Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
- 2441.11 - L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Objekt: Oberst-Hermann-Kaserne
Eutin, Ob-Hermann-Kas GA + San. Trinkwas
Gewerk: VOB DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Abbrucharbeiten
Bieter:
( Firmenstempel )
Bauherrenvertreter: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postfach 1269, 24011 Kiel
- 2441.11 -
01 Allgemeine Vorbemerkungen
01
Allgemeine Vorbemerkungen
01.01 Angebots- und Vertragsbedingungen
01.01
Angebots- und Vertragsbedingungen
01.02 Anlagen zur Ausschreibung
01.02
Anlagen zur Ausschreibung
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen(Abbruch- und Rückbauarbeiten) Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
(Abbruch- und Rückbauarbeiten)
Nachstehende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen, werden nicht gesondert vergütet und sind für alle Positionen einzukalkulieren:
Übertragung öffentlich-rechtlicher Pflichten
Gem. Kreislauf Wirtschafts- und Abfallgesetz sind sämtliche abfallrechtlichen Erzeugerpflichten vom Abfallerzeuger (Eigentümer) zu erbringen.
Der Anbieter / Auftragnehmer erklärt mit Abgabe und Unterschrift des Angebots / Auftrags ausdrücklich
sämtliche abfallrechtlichen Erzeugerpflichten zur Erfüllung gem. Kreislauf Wirtschafts- und Abfallgesetz in vollem Umfang zu übernehmen. (siehe unter anderem
"Hinweise zur Abfallverwertung und -beseitigung bei Baumaßnahmen" als Anlage zum Bauschein).
Insbesondere wird er gem. § 16 Abs. I KrW/AbfG beauftragt allen Verpflichtungen nachzukommen, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Abfallverwertung und Beseitigung zu erfüllen sind.
1. Deklarationsanalytik
Vom Auftragnehmer ist in Zusammenarbeit mit dem Entsorger (Deponie / Wiederverwerter) eine Deklarationsanalytik vorzunehmen.
2. Arbeits- u. Sicherheitsplan
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich einen Arbeits- und Sicherheitsplan aufzustellen. Dieser ist 14 Tage vor Beginn der Arbeiten dem Bauherrn vorzulegen.
3. Forderungen SIGEKO
Forderungen des evtl. vom Bauherrn beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind
auszuführen, in die Kosten einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4. Entsorgungsweg-Wiederverwertung- Endlagerweg-Deponieangabe
Der Anbieter hat bei Angebotsabgabe den detailierten Entsorgungsweg, den Endlagerpunkt, die vorgesehene Wiederverwertung sowie die vorgesehenen Deponien darzulegen.
5. Verwertungsstufen
Der Anbieter hat bei Angebotsabgabe die von ihm vorgesehenen Verwertungsstufen der abzubrechenden
Gebäudeteile sowie Böden anzugeben.
6. Entsorgungsnachweise
Der Auftragnehmer hat sämtliche Transportbegleitscheine / Entsorgungsnachweise sowohl für unbelastetes wie auch belastetes Abbruchmaterial / Böden z. b. über Wiegescheine zu führen und dem Bauherrn sowie Behörden in 3facher Ausfertigung, nach Datum geordnet, zu übergeben.
7. Absicherung der Geländefläche
Der Auftragnehmer hat während der gesamten Ausführungszeit seiner Leistungen, Tag und Nacht, eigenverantwortlich das gesamte Grundstück gegen unbefugtes Betreten zu sichern einschl. notwendiger Tore. Offene Gebäudehüllen sind provisorisch bis zum Neueinbau der Bauelemente einbruchsicher zu schließen.
8. Anforderungen / Auflagen
Der Auftragnehmer hat die Forderungen / Auflagen der Umweltbehörde, Bauordnungsamt, SIGEKO, Techn. Anleitung Siedlungsabfall, Tiefbauberufsgenossenschaft zu erfüllen und erklärt mit Abgabe seines Angebots sich hierüber ausreichend bei den o. g. Beteiligten und weiteren zuständigen Ämtern informiert zu haben und dies bei der Preisbildung berücksichtigt hat.
9. Staubniederhalten
Bei allen Abbrucharbeiten hat der Auftragnehmer Maßnahmen zu wählen, die das Staubniederhalten gewährleisten.
10. Wasserdichte Auflieger / Anhänger / Schutzplanen
Die Entsorgung erfolgt über bewohnte Gebiete, es sind wasserdichte Auflieger/Anhänger mit Schutzplanen zu verwenden.
11. Straßenreinigung
Der Auftragnehmer hat bei Verschmutzung öffentlicher Straßen/Wege/Plätze, die als Entsorgungswege von ihm benutzt werden, diese täglich sorgfältig mit einem Kehrwagen zu reinigen.
Wird die Reinigung der Straßen/Wege und Plätze nach Aufforderung durch den Bauherrn sowie dessen Vertreter nicht durch den Auftragnehmer ausgeführt, erfolgt die Reinigung durch Dritte, die enstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer als Gegenforderung in Abzug gebracht.
12. Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung für sämtliche vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
13. Asbestsanierung - Befähigungsnachweis
Laut Gefahrenstoffverordnung sind verantwortliche Auftragnehmer einer Asbestsanierung verpflichtet, sich als Sachkundiger auszuweisen.
Mit Abgabe des Angebots ist vom Anbieter
ein Zeugnis über den Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519-Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) aufgrund einer behördlichen anerkannten Sachkunde-Prüfung vorzulegen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen(Abbruch- und Rückbauarbeiten)
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
03 Gebäude 1
03
Gebäude 1
03.01 Gebäude 1
03.01
Gebäude 1
04 Gebäude 6
04
Gebäude 6
04.01 Gebäude 6
04.01
Gebäude 6
05 Gebäude 17
05
Gebäude 17
05.01 Gebäude 17
05.01
Gebäude 17
06 Gebäude 19
06
Gebäude 19
06.01 Gebäude 19
06.01
Gebäude 19
07 Gebäude 25
07
Gebäude 25
07.01 Gebäude 25
07.01
Gebäude 25
08 Gebäude 27
08
Gebäude 27
08.01 Gebäude 27
08.01
Gebäude 27
09 Gebäude 30
09
Gebäude 30
09.01 Gebäude 30
09.01
Gebäude 30
10 Gebäude 32a
10
Gebäude 32a
10.01 Gebäude 32a
10.01
Gebäude 32a
11 Gebäude 33b
11
Gebäude 33b
11.01 Gebäude 33b
11.01
Gebäude 33b
12 Gebäude 34
12
Gebäude 34
12.01 Gebäude 34
12.01
Gebäude 34
13 Gebäude 35
13
Gebäude 35
13.01 Gebäude 35
13.01
Gebäude 35
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.