Estrich- und Bodenbelagsarbeiten Fritz-Bauer-Gesamtschule in Sankt Augustin-Menden
Gesamtschule Menden
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Hinweise zur Baustelle Allgemeine Hinweise zur Baustelle 1. Lage und Beschaffenheit des Baugrundstücks Die Ausführung der Arbeiten erfolgt auf dem Territorium der    Bundesrepublik Deutschland.    Die Baustelle liegt im Gebiet der Stadt:    53757 Sankt Augustin    Ortsteil Menden    Siegstraße 123    Die Ausführung der Arbeiten im Bauteil B Aula und Bauteil B-Klassentrakt    Hinweis für die Kalkulation:    Die Bauarbeiten finden auf einem während der gesamten Bauzeit genutzten    Schulgelände statt, entsprechende Erschwernisse hinsichtlich beschränkter    Liefer- und Zugangszeiten sind einzukalkulieren    Hinweis fü die Ausführung der Arbeiten im Untergeschoss    Die Baustoffe sind zur Verabeitung im Kellergeschoss über eine bestehende Treppe    (Breite: ca. 0,80 m, Steigung ca. 0,17 m) manuell in den Arbeitsbereich zu transportieren.    Transportweg bis ca. 75m.    Ein maschineller Transport (z.B. über Aufzug, Hebezug oder Außenkran) ist nicht möglich bzw.    nicht vorgesehen. Der Bieter hat den zusätzlichen Aufwand für den Materialtransport über die    Treppe in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. 2. Organisation der Baustelle Die gesamte Kommunikation auf der Baustelle erfolgt in deutscher Sprache. Der Auftragnehmer hat daher sicherzustellen, dass alle auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte die deutsche Sprache verstehen und sprechen, so dass Sie in deutscher Sprache an Sie gerichtete Anweisungen, insbesondere der Arbeitssicherheit dienende Anweisungen sowie fachtechnische Anweisungen, zweifelsfrei verstehen und ent- sprechend umsetzen können. Die schriftliche Kommunikation zur Bauabwicklung erfolgt ebenfalls ausschließlich in deutscher Sprache. Alle von der Bauleitung oder der Fachbauleitung angeforderten Unterlagen, Nachweise, Dokumente, Zulassungen etc. sind in deutscher Sprache bei der Bauleitung oder der Fachbauleitung vorzulegen. Nachweise der Befähigung der Mitarbeiter bei besonderen Anforderungen, Gesundheits- zeugnisse, Zeugnisse besonderer Qualifikationen sind ausschließlich in deutscher Sprache bei der Bauleitung und den Fachbauleitungen vorzulegen. 3. Zufahrt zur Baustelle und Zutritt zu den Baubereichen Die Zufahrt zum Baubereichen auf dem Schulgebäude darf nur über die seitliche Zufahrt von der Straße "Auf dem Acker" aus erfolgen. Die Zufahrt auf das Schulgelände von der Siegstraße kann weder als Zufahrt noch für Anlieferungen genutzt werden, da von dieser die Einfahrt in den Baubereich nicht möglich ist ! Die Pausenflächen, Frei- und Spielbereiche der Gesamtschule, Grundschule und der Sportanlagen gehören ausdrücklich nicht zum Baubereich und dürfen - außerhalb der freigegebenen Bereiche - weder mit Fahrzeugen befahren noch für die Zwecke der Baustelleneinrichtung genutzt werden ! Ebenso sind Anlieferung, Lagerung oder Zwischenlagerung von Baustoffen und das Abstellen von Fahrzeugen auf allen schulisch genutzten Flächen strikt untersagt. Alle Lieferfahrzeuge, Firmenfahrzeuge oder Privatfahrzeuge der am Bau Beteiligten AN, sind ausschließlich auf dem für die Baumaßnahme bereitgestellten Lagerplatz abzustellen, sofern die Platzverhältnisse dies zulassen. Ist dies innerhalb der abgesperrten Fläche nicht möglich, so sind die Fahrzeuge der AN auf den öffentlichen Stellplätzen entlang der Straße  "Auf dem Acker" abzustellen Diese Parkflächen befinden sich neben der Einfahrt zum Schulgelände an der Straße "Auf dem Acker". Die Entfernung zum Baubereich beträgt bis ca. 150m. Auf dem Schulgrundstück abgestellte Fahrzeuge werden, auch bei nur kurzfristiger Missachtung der Vorschriften, durch den Bauherrn kostenpflichtig abgeschleppt. Alle auf dem Grundstück liegenden, vor Ort gekennzeichneten oder in den Plänen eingetragenen Rettungswege und Feuerwehrzufahrten sind ständig freizuhalten und dürfen in keinem Fall, auch nicht vorübergehend, durch Fahrzeuge oder Materiallagerung des AN blockiert werden. Zutritt zum Baubereich Der Baustellenbereich liegt mitten auf dem Schulgelände, zwischen zwei ständig von der Schule genutzten Gebäudeteilen.    Für die Zeit des Baubetriebes wird ein Teil der Schulfläche für die Baustelle abgesperrt, über diese Fläche    erfolgt der Zugang in den Umbaubereich durch die vom AG eingesetzte Bautüre.    Alle anderen Zutrittsmöglichkeiten, die aus den angrenzenden Gebäuden, oder vom rückwärtigen Pausenhof in    den Umbaubereich führen, können und dürfen nicht genutzt werden, bzw. dürfen nur als Notausgang im Fall    eines Brandes zur einmaligen Evakuierung/Selbstrettung genutzt werden. 3.1 Schutz des Grundwassers im Baustellenbereich Das Baugrundstück liegt in der Wasserschutzzone IIIB. Fahrzeuge dürfen nur auf versiegelten, an die Kanalisation angeschlossenen Flächen abgestellt werden. Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist grundsätzlich nur in geschlossenen Wannen zugelassen. Auf der Baustelle eingesetzte Fahrzeuge müssen den Anforderungen für Baustellenfahrzeuge in Wasserschutzzonen entsprechen. Fahrzeuge und Baugeräte dürfen im Baustellenbereich nicht betankt, geschmiert oder gewartet werden.  Alle auf der Baustelle eingesetzten, hydraulisch betriebenen Baugeräte, müssen mit biologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben werden. Alle Baugeräte und alle im Baustellenbereich eingesetzten Fahrzeuge müssen täglich zu Beginn der Arbeitsaufnahme auf Dichtigkeit der öl-, benzin- und schmierstoffführenden Teile geprüft werden. Es ist grundsätzlich verboten wassergefährdende Stoffe oder Flüssigkeiten, Betonreste, Mörtel- oder Putzreste, Schalöle, Anstriche etc., auf dem Grundstück auszugießen. Wasserlösliche Reststoffe dürfen nicht offen auf dem Grundstück gelagert werden. Im Fall einer Verunreinigung im Baustellenbereich hat der AN umgehend schriftliche Anzeige bei der Bauleitung zu erstatten und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. 4. Umfang der geplanten Maßnahme     Die Baumaßnahme umfasst eine Umbaumaßnahme in der Aula und eine im Wesentlichen auf Elektrotechnik     beschränkte Sanierung im Klassentrakt. Die Durchführung der Maßnahme darf nur durch zugelassene Firmen mit Nachweis der Eignung und     Zulassung für den Umgang mit schadstoffhaltigen Bauteilen oder Bauteilen erfolgen.     Die Eignung ist im Angebotsverfahren entsprechend nachzuweisen. - Arbeitsumfang Gebäudeteil B - Aula - Erdgeschoss und Untergeschoss   - Sanierung schadstoffhaltiger Bauteile, bzw. Bauteile, die gefährliche Stoffe enthalten       - PCB Sanierung   gem. TRGS 524- Fugenmassen EG und UG   - Asbestsanierung gem. TRGS 519 - Bodenflächen/Estrichflächen im UG,                                                                                - Fugenmassen EG und UG   - KMF Sanierung   gem. TRGS 521- Dämmeinlage bewegliche Trennwände   - Abbruch zweier vorhandener Fensteranlage (4,50*2,60m) und Schließung der Öffnung durch Mauerwerk   - Abbruch vorhandene, mobile Trennwandanlage zwischen Aula und Flurbereichen - schadstoffbelastet -   - Teilabbruch Bodenfläche im Umbaubereich der Aula, ca. 30qm   - Errichtung von neuen Innenwänden als Trockenbauwände, Brandschutz EI90 im Erdgeschoss   - Errichtung von neuen Massivwänden im Untergeschoss   - Lieferung und Einbau neue Innentüren   - Innenputzarbeiten an den neuen Wandflächen   - Ausführung eines neuen Estrichs   - Ausführung neue Fliesen- + Glattbeläge   - Ausführung neue Abhangdecken   - Ausführung von Malerarbeiten in den umgebauten Räumen   - Lieferung und Einbau einer Einbauküche, bestehend aus Unter und Oberschränken Im Zuge des Rückbaus der Installationen im EG, werden auch Arbeiten in den angrenzenden Räumen im UG ausgeführt. 4.1 Zeitliche Abwicklung der geplanten Maßnahmen     Der Beginn der örtlichen Arbeiten ist im Herbst/Winter 2025 vorgesehen     Im weiteren Ablauf werden alle Arbeiten bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt. 5. Sicherheitsauflagen zum Schutz der Nutzer und der     bestehenden Bauteile während der Ausführung Die Baumaßnahme erfolgt auf einem während der gesamten Bauzeit genutzten Schulgelände. Der AN ist daher verpflichtet, seine Abwicklung auf die ihm zugewiesenen und abgesperrten Flächen zu beschränken. Innerhalb der abgesperrten Bereiche hat der AN Baufreiheit, sofern die Arbeiten die Sicherheit in den genutzten Bereichen nicht gefährden. Der Schutz der Personen in den angrenzenden Gebäuden ist zu jeder Zeit vorrangig sicherzustellen. Die Betriebszeiten der Schulen sind: Gesamtschule: Betriebszeiten der Schule Montag bis Freitag       7.00 - 17.00 Uhr Unterrichtszeiten der Schule sind  Montag bis Freitag       7.55 - 16.25 Uhr Sperrzeiten für die Zufahrt zur Baustelle: Vor Unterrichtsbeginn von 7:30 - 8:00 Uhr, in den Pausenzeiten von 8:55 - 9:15 Uhr 9:25 - 9:45 Uhr 10:15 - 10:30 Uhr 11:15 - 12:00 Uhr 13:05 - 14.05 Uhr und zum Schulschluss der Grundschule von 13:00 Uhr bis 14.20 Uhr und von 15:35 - 16:00 Uhr besteht erheblicher Fußgängerverkehr im Bereich des Baufeldes. zum Schulschluss der Oberstufe von 16:25 Uhr bis 16:45 Uhr besteht erheblicher Fußgängerverkehr im Bereich des Baufeldes. Die Anlieferung zum Baubereich darf nicht in den o.g. Zeiträumen erfolgen. Gesetzliches Rauchverbot Auf dem gesamten Schulgelände gilt gemäß Gesetzesverordnung NRW absolutes Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt ausdrücklich auch innerhalb der Baubereiche und auf den für die Bauarbeiten gesperrten Hofflächen. Bauherr, Schulleitung und Bauleitung sind berechtigt, Mitarbeiter des AN bei Nichtbeachtung der Baustelle dauerhaft zu verweisen. Die Ausfallzeiten gehen zu Lasten des AN. 6.   Baustelleneinrichtung und Baustellenabsicherung 6.1 Absicherung der Baustelle Das gesamte Baufeld wird mit Bauzaun gegenüber den genutzten Grundstücksbereichen abgesichert. Alle Firmen sind verpflichtet -  den Bauzaun ständig geschlossen zu halten, da die umgebende Pausenfläche    während der gesamten Bauzeit durch die Schule genutzt wird -  alle in die Baubereiche hineinführenden Türen ständig geschlossen zu halten Es ist untersagt, Verschraubungen am Bauzaun zu öffnen, zu lösen oder zu entfernen. Eingriffe in die Bauzaunabsicherung sind grundsätzlich untersagt. Das Verschieben oder Umstellen von Elementen ist nur nach Abstimmung und mit Zustimmung des Bauherrn zulässig. Während der Anlieferung mit Schwerlastfahrzeugen, Hubgeräten etc. hat der AN den Geländebereich gegen den zufälligen oder auch beabsichtigten Zutritt Dritter so abzusperren, dass ein Zutritt unberechtigter Personen nicht möglich ist. Das Schwenken schwebender Lasten über genutzte oder nicht vollständig abgesperrte Geländebereiche ist strikt untersagt. Im Fall von Arbeitsausführung bei mangelnder Absicherung sind der Bauherr, die Bauleitung und die SIGE-Koordinatoren zur Verfügung der sofortigen Arbeitseinstellung berechtigt, bis eine vollständige Absicherung durch den AN geleistet wurde. Die Kosten der Ausfallzeiten gehen zu Lasten des AN. Zur Vermeidung und zur Bekämpfung von Bränden im Baustellenbereich, hat jeder AN grundsätzlich einen einsatzbereiten und geprüften Handfeuerlöscher der Brandklasse A/B mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten eigenverantwortlich im Arbeitsbereich vorzuhalten. 6.2 Besonders abzusichernde Arbeiten     - Arbeiten mit offener Flamme, Schleif-, Löt- und Trennarbeiten Arbeiten mit offener Flamme und Arbeiten, die eine Brandgefährdung darstellen, dürfen auch in den abgesperrten Baubereichen nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung bei der Bauleitung und nach schriftlich bestätigter Freigabe durch die Bauleitung in dem durch den AN beantragten und durch die Bauleitung freigegebenen Zeitrahmen durchgeführt werden. Bei diesen Arbeiten ist immer eine Brandwache durch den AN zu stellen. Alle für die Brandwache erforderlichen Hilfsmittel (Feuerlöscher, Löschdecken etc.) sind durch den AN zu stellen.    Rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Arbeiten ist bei der Bauleitung der „Erlaubnisschein für    feuergefährliche Arbeiten“ einzuholen. Bei Nichtbeachtung der vorgenannten und weiterer allgemeingültigen    Richtlinien oder Durchführung der Arbeiten ohne den entsprechenden Erlaubnisschein haftet allein der    Auftragnehmer für alle daraus entstandene Schäden. - Liefer- und Hebearbeiten, Schwenken von Lasten Während der Anlieferung mit Schwerlastfahrzeugen, Hubgeräten etc. hat der AN den gesamten Fahrbereich und Ladebereich auf dem Schulgelände gegen den zufälligen oder auch beabsichtigten Zutritt Dritter so abzusperren, dass ein Zutritt unberechtigter Personen nicht möglich ist. Das Schwenken von Lasten aller Art über genutzte Geländebereiche ist untersagt.  