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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Bei dieser Baumassnahme handelt es sich um eine Nutzungsänderung / Kernsanierung und Erweiterung des Gebäudes D19.003 zu einem
Feuerwehrgebäude inkl. werksärtzlichem Dienst, samt Errichtung einer Feuerwehrfahrzeughalle D19.005 (MZG), sowie eine Nutzungsänderung / Kernsanierung des Gebäudes D20.001 (ZKO) zu einem Kauengebäude der Evonik Industries AG.
Das Bauvorhaben befindet sich Goldschmidtstraße 100, 45127 Essen
Ausführungsrichtlinien und Normen
Es gelten die allg. Vorschriften der VOB, neueste Fassung, Teil C,
DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie die nachstehend aufgeführten Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton bzw. des Deutschen Normen-Ausschusses:
DIN 488 Betonstahl
DIN 1045 Beton- und Stahlbeton
DIN 1045 Beton- und Stahlbeton, Bemessung und Ausführung
DIN 1048 Prüfverfahren für Beton
DIN 1084 Güteüberwachung im Beton- und Stahlbetonbau
DIN 1164 Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und Traßzement
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4226 Zuschlag für Beton
DIN 18201 Maßtoleranz im Hochbau
DIN 18202 Maßtoleranz im Hochbau
Werden weitere DIN-Vorschriften berührt, gelten diese sinngemäß.
Die Stahlbetonarbeiten sind getrennt nach Beton, Schalung und Bewehrung
ausgeschrieben (VOB 5. 4), sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes festgelegt wird.
Bewehrungsstahl ist in besonderen Positionen ausgeschrieben. Entgegen
DIN 18331, Ziffer 5.3.1, werden Unterstützungen und Abstandhalter bis zu einer Höhe von 30 cm sowie Verspannungen und gleichgeartete, statisch nicht bean-
spruchte Bewehrung nicht vergütet. Diese werden in den Bewehrungsplänen und Eisenlisten nicht erfaßt und sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Alle Kanten von Betonteilen sind mit einer Dreikantleiste 15/15 mm abzufassen. Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet.
Wenn die Wandecken, -einbindungen und -kreuzungen nicht in einem Guß
betoniert werden können, sind die Arbeitsfugen durch Anschlußbewehrung und ver zahnte Schalung der Anschlußflächen zug-und schubfest zu verbinden. Obere Decken- und Bodenbewehrung sind vor und während dem Betonieren durch Laufdielen oder Schaltafeln gegen Heruntertreten zu schützen. Eckbewehrungen von Wänden und Säulen müssen in ihrer endgültigen Form oder ähnlich vor dem Betonieren der Wände und Säulen eingebaut und fixiert werden. Sie dürfen also nicht während dem Betonieren gestreckt oder in gerader Form eingebaut und nachträglich abgekröpft werden.
Bei Anschlußeisen, die besonders stark und lang der Witterung ausgesetzt
sind, sind die Vorkehrungen zu treffen, daß rostführende Wässer mit Sicherheit nicht über Sichtbetonflächen laufen.
Alle gefährdeten Ecken und Kanten, vor allem von sichtbar bleibenden Bau-
teilen, sind durch Schutzbohlen gegen jede mögliche Beschädigung zu schützen. Die Maßnahmen sind ständig zu überprüfen und im Bedarfsfalle zu erneuern. Das Abnehmen der Schutzbohlen erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung.
Sofern keine besonderen Angaben erfolgen, ist für tragende Konstruktionen mindestens Beton der Festigkeit C30/37 nach DIN EN 206 zu verwenden. Bei besonderen Beanspruchungen oder bei besonderen Ansprüchen an die
Betonoberflächen ist die Wahl der Betonsorte, der Konsistenzklasse, der Zement-
sorte, der Zuschlagstoffe und Zusatzmittel mit dem AG abzustimmen. Ein Wechsel der Zementsorte bzw. der Zuschlagstoffe bedarf in jedem Falle der Zu-
stimmung des AG. Die Verwendung höherwertiger Zemente zwecks Terminein-
haltung oder zur Verkürzung von Ausschalfristen usw. bei Verschulden oder auf Veranlassung des AN berechtigt nicht zu Nachforderungen. Die Nachbehand-
lungsdauer wird nach DIN EN 206 Tab.12 ermittelt. Eine witterungsbedingt
erforderliche Verlängerung der Nachbehandlung berechtigt nicht zu Mehrforde-
rungen und ist in die Einheitspreise der Betonpositionen mit einzurechnen.
Werden für Maßnahmen gegen Austrocknung, Hydratationswasserentzug usw. auf den Beton Wachsemulsionen, Flüssigkunststoffe o.dergl. aufgetragen, so ist zu gewährleisten, daß diese keine bleibende Beeinträchtigung der Betonober-
flächen zur Folge haben und in Anschlußbereichen später einzubringender Kon-
struktionsteile oder für aufzubringender Beläge aller Art, die Haftung in den
Kontaktflächen nicht nachteilig beeinflussen.
Vorstehende Forderung ist auch im Hinblick auf zum Einsatz kommende chemi-
sche Entschalungsmittel (Schalöl usw.) zu beachten.
Die Verwendung von Schalöl, Schalwachs und ähnlichen Mitteln bedarf der Zu-
stimmung durch die Bauleitung. Falls diese Mittel zur Anwendung gelangen, so sind dieselben auf alle Fälle gleichmäßig und nicht zu stark aufzutragen. Es sind dann ausschließlich wasserlösliche Mineralöl-Emulsionen zulässig.
Werden im späteren Ausbau Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Rückstände nötig, so gehen diese zu Lasten des Verursachers.
Für alle evtl. infolge Nichtbeachtung der vorbeschriebenen Forderungen auftre-
tenden Schäden haftet der AN.
Der AN muß dem AG den gewünschten Einsatz vorgenannter Mittel anzeigen.
Die Verwendung der Mittel ist erst nach der Vorlage der schriftlichen Zustimmung zulässig.
Ggfs. erforderliche, besondere Maßnahmen beim Betonieren im oder mit Gefälle sind bis zu Neigungen von ca. 15 Grad mit den Einheitspreisen abgegolten.
Waagerechte oder geneigte Betonoberflächen sind über Lehren eben abzuzie-
hen, und, wenn sie keinen Belag erhalten und sichtbar bleiben (z.B. Freiflächen,
Deckflächen von Stützwänden und Aufkantungen etc.), sauber abzureiben, sofern nicht im einzelnen etwas anderes angegeben ist. Die Decken der einzelnen Gebäudeebenen sind i.d.R. mit gebrauchsfertiger Oberfläche (siehe gesonderte Position) ohne Estrich, maschinell z.B. mit Flügelglätter herzustellen.
Betonnacharbeiten bzw. Ausbesserungen über den Rahmen dessen hinaus, was schalungsbedingt an Abbundstellen, Graten etc. erforderlich ist, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Absprache mit dem AG. Sämtliche erforderlichen Nachbesserungen gehen zu Lasten des AN.
Alle Bauteile dürfen erst nach Abnahme der Schalung und Bewehrung durch Ab-
nahmebefugte betoniert werden. Für die Abnahme hat der AN den Verantwortli-
chen so rechtzeitig zu benachrichtigen, daß eine einwandfreie Abnahme durch-
geführt werden kann und keine Verzögerungen eintreten.
Zur Wanddurchführung von Rödeldraht sind Kunststoffhüllen zu verwenden. Die verbleibenden Öffnungen (Konen) sind sofort nach dem Ausschalen mit Feinbe-
ton gleicher Färbung und Oberflächenstruktur zu schließen.
Arbeitsfugen bei den Betonierungsarbeiten, besonders auch bei Sichtbeton,
sind jeweils vor Baubeginn eines Abschnittes und stets nur mit dem Architekten festzulegen. Sie sind durch Schalung aus Holz und Streckmetall planmäßig her-
zustellen. Die Aufwendungen hierfür sind Nebenleistungen und werden nicht ge-
sondert vergütet.
Für den Anschluß von Mauerwerk an Stahlbetonbauteile sind Halfen-Dübelschienen, verzinkt und mit Schaumstoffüllung, zu verwenden. Die Profile werden in einer gesonderten Position abgerechnet.
Das Anlegen und Ausführen von Wandecken, auch wenn der Winkel
nicht 90 Grad beträgt, wird nicht gesondert vergütet.
Randschalung von Decken wird, wenn nicht ausdrücklich genannt, als normale Deckenschalung vergütet.
Technische Vorbemerkungen für Abdichtungsarbeiten
Es gelten die allgemeinen Vorschriften der VOB, neueste Fassung, Teil C,
DIN 18336, 18299, 18195. Darüber hinaus ist folgendes zu beachten:
Die Isolierungsoberkante ist gemeinsam mit der Bauleitung festzulegen.
Die Isolierung ist bis zum Verfüllen oder bis zum endgültigen Bekleiden
vor jeglicher Beschädigung zu schützen. Das Risiko trägt der AN.
Zum Einsatz dürfen nur amtlich geprüfte und für den Verwendungszweck
geeignete Materialien mit ausreichender Erprobungszeit verwendet wer-
den. Das Fabrikat des verwendeten Materials ist unaufgefordert anzu-
geben.
Evtl. benötigte Gerüste zum Herstellen der Abdichtung sind in die EP
einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen
01 Betonfertigteile
01
Betonfertigteile
01.01 Fertigteilstützen
01.01
Fertigteilstützen
01.02 Fertigteilbalken
01.02
Fertigteilbalken
01.03 Bewehrung, Transport, Technische Bearbeitung
01.03
Bewehrung, Transport, Technische Bearbeitung
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