Messe, Essen Gruga Brandschutztüren
Essen, Messe Gruga U-Bahnhof
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftraggeber: Ruhrbahn GmbH Zweigertstraße 34 45130 Essen Objektüberwachung: Ruhrbahn GmbH Duisburger Straße 78 45479 Mülheim an der Ruhr Bauvorhaben: Umbau von Betriebsräumen in der Ebene -1,5 am U-Bhf. Messe Ost/ Gruga in Essen Gewerke: Abbruch-, Rohbau-, Metallbau-, Putz- und Malerarbeiten Ortsbesichtigung: nach Terminabsprache mit Ruhrbahn GmbH Arbeitsbeginn:    ca. November 2025 Fertigstellung:        ca. Februar 2026 Bau- und Leistungsbeschreibung 1. Allgemeine Beschreibung 1.1 Lage der Baustelle Der U-Bahnhof Messe Ost/ Gruga ist unmittelbar am Messegelände im Stadtbezirk Essen Rüttenscheid und liegt grob zwischen der Autobahn A 52, Ausfahrt „Essen-Rüttenscheid“ und der Bundesstraße B224. Vor Allem bei Messeveranstaltungen ist dieser Bahnhof ein wichtiger Knotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr. Der U-Bahnhof Messe Ost/ Gruga unterteilt sich in eine östliche und eine westliche Verteilerebene (-1 Ebene), eine Betriebsraumebene (-1,5 Ebene) und eine Fahrebene, der Ebene -2 für die U-/ Stadtbahnlinie U11. Aus der östlichen Verteilerebene gelangt man zur Alfredstraße und zur Rüttenscheider Straße, wo sich viele Geschäfte und Gastronomie angesiedelt haben. Die westliche Verteilerebene ist unmittelbar am Haupteingang der Messe Essen und dient bei Veranstaltungen hauptsächlich den Messebesuchern. In den Verteilerebenen sind jeweils Betriebsräume der Ruhrbahn. Die Betriebsraumebene -1,5 ist durch ein innenliegendes Treppenhaus, welches nicht öffentlich zugänglich ist, mit allen Ebenen verbunden und enthält größtenteils Räume für die Zugsicherungstechnik inkl. des Relaisstellwerkraumes. In der Betriebsraumebene -1,5 findet die Umbaumaßnahme statt. 1.2 Gesamtprojekt Für die Kompletterneuerung der Zugsicherungstechnik samt elektronischer Stellwerke (kurz: ESTW) ist es erforderlich im gesamten Streckennetz der Ruhrbahn neue Räumlichkeiten zu schaffen, weil eine Erneuerung der Anlagen redundant erfolgen muss. Das heißt, die neuen Anlagen müssen in Betrieb gehen, erst dann können die alten Räumlichkeiten samt alter Schaltschränke zurückgebaut werden. Ein Standort zur Realisierung von neuen Stellwerksräumen ist die obengenannte Betriebsraumebene -1,5 am U-Bhf. Messe Ost/ Gruga. Hier befinden sich das zurzeit genutzte Relaisstellwerk und sämtliche andere dazugehörige elektro- und zugsicherungstechnische Räumlichkeiten. Der Umbau erfordert eine Neustrukturierung der Räume, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Im 4. Quartal 2025 soll mit dem Bau des elektronischen Stellwerkes Messe Gruga begonnen werden, sodass zum Teil die vorbereitenden Baumaßnahmen, wie das Erstellen und Ausstatten der Räumlichkeiten bis dahin weitestgehend abgeschlossen sein müssen. In der Ebene -1,5 des U-Bhf. Messe Ost/ Gruga werden in den jetzigen Räumen der Zugsicherung die neuen Räumlichkeiten des elektronischen Stellwerkes und alle zugehörigen Räume für die technische Gebäudeausrüstung realisiert. Die Räume werden nach den Anforderungen der brandschutztechnischen Stellungnahme umgebaut. Der Umbau soll in drei Bauabschnitten erfolgen, weil das Relaisstellwerk bis zur Inbetriebnahme des neuen ESTW dauerhaft in Betrieb bleiben muss. Im ersten Bauabschnitt werden notwendige Räume für die technische Gebäudeausstattung geschaffen. Im zweiten Abschnitt folgt die Inbetriebnahme des neuen ESTW (Raum 206 ZSC) durch die Fachabteilung Signaltechnik der Ruhrbahn GmbH. Erst danach folgt der dritte Bauabschnitt, der den Umbau der restlichen Räume beinhaltet, die bis zur Inbetriebnahme des ESTW bestehenden bleiben müssen. Dieses Leistungsverzeichnis umfasst nur die Umbaumaßnahmen zum 1. Bauabschnitt. Die bisherige Planung mit der Kennzeichnung der einzelnen Bauabschnitte ist dem Ausführungsplan im Anhang zu entnehmen. Im Anhang ist ebenso die brandschutztechnische Stellungnahme enthalten. Der Ausführungszeitraum der hier ausgeschriebenen Leistungen ist von November 2025 bis Februar 2026 kalkuliert. 