Schwenkbereiche müssen vor Arbeitsbeginn vollständig abgesperrt, und geräumt sein. Dies gilt auch für das Abladen von Lieferfahrzeugen mit eigenem Kran. - Lärmintensive Arbeiten Die Arbeiten erfolgen in einem akustisch schlecht gedämmten Altbau mit sehr hoher Bauteil- und Flankenschallübertragung. Lärmintensive Arbeiten (dazu zählen: Stemmarbeiten, Kernbohrarbeiten, Bohrungen durch Boden-, Decken- und Wandkonstruktionen, Wandabbruch, Befestigung von Trockenbauprofilen in Rohboden und Rohdecke, Verschraubung von GK-Platten an Unterkonstruktion, Befestigung von Abhänge Konstruktionen an der Rohdecke; Befestigung von E-Trassen an Betondecken, Befestigung von Kabelhalterungen,  Halterungen für Installationsrohre in Rohdecken und an Wänden, Zerlegen von Möbeln und Einbauteilen mit Stichsägen o.ä.)  sind mit mindestens 5-tägigem Vorlauf bei der Bauüberwachung anzumelden und dürfen nur in den mit der Bauüberwachung abgestimmten Zeiten durchgeführt werden. In Klausur- und Konferenzzeiten der Schule behält sich der Bauherr vor, die Ausführung lärmintensiver Arbeiten an einzelnen Tagen ganz zu untersagen, um den ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten. Ausfallzeiten des AN werden nicht gesondert vergütet. In der Kalkulation ist hier von max. 15 Tagen pro Jahr auszugehen. - Aushub- und Erdarbeiten vor der Außenwand (Ostfassade) des Umbaubereiches: In einem Streifen von ca. 0,50m - 3,00m liegen im Grünstreifen parallel zur Ostfassade des Umbaubereiches die Hauptversorgungsleitungen für - Elektro - Achtung - Starkstrom, Haupttrasse 11 KV - Wasser- Hauptversorgungsleitung des städtischen Wasserversorgers - Gas - Hauptversorgungsleitung des regionalen Gasanbieters Bei diesen Leitungen handelt es sich um Hauptleitungen, die während der Ausführung der Bauarbeiten nicht abgeschaltet und nicht außer Funktion gesetzt werden können. Die bei der Arbeit in Leitungsbereichen vorgeschriebenen Schutzabstände sind daher in jedem Fall einzuhalten und dürfen zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden. Erdarbeiten sind daher nur innerhalb der ausdrücklich freigegebenen Baufelder zulässig. Alle Erdarbeiten und Eingriffe in das Gelände sind vorab schriftlich bei der Bauüberwachung anzuzeigen, und dürfen erst nach Klärung der Arbeitsausführung und nach Freigabe durch die Bauüberwachung ausgeführt werden. Sofern Arbeiten im Bereich der Trassenführung notwendig werden sollten, muss zuvor die Zustimmung des entsprechenden Versorgungsträgers eingeholt werden. Unabhängig der vom AG zur Information zur Verfügung gestellten Leitungspläne, hat jeder AN vor Ausführung von Erdarbeiten oder Eingriffen in das Gelände die aktuellen Trassenpläne für Strom, Wasser, Gas- und Telefon bei den Versorgern abzufragen, und alle notwendigen Angaben über Lage und Höhenlage einzuholen. Die entsprechend eingeholten Unterlagen sind der Anzeige der Erdarbeiten gegenüber der Bauleitung beizufügen. 6.3 Lagermöglichkeiten und Flächen für die       Baustelleneinrichtung des AN    Lagermöglichkeiten für Arbeitsgerät und größere Materialmengen stehen nur in den dafür von der    Bauüberwachung freigegebenen und abgesicherten Baustellenbereichen außerhalb des Gebäudes zur Verfügung.    Für die Materiallagerung wird, für alle Baubeteiligten, eine gemeinsame, ca. 10,5 x 10,5 m große Fläche auf dem Schulgelände abgezäunt. Innerhalb des Bauzaunfeldes kann nach vorheriger Abstimmung Material gelagert werden.    Alle Firmen sind verpflichtet, die Umzäunung des Lagerfeldes ständig geschlossen zu halten, da die angrenzenden Pausenflächen während der gesamten Bauzeit durch die Schule genutzt werden.    Innerhalb des Baubereichs dürfen Geräte und Material nur gelagert werden, sofern dies durch die    Bauleitung ausdrücklich freigegeben worden ist. Das Absperren von Räumen im Baubereich mit Bauschlössern    oder Bautüren durch einzelne AN zu Lagerzwecken ist untersagt. Die Nutzung der Lagerflächen muss frühzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der Bauüberwachung  abgestimmt werden. Der AN hat hierzu einen Baustelleneinrichtungsplan für sein Gewerk vorzulegen.  Der entsprechende Plan ist spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung bei der Bauleitung in 2-facher Ausfertigung vorzulegen, die Einrichtung der Baustelle darf erst nach schriftlicher Freigabe durch die Bauüberwachung  erfolgen. Vorhaltung von Material kann grundsätzlich nur außerhalb des Gebäudes erfolgen. Der AN kann hierzu Lagercontainer nach Absprache mit der Bauüberwachung  auf dem Gelände aufstellen. Die Kosten für die entsprechende Lagerung sind entsprechend in den Angebotspreisen einzurechnen.    Im Baubereich zwischengelagerte Reststoffe und Abfälle dürfen, sofern diese entflammbar sind, ausschließlich in abschließbaren Stahlcontainern gelagert werden. Alle Abfallstoffe sind grundsätzlich in möglichst kurzen Intervallen von der Baustelle abzufahren (mindestens wöchentlich!). Brennbare Baustoffe dürfen nur in abgeschlossenen Stahlcontainern auf dem Gelände gelagert werden. Die Lagercontainer müssen mit mindestens 5m Abstand zu den bestehenden Gebäuden aufgestellt werden. Die Lagerung von Gasflaschen oder entzündlichen, explosiven Arbeitsmitteln darf nur in speziell gesicherten Bereichen nach Rücksprache mit der Bauleitung erfolgen. Gasflaschen dürfen nicht ungesichert im Baubereich, Lagerbereich oder auf Dachflächen zurückgelassen werden. Die Lagerung von Gasflaschen innerhalb des Gebäudes ist generell strikt untersagt. 6.4 Aufenthaltsräume und Einrichtungen für die       Arbeitskräfte des AN Der AN hat eigenverantwortlich Aufenthalts- und Sanitärräume für seine auf der Baustelle eingesetzten Angestellten gem. Vorschrift der Arbeitsstättenrichtlinie und Unfallkasse NRW zu stellen, vorzuhalten, zu betreiben und wieder abzuholen. Die Aufstellung der entsprechenden Mannschaftsräume kann nur auf der allgemeinen Lagerfläche erfolgen, sofern hier Platz verfügbar ist. Sofern dieser Platz nicht ausreicht, bzw. anderweitig belegt ist, kann die Aufstellung entsprechender Einrichtungen nur außerhalb des Schulgeländes erfolgen. Ein möglicher Standort sind die Stellplatzflächen an der Straße "Auf dem Acker". Bei dieser Fläche handelt es sich jedoch um städtisches Straßenland. Für die Aufstellung der entsprechenden Einrichtungen muss eine Genehmigung beantragt werden. Vor Aufstellung von entsprechenden Containern hat der AN hierzu eigenverantwortlich die erforderlichen Genehmigungen bei der Stadt einzuholen. Die Kosten für die entsprechenden Einrichtungen und Genehmigungskosten sind in den Einheitspreisen der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die Räume des Schulgebäudes und des Baubereiches dürfen grundsätzlich nicht als Aufenthalts- und Pausenräume für die Arbeitskräfte des AN genutzt werden. Eine Nutzung der WCs oder Waschräume in der Schule ist ebenfalls nicht gestattet. Durch den AG wird eine WC-Kabine mit Waschmöglichkeit am Baustellenbereich zur Verfügung gestellt. 6.5 Schutz bestehender Bauteile Jeder Unternehmer hat die vorhandenen und bereits durch Vorgewerke fertiggestellten Bauteile in geeigneter Form vor jeder Art von Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle Bodenoberflächen und horizontalen Fertigoberflächen sind durch lose Abdeckungen aus geeigneten PE-Folien, d= mind. 0,5mm zu schützen. Dies gilt auch für Außenflächen wie Pflasterflächen o.ä. auf dem Außengelände. Offenes Feuer und das Verbrennen von Material jeglicher Art ist im gesamten Baubereich grundsätzlich untersagt. 6.6 Reinhaltung der Baubereiche und Abfuhr von       Abfallstoffen Alle Arbeitsbereiche sind unmittelbar nach Abschluss eines Arbeitsschrittes durch den AN besenrein zu reinigen. Sämtliche Abfälle, Reststoffe, Verpackungen etc. sind täglich aus den Arbeitsbereichen zu entfernen. Die Baubereiche sind mindestens einmal wöchentlich vollständig von allen Abfällen zu reinigen und die gesammelten Abfälle sind mindestens einmal wöchentlich durch den Auftragnehmer von der Baustelle zu entfernen. Eine Zwischenlagerung ist nur außerhalb des Gebäudes in gesicherten Behältern zulässig. Der Auftragnehmer hat die Entsorgung von Schutt und Abfallstoffen so zu dokumentieren, dass er dem Auftraggeber die ordnungsgemäße Entsorgung auf Anforderung nachweisen kann. Sofern der Auftragnehmer Reinigungspflichten nicht nachkommt, wird der Bauherr ohne weitere Aufforderung die Reinigung der Baubereiche zu Lasten des oder der Verursacher veranlassen. Sofern die vor Ort vorhandenen Abfälle keinem Auftragnehmer zweifelsfrei zugeordnet werden können, so werden die Kosten der Schuttentsorgung auf alle Auftragnehmer anteilig umgelegt, die seit der letzten kompletten Baustellenreinigung Leistungen ausgeführt haben. Sofern nach Abfuhr der Abfälle durch die einzelnen Auftragnehmer noch Restmengen an Abfall in den Baubereichen verbleiben, die keinem Verursacher zweifelsfrei zugeordnet werden können, so ist der Bauherr berechtigt, hierzu ohne weitere Vorankündigung die Räumung und Abfuhr der Restabfälle zu veranlassen. Der Zufahrtsweg und der Übergang zur öffentlichen Verkehrsfläche sind durch den AN eigenverantwortlich nach jedem Liefer- oder Fahrvorgang zu kontrollieren. Eventuell entstandene Verschmutzungen sind umgehend, sofern notwendig, auch mehrmals täglich zu entfernen. Die Fahr- und Bewegungsflächen innerhalb der Baustelle sind durch den AN ebenfalls eigenverantwortlich zu kontrollieren und bei Bedarf umgehend zu reinigen. Die Baustelle ist nach Abschluss der Arbeiten so bald wie möglich zu räumen. Bereits vor der Räumung ist der AN verpflichtet, laufend Schutt, Abfälle und Verschmutzungen zu Beseitigen und nicht mehr benötigte Reststoffe und nicht mehr benötigte Maschinen oder Hilfsmittel von der Baustelle abzuziehen. 6.7 Abgrenzung der Gefahrtragung Der Bauherr gestattet dem AN die Lagerung von Baumaschinen und Baumaterial, das für die Ausführung der übertragenen Leistung benötigt wird. Der AN hat Sorge zu tragen, dass durch die auf dem Grundstück gelagerten oder abgestellten Maschinen keine Verschmutzung oder Beschädigung an den aufgehenden Bauten oder den unbebauten Flächen des Grundstücks entstehen. Der AN hat sicherzustellen, dass aus den Baumaschinen keine Flüssigkeiten austreten und in die Bodenschichten des Baubereichs einsickern. Der AN hat sicherzustellen, dass von den abgestellten und gelagerten Materialien keinerlei Gefahren für die auf dem Gelände befindlichen Personen ausgehen. Der Bauherr übernimmt keinerlei Haftung für die auf seinem Grundstück gelagerten Baumaschinen und Materialien. Die Baumaschinen und die bis zum festen Einbau auf dem Grundstück gelagerten Baustoffe sind durch den AN eigenverantwortlich zu sichern und gegen Diebstahl, Beschädigung, Vandalismus, Witterungseinflüsse und alle sonstigen schädigenden Einflüsse zu schützen. 7.   Energieversorgung an der Baustelle Die Kosten des Energieverbrauches trägt der Auftraggeber. Er stellt hierzu ab Beginn der Bauarbeiten eine Anschlussmöglichkeit für die Entnahmegeräte von Wasser und Strom (220V) zur Verfügung. Es steht kein Anschluss für Starkstrom zur Verfügung. Die Lieferung, Aufstellung, Vorhaltung und Betrieb der Entnahmegeräte obliegen dem AN. Alle Entnahmegeräte müssen den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sie müssen gem. gesetzlicher Vorschrift aktuell gültig geprüft und mit einer entsprechenden gültigen Prüfplakette versehen sein. Alle während der Bauausführung erforderlichen, wiederkehrenden Prüfungen sind durch den AN eigenverantwortlich und rechtzeitig zu veranlassen. 8. Nutzung von öffentlichen Flächen außerhalb der     Baustelle durch den AN Für eine etwaige Mitbenutzung von Straßenland oder sonstigem Gelände außerhalb der Baustelle muss der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen selbst bei der zuständigen Kommune einholen. 9. Gewerbliche Werbung im Baustellenbereich    Firmenschilder, sowie Werbebanner oder Bespannungen, die den Namen oder    das Logo der Firma zeigen, sind an der Baustelle grundsätzlich verboten. Gewerbliche Werbung ist nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Das Anbringen von Firmenschildern ist nur auf einem vom Auftraggeber erstellten gemeinsamen Bauschild gestattet. 10.  Architekten / Ingenieurleistungen werden durch externe Planer im Auftrag des AG durchgeführt.     Die Kontaktdaten werden dem AN im  Auftragsfall durch den AG zur Verfügung gestellt. Dem AN werden alle notwendigen Ausführungsgrundlagen (Ausführungsplanung) unentgeltlich zur     Verfügung gestellt. Der AN erhält diese Unterlagen in jeweils 2-facher Ausfertigung als Papierplot.     Sofern der AN weitere Ausfertigungen benötigt, können diese kostenpflichtig zur Verfügung gestellt     werden. 