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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung und Vorbemerkungen
Die Arbeiten finden im Keller des Rathauses in der Hauptstraße 61 in
31008 Elze statt. Der Seitenausgang des Kellers ist ebenerdig. Es
herrscht auf der Straße und fußläufig ein stetiger Durchgangsverkehr
rund um das Gebäude. Der Straßenverkehr muss jederzeit fließen können
und darf durch die Baumaßnahme nicht wesentlich eingeschränkt werden.
Notwendige Beschilderungen wie Warnhinweise etc. sind
erforderlichenfalls in Absprache mit der Stadt Elze aufzubauen und zu
unterhalten.
Für die betroffenen Personen und Fahrzeuge muss eine dauerhaft sichere
und saubere Verkehrsführung gewährleistet sein. Die Verkehrssicherung
ist, wie auch die allgemeine Baustelleneinrichtung und Räumung, gem. VOB
eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Sämtliche hierfür
notwendigen Maßnahmen sind in die entsprechenden Positionen
einzurechnen.
Technische Spezifikationen:
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B.
nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Dem Auftragnehmer wird empfohlen sich vor Abgabe des Angebotes über die
Örtlichkeit zu informieren. Ansprüche, die sich aus Unkenntnis der
Baustelle ergeben, können nachträglich nicht berücksichtigt werden. Für
eine Vorabbesichtigung ist die Kontaktaufnahme mit der Stadt Elze, Frau
Freimann, erforderlich.
Allgemeine Vorbemerkungen
Der AN hat unter alleiniger Verantwortung alle Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen, um Personen- und Sachschäden abzuwenden, innerhalb und
außerhalb des Baugeländes. Der AN stellt Bauherrn und Bauleitung
ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen jeder Art, die im
Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen gestellt werden.
Der AN allein haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
Diebstähle etc., die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder seine
sonstigen Leute, Beauftragten und Dritte verursacht werden.
Beschreibung der Baumaßnahme:
Die öffentlich zugänglichen sanitären Anlagen im Keller des Rathauses
der Stadt Elze sollen saniert und in dem Zuge auf einen aktuellen
Standard gehoben werden.
Dabei werden die bisher nach Geschlecht getrennten Räumlichkeiten durch
Entfernen einer Wand zusammengefasst, sodass ein großer allgemeiner
Waschraum entsteht. Die 4 daran angeschlossenen WC-Räume werden dann in
zwei Damen-WCs, ein Herren-Wc und ein neu geschaffenes
behindertengerechtes WC aufgeteilt. Sämtliche WC-Trennungen und
Innentüren sollen dabei ersetzt werden. Die Fenster und die Außentür
bleiben aufgrund von Denkmalschutz-Auflagen erhalten. Die Tür des
behindertengerechten WCs sowie die Außentür sind mit einem automatischen
Öffnungs- und Schließmechanismus aufzurüsten.
Neben der Erneuerung der sanitären Anlagen (WCs, Waschtische, etc.) und
deren Zubehör (Seifen- und Papierspender, Spiegel) sollen auch die
Boden- und Wandbeläge, sowie elektrische Installationen und
Heizungsinstallationen vorgenommen werden.
Folgende Auflagen, Einschränkungen und Hinweise sind bei der Kalkulation
der Einheitspreise zu berücksichtigen:
1) Die Baustelle ist über die Straße "Hauptstraße" leicht erreichbar.
Sämtliche Zufahrts- und Transportwege im Bereich der Straße sind in
sauberen Zustand zu halten.
2) Die erforderlichen Arbeits- und Lagerplätze im Freien für die
Baustelleneinrichtung und Materiallagerung etc. werden dem AN
unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dazu vor allem können die freien
Flächen nahe des Rathauses genutzt werden. Überdachte Arbeits- und
Lagerplätze werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Baustellenbewachung
(Diebstahlschutz) für seine Geräte und Materialien obliegt in vollem
Umfang dem AN. Besondere Sorgfalt ist auf den Verschluss der
Baustellenbereiche zu legen, um Unbefugten keinen unbeaufsichtigten
Zugang zum Baufeld oder den Lagerbereichen zu ermöglichen.
3) Behinderungen für den Straßenverkehr sind auf das unbedingt
erforderliche Maß zu reduzieren.
4) Baustelleneinrichtung: Die Kosten für die allgemeine
Baustelleneinrichtung sind in die jeweiligen Positionen mit
einzurechnen. Es werden keine gesonderten BE-Flächen gestellt. Diese
sind durch den AN eigenverantwortlich zu organisieren. Beanspruchte
Flächen sind nach Beendigung wieder in den ursprünglichen Zustand zu
versetzen. Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Hierzu ist
zu ggb. Zeitpunkt Absprache mit der Stadt Elze erforderlich.
5) Hinweise zur Ausführung: Der Auftragnehmer unterliegt der
Koordinationspflicht. Der AN hat hierzu einen voll unterrichteten und
verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Bei zeitweiser
Verhinderung muss ein bevollmächtigter Stellvertreter, der ausreichend
fachliche Kenntnisse besitzt, zur Verfügung zu stehen. Absprachen über
Arbeitsdurchführung zwischen den ausführenden Firmen vor Ort haben
rechtzeitig vor Arbeitsbeginn und während der Arbeiten direkt
untereinander zu erfolgen. Dies gilt auch und insbesondere bei
Abwesenheit der Bauüberwachung. Prinzipiell gilt, dass der AN eng mit
allen anderen am Bau tätigten Firmen, sofern ihre Arbeiten für die des
AN relevant sind, zusammenzuarbeiten hat.
6) Qualitätssicherung: Alle Rechnungen sind mit einem prüfbaren
Massennachweis zu belegen.
Die Beschaffung aller für die Abnahmen erforderlichen Prüfzeugnisse,
Produktnachweise, Beschreibungen, geprüfte statische Berechnungen u.a.
für die eingebauten Materialien, Produkte, Einbauteile und
Konstruktionen obliegt dem AN.
7) Lärm- und Staubentwicklung sind auf ein Minimum zu beschränken.
8) Entsorgung: Dem Auftragnehmer wird ausdrücklich die abfallrechtliche
Verantwortung übertragen. Er hat selbstständig und ohne Weisung des
Auftraggebers die den abfallrechtlichen Bestimmungen entsprechende
Entsorgung durchzuführen. Er führt die Nachweise entsprechend dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit der "Verordnung
über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen". Die Nachweise
sind vom Auftragnehmer entsprechend der genannten Vorschriften mittels
eines elektronischen Registers zu führen.
9) Werden im Vertrag gemäß §2 VOB/B vorgesehene Leistungen geändert oder
nicht im Vertrag enthaltene Leistungen gefordert, so ist rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn ein Nachtragsangebot auf der Grundlage des
Hauptangebotes einzureichen. Den Nachtragsangeboten ist eine Kalkulation
beizufügen.
10) Alle angegebenen Abmessungen sind vom AN bauseits zu überprüfen.
11) Gemäß §12 Abs. 4 VOB/B wird seitens der Bauherrschaft stets eine
förmliche Abnahme verlangt.
Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Alle für die Ausführung notwendigen Vorgaben, Richtlinien, Normen und
Gesetze sind einzuhalten und zu berücksichtigen. Die Leistung versteht
sich inkl. Lieferung und Montage.
Baubeschreibung und Vorbemerkungen
8 Innenputzarbeiten
8
Innenputzarbeiten
8. 1 Gips-Maschinenputz Einlagiger Gips-Maschinenputz als Innenwandputz DIN
18550, einschl. Vorbereitung des Putzgrundes mit Knauf
MP75 leicht in Q2 inkl. Eckschutzschienen und Gewebe
liefern und fachgerecht auftragen, inkl.
Übergangsarbeiten an Deckenputz, als Untergrund für
Fliesen
8. 1
Gips-Maschinenputz
120,00
m2
8. 2 Zulage Kalkzementputz Zulage bei Ausführung mit Kalkzementputz
8. 2
Zulage Kalkzementputz
120,00
m2
9 Estricharbeiten
9
Estricharbeiten
9. 1 Estrich herstellen Zementestrich auf Trennlage, anliefern und einbauen,
lotrechte Nutzlast bis 2 kN/m²,
Biegezugfestigkeitsklasse F 4 DIN EN 13813,
Estrichnenndicke 50 mm, als Untergrund für Fliesen,
Oberfläche von Hand geglättet
9. 1
Estrich herstellen
35,00
m2
9. 2 Zulage Estrich auf Dämmung Zulage für Zementestrich auf Polyurethan-Dämmplatten
WLG 023, Nenndicke Dämmung 20 mm, nicht für
Fußbodenheizung.
9. 2
Zulage Estrich auf Dämmung
35,00
m2
9. 3 Zulage Dämmstärke Zulage für weitere 10 mm Dämmstärke
9. 3
Zulage Dämmstärke
35,00
m2
9. 4 Zulage Gefälle Zulage für die Herstellung des Estrichs im Gefälle von
2 cm zu den Gullys
9. 4
Zulage Gefälle
35,00
m2
9. 5 Zulage Beschleuniger Zulage für schnell erhärtenden Estrich, z.B. Retanol
von PCT oder gleichwertig
9. 5
Zulage Beschleuniger
35,00
m2
9. 6 Zulage Gewebeeinlage Zulage für Gewebeeinlage aus Glasfaser zur Risshemmung
des Estriches in Bereichen mit Fliesenbelag
9. 6
Zulage Gewebeeinlage
35,00
m2
10 Fliesenarbeiten
10
Fliesenarbeiten
10. 1 Bodeneinläufe anarbeiten Bodeneinlauf des durchgefliesten Bereiches auf Höhe
setzen und Fliesen anarbeiten
10. 1
Bodeneinläufe anarbeiten
4,00
Stk
10. 2 Dichtmanschetten Bodenablauf Dichtmanschetten für Bodenabläufe liefern und einbauen
10. 2
Dichtmanschetten Bodenablauf
4,00
Stk
10. 3 Dichtmanschetten Rohrdurchführung Dichtmanschetten für Rohrdurchführungen im
durchgefliesten Bereich liefern und einbauen
10. 3
Dichtmanschetten Rohrdurchführung
4,00
Stk
10. 4 Nassraumabdichtung Boden Streichfähige Flächenabdichtung gemäß
Herstellervorschrift, Feuchtigkeitsbeanspuchungsklasse
W1 gemäß DIN 18534, anliefern und herstellen. Der
Untergrund muss eben und fluchtrecht sein.
