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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
17 Innenausbau - Spinde, Schränke, Trennwände (KG 600)
17
Innenausbau - Spinde, Schränke, Trennwände (KG 600)
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN zum Bauvertrag (ATV) 17.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage für Tischlerarbeiten von Innentüren nach DIN 18355 und Beschlagsarbeiten nach 18357 Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357 - Beschlagarbeiten. Sämtliche Arbeiten am Bauteil sind im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung von Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutznachweis, Feuchteschutznachweis, Schallschutznachweis, Brandschutzanforderungen und Herstellervorschriften auszuführen. Die für das jeweilige Gewerk bestehenden DIN-Bestimmungen und Richtlinien sind sinngemäß anzuwenden. Es gelten: -  VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -  DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art -  die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen -  die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Nach VOB, Teil B, § 4, Abs. 3 hat sich der Verarbeiter bzw. AN davon zu überzeugen, dass der bauliche Untergrund oder Vorleistungen den Voraussetzungen für seine Gewerke entsprechen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Ausführung schriftlich mitzuteilen. Nach VOB, Teil B, § 3, Abs. 3 hat der AN  die ihm zur Ausführung übergebenden Planungsunterlagen die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehören, auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen und den Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen. Das Herstellen, Liefern und montieren der benötigten Materialien ist in die Einheitspreise einzurechnen, wenn in den einzelnen Positionen nicht anderweitig beschrieben. Falls der Bieter andere, vergleichbare Materialien vorsieht, sind diese bei den einzelnen Positionsbeschreibungen anzugeben. Koordinierung Der AN hat sich bei Überschneidungen mit anderen Gewerken mit diesen so zu einigen (einvernehmliche Koordinierung), dass ein kontinuierlicher Ablauf der gesamten Baustelle gewährleistet ist. 17.2 Schuttbeseitigung Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind streng einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Das direkte Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet. 17.3 Preisinhalte Folgende Leistungen gelten in der Regel als Besondere Leistungen im Sinne der VOB/C und werden gesondert vergütet: -  Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und Beseitigen von Anlagen zur Sicherung des Baustellen- und öffentlichen Verkehrs, einschl. des Stellens von Sicherheitsposten -  Sichern von Leitungen, Grenzsteinen, Bäumen u. dgl. -  Freilegen von Bauteilen zum Feststellen statischer Gegebenheiten -  Leistungen zur Vermeidung oder Minderung von umweltbelastenden Emissionen, sofern diese bei Angebotsabgabe nicht erkennbar waren oder durch nachträgliche Forderungen des Auftraggebers notwendig wurden -  Planungsleistungen (Berechnungen, Zeichnungen) für Sicherungsmaßnahmen, Untersuchungen, Absteifungen u. dgl. -  Entsorgen kontaminierter Baustoffe und Bauteile oder kontaminierten Erdaushubs Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. In die Preise sind einzurechnen: -  Witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei Abgabe des Angebots während der Ausführungszeit normalerweise gerechnet werden muß -  Verbrauch von Energie und Gasen -  Staubschutz für Füllen und Transport von Containern u. dgl. -  Arbeitstäglicher Verschluß des Objekts, in dem Abbrucharbeiten durchgeführt werden oder das abzubrechen ist. 17.4 Abrechnungshinweise Für das Übermessen oder den Abzug von Bauteilen gelten grundsätzlich die in der VOB/C für die einzelnen Gewerke getroffenen Festlegungen.
