Fliesen - und Plattenarbeiten
Eutin,Ob-Herrmann-Kas GA + San. Trinkwas
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Leistungsverzeichnis

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Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
- 2441.11 - L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Objekt:              Oberst-Hermann Kaserne           Eutin,Ob-Herrmann-Kas GA + San. Trinkwasser Gewerk:              VOB    DIN              18 299         Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art                                                                             Fliesen- und Plattenarbeiten Bieter: ( Firmenstempel ) Bauherrenvertreter: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Postfach 1269, 24011 Kiel
- 2441.11 -
01 Allgemeine Vorbemerkungen
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Allgemeine Vorbemerkungen
01.01 Angebots- und Vertragsbedingungen
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Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (324 Fliesen- und Plattenarbeiten) Zusätzliche Technische Vorschriften 1.  Bei der Ausführung sind folgende Normen und      Merkblätter zu beachten:      -    DIN 18560 Teil 4           "Estrich im Bauwesen - Estriche auf Trennschicht"      -    Merkblatt des ZDB           "Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen           aus Fliesen und Platten" 2.  Die bauseits angebrachten Meterrisse sind auf ihre      Richtigkeit zu überprüfen. Kosten für die Beseitigung      von Mängeln, die auf die Übernahme eines falschen      Meterrisses zurückzuführen sind, gehen zu Lasten      des AN. 3.  Das Anarbeiten der Wand- und Bodenbeläge z.B. an      Waschtische, Spülbecken, Wannen, Brausewannen,      Wannenuntertritte, schräge Wannenschürzen, Boden-      einläufe, Aussparungen von mehr als 0,1 m² Einzel-      größe, wie Öffnungen, Fundamentsockel, Rohrdurch-      führungen und dergleiche ist mit den Einheitspreisen      abgegolten und wird nicht gesondert vergütet. 4.  Das Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbe-      lägen für Installationen und Einbauteile, z. B. Elt-      Dosen, Eckventile, Abwasserleitungen, etc. ist mit      den Einheitspreisen abgegolten und wird nicht      gesondert vergütet. 5.  Für die Abrechnung von Schweißbahnen, Folien o.ä.,      werden Überlappungen und Aufkantungen an Wänden      o.ä. nicht vergütet, die Abrechnung erfolgt nach      reiner Grund- bzw. Wandfläche. Dies ist bei den      entspr. Pos. zu berücksichtigen. 6.  Bei Verlegung im Dickbett sind generell Randstreifen      einzulegen, auch bei nicht schwimmender Verlegung.      Das Abschneiden des überstehenden Randstreifens      ist Nebenleistung und mit den Einheitspreisen abge-      golten.      Gleiches gilt für das Abschneiden des Überstandes      von Randstreifen von anderen Unternehmern (z.B.      Estrichleger). 7.  Das Herstellen der Belagfugen zwischen Boden und      Wand, Wandecken sowie ggf. Wand und Decke mit      elastischer Dichtungsmasse, beständig gegen      Öle und Fette, Fugenhinterfüllung und Fugenvorbe-      handlung nach Vorschrift des Dichtstoffherstellers,      (Fugenbreite 5 mm und Fugentiefe 10 mm) ist mit      den Einheitspreisen abgegolten, falls in der      Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben.      Die Farbtonwahl obliegt dem AG. Die Abstimmung      hat vor Ausführung zu erfolgen. 8.  Wenn der AG leicht verschließbar zu machende      Aufenthalts- und Lagerräumen nicht zur Verfügung      stellen kann, ist das Vorhalten dieser Räume mit      den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (324 Fliesen- und Plattenarbeiten)
02 Gebäude 32a
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Gebäude 32a
02.01 Gebäude 32a
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