Malerarbeiten
Eutin,Ob-Herrmann-Kas GA + San. Trinkwas
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
- 2441.11 -          L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Objekt:               Oberst-Hermann Kaserne           Eutin,Ob-Herrmann-Kas GA + San. Trinkwas Gewerk:              VOB    DIN              18 299         Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art                                                                             Malerarbeiten Bieter:                      ( Firmenstempel ) Bauherrenvertreter:  Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR                                   Postfach 1269, 24011 Kiel
- 2441.11 -
1. Beschreibung der Baumaßnahme Der Bauherr (AG) -                    Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR                    Küterstraße 30                    24103 Kiel plant Ertüchtigungs- und Sanierungsmaßnahmen in, an und um diverse Gebäude der Liegenschaft                    Oberst-Herrmann-Kaserne                    Oldenburger Landstraße 13                    23701 Eutin unter der Projektnummer: 111VS525. Die Liegenschaft befindet sich in unmittelbarer Nähe des Naturparks Holsteinische Schweiz und ist über die Bundesstraße 76 zu erreichen. Wichtige Hinweise: Die Baustelle befindet sich auf gesichertem, nicht öffentlichem Kasernengelände. Spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten ist der zuständigen Bauleitung eine Liste der einzusetzenden Mitarbeiter mit folgenden Angaben zwecks Sicherheitsprüfung auszuhändigen: - Name, Vorname - Adresse - Nationalität - Personalausweis Nr. Voraussetzung für das Betreten des Kasernengeländes sind: - die Anmeldung der Handwerker durch das   Gebäudemanagement S-H AöR, Kiel - die Vorlage und das Mitführen eines gültigen   Personalausweises. Der Zutritt für Mitarbeiter aus Staaten mit "besonderen Sicherheitsrisiken" kann aus Sicherheitsgründen verweigert oder eingeschränkt werden. (Hier gilt die aktuelle Staatenliste des Bundesministeriums des Inneren.) Diese Anmeldung gilt für die Dauer der Maßnahme und muss nur bei Änderungen aktualisiert werden. Lieferanten müssen ebenfalls angemeldet werden! Maßnahmenbeschreibung Die geplante Sanierung umfasst die Gebäude 1, 6, 17, 19, 25, 27, 30, 32a, 33b, 34, 35, 37 der o. a. Liegenschaft. Es werden neue Technikräume gebaut, Nassbereiche saniert, ebenfalls Flure, Türen, Schächte brandschutztechnisch ertüchtigt. Desweiteren sieht die Planung die Erneuerung der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik in den entsprechenden  Anschlussräumen vor sowie die Ertüchtigung der Elektroinstallationen, Übertragungsnetze, Installationen für die Gebäudeautomation, Erdungsmaßnahmen und Brandschutzertüchtigungen. Voruntersuchungen Schadstoffgutachten liegen vor für die Gebäude 1, 17, 19 und 32a. In den Gebäuden 17 und 32a wurden  in  einzelnen Bauteilen PAK-, Asbest- und KMF-Belastungen festgestellt. Sollte im Zuge der Arbeiten weiterer Verdacht auf Schadstoffe entstehen, so ist die Bauleitung umgehend zu informieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen  und den Baufortschritt nicht zu verzögern. Bautechnische Nachweise und Konzepte Sämtliche Ausführungspläne aller Fachplaner einschl. zugehöriger Berechnungen, Listen und Schemata können bei Bedarf bei der Bauleitung eingesehen werden. Baustelleneinrichtung Es können keine Räumlichkeiten in den Gebäuden zur  Verfügung gestellt werden. Evtl. benötigte WC-, Material- und Schuttcontainer der AN können in begrenztem Umfang und in Absprache mit der Bauleitung im  Bereich von Parkplätzen platziert werden, jedoch stehen keine Versorgungsanschlüsse zur Verfügung. Die hierzu genutzte Fläche wird umzäunt, Zugänglichkeit über Wegesperre wird gewährleistet - Beauftragung erfolgt über das Gewerk Mauerarbeiten. Baubesprechung An den wöchentlichen Baubesprechungen hat ein zur Entgegennahme von Anordnungen bevollmächtigter Vertreter der Firma teilzunehmen, bis die beauftragten Leistungen abgeschlossen sind. Baubeschreibung Eine vorgelagerte, umzäunte Parkplatzteilfläche kann in Absprache mit der Bauleitung (BL) als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden. Die Arbeiten sind detailliert mit der BL und mit den an der Baumaßnahme beteiligten Gewerken abzustimmen. Dies ist in der Angebotskalkulation angemessen zu berücksichtigen. Der AG behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht zusammenhängend, sondern gebäude- und z. T. geschossweise zu beauftragen. Die Ertüchtigungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im laufenden Betrieb