorgt. Diese sind in den jeweiligen Datenverteiler auf Patchpanel aufzulegen Zusätzlich werden LWL-Querverbindundungen zwischen Datenverteiler im 1.OG und DG umgesetzt In den Mieteinheiten werden die Datendosen Sternförmig über Datenleitungen Kat7 versorgt. Aktive Komponenten sind im LV nicht berücksichtigt
Anlagenbeschreibung
Insgemeinkosten und übergeordnete Leistungen Insgemeinkosten und übergeordnete Leistungen Die unten beschriebenen Leistungen sind in die fortfolgenden Einheitspreise mit einzukalkulieren: Insgemeinkosten -Baustelleneinrichtung für die Dauer des Leistungszeitraumes, s. nachfolgend - Prüfung der vom AG gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen - Erstellung von Werk- und Montageplänen und rechtzeitige Übergabe zur Prüfung durch AG vor Beginn der Arbeiten (mindestens 3 Wochen nach Vertragsabschluss) - Bestandsunterlagen gemäß Auflistung - Auflegen der bauseits gestellten Kabel und Funktionsprüfung - Drehzahleinstellung sämtlicher Ventilatoren gemeinsm mit dem Gewerk MSR - Prüfen Sämtlicher Funktionen der Raumlufttechnischen Anlagen - Programmierung der Zeitsteuerung der Lüftungsanlage gemeinsam mit dem Gewerk MSR - Protokollorierung der vorgenommenen Einstellungen - Hydraulischer Abgleich der Auslässe - Messprotokoll für jeden Lüftungsauslass incl. Schallmessung - Aktualisierung der Montagepläne - Abstimmung mit Fremdgewerke und Behörden - Abnahme der lüftungstechnischen Anlagen nach DIN EN 12599 - Funktionsmessung VDI 2079 und VDI 2080 für RLT-Anlagen inkl. Dokumentation - Einweisung des ausführenden Elektro- und MSR-Installateurs auf der Baustellen in alle notwendigen elektrischen Anschlussarbeiten der elektrisch betriebenen Anlagen einschl. Anfertigung und Übergabe einer Auflistung aller elektrischen Bauteile mit Anschlusswerten. - Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals, s. nachfolgend - Einweisung aller funktionsrelevanten Komponenten - Fotodokumentation und Bautagebuch - Erstellung von Revisionsunterlagen in 3-facher Ausführung + digital Baustelleneinrichtung für die gesamte Leistung des AN gem. VOB C, ATV, DIN 18299 , 4.1 soweit dies in den Leistungsbereich des AN fällt und einschl. nachfolgend aufgeführter ergänzender Leistungen des AN liefern, einrichten, vorhalten, abräumen und abfahren, soweit dies nicht in den gesonderten Positionen ausgeschrieben ist. Nachfolgende Punkte sind zu beachten und einzukalkulieren: 1. Baustelleneinrichtung gem. Vertragsbestimmungen 2. Baustrom und Bauwasser gem. Vertragsbestimmungen 3. Gerüste Gerüste, Schutzumwehrungen etc., die bauseits erstellt wurden, dürfen nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung, dem Sigekoordinator und dem Ersteller geändert bzw. ab- oder umgebaut werden. Anschliessend sind diese durch den AN wieder ortnungsgemäß gem. UVV herzustellen. Vor Benutzung sind die Gerüste durch den AN eigenverantwortlich auf den vorschriftsmäßigen Zustand zu überprüfen sowie während und zum Abschluss der Nutzung regelmäßig zu säubern. 4. Verunreinigungen Entsprechend der VOB Teil C stellt die Beseitigung von Verunreinungen oder Bauschutt, die durch Arbeiten des AN entstanden sind, eine Nebenleistung dar und wird nicht besonders vergütet. Bauschutt und andere Baustellenabfälle sind vor der Abfuhr gem. den Deponieklassen zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen. Diese Leistungen sind ohne bes. Aufforderung und in kürzesten Zeitintervallen auszuführen. Kommt der AN dieser Aufforderung nicht nach, so ist der AG berechtigt, diese Arbeiten durch Fremdfirmen ausführen zu lassen. Dies gilt auch insbesondere für Verunreinigungen von Strassen-, Geh- und Fahrradwegen ausserhalb des Baustellenbereiches. 