1.3 Ausgeschriebene Leistungen Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Abbruch- bzw. Rückbau- sowie die Rohbau- und Ausbauarbeiten der Betriebsräume. Der Rückbau beinhaltet den Ausbau von Türen, Wand- und Bodenbelag (PVC), sowie das Herstellen neuer Wandöffnungen in den bestehenden Wänden. Es werden neue Betriebsräume aus Mauerwerk erstellt und neue Türen eingebaut. Des Weiteren gehören die Ausbaugewerke (Bodenbelags-, Metallbau- und Malerarbeiten) mit zu den ausgeschriebenen Leistungen. Für die ausgeschriebenen Arbeiten werden eine Baustelleneinrichtung, Bestandssicherungen, Hilfskonstruktionen für Bauzustände, Gerüste, Sicherheitsmaßnahmen, Regiearbeiten, usw. benötigt. Die Baustelleneinrichtung, Arbeitsgerüste, Sicherungsmaßnahmen und Hilfskonstruktionen werden nicht gesondert ausgeschrieben, sind aber in jeder Einzelposition mit einzurechnen. Der gesamte, von der Baumaßnahme betroffene Bestand, wie z.B. die Flure und Treppenanlagen, vorhandene Plattierungen und Ausstattungselemente, sowie Elektroschränke sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen. Die Kosten für Bestandssicherungen sind in jeder Einzelposition einzurechnen. Das Einholen sämtlicher behördlicher Genehmigungen, die zur Durchführung der gesamten ausgeschriebenen Arbeiten notwendig werden, sind vom AN rechtzeitig bei den entsprechenden zuständigen Behörden einzuholen. Gebühren sowie sonstige Nebenkosten sind in der entsprechenden Position zu kalkulieren. Die Arbeiten sind nach dem Bauablaufkonzept und in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) durchzuführen. 2. Publikumsverkehr im Baustellenbereich Im Baustellenbereich ist kein Publikumsverkehr. Allerdings erfolgt die Zuwegung zum Arbeitsbereich über die Verteilerebene, wo Publikumsverkehr stattfindet. 3. Öffentlicher Verkehr im Baustellenbereich An der Oberfläche sind seitens des AG keine Lagerflächen und Parkplätze vorgesehen. Sollte der Unternehmer diese Flächen für z.B. Materialcontainer nutzen wollen, sind sämtliche Kosten für die Genehmigungen in der dafür vorgesehenen Position mit zu berücksichtigen. Eine Behinderung des Verkehrsflusses auf den anliegenden Straßen und Gehwegsbereichen während der Bauzeit ist auf ein Minimum zu beschränken. 4. Bauablauf In den technischen Anlagen ist ein Bauablaufkonzept beigefügt. Der Plan wurde im Vorfeld erstellt und dient als Konzept. Abweichungen von den Vorgaben des Bauablaufes sind in Absprache mit dem AG möglich. Auch der vorgegebene Ausführungszeitraum von ca. 4 Monaten kann in Absprache mit dem AG variieren. Ablaufverbesserungen, die zu einer Beschleunigung führen sind vor Ausführung anzugeben, ebenso wie Verzögerungen. Eine genaue, detaillierte Koordination und Terminierung der einzelnen Gewerke erfolgt im Vorfeld in Abstimmungsgesprächen mit den am Bau beteiligten Firmen und mit dem AG. Der Bauzeitenplan ist vom AN spätestens zwei Wochen nach Auftragsvergabe zu übergeben. Eine Grundlage für die Kalkulation der Einheitspreise ist die Ausführung sämtlicher Leistungen an "normalen" Werktagen von montags bis samstags (Arbeitszeit 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr). Sollten Arbeiten zu Nachtzeiten ausgeführt werden müssen, werden entsprechende Zuschläge durch die Position "Regiearbeiten" vergütet. Der AN muss in der Lage sein, den kompletten Umbau wie im Bauablaufkonzept beschrieben, durchführen zu können. Bei Abgabe des Angebotes sind die Besonderheiten wie z.B. die Lage der Baustelle zu beachten. Dies gilt insbesondere für den Transport von Baumaterialien (siehe auch Pkt. 9, Andienung der Baustelle). Der entstehende Mehraufwand für die langen Transportwege in allen Positionen des LV ist in der Position 1.7 "Zulage Förderwege" zu kalkulieren. 5. Ortstermin und Anlagen zur Angebotsabgabe 5.1 Baustellenbesichtigungen Es wird zwingend empfohlen einen Vor-Ort-Termin mit dem Ansprechpartner des AG zu vereinbaren, damit individuelle objektbezogene Einflüsse bei der Kalkulation berücksichtigt werden können. Nach der durchgeführten Besichtigung erhält der Bieter eine Besichtigungsbescheinigung, welche dem Angebot beizufügen ist. Eine Vergütung der Besichtigung erfolgt nicht. Im Fall, dass der AN keine Besichtigung durchführen möchte, ist dennoch bei Angebotsabgabe zwingend die Besichtigungsbescheinigung beizufügen, in welcher durch den AN explizit erwähnt wird, dass auf eine Besichtigung durch den AN verzichtet wird. 5.2 Beiliegende Anlagen Pläne: - A_101-Grundriss Ausführungsplanung-Index b - A_102-Teilgrundriss Ausführungsplanung - ES-BHF-MGR-Ebene -1- Statische Unterlagen vom Ingenieurbüro Pühl und Becker: -A24-113 Statische Berechnung_24.06.2024 - Umbau Ebene-1,5 -A24-113 1.Nachtrag 16.06.2025 - Rückbau MW Wände und Öffnung in Stahlbetonwand Ebene -2 -A24-113 Nachtrag 2 - Schachtbühne - Bauablaufkonzept Stand 14.08.25 - Brandschutztechnische Stellungnahme vom Brandschutzsachverständigen Büro Brandwerk Traffic; Stand: 21.04.2022 zum Brandschutzkonzept vom 22.04.2013 6. Bautagebuch Unterlagen, die den jeweiligen aktuellen Stand zeigen, sind dem AG bis zur Abnahme vorzulegen. Hierzu gehört u.a. das Führen eines Bautagebuches mit digitalisierten Lichtbildern vom Bestand über den gesamten Bauablauf bis zur Fertigstellung. 7. Baustelleneinrichtung Die Baustelle ist für die vertragsgemäße Durchführung der Bauleistungen gem. Arbeitsstättenschutzverordnung einzurichten, für die Dauer der Baumaßnahme vorzuhalten und nach Beendigung der Baumaßnahme zu räumen. Eine Baustelleneinrichtungsfläche an der Oberfläche in Form von festen Anlagen (wie z.B. Materialcontainer, etc.) ist seitens des AG nicht vorgesehen. Eine Baustelleneinrichtung kann in den zukünftig zu erstellenden Räumlichkeiten bzw. in kleinem Umfang im öffentlichen Bereich auf der Verteilerebene erstellt werden. Eine Absprache mit dem AG ist erforderlich. Sollte der AN Flächen an der Oberfläche nutzen wollen, sind diese Flächen in die Baustelleneinrichtung und die Kosten für die Genehmigungen in die Position 1.1 "Genehmigungen" einzurechnen. Die Vergütung der Baustelleneinrichtung für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses erfolgt nicht separat, sondern ist in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Eingeschlossen sind der An- und Abtransport, die Lieferung, das betriebsfertige Aufstellen, die Unterhaltung und das Betreiben aller erforderlichen Gerüste, Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Montage-/ Hebegeräte und Hilfseinrichtungen. Alle Bedienungs- und Instandhaltungskosten, alle Betriebsstoffe, alle Nebenleistungen und alle sonstigen Arbeiten, die mit der Baustelleneinrichtung in Zusammenhang stehen, wie z.B. notwendige Umbauten sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen einzukalkulieren. Eine ordnungsgemäße Räumung und Säuberung der gesamten Baustelleneinrichtungsflächen inkl. Lager- und Arbeitsplätze nach Abschluss der Baumaßnahme sind zu berücksichtigen. Sie sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen. Die Kosten sind in den einzelnen Positionen des LV einzurechnen. Vor Baubeginn ist der Baustelleneinrichtungsplan mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Die Ergebnisse der Ortsbegehungen, der Planung und Arbeitsvorbereitung des AN sind einzuarbeiten, Festlegungen sind vom AN zu protokollieren. Der Baustelleneinrichtungsplan des AN ist dem AG in 3-facher Ausfertigung spätestens 2 Wochen vor Baubeginn seiner Arbeiten zur Freigabe einzureichen. Im Inneren des Bahnhofs dürfen keine mit Benzin oder Diesel betriebenen Fahrzeuge oder Maschinen zum Einsatz kommen! Die Bodenplatte hat in der Regel eine Traglast von 5 kN/m2. Der Materialtransport erfolgt über die festen Treppenanlagen. Das Verwenden der Fahrtreppen zum Materialtransport ist untersagt. Es ist ein Schacht im innenliegenden Treppenhaus vorhanden. Dieser ist über Schachtdeckel in der Straßenebene erreichbar. Sollte der AN diesen Transportweg nutzen wollen, sind besondere Abstimmungen bzw. Maßnahmen erforderlich, siehe hierzu Position 2.1 "Schachtbühne". Für die Baustelleneinrichtungsflächen sind Bauzäune aufzustellen, vorzuhalten und nach Ende der beauftragten Baumaßnahme wieder zu entfernen. Bauzäune, die für die BE-Flächen verwendet werden, werden wie auch die Baustelleneinrichtung nicht separat vergütet, sondern sind in die Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses mit einzurechnen. Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungsdeckel und sonstige Abdeckungen müssen frei zugänglich sein. Im gesamten Bahnhof sind Bodenbeläge, Wandfliesen, Geländer, Kabelkanäle usw. vorhanden, die erhalten werden. Der Bestand ist vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. 8. Lagermöglichkeiten Wie im Punkt 7 Baustelleneinrichtung erklärt, stehen Lagermöglichkeiten in der Baustellenfläche zur Verfügung und ggf. im öffentlichen Bereich der Verteilerebene. 9. Andienung der Baustelle und Transportwege Die Zuwegung zur Baustelle erfolgt über öffentliche Straßen. Von der Oberfläche bis zur Baustelle in den Betriebsräumen sind Wege von ca. 75 m ohne die Benutzung von Fahrtreppen und Aufzügen zu überwinden. Der Höhenunterschied der Betriebsraumebene -1,5 bis zur Straßenebene beträgt ca. 11 m. Nach Absprache kann ggf. der Luftschacht von der Straßenebene bis zur Betriebsraumebene genutzt werden siehe hierzu Position 2.1 "Schachtbühne". 10. Wasser und Stromversorgung Im Baubereich ist ein Wasseranschluss sowie eine Toilettenanlage vorhanden. Die vorhanden Steckdosen (230 V) können genutzt werden. Die verkehrssichere Verlegung der Zuleitungen (Schlauch- und Kabellängen von ca. 40 m) zu den Arbeitsstellen ist Sache des AN. 11. Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen Mit der Annahme des Auftrages verpflichtet sich der AN bei der Ausführung die Unfallverhütungsvorschriften gewissenhaft zu beachten. Die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV, BGV) und Regeln (BGR) der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen wie beispielsweise die 1 DGUV Vorschrift (1 BGV A) - Grundsätze der Prävention, die DGUV Vorschrift 38 (BGV C22) - Bauarbeiten, die BGV D33 - Arbeiten im Bereich von Gleisen, die BGR 165 - Gerüstbau und folgende sind (in der jeweils gültigen Fassung) ebenso bindend, wie die Ruhrbahn Dienstanweisung - Gleis und die RSA Richtlinie Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Der AN ist nach Auftragserteilung und vor Aufnahme der Arbeiten verpflichtet, sich über alle im Bereich der U-Stadtbahn geltenden Sicherheitsvorschriften kundig zu machen. So ist in einem Gespräch mit dem AG für jede Leistungsposition festzulegen, welche Vorkehrungen z.B. (Betra = Betriebs- und Bauanweisung, Fahrstromabschaltung und Erdung des Fahrdrahtes, Schweißerlaubnisschein etc.) zu treffen sind. Bei Arbeiten, die eine Betra oder einen Schweißerlaubnisschein erfordern, muss der AN dem AG frühzeitig (min. 1 Woche im Voraus) über die geplante Durchführung in Kenntnis setzen. Der AN darf die Leistung erst erbringen, wenn ihm Kopien der Formulare vorliegen. Bei der Nutzung der Betriebspausen ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitsbeginn im Gleisbereich frühestens nach der Fahrstromabschaltung und der Erdung des Fahrdrahtes erfolgen kann. Weiterhin reduziert sich die zur Verfügung stehende Arbeitszeit, um den Zeitraum der benötigt wird, vor dem Ende der Betriebspause die Erdungsstangen zu entfernen und den Fahrstrom wieder freizuschalten. Anweisungen des Ruhrbahn-Personals bzw. des Sicherungspostens in Bezug auf die Sicherheit im Gleisbereich ist unbedingt Folge zu leisten. Der AN ist verpflichtet, die gesamte Belegschaft regelmäßig über die Unfallverhütungsvorschriften zu belehren. Hierbei ist auf die Besonderheiten von U-Bahn Baustellen hinzuweisen. Der AN hat sicherzustellen, dass auch Neueinstellungen sowie die eingesetzten Nachunternehmer erfasst werden. Von den erfolgten Belehrungen ist dem AG schriftlich Kenntnis zu geben. Ferner sind der eingesetzte Sicherheitsbeauftragte und der Sicherheitsingenieur sofort nach Auftragserteilung schriftlich zu benennen. Der AG behält sich vor, die genaue Einhaltung aller Unfallverhütungsvorschriften zu kontrollieren und die Belehrung der Belegschaft ggf. zu überprüfen. Im gesamten Baustellenbereich müssen Schutzhelme, -kleidung, Sicherheitsschuhe (S3) und Warnwesten getragen werden. Alle Schutzhelme, -kleidung und Warnwesten hat der AN auf seine Kosten zu stellen. Der AN hat bei der Ausführung der Arbeiten alle Vorkehrungen zu treffen, die nötig sind, um Personen und Sachschäden zu vermeiden. Hierzu gehört u.a. auch eine ausreichende Beschilderung und Beleuchtung. Die Absperrung, Kennzeichnung und Beleuchtung von Arbeitsstellen obliegt dem AN. Die entsprechenden Vorschriften bzw. Richtlinien sind einzuhalten, u.a. auch die Straßenverkehrsordnung, die Unfallverhütungsvorschriften, die Bestimmungen und Auflagen der Gewerbeaufsicht. Eingetretene Schadensfälle hat der AN unter Darstellung des Herganges dem AG, umgehend schriftlich mitzuteilen, gleichgültig ob seine eigenen Arbeitskräfte oder fremde Personen beteiligt waren oder das Eigentum des AG oder Dritter betroffen ist. Schutzvorrichtungen bleiben so lange bestehen, bis jede Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen ist. Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen für die Ausführung entfernt werden, so ist die Entfernung als auch die Wiederherstellung Sache des AN. Die Entfernung von Schutzeinrichtungen ist auf den jeweiligen Arbeitsbereich zu beschränken. Die Sicherheit von Personen ist stets zu gewährleisten. Brandmeldeanlage: Die Brandmeldeanlage im Bahnhof bleibt während der gesamten Bauzeit aktiv. Sollte die Brandmeldeanlage bei z.B. den Abbrucharbeiten abgeschaltet werden, ist die Zeit, die für die An- und Abschaltung bei der Schaltwarte benötigt wird, nicht separat zu vergüten. Gleiches gilt für die Gestellung ggf. erforderlicher Brandwachen. Die Kosten hierzu sind in den Leistungspositionen einzurechnen. 12. Lärmschutz Die Baustelle ist so geräuscharm wie möglich zu halten. Sämtliche für die Baudurchführung notwendigen Werkzeuge, Geräte, Maschinen, usw. sind danach auszuwählen, aufzustellen bzw. gegen Emission so abzudämmen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften und den VDI-Richtlinien entsprechen. Das Staatliche Umweltamt Duisburg (STUA) und das Staatliche Amt für Arbeitsschutz sind diesbezüglich einzuschalten. Alle Lärmschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Sollten die Aufsichtsbehörden die Stilllegung von Maschinen oder Geräten veranlassen, besondere Arbeitszeiten oder Maßnahmen zur Schallbekämpfung verlangen, so gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des AN. Falls Kompressorenstationen vom AN vorgesehen werden, so sind schallgedämmte Geräte einzusetzen. Die Wahl des Standortes bedarf der Genehmigung des AG. 13. Gerüste Gerüste im U-Bhf. Messe Ost / Gruga mit einer erreichbaren Arbeitshöhe von bis zu ca. 5,50 m nach Wahl des AN, sind nach DIN EN 12811 zu erstellen. Alle Gerüste müssen min. der Lastklasse 3 und der Breitenklasse 06 entsprechen. Die Kosten für die Gerüste sind in den jeweiligen Positionen zu kalkulieren. Sämtliche anfallenden Kosten inkl. Nebenkosten sind in den Einzelpositionen zu berücksichtigen, wenn die Leistung nicht gesondert ausgeschrieben wird. Die Arbeitsgerüste (z.B. Rollgerüste) müssen sämtliche, einschlägige Regeln und Vorschriften im Hinblick auf die Stand- und Verkehrssicherheit sowie des Unfallschutzes erfüllen. Die laufende sicherheitstechnische Überprüfung der Gerüste obliegt dem AN. 14. Erforderliche Fachunternehmer Nachweise Für das Bewehrungsschweißen tragender Bauteile gemäß DIN EN ISO 17660 Teil 1 ist ein Nachweis der Eignung nach DIN EN ISO 17660 gegenüber einer anerkannten Stelle bei Abgabe der Angebotes nachzuweisen. Bei den Abbrucharbeiten der Gefahrstoffe Asbest und KMF ist ein Sachkunde- nachweis gemäß TRGS 519 und 521 bei Abgabe des Angebotes einzureichen. 15. Entsorgung von Abbruchmassen (Abfälle) wie z.B. Bauschutt, Schrott etc. 15.1 Allgemein Das abgebrochene Material ist auf Kosten des AN nach den hier gültigen behördlichen Richtlinien und Vorschriften zu entsorgen. Unaufgefordert hat der AN dem AG den Nachweis der sach- und fachgerechten Entsorgung zu übermitteln. Der AN hat sämtliche anfallenden Abfälle in eigener Verantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu entsorgen. Sofern es technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, sind die anfallenden Stoffe zu verwerten. Bei der Baudurchführung sind, soweit möglich, die Stoffe getrennt zu gewinnen, und somit Mischabfälle zu vermeiden. Die Abfallsatzung der Stadt Essen ist zu beachten. 