Abbruch
Erweiterung St. Elisabeth
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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
-ZVB-VKAPAD02-01-04/25-300  Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB zu § 1 VOB/B: Art und Umfang der Leistung 1. Mit seiner Unterschrift unter dem Angebot erkennt der Bieter an, dass die in diesem Leistungsverzeichnis enthaltenen Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil werden und dass eigene Vertragsbestimmungen des Bieters keine Gültigkeit haben, und zwar auch dann nicht, wenn in dem Angebot des Bieters oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird.  zu § 2 VOB/B: Vergütung 1. Mit den Einheitspreisen ist, wenn nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis etwas Gegenteiliges gesagt wird, das Liefern sämtlicher erforderlicher Materialien frei Baustelle, das Abladen, der Transport zur Einbaustelle und das Herstellen der Leistung abgegolten sowie das Vorhalten der dafür erforderlichen Geräte und Handwerkzeuge. 2. Der AN ist verpflichtet, sich über die Lage und den Verlauf unterirdisch und oberirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu vergewissern. 3. Sofern verkehrspolizeiliche Maßnahmen gefordert werden, sind diese mit den zuständigen Behörden abzustimmen und genehmigen zu lassen. Die entstehenden Kosten der o.g. Leistungen sind in den Einheitspreisen der entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren, wenn keine gesonderte Position im Leistungsverzeichnis aufgeführt ist. 4. Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes ein Bild von der Baustelle zu machen. 5. Die angegebenen Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit. Lohn- und Materialpreisklauseln werden nicht vereinbart. 6. Vom AG wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, die das AN-Risiko einschließt. Die Selbstbeteiligung des AN beträgt 5.000,00 ¿ 7. Der AN hat Nachtragspreise vor Ausführung zu vereinbaren; versäumt erdies, so setzt der AG bzw. die Bauleitung die Preise nach billigem Ermessen fest. 8. Der Architekt/Bauleiter ist Vertreter des Auftraggebers. Zu Vertragsänderungen, zur Vergabe von Zusatzleistungen und Stundenlohnarbeiten ist er nicht berechtigt.  zu § 3 VOB/B: Ausführungsunterlagen 1. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen. 2. Das Abstecken der baulichen Anlage, ebenso der Grenzen des Gebäudes, ist vom Auftragnehmer der Rohbauarbeiten zu erbringen und wird im Rahmen der Baustelleneinrichtung vergütet. 3. Der AN hat auf Verlangen des AG Baustelleneinrichtungspläne, Geräteverzeichnisse, Bauzeitenpläne und Besetzungslisten zu erstellen und dem AG innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Auftragserteilung zu übergeben.  zu § 4 VOB/B: Ausführung 1. Der AN ist verpflichtet, Bautagebücher zu führen und sie dem AG arbeitstäglich vorzulegen. 2. Die Einschaltung von Subunternehmern durch den AN bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG schon bei Abschluss des Bauvertrages.  zu § 5 VOB/B: Ausführungsfristen 1. Ausführungsfristen werden verbindlich im Bauvertrag vereinbart. Die in diesem Vertrag vereinbarten Einzelfristen werden ebenfalls verbindlich.  zu § 6 VOB/B: Behinderung und Unterbrechung  1. Vom Arbeitsamt anerkannte Schlechtwetter-Tage gelten nicht als Behinderung. 2. Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist. 3. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der AN diese dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem AG daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. 4. Der AN gerät bei schuldhafter Fristüberschreitung ohne weiteres auch ohne besondere Mahung in Verzug.  zu § 7 VOB/B: Verteilung der Gefahr 1. Vom AG bereitgestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen, ggf. zu versichern.  zu § 8 VOB/B: Kündigung durch den AG 1. Schadensersatz für entgangenen Gewinn kann der AN im Fall der Teilkündigung nicht verlangen, wenn ihm ein gleichwertiger Ersatzauftrag angeboten wird. 2. Bei Kündigung von Eventualpositionen (Bedarfspositionen) schuldet der AG nur die Zahlung der bisher erbrachten Leistungen. Mehrkosten oder Schadensersatzansprüche für entfallene Leistungen können nicht gefordert werden.  zu § 10 VOB/B: Haftung der Vertragsparteien  1. Der AN ist verpflichtet, für die Beseitigung seines Bauschuttes zu sorgen. Kommt er dieser Pflicht trotz angemessener Nachfrist nicht nach, kann der AG den Schutt auf seine Kosten beseitigen lassen.  zu § 11 VOB/B: Vertragsstrafe 1. Für die Überschreitung der im Bauvertrag festgelegten Ausführungsfristen, durch Verschulden des AN, ist eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme pro Arbeitstag, höchstens jedoch 5 % zu zahlen. 2. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden.  zu § 12 VOB/B: Abnahme 1. Sollte die Abnahme die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich machen, so wird die Frist von 12 auf 24 Werktage verlängert. 2. Die Bauleistung ist auf jeden Fall förmlich abnehmen zu lassen.  zu § 13 VOB/B: Mängelansprüche 1. Bei vom AN zu vertretenden Mängel kann der AG mindestens das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind. 2. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Abänderung von Absatz 4, unter Berücksichtigung der Gebäudenutzung und der hochwertigen Qualitätsanforderung der nachfolgend ausgeschriebenen Leistung, 5 Jahre.  zu § 15 VOB/B: Stundenlohnarbeiten 1. Unterschriften unter Stundenzetteln gelten nicht als Rechnungsanerkennung; es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 2. Stundenlohnzettel und erforderliche Sachaufwendungsnachweise sind grundsätzlich täglich abzeichnen zu lassen.  zu § 16 VOB/B: Zahlung 1. Vorauszahlungen können in Absprache mit dem AG vereinbart werden, ansonsten gilt Absatz 2. 2. Der AN hat im Fall einer Überzahlung den zuviel erhaltenen Betrag innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rückzahlungsaufforderung auszugleichen.  zu § 17 VOB/B: Sicherheitsleistungen 1. Für die vertragsgemäße Ausführung ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme innerhalb von 18 Werktgen nach Vertragsabschluss zu leisten. Sollte eine Bürgschaft nicht vorgelegt werden, so werden Zahlungen bis max. 10 % gekürzt, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. 2. Für Mängelansprüche wird von der Bruttoabrechnungssumme ein Sicherheitsbetrag von 5 % für die Dauer der vereinbarten Verjährungsfrist einbehalten. Der vereinbarte Sicherheitsbetrag kann durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgelöst werden.
-ZVB-VKAPAD02-01-04/25-300
-BVB-VKAPAD02-01-04/25-300  Ergänzung zu den Besonderen Vertragsbedingungen BVB  Beschreibung des Bauvorhabens ---------------------------------------------------------------------------------  1.Planungsbeteiligte Bauherr/Auftraggeber Verbund kath. Altenhilfe Paderborn e.V.  Gewerbepark 16, 59069 HAmm  Baustelle Tegelweg 15-17, 33102 Paderborn  Architekt / Bauleitung just architects...  Dipl.-Ing Wolfgang Just Architekt AKNW  Technologiepark 31  33100  Paderborn  Tel.: 05251 / 1079-0, Fax: 05251 / 1079-20  Mail : mail@just-architects.com  Tragwerksplanung Ing.-Büro Dipl.-Ing. Günther Robrecht  Oststraße 24  33129 Delbrück  Tel.: 05250/7242  Fax: 05250/7238 Mail :  Prüfstatik Ing.-Büro Thormählen & Peuckert GmbH  Lise-Meitner-Str. 1b  33104 Paderborn  Tel.:  05251/1752-0,  Fax:  05251/1752-10 Mail : Haustechnik HSL Mail:  Haustechnik Elektro Paderplan OHG  Am Thunhof 15a  33104 Paderborn  Tel.:  05254/9310288 Mail: Mail: Schadstoffe/Altlasten Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH Hans-Böckler Allee 9 30173 Hannover Tel.: 0511/123140-0,    Fax: 0511/123559-55 Mail: hannover@mup-group.com Bodengutachten Kleegräfe Geotechnik GmbH Holzstraße 212 59556 Lippstadt Tel.: 02941/5404,    Fax: 02941/3582 Mail: info@kleegraefe.com  2.Grundstück Das zu betrachtende Quartier umfasst das Grundstück der Pflegeeinrichtung Haus St. Elisabeth vom Tegelweg im Osten bis hin zum Bischofsteich im Westen. Das Grundstück liegt im Stadtzentrum von Paderborn am Tegelweg 15-17. Das Bestandsgebäude des Tegelweg 15 ist abzubrechen. Der Bestand Hausnummer 17 bleibt bestehen und soll im weiteren Baufortschritt saniert und erweitert werden. An das abgängige Gebäude schließt südlich die Hausnummer 13 baulich direkt an, welche unter Denkmalschutz steht. Die fußläufige Zuwegung zum Bestandsgebäude findet über den Tegelweg statt. Die Anfahrt zur Baustelle wird allerdings rückseitig über den Bischofsteich auf das Gelände passieren. Die Zufahrt führt an der bereits erstellten Lagerfläche am Bischofsteich 10a und dem Franziskushaus vorbei auf die Hausnummer 17 zu. Die Durchfahrt führt zwischen den Gebäuden Franziskushaus und Tegelweg 17 zur Baustelle. Die rückwärtige Erschließung dient ebenfalls als Feuerwehrzufahrt, somit ist der Weg bis zur Baustelle in ausreichender Breite dauerhaft von Material und Fahrzeugen freizuhalten. Die Pflegeeinrichtung Haus St. Elisabeth bleibt während der Baustelle in Betrieb, so ist die Baustelle dauerhaft geschlossen zu halten und es ist auf eine gedrosselte Geschwindigkeit im Quartier zu achten. 3.Baumaßnahme Der Bestandsbau besteht aus 4 Vollgeschossen und zwei Pultdächern, welche nach Norden und Westen geneigt sind, er ist voll unterkellert. Zur angrenzenden Hausnummer 15 besteht keine Verbindung. Die Pflegeeinrichtung hat zuletzt allerdings einen erhöhten Platzbedarf, welcher in dem angrenzenden Baukörper nicht realisiert werden kann. Das Gebäude des Tegelweg 15 ist daher abgängig. Der Tegelweg 15 besteht aus 3 Vollgeschossen, einem Dachgeschossund ist ebenfalls voll unterkellert. Im Jahr 1993 wurde eine Aufzugsanlage angebaut. 2007 wurde das Gebäude zur Tagespflege umgenutzt. Es wurden Schadstoffe in dem Baukörper festgestellt, die vor Abbruch rückgebaut werden müssen. Des Weiteren wurden seitens des Kampfmitteldienstes im Zuge der Luftbildauswertung Verdachtsmomente geäußert. Das Baufeld ist vor Baustart freizuziehen und zu überprüfen. Die Baumaßnahme ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Zuerst wird der Tegelweg 15 im Quartier entfernt. Hierfür wird eine Kampfmittelüberprüfung mit dem Kampfmittelräumdienst notwendig. Zudem ist für die Tiefbauarbeiten eine Fachfirma für archäologische Begleitung verpflichtend hinzuzuziehen. Der 2. Bauabschnitt sieht den Erweiterungsbau zum Schluss der Randbebauung vor. Das Gebäude umfasst zum Tegelweg vier Vollgeschosse, welche sich rückseitig zuerst auf drei und abschließend auf zwei Geschosse abtreppen. Der Erweiterungsbau Tegelweg 15 ist nicht voll unterkellert. Es ist lediglich ein Kriechkeller zum Tegelweg und eine Teilunterkellerung im hinteren Gebäudeteil geplant. Schließlich umfasst die Baumaßnahme die Sanierung und Umstrukturierung des Bestandsgebäudes. Hier werden die Tandemzimmer aufgelöst und je Bettenzimmer ein Einzelbad errichtet. Die Aufenthaltsbereiche werden vergrößert und es wird ein Übergang in den Erweiterungsbau des Tegelwegs 15 geschaffen. 4.Baustelleneinrichtung Die Zufahrt während der Bauzeit erfolgt ausschließlich über den Bischofsteich und somit rückseitig vom Tegelweg. Für die Baustelleneinrichtung steht lediglich der unmittelbare Bereich am Tegelweg 15 und der Bereich des Bischofsteich 10 als Zwischenlager zur Verfügung. Lagerflächen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche sind auf Grund des laufenden Betriebs und der Feuerwehrzuwegung nicht möglich. Beim Baustellenverkehr ist strengstens auf den Einhalt der Sicherheitsvorschriften zu achten, da die Baustelle direkt an die Fahrradstraße am Tegelweg, die Pflegeeinrichtung und Wohngebäude grenzt. Des Weiteren besteht die Alarmein- und Ausfahrt der Feuerwehr dauerhaft. Der gesamte Bauzaun einschl. Einfahrtstoren ist aus Sicherheitsgründen ständig geschlossen zu halten. Es ist zu prüfen, ob der Fußgängerweg direkt vor dem Tegelweg 15 zu schließen und den Fußgängerverkehr umzuleiten, ist. Während des 1. Und 2. Bauabschnitts ist der Zugang der Baustelle ausschließlich über den Bischofsteich und die Gerüsttreppe möglich. Ein Zugang zur Baustelle durch die Pflegeeinrichtung ist strengstens auszuschließen. Arbeiten in der Pflegeeinrichtung sind nur in direkter Abstimmung mit der Bauleitung zulässig. Im Erweiterungsbau ist kein Treppenhaus oder Aufzug vorhanden. Die vertikale Erschließung findet während der Bauzeit ausschließlich über die Gerüsttreppe statt. Die tägliche Bauzeit beträgt zur Rücksichtnahme auf die Bewohner 7:00-17:00 Uhr. 5.Versorgung Die haustechnische Versorgung des Erweiterungsbaus ist autark vom Bestandsgebäude. Es werden im Kellergeschoss neue Anschlüsse für Strom, Wasser und die Energieversorgung vorgesehen. Schmutz- und Regenwasserleitungen des Erweiterungsbaus werden an die örtlich vorhandene Kanalisation angeschlossen. Das Bestandsgebäude hat eine bereits vorhandene unabhängige Versorgung, welche im Zuge der Sanierung lediglich überarbeitet wird. 6.Beschreibung des Gebäudes Die Konstruktion des Erweiterungsbaus erfolgt in Massivbauweise mit teilweise tragenden Wänden im Innenausbau und Massivdecken aus Ortbeton. Die Dachkonstruktion ist als bituminös abgedichtetes Flachdach mit Gefälledämmung mit einer aufgehenden Attika und die Fassade des Erweiterungsbaus mit einem WDVS-System aus Mineralwolle und Oberputz geplant. Die Fensteranlagen sind als Kunststoffelemente mit Isolierverglasung geplant. Die Bettenzimmer erhalten eine Verschattung. Zudem ist im 2. Obergeschoss ein Glasgang mit vertikaler und horizontaler Verglasung mit kompletter Verschattung angedacht. Die Fluchttüren, Verbindungstüren in den Bestand, und Hauseingangstüren sind als Alu-Konstruktion herzustellen. Die Bettenzimmertüren sind rollstuhlgerecht auszuführen. Der Innenausbau wird durch Gipskarton-Ständerwände sowie Massivwände realisiert. Die Versorgung des Neubaus wird vom Tegelweg 15 eingeführt und wird durch ein BHKW sichergestellt. Im Erdgeschoss sind im zum Tegelweg orientierten Baukörper eine Kapelle und ein Friseur angesehen. Zum Hinterhof gerichtet werden 3 eigenständige, rollstuhlgerechte Wohnungen geplant. In den Obergeschossen sind jeweils barrierefreie und rollstuhlgerechte Bettenzimmer mit direkt angrenzendem Badezimmer vorgesehen. Jedes Geschoss erhält zudem einen Aufenthaltsbereich, der sich zwischen den beiden Baukörpern befindet. Das Kellergeschoss ist ausschließlich von außen zugänglich und beinhaltet die Anschlussräume und Lagerflächen für die stationäre Pflege. Die Dächer sind als Flachdach ausgeführt. Im 2. Obergeschoss ist über einen Flur zugänglich eine Dachterrasse angesehen. Im 3. Obergeschoss wird die Dachfläche lediglich als Fluchtweg genutzt und dient nicht dem Aufenthalt. Auf der obersten Dachfläche ist eine RLT- und PV-Anlage geplant. Die vertikale Erschließung des Erweiterungsbaus findet ausschließlich über das Bestandsgebäude statt. Außenliegenden werden von den Dachflächen Fluchttreppen angeordnet. Bei der Sanierungsmaßnahme des Bestandsgebäudes werden die Tandemzimmer in den Obergeschossen durch Trockenbauwände getrennt und ein weiteres Bad eingezogen. Die zum Tegelweg gerichteten Aufenthaltsflächen werden um die angrenzenden Bettenzimmer erweitert. Hierzu müssen die massiven Wände entfernt werden. Der Pflegearbeitsraum wird je Geschoss unterteilt, um ein barrierefreies Gäste-WC einzurichten. In den Obergeschossen werden WC-Anlagen rückgebaut, um die Verbindung zum Erweiterungsbau zu schaffen. Im Erdgeschoss wird die ehemalige Kapelle zum Aufenthaltsbereich umgenutzt und daher zum Foyer geöffnet. Hierzu wird ein Durchbruch nötig. Es wird ein Verbindungsgang entlang der abtrennbaren Therapieraum in den Erweiterungsbau geschaffen. Es sind Modernisierungsmaßnahmen am Aufzug 2 des Bestandes notwendig. 7.Gebäudeabmessung Dem Leistungsverzeichnis sind Ausführungszeichnungen beigefügt, aus denen die Abmessung und Höhenentwicklung des Erweiterungsbaus und der Umfang der Sanierungsmaßnahme im Bestand ablesbar ist. Im Rahmen der weiterführenden Planung kann es insbesondere bei der Höhenentwicklung zu geringfügigen Anpassungen kommen. Zur logistischen Beurteilung dient der beigefügte Baustelleinrichtungsplan. Sofern gewerksspezifische Detaillösungen erforderlich sind, sind diese ebenfalls dem Leistungsverzeichnis beigefügt. 8.Umlagen Energie/Restmüll/Sanitäreinrichtungen Im Rahmen der Baustelleneinrichtung Rohbau werden entsprechende Bau-Unterverteilungen erstellt. Zuleitungen von diesen Verteilern bis in das Gebäude sind Leistungen des jeweiligen Gewerkes. Verbräuche sind entsprechend zu vergüten. Es bleibt dem jeweiligen Auftragnehmer überlassen die Energieverbräuche über eigene Messstellen nachzuweisen. Erfolgt kein Nachweis, werden für alle Gewerke folgende Pauschalen berechnet: Baustrom 0,3 % und Bauwasser 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme. Sofern bauseitige Schuttcontainer mit benutzt werden, erfolgt eine anteilsmäßige Berechnung des Containers und eine anteilmäßige Müllentsorgung gemäß jeweils gültiger Preisliste der örtlichen Deponien. Der Anteil bestimmt sich nach den einzuschätzenden Gewichtskosten. Sonstige Umlagen betragen in % von der Bruttoabrechnungssumme:; Restmüllbeseitigung 0,3 % bauseitige Sanitäreinrichtungen 0,3 % Bauwesenversicherung 0,45 % mit 5.000,00 ¿ Selbstbet. Bauschildanteil 0,15%  9.Sicherheits- und Gesundheitsschutz Bei der Ausführung der Arbeiten ist die Baustellenverordnung über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen und alle damit im Zusammenhang stehenden Vorschriften einzuhalten. Desgleichen gelten die Erläuterungen zu der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Im Rahmen der vorgenannten Verordnung ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit dem vom Bauherrn beauftragten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zusammenzuarbeiten und die erforderlichen Angaben für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes bzw. der Baustellenordnung mit Auftragsvergabe beizubringen. Die gemäß Baustellenverordnung beizubringenden Unterlagen, wie z.B. Übertragung von Unternehmerpflichten, Ersthelferliste, Montage- und Demontage-anweisungen, Gefährdungsbeurteilung der auszuführenden Leistungen, Prüfbücher, Nachweis Erste-Hilfe-Ausstattung, Nachweis der persönlichen Schutzausrüstung, ausführliche Betriebsanweisung und ggf. Abbruchan- weisung, sind mit Auftragsvergabe vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Zusammenhang mit der Erstellung erforderlichen Unfallverhütungsmaßnahmen im jeweiligen Gewerk als Nebenleistung gemäß VOB/B bzw. den entsprechenden DIN-Normen gemäß VOB/C zu berücksichtigen sind. Sofern Sicherheitsvorkehrungen für Fremdgewerke zur Verfügung gestellt werden, sind Hinweise bzw.Positionen in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen aufgeführt. Grundsätzliche Unfallverhütungs- und Sicherungsmaßnahmen, die bereits im Zuge der Rohbauarbeiten erforderlich werden, dienen auch gleichzeitig als Schutz der Folgegewerke. Zusätzliche Gefahrenquellen der Nachfolgegewerke sind im Rahmen der Leistungserstellung je Gewerk entsprechend den Vorschriften auszuführen. Die seitens des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators erstellte Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Verstöße können zum Verweis von der Baustelle führen.  10.Kalkulation Die Arbeitsbedingungen, die sich ergeben aus Terminlichen Dispositionen zwischen Baubeginn und Übergabe unter Berücksichtigung von unterschiedlichem Personaleinsatz und Ruhezeiten zwischen den jeweiligen Bauabschnitten Ausführung der jeweiligen LV-Positionsmassen in unterschiedlichen Teilmassen, unabhängig von der Teilmassengröße in verschiedenen Geschossen und Bauabschnitten Materialtransport in unterschiedlichen Geschossen Unterbrechung der Montage durch notwendige Vorlaufarbeiten anderer Gewerke und paralleles Arbeiten in anderen Geschossen auch unter Berücksichtigung des Umsetzens der Arbeitsgeräte und -Materialien. Strikter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften entsprechend Baustel-lenverordnung. Bei Stundenlohnarbeiten sind übliche Arbeitsgeräte und tarifliche Zuschläge mit einzukalkulieren. Es werden nur Stunden vergütet, die auch tatsächlich auf der Baustelle oder durch Maschieneneinsatz erbracht werden. Notwendige Anfahrtszeiten sind in die Stundenverrechnungssätze einzukalkulieren. sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.  11.Gerüstarbeiten Für das Bauvorhaben sind Gerüstarbeiten der Gruppe IV als eigenes Gewerk ausgeschrieben. Der Aufbau der Gerüste erfolgt gleitend mit der Erstellung der Rohbauarbeiten. Fassadengerüste werden so erstellt, dass sie gleichzeitig als Arbeitsgerüste für die WDVS-Fassade und Schutzgerüste für die anderen Gewerke, insbesondere für die Dachdeckerarbeiten, dienen.  Das Gerüst ist an dem Außengerüst mit einem Treppenturm (Nördlich des Neubaus) und einem Fahrstuhl an der Westfassade des höheren Gebäudeteils geplant. Evtl. notwendige Innengerüste sind in den jeweiligen Positionen der Einzelleistungsverzeichnisse, auch über 2m, entsprechend den Raumhöhen in den Bauteilen mit einzukalkulieren, da lediglich die Außenfassade bauseits eingerüstet wird.  12.Energieeinsparverordnung(EnEV) Bei der Realisierung der Baumaßnahme ist die gültige Energieeinsparverordnung zu berücksichtigen. Der Auftraggeber wird die Ausführung der einzelnen Gewerke mit Hilfe thermographischer Untersuchungen und Blower-Door-Messungen überprüfen. Dementsprechend ist bei der Ausführung auf eine lückenlose Luftdichtigkeit und Wärmedämmung zu achten. Fehlstellen sind als Mangel zu bewerten und unverzüglich auf Kosten des Auftragnehmers nachzubessern.  13. Maßtoleranzen Für die Ausführung aller Gewerke gelten bzgl. der Toleranzen im Hochbau DIN 18202 die erhöhten Anforderungen. Sofern in den Tabellen der DIN 18202 keine Zeilen für erhöhte Anforderungen ausgewiesen sind, wird als gesonderte Festlegung gefordert, dass die Normalgrenzwerte der DIN-Werte auf die Hälfte der Maßgenauigkeit zu verbessern sind. Diese Vorgabe ist in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.  14. Bauablaufbesprechungen Für die Ausführung und Koordination der Baumaßnahme finden unabhängig von der allgemeinen Ingenieurbauleitung regelmäßig Ablaufbesprechungen mit allen Auftragnehmern statt. Alle Auftragnehmer sind verpflichtet mit einem weisungsbefugten Vertreter an diesen Besprechungen teilzunehmen. Die gewerkebezogene Baubesprechung dauert durchschnittlich eine Stunde und kann je nach Komplexität der abzustimmenden Tehmen auch länger dauern.  15. Verjährungsfrist Mängelansprüche verjähren 5 Jahre nach der Abnahme der Leistung, siehe auch ZVB zu § 13 VOB/B. Sofern für Teile der Leistung die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist nur dann 2 Jahre, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist überträgt.  16. Ausführungszeiten - Bauzeitplan Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen (§5 Abs. 2 S. 2 VOB/B). Dem Leistungsverzeichnis liegt der voraussichtliche Bauzeitplan bei. Der Auftragnehmer hat kalkulatorisch und personell einzukalkulieren, dass ein Abruf der Leistungen bis max. 6 Wochen nach den im Bauzeitplan angegebenen ca. Startzeiten möglich ist.  17. Kooperation, Koordination und Eigenüberwachung  Für die einzelnen Leistungsbereiche hat der AN auf der Baustelle einen verantwortlichen deutschsprachigen Fachbauleiter zu benennen. Der Name des Fachbauleiters ist dem AG schriftlich mit ausdrücklicher Erklärung mitzuteilen, dass dieser berechtigt ist, Anordnungen des AG, der bauleitenden Architekten bzw. Fachingenieure auszuführen und gemeinsame Aufmaße verbindlich gegenzuzeichnen. Bei erkennbaren Behinderungen und Unstimmigkeiten im Arbeitsablauf durch andere Gewerke ist die Bauleitung so frühzeitig in Kenntnis zu setzen, dass Maßnahmen zur Behebung schnell getroffen werden können. Der AN ist verpflichtet, auf Anforderung an Koordinierungsbesprechungen, Baubesprechungen und Besprechungen mit Behörden, Ämtern, Versorgungsunternehmen teilzunehmen bzw. solche Besprechungen im Rahmen seiner Leistungserstellung selbstverantwortlich zu führen und zu protokollieren. Die Objektüberwachung seitens des AG schränkt die Verantwortlichkeit des AN für die Ausführung seiner Leistungsbereiche und seine Koordinationspflicht nicht ein. · Der AN ist verpflichtet während der Arbeiten Eigenüberwachungen durchzuführen. Dies bezieht sich auch auf die rechtzeitige Kontrolle der bestehenden oder der von anderen Gewerken erstellten Untergründe oder Anschlusspunkte.  18. Produktangaben  Sofern im LV zu einzelnen Positionen oder Leitbeschreibungen keine Angaben zu Fabrikat und Typ durch den Bieter/AN einzutragen sind, sind 2 Wochen vor Materialbestellung entsprechende Produktdatenblätter zu dem von Bieter/AN angebotenen Fabrikat mit den in der Leitbeschreibung bzw. in den Langtexten der Positionen genannten Qualitäten bei der Bauleitung vorzulegen. Bei Fabrikaten, für die eine Bauaufsichtliche Zulassung oder ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis erforderlich ist, sind diese Unterlagen ebenso vorzulegen.  19. Dokumentation  Der AN hat spätestens zur Abnahme bezüglich seiner ausgeführten Leistungen eine Dokumentation 1-fach in Papier, sowie 1fach Digital als PDF-Datei, mit folgendem Inhalt zu übergeben, wobei Erklärungen und Prüfbücher immer im Original abzugeben sind:  1. Benennung der ausgeführten Produkte, ggf. inkl. Modellbezeichnung u. technischen Leitwerten, (z.B. U-Wert) Produktdatenblätter, Listen von verbauten Materialien. 2. Übereinstimmungserklärungen zur fach- und sachgerechten Verwendung und Einbau der ausgeführten Produkte, insbesondere relevanter Ausführungen für den Brand-, Wärme-, Schall- und Feuchteschutz. 3. Fachunternehmererklärung · a: Leistungen nach gemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, b: Leistung gemäß den vertraglich vereinbarten Eigenschaften - ohne gebrauchs- oder eigenschaftsherabsetzende Fehler oder Mängel, c: Leistungen entsprechen dem öffentlichen Baurecht d: die Arbeiten anderer Unternehmer abgestimmt  4.  Prüfbücher für prüfrelevante Produkte (Toranlagen, Brandschutzabschlüsse, rauchmeldegesteuerte Feststellanlagen, ... ) 5. Unternehmererklärung nach GEG §96, sofern zutreffend 6. Sofern Werkstattpläne in der AN-Leistung enthalten sind: Alle Werkpläne in maßstabsgerechter Größe sowie in Farbe, sofern in Original-Darstellung verwendet. Bei geänderter Ausführung sind diese Pläne vom AN vor Abgabe der Dokumentation entsprechend anzupassen. 7. Bei Fehlen dieser Unterlagen, wird die Abnahme verweigert. Alle Rechnungen sind als PDF-Datei einschließlich aller Anlagen bei dem Bauherrn und dem Architekten einzureichen. Vom AN sind täglich über die gesamte Bauzeit Bautagesberichte zu erstellen, jeweils mit Angaben zu Personal mit Uhrzeit Beginn und Ende, Art und Ort der Arbeiten, Materiallieferungen, Containerlieferungen und -abholungen, Abstimmungen mit anderen Personen, Temperatur, Witterung, besondere Vorkommnisse, und der Bauleitung 1x wöchentlich vorzulegen. 20. Beleuchtung und Bewachung  Eine geeignete und vorschriftsmäßige Beleuchtung im und außerhalb der Gebäude, im jeweiligen Arbeitsbereich des Gewerkes, ist durch den AN zu stellen und zu unterhalten. Eine Baubewachung wird bauseits nicht gestellt.  21. Termine für Werkplanung, Statik und sonstige Nachweise  Für alle Gewerke, bei denen eine Werkplanungserstellung durch den AN Vertragsbestandteil ist, wird um einen möglichst reibungslosen Ablauf vor, während und nachfolgend der Arbeiten auf der Baustelle gewährleisten zu können, folgende Terminabfolge zwischen AN und AG vereinbart: Nach Abruf durch die Bauleitung ist innerhalb von 6 Werktagen nach Auftragserteilung bzw. nach Fertigstellung der betreffenden Bauteile/ Grundlagen durch den Vorunternehmer alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Aufmaße durchzuführen. Wenn nicht anders im Leistungsverzeichnis erwähnt, ist die Werkplanung 12 Werktage nach diesem Aufmaß, die prüffähige Statik für alle Elemente sowie alle weiteren geforderten Nachweise (z.B. U-Wert) bei der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Ist eine Werkplanung durch den AN geschuldet, für die kein örtliches Aufmaß erforderlich ist, muss mit dieser Planung nach Auftragserteilung auch ohne gesonderte Anforderung durch die Bauleitung innerhalb von 6 Werktagen begonnen werden und diese innerhalb der definierten Frist, gemäß Leistungsposition, abgeschlossen werden.
-BVB-VKAPAD02-01-04/25-300
-PLA-VKAPAD02-01-04/25-Alle  Beigefügte Pläne: 1.Allgemein  BZP-001-2025-05-21-Erweiterung LV BZP-001-2025-05-21-Sanierung AUS-500-100-LAG-BAU-Index 1 BAU-110-100-GRU-UG-Index 2 BAU-120-100-GRU-EG-Index 1 BAU-130-100-GRU-1OG-Index 1 BAU-140-100-GRU-2OG-Index 1 BAU-150-100-GRU-3OG-Index 1 BAU-160-100-GRU-DAC-Index 1 BAU-200-100-SCH-Schnitte Neubau-Index 1 BAU-210-100-ANS-Ansichten Neubau-Index 1 BAU-500-500-LAG-ABB-Index 1 BAU-501-500-LAG-NEU-Index 1 BAU-502-5000-LA-Ausschnitt Basiskarte-Index 1 BAU-Auszug aus dem Liegenschaftskataster  2.Gewerkespezifisch:  Geotechnische Stellungnahme  IB MKP Bodengutachten  IB Kleegräfe VKA  Statik VKA  Positionsplan 1a Gründung VKA  Positionsplan 2b Kellergeschoss VKA  Positionsplan 3b Erdgeschoss VKA  Positionsplan 4b 1. OG VKA  Positionsplan 5c 2. OG VKA  Positionsplan 6c 3. OG VKA  Positionsplan 7b Schnitte VKA  Positionsplan 8b Schnitt Gründung Haus 13,15,17
-PLA-VKAPAD02-01-04/25-Alle
-ZTV "Rohbauarbeiten mit Gewerken"  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Rohbauarbeiten Allgemein : 1.Für die Ausführung und Abrechnung der Rohbauarbeiten gelten die Bedingungen der diesem Leistungsverzeichnis vorgeordneten besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen und die Ausführungen der DIN 18299, 18306, 18330, 18331, 18336, 18350 und sofern diese Leistungen erfasst sind ggfls. die DIN 18451 und 18459 2. Sämtliche Schutz- und Arbeitsgerüste, Absperrungen von Absturzkanten, sowie Sicherung von Deckenöffnungen etc. sind für die Zeit der Rohbauerstellung im Rahmen der jeweiligen DIN-Normen und VOB/B bzw. C als Nebenleistung dieses LV`s mit einzukalkulieren. Notwendige vorgenannte Maßnahmen, die über die Rohbauarbeiten für Folgehandwerker weiterhin erhalten bleiben müssen, werden mit "Vorhaltepositionen" nach Abschluss der Rohbauarbeiten vergütet. 3. Für den Bereich der Maurer-, Beton und Verblendarbeiten wird auf die Nebenleistung für Arbeits- und Schutzgerüste für die eigene Leistung hingewiesen. Eine bauseitige Einrüstung ist lediglich im Außenbereich nach Abschluß der Rohbauarbeiten für Schutzmaßnahmen und Arbeitsgerüste für vorgehängte Fassade, Zimmer- und Dachdeckerarbeiten sowie Fenstermontagen vorgesehen 4. Für die Ausführung der gesamten Rohbauarbeiten gilt für alle Untergerwerke/Leistungen bzgl. der Toleranzen im Hochbau DIN 18202 die erhöhten Anforderungen. Sofern in den Tabellen 1, 2, und 3 der DIN 18202 keine Zeilen für erhöhte Anforderungen ausgewiesen sind, wird als gesonderte Festlegung gefordert, dass die Normal- grenzwerte der DIN-Werte auf die Hälfte der Maßgenauigkeit zu verbessern sind.  Erdarbeiten : 1.Sämtliche Massenangaben gelten für die feste Masse am Entnahme- oder Einbringort. Sofern eine Abrechnung nach Kastenmaß oder loser Masse erforderlich wird, gilt ein Auflockerungsfaktor von 85 %. 2. Vor Beginn der Arbeiten ist ein Bestandsnivellement im Raster von 2,00 m und den Haupteckpunkten des Gebäudes für die Abrechnung aufzustellen. 3. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Pflicht sich über vorhandenen Leitungstrassen unter und über der Erde bei den entsprechenden Behörden, Energieversorgern etc zu informieren . 4. Die entgültige Sohle darf durch Befahren mit Geräten auf keinen Fall aufgelockert werden. 5. Sämtliche erforderlichen Abstützungen und Absperrarbeiten sowie das Abstecken und Aufmessen der abzutragenden Flächen und Baugruben sind Sache des Auftragnehmers und in der Kalkulation zu berücksichtigen. 6. Bei erforderlichen Umrechnungen von Massen für Schottereinbau und zum Nachweis von eingebauten Massen wird von einem Gewicht von 2,2 to/cbm ausgegangen. 7. Die Oberflächengenauigkeit der Schotterflächen muß +/- 1 cm betragen. 8. Bei der Kalkulation ist von einem unbelastetem Boden Z O gem. Einbauklasse LAGA auszugehen. Andere Schadstofgehalte ab Z 1.1 werden ggfls. als Zulage angegeben.  Betonarbeiten  Die nachfolgenden Betonarbeiten sind ausgeschrieben in Beton einschl. Schalung. Stahl wird in gesonderten Positionen erfaßt. Die Positionen gelten für alle Geschosse gem. den Ergänzungen zu den Besonderen Vertragsbedingungen Für die Ausführung der Schalung gilt das Merkblatt "Sichtbeton" des DBV in seiner jeweils aktuellen Fassung. Als Mindestforderung, außer bei nicht sichtbaren Fundamenten und Sohlen gilt die Schalhautklasse SKH 2. Bei Ausführung von Kellergeschossen/Tiefgaragen im System "Weiße Wanne" gilt die Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton WU-Richtlinie. Als Wasserdurchlässigkeitskriterium wird die Nutzungsklasse "A" gefordert. Für die Schalarten gilt folgende Festlegung: Typ A = Schalung aus üblichen Schaltafeln, Schalbrettern oder Großflächen-Systemschalungen ohne besondere Forderungen an die Optik der Oberfläche SKH 1 Typ B = Schalung aus glatten System-Großflächen- Stahlschalungen, Schicht-Schalungsplatten oder glattem Schalungsrohr SHK 2 im Zusammenhang mit Sichtbetonklasse SB 2. Typ C = Schalung aus glatten, schwach saugenden  Betonplantafeln oder Mehrschichtplatten mit Filmbeschichtung als glatte Fläche, mit regelmäßigen Stößen horizontal und vertikal, sauber ausgespachtelten Verspannungen, hohe optische Anforderungen, Sichtschalung, keine Systemschalungen mit sichtbaren Stahlrand. SHK 2 im Zusammenhang mit Sichtbetonklasse SB 3. Größtkorn Beton bis 16 mm. Typ D = Schalung aus gehobelten und gespundeten Brettern bzw. Schweinsrückenschalung, gleichmäßiges Nagelbild, Schalung senkrecht, SHK 2 im Zusammenhang mit Sichtbetonklasse SB 3. Größtkorn Beton bis 16 mm. Typ E = Schalung für Wände System "Weiße Wanne", Ausführung wie Typ B, mit wasserundurchlässigen Spannstellen, Nutzungsklasse A Typ F = Schalung aus glatten System-Großflächen-Stahlschalungen, Schicht-Schalungsplatten oder glattem Schalungsrohr SHK 2 im Zusammenhang mit Sichtbetonklasse SB 3. Größtkorn Beton bis 16 mm. Bei allen Betonpositionen ist das Brechen der Betonkanten mit eingelegten Dreikantleisten mit einer Schenkellänge von 15 mm einzukalkulieren. Sofern scharfkantige Ecken gefordert werden wird dies seperat vergütet. Oberflächen-Betonqualitäten SB 3 sind ausreichend nachzubehandeln und zu schützen. Folienabdeckungen dürfen nicht unmittelbar auf der Betonoberfläche aufliegen um Verfärbungen zu vermeiden. Herausstehende Anschlußbewehrung ist vor abtropfenden Rost abzudecken oder mit entsprechenden Maßnahmen zu behandeln. SB 3 Oberflächen sind durch entsprechende, während der ganzen Bauzeit vorzuhaltende Hinweisschilder ¿Achtung Sichtbetonoberfläche" allen am Bau Beteiligten kenntlich zu machen. Arbeitsfugen sind grundsätzlich durch Dreikant- oder Trapezleidten herzustellen. Die Gewichtsangaben des Baustahls erfassen alle Mattentypen, Durchmesser, Schubträger, Abstandshalter und gelten sowohl für Ortbetonbauteile, Filigranplatten und Fertigteile. Die Abrechnung erfolgt nach den Bewehrungsplänen und Stahllisten. Abstandshalter aus Kunststoff, Binde- draht, Verschnitt und Walztoleranzen sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren. Die Verwendung von Rückbiegeankern und den entsprechenden Systemteilen bleibt dem Bieter überlassen und wird nicht zusätzlich vergütet. Stöße und Anschlüsse sind in den Bewehrungsplänen in herkömlicher Bewehrung mit Anschlußeisen ausgeworfen. Entsprechende Systemanschlüsse werden nur bei unbedingten statischen Anforderungen vergütet. Decken werden bis AK Außenwand abgerechnet. Bei Filigrandecken ist das Abschalen über Öfnungen mit deckengleichen Stürzen mit einzukalkulieren. Bei den zur Ausführung kommenden Betonsorten gelten ausschließlich bzgl. der Druckfestigkeitsklassen, den Expositionsklassengruppen der Expositionsklassen und der Feuchtigkeitsklassen nach DIN 1045-2 und 1045-3 die Angaben in den Ausführungs- und Positionsplänen des Tragwerksplaners. Alle Betoneigenschaften der Bauteile sind vor Ausführung nochmals freigeben zu lassen.
-ZTV "Rohbauarbeiten mit Gewerken"
ABBRUCHARBEITEN ABBRUCHARBEITEN
ABBRUCHARBEITEN
2 ABBRUCHARBEITEN
2
ABBRUCHARBEITEN
2. 1 -Staubwände 3,50 m Spanplatte -Staubwände 3,50 m Spanplatte  Staubwände aus Spanplatten, Schaltafeln oder OSB-Platten, einschl. Unterkonstruktion, Höhe bis ca. 3,50 m, in Innenräumen, einschl. abdichten sämtlicher Fugen, aufbauen, vorhalten und wieder abbauen. Material bleibt im Eigentum des Auftragnehmers.
2. 1
-Staubwände 3,50 m Spanplatte
30,00
2. 2 -Tür Staubwände -Tür Staubwände  Einbau einer dichten, verschließbaren und einbruchsicheren Bautür in den vorgenannten Staubwänden.
2. 2
-Tür Staubwände
4,00
Stck
2. 3 -Stahlblech Bautür mit Zylinder -Stahlblech Bautür mit Zylinder  Einbaufertige und ortsveränderliche Baustellentür aus verzinktem Stahlblech mit stabilisierender Sickung, für eine lichte, bauseitige Öffnung von Breite 0,86-1,18 m und Höhe von 1,98 - 2,20 m, mit Spindlschnellverstellung oben und unterer Verankerung, aushebelsicheren Bändern mit Sicherungsbolzen, Griffgarnitur und Sicherheitsschloß mit Halbzylindern, liefern, einbauen und wieder ausbauen. Tür bleibt im Eigentum des Auftragnehmers.
2. 3
-Stahlblech Bautür mit Zylinder
2,00
Stck
2. 4 -Boden abdecken innen Spanplatte -Boden abdecken innen Spanplatte  Schutz verbleibender Bodenbeläge im Gebäude mit Bodenabdeckung aus Spanplatten, Schaltafeln oder OSB-Platten, einschl. Unterlage aus PE-Folie, herstellen, vorhalten und wieder abbauen. Material bleibt im Eigentum des Auftragnehmers.
2. 4
-Boden abdecken innen Spanplatte
15,00
2. 5 -Boden abdecken innen, "Milchtüten" -Boden abdecken innen, "Milchtüten"  Schutz verbleibender Bodenbeläge im Gebäude mit Bodenabdeckung aus wasserdichten Milchtütenabdeck-Karton (beidseitig PE beschichtet und eine Seite Alu) mit geeignetem Klebeband befestigen, vorhalten und wieder abbauen. Material bleibt im Eigentum des Auftragnehmers.
2. 5
-Boden abdecken innen, "Milchtüten"
15,00
2. 6 -Schnitte MWK-Wand 24+3 herstellen -Schnitte MWK-Wand 24+3 herstellen  Schnitte senkrecht und waagerecht, Wand bis 27,0 cm Stärke, in Kalksandstein- und Vollziegelmauerwerk herstellen einschl. einrichten, durchführen, umsetzen, Wasserentsorgung und abbauen der Geräte.
2. 6
-Schnitte MWK-Wand 24+3 herstellen
30,00
lfdm
2. 8 -Abbruch innen T-MWK 24/27/2,50 o.A -Abbruch innen T-MWK 24/27/2,50 o.A  Mauerwerkswände innen, aus Kalksandsteinen oder Hochlochziegel, tragend, Wandstärke 24 cm zzgl. beidseitig Putz oder Fliesen, Raumhöhe bis 2,50 m, abbrechen und anfallendes Material entsorgen einschl. Deponie oder Brechkosten. Wandverbindungen an angrenzende Wände sind sauber einzuschneiden. Abfangung siehe nachfolgende Positionen.
2. 8
-Abbruch innen T-MWK 24/27/2,50 o.A
30,00
2. 9 -Abstützung 1 Geschoss 2,5-3,5 Stützen -Abstützung 1 Geschoss 2,5-3,5 Stützen  Abfangung von Geschossdecken, im Zusammenhang mit Abbruch- und Abfangungsarbeiten im darüberliegenden Geschoß, als Durchstützung über mehrere Geschosse mit Schwerlaststützen, Rähm- und Fußholz, lichte Raumhöhe 2,50-3,50 m.
2. 9
-Abstützung 1 Geschoss 2,5-3,5 Stützen
20,00
lfdm
2. 10 Abfangung inn. Stb-Sturz 24/24/200 Abfangung inn.  Stb-Sturz 24/24/200  Abfangung und Überdeckung einer Öffnung im Gebäude für tragende Wand d = 24 cm mit einem Stahlbetonbalken B/H/L= 24/24/200..
2. 10
Abfangung inn. Stb-Sturz 24/24/200
4,00
Stck
STUNDENLOHARBEITEN STUNDENLOHARBEITEN
STUNDENLOHARBEITEN
8 STUNDENLOHARBEITEN
8
STUNDENLOHARBEITEN
8. 2 -Facharbeiter Stunden -Facharbeiter Stunden  Stunden eines Facharbeiters für unvorhergesehe-ne Arbeiten, Tariflohn zzgl. eines Zuschlages für Gemeinkosten und Gewinn, Ausführung nur auf Anweisung und Freigabe durch die Bauleitung.
8. 2
-Facharbeiter Stunden
50,00
Std
8. 3 -Bauhelfer Stunden -Bauhelfer Stunden  Stunden eines Bauhelfers für unvorhergesehene Arbeiten, Tariflohn zzgl. eines Zuschlages für Gemeinkosten und Gewinn, Ausführung nur auf Anweisung und Freigabe durch die Bauleitung.
8. 3
-Bauhelfer Stunden
20,00
Std
8. 4 -Stunden Kompressor o.B 1 Hammer -Stunden Kompressor o.B 1 Hammer  Kompressor mit einem Hammer einschl. Betriebskosten sowie An- und Abfahrt, Bedienung über separate Position.
8. 4
-Stunden Kompressor o.B 1 Hammer
10,00
Std
8. 5 -Stunden Elt. Hammer o.B. -Stunden Elt. Hammer o.B.  Elektrohammer einschl. Betriebskosten sowie An-und Abfahrt, Bedienung über separate Position.
8. 5
-Stunden Elt. Hammer o.B.
10,00
Std

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