dieser Liegenschaft durchgeführt. Den Vorgaben des AGs bzw. der BL hinsichtlich lärmintensiver Arbeiten hat der AN zu entsprechen. Die Baustelle ist täglich zum Ende der Arbeitszeit besenrein zu hinterlassen und alle Reststoffe, Abfallmaterialien sind täglich zu beräumen. Erschwernisse durch Einbauten aufgrund Maschinentechnik, verlegter Rohrleitungen, etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Technische Erläuterungen Allgemein: Kernbohrungen sind Bestandteil der Maßnahmen. Die Ausführung ist im Leistungsverzeichnis beschrieben. Durchführungen durch Decken und Wände sind entsprechend der LBO und sonstigen geltenden Vorschriften, Normen usw. auszuführen. Spezielle Durchführungen inkl. Verpressung sind im LV beschrieben. Der Anspruch der  Rohrdurchführungen ist entsprechend der Brandklasse der Wand / Decke zu wählen. Dies ist in der Angebotskalkulation angemessen zu berücksichtigen. Besondere Hinweise Sollten Unklarheiten und Differenzen im laufenden Vergabeverfahren auftreten, so sind diese vom Bieter in Form von Bieteranfragen an die Submissionsstelle zu stellen. Der AN hat sicherzustellen, dass ausreichend  Personal zur Einhaltung der Bauzeiten auf der Baustelle eingesetzt werden kann. Ausführungszeitraum Bei Abnahme des Bauvorhabens durch die Baudienststelle vor Übergabe an den Betreiber sind die Revisionsunterlagen zu übergeben. Darüber hinaus sind die Unterlagen ebenfalls auf Datenträger in den handelsüblichen Formaten (dwg, dxf, doc, txt, xls, pps oder pdf) zu liefern. Die Unterlagen müssen spätestens 14 Tage nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme der Anlagen übergeben werden. Hinweis Lieferung und Montage: Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, verstehen sich alle Positionen einschließlich Lieferung und Montage. Die Lieferung und/oder Montage beinhaltet auch den  Transport zum Verwendungsort. Alle erforderlichen Hilfsmittel, Geräte und Personen liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers. Sicherheits-und Gesundheitschutz: Allgemeines: Vom Auftraggeber wird erwartet, dass eine Gefährdungsanalyse und eine Erstunterweisung  durchgeführt und dokumentiert wird und gegebenenfalls  nach Verlangen dem SiGeKo bzw. der örtl. Bauleitung vorgelegt wird. Gemäß der BGV A 1 und den weiterführenden Unfallvorschriften ist es erforderlich, dass die  Unterlagen wie Betriebsanweisungen für Geräte, Maschinen, und Gefahrstoffe, Aufbau- und  Verwendungsanleitungen für Gerüste, fahrbare Arbeitsgerüste, Beauftragung der Maschinenführer etc. auf der Baustelle vorhanden sein müssen. Auf der Baustelle sind nur vorschriftsmäßige, geprüfte Geräte und  Maschinen einzusetzen (z. B. elektrische Betriebsmittel, Hubarbeitsbühnen usw.). Die Beauftragung eines Sicherheits-Gesundheitsschutz- Koordinators seitens des Bauherrn (SiGeKo) entbindet den Unternehmer nicht, nach der BGV A 1, die hier geforderte Koordinierungspflicht wahrzunehmen. Baustellenverordnung: Vom Bauherrn wird eine Baustellenordnung erlassen. Diese wird bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil.  Der Bauherr bestellt, nach der Baustellenverordnung, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator. Seine Aufgaben ergeben sich aus  der o. g. Verordnung. Seinen Weisungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz sind Folge zu leisten. Des Weiteren wird ein Sicherheits- und Gesundheits- schutzplan erstellt, dieser ist verbindlich und ist den Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen. Besondere Vorbemerkungen Es ist nach Fertigstellung der Arbeiten für die ausgeführten Leistungen eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. Weiterhin sind für einen Brandschutzordner zusätzlich zu der Ausfertigung für die Revisionsunterlagen alle brandschutztechnischen Unterlagen, Zulassungen, Erklärungen anzufertigen und an die Bauleitung zu übergeben. Die Kosten für die Erstellung der o. g. Unterlagen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sie müssen spätestens 14 Tage nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme der Anlagen übergeben werden. Für den zu montierenden Brandschutz ist es zwingend erforderlich, die Zulassungen und Prüfzeugnisse in Papierform auf der Baustelle bereitzuhalten. Parallele Gewerke: Zeitgleich finden Arbeiten für TGA und Hochbau statt. Es sind Demontageaufmaße zur Einholung der Entsorgungsfreigaben sowie Nachweise der fachgerechten Entsorgung zu erbringen und vorzulegen. Alle vorangestellten Hinweise, Beschreibungen und Vorbemerkungen sind bezüglich der Angebotskalkulation wichtig und entsprechend zu berücksichtigen.
1. Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Übersicht der Ausführungsorte - Gebäude, Geschosse Übersicht der Ausführungsorte - Gebäude, Geschosse Innenbereiche - diverse Räume sowie Außenbereiche Gebäude 1 -                            Kellergeschoss Gebäude 6 -                            Erdgeschoss Gebäude 17 -                            Erdgeschoss -                            Außenbereich Gebäude 19 -                            Erdgeschoss -                            Außenbereich Gebäude 25 -                            Kellergeschoss -                            Außenbereich Gebäude 27 -                            Kellergeschoss Gebäude 30 -                            Kellergeschoss -                            Außenbereich Gebäude 32a -                            Kellergeschoss -                            Erdgeschoss -                            1. Obergeschoss -                            2. Obergeschoss -                            Dachgeschoss Gebäude 33b -                            Erdgeschoss Gebäude 34 -                            Erdgeschoss Gebäude 35 -                            Erdgeschoss -                            Außenbereich Gebäude 37 -                            Kellergeschoss -                            Erdgeschoss Vorbehaltlich weiterer Räume in o. a. Gebäuden für Ausbesserungsarbeiten nach TGA-Installationen.
1.1 Übersicht der Ausführungsorte - Gebäude, Geschosse
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (334 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen) Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen) 1.                          Alle in der nachfolgenden Ausschreibung angegebenen                              Anstriche sind als deckende Anstriche auszuführen,                              soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders                              gefordert. 2.                          Sollte loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln                              als wirkungsvoller Schutz von Bauteilen wie z.B. von                              Fußböden, Treppen, Türen, Fenstern und Beschlägen,                              sowie von Einrichtungsgegenständen vor Verunreini-                              gungen und Beschädigungen während der Arbeiten nicht                              ausreichen, sind besondere Maßnahmen wie Abkleben,                              staubdichte Abdeckungen von empfindlichen Ein-                              richtungen und technischen Geräten, Schutzab-                              deckungen, Schutzanstriche, etc. vorzunehmen.                              Die Schutzmaßnahmen verstehen sich in jedem Fall                              als Nebenleistungen inkl. der Lieferung der für die                              Durchführung der Schutzmaßnahmen erforderlichen                              Stoffe und deren Beseitigung nach Abschluss der                              Arbeiten. Die Arbeiten werden nicht gesondert                              vergütet. 3.                          Das Vorlegen von Mustern und Proben sowie Alter-                              nativen versteht sich als Nebenleistung und                              wird nicht gesondert vergütet. 4.                          Als Dispersionsfarben sind nur hochdeckende und                              scheuerbeständige Farben nach DIN 53778 zu                              verwenden, wenn in den Positionen dieses Leistungsverzeichnisses nicht anders                              beschrieben. 5.                          Es sind nur Produkte zu verwenden, die nachweis-                              lich unbedenklich bezüglich der Ausdünstungen etc.                              auf die menschlichen Gesundheit sind. Der Nachweis                              ist auf Verlangen zu führen. 6.                          Die Verträglichkeit der verwendeten Lacke und Farben                              mit den entsprechenden Untergründen ist vor Beginn                              der Arbeiten durch Probeflächenanstriche nachzu-                              weisen. 7.                          Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich                              abweichend erwähnt, hat der AN die Kosten der                              Gerüste und/oder Hubwagen, die für die Durchführung                              der Arbeiten erforderlich sind, in die Einheitspreise                              einzurechnen (gilt insbesondere für Gerüste, deren                              Arbeitsbühnen höher als 2 m über Gelände oder                              Fußboden liegen).                              