15.2 Transportgenehmigung Transportgenehmigungen sind erforderlich, wenn Abfälle zur Beseitigung befördert werden. Gemäß § 51 KrW-/AbfG kann bei anerkannten Entsorgungsfachbetrieben auf die Transportgenehmigung verzichtet werden. Auf Anforderung ist die Transportgenehmigung vorzulegen. 15.3 Abrechnung Die Kosten für die Entsorgung sämtlicher abgetragener und demontierter Materialien und sonstiger anfallender Bauschutt, Schrott und Verpackungsmaterialien etc. sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Der eingenommene Schrottwert der Metallkonstruktionen ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 15.4 Sonderabfälle Anfallende Altlasten oder Sonderabfälle sind auf eine vom AN zu beschaffende Sonderdeponie abzufahren. Die Annahmeerklärung vom Betreiber der Sonderdeponie und die dazugehörigen Transportgenehmigungen hat der AN zu besorgen. Die Kosten für Abfuhr und Lagerung auf der Sonderdeponie sind einzurechnen. Für die Sauberhaltung der Straßen, die für den Abtransport in Frage kommen, sind geeignete und ausreichende Reinigungsmöglichkeiten vorzusehen. Asbesthaltige und KMF- haltige Abfälle wie z.B. Türen und Dämmwolle sind durch eine Fachfirma (Zertifiziert nach TRGS 519 und TRGS 521) über die Entsorgungsbetriebe Essen zu entsorgen. 16. Firmenbauleitung / Baubesprechungen Der AN hat dafür zu sorgen, dass ein bevollmächtigter Vertreter für Angelegenheiten des Auftrages jederzeit zur Verfügung steht - auch für Abstimmungsgespräche vor der eigentlichen Baumaßnahme. Während der Baumaßnahme findet wöchentlich eine Baubesprechung statt. Der AN hat dafür zu sorgen, dass ein bevollmächtigter Vertreter anwesend ist. 17. Abnahme (VOB, Teil B, § 12) Der AN hat die Fertigstellung seiner Leistungen der Bauleitung mitzuteilen und die Abnahme zu beantragen. Förmliche Abnahme gemäß VOB, Teil B, § 12, wird verlangt. Die Abnahme der Arbeiten wird durch eine frühere Benutzung oder Inbetriebnahme nicht ersetzt; bei bedingter Abnahme müssen die gerügten Mängel innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist vom Unternehmer beseitigt werden, andernfalls ist der Bauherr berechtigt, entweder die Mängel durch einen anderen Unternehmer auf Kosten des AN beseitigen zu lassen, oder den der Wertminderung entsprechenden Betrag von der Schlussrechnung abzuziehen
Auftraggeber:
09 Metallbauarbeiten
09
Metallbauarbeiten
Bei den nachfolgenden Leistungen sind grundsätzlich die Lieferung und der An- bzw. Abtransport zum bzw. vom Verwendungsort in die Einheitspreise mit einzurechnen. Erforderliche Gerüste (siehe auch Vorbemerkungen Pkt.13), Maschinen, Geräte, Montagehilfen, kleinere Hebegeräte, etc., und Sicherheitsmaßnahmen nach Wahl des AN sind einzukalkulieren. Der Ablauf der nachfolgenden Leistungen ist mit dem AG und mit den zeitgleich arbeitenden Bauunternehmen zu koordinieren. Eine Grundlage für die Kalkulation der Einheitspreise ist die Ausführung sämtlicher Leistungen an "normalen" Werktagen von montags bis samstags (Arbeitszeit 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr). Ist die Ausführung in Nachtarbeit nötig und nicht in der Position beschrieben, werden entsprechende Zuschläge durch die Position 10.1 "Zulage Nachtarbeit" vergütet.
Bei den nachfolgenden Leistungen sind grundsätzlich die Lieferung und der An- bzw. Abtransport zum bzw. vom Verwendungsort in die Einheitspreise mit einzurechnen.
09.01 Einmessarbeiten "Metallbau" Sämtliche Einmessungsarbeiten wie z.B. das genaue Einmessen der Türen und Zaunanlagen sind frühzeitig vor Materialbestellung durch den AN durchzuführen und dem AG zur Freigabe vorzulegen. Das verbindliche örtliche Aufmaß einschließlich der Überprüfung der Zeichnungsmaße der Ausführungspläne, sowie die Abstimmung bei Zeichnungsunstimmigkeiten auf die Gegebenheiten der Baustelle, obliegen dem Auftragnehmer.
