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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Baubeschreibung:
Bauherr: Florian Maisel
Am Bauhof 16
95445 Bayreuth
Bauort: Neuenreuth 17, 95473 Creußen-Neuenreuth
Objekt: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen
Baukörper: Wohnhaus:
EG:
bestehend aus zwei sich überlappenden Riegeln
Riegel A: 22,38m x 7,48m
Riegel B: 8,85m x 22,55m
UG: 8,61m x 8,11m
Garage 1: ca. 7,75m x 7,00m
Garage 2: 3,88m x 6,88m
Dachform: Flachdach
Höhen: Geschosshöhen von OKFF bis UK Decke
EG: ca. 2,72 m
UG: ca. 2,57 m
Baustelleneinrichtung:
Materiallagerung etc. können auf dem Grundstück vorgenommen werden.
Baubeginn: ca. 21.09.2026 (Estricharbeiten gemäß Bauzeitenplan)
Allgemein: Baugenehmigung ist eingereicht, Statik wird derzeit erstellt.
Sämtliche Positionen gelten als fix und fertige Leistungen.
Alle Stundenzettel sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen.
Nachtragsangebote müssen vor Ausführung der Leistung zur Abstimmung und
Beauftragung eingereicht werden.
Zeichnungsbeilagen:
Sind gesondert als PDF-Datei beigefügt
Sonstiges: Grundlage für nachfolgende ausgeschriebene Positionen ist die VOB neuester
Fassung mit den Teilen
A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Ausführungszeiten (Vertragsfristen)Beginn der Baumaßnahme (Gesamt):
Fertigstellung Rohbau: ca. Anfang September 2026
Estricharbeiten: Gemäß Bauzeitenplan nach Abstimmung mit der Bauleitung
(erwartet im Zeitraum Mitte Sept. 2026 bis Okt. 2026) Fertigstellung des
gesamten Bauvorhabens: ca. Dezember 2026 (bzw. gemäß aktuellem
Terminplan)
Deckblatt
Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen nach DIN 18353
Die folgenden Bestimmungen ergänzen die VOB/B und
VOB/C (insbesondere DIN 18353 "Estricharbeiten" sowie
DIN 18560 "Estriche im Bauwesen").
Alle Arbeiten sind fachgerecht und nach den
anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Vor Beginn
der Arbeiten hat der Auftragnehmer den Untergrund auf
Ebenheit, Sauberkeit und Restfeuchte zu prüfen und
etwaige Bedenken schriftlich anzumelden.
Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Bietererklärung
Der Bieter erklärt durch seine
Unterschrift, dass:
er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses
einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen sowie die
Anlagen zum LV anhand der aufgeführten Positionen als
verbindlich anerkennt und erkennbare Fehler in den
Ausschreibungen aufgrund seiner Fachkunde spätestens
mit Angebotsabgabe schriftlich anzeigt.
Nachtragsforderungen aus vorgenanntem Sachverhalt
können nicht entstehen.er sich von den örtlichen
Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit
der Anfahrtswege überzeugt bzw. unterrichtet hat.über
die Art der Ausführung sämtlicher im LV aufgeführten
Positionen Klarheit besteht.er auf Anordnung noch vor
Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über
steuerliche Unbedenklichkeiten und über
Sozialabgabeleistungen beibringt.er Mitglied einer
Berufsgenossenschaft ist und eine
Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutze der auf
Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten
Arbeiten abgeschlossen hat.er alle Pläne beim
Architekten eingesehen hat bzw. dies technisch nicht
für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der
einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Eventuell
auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort
zu melden. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit der
Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante
Ausführung sofort zu melden.die Schlussabnahme
gemeinsam, auf schriftliche Beantragung des
Auftragnehmers (AN), durchzuführen ist. Eine fiktive
Abnahme ist ausgeschlossen.die im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Arbeiten mit einem ausreichenden und
qualifizierten Arbeitskräfteeinsatz termingerecht
ausgeführt werden.bei Auftragserteilung die Arbeiten
laut Werkvertrag, dreifach vom Architekten
ausgestellt, ausgeführt werden.die Richtlinien für den
Infektionsschutz gemäß den aktuellen gesetzlichen und
arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen und
einzuhalten sind.Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer:
.......................................................
............
Ort/Datum:
.......................................................
...........
Anschrift:
.......................................................
...........
Stempel und Unterschrift:
.......................................................
............
Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WVB) 10.1
Allgemeine Geltung: Siehe EVM 214.H - Besondere
Vertragsbedingungen.10.2 Besichtigung von
Baustellen: Die Besichtigung der Baustelle durch Dritte
bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers
(AG).10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B (Anschlüsse &
Lagerplätze): 10.3.1 Die zentralen
Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser
werden bauseits (durch den Rohbauunternehmer) zur
Verfügung gestellt. Der Verbrauch wird entsprechend
der Umlagenvereinbarung (siehe AHZL) bei allen Firmen
in Abzug gebracht.10.3.2 Notwendige Lager- und
Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück nur sehr
begrenzt vorhanden und werden von der Bauleitung
zugewiesen.10.4 Bauleiter / Aufsicht: Auf der Baustelle
muss während der Ausführung der eigenen Arbeiten
ständig eine fachlich qualifizierte und
deutschsprachige Aufsichtsperson des AN anwesend und
ansprechbar sein.10.5 Stundenlohnarbeiten (§ 15
VOB/B): Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung
schriftlich anzuzeigen und dürfen ausschließlich nach
schriftlicher Anordnung des AG ausgeführt werden. Die
Stundenlohnzettel sind wöchentlich nach § 15 Abs. 3
VOB/B einzureichen.10.6 Baustellenbesprechungen: Der AN
hat zu den regelmäßigen Baustellenbesprechungen (Jour
Fixe) bei Bedarf einen bevollmächtigten Vertreter zu
entsenden. Die Teilnahme erfolgt unentgeltlich.10.7
Nachabnahmen / Mängelbeseitigung: Sind aufgrund
unzureichender Mängelbeseitigung wiederholte
Nachabnahmen erforderlich, so werden die dem AG
dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten dem AN
angelastet.10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
(SiGe-Plan): Der vom AG und dem SiGe-Koordinator
erstellte SiGe-Plan ist vom AN strikt zu beachten. Der
AN hat seine Beschäftigten darüber zu informieren. Bei
Einsatz fremdsprachiger Mitarbeiter hat der AN für die
Übersetzung der erforderlichen UVV-Hinweise und
Beschilderungen zu sorgen.10.9 Gerichtsstand: Als
Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die
Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.10.10 bis 10.12
Planungsunterlagen & Zeichnungen: Der AG stellt dem AN
Ausführungspläne in digitaler Form (PDF) zur
Verfügung. Soweit der AN eigene Werk- und
Detailzeichnungen (z. B. Fugenpläne) erstellen muss,
sind diese normgerecht innerhalb von 10 Werktagen nach
Beauftragung digital vorzulegen.10.13 Bautagebuch: Es
ist ein Bautagebuch bzw. arbeitstägliche Berichte zu
führen und der Bauleitung wöchentlich zu übergeben
(Details siehe Technische Angaben).10.14
Baudokumentation (Anlage zur Schlussrechnung): Nach
Abschluss der Arbeiten ist eine vollständige
Dokumentation in dreifacher Ausführung in Papierform
sowie digital einzureichen. Diese muss
enthalten:Detail- und Anschlusszeichnungen (falls
abweichend von der Ausführungsplanung
erstellt)Bauaufsichtliche Zulassungen und
Konformitätserklärungen aller eingebauten
BaustoffeProduktdatenblätter und
Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Baustoffe (z.
B. Dämmung, Estrich, Zusatzmittel)Reinigungs- und
Pflegeanleitungen der
HerstellerFachunternehmererklärung (Einhaltung der
DIN-Normen und des GEG)[Hinweis zur Rechtssicherheit:
Das ursprüngliche TGA-Klauselpaket (10.15) ist für das
Estrichgewerk nicht zutreffend und wurde im Sinne der
Eindeutigkeit gestrichen.]10.16 Baufristenplan:Der AN
hat die Einhaltung der vertraglichen Fristen durch
eine entsprechende Personal- und Materialdisposition
sicherzustellen und Bauzeitenverschiebungen
unverzüglich anzuzeigen.10.17 Unterkünfte:Unterkünfte
(Schlafräume etc.) dürfen in der Liegenschaft nicht
eingerichtet werden.10.18 Subunternehmer:Der Einsatz
von Nachunternehmern ist mit dem Angebot anzuzeigen
und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
AG.10.19 Gewährleistung & Sicherheitsleistung:Zur
Absicherung der Gewährleistungsansprüche ist eine
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft
einer in Deutschland ansässigen Bank in Höhe von 5 %
der Brutto-Schlussabrechnungssumme zu erbringen.10.20
Bauwesenversicherung:Zur Deckung der Beiträge der
Bauleistungsversicherung werden dem AN 0,35 % der
Netto-Schlussabrechnungssumme abgezogen
(Selbstbeteiligung 250,00 € pro Schadensfall).10.21
Baustellenreinigung: Der Arbeitsbereich ist täglich
besenrein zu verlassen. Eigener Bauschutt und
Verpackungsmaterialien sind unverzüglich und
fachgerecht zu entsorgen.10.22 Radiogeräte:Der Betrieb
von Radiogeräten und sonstigen Musikgeräten im
Außenbereich ist generell untersagt.10.23
Rauchverbot:Ab Beginn der Innenputzarbeiten bzw. des
Estricheinbaus herrscht im gesamten Gebäude ein
striktes Rauchverbot.10.24 Einweisung & Pläne:Der AN
hat für die Einweisung seiner Mitarbeiter zu sorgen.
