Betonfertigteile (Liefern und Montieren)
Essen, MZG und ZKO
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Bei dieser Baumassnahme handelt es sich um eine Nutzungsänderung / Kernsanierung und Erweiterung des Gebäudes D19.003 zu einem Feuerwehrgebäude inkl. werksärtzlichem Dienst, samt Errichtung einer Feuerwehrfahrzeughalle D19.005 (MZG), sowie eine Nutzungsänderung / Kernsanierung des Gebäudes D20.001 (ZKO) zu einem Kauengebäude der Evonik Industries AG. Das Bauvorhaben befindet sich Goldschmidtstraße 100, 45127 Essen Ausführungsrichtlinien und Normen Es gelten die allg. Vorschriften der VOB, neueste Fassung, Teil C, DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie die nachstehend aufgeführten Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton bzw. des Deutschen Normen-Ausschusses: DIN 488        Betonstahl DIN 1045      Beton- und Stahlbeton DIN 1045      Beton- und Stahlbeton, Bemessung und Ausführung DIN 1048      Prüfverfahren für Beton DIN 1084      Güteüberwachung im Beton- und Stahlbetonbau DIN 1164      Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und Traßzement DIN 4102      Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4226      Zuschlag für Beton DIN 18201    Maßtoleranz im Hochbau DIN 18202    Maßtoleranz im Hochbau Werden weitere DIN-Vorschriften berührt, gelten diese sinngemäß. Die Stahlbetonarbeiten sind getrennt nach Beton, Schalung und Bewehrung ausgeschrieben (VOB 5. 4), sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes festgelegt wird. Bewehrungsstahl ist in besonderen Positionen ausgeschrieben. Entgegen DIN 18331, Ziffer 5.3.1, werden Unterstützungen und Abstandhalter bis zu einer Höhe von 30 cm sowie Verspannungen und gleichgeartete, statisch nicht bean- spruchte Bewehrung nicht vergütet. Diese werden in den Bewehrungsplänen und Eisenlisten nicht erfaßt und sind in die Angebotspreise einzurechnen. Alle Kanten von Betonteilen sind mit einer Dreikantleiste 15/15 mm abzufassen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet. Wenn die Wandecken, -einbindungen und -kreuzungen nicht in einem Guß betoniert werden können, sind die Arbeitsfugen durch Anschlußbewehrung und ver zahnte Schalung der Anschlußflächen zug-und schubfest zu verbinden. Obere Decken- und Bodenbewehrung sind vor und während dem Betonieren durch Laufdielen oder Schaltafeln gegen Heruntertreten zu schützen. Eckbewehrungen von Wänden und Säulen müssen in ihrer endgültigen Form oder ähnlich vor dem Betonieren der Wände und Säulen eingebaut und fixiert werden. Sie dürfen also nicht während dem Betonieren gestreckt oder in gerader Form eingebaut und nachträglich abgekröpft werden. Bei Anschlußeisen, die besonders stark und lang der Witterung ausgesetzt sind, sind die Vorkehrungen zu treffen, daß rostführende Wässer mit Sicherheit nicht über Sichtbetonflächen laufen. Alle gefährdeten Ecken und Kanten, vor allem von sichtbar bleibenden Bau- teilen, sind durch Schutzbohlen gegen jede mögliche Beschädigung zu schützen. Die Maßnahmen sind ständig zu überprüfen und im Bedarfsfalle zu erneuern. Das Abnehmen der Schutzbohlen erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung. Sofern keine besonderen Angaben erfolgen, ist für tragende Konstruktionen mindestens Beton der Festigkeit C30/37 nach DIN EN 206 zu verwenden. Bei besonderen Beanspruchungen oder bei besonderen Ansprüchen an die Betonoberflächen ist die Wahl der Betonsorte, der Konsistenzklasse, der Zement- sorte, der Zuschlagstoffe und Zusatzmittel mit dem AG abzustimmen. Ein Wechsel der Zementsorte bzw. der Zuschlagstoffe bedarf in jedem Falle der Zu- stimmung des AG. Die Verwendung höherwertiger Zemente zwecks Terminein- haltung oder zur Verkürzung von Ausschalfristen usw. bei Verschulden oder auf Veranlassung des AN berechtigt nicht zu Nachforderungen. Die Nachbehand- lungsdauer wird nach DIN EN 206 Tab.12 ermittelt. Eine witterungsbedingt erforderliche Verlängerung der Nachbehandlung berechtigt nicht zu Mehrforde- rungen und ist in die Einheitspreise der Betonpositionen mit einzurechnen. Werden für Maßnahmen gegen Austrocknung, Hydratationswasserentzug usw. auf den Beton Wachsemulsionen, Flüssigkunststoffe o.dergl. aufgetragen, so ist zu gewährleisten, daß diese keine