11.   SIGE-Koordination Die Baustelle wird mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß§ 4 der Baustellenverordnung geführt. Der Unternehmer verpflichtet sich, alle daraus entstehenden Konsequenzen und Bedingungen ohne Einschränkungen anzuerkennen und mindestens einen ständig verantwortlichen deutschsprechenden Ansprechpartner zur Erfüllung der erforderlichen Aufgaben vor Ort einzusetzen. Diese Person ist dem AG namentlich vor Beginn der Arbeiten zu benennen. Die Tätigkeit des SIGEKO entbindet den AN nicht von seinen Vorsorge- und Sorgfaltspflichten gegenüber den in seinem Auftrag tätigen Arbeitskräften. Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet, gem. Baustellenverordnung und UVV des GUV folgende Unterlagen vor Arbeitsaufnahme schriftlich beim AG bzw. der Bauüberwachung  vorzulegen: - Gefährdungsbeurteilung und Schutzplan gem. Arbeitsschutzvorschrift - Erklärung über maximale Anzahl der Arbeitskräfte am Ort, - Benennung der als Ersthelfer ausgebildeten Arbeitskräfte und Nachweis der - Eignung als Ersthelfer der benannten Personen. Eine Ausfertigung der o.g. Unterlage ist vom AN eigenverantwortlich ständig auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Die Sicherstellung der Anwesenheit der notwendigen Ersthelfer obliegt dem Auftragnehmer. Zur Stellung der erforderlichen Ersthelfer gehört auch die Ausstattung mit den für Baustellen vorgeschriebenen 1. Hilfe-Kästen. 12. Benennung eines Fachbauleiters     In den Bauhauptgewerken, sowie den Gewerken Haustechnik Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR, Elektroinstallation,    Telefonie und Datentechnik, ist von den beauftragten Firmen vor Ausführungsbeginn jeweils ein verantwortlicher   Fachbauleiter zu benennen, der die Pflichten gem. LBO § 56 (2)  (LBO NRW)  übernimmt.    (1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den         Entwürfen des Entwurfsverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren         bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der         Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt. Verstöße, denen nicht         abgeholfen wird, hat er unverzüglich der Baurechtsbehörde mitzuteilen.    (2) Falls der Bauleiter nicht für alle ihm obliegenden Aufgaben die erforderliche Sachkunde und Erfahrung hat,          wird  er den Bauherrn veranlassen, geeignete Fachbauleiter zu bestellen.          Diese treten insoweit an die Stelle des Bauleiters.  Der Bauleiter bleibt für das ordnungsgemäße          Ineinandergreifen seiner Tätigkeiten mit denen der Fachbauleiter verantwortlich Die entsprechende Fachbauleitererklärung ist auf dem Formularvordruck der Stadt Sankt Augustin,     mindestens 1 Woche vor Baubeginn abzugeben. Die Erklärung ist jeweils 1-fach als Papierplot und     PDF-Dokument beim Bauherrn vorzulegen.
Allgemeine Hinweise zur Baustelle
Allgemeines zu den Estricharbeiten Allgemeines zu den Estricharbeiten Es gelten folgende DIN-Normen: 1. DIN EN 13318      Estrichmörtel und Estriche                              - Begriffe 2. DIN EN 13813      Estrichmörtel- und Estrichmassen                              - Eigenschaften und Anforderungen 3. DIN EN 13892      Prüfverfahren für Estrichmörtel und Estrichmassen                              - Teile 1 - 8 3. DIN 4109             Schallschutz im Hochbau;                              schwimmende Estriche auf Massivdecken,        Richtlinien für die Ausführung. 4. DIN 18 164            Teil 1                              Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung                              Polystyrol-Partikelschaumstoffe 5. DIN 18 164            Teil 2                              Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung;                              Polystyrol-Partikelschaumstoffe 6. DIN 18 165            Teil 1                              Faserdämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe                              für die Wärmedämmung. 7. DIN 18 165,           Teil 2                              Faserdämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe                              für die Trittschalldämmung. 8. Poduktnormen für Dämmstoffe                              DIN EN 13162 MW Mineralwolle                              DIN EN 13163 EPS Polystyrol-Hartschaum, expandiert                              DIN EN 13164 XPS Polystyrol-Hartschaum, extrudiert                              DIN EN 13165 PURPolyurethan-Hartschaum              DIN EN 13166 PF Phenolharz-Hartschaum                              DIN EN 13167 CG Schaumglas                              DIN EN 13168 WW Produkte aus Holzwolle                              DIN EN 13169 EPB Platten aus Blähperlite                              DIN EN 13170 ICB Expandierter Kork                              DIN EN 13171 WF Holzfaser-Dämmstoffe 7. DIN 18 202          Maßtoleranzen im Hochbau, Ebenheitstoleranzen für                              Flächen von Decken, Wänden             Flächenfertige Böden mit erhöhten Anforderungen, z. B.          mit selbstverlaufenden Spachtelmassen. 8. DIN 18 353           ATV Estricharbeiten 9. DIN 18 560           Estriche im Bauwesen 10.DIN 18299          VOB Teil C ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Allgemeines zu den Estricharbeiten
100 Estricharbeiten
100
Estricharbeiten
100. 10 Höhe des Bodenaufbaus messen Einmessen und markieren der geplanten Bodenfertighöhe und Oberkante Estrich in den einzelnen Raumbereichen. Die Höhen sind mittels Rotationslaser in den einzelnen Räumen einzumessen und mit geeigneter Markierung am Wandputz dauerhaft anzuzeichnen. Achtung: Das Einmessen der Aufbauhöhen wird  zeitversetzt, vor Beginn der Estricharbeiten abgerufen und muss unabhängig von den späteren Ausführungen erfolgen. Die zusätzliche An- und Abfahrt, unabhängig von den späteren Ausführungsleistungen, ist im EP enthalten. Abrechnung erfolgt raumweise Bereich: Erdgeschoss:  -  Küchenlager                                       - Theke / Aula Untergeschoss- Bühenngarderobe
100. 10
Höhe des Bodenaufbaus messen
3,00
St
100. 20 Expandierte PST-Platten 20 mm, WLG 040 Bauseitigen Verlege-Untergrund besenrein säubern, das Kehrmaterial rückstandslos aufnehmen und entsorgen. Verlegung einer kombinierten Trittschall-Wärmedämmplatten nach DIN EN 13163 aus expandierten Polystyrol-Hartschaum für Nutzlasten bis 5 kN/qm, für die einlagige, ununterbrochene Verlegung unterhalb des schwimmenden Estrichs gemäß DIN 18560-2 Güteschutz durch Bundesfachabteilung Qualitätssicherung EPS Hartschaum, BFA QS EPS Chemisch und biologisch neutral, FCKW, HFCKE- und HFKW-frei Qualitätstyp: EPS 040 DES sg Wärmeleitfähigkeit W/(mK): 040 Baustoffklasse: B 1 schwerentflammbar EU-Baustoffklasse: Euroklasse E Zusammendrückbarkeit mm: £ 2 Dynamische Steifigkeit: MN/m³: ³ 20 Trittschall-Verbesserungsmaß dB: 28 (harter Boden) Trittschall-Verbesserungsmaß dB: 30 (weicher Boden) Kantenausführung: stumpf Dicke: 20/2 mm Im EP enthalten ist die Abdeckung der Dämmung mit einer Lage 0,5 mm starker PE-Folie welche über die Randstreifen hochzuziehen ist. Ausführung: Erdgeschoss  - alle Bodenflächen im Umbaubereich Theke/  Küchenlager Untergeschoss - Bühnen-Garderobe
100. 20
Expandierte PST-Platten 20 mm, WLG 040
22,40
qm
100. 30 Estrich-Randstreifen PE 8mm/80mm Verlegung PE-Randstreifen als Trennung des Estrichs von den begrenzenden, aufgehenden Bauteilen. PE-Randstreifen geschlossenzelliger Polyethylenschaum als Randdämmstreifen zur Entkopplung des Estrich Stärke               8mm Höhe              80mm verrottungsfest, elastisch, wasser- und säurebeständig Brandschutzklasse: B1 liefern, zuschneiden und an allen aufgehenden Bauteilen als lückenlos verlegen. Stöße gemäß Verarbeitungsrichtlinie überlappen. Ausführung: Bereich: - EG - Küchenlager+Theke
100. 30
Estrich-Randstreifen PE 8mm/80mm
27,60
m
100. 40 Estrich-Randstreifen PE 8mm/150mm Verlegung PE-Randstreifen als Trennung des Estrichs von den begrenzenden, aufgehenden Bauteilen. PE-Randstreifen geschlossenzelliger Polyethylenschaum als Randdämmstreifen zur Entkopplung des Estrich Stärke               8mm Höhe            150mm verrottungsfest, elastisch, wasser- und säurebeständig Brandschutzklasse: B1 liefern, zuschneiden und an allen aufgehenden Bauteilen als lückenlos verlegen. Stöße gemäß Verarbeitungsrichtlinie überlappen. Ausführung: Bereich: - UG - Bühengarderobe
100. 40
Estrich-Randstreifen PE 8mm/150mm
15,80
m
100. 50 Sanierestrich CT-C35 F7-S, 40 mm Erdgeschoss Sanierestrich für die Bodenflächen im Altbau In den Altbaubereichen stehen nur max.70mm Gesamtaufbauhöhe zur Verfügung. Im Bereich Küpchenlager und Theke ist daher ein Sanierestrich mit besonders hoher Nutzlast einzubauen. Zementestrich im Mischungsverhältnis 1:5, erdfeucht einbringen, verdichten, und vollkommen eben und glatt abziehen und glätten. Die Feldflächen der DIN sind einzuhalten. Einschließlich Bewehrung des Estrichs mit Stahlfasern- Fasern zur Erhöhung der Nutzlast. Einschließlich Erhärtungsbeschleuniger für Belegreife nach 8-10 Tagen und zur Reduktion des Wasseranteiles. Das zu verarbeitende Kiessand-Gemisch muss frei von Lehm sein. Ein vorzeitiges Austrocknen des Bodens ist zu vermeiden. Die Estrichplatte darf nicht mit Mauerwerk, Leitungen, Türzargen und dergleichen in Berührung kommen. Die erforderlichen Schwindfugen sind durch 2 cm tiefe Schnitte mit der Kelle vorzunehmen. Sofern Scheinfugen zur zusätzlichen Unterteilung der durch die Bewegungsfugen aufgeteilten Estrichfelder angeordnet werden, sind diese nach dem Erhärten und Austrocknen des Estrichs kraftschlüssig, z. B. durch Vergießen mit Kunstharz zu schließen. Verlegung auf vorgenannten Polystyrol-Dämmplatten. Lastansatz Nutzlasten:  4 kN/m² Einzellasten: 3 kn Estrichstärke: max. 45 mm Estrichtyp: mindesten CT-C35 F6-S nach DIN 18560, Brandverhalten nichtbrennbar Biegezugfestigkeit:  > F7 Bereich: EG Theke und Küchenlager
100. 50
Sanierestrich CT-C35 F7-S, 40 mm Erdgeschoss
22,40
qm
100. 60 Sanierestrich CT-C35 F7-S, 40 mm Untergeschoss Sanierestrich für die Bodenflächen im Altbau In den Altbaubereichen stehen nur max.40mm Gesamtaufbauhöhe zur Verfügung. In dem Bereich Garderobe ist daher ein Sanierestrich mit besonders hoher Nutzlast einzubauen. Zementestrich im Mischungsverhältnis 1:5, erdfeucht einbringen, verdichten, und vollkommen eben und glatt abziehen und glätten. Die Feldflächen der DIN sind einzuhalten. Einschließlich Bewehrung des Estrichs mit Stahlfasern- Fasern zur Erhöhung der Nutzlast. Einschließlich Erhärtungsbeschleuniger für Belegreife nach 8-10 Tagen und zur Reduktion des Wasseranteiles. Das zu verarbeitende Kiessand-Gemisch muss frei von Lehm sein. Ein vorzeitiges Austrocknen des Bodens ist zu vermeiden. Die Estrichplatte darf nicht mit Mauerwerk, Leitungen, Türzargen und dergleichen in Berührung kommen. Die erforderlichen Schwindfugen sind durch 2 cm tiefe Schnitte mit der Kelle vorzunehmen. Sofern Scheinfugen zur zusätzlichen Unterteilung der durch die Bewegungsfugen aufgeteilten Estrichfelder angeordnet werden, sind diese nach dem Erhärten und Austrocknen des Estrichs kraftschlüssig, z. B. durch Vergießen mit Kunstharz zu schließen. Verlegung auf vorgenannten Polystyrol-Dämmplatten. Lastansatz Nutzlasten:  4 kN/m² Einzellasten: 3 kn Estrichstärke: max. 40 mm Estrichtyp: mindesten CT-C35 F6-S nach DIN 18560, Brandverhalten nichtbrennbar Biegezugfestigkeit:  > F7 Bereich: UG Garderobe
100. 60
Sanierestrich CT-C35 F7-S, 40 mm Untergeschoss
14,30
qm
100. 70 Erstarrungsbeschleuniger Erstarrungsbeschleuniger in flüssiger bzw. pastöser Form für Estrich liefern und als Zulage zur Estrich Position einbauen bzw. beimischen, zur Herstellung von Verbundestrichen und schwimmenden Estrichen, Heizestrichen. Funktion/Charakteristik: Schnelles Austrocknen Rückfeuchteschutz Reduziertes Schwinden Belegreife bei schwimmenden Estrichen muss erzielt werden nach 14 - 16 Tagen, Rezeptur: Dosierung einhalten (1,5 ltr. pro Mischung/50 kg Zement – entspricht 2,4 % zum Zementgewicht). w/z-Wert < 0,55 Mischdauer von mindestens 2 Minuten nach Zugabe aller Bestandteile. Nachbehandlung durch den AN Schutz vor Zugluft, Regen und direkter Sonneneinstrahlung während der Erhärtung. Abtransport überschüssiger Feuchtigkeit durch zugfreie Stoßlüftung (4 x tägl. 20-30 Min). Die vorgenannten Leistungen sind durch den AN bis zur Erhärtung täglich - mindestens für eine Zeitdauer von 7 Tagen -  zu erbringen. der Aufwand ist entsprechend in den EP einzurechnen. Bauart und Baustellenvorbereitung gemäß DIN 18560.
100. 70
Erstarrungsbeschleuniger
36,10
qm
100. 80 Gefälleausbildung Estrich Zulage zu den Estrichpositionen für das Ausbilden von Gefälle zu Bodenabläufen, (ca. 80 x 80 cm Bereich Gefälle um Bodenabläufe).