09.01
Einmessarbeiten "Metallbau"
1,00
psch
09.02 Liefern und Montage von Brandschutztüren (1135 mm x 2010 mm) Brandschutztüren (EI 30-S200C5) mit Rauchschutzfunktion (RS) mit bauaufsichtlicher Zulassung liefern, nach Einbaueinleitung einbauen und Zarge vollflächig mit Zementmörtel MG III vergießen. Umgebene Fläche: Mauerwerk / Stahlbeton - Einflügiges Türelement DIN rechts/ links (siehe Plan) - Eckzarge 3-seitig, 2,5 mm dick, mit 3-seitiger EPDM Dichtung, mit angeschweißten Mauerankern - unterer Anschlag: absenkbare Bodendichtung - Türblatt 3-seitig gefalzt, Blechdicke 1,5 mm, Türblatt und Zargen verzinkt, grundiert und beschichtet in RAL 7016 (anthrazitgrau). - Die Beschichtung ist im Werk herzustellen und nicht vor Ort. Gewähltes Produkt:'T30RS..............................' Hersteller:               'Hörmann..............................' (Angabe des gewählten Produktes und des Herstellers) - mit Einsteck-Wechselschloss nach DIN 18250 pz-gelocht; Panikschließung - Drückergarnitur aus Edelstahl, pz-gelocht; außen Knauf, innen Drücker - Gleitschienenobertürschließer - An der Zarge ist ein Erdungsanschluss mit einem M8- Gewindebolzen im unteren Drittel herzustellen, dieser wird bauseits mit der Bauwerkserde verbunden. Zusätzlich sind an der Türzarge und dem Türblatt im oberen Drittel Anschlusspunkte mit M8-Gewindebolzen für eine bauseits gestellte Erdungslasche herzustellen. Alle Anschlusspunkte sind metallisch blank auszuführen. Ein Zulassungszertifikat über die geprüfte und zugelassene elektrisch leitende Verbindung von Türblatt zu Zarge ist dem Angebot beizufügen. Lage des Erdungsanschlusses: nach Vorgabe AG Maueröffnungsmaß: B x H: 1135 mm x 2010 mm Nach Auftragsvergabe sind die Maueröffnungsmaße vor Ort zu überprüfen. Die Lage der Brandschutztüren ist dem Plan im Anhang zu entnehmen.
09.02
Liefern und Montage von Brandschutztüren (1135 mm x 2010 mm)
8,00
St
09.03 900 mm x 2010 mm
09.03
900 mm x 2010 mm
W
1,00
St
09.04 1365 mm x 2010 mm
09.04
1365 mm x 2010 mm
W
1,00
St
09.05 Liefern und Montage einer Holzbrandschutztür (1260 mm x 2010 mm) Liefern und Montage einer Holzbrandschutztür (1260 mm x 2010 mm) T30-1 Holzbrandschutztür mit HPL Oberfläche mit Rauchschutzfunktion (RS) mit bauaufsichtlicher Zulassung liefern, nach Einbaueinleitung einbauen und Zarge vollflächig mit Zementmörtel MG III vergießen. Umgebene Fläche: Mauerwerk / Stahlbeton - Einflügiges Türelement DIN rechts/ links (siehe Plan) - Holzumfassungszarge 3-seitig, mit 3-seitiger EPDM Dichtung und mit einer Maulweite von ca. 41 cm - unterer Anschlag: absenkbare Bodendichtung - Türblatt 3-seitig gefalzt, Türblattdicke 50 mm, gestrichen in RAL 7016 (anthrazitgrau). Gewähltes Produkt:'T30RS Holz..............................' Hersteller:               'Hörmann..............................' (Angabe des gewählten Produktes und des Herstellers) - mit Einsteck-Wechselschloss nach DIN 18250 pz-gelocht; Panikschließung - Drückergarnitur aus Kunststoff, pz-gelocht; außen Knauf, innen Drücker - Gleitschienenobertürschließer Maueröffnungsmaß: B x H: 1260 mm x 2010 mm Nach Auftragsvergabe sind die Maueröffnungsmaße vor Ort zu überprüfen. Die Lage der Brandschutztüren ist dem Plan im Anhang zu entnehmen.
09.05
Liefern und Montage einer Holzbrandschutztür (1260 mm x 2010 mm)
1,00
St
09.06 Liefern und Montage von zweiflügeligen Brandschutztüren (1480 mm x 2010 mm) Zweiflügelige Brandschutztür (EI 30-S200C5) mit Rauchschutzfunktion (RS) mit bauaufsichtlicher Zulassung liefern, einbauen und Zarge vollflächig mit Zementmörtel MG III vergießen. Umgebene Fläche: Mauerwerk / Stahlbeton - zweiflügiges Türelement: Gehflügel und Standflügel; DIN rechts / links siehe Plan - Eckzarge 3-seitig, 2,5 mm dick, mit 3-seitiger EPDM Dichtung - unterer Anschlag: absenkbare Bodendichtung - Türblatt 3-seitig gefalzt, Blechdicke 1,5 mm, Türblatt und Zargen verzinkt und grundiert und beschichtet mit RAL 7016 (anthrazitgrau) - Die Beschichtung ist im Werk herzustellen und nicht vor Ort. - mit Einsteck-Wechselschloss nach DIN 18250 pz-gelocht; Panikschliessung - Drückergarnitur aus Edelstahl, pz-gelocht; außen Knauf, innen Drücker - Gleitschienenobertürschließer mit integrierter Schließfolgeregelung für 2-flügelige Türen - An der Zarge ist ein Erdungsanschluss mit einem M8- Gewindebolzen im unteren Drittel herzustellen, dieser wird bauseits mit der Bauwerkserde verbunden. Zusätzlich sind an der Türzarge und dem Türblatt im oberen Drittel Anschlusspunkte mit M8-Gewindebolzen für eine bauseits gestellte Erdungslasche herzustellen. Alle Anschlusspunkte sind metallisch blank auszuführen. Ein Zulassungszertifikat über die geprüfte und zugelassene elektrisch leitende Verbindung von Türblatt zu Zarge ist dem Angebot beizufügen. Lage des Erdungsanschlusses: nach Vorgabe AG Maueröffnungsmaß: B x H:ca. 1500 mm x 2010 mm Gehflügel ca. 1010 mm und Standflügel 490 mm. Nach Auftragsvergabe sind die Maueröffnungsmaße vor Ort zu überprüfen. Gewähltes Produkt:'T30 RS..............................' Hersteller:               'Hörmann..............................' (Angabe des gewählten Produktes und des Herstellers) Die genaue Lage der Brandschutztüren ist dem Plan im Anhang zu entnehmen.
09.06
Liefern und Montage von zweiflügeligen Brandschutztüren (1480 mm x 2010 mm)
2,00
St
09.07 Zulage für Türüberwachung Die Tür ist mit einem Riegelschaltkontakt auszustatten: Manche Räume sollen durch Riegelschaltkontakte am Schließzylinder der Tür überwacht werden, welche beim Aufschließen melden (siehe Plan A_101-Grundriss Ausführungsplanung-Index a-Grundrissauschnitt Ebene -1,5, Betriebsräume West). gewähltes Produkt: Modell 031309.06 Hersteller: Assa Abloy technische Daten: Max. Kontaktbelastbarkeit: 30 V DC Min. Kontaktbelastbarkeit: 1,5 V DC Schaltkontakt: Wechsler VdS-Klasse: Klasse C Schutzart: IP 67 Schaltpunkt: einstellbar oder gleichwertig: Gewähltes Produkt: 'Modell 03130906..............................' Hersteller:               'Assa Abloy..............................' (Angabe des gewählten Produktes und des Herstellers) Alle Materialien liefern inkl. Montage und betriebsbereite Verdrahtung der Anschlüsse in einer Aufputz-Dose neben der Tür.
09.07
Zulage für Türüberwachung
12,00
St
09.08 Zulage für Ausführung in RC2 (einflügelig) Zulage für die Ausführung der einflügeligen Türen in Pos. 9.2 -9.3 und 9.5 in der Widerstandsklasse RC2.
09.08
Zulage für Ausführung in RC2 (einflügelig)
10,00
St
09.09 Zulage für Ausführung in RC2 (zweiflügelig) Zulage für die Ausführung der zweiflügeligen Türen in Pos 9.6 in der Widerstandsklasse RC2.
09.09
Zulage für Ausführung in RC2 (zweiflügelig)
2,00
St
09.10 Zulage für Ausführung in RC 4 (einflügelig) Zulage für die Ausführung der einflügeligen Tür in Pos. 9.4 in der Widerstandsklasse RC4.
09.10
Zulage für Ausführung in RC 4 (einflügelig)
1,00
St
09.11 Doppelstabmattenzaun Zaunanlage aus Doppelstabsystem feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461 als Raumtrennung liefern und einbauen. Inkl. Pfosten mit Wand- bzw Bodenmontage (siehe Plan A_101-Grundriss Ausführungsplanung-Index a-Grundrissauschnitt Ebene -1,5, Betriebsräume West). Höhe 2,00 m Drahtstärke: 8/6/8 mm Maschenweite: 5 x 20 cm 2,9 m Länge ohne Türanlage Raum 223 USV 1 und Raum 226 USV 2 Alle erforderlichen Materialien wie Schrauben, Dübel, Halterungen etc. sind in dieser Position einzukalkulieren, ebenso wie die Lieferung einer Werkszeichnung.
09.11
Doppelstabmattenzaun
2,00
St