bleibende Beeinträchtigung der Betonober- flächen zur Folge haben und in Anschlußbereichen später einzubringender Kon- struktionsteile oder für aufzubringender Beläge aller Art, die Haftung in den Kontaktflächen nicht nachteilig beeinflussen. Vorstehende Forderung ist auch im Hinblick auf zum Einsatz kommende chemi- sche Entschalungsmittel (Schalöl usw.) zu beachten. Die Verwendung von Schalöl, Schalwachs und ähnlichen Mitteln bedarf der Zu- stimmung durch die Bauleitung. Falls diese Mittel zur Anwendung gelangen, so sind dieselben auf alle Fälle gleichmäßig und nicht zu stark aufzutragen. Es sind dann ausschließlich wasserlösliche Mineralöl-Emulsionen zulässig. Werden im späteren Ausbau Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Rückstände nötig, so gehen diese zu Lasten des Verursachers. Für alle evtl. infolge Nichtbeachtung der vorbeschriebenen Forderungen auftre- tenden Schäden haftet der AN. Der AN muß dem AG den gewünschten Einsatz vorgenannter Mittel anzeigen. Die Verwendung der Mittel ist erst nach der Vorlage der schriftlichen Zustimmung zulässig. Ggfs. erforderliche, besondere Maßnahmen beim Betonieren im oder mit Gefälle sind bis zu Neigungen von ca. 15 Grad mit den Einheitspreisen abgegolten. Waagerechte oder geneigte Betonoberflächen sind über Lehren eben abzuzie- hen, und, wenn sie keinen Belag erhalten und sichtbar bleiben (z.B. Freiflächen, Deckflächen von Stützwänden und Aufkantungen etc.), sauber abzureiben, sofern nicht im einzelnen etwas anderes angegeben ist. Die Decken der einzelnen Gebäudeebenen sind i.d.R. mit gebrauchsfertiger Oberfläche (siehe gesonderte Position) ohne Estrich, maschinell z.B. mit Flügelglätter herzustellen. Betonnacharbeiten bzw. Ausbesserungen über den Rahmen dessen hinaus, was schalungsbedingt an Abbundstellen, Graten etc. erforderlich ist, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Absprache mit dem AG. Sämtliche erforderlichen Nachbesserungen gehen zu Lasten des AN. Alle Bauteile dürfen erst nach Abnahme der Schalung und Bewehrung durch Ab- nahmebefugte betoniert werden. Für die Abnahme hat der AN den Verantwortli- chen so rechtzeitig zu benachrichtigen, daß eine einwandfreie Abnahme durch- geführt werden kann und keine Verzögerungen eintreten. Zur Wanddurchführung von Rödeldraht sind Kunststoffhüllen zu verwenden. Die verbleibenden Öffnungen (Konen) sind sofort nach dem Ausschalen mit Feinbe- ton gleicher Färbung und Oberflächenstruktur zu schließen. Arbeitsfugen bei den Betonierungsarbeiten, besonders auch bei Sichtbeton, sind jeweils vor Baubeginn eines Abschnittes und stets nur mit dem Architekten festzulegen. Sie sind durch Schalung aus Holz und Streckmetall planmäßig her- zustellen. Die Aufwendungen hierfür sind Nebenleistungen und werden nicht ge- sondert vergütet. Für den Anschluß von Mauerwerk an Stahlbetonbauteile sind Halfen-Dübelschienen, verzinkt und mit Schaumstoffüllung, zu verwenden. Die Profile werden in einer gesonderten Position abgerechnet. Das Anlegen und Ausführen von Wandecken, auch wenn der Winkel nicht 90 Grad beträgt, wird nicht gesondert vergütet. Randschalung von Decken wird, wenn nicht ausdrücklich genannt, als normale Deckenschalung vergütet. Technische Vorbemerkungen für Abdichtungsarbeiten Es gelten die allgemeinen Vorschriften der VOB, neueste Fassung, Teil C, DIN 18336, 18299, 18195. Darüber hinaus ist folgendes zu beachten: Die Isolierungsoberkante ist gemeinsam mit der Bauleitung festzulegen. Die Isolierung ist bis zum Verfüllen oder bis zum endgültigen Bekleiden vor jeglicher Beschädigung zu schützen. Das Risiko trägt der AN. Zum Einsatz dürfen nur amtlich geprüfte und für den Verwendungszweck geeignete Materialien mit ausreichender Erprobungszeit verwendet wer- den. Das Fabrikat des verwendeten Materials ist unaufgefordert anzu- geben. Evtl. benötigte Gerüste zum Herstellen der Abdichtung sind in die EP einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen
01 Betonfertigteile
01
Betonfertigteile
01.01 Fertigteilstützen
01.01
Fertigteilstützen
01.02 Fertigteilbalken
01.02
Fertigteilbalken
01.03 Bewehrung, Transport, Technische Bearbeitung
01.03
Bewehrung, Transport, Technische Bearbeitung

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen