ES13_Malerarbeiten
ES13 Emil- Schlegel- Str.13 in 01796 Pirna
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Leistungsverzeichnis

OZ
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Leistungsverzeichnis Malerarbeiten Bauvorhaben: Umnutzung altes Finanzamt zum Mehrgenerationenwohnen Emil-Schlegel-Str. 13 01796 Pirna Bauherr: basis d GmbH, Wehlener Straße 31 01279 Dresden
Leistungsverzeichnis
ANGEBOT über Ausführung der Malerarbeiten Bauvorhaben: Umnutzung altes Finanzamt zum Mehrgenerationenhaus Emil-Schlegel-Str. 13 01796 Pirna Bauherr: basis d GmbH Wehlener Str. 31 01279 Dresden Ausführungszeitraum 11/2025 bis 04/2026 --> Ausführung in Teilabschnitten Bindefrist: 27.08.2025 Submission am 30.07.2025 Das Angebot ist im pdf- oder GAEB-Format per Mail an gunar.mende@basisd.de zu versenden. Dresden, Juli 2025 ANGEBOTSSUMME: EUR ........................................ (inkl. 19 % MwSt.) Anschrift des Bieters: Firma: Straße: Ort: Wir bieten die zur Erstellung des oben bezeichneten Bauvorhabens erforderlichen Leistungen in der vorgesehenen Ausführungszeit an, auf der Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und der vorliegenden Planung. Für den Bauvertrag gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A und B), in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung und die nachstehenden „Zusätzlichen Vertragsbedingungen Fassung 2021. Unsere eigenen Geschäftsbedingungen werden, auch wenn sie diesem Angebot beigefügt sein sollten, nicht Vertragsinhalt. , den (Stempel und Unterschrift des Bieters)
ANGEBOT
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 1. Grundlagen 1.1 Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen VOB Teil B und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie die einschlägigen Merkblätter und Richtlinien der Fachverbände, die Verarbeitungsrichtlinien und technischen Vorschriften der Hersteller, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung darüber hinausgehende Forderungen festgelegt sind. 1.2 Sämtliche durch die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, sofern die Leistungen im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben sind. 1.3 Der Bieter versichert mit Angebotsabgabe, dass er die vorliegenden Unterlagen vor Abgabe geprüft hat, dass er die Baustelle besichtigt hat und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist und damit die erforderlichen Kenntnisse in Ergänzung zu den übergebenen Unterlagen für die Erbringung der Leistung besitzt, dass er die Ausführung der geforderten Leistung in Übereinstimmung mit den gültigen technischen Normen und Richtlinien erbringen kann und dass alle technischen Fragen abgeklärt sind. Des Weiteren erkennt der Bieter an, dass Unklarheiten im Wortlaut des Ausschreibungstextes, die zu Angebotsirrtümern führen können, nicht bestehen. Nachforderungen, die sich aufgrund einer unzureichenden Prüfung der Unterlagen ergeben, sind ausgeschlossen. 1.4 Bei Positionen mit Angabe des Erzeugnisses und der Ergänzung "oder gleichwertig" bleibt die Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem angebotenen Erzeugnis dem AG vorbehalten. 1.5 Die Beteiligung des AN an den Baunebenkosten erfolgt pauschal und wird jeweils von der Bruttorechnungssumme des AN in Abzug gebracht: - Baumedien (Wasser, Energie, Sanitär): 1,0% - Bauleistungsversicherung: 0,2 % 2. Angaben zur Baustelle 2.1 Lage und Zuwegung: Das Baugrundstück/ die Baustelle liegt innerstädtisch an der Burgkstraße 10 in Dresden/ Löbtau. 2.2 Baustelleneinrichtung/Flächen: Der/ die Zugang/ Zufahrt zur Baustelle erfolgt über 1 Tor im Schutzzaun an der Burgkstraße, Breite ca. 4 m. Auf dem Grundstück stehen BE- und Lagerflächen in begrenztem Umfang gemäß Lageplan zur Verfügung. Die BE-Fläche wird von allen AN genutzt. Die Belegung der Flächen erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit der Bauleitung des AG. Die Herrichtung der Flächen zum Aufstellen der eigenen BE bzw. zur Lagerung von Materialien ist durch den Auftragnehmer auszuführen und wird nicht gesondert vergütet. Sofern durch die Baustellenlogistik bzw. die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers weitere Straßen, Gehwege, öffentliche und nichtöffentliche Flächen und Einrichtungen in Anspruch genommen, gesperrt oder abgeändert bzw. vorhandene öffentliche und nicht öffentliche Anlagen, Einrichtungen, Bäume und dergleichen in Mitleidenschaft gezogen werden müssen, hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verhandlungen mit den zuständigen Behörden bzw. Eigentümern zu führen und die erforderlichen Genehmigungen (z.B. verkehrsrechtliche Anordnung, Erlaubnis auf Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes, etc.) einzuholen. Ein ggf. erforderlicher Verkehrszeichenplan ist ohne gesonderte Vergütung durch den Auftragnehmer zu erstellen und mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Eine Kopie des Verkehrszeichenplan ist vor Ausführung der Bauleitung zu übergeben. Über Verhandlungen mit Behörden und Eigentümern sowie über Vor- und Nachbegehungen sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen und der Bauleitung zu übergeben. Kosten der Erlaubnis auf Sondernutzung, der verkehrsrechtlichen Anordnung, für alle aus den Forderungen der verkehrsrechtlichen Anordnung notwendigen Absperrungen, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, elektrischen Warnbeleuchtungen, etc. sowie für die Anmietung öffentlichen und nichtöffentlichen Grundes, sofern erforderlich, trägt der Auftragnehmer und werden nicht gesondert vergütet. Nach Abschluss aller Bauarbeiten bzw. auf Anordnung des AG sind alle vom AN in Anspruch genommenen Straßen, Wege und sonstigen Flächen wieder in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich vor Beginn der Bauarbeiten befunden haben, sofern keine anderweitige Bearbeitung (Außenanlagen) vorgesehen ist. Die Kosten für die Wiederherstellung der Flächen sind mit den Angebotspreisen abgegolten. 2.3 Anschlüsse für Wasser/ Energie/ Abwasser Der Baustromanschluss als Anschlussverteilerschrank und Unterverteilerschränke wird durch den Auftraggeber eingerichtet und dem Auftragnehmer bereitgestellt. Die Verbrauchskosten werden gemäß Umlageschlüssel (siehe BVB) von der Schlussrechnung einbehalten. Der Bauwasseranschluss wird durch den Auftraggeber eingerichtet und dem Auftragnehmer bereitgestellt. Die Verbrauchskosten werden gemäß Umlageschlüssel (siehe BVB) von der Schlussrechnung einbehalten. Alle zur Einleitung von Abwässern aus dem eigenen Leistungsumfang des AN erforderlichen Beantragungen bei dem zuständigen Entsorgungsbetrieb einschl. Gebühren erfolgt durch den AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Kosten für die Ableitung der anfallenden Abwässer aus dem eigenen Leistungsumfang des AN trägt der AN. 2.4 Der Auftraggeber stellt keine Räumlichkeiten als Tagesunterkunft und Materiallager zur Verfügung. Für die Tagesunterkunft der eigenen Arbeitnehmer und Materiallager ist der AN selbst verantwortlich. Auf der BE-Fläche können Mannschafts- und Materialcontainer in Absprache mit der Bauleitung des AG aufgestellt werden. 2.5 Vom Auftraggeber werden keine Hubmittel/Krane zur Verfügung gestellt. 2.6 Die Einzäunung der Baustelle und BE-Fläche durch einen Bauzaun wird bauseits eingerichtet. 2.7 Öffentliche Verkehrsflächen sind von Verschmutzungen aus dem eigenen Leistungsumfang des Auftragnehmers ständig frei zuhalten und unaufgefordert, ggf. auch mehrfach täglich ohne gesonderte Vergütung zu reinigen. 3. Angaben zur Ausführung 3.1 Das Aufmaß von Mehr- und Mindermengen hat vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit der Bauleitung zu erfolgen. 3.2 Der Beginn und das Ende von Vorhaltezeiten ist gemeinsam mit der Bauleitung des Auftraggebers zu protokollieren, nach vorheriger schriftlicher Anmeldung durch den Auftragnehmer. 3.3 Der Schutz fremder Leistung vor Beschädigungen und Verschmutzungen durch die eigenen Arbeiten ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.4 Materialien für sichtbare Oberflächen - Fassaden, Böden, Einbauteile, etc. - sind vor Ausführung dem Bauherrn bzw. seinem Beauftragten rechtzeitig in Form von Mustern zur Genehmigung vorzulegen. 3.5 Alle Leistungen werden zu den Angebotspreisen abgerechnet, unabhängig der Reihenfolge und dem Zeitpunkt ihrer Ausführung im Rahmen der Gesamtbauzeit. Es können auch kleinere Teilleistungen zu den EP´s verlangt werden. Wiederholtes An- und Abrücken und Einrichten der Baustelle wird nicht gesondert vergütet. 3.6 Jahreszeitliche Behinderungen berechtigen nicht zur Forderung von Mehrkosten. 3.7 Der AN hat Bautagesberichte zu führen und diese wöchentlich (spätestens zur nächstfolgenden Baubesprechung) der Bauleitung des AG zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen neben dem Personal-, Nachunternehmer- und Geräteeinsatz auch die Arbeitsleistungen und besondere Vorkommnisse wie Begehungen dokumentieren. 3.8 Zwei Wochen nach Auftragserteilung ist vom AN ein detaillierter Bauablaufplan vorzulegen, welcher die Einhaltung der vorgegebenen Vertragstermine aufzeigt. Eine gesonderte Vergütung für die Erstellung des Bauablaufplans erfolgt nicht. 4. Dokumentation 4.1 Der AN hat die Dokumentationsunterlagen vollständig nach Vorgabe des Auftraggebers der Bauleitung wie folgt zu übergeben: - 2-fach in Papierform, in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis und Trennblättern, - vom AN erstellte Planunterlagen und Berechnungen sind auf Datenträger im pdf-Format und zusätzlich im dxf-Format einschließlich Planliste und Inhaltsverzeichnis 2-fach zu übergeben, - allen Planunterlagen sind Angaben zum Bauvorhaben, zum Ersteller, zum Gewerk, zum Index, zum Ort mit Zuordnung von Achsbezeichnungen etc. zu versehen, - alle Berechnungen sind in prüffähiger Form mit den v.g. Angaben zu versehen, 4.2 Die Abstimmung der Planung und der Berechnungen mit den Prüfstellen erfolgt eigenverantwortlich durch den AN. Allen Planunterlagen haben dem IST-Zustand zu entsprechen, Änderungen und Ergänzungen sind einzuarbeiten. 4.3 Spätestens 2 Wochen vor Endabnahme seiner Leistungen bzw. (wenn zutreffend) vor Einbau, sind vom AN vorzulegen (sofern zutreffend): - Nachweise zur Bauart, Bauartzulassungen, - allg. bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate, - Bauprodukt-, Sicherheitsdatenblätter, - Bedienungs-, Wartungs- und Pflegehinweise, - Hersteller-, Fabrikatsverzeichnisse, Ersatzteillisten, - Wartungsangebote 4.4 Spätestens zum Termin der VOB-Endabnahme seiner Leistungen sind vom AN vorzulegen (sofern zutreffend): - freigegebene Werk- und Montagepläne, - Fachbauleiter-, Konformitäts- und Fachunternehmererklärung, - Erklärung zur Einhaltung der Verwendungsverbote von Baustoffen, - Sachverständigenprüfberichte, - Einweisungsprotokolle. 5. Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen: h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1 TAPEZIERARBEITEN
1
TAPEZIERARBEITEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Tapezierarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Tapezierarbeiten 1. Grundlagen Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen VOB Teil B und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Sämtliche durch die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, sofern die Leistungen im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben sind. 2. Angaben zur Ausführung 2.1 Vor Beginn der Arbeiten sind die entsprechenden Materialangaben von der Bauleitung des Auftraggebers einzuholen. Muster sind in entsprechender Größe, wenn erforderlich auch wiederholt und in verschiedenen Ausführungen nach Wahl und Angabe des Auftraggebers vorzulegen. 2.2 Die ausgewählten Materialien und Klebstoffe müssen schadstoffarm und umweltfreundlich sein. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nach Abtrocknung keinerlei Emmissionen in die Raumluft oder in andere Einbauteile stattfinden kann, die in irgendeiner Weise zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen bzw. überhaupt wahrgenommen werden können. 2.3 Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. 3. Nebenleistungen Nebenleistungen sind ergänzend zu VOB Teil C: 3.1 Alle für die eigenen Leistungen benötigten Hubmittel und -geräte. 3.2 Alle für die eigene Leistung notwendigen Gerüste sowie prov. Abdeckungen und Absicherungen. 3.3 Alle für die eigenen Leistungen notwendigen Sicherungsmaßnahmen (Seitenschutz, Abdeckungen, Auffangnetze, etc.) entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie den Regelungen und Informationen (BGI) der Berufsgenossenschaften. 3.4 Alle Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, wie Abkleben von Fenstern, Türen, von eloxierten Teilen, Belägen, staubdichte Abdeckung/Schließen von empfindlichen Geräten und Bereichen, sodass eine Verunreinigung ausgeschlossen ist, einschl. das saubere Entfernen der Schutzmaßnahmen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Tapezierarbeiten
1. 1 Vlieswandbekleidungen - Decken
1. 1
Vlieswandbekleidungen - Decken
2 MALER - UND LACKIERARBEITEN
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MALER - UND LACKIERARBEITEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Maler- und Lackierarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Maler- und Lackierarbeiten 1. Grundlagen Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen VOB Teil B und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Sämtliche durch die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, sofern die Leistungen im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben sind. 2. Angaben zur Ausführung 2.1 Vor Beginn der Arbeiten sind die entsprechenden Farb- und Materialangaben von der Bauleitung des AG einzuholen. Muster sind in entsprechender Größe, wenn erforderlich auch wiederholt und in verschiedenen Farben nach Wahl und Angabe des AG auszuführen. Bei Anstrichen, die das Ansetzen auf dem Untergrund nicht zulassen, sind geeignete Tafeln zur Verfügung zu stellen. 2.2 Für farbige Dispersionsanstriche gilt folgende Wertung der Farbtoneinstufung: - weiß Standardfarbe - hellgetönt bis Abtönstufe 8 (1:100) - mittelgetönt Abtönstufe 7 (1:30) bis 4 (1:2) - sattgetönt Abtönstufe 3 (1:1) bis 1 (10:1) - Vollton über 10:1 (Bei Silikat-, Dispersionssilikat und Siliconharzfarben entsprechend) 2.3 Farb- und Putzreste aller Art dürfen nicht in die Abflussleitungen des Gebäudes bzw. in Sanitärobjekte (Waschbecken, WC's, etc.) geschüttet werden. Diese müssen entsprechend der Gefahrenklasse, ggf. als Sondermüll beseitigt werden. 2.4 Die ausgewählten Farben müssen schadstoffarm und umweltfreundlich sein. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nach Abtrocknung keinerlei Emmissionen in die Raumluft oder in andere Einbauteile, z.B. Böden stattfinden kann, die in irgendeiner Weise zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen bzw. überhaupt wahrgenommen werden können. 2.5 Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. 2.6 Bei Erstbeschichtungen an Decken und Wänden ist die Grundbeschichtung vor und die Zwischen-/ Schlussbeschichtung nach den Bodenbelagarbeiten auszuführen. 3. Nebenleistungen Nebenleistungen sind ergänzend zu VOB Teil C: 3.1 Alle für die eigenen Leistungen benötigten Hubmittel und -geräte. 3.2 Alle für die eigene Leistung notwendigen Gerüste sowie prov. Abdeckungen und Absicherungen. 3.3 Alle für die eigenen Leistungen notwendigen Sicherungsmaßnahmen (Seitenschutz, Abdeckungen, Auffangnetze, etc.) entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie den Regelungen und Informationen (BGI) der Berufsgenossenschaften. 3.4 Alle Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, wie Abkleben von Fenstern, Türen, von eloxierten Teilen, Belägen, staubdichte Abdeckung/Schließen von empfindlichen Geräten und Bereichen, sodass eine Verunreinigung ausgeschlossen ist, einschl. das saubere Entfernen der Schutzmaßnahmen. 3.5 Das für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten erforderliche Aus- und Einbauen von Dichtprofilen und Beschlagteilen an Türen, Zargen o.ä. 3.6 Das exakte Trennen von Anstrichen unterschiedlicher Art und Farbtönung, auch dann, wenn hierfür das Kleben von Bändern erforderlich ist. 3.7 Das Herstellen von Musterflächen (bis zu 5 Flächen). 3.8 Allgemeinbeleuchtung des Arbeitsplatzes für die Leistungen des AN.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Maler- und Lackierarbeiten
2. 1 Mineralische Flächen - Aufzugsschachtgrube
2. 1
Mineralische Flächen - Aufzugsschachtgrube
2. 2 Mineralische Flächen - Böden - Abstell-/ Technikräume - EG
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Mineralische Flächen - Böden - Abstell-/ Technikräume - EG
2. 3 Mineralische Flächen - Wände und aufgehende Bauteile - Abstell-/ Technikräume - EG
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Mineralische Flächen - Wände und aufgehende Bauteile - Abstell-/ Technikräume - EG
2. 4 Mineralische Flächen - Wände und aufgehende Bauteile - Wohnungen - EG
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Mineralische Flächen - Wände und aufgehende Bauteile - Wohnungen - EG
2. 5 Trockenbau Flächen - Wände und aufgehende Bauteile - Wohnungen - 1. bis 3. OG
2. 5
Trockenbau Flächen - Wände und aufgehende Bauteile - Wohnungen - 1. bis 3. OG
2. 6 Mineralische Flächen - Wände und aufgehende Bauteile - Treppenhaus - EG bis 3. OG
2. 6
Mineralische Flächen - Wände und aufgehende Bauteile - Treppenhaus - EG bis 3. OG
2. 7 Trockenbau Flächen - Decken - Abstell-/ Technikräume - EG
2. 7
Trockenbau Flächen - Decken - Abstell-/ Technikräume - EG
2. 8 Trockenbau Flächen - Decken - Wohnungen - EG
2. 8
Trockenbau Flächen - Decken - Wohnungen - EG
2. 9 Trockenbau Flächen - Decken - Wohnungen - 1. bis 3. OG
2. 9
Trockenbau Flächen - Decken - Wohnungen - 1. bis 3. OG
2.10 Sonstiges
2.10
Sonstiges
2.11 Metallflächen
2.11
Metallflächen
3 STUNDENLOHNARBEITEN
3
STUNDENLOHNARBEITEN
3. 1 Arbeitskräfte
3. 1
Arbeitskräfte

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