5. Bautageberichte Der AN hat ein Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich zu überreichen. Die Berichte müssen sämtliche Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abwicklung des Auftrags von Bedeutung sind. 6. Zeichnungsunterlagen Seitens des AG werden dem AN die Werk- und Detailpläne digital über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Weitere Planausfertigungen, die der AN benötigt, gehen zu Lasten des AN. Nach den vom AG bereitgestellten Ausführungsunterlagen u. nach einem eigenverantwortlich vorzunehmenden Aufmaß an der Örtlichkeit, sind vom AN . notwen. Montagezeichnungen u. Verlegepläne anzufertigen (Werkstattpläne). diese Unterlagen müssen vom AG nach erforderlicher Prüfung zur Ausfführung freigegeben werden Erst nach Freigabe dieser Planunterlagen darf mit der Fertigung der in Auftrag gegebenen Leistungen begonnen werden. Die Kosten für die Montage- und Revisionsunterlagen sind in nachfolgender Position zu kalkulieren. Die Fertigung der Planunterlagen sowie der zu beanspruchenden Zeitraum zur Prüfung dieser Pläne hat so rechtzeitig zu erfolgen, das der Fertigungs- und Montageablauf nach der vorgegebenen Ausführungsfrist gewährleistet ist. Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals für alle ausgeführten und errichteten Anlagen einschl. Erstellung des Einweisungsprotokolls. Einweisung in die lüftungstechnischen Anlagen Es wird von 1 Schulungstermin ausgegangen, Dauer ca. 4 Stunden je Termin. Vermittlung der Bedienmöglichkeiten anhand von Beispielen und Übungen.
Insgemeinkosten und übergeordnete Leistungen
WICHTIGER HINWEIS: WU-Stahlbetondach / 2. OG WICHTIGER HINWEIS: WU-Stahlbetondach Teile der Planung weisen noch den "alten" Planungsstand auf - herkömmliche Abdichtung (bituminös) inkl. Umkehrdach Finale Planung: Wasserundurchlässiger Beton als Abdichtung der jeweilige Decken über dem 1. und dem 2. Obergeschoss Alle Bohrungen/Verankerungen in den WU-Stahlbeton (jeweils von außen)  dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers durchgeführt werden und 80 mm nicht überschreiten und MÜSSEN zusätzlich mit 2-kom- ponenten-Mörtel fachgerecht eingedichtet werden. WICHTIGER HINWEIS: 2. Obergeschoss - Dachgeschoss Das 2. OG (DG) wird voraussichtlich NICHT von uns ausgebaut - aus diesem Grund sind einige Teilleistungen auf "Bedarf" bzw. die Mengen sind reduziert.
WICHTIGER HINWEIS: WU-Stahlbetondach / 2. OG
01 KG 440 Elektrische Anlagen
01
KG 440 Elektrische Anlagen
01.01 KG 441 Niederspannungsschaltanlagen
01.01
KG 441 Niederspannungsschaltanlagen
01.02 KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
01.02
KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
01.03 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.03
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
01.04 KG 445 Beleuchtungsanlagen
01.04
KG 445 Beleuchtungsanlagen
02 KG 450 Informationstechnische Anlagen
02
KG 450 Informationstechnische Anlagen
02.01 KG 452 Such- und Signalanlagen
02.01
KG 452 Such- und Signalanlagen
02.02 KG 456 Einbruchmeldeanlage
02.02
KG 456 Einbruchmeldeanlage
02.03 KG 456 Brandmeldeanlage
02.03
KG 456 Brandmeldeanlage
02.04 KG 457 Übertragungsnetze
02.04
KG 457 Übertragungsnetze
03 Insgemeinkosten
03
Insgemeinkosten
03.01 Besichtigen, Messen, Erproben
03.01
Besichtigen, Messen, Erproben
03.02 Bestands-/Revisionsunterlagen
03.02
Bestands-/Revisionsunterlagen
03.04 Stundenlohn- / Regiearbeiten
03.04
Stundenlohn- / Regiearbeiten