Die für die Kalkulation der Gerüststellung notwendigen                              Angaben sind den Plänen bzw. Positionen zu entnehmen. 8.                          Die Abrechnung der Stahltürblätter und Zargen                              erfolgt nach den Rohbaunennmaßen ohne                              Berücksichtigung der Falze. 9.                          Schilde und Rosetten sowie Dichtungen von Türen                              und Fenstern sind vor Beginn der Anstricharbeiten                              zu demontieren bzw. demontieren zu lassen.                              Die Sicherungspflicht der demontierten Teile obliegt                              dem AN.                              Nach Abschluss der Anstricharbeiten sind die Schilde                              und Rosetten sowie Dichtungen wieder fachgerecht                              zu montieren oder montieren zu lassen.                              Nicht entfernbare Beschlagabdeckungen und                              Dichtungsprofile an Fenster und Türen sind sauber                              abzukleben inkl. der Schutzbeseitigung nach Abschluss                              der Arbeiten.                              Sämtliche aufgeführte Arbeiten verstehen sich als                              Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. 10.                        Abbruchmaterial und anfallender Schutt geht in das                              Eigentum des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen,                              auch wenn in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert                              erwähnt. Die Entsorgung hat nach den einschlägigen                              Gesetzen, Verordnungen und Satzungen, insbesondere der                              "Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von                              Abfällen im jeweiligen Stadtgebiet (Abfallsatzung)" zu                              erfolgen.                              Die Deponiekosten und/oder sämtliche andere Kosten der                              Entsorgung sind mit den Einheitspreisen abgegolten.                              Der Bieter hat sich eigenverantwortlich über die                              entsprechenden Vorschriften zu informieren.                              Nachforderungen, die mit Unkenntnis begründet                              werden (mangelnde Sachkunde), werden ausdrücklich                              ausgeschlossen.                              Auf Verlangen der Architektenbauleitung hat der AN                              einen Entsorgungsnachweis beizubringen.                              Kosten für die Entsorgung von dem LAGA >Z0                              eingestuften Material werden nicht gesondert vergütet. 11.                        Wenn der AG leicht verschließbar zu machende                              Aufenthalts- und Lagerräumen nicht zur Verfügung                              stellen kann, ist das Vorhalten dieser Räume mit                              den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (334 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen)
01 Gebäude 1
01
Gebäude 1
01.01 Gebäude 1
01.01
Gebäude 1
02 Gebäude 6
02
Gebäude 6
02.01 Gebäude 6
02.01
Gebäude 6
03 Gebäude 17
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Gebäude 17
03.01 Gebäude 17
03.01
Gebäude 17
04 Gebäude 19
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Gebäude 19
04.01 Gebäude 19
04.01
Gebäude 19
05 Gebäude 25
05
Gebäude 25
05.01 Gebäude 25
05.01
Gebäude 25
06 Gebäude 27
06
Gebäude 27
06.01 Gebäude 27
06.01
Gebäude 27
07 Gebäude 30
07
Gebäude 30
07.01 Gebäude 30
07.01
Gebäude 30
08 Gebäude 32a
08
Gebäude 32a
08.01 Gebäude 32a
08.01
Gebäude 32a
09 Gebäude 33b
09
Gebäude 33b
09.01 Gebäude 33b
09.01
Gebäude 33b
10 Gebäude 34
10
Gebäude 34
10.01 Gebäude 34
10.01
Gebäude 34
11 Gebäude 35
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Gebäude 35
11.01 Gebäude 35
11.01
Gebäude 35
12 Gebäude 37
12
Gebäude 37
12.01 Gebäude 37
12.01
Gebäude 37
13 Gebäude 38
13
Gebäude 38
13.01 Gebäude 38
13.01
Gebäude 38

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