10. 4
Nassraumabdichtung Boden
35,00
m2
10. 5 Nassraumabdichtung Wand Abdichtung gegen Feuchtigkeit herstellen, streichfähige
Flächenabdichtung gemäß Herstellervorschrift,
Feuchtigkeitsbeanspruchsklasse W1. Der Untergrund muss
eben und fluchtrecht sein.
Hersteller: z.B. PCI
Material: Lastogum oder gleichwertig
Gewähltes Fabrikat:
.......................................................
.....
10. 5
Nassraumabdichtung Wand
95,00
m2
10. 6 Dichtband Dichtband für vorgenannten Dichtanstrich im Eckbereich
Boden-Wand und Innenecken Wand-Wand liefern und
einbauen
10. 6
Dichtband
120,00
m
10. 7 Bodenflächen grundieren Grundieren und vorbehandeln der vorh. Untergründe zur
Verlegung des Bodenbelages im Dünnbett
10. 7
Bodenflächen grundieren
35,00
m2
10. 8 Bodenfliesen verlegen Bodenfliesen im Dünnbettverfahren mit flexiblem
Zementkleber liefern und gerade verlegen und grau
verfugen, Rutschfestigkeitsklasse R12. Fliesengröße
30/30 bis 30/60 cm. Fliesenpreis bis 30 _/m² inkl.
MwSt.
10. 8
Bodenfliesen verlegen
35,00
m2
10. 9 Sockelfliesen herstellen und verlegen Sockelfliesen aus den Bodenfliesen geschnitten liefern
und einbauen, einschl. elastischer Fuge im Anschluss.
Einbauort Vorraum umlaufend
10. 9
Sockelfliesen herstellen und verlegen
18,00
m
10.10 Wandflächen grundieren Aufstreichen einer Haftbrücke bzw. Grundierung auf die
Wandflächen
10.10
Wandflächen grundieren
95,00
m2
10.11 Wandfliesen verlegen Wandfliesen, 30/30 bis 30/60 cm, auf vorh. lot- und
fluchtrechten Untergrund und an Installationskästen im
Dünnbett verlegen und ausfugen.
Einbauhöhe: raumhoch in WC-Räumen,
Waschtisch-Abkastungen im Vorraum
Fabrikat: bis 25,00 _/m² inkl. MwSt
Fugenfarbe: grau
Einbauort: WC-Anlagen und Vorraum
10.11
Wandfliesen verlegen
95,00
m2
10.12 Arbeitsfugen Arbeitsfugen nach DIN 52460 anlegen. In den Ecken bzw.
im Bereich der Anschlüsse Bodenfliese-Wandfliese usw.,
mit einem elastischen Dichtstoff verfüllen, Farbe
entsprechend der Fugenfarbe
10.12
Arbeitsfugen
45,00
m
10.13 Dehnungsfugen Herstellen von Dehnungsfugen, Aufnehmen von vorh.
Dehnungsfugen aus dem Untergrund in den Fliesenbelag,
in die Fuge wird ein Dehnungsprofil eingebaut.
Fabrikat: z.B. Schlüter
Artikel: Dilex BWS oder gleichwertig
Gewähltes Fabrikat:
.......................................................
................
10.13
Dehnungsfugen
8,00
m
10.14 Eckschienen Eck- und Abschlussschienen für Fliesenbeläge aus
Edelstahl liefern und einbauen, z.B. Schlüter
Jollyschienen oder gleichwertig
Gewähltes Fabrikat:
.......................................................
...........
10.14
Eckschienen
20,00
m
10.15 Löcher in Fliesenbelag Herstellen von Löchern im Fliesenbelag für Sanitär- und
Heizungsanschlüsse
10.15
Löcher in Fliesenbelag
40,00
Stk
14 Zusatzarbeiten
14
Zusatzarbeiten
14. 1 Lohnstunden Lohnstunden für einen Baufacharbeiter
14. 1
Lohnstunden
8,00
h