Pläne werden digital bereitgestellt. Ein Papiersatz
wird auf der Baustelle vorgehalten; weitere Kopien
werden kostenpflichtig (10,- €/m² netto)
abgerechnet.10.25 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B):Bei
schuldhafter Überschreitung der vereinbarten
Fertigstellungsfrist hat der AN eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,25 % der Netto-Schlussabrechnungssumme pro
Werktag Verzug zu zahlen, gedeckelt auf maximal 5 %
der Schlussabrechnungssumme.10.26 Rechnungsstellung (§
14 VOB/B):Abschlags- und Schlussrechnungen sind
prüfbar und kumuliert aufzustellen. Die
Positionsnummerierung des LVs ist zwingend
einzuhalten; unvollständige Rechnungen oder Rechnungen
mit geänderten Positionsnummern gelten als nicht
prüfbar. Der Schlussrechnung sind alle geforderten
Dokumente (Bautagebuch, Nachweise, Aufmaße) beizufügen.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Zusätzliche technische Vorbemerkungen Estricharbeiten
Die nachfolgenden Bestimmungen enthalten die
"Allgemeinen Hinweise zum Leistungsverzeichnis (AHZL)"
und technischen Bedingungen speziell für das
Estrichgewerk:
1. Technische Bedingungen und Normen Für die Ausführung
der Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in
der jeweils neuesten Fassung bindend:
VOB/B und VOB/C (insbesondere ATV DIN 18299
"Allgemeine Regelungen" und ATV DIN 18353
"Estricharbeiten")DIN 18560 "Estriche im Bauwesen"
(Teile 1 bis 7)DIN 4109 "Schallschutz im
Hochbau" Gebäudeenergiegesetz (GEG)Die geltenden
Arbeitsschutz-, Sicherheits- und
Umweltschutzvorschriften der Berufsgenossenschaft
(DGUV Vorschrift 1 und 38)Sämtliche Positionen gelten
als betriebsfertige Komplettleistung einschließlich
Lieferung aller Materialien, Hilfsstoffe, Geräte,
Verschnitt sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
Alle verwendeten Materialien müssen gesundheitlich
unbedenklich sein und über die erforderlichen
bauaufsichtlichen Zulassungen verfügen. Entsprechende
Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
2. Baustrom, Bauwasser und Bauschutt
(Umlagenvereinbarung) Für den Verbrauch von Baustrom
und Bauwasser sowie für die Schuttbeseitigung während
der Bauzeit werden folgende Prozentsätze von der
Netto-Schlussabrechnungssumme einbehalten:
Baustrom & Bauwasser: 0,80 %Bauschuttbeseitigung: 0,50
%Gesamtumlage für das Gewerk Estrich: 1,30 %Die
Bereitstellung der zentralen Anschlüsse erfolgt
bauseits durch den Rohbauunternehmer. Die Entsorgung
von eigenem Bauschutt und Verpackungen ist primär
eigenverantwortlich durchzuführen. Wird die Reinigung
nicht ordnungsgemäß ausgeführt, erfolgt die Reinigung
durch Dritte zu Lasten des AN gemäß Umlage.
3. Baustellenlogistik und Ausführung Prüfung des
Untergrunds: Vor Beginn hat der AN den Untergrund auf
Ebenheit, Höhenlage, Sauberkeit und Restfeuchte
(CM-Messung) eigenverantwortlich zu prüfen. Gefundene
Abweichungen oder Bedenken sind der Bauleitung
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schnittstelle
Fußbodenheizung: Heizestriche dürfen erst nach
schriftlicher Freigabe der verlegten Tackerplatten und
Rohrleitungen durch die Heizungsfirma eingebracht
werden. Das Funktionsheizen ist nach DIN EN 1264-4 und
ZVSHK-Richtlinien durchzuführen und lückenlos zu
protokollieren.Schallschutz: Trittschalldämmung und
Randdämmstreifen sind absolut schallbrückenfrei zu
verlegen. Bei Mängeln infolge unsachgemäßer Ausführung
haftet der AN für alle Folge- und
Gutachterkosten.Sauberhaltung & Schutz: Die Baustelle
ist sauber zu halten. Radiogeräte sind untersagt. Es
dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt
werden (Bayerische
Luftreinhalteverordnung).Bautagesberichte: Der AN hat
wöchentlich unaufgefordert strukturierte Tagesberichte
vorzulegen (Personal, Witterung, Tätigkeiten,
CM-Messergebnisse etc.).
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
01.01 Vorbemerkungen
01.01
Vorbemerkungen
01.02 Dämm- und Schutzschichten
01.02
Dämm- und Schutzschichten
01.03 Estricharbeiten
01.03
Estricharbeiten
01.04 Zulagen und Sonderleistungen
01.04
Zulagen und Sonderleistungen
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten