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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis
Bodenbelagsarbeiten
Bauvorhaben: Umnutzung altes Finanzamt zum
Mehrgenerationenwohnen
Emil-Schlegel-Straße 13
01796 Pirna
Bauherr: basis d GmbH,
Wehlener Straße 31
01279 Dresden
Leistungsverzeichnis
ANGEBOT
über Ausführung der Bodenbelagsarbeiten
Bauvorhaben: Umnutzung altes Finanzamt zum Mehrgenerationenwohnen
Emil-Schlegel-Straße 13
01796 Pirna
Bauherr: basis d GmbH
Wehlener Str. 31
01279 Dresden
Ausführungszeitraum 11/2025 bis 04/2026 --> Ausführung in Teilabschnitten
Bindefrist: 27.08.2025
Submission am 30.07.2025
Das Angebot ist im pdf- oder GAEB-Format per Mail an gunar.mende@basisd.de zu versenden.
Dresden, Juli 2025
ANGEBOTSSUMME: EUR ........................................ (inkl. 19 % MwSt.)
Anschrift des Bieters: Firma:
Straße:
Ort:
Wir bieten die zur Erstellung des oben bezeichneten Bauvorhabens erforderlichen Leistungen in der vorgesehenen Ausführungszeit an, auf der Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung und der vorliegenden Planung. Für den Bauvertrag gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A und B), in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung und die nachstehenden „Zusätzlichen Vertragsbedingungen Fassung 2021. Unsere eigenen Geschäftsbedingungen werden, auch wenn sie diesem Angebot beigefügt sein sollten, nicht Vertragsinhalt.
, den
(Stempel und Unterschrift des Bieters)
ANGEBOT
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1. Grundlagen
1.1 Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen
von Bauleistungen VOB Teil B und die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in ihrer jeweils
aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen sowie die einschlägigen Merkblätter und
Richtlinien der Fachverbände, die Verarbeitungsrichtlinien und
technischen Vorschriften der Hersteller, soweit nicht in der
Leistungsbeschreibung darüber hinausgehende Forderungen festgelegt sind.
1.2 Sämtliche durch die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet, sofern die Leistungen im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben sind.
1.3 Der Bieter versichert mit Angebotsabgabe, dass er die vorliegenden
Unterlagen vor Abgabe geprüft hat, dass er die Baustelle besichtigt hat
und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist und damit die
erforderlichen Kenntnisse in Ergänzung zu den übergebenen Unterlagen für
die Erbringung der Leistung besitzt, dass er die Ausführung der
geforderten Leistung in Übereinstimmung mit den gültigen technischen
Normen und Richtlinien erbringen kann und dass alle technischen Fragen
abgeklärt sind. Des Weiteren erkennt der Bieter an, dass Unklarheiten im
Wortlaut des Ausschreibungstextes, die zu Angebotsirrtümern führen
können, nicht bestehen.
Nachforderungen, die sich aufgrund einer unzureichenden Prüfung der
Unterlagen ergeben, sind ausgeschlossen.
1.4 Bei Positionen mit Angabe des Erzeugnisses und der Ergänzung "oder
gleichwertig" bleibt die Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem
angebotenen Erzeugnis dem AG vorbehalten.
1.5 Die Beteiligung des AN an den Baunebenkosten erfolgt pauschal und wird jeweils von der Bruttorechnungssumme des AN in Abzug gebracht:
- Baumedien (Wasser, Energie, Sanitär): 1,0%
- Bauleistungsversicherung: 0,2 %
2. Angaben zur Baustelle
2.1 Lage und Zuwegung:
Das Baugrundstück/ die Baustelle liegt innerstädtisch an der Burgkstraße
10 in Dresden/ Löbtau.
2.2 Baustelleneinrichtung/Flächen:
Der/ die Zugang/ Zufahrt zur Baustelle erfolgt über 1 Tor im Schutzzaun
an der Burgkstraße, Breite ca. 4 m.
Auf dem Grundstück stehen BE- und Lagerflächen in begrenztem Umfang
gemäß Lageplan zur Verfügung.
Die BE-Fläche wird von allen AN genutzt. Die Belegung der Flächen
erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit der Bauleitung des AG.
Die Herrichtung der Flächen zum Aufstellen der eigenen BE bzw. zur
Lagerung von Materialien ist durch den Auftragnehmer auszuführen und
wird nicht gesondert vergütet.
Sofern durch die Baustellenlogistik bzw. die Baustelleneinrichtung des
Auftragnehmers weitere Straßen, Gehwege, öffentliche und
nichtöffentliche Flächen und Einrichtungen in Anspruch genommen,
gesperrt oder abgeändert bzw. vorhandene öffentliche und nicht
öffentliche Anlagen, Einrichtungen, Bäume und dergleichen in
Mitleidenschaft gezogen werden müssen, hat der Auftragnehmer die
entsprechenden Verhandlungen mit den zuständigen Behörden bzw.
Eigentümern zu führen und die erforderlichen Genehmigungen (z.B.
verkehrsrechtliche Anordnung, Erlaubnis auf Sondernutzung öffentlichen
Straßenlandes, etc.) einzuholen. Ein ggf. erforderlicher
Verkehrszeichenplan ist ohne gesonderte Vergütung durch den
Auftragnehmer zu erstellen und mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Eine Kopie des Verkehrszeichenplan ist vor Ausführung der Bauleitung zu
übergeben.
Über Verhandlungen mit Behörden und Eigentümern sowie über Vor- und
Nachbegehungen sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen und der
Bauleitung zu übergeben.
Kosten der Erlaubnis auf Sondernutzung, der verkehrsrechtlichen
Anordnung, für alle aus den Forderungen der verkehrsrechtlichen
Anordnung notwendigen Absperrungen, Verkehrszeichen,
Verkehrseinrichtungen, elektrischen Warnbeleuchtungen, etc. sowie für
die Anmietung öffentlichen und nichtöffentlichen Grundes, sofern
erforderlich, trägt der Auftragnehmer und werden nicht gesondert
vergütet.
Nach Abschluss aller Bauarbeiten bzw. auf Anordnung des AG sind alle vom
AN in Anspruch genommenen Straßen, Wege und sonstigen Flächen wieder in
den Zustand zu versetzen, in dem sie sich vor Beginn der Bauarbeiten
befunden haben, sofern keine anderweitige Bearbeitung (Außenanlagen)
vorgesehen ist.
Die Kosten für die Wiederherstellung der Flächen sind mit den
Angebotspreisen abgegolten.
2.3 Anschlüsse für Wasser/ Energie/ Abwasser
Der Baustromanschluss als Anschlussverteilerschrank und
Unterverteilerschränke wird durch den Auftraggeber eingerichtet und dem
Auftragnehmer bereitgestellt.
Die Verbrauchskosten werden gemäß Umlageschlüssel (siehe BVB) von der
Schlussrechnung einbehalten.
Der Bauwasseranschluss wird durch den Auftraggeber eingerichtet und dem
Auftragnehmer bereitgestellt.
Die Verbrauchskosten werden gemäß Umlageschlüssel (siehe BVB) von der
Schlussrechnung einbehalten.
Alle zur Einleitung von Abwässern aus dem eigenen Leistungsumfang des AN
erforderlichen Beantragungen bei dem zuständigen Entsorgungsbetrieb
einschl. Gebühren erfolgt durch den AN und wird nicht gesondert
vergütet. Die Kosten für die Ableitung der anfallenden Abwässer aus dem
eigenen Leistungsumfang des AN trägt der AN.
2.4 Der Auftraggeber stellt keine Räumlichkeiten als Tagesunterkunft und
Materiallager zur Verfügung. Für die Tagesunterkunft der eigenen
Arbeitnehmer und Materiallager ist der AN selbst verantwortlich.
Auf der BE-Fläche können Mannschafts- und Materialcontainer in Absprache
mit der Bauleitung des AG aufgestellt werden.
2.5 Vom Auftraggeber werden keine Hubmittel/Krane zur Verfügung
gestellt.
2.6 Die Einzäunung der Baustelle und BE-Fläche durch einen Bauzaun wird
bauseits eingerichtet.
2.7 Öffentliche Verkehrsflächen sind von Verschmutzungen aus dem eigenen
Leistungsumfang des Auftragnehmers ständig frei zuhalten und
unaufgefordert, ggf. auch mehrfach täglich ohne gesonderte Vergütung zu
reinigen.
3. Angaben zur Ausführung
3.1 Das Aufmaß von Mehr- und Mindermengen hat vor Beginn der Arbeiten
gemeinsam mit der Bauleitung zu erfolgen.
3.2 Der Beginn und das Ende von Vorhaltezeiten ist gemeinsam mit der
Bauleitung des Auftraggebers zu protokollieren, nach vorheriger
schriftlicher Anmeldung durch den Auftragnehmer.
3.3 Der Schutz fremder Leistung vor Beschädigungen und Verschmutzungen
durch die eigenen Arbeiten ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.4 Materialien für sichtbare Oberflächen - Fassaden, Böden,
Einbauteile, etc. - sind vor Ausführung dem Bauherrn bzw. seinem
Beauftragten rechtzeitig in Form von Mustern zur Genehmigung vorzulegen.
3.5 Alle Leistungen werden zu den Angebotspreisen abgerechnet,
unabhängig der Reihenfolge und dem Zeitpunkt ihrer Ausführung im Rahmen
der Gesamtbauzeit. Es können auch kleinere Teilleistungen zu den EP´s
verlangt werden. Wiederholtes An- und Abrücken und Einrichten der
Baustelle wird nicht gesondert vergütet.
3.6 Jahreszeitliche Behinderungen berechtigen nicht zur Forderung von
Mehrkosten.
3.7 Der AN hat Bautagesberichte zu führen und diese wöchentlich
(spätestens zur nächstfolgenden Baubesprechung) der Bauleitung des AG zu
übergeben.
Die Bautagesberichte müssen neben dem Personal-, Nachunternehmer- und
Geräteeinsatz auch die Arbeitsleistungen und besondere Vorkommnisse wie
Begehungen dokumentieren.
3.8 Zwei Wochen nach Auftragserteilung ist vom AN ein detaillierter
Bauablaufplan vorzulegen, welcher die Einhaltung der vorgegebenen
Vertragstermine aufzeigt.
Eine gesonderte Vergütung für die Erstellung des Bauablaufplans erfolgt
nicht.
4. Dokumentation
4.1 Der AN hat die Dokumentationsunterlagen vollständig nach Vorgabe des
Auftraggebers der Bauleitung wie folgt zu übergeben:
- 2-fach in Papierform, in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis und
Trennblättern,
- vom AN erstellte Planunterlagen und Berechnungen sind auf Datenträger
im pdf-Format und
zusätzlich im dxf-Format einschließlich Planliste und
Inhaltsverzeichnis 2-fach zu übergeben,
- allen Planunterlagen sind Angaben zum Bauvorhaben, zum Ersteller, zum
Gewerk, zum Index, zum
Ort mit Zuordnung von Achsbezeichnungen etc. zu versehen,
- alle Berechnungen sind in prüffähiger Form mit den v.g. Angaben zu
versehen,
4.2 Die Abstimmung der Planung und der Berechnungen mit den Prüfstellen
erfolgt eigenverantwortlich durch den AN. Allen Planunterlagen haben dem
IST-Zustand zu entsprechen, Änderungen und Ergänzungen sind
einzuarbeiten.
4.3 Spätestens 2 Wochen vor Endabnahme seiner Leistungen bzw. (wenn
zutreffend) vor Einbau, sind vom AN vorzulegen (sofern zutreffend):
- Nachweise zur Bauart, Bauartzulassungen,
- allg. bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
- Bauprodukt-, Sicherheitsdatenblätter,
- Bedienungs-, Wartungs- und Pflegehinweise,
- Hersteller-, Fabrikatsverzeichnisse, Ersatzteillisten,
- Wartungsangebote
4.4 Spätestens zum Termin der VOB-Endabnahme seiner Leistungen sind vom
AN vorzulegen (sofern zutreffend):
- freigegebene Werk- und Montagepläne,
- Fachbauleiter-, Konformitäts- und Fachunternehmererklärung,
- Erklärung zur Einhaltung der Verwendungsverbote von Baustoffen,
- Sachverständigenprüfberichte,
- Einweisungsprotokolle.
5. Abrechnungseinheiten
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur
Anwendung kommen:
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1 BODENBELAGARBEITEN
1
BODENBELAGARBEITEN
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Bodenbelagarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Bodenbelagarbeiten
1. Grundlagen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführungen von Bauleistungen
VOB Teil B und die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB Teil C in
ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.
Sämtliche durch die Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen entstehenden Kosten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet, sofern die Leistungen im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich beschrieben
sind.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Es dürfen nur Qualitäten 1. Wahl verwendet werden,
die aus einer Charge und Lieferung stammen.
2.2 Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung eine
Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf
Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks
eventuell erforderlicher Nachbestellung zu übergeben.
2.3 Die Pflegeanleitung gemäß DIN 18 365 ist spätestens
bei der Schlussabnahme dem AG oder seinem Beauftragten
auszuhändigen.
2.4 Bodenbeläge, die der Baustoffklasse A oder B1
entsprechen, sind prüfzeichenpflichtig und müssen
entsprechend gekennzeichnet sein.
2.5 Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen
sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmaß
oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse
eingehalten werden.
2.6 Mit Auftragserteilung sind verbindliche
Materialmuster vorzulegen. Das zur Ausführung
gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen.
3. Nebenleistungen
Nebenleistungen sind ergänzend zu VOB Teil C:
3.1 Alle für die eigenen Leistungen benötigten
Hubmittel und -geräte.
3.2 Anarbeiten an Durchdringungen und Einbauteile.
3.3 Prüfen des Feuchtegehaltes des zu belegenden
Untergrundes zur Feststellung der Belegreife und
Protokollieren der Ergebnisse, auch mehrmals.
3.4 Allgemeinbeleuchtung des Arbeitsplatzes für die
Leistungen des AN.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Bodenbelagarbeiten
1.1 Wohneinheiten - EG bis 3.OG
1.1
Wohneinheiten - EG bis 3.OG
2 Wandbelagsarbeiten
2
Wandbelagsarbeiten
2.1 Wohneinheiten EG bis 3.OG
2.1
Wohneinheiten EG bis 3.OG
3 STUNDENLOHNARBEITEN
3
STUNDENLOHNARBEITEN
3.1 Arbeitskräfte
3.1
Arbeitskräfte
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