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN zum Bauvertrag (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Innentüren: DIN 4102-18           Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuer                              schutzabschlüsse; Nachweis der Eigenschaft selbstschließend. DIN 4108               Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109               Schallschutz im Hochbau DIN 18093              Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in                              massive Wände aus Mauerwerk oder Beton; Ankerlagen,                              Ankerformen, Einbau DIN 18111              Stahlzargen DIN 18203-3           Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz DIN 18263              Türschließer mit hydraulischer Dämpfung DIN 18273              Baubeschläge; Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und                              Rauchschutztüren DIN 18360              Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18363              Maler- und Lackierarbeiten DIN 18364              Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 68140              Keilzinkenverbindung von Holz Weiter sind zu beachten: DIN EN 179Schlösser und Baubeschläge; Notausgangsverschlüsse mit                              Drücker oder Stoßplatte DIN EN 300Platten aus langen, schlanken ausgerichteten Spänen (OSB) DIN EN 312Spanplatten DIN EN 313Sperrholz DIN EN 385Keilzinkverbindungen im Bauholz; Leistungs- und                              Mindestanforderung an die Herstellung DIN EN 622Faserplatten DIN EN 636Sperrholz DIN EN 826Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des                              Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 927-1Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im                              Außenbereich DIN EN 942Holz in Tischlerarbeiten; Allgemeine Sortierung nach der                              Holzqualität DIN EN 1125Schlösser und Baubeschläge; Panikverschlüsse mit                              horizontaler Betätigungsstange ZH 1/265Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen (zu                              beziehen bei der gewerblichen Berufsgenossenschaft) Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen übergeben, so dürfen sie grundsätzlich den in der Ausschreibung gestellten Forderungen und Bedingungen - insbesondere der VOB/C - nicht widersprechen. Im Ausnahmefall muß der Bieter auf die Abweichung gesondert hinweisen. Gesetzliche Regelungen, Verwaltungsvorschriften und behördliche Anordnungen gelten für diesen Fall ohne Einschränkung. 13.2.1 Stoffe, Bauteile: Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. 13.2.2 Allgemeines: Schleifarbeiten sind nur bei Verwendung von Absaugvorrichtungen zulässig. Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer mit stehenden Jahresringen verwendet werden. Das Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen erfolgen. Vor dem Furnieren sind Toleranzen zwischen Rohling und An- bzw. Umleimern auszugleichen, um Fehlverleimungen auszuschließen. Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen (Körnung 120 und 150). Der Schleifstaub ist unbedingt zu beseitigen. Flecken und Leimdurchschläge sind gründlich zu entfernen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in die Verarbeitungsvorschriften des Beizmittelherstellers Einsicht zu nehmen. Beizarbeiten an einem Element dürfen nicht unterbrochen werden. Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Lösungsmittelbeizen zu verwenden. Kettendübelungen sind unzulässig. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Wird ein Schalldämmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Bei geleimten Verbindungen ist dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung mitzuteilen, gegen welche Beschichtungsstoffe der verwendete Leim nicht resistent ist. Das gilt besonders bei Keilzinkverbindungen oder Kammverbindungen. 13.2.3 Ausführung: Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren Klebestreifen gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361, der vom Auftraggeber entfernt wird. Sind im Leistungsverzeichnis Klimaklassen (Prüfung und Bewertung nach hydrothermischer Beanspruchung) oder Klassen für mechanische Beanspruchung vorgegeben, muß ein entsprechendes Gütezeichen nach RAL - RG 426 Teil 1 nachgewiesen werden können. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. OF Fußboden richtet sich nach dem Meterriß im Raum, nicht nach den Markierungen an der Zarge. Werden Türblätter gesondert ausgeschrieben, so gilt der Preis einschließlich der Bänder sowie der Verbindung mit der vorhandenen Zarge. Der Nachweis für Brandabschottungen muß sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen. Bei der Demontage mit nachfolgender Erneuerung der Türen sind die Dübel ggf. in der Leibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Ebenso sollen die Hülsen von Blendrahmenschrauben in der Wand verbleiben. 13.2.4 Beschläge: Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagsarbeiten nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluß der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen der Türen muß in jedem Fall möglich sein. Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster vorzulegen. Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, daß sie die Funktion der Türen auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Die Möglichkeit der Wartung der Beschläge muß gegeben sein. Alle Beschläge und Beschlagsteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut werden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Werden Beschläge nur geliefert, sind auch alle bauseits zu befestigenden Zubehörteile (Schrauben, Schließbleche, Schließplatten, Führungsschienen u. dgl.) mitzuliefern und in den Preis einzurechnen. Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller in einem Bauteil ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon sind die Öffnungsgarnituren (Drücker, Oliven, Feststeller und dgl.). Für die Wohnungseingangstüren sind nur zweitourige Schlösser zu verwenden. Die Länge der Schließzylinder ist bei der Befestigung der Schlüsselschilder zu beachten. Der Zylinder muß bündig angebracht sein. Anbohrschutz muß vorhanden sein. Magnetfeststellvorrichtungen für Türen sind so zu bemessen, daß sie auf Dauer die Kraft von Türschließern sowie die Federkraft straff eingestellter Pendeltür- oder Federbänder aufnehmen können. Federmechanische Türschließer müssen arretierbar sein. Ist für schwere Türen ein drittes Band vorgesehen, so ist es nicht mittig, sondern nach Möglichkeit im oberen Drittel einzubauen. Beschläge für Toilettentüren müssen mit einer optisch wahrnehmbaren Besetztanzeige versehen sein. Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein. Umlaufende Falzdichtungen aus PVC sind nicht zugelassen. Für Schwellendichtung ohne besondere Anforderungen ist PVC zulässig. Bei Türen mit Falzdichtung muß das Bandrahmenteil um die Dicke der Dichtung aus der Bandtasche herausgezogen werden, um die Funktion der Dichtung umlaufend zu gewährleisten; alternativ können Spezialbänder für Türen mit Falzdichtung eingesetzt werden. Bestehen vom Beschlaghersteller Beschränkungen in der Belastung oder sind zusätzliche Befestigungen der Zargen oder Blendrahmen erforderlich, so ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen. Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind sie nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muß ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. 13.2.5 Preisinhalte: Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen sind in die Preise einzurechnen. Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. -markierungen sind vor der Übergabe kostenlos zu entfernen. Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen nach Abschluß der Malerarbeiten ist in die Preise einzurechnen. Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper ist in den Preis einzurechnen. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Angebotende Produkte Die folgend aufgelisteten Arbeiten sind Systemkonform von einem Hersteller zu liefern und nach Herstellerangaben auszuführen. Systemhersteller Kessler & Söhne Württ. Eisenwerk GmbH & Co. KG Bregenzer Straße 39 D-70469 Stuttgart (Feuerbach) Produkt Spinde, Schränke etc. oder gleichwertig, vom AN einzutragen: _________________________________ Systemhersteller: KEMMLIT-Bauelemente GmbH Maltschachstraße 37 D-72144 Dusslingen Produkt Dusch- und WC-Trennwände oder gleichwertig, vom AN einzutragen: __________________________________
Angebotende Produkte
Planungsbeispiel (Gestaltung Kaue) - Erläuterung Ausstattung der Spinde: - Standard-Spinde als Basis 30/50/1800-1950 auf bauseitigen Sockel, massiv - Schrägdach mit Abluft - Luftschlitze in Türen und Böden zur besseren Zirkulation - 1 Hutboden sowie 1 Kleiderstange mit 3 Schiebehaken, - Haken an der Türinnenseite. - 220 mm von unten ein zusätzlicher, fester Fachboden. - Zahlenkombinationsschloss Zusätzlich: - Halter Badelatschen - Badelatschenhalter an der Türinnenseite aus Rundmaterial - Zusätzliche Handtuchstange, oben am Spind zur Aufhängung Handtuch Grundrissbeispiel Kaue 02 EG: Innenperspektive 1 Kaue: Innenperspektiven Kaue:
Planungsbeispiel (Gestaltung Kaue) - Erläuterung
17.01 Spinde
17.01
Spinde
17.02 Wäscheübergabeschränke
17.02
Wäscheübergabeschränke
17.03 Schuhschränke
17.03
Schuhschränke
17.04 Helmregal
17.04
Helmregal
17.05 Innenausbau
17.05
Innenausbau
17.07 Stundenlohnarbeiten
17.07
Stundenlohnarbeiten