100. 80
Gefälleausbildung Estrich
1,00
qm
100. 90 Estrich-Dehnfugenprofil Feldfugen Estrich-Bewegungsprofil bestehend aus Hart-PVC-Regenerat-Seitenteilen mit integrierten Verankerungsstegen sowie ober- und unterseitiger Verbindung aus Weich-CPE im Zuge der Herstellung der Estriche liefern und mit den Verankerungsstegen voll in den Estrichmörtel einbetten. Die Profile sind höhen- und fluchtrecht auszurichten sowie deckungsgleich mit dem Fugenraster des nachfolgenden Keramikbelags oder Betonwerksteinbelags anzuordnen. Ansonsten sind die Herstellerangaben zu beachten. Profilhöhe: bis ca. 90mm , (80/82/90 mm angepasst an Einbauhöhe Estrich)
100. 90
Estrich-Dehnfugenprofil Feldfugen
5,00
m
100.100 Estrich-Dehnfugenprofil Türdurchgänge Dehnfugenprofil aus geschlossenzelligem Polyethylenschaum, mit seitlicher Hart-Kunststoffbeschichtung, 10 mm stark, mit selbstklebenden Fuß im Türbereich befestigen. Die Verarbeitungshinweise der Hersteller sind zu beachten. Profilhöhe: max 90mm (80/82/90 mm, angepasst an Einbauhöhe Estrich)
100.100
Estrich-Dehnfugenprofil Türdurchgänge
2,27
m
100.110 Querkraftdübel Querkraftdübel für Dehnungsfugen an Türübergängen o.ä. liefern und einbauen, Estrichdübel, Ø 6 mm, Länge 300 mm, halbseitige Kunststoffbeschichtung auf 150 mm Länge, integrierte Dehnungsausgleichskappe.
100.110
Querkraftdübel
10,00
Stk.
100.120 Installationsdurchführungen aussparen Installationsöffnungen in den Rohböden nach Plan und Angabe durch verzinkte L-Stahlwinkel in der Estrichfläche aussparen, L-Winkel, Stahl, verzinkt oder Aluminium, d=2,00mm Zuschnitt ca. 160/100mm, im kürzerem Schenkel vorgebohrt / gelocht zur Aufnahme der Verschraubung in der Rohdecke, liefern, zuschneiden und nach Plan und Angabe fachgerecht als 4 seitige Aussparung in die Estrichfläche einbauen. Größe der Aussparung jeweils ca. 20/20cm - 30/45cm
100.120
Installationsdurchführungen aussparen
2,00
Stk.
200 Bodenbelagsarbeiten
200
Bodenbelagsarbeiten
Technische Vorbemerkung Bodenbelagsarbeiten nach DIN 18365 Technische Vorbemerkung Bodenbelagsarbeiten nach DIN 18365 Untergrundvorbereitung gemäß DIN 18 365 „Bodenbelagsarbeiten“, VOB Teil C. Muster sind zur Auswahl des Materials und der Farbe vorzulegen. Ein amtliches Prüfungszeugnis bzw. bauaufsichtliche Zulassung der angebotenen Materialien als Grundlage des Nachweises ist bei Angebotsabgabe dem Bauherrn vorzulegen. Anforderung an die angebotenen Kleber und Grundierungen Die Wahl des Klebstofftyps bleibt dem Auftragnehmer überlassen, er ist für die Schadstofffreiheit sowie die einwandfreie Haftung des Belages verantwortlich. Ausgleichsmassen (Spachtelmassen) müssen sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbinden, einen guten Haftgrund für den Kleber bilden, und so beschaffen sein, dass sie Untergrund, Kleber und Bodenbelag nicht nachteilig beeinflussen. Die Spachtelmassen und auch der nachfolgende Kleber müssen aufeinander absolut verträglich sein. Ebenso müssen die Materialien frei sein von sämtlichen schädlichen Material- und Geruchsanteilen. Vorbereitung Die Estrichflächen sind vor Verlegung des Oberbelages vollflächig mit einem geeigneten Industriesauger rückstandslos abzusaugen. Die gereinigten Flächen sind nachfolgend zu grundieren und mittels selbstverlaufender Spachtel- bzw. Ausgleichsmassen, ein- oder zweimal spachteln bzw. schleifen, so dass ein absolut ebenflächiger Untergrund entsteht. Die angegebenen Maße sind nach den Örtlichkeiten am Bau zu prüfen. Vor der Ausführung ist der Untergrund zu prüfen. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Bodenbeläge sind vor Verlegung auf Schargengleichheit, Maßgenauigkeit etc. vom Auftragnehmer verantwortlich zu prüfen. Reinigung vor Abnahme: Nach Fertigstellung der Arbeiten, wenn von der Bauleitung verlangt auch nach teilweiser Fertigstellung, ist eine Grundreinigung der Bodenflächen durchzuführen. Die Abnahme der verlegten Flächen erfolgt erst nach der o.g. Reinigung, wenn die ausgeführten Oberflächen ohne Schmutzauflage bewertet werden können. Der Preis der einmaligen Reinigung je Fläche ist in den EP der Ausführung Bodenbelag einzurechnen. Die Reinigung der Teilflächen kann vom AG in Einzelflächen und zeitversetzt abgerufen werden.
Technische Vorbemerkung Bodenbelagsarbeiten nach DIN 18365
200. 10 Estrich grundieren mit Haftbrücke Zement-Estrichflächen wie folgt mit einer zugelassenen Haftgrundierung versehen: Estrichflächen mit Wasser leicht vornässen und mit auf den Untergrund abgestimmter Haftgrundierung für die Heizestrichflächen gem. Herstellerangabe den angefeuchteten Untergrund mit Flächengrund 1:1 mit Wasser verdünnt, im mehrfachen Arbeitsgang gem. Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers satt einstreichen.
200. 10
Estrich grundieren mit Haftbrücke
14,30
200. 20 Estrichflächen spachteln Neue Estrichflächen besenrein säubern, und mittels selbst- verlaufender Spachtel- bzw. Ausgleichsmasse, geeignet und zugelassen für den Einbau auf Zement-Estrichflächen mit einer Mindestschichtdicke von 2 mm. In zwei Arbeitsgängen zweimal spachteln und zweimal schleifen, so dass ein absolut ebenflächiger Untergrund für die Verlegung von Glattbelägen (Linoleum oder PVC) entsteht.
200. 20
Estrichflächen spachteln
14,30
200. 30 Schwindfugen mit Kunstharz schließen Scheinfugen (Schwindfugen) im Estrich nach ausreichender Austrocknungszeit des Estrichs mit Epoxydharz schließen bzw. vergießen.
200. 30
Schwindfugen mit Kunstharz schließen
5,00
m
200. 40 Linoleumbelag 3,2 mm Linoleum, elastischer Bodenbelag aus Linoleum mit Oberflächenschutz DIN EN 548 Verlegung auf Estrichflächen Dicke 3,2 mm Bahnenbreite 2,00 m, Dessin marmoriert, Farbton (verbindliche Vorgabe!) - royal-blue / NCS Farbcode S 4040-R80B Eignungsbereich 3 gemäß RAL-Testat, Europäische Klassifizierung EN 685 Eignung 21-42 Der Bodenbelag ist antistatisch, rollstuhlgeeignet und geeignet für die Verlegung auf Fußboden- heizungsflächen. Brandverhalten B1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501-1 Trittschallverbesserungsmaß ISO 140-8 = 4 dB Rutschsicherheit BGR 181 mind. R9 Farbechtheit ISO 105-B02 Stufe 7 liefern und auf nach DIN 18 365 vorbereiteten, neuen Estrichflächen nach Empfehlung und Verarbeitungs- vorschrift des Klebstoffherstellers fachgerecht verlegen und verkleben. Ausfugen des vorbeschriebenen Bodenbelags mit systemzugehörigem Schmelzschweißdraht, Palmwax -Draht, Farbton Schmelzdraht nach Wahl des Auftraggebers Einschl. Anarbeiten an alle Mauervorsprünge, Nischen, Stützen, etc. einschl. aller Materialien und Nebenleistungen. angebotenes Produkt 1.)  Hersteller 2.)  Produkt 3.)  Produktnummer bitte unbedingt angeben ! Ausführung in unterschiedlich großen Teilflächen: Untergeschoss, Bühnengarderobe
200. 40
Linoleumbelag 3,2 mm
14,30
200. 50 Kernsockelleisten 60 mm Fußleisten, Kernsockelleisten, Höhe 60 mm kunststoff-ummantelter Hartfaserkern, eine Weichlippe reguliert Unebenheiten im Boden, stanzfähig. Die Montage erfolgt durch Nageln oder Klammern, Befestigung in Mauerwerkswänden, geputzt. Farbe nach Wahl AG, liefern, auf Passlängen schneiden und fachgerecht befestigen. Einschließlich aller Gehrungsschnitte, Ausschnitte und Anpassarbeiten.
200. 50
Kernsockelleisten 60 mm
66,40
m
200. 60 Abschlußprofil zu anderen Bodenbelägen 3,0 mm Höhe Bodenschiene als Belagsabschluss- und Kantenschutzprofil aus Edelstahl 1.4301 (V2A) mit trapezförmig gelochtem Befestigungsschenkel und einem sich mit einem 87°-Winkel anschließenden Abschlussschenkel mit doppelt gefalzter Kopfausbildung aus Edelstahl-Bandmaterial, In Einzellängen von ca. 1,00 bis 2,00 m als Belagsabschluss zu anderen Bodenbelägen liefern und unter Berücksichtigung der Anwendungs- und Verarbeitungshinweise des Herstellers fachgerecht einbauen. Profilhöhe: 3,0 mm Ausführung in Einzellängen
200. 60
Abschlußprofil zu anderen Bodenbelägen 3,0 mm Höhe
2,40
m
300 Stundenlohnarbeiten
300
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten Dem Auftraggeber ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn schriftlich anzuzeigen. Dem Auftragnehmer wird hierzu ein entsprechendes Antragsformular vorgegeben. Die Arbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn das Antragsformular dem AN von der Bauleitung /Fachbauleitung und dem Auftraggeber unterschrieben vorliegt. Zusätzliche Arbeiten sind daher stets so rechtzeitig anzumelden, dass der Bauleitung und Fachbauleitung und dem Auftraggeber ausreichend Prüfungs- und  Freigabezeit verbleiben, ohne dass die Ausführung im Ablauf gestört wird. Es sind nur Leistungen im Stundenlohnvertrag auszuführen, wenn diese vom AG oder der Bauleitung beauftragt sind, und einen geringfügigen Umfang beinhalten. Ist eine Preisermittlung für die zu zusätzlich notwendigen Leistungen möglich, und sind diese nicht durch im LV beschriebene Leistungen bepreist, ist hierfür unverzüglich vor Ausführung der Arbeiten dem AG ein Nachtragsangebot vorzulegen. Auf Stundenlohnbasis zu vergütende Leistungen, die keine entsprechende Qualifikation erfordern, jedoch der Auftragnehmer durch Facharbeiter ausführen lässt werden nach dem, vom Auftraggeber vorgesehenen Stundenlohnsatz für Helfer vergütet. Anfahrtszeiten zur Baustelle sind in den EP der Stundenarbeiten einzukalkulieren und werden nicht zusätzlich vergütet. Bestätigt und vergütet werden nur die vor Ort nachweislich geleisteten Zeiten. Der schriftliche Nachweis für oben genannte Leistungen ist dem, vom Auftraggeber beauftragten, bauleitenden Architekten, binnen eines Werktages vorzulegen. Der Materialverbrauch ist ebenfalls schriftlich und entsprechend den erbrachten Leistungen kontrollierbar aufzulisten. Werden Stundenlohnzettel nicht in der o.g. Frist vorgelegt, so werden diese nicht mehr anerkannt. Vom AN ist schriftlich der Name des Mitarbeiters einschl. Qualifikation, die genau ausgeführte Leistung und der Zeitraum von-bis mit Datum anzugeben. Vom Auftraggeber durch Unterschrift nicht anerkannte, gesondert ausgewiesene Leistungen werden nicht anerkannt. Für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge, Maschinen- und Hilfsmitteleinsätze können nicht gesondert  in Rechnung gestellt werden, wenn diese nicht vom Auftraggeber ausdrücklich angefordert werden.
Vorbemerkung Stundenlohnarbeiten
300. 10 Facharbeiterstunden Stunden eines Facharbeiters, einschl. aller Zuschläge. Alle Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung mit dem zur Verfügung gestellten Formular anzumelden und dürfen erst nach schriftlicher Bestätigung durchgeführt werden. Die tatsächlich erbrachten Leistungen sind dann unmittelbar nach Abschluss bei der Bauleitung zur Prüfung und Weiterleitung an den Bauherren vorzulegen. Alle Stundenlohnzettel werden ausschließlich durch den Bauherren abschließend anerkannt.
300. 10
Facharbeiterstunden
20,00
Std
300. 20 Helferstunden Stunden eines Bauhelfers, einschl. aller Zuschläge. Alle Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung mit dem zur Verfügung gestellten Formular anzumelden und dürfen erst nach schriftlicher Bestätigung durchgeführt werden. Die tatsächlich erbrachten Leistungen sind dann unmittelbar nach Abschluss bei der Bauleitung zur Prüfung und Weiterleitung an den Bauherren vorzulegen. Alle Stundenlohnzettel werden ausschließlich durch den Bauherren abschließend anerkannt.
300. 20
Helferstunden
20,00
Std
300. 30 Materiallieferung zu Stundenlohnarbeiten Lieferung von Materialien für Leistungen im Stundenaufwand. Die Abrechnung erfolgt nach vorzulegenden Lieferscheinen und Materialrechnungen und nur nach besonderer Anweisung durch die Bauleitung. Alle Materialkosten sind zeitgleich mit Vorlage des Stundenlohnzettels in einer prüfbaren Aufstellung mit - Angabe des Produktes - der verbrauchten Masse, - Ort und Grund der Ausführung - Tag der entsprechenden Beauftragung, - Einzelpreis und Gesamtpreis bei der Bauleitung einzureichen. Nachträglich eingereichte Materialnachweise werden nicht anerkannt. Hinweis zur Abgabe des Angebotes: Für die Position Materiallieferungen wird zunächst für alle Bieter ein Betrag von 250,- € pauschal vorgegeben. Tragen Sie in der Spalte EP und GP daher zunächst bitte 250,-  € ein.
300. 30
Materiallieferung zu Stundenlohnarbeiten
1,00
psch

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