Dachdeckungsarbeiten
Erweiterung Schulzentrum Eichstätt-Schottenau
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 AV
01
AV
WBV Allgemein Weitere besondere Vertragsbedingungen VOB Es gilt die VOB in allen Teilen in aktueller Fassung. Besichtigung der Baustelle: Die Besichtigung der Baustelle durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Nachtragsangebot (zu § 2 Nr. 5 + 6VOB/B): (1) Für nicht im Angebot enthaltende oder geänderte Leistungen sind rechtzeitig, vor Ausführung der Leistung, unaufgefordert, schriftliche Nachtragsangebote einzureichen. Nachtragsangebote haben in jedem Fall neben den Einheitspreisen auch die zugehörigen Mengenangaben zu enthalten. Nachtragsangebote sind gleichzeitig bei den zuständigen Planern, bzw. der Objektüberwachung, und bei der Projektsteuerung einzureichen. (2) Bei Nachtragsangeboten ist zu jeder Einzelposition eine detaillierte Kalkulation aufzustellen, aus der Material-, Geräte-, und Lohnkosten sowie der Mittellohn und die Zuschlagssätze ersichtlich sind. (3) Nachtragsangebote sind der Reihenfolge nach fortlaufend (N1, N2, N3 usw.) durchzunummerieren. Die einzelnen Positionen sind entsprechend N1.1, N1.2, N1.3, usw. zu benennen. Höhenriss: Der AN für die Baumeisterarbeiten erstellt für seine Arbeiten in allen Räumen Höhenrisse, bezogen auf die Werkplankoten. Dieser Höhenriss ist für andere Handwerker durch den AN für die Baumeisterarbeiten zu erneuern und aufrechtzuerhalten. Maßdifferenzen sind sofort der Bauleitung bzw. Objektüberwachung zu melden. Vertreter des AN: (1) Der AN hat über die gesamte Bauzeit hinweg einen bevollmächtigten Vertreter zu stellen und zur Verfügung des AG und der Objektüberwachung zu halten. Dieser Vertreter muss fachkundig und als verantwortlicher Bauleiter u. a. berechtigt sein, Weisungen in Empfang zu nehmen und auszuführen. Er hat an den wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen. Ist eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Vertreter des AN nicht möglich, so kann der AG ohne Angabe von Gründen die sofortige Ablösung verlangen. (2) Der Vertreter des AN hat ein Baustellentagebuch bzw. Tagesberichte zu führen und der Objektüberwachung wöchentlich zur Baubesprechung unaufgefordert vorzulegen. Darin ist die erbrachte Bauleistung zu beschreiben sowie Bericht über Baufortschritt, Verzögerungen, besondere Vorkommnisse, Abnahme und Abschluss von Arbeiten, die Zahl der am Bau Beschäftigten u. ä. zu erstatten. Der Vertreter des AN muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Der Austausch des Vertreters des AN durch den AN ist dem AG anzuzeigen. (3) Die Baustelle muss arbeitstäglich durch einen deutschsprechenden Ansprechpartner besetzt sein. Rechnungen (1) Die Abrechnung der Baumaßnahme unterliegt der Überprüfung durch überörtliche Rechnungsprüfbehörden. (2) Der Auftragnehmer hat den Rechnungsprüfbehörden alle Auskünfte zu erteilen, die zur Prüfung notwendig sind. (3) Rechnungen sind erst dann einzureichen, nachdem ein gemeinsam, zwischen AG und AN geprüftes Aufmaß vorliegt und dieses die bis zu dem Zeitpunkt geleistete Leistung beinhaltet. (4) Die Rechnungen sind kumulierend zu erstellen, d. h. jede Abschlags- bzw. Schlussrechnung muss die gesamte bis dahin geleistete Leistung beinhalten. (5) Abschlagsrechnungen müssen nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen und prüfbaren Aufmaßen aufgestellt und eingereicht werden. (6) Das Endaufmaß ist vor dem letzten Abnahmetermin einzureichen. (7) Alle Rechnungen sind beim dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architektur- bzw. Planungsbüro 1- fach in Papier einzureichen und digital. Der Bauherr bekommt einen digitalen Durchschlag. (8) Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind bei dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekturbüro 1-fach in Papier einzureichen. Firmenbeteiligung (1) Bauwesensversicherung Der Auftraggeber schließt für die Maßnahme eine Bauwesensversicherung ab. Die Firmenbeteiligung wird mit einer Höhe von 0,3 % der Abrechnungssumme festgelegt. Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt 1.000 €. (2) Baustrom/Bauwasser/Verbrauchskosten Die Verbrauchskosten werden mit 0,2 % der Abrechnungssumme bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Abnahme Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B. Reinigung Die Konstruktionsteile sind nach Abschluss der Montagearbeiten und vor der Abnahme zu reinigen. Um Flugrost auf Fassadenteilen zu vermeiden, sind Bohrstaub und ähnliche Abfälle unmittelbar nach Entstehen zu entfernen. Diese Arbeiten sind in die EP einzurechnen. Betriebshaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: Euro 3.000.000 für Personenschäden Euro 3.000.000 für sonstige Schäden Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber nicht eingeschränkt. Freistellungsbescheinigung / Rücknahme - Widerruf Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb von einem Werktag, von der Rücknahme oder dem Widerruf der Freistellungsbescheinigung schriftlich zu unterrichten. Für den Fall, dass keine gültige Freistellungsbescheinigung für eine Schlusszahlung vorliegt, gilt als Tag der Schlusszahlung die Zahlung an den Auftragnehmer, nicht die Zahlung an das Finanzamt. Die Mitteilung nach § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ist daher nach der Zahlung an den Auftragnehmer zu machen und gemeinsam mit der Unterrichtung über die Höhe des Steuerabzugs dem Auftragnehmer zu übersenden. Sicherheitsleistung Abweichend von § 17 Abs. 2 VOB/B kann Sicherheit nur durch Bürgschaft geleistet werden. § 17 Abs. 3 VOB/B findet keine Anwendung. Ende der weiteren besonderen Vertragsbedingungen.
WBV Allgemein
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN AV ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN AV Beschrieben Leistungen sind vollumfänglich in die EP einzukalkulieren.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN AV
1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
1.01 KURZBESCHREIBUNG BAUMAßNAHME/ GEBÄUDEANGABEN/ SCHNITTSTELLE 1.01 KURZBESCHREIBUNG BAUMAßNAHME/ GEBÄUDEANGABEN/ SCHNITTSTELLE ALLGEMEIN Der Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau plant die Erweiterung des gleichnamigen Schulzentrums in Form eines eigenständigen, viergeschossigen Neubaus auf dem eigenen Grundstück. Zudem werden auch einzelne bauliche Sanierungsmaßnahmen und Nutzungsänderungen in den Bestandsgebäuden durchgeführt. Sämtliche Bauphasen des Neubaus finden parallel zum Schulbetrieb statt. Umbaumaßnahmen im Bestand beschränken sich soweit möglich auf schulfreie Zeiten. KENNDATEN GEBÄUDEN / HÖHENANGABEN Grundfläche (nach § 19 Abs. 2 und 4 BauNVO): 2.931,70m² Geschossfläche (nach § 20 Abs. 2 und 3 BauNVO): 5.754,90m² Bruttogrundfläche BGF: ca. 8.369,90 m² Umbauter Raum BRI: ca. 40.162,30 m³ Bezugshöhen: EG OKFFB +-0.53 = +387,945m üNHN Topographie: Das Baugelände verläuft relativ ebenerdig mit leichten Höhenschwankungen. Das Gelände des Baufelds steigt von Südost nach Nordwest um ca. 170 cm an. Im Osten schließt der Neubau an das bestehende Hallenbad und die bestehende Turnhalle an. Im Norden fällt das Gelände von West nach Ost um ca. 160cm. Höhe Attika: von + 14,20 = +401,695m üNHN Geschosshöhen: UG 3,67m (von OKFFB UG bis OKFFB EG) EG 4,93m (von OKFFB EG bis OKFFB 1.OG) OG1 4,05m (von OKFFB 1.OG bis OKFFB 2.OG) OG2 3,90m (von OKFFB 2.OG bis OKRD Dach) 2-fach Turnhalle 8,60m (von OKFFB EG bis OKFFB 1.OG) Geschosshöhen und weitere Gebäudegeometrie sind aus den beiliegenden Plananlagen zu entnehmen Anzahl Vollgeschosse: 4 Gebäudeabmessungen: 3-geschossig und unterkellert Baukörper Quaderförmig mit 2 Innenhöfen Länge x Breite x Höhe (ab OK Gelände) ca. 66m x 34m x 14m FUNKTIONEN Schulungsgebäude mit Zweifachturnhalle und Verbindungsbrücke zum Bestand. BAURECHT & RICHTLINIEN Gebäudeklasse 5 Einstufung als Sonderbau gem. BayBO Es werden Teile des Schulbaus als Versammlungsstätte nach VStättV eingestuft. Sämtliche Konstruktionen werden gem. BayBO entsprechend der Gebäudeklasse ausgeführt. Es gelten die Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans. BAUFOLGE: Die Umsetzung der Maßnahme ist in einem Zug geplant.
1.01 KURZBESCHREIBUNG BAUMAßNAHME/ GEBÄUDEANGABEN/ SCHNITTSTELLE
1.02 LAGE DER BAUSTELLE 1.02 LAGE DER BAUSTELLE GRUNDSTÜCK UND LAGE Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 15 "Schulzentrum Schottenau" und befindet sich im Südosten von Eichstätt. Südlich des Grundstücks fließt die Altmühl durch eine grüne Auenlandschaft. Im Norden schließt Wohnbebauung an. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Schulensmeble aus einem Mittelschul-, einem Gymnasium- und einem gemeinsamen Fachklassentrakt. Außerdem Teil des SZR ist das Tagesheim mit Mensa, eine Dreifachsporthalle und ein Hallenbad. Die Gebäude sind von einer neugestalteten Parklandschaft mit hohen Baumbestand umgeben. Der kompakte dreigeschossige Neubau entsteht parallel zur Bestands Sporthalle und dem bestehenden Hallenbad, auf der Fläche des jetzigen Tagesheim. Dieses wird im Vorfeld abgebrochen. Die Hauptzufahrt auf das Grundstück findet über die Straße "Am Sportplatz" im Westen statt. Das Grundstück kann außerdem auch über die Straße "Schottenau" im Osten erreicht werden. Die Aumühlbrücke in der Universtitätsallee ist bzgl. Belastung beschränkt. Die Gewichtsbeschränkung bitte beachten und entsprechend die Fahrwege kalkulieren! Die Feuerwehrzufahrten sind jederzeit frei zuhalten! An- und Abtransporte nur im Ausnahmefall und nach Abstimmung mit der OÜ über die Straße Schottenau sind nur zu folgenden Zeiträumen möglich: werktags von 08.30 bis 12.00 Uhr von 13.40 bis 15.00 Uhr von 16.00 bis 16.45 Uhr Entsprechendsind Verzögerungen, zus. Einweiser, Zufahrt in Schrittgeschwiodigkeit etc. sind einzurechnen. Baustellenadresse: Schottenau 16 85072 Eichstätt Flurstück-Nr. 1239/33 Gemarkung Eichstätt Grundstücksfläche: 33.702,00 m²
1.02 LAGE DER BAUSTELLE
1.03 GRUNDWASSER 1.03 GRUNDWASSER Der Bemessungswasserstand wird gem. geotechnischen Bericht bei ca.+387,94 m üNHN erwartet (entspricht -1,47m) Die Gründungssohle (UK Schottertragschicht) des Neubaus liegt bei den unterkellerten Bereichen bei -4.31m (entspricht +383,105 m ü. NHN) WASSERHALTUNG: Aufgrund des hohen Bemessungswasserstandes wird für die Erdarbeiten eine Absenkung des Grundwasserspiegels mittels einer geschlossenen Wasserhaltung erforderlich. Das anfallende Grundwasser wird erst in Absetzbecken und anschließend in die Altmühl abgeleitet. Die Vorgaben im Geotechnischen Bericht 02 - Dimensionierung zur Wasserhaltung und im Geotechnischen Bericht 01 sind zu beachten!
1.03 GRUNDWASSER
1.04 BAUSTELLEN- UND LAGERFLÄCHEN 1.04 BAUSTELLEN- UND LAGERFLÄCHEN Die für die Durchführung der Baumaßnahme zur Verfügung stehenden Teilflächen des Gesamtgrundstücks sind aus den jeweiligen BE-Plänen zu entnehmen. Diese Flächen werden vom AG eingezäunt. Der Zugang hat nur über die vorgesehenen Türen und Tore zu erfolgen. Der arbeitstägliche Verschluss von diesen liegt im Verantwortungsbereich jeweilig anwesenden AN. Allgemein sind folgende Punkte zu beachten: Es sind beengte räumliche Verhältnisse auf dem Baufeld vorhanden: Dies ist für die Baustellenlogistik, Baustelleneinrichtung und Lagerflächen in die EPs mit einzukalkulieren. bestehende Bäume sind zu schützen, siehe Baustelleneinrichtungsplan. Der Auftragnehmer ist während der Dauer der Bauzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung, dies insbesondere in seinem Arbeitsbereich. Dieser Aufwand ist in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht über gesonderte Positionen ausgewiesen. Lagerflächen stehen nur eingeschränkt zur Verfügung und der AN hat darauf keinen Anspruch. Die eingeschränkt zur Verfügung stehenden Flächen werden in Abstimmung durch die OÜ jeweils den AN zugewiesen. Schutz und Sauberkeit der Lagerflächen sind eigenverantwortlich durch den AN zu gewährleisten und sicherzustellen. Außerhalb der zugewiesenen Flächen dürfen nur nach gesonderter Rücksprache Materialien gelagert werden. Größere Materialvorhaltungen des AN auf dem Baugrundstück sind nur bedingt und in Abstimmung mit der OÜ möglich. Es ist von der Materialvorhaltung eines Tagesverbrauchs auszugehen. Materiallagerflächen im Gebäude stehen nicht zur Verfügung.
1.04 BAUSTELLEN- UND LAGERFLÄCHEN
1.05 ORTSBESICHTIGUNG/ VERKEHRSHINWEISE 1.05 ORTSBESICHTIGUNG/ VERKEHRSHINWEISE ORTSBESICHTIGUNG Der Auftragnehmer kann sich rechtzeitig vor Angebotsabgabe über die genauen Platz- und Verkehrsverhältnisse vor Ort (z.B. evtl. Einschränkungen für schwere Baustellenfahrzeuge, etc.) sowie Lagermöglichkeiten, im Hinblick auf die Baustelleneinrichtung und den Geräteeinsatz erkundigen. Vor Abgabe des Angebotes kann eine Ortsbesichtigung erfolgen. Die Besichtigung des Grundstücks ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung gestattet. VERKEHRSHINWEISE Die Baustelle darf nur über die gekennzeichneten Zu- und Ausgänge betreten und befahren werden. Wege für den Personen- bzw. Fahrzeugverkehr auf der Baustelle dürfen nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Die Zuwegung zum Baufeld ist dem öffentlichen Straßenraum gleichzusetzen. Auf dem Baustellengelände gilt §1 StVO. Zusätzlich einschränkend darf max. mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und sind Rückwärtsfahrten, auch in den umliegenden öffentlichen Straßenbereichen, nur mit Einweiser zulässig. Die Vorbereitung der Einholung der Genehmigung für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums sowie Nutzung durch besondere Fahrzeuge erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kosten der Vorbereitung trägt der Auftragnehmer und sind in die EP der Leistungspositionen mit einzukalkulieren. Die für seine Leistungserbringung erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden Straßenräume, Grundstücksflächen und auch Flächen auf dem Baugrundstück, die vom Baustellenbetrieb freizuhalten sind, wie z.B. durch Auffahrrampen, Überfahrschutz, lastverteilende Maßnahmen, etc. sind ebenfalls in die EP mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert ausgewiesen oder vergütet.
1.05 ORTSBESICHTIGUNG/ VERKEHRSHINWEISE
1.06 LASTANNAHMEN 1.06 LASTANNAHMEN Hinweis zu Bereichen Böschung und Verbau: Mit Fahrzeugen, Baumaschinen und Baugeräten sind abhängig vom Gesamtgewicht die Sicherheitsabstände gem. Vorschriften der BG Bau, sowie die Empfehlungen des Arbeitskreises "Baugruben" (EAB) in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten. Zudem gelten hierzu ergänzende Angaben und Hinweise der Statik und aus dem geologischen Bericht. Es sind außerdem die vorhandenen Sparten in und in der unmittelbaren Umgebung des Baufelds zu beachten. Die vorhandenen Kanäle und unterirdischen Bauwerke sind, bei einer Rohrscheitelüberdeckung von 60 cm, für die Belastung SLW60 ausgelegt.
1.06 LASTANNAHMEN
1.07 TRANSPORTEINRICHTUNGEN UND -WEGE 1.07 TRANSPORTEINRICHTUNGEN UND -WEGE Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend sofort an den jeweiligen Verwendungsort auf der Baustelle zu verbringen. Be- und Entladung sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Auf dem Baugrundstück dürfen Fahrzeuge nur zum Zwecke von Lieferungen und Transporten abgestellt werden, und zwar nur für deren Dauer. Die Baustelle befindet sich im Bereich eines bestehenden Schulkomplexes. Es ist daher mit erhöhtem Verkehr und insbesondere mit Fußgängerverkehr zu rechnen.
1.07 TRANSPORTEINRICHTUNGEN UND -WEGE
1.08 BAUSTELLENEINRICHTUNG 1.08 BAUSTELLENEINRICHTUNG Es ist vorgesehen, die Baustelle gemäß beiliegendem Bauphasenplan zu erschließen. Dieser als Vorabzug gekennzeichnete Plan ist als unverbindlicher Vorschlag zu betrachten, der im Einzelnen noch abzustimmen ist. Aufenthalts- und Lagerräume können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Auf dem Baugelände können nur bedingt Flächen für die Materiallagerung, Bürocontainer sowie Lade-/ Entladeflächen ausgewiesen werden. Im direkten Baustellenbereich stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Die Planung, Einrichtung, Unterhaltung und Beseitigung der Baustelleneinrichtung ist Sache des Auftragnehmers. Es besteht grundsätzlich kein Anrecht des Auftragnehmers auf Stellplätze für Material- und Bürocontainer. Die Baustelleneinrichtung des AN ist platzsparend und in Abhängigkeit der Ausführungstermine zu disponieren und mit der Objektüberwachung abzustimmen. Grundsätzlich dürfen nur Baustoffe für den jeweiligen Tagesbedarf gelagert werden. Die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers sind so einzuplanen, dass für Folgegewerke keine Behinderungen auftreten können. Lagerflächen müssen grundsätzlich im Rahmen der Baubesprechung mit der örtlichen Objektüberwachung abgestimmt und durch diese freigegeben werden. Lagerflächen sind nach Aufforderung durch die Objektüberwachung unverzüglich zu räumen. Treten für Folgegewerke Behinderungen auf, die der Auftragnehmer bei der Aufstellung seiner Baustelleneinrichtung hätte erkennen müssen, so ist das Umsetzen der entsprechenden Teile der Baustelleneinrichtung durch die Vertragspreise abgegolten. Der Auftragnehmer kann sich in diesem Fall nicht auf eine Absprache mit der Objektüberwachung des Bauherrn berufen. Aufenthalts- und Lagerräume sowie Mannschafts-, Büro-, Materialcontainer etc. einschl. erforderliche Versorgungsmedien sind vom AN in Form von stapelbaren Baucontainern auf eigene Kosten herzustellen. Sind mehr als 1 Stück vom AN geplant, so sind diese mindestens zweigeschossig mit Treppenanlagen, Laufstegen und dergleichen anzuordnen. Der Aufenthalt von Arbeitskräften in Büro- und Aufenthaltscontainern außerhalb der Arbeitszeit ist untersagt. Das Aufstellen und Benützen von Wohnunterkünften für Arbeitskräfte und der Betrieb einer Baukantine ist nicht erlaubt. Die Baustelleneinrichtung ist unmittelbar nach Abschluss einzelner Leistungen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Geländeflächen auf denen sich Baustelleneinrichtungen befunden haben, sind grundsätzlich nach deren Rückbau wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der AN muss innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung den Bedarf für seine Baustelleneinrichtung schriftlich anmelden. Allgemeine Baustelleneinrichtung sowie deren Vorhaltung sind nach VOB/C (DIN 18299, Abschnitt 4.1) als Nebenleistung zu betrachten und in die Einzelpreise einkalkuliert. Folgende Leistungen sind zudem einzukalkulieren: + Sämtliche Hebezeuge und sonstige Montagehilfsmittel + Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen, z. B. für das eigene Personal oder den Schutz anderer, durch die Montage evtl. gefährdeten Personen oder Gewerke (z. B. temporäre Absturzsicherungen, temporäre Geländer, Schutzgerüste, etc.). + Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen für Straßensperrungen, Straßenmietbereiche oder Sondertransporte. + Anfahren, Lagern und Abfahren aller erforderlicher Container für Bauschutt, etc.
1.08 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.09 RAUCH- UND ALKOHOLVERBOT 1.09 RAUCH- UND ALKOHOLVERBOT Auf dem gesamten Baugelände gilt ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.
1.09 RAUCH- UND ALKOHOLVERBOT
1.10 ENTSORGUNG/ VERWERTUNG 1.10 ENTSORGUNG/ VERWERTUNG Die Entsorgung/ Verwertung hat unter Berücksichtigung der geltenden behördlichen Bestimmungen und unter Beachtung der Vorgaben zu erfolgen.
1.10 ENTSORGUNG/ VERWERTUNG
1.11 BAUMSCHUTZ 1.11 BAUMSCHUTZ Grundsätzlich ist die geplante Rodung und Baumfällung im Rahmen von vorgezogenen Maßnahme enthalten. Zwischen der Baustellenlagerfläche im Süden und dem nördlichen Baufeld ist ein geböschter Bereich mit Bestandsbäumen und Strauchwerk. Hier ist der Baumschutz zu gewährleisten, Absperrungen zum Schutze der Bewurzelungsflächen müssen erhalten bleiben.
1.11 BAUMSCHUTZ
1.12 FIRMENSCHILDER/ WERBUNG 1.12 FIRMENSCHILDER/ WERBUNG Das Anbringen eigener Firmenschildern oder Werbetafeln ist auf der Baustelle nicht zulässig.
1.12 FIRMENSCHILDER/ WERBUNG
2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG UND KALKULATION 2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG UND KALKULATION
2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG UND KALKULATION
2.01 UNTERLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 2.01 UNTERLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS Unterlagen zum Leistungsverzeichnis gemäß beiliegender Planliste. Planverweise im Leistungsverzeichnis werden in gekürzter Form angegeben wie folgt: Planbezeichnung Plankopf (Beispiel Lageplan Baustelleneinrichtung): EIS_ABS_5015_Baustelleneinrichtungsplan Planverweis im LV- Text: 5.015 Dies gilt analog für alle Plandateibezeichnungen.
2.01 UNTERLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
2.02 TERMINE 2.02 TERMINE Die voraussichtliche Gesamtbauzeit ist von der Angebotsaufforderung zu entnehmen. Unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen ist die Arbeitsvorbereitung und die Durchführung der Leistungen für den Bauablauf selber vom AN zu planen (Firmenterminplan siehe gesonderte Position). Die Grundlage hierfür stellen die in der Angebotsaufforderung benannten Einzelfristen dar, wobei die Konformität mit dem allgemeinen Bauablauf selber, sowie die Einhaltung des terminlichen Endziels gewährleistet sein muss. Ein Anspruch auf vollständig unterbrechungsfreie und kontinuierliche Ausführung der Arbeiten besteht hierbei nicht.
2.02 TERMINE
2.03 ARBEITSZEITEN 2.03 ARBEITSZEITEN Die gesetzlichen Vorschriften zu den Arbeitszeiten sind zu beachten, dies innerhalb der nachfolgend genannten Zeiträume: - Montag mit Freitag 7:00 bis 20:00 Uhr - Samstag 7:00 bis 13:00 Uhr bzw. nach Rücksprache mit dem AG bis 18:00 Uhr - Sonn- und Feiertag: Nur nach behördlicher Genehmigung und Zustimmung des AG. Vorgenannte Vorgaben sind bereits im Rahmen der Arbeitsvorbereitung des AN zu berücksichtigen.
2.03 ARBEITSZEITEN
2.04 IMMISSIONSSCHUTZ 2.04 IMMISSIONSSCHUTZ Einhaltung Baulärm-Immissionsrichtwerte: Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des Merkblattes für Baulärm nach §22 BImSchG in aktueller Version, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festlegungen: Im Einwirkungsbereich der Baustelle befindet sich ein Nutzungsgebiet, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind, Immissionsrichtwert: - von 7 bis 20 Uhr: 65 db (A) - von 20 bis 7 Uhr: 50 db (A) Bei der Ausführung der Leistungen müssen benachbarte bauliche Anlagen gegen Schäden durch Erschütterungen geschützt werden. Die Leitlinie zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen (Erschütterungs-Leitlinie) ist zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den für die Umgebung und den Standort der Baustelle maßgeblichen Immissionswert mit den zuständigen Behörden in eigener Verantwortung abzustimmen und mit diesem einvernehmlich festzulegen. Die Festlegungen sind vor Ausführungsbeginn zu treffen und dem Auftraggeber bekannt zu geben. Der Auftragnehmer hat bei der Planung der Baustelleneinrichtung und des Gerätes - unabhängig von der Einhaltung der festgelegten Immissionswerte gemäß aktuell geltender Bestimmungen - die schalltechnisch günstigsten Standorte und die nach dem Stand der Technik lärmärmsten Bauverfahren und Geräte zu berücksichtigen.
2.04 IMMISSIONSSCHUTZ
2.05 AUSSERGEWÖHNLICHE WETTEREREIGNISSE 2.05 AUSSERGEWÖHNLICHE WETTEREREIGNISSE Zur Ermittlung außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse und deren Abgrenzung zu jahreszeitlich bedingten, sogenannten "üblichen" Witterungsverhältnissen, werden die Messwerte arbeitsbehindernder atmosphärischer Einwirkungen (Regen, Schnee, Frost und dergleichen) arbeitstäglich um 7.00 Uhr ermittelt. Dies erfolgt durch die nächstgelegene Messstelle zur Verfügung gestellten Wetterdaten. Dabei werden die über eine Kalenderwoche gemittelten Wetterdaten der aktuellen Witterungsperiode denen des Normalwinters grenzwertbereinigt gegenübergestellt. Die Daten des grenzwertbereinigten Normalwinters sind gemittelte Werte der letzten 10 Jahre einschließlich einem 10%igen Zuschlag der errechneten Wetterwerte für die Festlegung des gültigen Grenzwerts. Witterungsverhältnisse, mit denen gerechnet werden muss, werden seitens des Auftraggebers nicht als außergewöhnlich anerkannt. Zur Bewertung der Auswirkungen außergewöhnlicher Wetterereignisse werden diese den jeweiligen Einzeltätigkeiten auf dem "kritischen Weg" zugeordnet. Die Ermittlung der Auswirkung erfolgt auf Basis des Produktivitätsverlustes in Form von Arbeitsstunden der maßgeblichen Einzeltätigkeiten. Das Führen der Pausalitätsnachweise für Behinderungsnachweise bzw. der Detaillierungsgrad für Mehrkostenberechnungen liegt im Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers. WINTERBAU: Da der geplante Ausführungszeitraum auch in den Wintermonaten liegt, sind die Arbeiten bei zu erwartenden Jahreszeiten üblichen Witterungsbedingungen auszuführen und zu kalkulieren. Das gilt auch für Räum- und Enteisungszeiten. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer verpflichtet, geschuldete Schutzmaßnahmen im Rahmen der VOB bei winterlichen Witterungsverhältnissen eigenständig und unaufgefordert zu leisten. Dies bedingt Leistungen, die bei zu erwartenden Jahreszeiten üblichen Witterungsbedingungen auszuführen und zu kalkulieren sind. Erforderliche Schneeräumarbeiten und Streudienste erfolgen durch den AN Baumeisterarbeiten. Ausgenommen hiervon sind Ausführungsbedingungen bei zuvor beschriebenen "außergewöhnlichen Wetterereignissen" ZUSÄTZLICHE WINTERBAUSCHUTZEINRICHTUNG: Sind zusätzliche Winterbauschutzeinrichtungen erforderlich, so erfolgt die Bereitstellung im Umfang einer Besonderen Leistung nur nach gesonderter Anordnung des Auftraggebers. Grundsätzlich ist die Erfordernis zusätzlicher Winterbauschutzeinrichtungen erst mit Eintreten außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen gegeben.
2.05 AUSSERGEWÖHNLICHE WETTEREREIGNISSE
2.06 MATERIALBESTELLUNG/ - LIEFERUNGEN 2.06 MATERIALBESTELLUNG/ - LIEFERUNGEN Bestellung des zu bemusternden Materials darf nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter erfolgen. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsort, Standort sowie Zeitpunkt und -rahmen für die Be- und Entladung sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Die Objektüberwachung ist nicht verpflichtet, Materiallieferungen für den Auftragnehmer anzunehmen. Der Auftragnehmer hat Materiallieferungen so zu disponieren, dass Sichtkontrollen seitens der Objektüberwachung vorgenommen werden können. Bei Materiallieferungen, insbesondere durch Drittfirmen, ist dafür Sorge zu tragen, dass in den Lieferpapieren, über die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus, immer die Empfängerfirma (Auftragnehmer) angegeben ist.
2.06 MATERIALBESTELLUNG/ - LIEFERUNGEN
2.07 RAUMLUFTMESSUNG 2.07 RAUMLUFTMESSUNG Es wird darauf hingewiesen, dass der AG nach Fertigstellung des Gebäudes Raumluftmessungen zur Bestimmung von Schadstoffen in der Raumluft, die durch Ausgasungen aus den raumbildenden Bauteilen und Materialien in denjeweiligen Raum hervorgerufen werden, durchführen wird.
2.07 RAUMLUFTMESSUNG
2.08 AUSFÜHRUNGSPLÄNE / PRÜFPFLICHT AN 2.08 AUSFÜHRUNGSPLÄNE / PRÜFPFLICHT AN Die Planung wird vom Auftraggeber entsprechend den Grundleistungen gem. HOAI 2021 für die Objektplanung, die Tragwerksplanung sowie für die Technische Gebäudeausrüstung bereitgestellt, dies im "Freigabestatus" in digitaler Form, bei Planungsindizes ebenfalls digital. PRÜFPFLICHT AN Die dem Auftragnehmer, zur Ausführung seiner Leistungen, überlassenen Planunterlagen sind auf ihre Übereinstimmung -untereinander -mit den örtlichen Verhältnissen -mit dem Leistungsverzeichnis eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Widersprüche sind der Objektüberwachung unverzüglich zu melden.
2.08 AUSFÜHRUNGSPLÄNE / PRÜFPFLICHT AN
2.09 BAUSTELLENVERORDNUNG/ SIGEKO 2.09 BAUSTELLENVERORDNUNG/ SIGEKO Auf die Gültigkeit der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998, sowie den damit zusammenhängenden weiteren Gesetzten und Vorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996, und deren zwingenden Einhaltung wird nochmals ausdrücklich hingewiesen. Durch den Bauherr ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt (SiGeKo). Die Anordnungen von diesem, dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaften sind unbedingt einzuhalten. Formulare wie Unterweisungen, Mitarbeiter- und Werkzeuglisten sind auf Anforderung auszufüllen und vorzulegen. Bei Gefahr in Verzug hat der SiGeKo ein unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Beteiligten. Es bleibt dem Koordinator vorbehalten nach Mängelfeststellung Änderungen im Arbeitsablauf des AN zu veranlassen. Der Koordinator kontrolliert die Einhaltung des SiGe-Plans, sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Der AN ist zur unmittelbaren Mängelbeseitigung verpflichtet. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN dem Koordinator seine Arbeitsverfahren, sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den AN nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmen entsprechend §8 AbSchG und §6 UVV (("Allg. Vorschriften" BGV A1). Die Baustellenordnung und der SiGePlan werden bei Vertragsabschluss ausgehändigt und Vertragsbestandteil.
2.09 BAUSTELLENVERORDNUNG/ SIGEKO
2.10 BESICHTIGUNG DER BAUSTELLE 2.10 BESICHTIGUNG DER BAUSTELLE Die Besichtigung der Baustelle durch Dritte ist nicht erlaubt. Begründete Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
2.10 BESICHTIGUNG DER BAUSTELLE
2.11 AUSFÜHRUNGSÄNDERUNGEN AUFTRAGNEHMER 2.11 AUSFÜHRUNGSÄNDERUNGEN AUFTRAGNEHMER Durch den Auftragnehmer veranlasste Ausführungsänderungen sind vom Auftraggeber zu genehmigen. Eine Zustimmung der Änderung der Abrechnungsgrundlage kann seitens dem Auftraggebers erteilt werden, sofern die Ausführungsänderung für den Auftraggeber wirtschaftlich ist. Seitens des Auftraggebers besteht jedoch keine Verpflichtung einer Ausführungsänderung zuzustimmen. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass durch ihn veranlasste Ausführungsänderungen vom AG in Form von Ausführungsplänen angepasst werden. Die Umplanung hat der AN selbst zu tätigen. Werden durch diese Umplanung weitere Änderungen an der Objektplanung (z.B. an den Schnisttstellen) erforderlich, so muss der AN diese Planungsänderungen bei den Planungsbeteiligten beauftragen. Dabei hat er die Eigen- und Fremdkosten der fachübergreifender Koordination und Umplanung und zu tragen.
2.11 AUSFÜHRUNGSÄNDERUNGEN AUFTRAGNEHMER
2.12 GERÜSTE, HEBEZEUGE 2.12 GERÜSTE, HEBEZEUGE GERÜSTE: Es wird nur für die Gewerke Fassaden- sowie Dachabdichtungsarbeiten ein bauseitiges Fassadengerüst zur Verfügung gestellt. Die Erfordernis von Arbeitsgerüsten, Arbeitsbühnen, Kletterbühnen, Schutzgerüsten usw. hat der Auftragnehmer selbst, unter Berücksichtigung einer gefahrlosen Arbeit, den Unfallverhütungs-, und Sicherheitsvorschriften sowie nach den Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators zu entscheiden und auszuführen. Der entsprechende Aufwand ist in die jeweiligen EPs einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet, soweit nicht in gesonderter Position ausgewiesen. HEBEZEUGE: Bauseits werden grundsätzlich keine Hebezeuge zur Verfügung gestellt. Maschinen, Kräne und Hebezeuge, Hilfsgerüste, Hilfsverbände sowie Hilfsmittel zum Abbrechen/ Versetzen/ Verladen/ Einbauen/ Einbringen oder Montagehilfen werden, wenn nicht in gesonderter Position ausgewiesen, nicht gesondert vergütet und sind in die jeweiligen EPs einzurechnen. Bei der Arbeitsvorbereitung derartiger Maßnahmen ist deren Standsicherheit zu berücksichtigen.
2.12 GERÜSTE, HEBEZEUGE
2.13 METERRISSE ALLGEMEIN 2.13 METERRISSE ALLGEMEIN Der Meterriss ist abweichend von § 3 VOB/B nur drei mal pro Geschoss als Höhenkoten (zB im Treppenhausbereich bzw Aufzugsschacht) angebracht und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen übertragen werden. Der hierfür anfallende Aufwand erfolgt ohne gesonderte Vergütung und ist in die jeweiligen EPs einzurechnen.
2.13 METERRISSE ALLGEMEIN
2.14 DOKUMENTATION 2.14 DOKUMENTATION Durch den AN sind mit Fertigstellung seiner Leistungen folgende Unterlagen für den AG zusammenzustellen: Verzeichnis der Dokumente Nachweise zu Baustoff und zur Bauart Berechnungen Produktdatenblätter, Herstellerverzeichnis Instandhaltungsvorgaben, Pflegehinweise Prüfprotokolle, Gutachten vorbeugender Brandschutz Technische Anlageteile Abnahmen, Einweisungen, Übergaben Pläne, Zeichnungen Foto- und Bilddokumentation sonstiges sowie Übereinstimmungserklärungen, Fachunternehmer-, Fachbauleitungserklärung Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Baustoffe Hersteller- und Bezugsadressen der Produkte Bedienungs- und Pflegeanleitungen, sowie Handbücher für alle technischen Anlagen, einschließlich Angaben zu Unterhalt und Wartung, hierbei insbesondere der technischen und sicherheitsrelevanten Anlagen zum Zeitpunkt der Ausführung gültige Herstellerrichtlinien sonstige Protokolle und Nachweise (zB. Messprotokolle, Wiegescheine, Entsorgungsnachweise, Verdichtung, etc) Alle vorgenannten Unterlagen sind gem. Vorgaben des AG jeweils 1-fach in Papierform (Ausdruck farbig) in einem DINA 4 Ordner abgeheftet und mit Inhaltsverzeichnis sowie Trennblätter strukturiert sowie digital als pdf- Sammeldatei mit Register (keine Einzel-Dateien) komprimiert der Objektüberwachung unaufgefordert spätestens 30 Tage vor Abnahme zur Prüfung zu übergeben.
2.14 DOKUMENTATION
2.15 BAUSTOFFE / UNBEDENKLICHKEIT 2.15 BAUSTOFFE / UNBEDENKLICHKEIT Das Bauwerk muss derart ausgeführt werden, dass die Hygiene und die Gesundheit der Bauarbeiter und Personal, insbesondere durch folgende Einwirkungen nicht gefährdet werden: - Vorhandensein gefährlicher Teilchen oder Gase in der Luft, - Freisetzen giftiger und geruchsintensiver Gase, - Emissionen gefährlicher Strahlung, - Wasser- oder Bodenverunreinigungen bzw. -vergiftung, - Einbau von Gefahrstoffen und solcher Materialien, die mit Gefahrstoffen behaftet sind, - Feuchtigkeitsansammlung in Bauteilen u. Oberflächen von Bauteilen u. Innenräumen, - die Verwendung umweltgefährdender Inhaltsstoffe sind dem Bauleiter und Koordinator, nach Baustellenverordnung ("SiGeKo") rechtzeitig anzukündigen und mit ihnen abzustimmen. Die Verwendung möglicherweise umweltgefährdender Stoffe ist in jedem Fall vorab der Objektüberwachung, sowie dem SIGE-Koordinator anzuzeigen und mit diesen abzustimmen. .
2.15 BAUSTOFFE / UNBEDENKLICHKEIT
2.16 PRÜFUNG DER VORLEISTUNG 2.16 PRÜFUNG DER VORLEISTUNG Vor Aufnahme der Arbeiten ist mit der Objektüberwachung eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, um noch notwendige bauseitige Vorarbeiten rechtzeitig ausführen zu können. Hierzu sind vom Auftragnehmer sämtliche Mängel und Bedenken an Vorleistungen schriftlich anzuzeigen, VOB/B § 4 Nr. 3, DIN 18 332 Abschnitt 3. Nachforderungen, werden nicht vergütet, wenn nicht schon vor Beginn der Arbeiten der Auftraggeber unterrichtet war.
2.16 PRÜFUNG DER VORLEISTUNG
2.17 MATERIALÖKOLOGIE 2.17 MATERIALÖKOLOGIE Der AG legt Wert auf die Verwendung von nachhaltigen und baubiologisch unbedenklichen Baustoffen.
2.17 MATERIALÖKOLOGIE
ZTV DACH Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Allgemein Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Dachabdichtungsarbeiten Auszuführende Arbeiten sind: - Dachabdichtungen in Bitumen mit Anschlüssen an Bestand und Neubau Ausführung gemäß DIN 18531 ff für begrünte Dachflächen - Montage und Eindichten von Einbauteilen (u.a. Oberlichter mit Anforderungen) Hinweis: Die Stahlbetondachfläche EG (über UG) ist im Gefälle ca. 2% ausgeführt. Alle anderen Untergünde weisen kein Gefälle auf. Anwendungskategorie Hauptdach Neubau, Innenhof Nord und Brücke K2, Innenhof Süd K3, Dach über Decke UG K3/K4 Erhöhte Anforderung thermische und mechanische Beanspruchung Dach über Decke UG K3/K4 (Gebäudereinigung, Befahrbarkeit) Hebezeuge und Kran Erforderliche Hebezeuge sind vom AN selbst zu stellen und in die EP einzurechnen. Es ist ein Baukranvorhanden, dessen Benutzung mit dem Rohbauunternehmer unabhängig und eigenverantwortlich abzustimmen und zu verrechnen ist. Ein Anspruch auf eine Kranbenutzung besteht nicht. Reinigung Die Konstruktionsteile sind nach Abschluss der Montagearbeiten und vor der Abnahme zu reinigen. Um Flugrost auf Fassadenteilen zu vermeiden, sind Bohrstaub und ähnliche Abfälle unmittelbar nach Entstehen zu entfernen. Diese Arbeiten sind in die EP einzurechnen. Zusätzlich zu dieser Leistungsbeschreibung sind in ihrer jeweils neuesten Fassung zu beachten: DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534, DIN 18535, DIN 18195 Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen - abc der Bitumenbahnen (vdd e.V. Frankfurt); Die Werksvorschriften der einzelnen Hersteller Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft mMetallprofile, Holzbohlen, Einbauteile etc. sind mit darauf abgestimmtenBefestigungsmitteln im tragenden ,Untergrund zu befestigen. Dabei ist die DIN EN 1991-1-4 und DIN 1991-1-4/AN zu beachten. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Anzahl und Größe der Entwässerungseinrichtungen (Abläufe undNotüberläufe) ist entsprechend DIN 1986-100 auch hinsichtlich der Lage durch einen Fachsachverständigen zu überprüfen. Ausführung entsprechend Planunterlagen Basispläne wie Grundrisse, Schnitte, Dachaufsicht und beiligende Details Brandschutzkonzept Zeitlicher Versatz der einzelnen Arbeitsabläufe ist einzuplanen; Fertigstellung z.b. von Dachanschlüssen Attika, Fassaden, etc. können gundsätzlich nicht in einem Arbeitsablauf erfolgen. Abstimmungen mit den AN und zeitlicher Versatz der Leitung bzw. Erbinrungen der Leitung in Teilschritten ist vollumfänglich in die EP einzukalkulieren und wird nicht gesodnert vergütet. Eckausbildungen sind in die jeweiligen EP einzurechnen und werden n icht gesondert vergütet.
ZTV DACH
02 Baustelleneinrichtung AN und techn. Bearbeitung
02
Baustelleneinrichtung AN und techn. Bearbeitung
02.__.0001 Technische Bearbeitung Anfertigen der technischen Ausführungsunterlagen, Werkstatt- und Montageplanungen die der Auftragnehmer zur Ausführung seiner Leistungen benötigt bestehend aus: - Fertigungszeichnungen - Detailzeichnungen - incl. aller relevanten Detailpunkte und Anschlüsse (Attika, Fassadenanschlüsse etc.) - Montage- und Verlegepläne, PLanung Gefälledämmung u.a., prüfbare Fertigungspläne für Dämmstofflagen, insbesondere Gefällezuschnitte, unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben zur Gefälleausbildung, Verlegerichtung der Dachdichtungsbahnen (Bahnenverlauf in Neigungsrichtung) einschl. Ermittlung der notwendigen Befestigungen sowie der Montagezustände während der Herstellungsphase (Sturm- u. Witterungsschutz, Absicherungen der Tagesleistungen u.a), Befestigungskonstruktionen für Dachdichtungen und Verblechungen, sowie Einbindung der durchdringenden Bauteile. - Windsogberechnung - Berechnungen sowie - Detail-/ Werkterminpläne und Personaleinsatzpläne - Erstellen der statischen Berechnungen und sonstig erforderlicher Nachweise zur Tragfähigkeit Dem Auftraggeber sind die v.g. Berechnungen und Nachweise zur Prüfung und Freigabe vorzulegen und nach Fertigstellung als Revisionsunterlagen zu übergeben. Materialbestell-/lieferzeiten sind eigenverantwortlich zu berücksichtigen. einschl. Ermittlung der notwendigen Befestigungen sowie der Montagezustände während der Herstellungsphase. Abrechnung pauschal für alle Bauteile im Leistungsumfang.
02.__.0001
Technische Bearbeitung
1,00
St
02.__.0002 Technische Bearbeitung Dachausstiege, Oberlichter, Lichbänder für Dachausstiege, Oberlichter, Lichbänder zudem Vorlage einer Werkplanung unter Angabe von Abmessungen und gewählter Materialien sämtlicher Bauteile inkl. der Höhe des Auflagers über Oberfläche Belag (z.B. Kiesschüttung, Plattenbelag, Vegetationsschicht). Die geometrischen Vorgaben zur Unterkonstruktion vom Lichtband-Hersteller sind einzuhalten. Vorlage einer prüffähigen Statik der Unterkonstruktion inklusive aller Verbindungs- und Befestigungsmittel in digitaler Form beim Architekten. Leistungsgrenze der Unterkonstruktion ist das oberseitig angeordnete systembedingte Auflagerprofil zur Aufnahme der Fensterelemente. Abstimmungstermine mit der Planung sowie Überarbeitung der Planunterlagen unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse sind einzukalkulieren. Vorlage der Werkplanung zur Einsicht bei der Bauleitung/ Architekten/Tragwerkplanung in digitaler Form als .dwg und .pdf. Erstellen und Liefern einer prüffähigen Glasstatik nach DIN 18008 inkl. einer Zusammenstellung der Einwirkungen und einem Nachweis der Horizontalverglasungen für alle unterschiedlichen Fenstergrößen im Projekt. Erstellen und Liefern einer prüffähigen Statik für die Dach-Lichtbänder zur Vorlage in digitaler Form und in Schriftform in 3-facher Ausfertigung. Bestandteile: Zusammenstellung der zu berücksichtigenden Einwirkungen für den Standort unter Berücksichtigung der Gebäudegeometrie und der Gebäudelage. Nachweis der Horizontalverglasung nach DIN 18008 inkl. Zusammenstellung der Einwirkungen. Nachweis der Profilvarianten unter Berücksichtigung der Beanspruchungsdauer, der Alterung und der Temperatureinflüsse im Projekt. Nachweis der Kräfte auf die eingesetzten Beschläge. Zusammenstellung der Statik Unterlagen in digitaler Form (als PDF Datei). Zusammenstellung der Statik-Unterlagen in Papierform und 3-facher Ausfertigung
02.__.0002
Technische Bearbeitung Dachausstiege, Oberlichter, Lichbänder
W
1,00
St
02.__.0003 Technische Bearbeitung Absturzseinrichtungen Erstellen und Vorlage der vollständigen Planunterlagen als Werk- und Montageplanung für: - sämtliche Anschlagpunkte - Seilführungen - Kennzeichnung der Gefährdungspotentiale und Absturzhöhen - einschl. Plausibilitätsprüfung Die Planunterlagen sind vollständig und rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Die Materialbestellzeiten sind in Bezug auf die Ausführungszeiten eigenständig zu berücksichtigen. Ein Zeitraum für die Planfreigabe von 12 Arbeitstagen ist in der Terminierung der Leistungslieferung zu berücksichtigen:
02.__.0003
Technische Bearbeitung Absturzseinrichtungen
W
1,00
St
02.__.0004 Technische Bearbeitung Retentionsdach Planung Retentionsdach
02.__.0004
Technische Bearbeitung Retentionsdach
W
1,00
St
Baustelleneinrichtung Die gesamten Baustelleneinrichtungen des AN, welche zum Erbringen der ausgeschriebenen Leistungen notwendig werden, sind vom AN selbst, in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung, zu erbringen. Alle hierzu erforderlichen Räume (Mannschafts-, Büro-, Materialcontainer etc.) sind vom AN in Form von stapelbaren Baucontainern herzustellen, inkl. Zugangskonstruktionen und Beleuchtung (Treppenturm, Bohlengang etc.). Versorung mit Strom/ Wasser/ Abwasser obliegt für seine Zwecke dem AN. Der ausführenden Firma werden, sofern erforderlich, Materiallagerflächen auf der BE-Fläche innerhalb der Einzäunung zugewiesen. Größere Materialvorhaltungen des AN sind auf dem Baugrundstück nur bedingt möglich. Der Umfang ist mit der Bauleitung abzustimmen. Grundsätzlich ist von der Materialvorhaltung eines Tagesverbrauches auszugehen. Materiallagerflächen im Gebäude bestehen nicht, oder nur für täglichen/ ggf. wöchentlichen Bedarf nach Abstimmung mit der Objektüberwachung vor Ort. Schutz, Sauberkeit, etc. der zugewiesenen Lagerflächen sind eigenverantwortlich von dem AN zu gewährleisten und sicherzustellen Arbeitsflächen sind mit Abschluss der Arbeiten grundsätzlich, mindestens jedoch im wöchentlichen Turnus zu räumen, sämtliche Materialien, die nicht im Rahmen der folgenden Tagesleistung verarbeitet werden, sind zu entfernen. Materialreste sind täglich zu räumen und zu entsorgen. Grundsätzlich sind Arbeitsbereiche/ Materiallagerflächen kenntlich zu machen, von Ihnen darf keine Gefährdung anderer ausgehen. Folgende Leistungen sind zudem einzukalkulieren: + Sämtliche Hebezeuge und sonstige Montagehilfsmittel + Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen, z. B. für das eigene Personal oder den Schutz anderer, durch die Montage evtl. gefährdeten Personen oder Gewerke (z. B. temporäre Absturzsicherungen, temporäre Geländer, Schutz- Arbeitsgerüste, etc.). + Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen für Straßensperrungen, Straßenmietbereiche oder Sondertransporte. + Anfahren, Lagern und Abfahren aller erforderlicher Container für Bauschutt, etc. + Antransport und Aufbau sämtl. erforderlicher Kräne einschl. erf. Kranfundamente mit Rückbau und Entsorgung für eigene Belange Wahl von Anzahl und Lage der Kräne obliegt dem AN. Einschl. Stromanschluss, Kranverteiler und Leitungsführung. Anfallender Schutt wird Eigentum des AN und ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zu entsorgen. Sämtliche Leistungen, die zur Erbringung der Leistung erforderlich sind einschl. Baustrom, Wasser etc. sind in die Position einzurechnen. Darüber hinaus werden Baustelleneinrichtungen durch den "Auftragnehmer Rohbau" erstellt, die übergeordnet zur Nutzung durch andere, am Bauwerk beteiligte Gewerke, zur Verfügung stehen. Hierzu zählen u.a. Sanitär- und Waschcontainer, Baustrom- und Bauwasser. Vor Ort steht dem AN kein Kran zum Materialtransport zur Verfügung. Die Hoheit der Baustelleneinrichtungsfläche obliegt dem AN Rohbau. Die Flächenzuweisung für die BE hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung zu erfolgen.
Baustelleneinrichtung
02.__.0005 BE, liefern, vorhalten und räumen Baustelleneinrichtung für Belange des Auftragnehmers liefern, vorhalten und beräumen + liefern, aufstellen in allen erforderlichen Teilen, technischen Einrichtungen und mit allen notwendigen Räumlichkeiten entsprechend der geltenden Bestimmungen auf Grundlage der nachstehend beschriebenen Leistungen. Geräte, Werkzeuge, Betriebsmittel, Rüstung die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und betriebsfertig aufstellen, inkl. herstellen der dafür notwendigen Arbeiten und erforderlichen festen Anlagen. + vorhalten und betreiben für die gesamte Dauer der Bauzeit bis zu der erfolgreichen, mängelfreien Abnahme, gem. Terminvorgaben der Verdingungsunterlagen. Das Umsetzen (kalulieren: pro Quartal.) der Baustelleneinrichtung aus bauablaufbedingten Gründen wird nicht gesondert vergütet. + räumen
02.__.0005
BE, liefern, vorhalten und räumen
P
1,00
psch
02.__.0006 BE, vorhalten und betreiben, Verlängerung Verlängerung der Vorhaltezeit der Baustelleneinrichtung für weitere Wochen Standzeit. Verlängerung auf besondere Anordnung des Auftraggebers (Nachweis des AN bzgl. Verantwortlichkeit). Abrechnung nach Woche zusätzlicher Vorhaltezeit.
02.__.0006
BE, vorhalten und betreiben, Verlängerung
8,00
Wo
02.__.0007 Dichtigkeitsprüfung Elektroimpuls-Verfahren Dichtigkeitsprobe der Abdichtung auf Dach- bzw. Deckenflächen mittels Elektroimpulsverfahren durchführen, wie folgt - Visuelle Kontrolle - Verlegung einer stationären Ringleitung - Befeuchtung des gesamten Messbereichs - Anlegen eines Stromimpulses an der Oberseite der Abdichtung - Prüfung der Dichtigkeit nach dem EFVM-Verfahren - Inkl. Erstellung eines Messprotokolls - Inkl. Erstellung eines CAD-Dachaufsichtplanes - digitaldokumenttion evtl. Mängel - inkl. Schlauchauf- und Abbau - inkl. erforderlicher An- und Abfahrten Messungen in Teilabschnitten (Bauteile), entsprechend Taktung des geplanten Arbeitsablaufes des AN. Abrechnung :pauschal für alle Dach- bzw. Deckenflächen aller Bauteile
02.__.0007
Dichtigkeitsprüfung Elektroimpuls-Verfahren
3.310,00
m2
03 Dachabdichtung
03
Dachabdichtung
03.01 Untergrund
03.01
Untergrund
03.02 Dämmung
03.02
Dämmung
03.03 Abdichtung
03.03
Abdichtung
04 Dachbegrünung
04
Dachbegrünung
Hinweis Sämtliche zus. Leistungen für Anarbeiten an Einbauteile (u.a. Absturzsicherungen, Oberlichter, Dachausstiege, Photovoltaikunterkonsturktionen, Dachdurchführungen Lüftung, ELT etc.) sind vollumfänglich in die EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Hinweis
04.__.0001 Dachfläche reinigen Dachfläche besenrein säubern. Die Dachfläche ist optisch auf ihren Zustand zu prüfen. Auf Verlangen der Bauleitung ist ein Begehungsprotokoll zu erstellen.
04.__.0001
Dachfläche reinigen
2.750,00
m2
04.__.0002 Schutzlage Schutzlage liefern und als Schutz der Dachabdichtung/Wurzelschutzbahn vor mechanischer Beanspruchung bzw. bei Materialunverträglichkeit gemäß DIN 18531-2, mit 10 cm Überlappung fachgerecht verlegen. Eigenschaften: Material: 100 % Recycling-Kunststofffasern Festigkeitsklasse: GRK 2 Dicke: ca. 3,6 mm Gewicht: mind. 300 g/m² z.b. OPTIGRÜN-Schutzlage RMS 300 oder gleichwertig
04.__.0002
Schutzlage
2.750,00
m2
04.__.0003 Zulage Schutzlage Hochzug Zulage Schutzlage aus Vorposition am Dachrand und an aufgehenden Dachabdichtungen hochführen bis ca. 30cm
04.__.0003
Zulage Schutzlage Hochzug
120,00
m2
04.__.0004 Wasser-Retentionsbox 80 Wasser-Retentionsbox mit Kapillarsäulen unter Grünflächen mit hohem temporärem und ggfs. permanentem Retentionsvolumen. Mit Kapillarsäulen zum Transport von gespeichertem Regenwasser aus der Dränebene in die Substratschicht und zur Steigerung der Verdunstungsleistung. Mit frei durchströmbarer Struktur zur schnellen Verteilung des Regenwassers innerhalb des Retentionsraums. Faltbare Platte mit Drossel-unabhängigem Wasserspeicher von 3 l/m² bzw. 6 l/m² abhängig von der Verlegeseite. Einsatzbereiche: Zum Bau von Retentionsdächern, unter extensiven und einfach intensiven Begrünungen. Technische Daten: Material: HDPE-Recycling-Regenerat Nenndicke: 80 mm Flächengewicht: ca. 3,6 kg/m² Farbe: schwarz Druckfestigkeit (nach DIN ISO 25619-2): ca. 100 kN/m² Hohlraumvolumen: ca. 90 Vol.% Retentionsvolumen: ca. 72 l/m² Liefern und nach Herstellerangaben einbauen. einschl.sämtlicher Schnitte an Dachrändern und -durchdringungen einschl. Verfüllung von Lücken und Abständen zwischen Wasser-Retentions-Boxen an Dachrändern und -durchdringungen sowie sonstigen Gebäudeteilen z.b. OPTIGRÜN-Wasser-Retentionsbox WRB 80F oder gleichwertig
04.__.0004
Wasser-Retentionsbox 80
2.350,00
m2
04.__.0005 Wasser-Retentionsbox 30 Brücke Nenndicke: 30 mm
04.__.0005
Wasser-Retentionsbox 30 Brücke
W
400,00
m2
04.__.0006 Kapillarsäulen Kapillarsäulen zum Transport von gespeichertem Regenwasser aus der Dränebene in die Substratschicht. Einsatzbereiche: Begrünte Retentionsdächer mit Wasser-Retentionsboxen Anzahl: 2 Stk./m² für extensive Begrünung Liefern und nach Herstellerangaben in die Wasser-Retentionsboxen der mVorpos. einbauen.
04.__.0006
Kapillarsäulen
2.750,00
m2
04.__.0007 Filter und Kapilarvlies Filter- und Kapillarvlies als Filterschicht zwischen Wasser-Retentionsboxen und Substrat. Vlies mit Mikrofilament-Technologie mit besonders guter Kapillarwirkung. Einsatzbereich: Horizontale Filterschicht bei begrünten Retentionsdächern. Zur flächigen Verteilung von gespeichertem Regenwasser aus der Dränebene in die Substratschicht und zur Steigerung der Verdunstungsleistung. Eigenschaften: Material: Polyester PES/Polyamid PA Nenndicke: ca. 1,5 mm Flächengewicht: ca. 180 g/m² Farbe: hellblau Festigkeitsklasse: GRK 3 Liefern und nach Herstellerangaben mit 10 cm Überlappung verlegen. z.b. OPTIGRÜN-Filter- und Kapillarvlies FIL 200K oder gleichwertig
04.__.0007
Filter und Kapilarvlies
2.750,00
m2
04.__.0008 Zulage Hochzug Zulage zu Filter und Kapilarvlies aus Vorposition am Dachrand und an aufgehenden Dachabdichtungen hochführen bis ca. 30cm
04.__.0008
Zulage Hochzug
120,00
m2
04.__.0009 Extensivsubstrat 120 Extensivsubstrat als Vegetationstragschicht für Extensivbegrünungen, auf Dachflächen mit geringer Tragfähigkeit, strukturstabilisiert für breites Pflanzenspektrum geeignet, liefern und auf die natürlich verdichtete Schichthöhe einbaue: Schichthöhe 120mm Der materialbezogene Verdichtungsfaktor beträgt: - Allgemein: ca. 1,20 - bei pneumatischem Einbau: ca. 1,25 (bei ca. 80 m mittlerer Schlauchlänge) und ist einzukalkulieren. Kenndaten: Gesamtporenvol.: > 60-70 Vol% max. Wasserkap.: > 35 Vol% Salzgehalt: < 3,5 g/l organ. Substanz: < 65 g/l pH-Wert: 6,0-8,5 Gewicht wassergesättigt: ca. 1140-1440 kg/m³ Verfügt über eine Europäische Technische Bewertung (ETA -13/0557) als Bestandteil der Optigrün-Systemlösungen. z.b. OPTIGRÜN-Extensivsubstrat E-leicht oder gleichwertig
04.__.0009
Extensivsubstrat 120
2.350,00
m2
04.__.0010 Extensivsubstrat 100 Brücke Schichthöhe 100mm
04.__.0010
Extensivsubstrat 100 Brücke
W
300,00
m2
04.__.0011 Saatgut und Sedumsprossen Extensivbegrünung durch Ansaat mit Saatgutmischung und Sprossenansaat herstellen. - Substrat durch Harken aufrauhen - gleichmäßiges Aufbringen von Sedumsprossen - Ansaat mit Saatgutmischung - durchdringendes Wässern. Saatgut mit ca. 30 Kräuterarten (ca. 1200 Korn/m²), sowie 50 g/m² Sedumsprossen bestehend aus mind. 4-5 Sedumarten. Wasser wird bauseits zur Verfügung gestellt. Die Saatgutmischung ist der Bauleitung nachzuweisen. z.b. OPTIGRÜN-Saatgutmischung EKR oder gleichweritg
04.__.0011
Saatgut und Sedumsprossen
2.650,00
m2
04.__.0012 Fertigstellungspflege Ansaat (ext.) Fertigstellungspflege für Extensivbegrünung bei Ansaat nach den Richtlinien der FLL / ÖNORM L 1131 bis zur Abnahme der Flächen. Ausreichend anwässern, Kahlstellen sind nachzusäen, Fremdaufwuchs von Gehölzen beseitigen, nach der Samenreife der meisten Pflanzen mähen, Mähgut aufnehmen und abfahren, Kontrolle und Reinigung technischer Einrichtungen. Als Startdüngung mit 20-30 g/m² düngen. Die Abnahme erfolgt nach den Richtlinien der FLL / ÖNORM L 1131 bei einem projektiven Deckungsgrad von 60 %. Düngerart: NPK-Langzeitdünger 11-3-5 Körnung: Festes, grob gekörntes Granulat Startdüngung: 20-30 g/m² Unterhaltungsdüngung: 50 g/m²
04.__.0012
Fertigstellungspflege Ansaat (ext.)
2.650,00
m2
04.__.0013 Kiesrandstreifen 50mm Kies der Körnung 16/22 bis 16/32 mm liefern und nach Planungsvorgaben einbauen. Höhe: bis 50 mm Breite: bis ca. 80cm Farbe: bunt Natürliche, grobe Gesteinskörnung gemäß Vorgabe FLL- Dachbegrünungsrichtlinie. Aus Nass- oder Trockenabsiebung vorwiegend Rundkorn, produktionsbedingt mit variablen Anteilen von Bruchkorn. Anteil Körnungen kleiner 8 mm bzw. kleiner 0,063 mm sind im Zustand bei Anlieferung limitiert gemäß Vorgabe der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie.
04.__.0013
Kiesrandstreifen 50mm
50,00
m2
04.__.0014 Kiesrandstreifen 80mm Höhe: bis 80 mm
04.__.0014
Kiesrandstreifen 80mm
W
150,00
m2
04.__.0015 Kiesbedachung Ausführung als Fflächige Kiesbedachung Höhe: bis 50 mm
04.__.0015
Kiesbedachung
W
150,00
m2
04.__.0016 Kontrollschacht Optigrün-Kontrollschacht zur Revisionierung von Dachabläufen. Einsatzbereich: Über Dachabläufen in der Fläche und in Randbereichen von begrünten Dächern. Mit geeignetem Deckel auch in Terrassenflächen (fußläufig begangen). Technische Daten: Material: Aluminium, 2 mm Abmessungen: 400 x 400 x 100 mm Mit vorperforiertem Dämmkeilprofil Anschlussmöglichkeiten für 8 Wasserleitkanäle einschl. Deckel Material: Aluminium mit Antirutschbeschichtung, 3 mm Farbe: Anthrazit (RAL 7016) Belastbarkeit: 800 kg Unterseitig verstärkt Liefern und fachgerecht nach Herstellerangaben einbauen. z.b. FSA 40 oder gleichwertig
04.__.0016
Kontrollschacht
33,00
St
04.__.0017 Kontrollschacht-Aufstockelement Aufstockelement 50 mm Optigrün-Kontrollschächte mit den Abmessungen 400 x 400 mm der Vorpos. Inkl. Befestigungsmaterial. Eigenschaften: Höhe: 50 mm Abmessung: 400 x 400 mm Material: Aluminium, 2 mm Liefern und nach Herstellereingaben einbauen.
04.__.0017
Kontrollschacht-Aufstockelement
33,00
St
04.__.0018 Kiesleiste 100 Kiesleiste L-Profil zur Trennung von Kies und Substrat liefern und mit Aluminium-Verbindungselementen nach Herstellerangaben einbauen. Für Dachneigungen bis 5 Grad Material: Aluminium, 4-fach gekantet Höhe: 100 mm Breite: 73 mm Dicke: 1 mm Länge: 2500 mm senkrechter Schenkel gelocht (6 mm) z.b. Optigrün ZP 100 A oder gleichwertig
04.__.0018
Kiesleiste 100
200,00
m
04.__.0019 Kiesleiste ZP 120 A Höhe: 120 mm
04.__.0019
Kiesleiste ZP 120 A
W
400,00
m
04.__.0020 Wartungswege Schrittplatten Schrittplatten Schrittplatten liefern und nach Plan oder Angabe der Bauleitung auf dem Substrat verlegen. Betonwerkstein lxbxh ca. 40x40x8 cm Die Platten sind als Wartungswege im Abstnad von ca. 20cm zu verlegen
04.__.0020
Wartungswege Schrittplatten
300,00
m
05 Attika- / Schutzbleche /Verkleidungen
05
Attika- / Schutzbleche /Verkleidungen
Hinweis Verblechungen Alle Verblechungen müssen nach den Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerkes ZVDH ausgeführt werden. Nachfolgend genannte Leistungsinhalte sind immer Gegenstand der Leistungen und mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten, auch wenn nicht in jedem Einzelfall hierauf in der Position hingewiesen wird: - alle Zuschnitte und Verschnitte - Einhang-, Haft- Aussteifungs- , Vorstoß- und Hilfsbleche - Sicherungsmaßnahmen gegen Abheben, Sturmsicherung - sämtliche Befestigungs- und Verbindungsmittel der Bauteile, einschließlich Dichtringen u.ä. - Planung der Schiebenahtanordnungen und Dehnungselemente inkl. der Ausführung - Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen, dass sich Bauglieder bei Temperaturänderungen ungehindert ausdehnen bzw. zusammenziehen und verschieben können. - alle Befestigungen bedürfen einer bauaufsichtlichen Zulassung - Ausnehmen von Dämmschichten für Unterkonstruktionen
Hinweis Verblechungen
HAUPTDACH
HAUPTDACH
05.__.0001 Hauptdach Attikablech Vorgefertigtes Attikaabdeckungsprofil aus Aluminium auf Attikaoberseite inkl. Haftern montieren - Dicke 2 mm - Abwicklung bis ca. 1100mm / 4 x gekantet - Blendenhöhe: 120 mm - Befestigung auf Holzwerkstoff (Siebdruckplatte) bis 5° - inkl. statisch erforderlichen Bügelträgern - inkl. erforderlicher Dehnungsstöße und Stoßhinterlegungen - inkl. unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung - Farbton: beschichtet RAL 7016 - Einbauort: Attika
05.__.0001
Hauptdach Attikablech
310,00
m
05.__.0002 Hauptdach Attikablech Ecke Ecke, handwerklich vorgefertigt, aus Aluminium, zur Attikaabdeckung, Winkel 90 Grad - als Zulage zu davor beschriebenen Attikaverblechungen, auch seitlich - Innen-/Außenecke auf Gehrung 90 ° - Stöße hinterlegt
05.__.0002
Hauptdach Attikablech Ecke
12,00
St
BRÜCKE
BRÜCKE
05.__.0003 Brücke Attikablech Vorgefertigtes Attikaabdeckungsprofil aus Aluminium auf Attikaoberseite inkl. Haftern montieren - Dicke 2 mm - Abwicklung bis ca. 600mm / 4 x gekantet - Blendenhöhe: 100 mm - Befestigung auf Holzwerkstoff (Siebdruckplatte) bis 5° - inkl. statisch erforderlichen Bügelträgern - inkl. erforderlicher Dehnungsstöße und Stoßhinterlegungen - inkl. unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung - Farbton: beschichtet RAL 7016 - Einbauort: Attika
05.__.0003
Brücke Attikablech
310,00
m
05.__.0004 Brandwand Brüstungsabdeckung Vorgefertigtes Attikaabdeckungsprofil aus Aluminium auf Attikaoberseite inkl. Haftern montieren - 2-teilig - Dicke 2 mm - Abwicklung ges. bis ca. 950mm / je Teil ca. 4 x gekantet - Blendenhöhe: ca. 100 mm - Befestigung auf Brandwand - inkl. statisch erforderlichen Bügelträgern - inkl. erforderlicher Dehnungsstöße und Stoßhinterlegungen - inkl. unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung - einschl. Anschlusspunkte an seitliche Attikaverblechungen - einschl. Schleppstreifen beidsesitig bis unter FOK Dachbekiesung Abwicklung ca. 150mm - Farbton: beschichtet RAL 7016 - Einbauort: Attika
05.__.0004
Brandwand Brüstungsabdeckung
8,00
m
05.__.0005 Gebäudefuge Achse X3 Brüstungsabdeckung Abwicklung ges. bis ca. 600mm
05.__.0005
Gebäudefuge Achse X3 Brüstungsabdeckung
W
8,00
m
05.__.0006 Gebäudefuge Achse X3 UK Unterkonstruktion für Gebäudefuge im Anschluss an den Bestand bestehend aus 2 St Stahlwinkel verzinkt nach statischer Erfordernis ca. 5mm Abwicklung jeweils ca. 100cm, 2-fach gekantet mit Zwischendämmung aus MIWO Der EP umfasst die 2 Winkel mit Zwischendämmung auf Trapezblechkonstruktion/ Stahlträger befestigt.
05.__.0006
Gebäudefuge Achse X3 UK
8,00
m
05.__.0007 Übergang Bestandsdach UK Unterkonstruktion für Übergang Bestandsdach bestehend aus Stahlwinkel verzinkt nach statischer Erfordernis ca. 5mm Abwicklung ca. 75cm, 1-fach gekantet auf Trapezblechkonstruktion/ Stahlträger befestigt.
05.__.0007
Übergang Bestandsdach UK
8,00
m
05.__.0008 Übergang Bestandsdach Hohlraumdämmung Hohlraum Übergang Bestandsdach ausdämmen mit loser Mineralwolle WLG 035 Abrechnung erfolgt nach Lieferschein
05.__.0008
Übergang Bestandsdach Hohlraumdämmung
8,00
m3
05.__.0009 Übergang Bestandswand Verblechung Vorgefertigte Verblechung aus Aluminium auf Attikaoberseite, Bestehende U-Träger und seitliches Abdeckblech inkl. Haftern montieren - 3-teilig - Dicke 2 mm - Abwicklung ges. bis ca. 2500mm / je Teil ca. 4 x gekantet - Blendenhöhe: ca. 100 mm - Befestigung auf Brandwand - inkl. statisch erforderlichen Bügelträgern - inkl. erforderlicher Dehnungsstöße und Stoßhinterlegungen - inkl. unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung - einschl. Anschlusspunkte an seitliche Attikaverblechungen - Farbton: beschichtet RAL 7016 - Einbauort: Attika
05.__.0009
Übergang Bestandswand Verblechung
22,00
m2
05.__.0010 Dachrand Achsen X1-3 UK Unterkonstruktion bestehend aus Stahlwinkel verzinkt nach statischer Erfordernis ca. 5mm Abwicklung ca. 80cm, 2-fach gekantet auf Trapezblechkonstruktion/ Stahlträger befestigt.
05.__.0010
Dachrand Achsen X1-3 UK
18,00
m
05.__.0011 Dachrand Achsen X4-10 UK Unterkonstruktion bestehend aus Stahlwinkel verzinkt nach statischer Erfordernis ca. 5mm Abwicklung ca. 90cm, 2-fach gekantet auf Trapezblechkonstruktion/ Stahlträger befestigt.
05.__.0011
Dachrand Achsen X4-10 UK
70,00
m
INNENHÖFE
INNENHÖFE
05.__.0012 Abdeckblech geklebt Abdeckblech Aluminium geklebt als UV-Schutz von aufgehenden Abdichtungen; Breiten bis ca. 60cm auf vorbeschriebene Abdichtungen befestigt/ geklebt
05.__.0012
Abdeckblech geklebt
20,00
m2
EG
EG
05.__.0013 Stützenanschluss eckig bündig / 35x35 cm Stützenanschluss, handwerklich vorgefertigt, aus Aluminium Materialgüte wie in Vorposition beschrieben - für Stützen eckig 35x35 cm - Ausführung bündig mit Stützenfläche - Stöße hinterlegt, hinterlaufsicher abgefugt - Ecken gesonderte Vergütung - Abwicklung bis 50 cm / max. 3 Abkantungen
05.__.0013
Stützenanschluss eckig bündig / 35x35 cm
2,00
St
05.__.0014 Stützenanschluss eckig bündig / 35x50 cm Abmessungen ca. 35x50cm
05.__.0014
Stützenanschluss eckig bündig / 35x50 cm
W
2,00
St
06 Solaraufständerung
06
Solaraufständerung
06.__.0001 Solaraufständerung Bügel und Bodenplatte Auflastgehaltene 15° geneigte Solaraufständerung zur durchdringungsfreien Befestigung von PV-Modulen bzw. PV-Modulreihen liefern nund fachgerecht nach Einbauanleitung des Herstellers einbauen. Bestehend aus Bodenplatte und Bügel, inkl. Schrauben und Muttern zur Befestigung sowie vormontierter Schienenhalterungen. Anwendung: Zum Bau von auflastgehaltenen Solargründächern mit extensiver Begrünung und Retentionsvolumen. Kann nur in Kombination mit den zugehörigen Modulschnellmontageschienen, Schienenverbindersets, Modulklemmen und Windverbänden eingesetzt werden. Das Gesamtsystem muss in Verbindung mit Trenn-, Schutz- und Speichervlies RMS 500, Wasser-Retentionsbox WRB 80F, Filter- und Kapillarvlies FIL 200K sowie weiteren Gründachbestandteilen des Herstellers Optigrün international AG umgesetzt werden. Technische Daten Bodenplatte: Material: Aluminium natur Plattenmaße: ca. L 1390 x B 390 x H 200 mm Aufnahme für Bügel in Grundplatte integriert Technische Daten Bügel: Material: Aluminium natur Maße: L ca. 985 x B 45 x H 717 mm Neigung: 15 Grad Brandschutz: Ein gutachterlicher Nachweis, dass die Dachbegrünung mit Solaraufständerung weiterhin die Eigenschaften einer "harten Bedachung" aufweist, ist durch den Hersteller zu erbringen. Statischer Nachweis: Eine Berechnung der notwendigen Auflast ist mit Hilfe der DIN EN 1999-1-1 in Kombination mit der DIN EN 1991- 1-4 inklusive eines objektbezogenen statischen Nachweises des Gesamtsystems durch den Hersteller zu erbringen. Sämtliche zus. Leistungen für Aussparungen,m Durchdringungen und Anarbeiten der Schichtenfolge Dachaufbau sind hier in den EP einzukalkulieren. z.b. Optigrün-Solar WRB 15° oder gleichwertig
06.__.0001
Solaraufständerung Bügel und Bodenplatte
360,00
St
06.__.0002 Modulschnellmontageschiene Modulschnellmontageschiene für die Montage von PV-Modulen auf der Solaraufständerung Technische Daten: Material: Aluminium natur Länge: 4,8 m Höhe 50 mm Breite 39,4 mm Anzahl: 2 m/Solaraufständerung Liefern und fachgerecht nach Einbauanleitung des Herstellers auf der Solaraufständerung der Vorpos. einbauen.
06.__.0002
Modulschnellmontageschiene
250,00
m
06.__.0003 Schienenverbinderset Modulschnellmontageschiene Zur Verbindung zweier Modulschnellmontageschienen Bestehend aus U-Verbinder inkl. 4 Hammerkopfschrauben und 4 Muttern. Anzahl: 0,21 Stk./1 m Modulschnellmontageschiene Liefern und fachgerecht nach Einbauanleitung des Herstellers auf der Solaraufständerung der Vorpos. einbauen.
06.__.0003
Schienenverbinderset Modulschnellmontageschiene
200,00
St
06.__.0004 Modulmittelklemmenset 30-50 Optigrün-Modulmittelklemmenset zur Befestigung von PV-Modulen auf Modulschnellmontageschienen. Für Modulrahmenhöhe 30-50 mm. Anzahl: 1 Stk./1 m Modulschnellmontageschiene Liefern und fachgerecht nach Einbauanleitung des Herstellers auf der Solaraufständerung der Vorpos. einbauen.
06.__.0004
Modulmittelklemmenset 30-50
530,00
St
06.__.0005 Modulendklemmenset 30-50 Optigrün-Modulendklemmenset zur Befestigung von PV-Modulen auf Modulschnellmontageschienen. Für Modulrahmenhöhe 30-50 mm. Anzahl: 4 Stk./Reihe Liefern und fachgerecht nach Einbauanleitung des Herstellers auf der Solaraufständerung der Vorpos. einbauen.
06.__.0005
Modulendklemmenset 30-50
240,00
St
06.__.0006 Windverbandset für Optigrün-Solar Windverbandset zur Herstellung eines statischen Verbundes. Bestehend aus 2 Stück Flachband aus Aluminium 2500x40x2 mm und 4 Stück Bohrschrauben aus Edelstahl. Anzahl: 1 Stk./Reihe Liefern und fachgerecht nach Einbauanleitung des Herstellers an der Solaraufständerung der Vorpos. anbringen.
06.__.0006
Windverbandset für Optigrün-Solar
60,00
St
07 Einbauteile Entwässerung
07
Einbauteile Entwässerung
Hinweis Entwässerung Fallrohre Die Montage der Fallrohre innerhalb des Fassadenaufbaues erfolgt durch den AN-Dachabdichtung. Montgeablauf Fallrohre: Der Einbau der Fallrohre im Bereich der Fassade erfolgt zeitlich versetzt in gesondertem Arbeitsgang in Terminabsprache mit dem Fassdenbauer. Für die verbindliche Eintragung der Befestigungspunkte in die Fassadenplanung, muss die genaue Lage rechtzeitig mit der Fassadenbaufirma abgestimmt werden Vor Montagebeginn der Fassade sind die Befestigungspunkte für die Fallrohre durch den AN zu montieren. Einbindung in Abdichtungsebenen Die Leistung beinhaltet grundsätzlich Lieferung und Einbau inkl. fachgerechtem, luft- und wasserdichtem Anschluss der Dampfsperre inkl. erforderlichem Voranstrich, Erstellung der passenden Aussparung in der Dämmlage sowie fachgerechtem Andichten an die jeweilige Flächenabdichtung; ebenfalls gültig für Eindichtarbeiten in den Attikabereichen
Hinweis Entwässerung
07.__.0001 Attikaablauf Hauptentwässerung 70 Attikaablauf, mit geringer Einbautiefe, Distant flache Ausführung ohne Aufkantung, für Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 5,0 l/s bei 35 mm Wasserhöhe auf dem Dach, mit Klemmflansch, als Los- und Festflanschkonstruktion, ohne Aufkantung für Bitumen- und Kunststoff-Abdichtungsbahnen, Eingrifftiefe 55 mm, mit Haube aus Edelstahl mit Siebeinheit, nach DIN EN 1253, aus Edelstahl, Leistungsnachweis mit normgerechtem Prüfsystem mit 4,2m nicht belüfteter Fallleitung gemäß Systemdatenblatt, Ablauf aus Edelstahl, DN 70 HxBxL: 190 x 270 x 935 mm einschl sämtlicher Arbeiten an der Dachkonstruktion; Einbauteil aussparen, setzen, ein-, anpassen und einbinden aller Schichten der Dachkonstruktion z.b. LORO-X RAINSTAR, Serie 89 oder gleichwertig
07.__.0001
Attikaablauf Hauptentwässerung 70
4,00
St
07.__.0002 Attikaablauf Notentwässerung 70 Attikaablauf, mit geringer Einbautiefe, Distant flache Ausführung ohne Aufkantung für Notentwässerung mit Freispiegelströmung, aus Edelstahl, DN 70, mit Klemmflansch, als Los- und Festflanschkonstruktion, für Bitumen- und Kunststoff- Abdichtungsbahnen, Eingrifftiefe 55 mm, mit Haube aus Edelstahl mit Siebeinheit, nach DIN EN 1253, Ablussleistung 8,2 l/s bei 75 mm Wasserhöhe auf dem Dach gemäß Systemdatenblatt mit 4,2m nicht belüfteter Fallleitung, Abflussleistung 3,5 l/s bei 75 mm Wasserhöhe auf dem Dach gemäß Systemdatenblatt als Speier DN 70 HxBxL: 190 x 270 x 935 mm einschl sämtlicher Arbeiten an der Dachkonstruktion; Einbauteil aussparen, setzen, ein-, anpassen und einbinden aller Schichten der Dachkonstruktion; WD in der Attika sind hohlraumfrei mit MIWO auszudämmen z.b. LORO-X RAINSTAR, Serei 89 oder gleichwertig
07.__.0002
Attikaablauf Notentwässerung 70
17,00
St
07.__.0003 Attikaablauf Notentwässerung 70 Trapezblechdach Attikaablauf auf Trapezblechdach einschl. sämtlicher zus. Arbeiten im Bereich der gedämmten Blechattika; sämltiche Leistugnen für Durchführung des Speiers in allen Schichten bzw. ergänzende Wärmedämmungen sind in den EP einzukalkulieren
07.__.0003
Attikaablauf Notentwässerung 70 Trapezblechdach
W
5,00
St
07.__.0004 Retentionsdrehschieber Retentionsdrehschieber, Retentionsabflussmenge muss eingestellt und fixiert werden, passend für Attika-Ablaufkörper DN 50 bis DN 100 und Flachdach-Ablaufkörper; aus Edelstahl HxBxL: 180 x 235 x 206 mm einschl sämtlicher Arbeiten an der Dachkonstruktion; Einbauteil aussparen, setzen, ein-, anpassen und einbinden aller Schichten der Dachkonstruktion z.b. LORO X oder gleichwertig
07.__.0004
Retentionsdrehschieber
33,00
St
07.__.0005 Schiebeflansch mit Anschlussmanschette Schiebeflansch mit Anschlussmanschette, aus Stahl, feuerverzinkt, für Dampfsperre aus Bitumen- Abdichtungsbahnen DN 70 HxBxL: 320 x 320 x 55 mm einschl sämtlicher Arbeiten an der Dachkonstruktion; Einbauteil aussparen, setzen, ein-, anpassen und einbinden aller Schichten der Dachkonstruktion z.B. LORO oder gleichwertig
07.__.0005
Schiebeflansch mit Anschlussmanschette
33,00
St
07.__.0006 Speierrohr Speierrohr, aus Stahl, feuerverzinkt, nach DIN EN 1123 mit erhöhtem Qualitätsstandard, mit 2-Kammern- Steckmuffenverbindung (1 Muffe), langlebige Innenbeschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination, Farbton: Rotbraun, DN 70 HxBxL: 84 x 84 x bis ca. 400mm allseitig schwarz beschichtet z.b. Loro X oder gleichwertig
07.__.0006
Speierrohr
26,00
St
07.__.0007 Dichtelement aus Elastomer Dichtelement aus Elastomer, für Steckmuffenverbindung, DN 70 HxBxL: 86 x 86 x 23 mm z.b. LORO X oder gleichwertig
07.__.0007
Dichtelement aus Elastomer
33,00
St
07.__.0008 Flachdachablauf DN 100, Hauptentwässerung Flachdachablauf, zweiteilig mit Wärmedämmung, Auslauf senkrecht, für Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 6,5 l/s bei 35 mm Wasserhöhe auf dem Dach, mit Klemmflansch als Los- und Festflanschkonstruktion inklusive Kompressionsdichtungen, für Bitumen- und Kunststoff- Abdichtungsbahnen, Haube aus Edelstahl, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, Leistungsnachweis mit normgerechtem Prüfsystem mit 4,2m nicht belüfteter Fallleitung gemäß Datenblatt, aus Edelstahl, DN 100 Gewicht: 7.5 kg Außenmaß: H 300mm x B: 300mm x L: 423mm
07.__.0008
Flachdachablauf DN 100, Hauptentwässerung
4,00
St
07.__.0009 Kontrollschacht universal begehbar 400 x 400 x 250 mm Kontrollschacht universal begehbar 400 x 400 x 250 mm, passend zu vorstehendem Flachdachablauf, bestehend aus Grundkörper und eingelegtem Gitterrost Nennweite: Außenmaße (HxBxL): 250 x 460 x 460 mm Gewicht: 5,20 Kg Material und Farbe: Edelstahl, Silber
07.__.0009
Kontrollschacht universal begehbar 400 x 400 x 250 mm
4,00
St
07.__.0010 Flachdachablauf DN 100, Notentwässerung Flachdachablauf, zweiteilig mit Wärmedämmung, Auslauf senkrecht, für Notentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 9,0 l/s bei 75 mm Wasserhöhe auf dem Dach, mit Klemmflansch als Los- und Festflanschkonstruktion inklusive Kompressionsdichtungen, für Bitumen- und Kunststoff- Abdichtungsbahnen, Haube aus Edelstahl, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, Leistungsnachweis mit normgerechtem Prüfsystem mit 4,2m nicht belüfteter Fallleitung gemäß Datenblatt, aus Edelstahl, DN 100 Gewicht: 7.1 kg Außenmaß: H 300mm x B: 300mm x L: 423mm
07.__.0010
Flachdachablauf DN 100, Notentwässerung
4,00
St
07.__.0011 Kontrollschacht universal begehbar 400 x 400 x 250 mm Kontrollschacht universal begehbar 400 x 400 x 250 mm, passend zu vorstehendem Flachdachablauf, bestehend aus Grundkörper und eingelegtem Gitterrost Nennweite: Außenmaße (HxBxL): 250 x 460 x 460 mm Gewicht: 5,20 Kg Material und Farbe: Edelstahl, Silber
07.__.0011
Kontrollschacht universal begehbar 400 x 400 x 250 mm
4,00
St
07.__.0012 Ablauf senkrecht 100 Trapezblechdach Montage auf Trapezblechdach
07.__.0012
Ablauf senkrecht 100 Trapezblechdach
W
3,00
St
FALLROHRE
FALLROHRE
07.__.0013 Entwässerungsleitung Stahl verzinkt DN 70 Entwässerungsleitung an Einbauteile DN 70, bestehend aus - Stahlabflussrohr nach DIN EN 1123, DN 70, aus Stahl feuerverzinkt - mit 2-Kammern-Steckmuffenverbindung, rückstausicher aus Stahl - Baustoffklasse A1 - mit Innenbeschichtung gem. DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination - mit Rohrschellen an STB- Wand in Dämmebene der Vorhangfassade montieren, Befestigung thermisch getrennt, - inkl. der erforderlichen Dichtelemente, Muffenverbindungen, Rohr- und Sicherungsschellen, Befestigungsmittel nichtrostend, Gleit- und Abdichtungsmittel für Montage. - Einzellänge: bis max. 85 cm
07.__.0013
Entwässerungsleitung Stahl verzinkt DN 70
60,00
m
07.__.0014 Entwässerungsleitung Stahl verzinkt DN 100 DN 100 Einschl. Übergang an DN 70 Attikagullyelemente
07.__.0014
Entwässerungsleitung Stahl verzinkt DN 100
W
15,00
m
07.__.0015 Rohrbogen 70 - 85Grad Rohrbogen für Regenfallrohr, aus verzinktem Stahl, DN 70 Krümmung 85 Grad, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr '1. - systemkonform mit davor beschriebenem Regenfallrohr - Rohr mit engem Radius'.
07.__.0015
Rohrbogen 70 - 85Grad
8,00
St
07.__.0016 Rohrbogen 100 - 85Grad DN 100
07.__.0016
Rohrbogen 100 - 85Grad
W
8,00
St
07.__.0017 Putzstücke Stahl verz. DN 50-70 Putzstücke Stahl verzinkt, im System zu davor beschriebenen Entwässerungsleitungen; nach Angabe der Lage durch die Fachplaning in Fallrohr einpassen. - DN 50-70 - Reinigungsöffnung eckig
07.__.0017
Putzstücke Stahl verz. DN 50-70
4,00
St
PROVISORISCHE ENTWÄSSERUNG
PROVISORISCHE ENTWÄSSERUNG
07.__.0018 Deckenaussparung provisorisch eindichten >0,5x0,5 m Provisorisches Eindichten der Deckenaussparungen während der Bauphase - Abmessungen über 0,50x0,50 m - 1,20x1,20m - Abdeckung mit durchsturzsicherer Holzwerkstoffplatte, lagegesichert - Abdichtung mit Bitumen-Schweißbahn - einschl. Rückbau und Entsorgung
07.__.0018
Deckenaussparung provisorisch eindichten >0,5x0,5 m
10,00
St
07.__.0019 Provisorische Attikaabläufe DN 70-100 liefern und montieren bestehend aus - KG- oder Aluminiumrohr, DN 70 -100, Länge ca. 2,0 m - 1 St. 90°-Bogen außenseitig zum Übergang an Fallrohrprovisorium - Provisorium Eindichten am Attikawinkel - einschl. sturmsichere Befestigung - einschl. Rückbau nach Gebrauch und bestimmungsgemäßer Entsorgung
07.__.0019
Provisorische Attikaabläufe DN 70-100
10,00
St
07.__.0020 Provisorisches Fallrohr DN 100 liefern und montieren bestehend aus - PVC-Wellrohr ungelocht, DN 100 - in allen Längen einschl. Längsverbinder - einschl. Anschluss an provisorische oder fertige Attikaabläufe - einschl. sturmsichere Befestigung am Gebäude bzw.Fassadengerüst - einschl. Vorhaltung von ca. 3 Monaten - einschl. Rückbau nach Gebrauch und bestimmungsgemäßer Entsorgung - Auf- und Rückbau in Teilabschnitten über 10-25 m
07.__.0020
Provisorisches Fallrohr DN 100
80,00
m
08 Einbauteile Dachausstiege/ Oberlichter
08
Einbauteile Dachausstiege/ Oberlichter
08.__.0001 Prov. Verschluss DD mit Abdichtung Die Rohbetonaussparungen/ -aufkantungen sind mit geeignetem durchsturzsicherem Material abzudecken (Nutzlast 5KN/m2) und mit bituminöser Abdichtung provisorisch zu verschließen. Die Maßnahme ist als Vorabmaßnahme vor der Ausführung der eigentlichen Arbeiten einzurechnen. Zus. erforderliche Aufwendungen wie zusätzliche Anfahrt etc. sind in den EP einzukalkulieren. Rückbau und Entsorgung zum Zeitpunkt der eigentlichen Arbeiten sind in den EP einzurechnen. Die Ausführung erfolgt mind. 3 Monate vor Ausführung der eigentlichen Leistungen. Ausreichend Überstand der DD mit Befestigung (unverrutschbar) ist in den EP einzurechnen Abrechnung erfolgt über Planmaße Größe der Aussparung
08.__.0001
Prov. Verschluss DD mit Abdichtung
30,00
m2
DACHAUSSTIEGE
DACHAUSSTIEGE
08.__.0002 Dachausstieg Dachausstieg als Einbauelement liefern und montieren Bestellgröße ca. 100 x 150 cm betehend aus Aluminium in Sandwichbauweise mit innenliegender 40 mm Wärmedämmung, Un-Wert = 0,85 W/m²K gemäß DIN EN ISO 6946, bewertetes Schalldämmaß nach DIN 52210: Rw = 34 dB, "durchsturzsicher" gemäß Zertifikat IFA 2404117 nach GS-BAU 18:2020, umlaufendes Doppeldichtungssystem zwischen dem Einfass- rahmen und dem Aufsetzkranz, bestehend aus einer coextru- dierenden Dichtlamelle sowie einer EPDM-Schlauchdichtung, Scharnierseite: "Solo an der langen Seite" außen: Alu natur innen : Alu natur - Dachausstiegs-Set mit verstärkten Tandem-Gasdruckfedern, werkseitig in beschriebene Einheit vormontiert, inkl. abschließbarem Handgriff - Metall-Aufsetzkranz, mit oberem AK-Abschluss aus Hart-PVC-Mehrkammerdämm- konstruktion für optimale Wärmedämmung und Wärmebrückenfreiheit nach EnEV 2014/2016 und Auflagefläche für Dachanschlussbahnen inkl. Anschlussschiene zur mechanischen Fixierung, AK-Dämmung mit 60mm hochwertiger Mineralwolledämmung (Baustoffklasse A1), AK-Höhe 60cm, Farbbeschichtung innen: RAL 9002 (standard) - Leiterhaltung, Einbauseite rechts (v.Öffnerseite außen betrachtet) für Leiter ohne Handlauf-Auszug z.B. JET-Wärmedämm-Verbund-Dunkelklappe Typ Alu-WD40-VDK, Dachausstiegs-Set Typ DA-TGV, Metall-Aufsetzkranz, Typ ISO-THERM-AK, oder gleichwertig
08.__.0002
Dachausstieg
1,00
St
08.__.0003 Aluschiebeleiter Aluschiebeleiter in Ausstieg liefern und montieren - Alu-Schiebeleiter, zweiteilig (2 x 8 Sprossen), Holme und Sprossen aus Strangpressprofil in ergonomischer Form und mit erhöhter Rutschfestigkeit, Klappfüße mit großer Auflagefläche und hoher Standfestigkeit, großzügige Leiterbreite von 300 mm Länge eingefahren = 2,50 m Länge ausgefahren = 3,90 m Breite oben / unten = 355 / 425 mm - inkl. Einhänghaken rund - für Wandmontage zur Aufbewahrung der Leiter im senkrechten Zustand (bitte Leiterlänge beachten) - zum Abschließen der Leiter an der Wand mittels bauseitigem Vorhängeschloß; als Schutz vor unbefugtem Benutzen
08.__.0003
Aluschiebeleiter
1,00
St
08.__.0004 Zulage Anarbeiten Dachkonstruktion Zulage zu Pos. 3020.08.2 für Aussparung, Anarbeiten und Hochzug der vorbeschriebenen Dachkonstruktion in allen Konstruktionsschichten als pauschale u.a. Dampfbremse, Dämmschicht, Dachabdichtung und Vegetations- bzw. Kiesschicht Die Abdichtungslagen sind gemäß Herstellerrichtlinien und regeln der Technik hochzuführen und mittels Klemmleiste fachgerechtg zu befestigen. Mehraufwendungen Wechsel der UK (Trapezblech zu Auswechslung aus StahlUK) sind vollumfänglich einzukalkulieren.
08.__.0004
Zulage Anarbeiten Dachkonstruktion
1,00
St
RWA Allgemeine Anforderungen: Uw kleiner 1,2 W(m2K) Rw = 22dB
RWA
08.__.0005 Lüftbare Lichtkuppeleinheit als RWA Lichtkuppelelement als Einbauelement liefern und montieren Bestellgröße 120 x 120 cm Schallschutzlichtkuppel, für erhöhten Schallschutz- und Durchsturzsicherheit, gewölbte Ausführung, aus zweischaligem hochwertigen UV- stabilen Kunststoff, Verglasung außen opal, und einer innen- liegenden 8mm VSG 8 - Scheibe mit 1,52 mm PVB klar (P4A), bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 36 dB (gilt für die Lichtkuppelschale) permanent "Durchsturzsicher" im geschlossenen Zustand, bzw. in Lüftungsfunktion bis 300mm Lüftungshub gem. Prüfbericht Nr. B 18 1412.4 des MPA, Darmstadt auf Grundlage der DIN 18008-6: 2018-02 zur Erfüllung der rechtlichen Forderungen aus ArbSchG, ArbStättV, BauStellV nach DIN 4426: 2017-01, ASR A2.1, DGUV-Vorschrift 38 und DGUV-Regel 101-054, ballwurfsicher (von innen) nach DIN 18032-3 (ohne Nachweis) - Stufen-Lüfterrahmen aus PVC (AK) mit PE-Dichtung und VA- Scharnieren - Metall-Aufsetzkranz, mit oberem AK-Abschluss aus Hart-PVC-Mehrkammerdämm- konstruktion für optimale Wärmedämmung und Wärmebrücken- freiheit nach EnEV 2014/2016 und Auflagefläche für Dachan- schlussbahnen inkl. Optimal-Anschlussschiene (Typ E) zur mechanischen Fixierung, AK-Dämmung mit 60mm hochwertiger Mineralwolledämmung (Baustoffklasse A1), Typ "S", AK-Höhe 60cm, Farbbeschichtung innen: RAL 9002 (standard) Gesamt-Urc-Wert gem. DIN EN 1873: 1,1 W/m²K einschl. Kettenantrieb Hub 500 mm, Hubkraft 600N, Zugkraft 300N Versorgungsspannung 24VDC, Leistungsaufnahme 2A mit integrierter elektronischer Lastabschaltung und Synchronisations- und Reversierungsfunktion. Gehäuse: Aluminium, eloxiert, Maße: 80x54x645mm (HxBxL) Schutzart: IP 54, 5m Silikon-Anschlusskabel in grau Laufzeit ca. 54s, Betriebstemperatur: -5°C bis + 74°C inkl. Flügelbock - Konsole zur Montage des Antriebes in eine Lichtkuppel, Glaspyramide, -walm oder Skysight - werkseitige Montage des Kettenantriebs in die Lichtkuppeleinheit (ohne Elektro-Montage) der Kettenantrieb wird inkl. Konsole geliefert und werk- seitig eingebaut z.B. Valux JET-TOP90-Schall Lichtkuppel mit JET-Metall-Aufsetzkranz, Typ ISO-THERM-AK oder gleichwertig
08.__.0005
Lüftbare Lichtkuppeleinheit als RWA
2,00
St
08.__.0006 RWA Zentrale Lichtkuppel RWA-Motorzentrale 1 RWA-Gruppe - 1 Lüftungslinie, Zentrale in Kompaktbauweise Ausführung im Aufputz Gehäuse in RAL 9016 mit Schloss, inkl. Notstromversorgung Akku 2x12 V /3,4 Ah für 72 Std. Leitungsüberwachte RWA-Taster, Rauchmelder, Motorkreis Störungsanzeige über Diagnose LED´s Konfiguration über DIP-Schalter für VdS Nachtriggerung bei Alarm Sprinkler Fkt., Zeitlüftung, Spaltlüftung, Zu beim Netzausfall Ansteuerung von elek. Fernauslösung bei NAK Anschlussmöglichkeiten: 1 RWA-BUS-Taster plus, 4 RWA-BUS-Taster, 10 automatische Melder, beliebig viele Lüftungstaster ohne Anzeige, 1 Wind-/Regen-Sensor Auslösung durch BMA über potentialfreien Kontakt, Solid-State Ausgänge für Alarm und Störung; max. Belastung: 30V/150mA Gehäusemaße: BxHxT=283x224x85 mm, Gewicht: 4 kg, Schutzart: IP 30, Zertifiziert nach DIN EN 12101-10 und ISO 21927-9 -EMPTY- Zusätzlich im Lieferumfang enthalten : für RWA-Zentralen WSC 104, 6xM20/ 1xPG16 1 Stk - RWA-Taster Mit Anschlussmöglichkeit für Lüftungstaster und 10 Stück Rauchmelder. Für Motorbuszentrale WSC 104 im orangenen AP-Kunststoffgehäuse. Funktionen: RWA "AUF" und "ZU" optische Alarm-, Störungs- und Betriebsanzeige über LED´s akustische Alarm- und Störungsmeldung über Signalgeber. Mit Schlagscheibe und 1 Schlüssel. BxHxT: 125x125x36mm 1 Stk - RWA-Taster 3 Adern-Datenbus RWA-Taster im abschliebaren AP Kunststoffgehäuse mit Schlagscheibe u. 1x Schlüssel Gehäuseausführung nach DIN/EN54 bzw. DIN 14655 und EN 12101-10 und prEN12101-9 in orange Funktion: RWA AUF/ZU, optische Alarm-, Störungs-, und Betriebsanzeige LEDs und akustische Alarm- und Störungsmeldung über Signalgeber Abmessungen (BxHxT): 125 x 125 x 36mm 1 Stk - Rauchmelder (Anerkennungs-Nr. G 200017) Lichtoptischer Rauchmelder 24 Volt, Ruhestrom 0,1 mA, Schutzart IP 42, incl. Montagesockel, Farbe weiß z.b. Fab. Velux Typ WSC 104, 24V, 4A oder gleichwertig
08.__.0006
RWA Zentrale Lichtkuppel
2,00
St
08.__.0007 Dachausstieg als RWA Dachaussteig als Einbauelement liefern und montieren Bestellgröße 120 x 120 cm - Ausführung "Dachausstieg elektromotorisch" mit 24V/48V- Tandemantrieb, Öffnungssystem bestehend aus zwei seitlich angeordneten, verdeckten Hochleistungsspindelantrieben für einen Öffnungswinkel von ca. 90°, Laufstrom: 24V DC/5A oder 48V DC/2,5A (max. Restwelligkeit 2Vss) - Schallschutzlichtkuppel, für erhöhten Schallschutz- und Durchsturzsicherheit, gewölbte Ausführung, aus zweischaligem hochwertigen UV- stabilen Kunststoff, Verglasung außen opal, und einer innen- liegenden 8mm VSG 8 - Scheibe mit 1,52 mm PVB klar (P4A), bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 36 dB (gilt für die Lichtkuppelschale) permanent "Durchsturzsicher" im geschlossenen Zustand, bzw. in Lüftungsfunktion bis 300mm Lüftungshub gem. Prüfbericht Nr. B 18 1412.4 des MPA, Darmstadt auf Grundlage der DIN 18008-6: 2018-02 zur Erfüllung der rechtlichen Forderungen aus ArbSchG, ArbStättV, BauStellV nach DIN 4426: 2017-01, ASR A2.1, DGUV-Vorschrift 38 und DGUV-Regel 101-054, ballwurfsicher (von innen) nach DIN 18032-3 (ohne Nachweis) - NRWG-Stufen-Lüfterrahmen aus PVC mit PE-Dichtung und VA-Scharnieren, "Tandem" - Metall-Aufsetzkranz, steil (ULW=OLW) verstärkt und vorbereitet mit elektromotorischem Dachaustiegsbeschlag, mit oberem AK-Abschluss aus Hart-PVC-Mehrkammerdämm- konstruktion für optimale Wärmedämmung und Wärmebrücken- freiheit nach EnEV 2014 (2016) und Auflagefläche für Dachan- schlussbahnen inkl. E-Anschlussschiene zur mechanischen Fixierung, AK-Dämmung mit 90mm hochwertiger Mineralwolledämmung (Baustoffklasse A1). AK-Höhe 60cm, Farbbeschichtung innen: RAL 9002 (standard) - Leiterhaltung, Öffnerseite für Leiter ohne Handlauf-Auszug - Zulage für verdeckte Kabelführung (seitlicher 24V/48V-Dachausstieg) z.B. Velux, JET-TOP90-Schall Lichtkuppel, STEIL-AK mit Typ ISO-THERM-AK oder gleichwertig
08.__.0007
Dachausstieg als RWA
1,00
St
08.__.0008 RWA Zentrale Dachausstieg Rauch-und Wärmeabzugszentrale geprüft nach EN12101-T10u.prEN 12101-9 in Kompaktbauweise als Mehrgruppenanlage vorbereitet zur Ansteuerung von 24V MotorLink-Antrieben mit einer Gesamt-Strombelastung bis 10A Master/Slave Verknüpfung mehrerer Steuerungen möglich Anschluss von RWA-Taster mit 3 Adertechnik optionale Möglichkeit der einfachen Einbindung in die Gebäudeleittechnik über KNX, BACnet IP, BACnet MSTP zur Lüftungsansteuerung oder Statusabfrage. Funktionsmerkmale: -für RWA- und tägliche Lüftung -2 RWA-Gruppen / 2 Lüftungsgruppen -2 Motorausgänge 1x10A Gesamtstrom oder 2x5xAmp (max.10A) -Konfiguration über Touchpanel zur freien Programmierung -direkter Anschluss von Rauchmeldern und Lüftungstaster an RWA-Bedienstelle möglich -Automatische Erkennung von RWA-Gruppen -Automatische Hubbegrenzung von Flügeln und Klappen während der Lüftungsfunktion ohne Zusatzmodule -BMA-Auslösung durch potenzialfreien Kontakt ohne Zusatzmodule möglich -zwei unterschiedliche Fensterantriebsgeschwindigkeiten abhängig vom Antriebstyp Anschluß-u. Einstellmöglichkeiten/Funktionen -max.5 RWA-Taster je Linie, davon 1x mit RM-Anschluß - mit 3,5 Zoll Touchpanel zur freien Programmierung -Fenster schließen bei Netzausfall -Totmann-Steuerung "ZU" (nur Lüftung) -Totmann-Steuerung "AUF" (nur Lüftung) -Störung = Alarm, RWA öffnet -VdS Nachtriggerung bei Alarm gemäß VdS 2581 möglich -2 Motorlinien -Motoranschlussklemmen: Litze max. 6mm², Volldraht max. 10mm²; -2 Eingänge für Lüftungstaster -2 Eingänge für RWA-Bedienstellen -1 Eingang für Rauchmelder -1 Eingang für 24V/48V -1 Ausgang für Weiterleitung einer Störungsmeldung -2 Ausgänge die frei zugeordnet werden können -Eingang für Wind-/Regensensor -Anschluss für USB Geräte. Technische Daten: Betriebsspannung: 230V AC (±10%) / 50 Hz / 300W Ausgangsspannung: 24VDC (±15%) (max. 27,6V DC) Ausgangsstrom: max.10A Arbeitstemperatur: -5°C bis +40°C, max. 95 % relative Feuchtigkeit (nicht kondensierend) Abmessungen (BxHxT): 400 x 300 x 120 Material: AP-Stahlblechgehäuse Farbe: Grau, RAL 7035 Schutzart: IP 54 (Nur mit Kabelverschraubungen !) Kabeleinführung von oben Lieferumfang : 2x Notstromakkus a.7Ah (ohne Kabelverschraubungen) z.B. Velux WSC 310P 0202 oder gleichwertig
08.__.0008
RWA Zentrale Dachausstieg
1,00
St
08.__.0009 RWA-Taster RWA-Taster Mit Anschlussmöglichkeit für Lüftungstaster und 10 Stück Rauchmelder. Für Motorbuszentrale WSC 104 im orangenen AP-Kunststoffgehäuse. Funktionen: RWA "AUF" und "ZU" optische Alarm-, Störungs- und Betriebsanzeige über LED´s akustische Alarm- und Störungsmeldung über Signalgeber. Mit Schlagscheibe und 1 Schlüssel. BxHxT: 125x125x36mm z.B. Velux PLUS WSC 104 oder gleichwertig
08.__.0009
RWA-Taster
2,00
St
08.__.0010 Rauchmelder Rauchmelder Lichtoptischer Rauchmelder 24 Volt, Ruhestrom 0,1 mA, Schutzart IP 42, incl. Montagesockel, Farbe weiß z.B. Velux Typ WSA 300 61
08.__.0010
Rauchmelder
1,00
St
08.__.0011 Aluschiebeleiter - Alu-Schiebeleiter, zweiteilig (2 x 10 Sprossen), Holme und Sprossen aus Strangpressprofil in ergonomischer Form und mit erhöhter Rutschfestigkeit, Klappfüße mit großer Auflagefläche und hoher Standfestigkeit, großzügige Leiterbreite von 300 mm Länge eingefahren = 3,05 m Länge ausgefahren = 5,00 m Breite oben / unten = 355 / 425 mm - inkl. Einhänghaken rund - für Wandmontage zur Aufbewahrung der Leiter im senkrechten Zustand (bitte Leiterlänge beachten) - zum Abschließen der Leiter an der Wand mittels bauseitigem Vorhängeschloß; als Schutz vor unbefugtem Benutzen z.B. Velux Typ 6046 oder gleichwertig
08.__.0011
Aluschiebeleiter
1,00
St
08.__.0012 Zulage Anarbeiten Dachkonstruktion Zulage zu Pos. RWA Lichtkuppel und Dachausstieg für Aussparung, Anarbeiten und Hochzug der vorbeschriebenen Dachkonstruktion in allen Konstruktionsschichten als pauschale u.a. Dampfbremse, Dämmschicht, Dachabdichtung und Vegetations- bzw. Kiesschicht Die Abdichtungslagen sind gemäß Herstellerrichtlinien und Regeln der Technik hochzuführen und mittels Klemmleiste fachgerechtg zu befestigen.
08.__.0012
Zulage Anarbeiten Dachkonstruktion
3,00
St
LICHTBÄNDER 1.OG LICHTBÄNDER 1.OG
LICHTBÄNDER 1.OG
08.__.0013 Lichtband ca. 2,5 x 5,0m festverglast Lieferung und Montage eines Lichtband als Komplettsystem mit werksseitig vorgefertigten Produkten. Das Lichtband enthält alle erforderlichen Einzel-Komponenten zur Fertigstellung: Profile, Verglasung, Befestigungsmaterialien, Randanschlüsse und Außenabdeckung. Die technischen Daten für die Leistung des Lichtbandes müssen vom planungsverantwortlichen genehmigt werden. Gesamtkonstruktion in REI30 Uw = 1,4 W(m2K), g = 0,4 Das Komplettsystem ist inkl. Lieferung und Montage einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Bedarfsmaterialien, wenn in den Einzelpositionen nicht gesondert vermerkt, zu kalkulieren. Der für die Montage des Lichtbandes notwendige Kran inklusive sonstiger Hebewerkzeuge (z.B. Vakuum-Glassauger) ist in die einzelnen Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Bestehende Bauteile sind gegen Beschädigung mit geeigneten Mitteln zu schützen. Neigung des Lichtband = 7° (± 2°) Gesamtanzahl der Elemente: 5 Stk Lichtes Rohbaumaß ca.: 2,5 x 5,0 m Gesamtabmessungen des Elements Draufsicht ca. 3,3 x 5,8 m Das Produkt muss der Norm EN 14351-1:2006+A1:2010 Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1 entsprechen (außer Blindpaneele). Werksseitig vorgefertigte, festverglaste Fensterelemente gemäß den beschriebenen Eigenschaften, inklusive der notwendigen vorgefertigten Verblechungen zum Anschluss an Anschlussbereiche auf bauseitiger Unterkonstruktion. Funktionen Reparatur- und Wartungsarbeiten müssen komplett von außen erfolgen können. Alle Fensterelemente müssen für die Montage eines Sonnenschutzes vorbereitet sein, d.h. die Fensterelemente müssen vom oberen Profil bis zum unteren Profil mit einer verdeckt liegenden, nicht sichtbaren Leitung inkl. Steckverbindungen ausgestattet werden Material und Farben Profil mit einer inneren Ansichtsbreite (Stoß von zwei Elementen) von ca. 57 mm (± 2 mm), linearer Ausdehnungskoeffizient: max. 6,0 (10-6 m/mK), Profil Innenfarbe: Reinweiß (RAL 9010). Außenseitige Abdeckungen aus stranggepresstem Aluminium, mind. 1,5 mm stark, Breite: ca. 93mm (± 5mm), mit kratzfester Pulverbeschichtung, Außenfarbe: Granitgrau. Weitestgehend vorgefertigte Verblechungen, angepasst an die spezifischen Größen der Fensterelemente. Aluminiummaterial mind. 1 mm Stärke, pulverbeschichtet, Farbe des Eindeckrahmens außen: Verkehrsgrau. Glas Anzahl Fensterelemente mit diesem Verglasungstyp: 5 Glasbeschreibung: 2-Scheiben Isolierverglasung, feuerhemmend REI30 Wärmedurchgangskoeffizient Glas: Ug ≤ 1,00 W/m²K Gesamtenergiedurchlassgrad: g = 40 %  (± 2%) Lichttransmissionsgrad: τV ≥ 65 % UV-Transmissionsgrad: τUV ≤  % Schalldämmmaß Verglasung: Rw (C,Ctr): ≥ - dB Feuerhemmende Fensterelemente 3St wie folgt: Abmessung: ca. 1000 x 2000 mm, Verglasung: 2-Scheiben Isolierverglasung, feuerhemmend REI30, Sonnenschutz-Rollos: keine Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters gemäß EN 14351-1: Uw ≤ 1.4 W/m²K Schalldämmwert Gesamt Rw (C,Ctr): ≥ - dB Widerstandsfähigkeit gegen Windlast nach EN 12210 ≥ Klasse C5 Schlagregendichtheit nach EN 12208: ≥ E1200 Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207: Klasse 4 Brandverhalten nach EN 13501-1 + A1: mind. Klasse B, s1-d2 Verhalten bei Beanspruchung durch Feuer von außen nach EN 13501-5 + A1:2009: ≥ BROOF(t1) ; BROOF(t4) 2ST wie folgt: Abmessung: ca. 900 x 2000 mm, Verglasung: 2-Scheiben Isolierverglasung, feuerhemmend REI30, Sonnenschutz-Rollos: keine Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters gemäß EN 14351-1: Uw ≤ 1.4 W/m²K Schalldämmwert Gesamt Rw (C,Ctr): ≥ - dB Widerstandsfähigkeit gegen Windlast nach EN 12210 ≥ Klasse C5 Schlagregendichtheit nach EN 12208: ≥ E1200 Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207: Klasse 4 Brandverhalten nach EN 13501-1 + A1: mind. Klasse B, s1-d2 Verhalten bei Beanspruchung durch Feuer von außen nach EN 13501-5 + A1:2009: ≥ BROOF(t1) ; BROOF(t4) Verblechung Vollständiges Set, bestehend aus Abdeckungen und Verblechung, mit erforderlicher UK Vollholz für Anschluss aufgehende Dämmungen (b ca. 150mm) vorgefertigt für jede spezifische Elementgröße. Der Eindeckrahmen deckt Betonaufkantung und aufgehende Dämmung/ Abdichtungen vollständig ab. Alle Komponenten müssen einbaufertig angeliefert werden, sodass keine Anpassungen auf der Baustelle erforderlich sind Dampfsperren Anschluss System-Dampfsperr-Anschlussstreifen zur Vermeidung von Kondensatbildung in der Dachkonstruktion. Als Anschluss an die Dampfsperre des Gebäudes. Abwicklung bis ca. 250 mm, mm. Inklusive EPDM-Klemmprofil zur sicheren Verbindung mit den Elementen. Material: Polyethylen (PE-LD) 150 µm. Montage auf Beton-Unterkonstruktion (Aufkantung bauseits) ggf. mit oberseitigem Stahlprofil zur Aufnahme der Fensterelemente, an den Längskanten der Unterkonstruktion, nach den geometrischen Vorgaben vom Hersteller. Giebelseiten in Neigung zur Konstruktion verlaufend. Lichtes Rohbaumaß RBM = ca. 2,0 x 5,0 m Inkl. geeignetes Stahlprofil zur Aufnahme der Fensterelemente. Befestigung nach statischen Erfordernissen. Inkl. umlaufende Andichtung der Unterkonstruktion an die Dachdeckung. Abstimmungsgespräche mit Planern und Folgegewerken sind einzukalkulieren Wärmedämmung Lieferung und fachgerechter Einbau von Wärmedämmung in den Trauf-, First-, und Ortgangbereichen zwischen der Unterkonstruktion und der Verblechung. Die zu verwendende Dämmung besteht aus einer Mineralfaser mit der Baustoffklasse A1 und einem WLG von max. 035. Wärmedämmung mit einer Dicke von 120-140mm benötigt Die Wärmedämmung ist gegen Baufeuchte und aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen. Eine Abstimmung mit den Folgegewerken ist einzukalkulieren. Insbesondere beim Anschluss der dampfdichten Ebene. Installation Dämmung, Eindeckrahmen und ggfs. Windableitwände sind gemäß der Richtlinien des Herstellers zu montieren. Anpassungen von Verblechungen und ggfs. Windableitwänden auf der Baustelle sind nicht zulässig. Die Dämmung kann bauseits angepasst werden. Die elektrische Verdrahtung der Fensterelemente, ggfs. des Rollladens und der Dampfsperre muss während der Montage der Fensterelemente oder direkt im Anschluss erfolgen. Abweichungen von den obigen Angaben sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Bauleitung und gemäß den Herstellerrichtlinien zulässig. z.B. Velux Skylights oder gleichwertig
08.__.0013
Lichtband ca. 2,5 x 5,0m festverglast
1,00
08.__.0014 Lichtband ca. 2,5 x 5,0m mit RWA Oberlicht mit 2 Einbau RWA Lüftungs-Fensterelementen mit ca. 70cm Öffnungsabstand freier Querschnitt soll mind. 3,42m2 Öffnung der beweglichen Fensterelemente mittels voll im Rahmen verdeckt liegendem, von innen nicht sichtbarem Kettenantrieb. Der Antrieb ist so zu verbauen, dass Reparatur- und Wartungsarbeiten komplett von außen erfolgen können. Die Öffnungselemente sind so zu verbauen, dass eine Entkopplung der Antriebskette von außen möglich ist. Alle Fensterelemente müssen für die Montage eines Sonnenschutzes vorbereitet sein, d.h. die Fensterelemente müssen vom oberen Profil bis zum unteren Profil mit einer verdeckt liegenden, nicht sichtbaren Leitung inkl. Steckverbindungen ausgestattet werden. Die gesamte Elektrik und Steuerung muss verdeckt liegend montiert sein. 24 V DC, Stromaufnahme je Motor max. 4,00 A, Ansteuerung über bauseitige Steuerung, Öffnungsgeschwindigkeit ca. 13 mm/s
08.__.0014
Lichtband ca. 2,5 x 5,0m mit RWA
W
1,00
08.__.0015 Zulage Anarbeiten Dachkonstruktion Zulage zu Pos. Lichband für Aussparung, Anarbeiten und Hochzug der vorbeschriebenen Dachkonstruktion in allen Konstruktionsschichten als pauschale u.a. Dampfbremse, Dämmschicht, Dachabdichtung und Vegetations- bzw. Kiesschicht Die Abdichtungslagen sind gemäß Herstellerrichtlinien und regeln der Technik hochzuführen und mittels Klemmleiste fachgerechtg zu befestigen. Dämmschicht Hochzug ca. 140mm WAB 035; ca. 40 bis 70 cm einschl. Dämmkeil im Übergang
08.__.0015
Zulage Anarbeiten Dachkonstruktion
2,00
St
09 Absturzeinrichtungen
09
Absturzeinrichtungen
Systembeschreibung Absturzsicherung Nachfolgend beschriebene Absturzsicherungen werden auf folgenden Flachdächern montiert: Hauptdach Kollektivschutz umlaufend und um die Innenhöfe Brücke Seilsicherungssystem System / Material / Montage Die Anschlagpunkte werden auf den vorgenannten Dachaufbauten eingebaut. Hinweis auf Einbauort erfolgt jeweils im Positionstext. Die Anschlagpunkte sind vom AN für die jeweiligen Dachschichtenaufbauhöhen auszulegen. Die zur Führung eines Edelstahlseils (d = 8 mm) vorgesehenen Dachanker müssen im Fall eines Sturzes die auftretende Energie über einen integrierten Falldämpfer aufnehmen und begrenzen, um Schäden am Dachsystem zu vermeiden. Die Grundstabilität der Stützen ist bis mind. 350kg nachzuweisen. - als Komplettsystem inkl. aller Einzelkomponenten - Stützen grundsätzlich ausgeschäumt mit zusätzlicher Wärmedämmhaube - Edelstahl V4A (AISI 316) - auf Flachdächern mit Gefälle - fest verankert auf Stahlbeton bzw. Trapezblech - Montage nur durch zertifiziertes Unternehmen Ausführung Die in den Plananlagen dargestellte Anordnung dient lediglich als Kalkulationsgrundlage und ist keine verbindliche Ausführungsgrundlage. Die Planung des angebotenen Systems ist im Leistungsumfang des AN und wird gesondert vergütet. - Montage nach Herstellervorschrift; - inkl. Bohrungen, Befestigungsmittel und Kleinteilen sofern nicht gesondert beschrieben - Einweisung des verantwortlichen Nutzers nach Fertigstellung - Übergabe Dokumentation bzw. Bedienungsanleitung
Systembeschreibung Absturzsicherung
09.__.0001 Seitenschutzgeländer Seitenschutzgeländer als zugelassenes System als Absturzsicherung Hauptdach umlaufend und Innenhöfe Geprüft nach DIN EN 13374:2013, Typ A Komplett aus Aluminium und Edelstahl, inkl. Befestigungsmaterial. Befestigung durch Aufschweißen auf Bitumen (Patches im Lieferumfang enthalten). Sehr geringe Flächenlast für das Dach mit ca. 5 kg/m. Verwendbar bis zu einer Dachneigung von 10°. Schnelle Montage durch einfaches Stecksystem und vormontierten Pfosten. Einbindung in den Blitzschutz möglich nach Klasse H 100 kA. Pfosten ca. 50/10mm einschl. sämtlicher Verbindungsmittel und UK einschl sämtlicher Arbeiten an der Dachkonstruktion; Geländer aussparen, setzen, ein-, anpassen und einbinden aller Schichten der Dachkonstruktion/ Vegetations-/ Kiesschichten Höher über FOK Dachfläche mind. 1,10m Abstnad zus Attika bis ca. 20cm; Pfostenraster nach Herstellervorschrift; Kollisionen mit Gullys, sonstigen Einbauteilen (z.b. Oberlicht, Fangstangen) sind zu berücksichtigen, Wechsel der Pfosten einzukalkulieren einschl. Montage, Einweisung und Zertifizierung Montagedokumentation zur Übergabe an den Gebäudebetreiber als Nachweis der korrekten Montage und Sicherstellung der langfristigen Nutzbarkeit. z.b. ABS Guard OnTop Fusion oder gleichwertig
09.__.0001
Seitenschutzgeländer
400,00
m
09.__.0002 Zulage Beschichtung Zulage zu Pos. für Ausführung des Geländers beschichtet in Farbton: beschichtet RAL 7016
09.__.0002
Zulage Beschichtung
W
100,00
m
09.__.0003 Zulage Aussenecke Zulage Aussenecke zu Pos. 09.1
09.__.0003
Zulage Aussenecke
12,00
St
TEMPORÄRE ABSTURZSICHERUNGEN TEMPORÄRE ABSTURZSICHERUNGEN
TEMPORÄRE ABSTURZSICHERUNGEN
09.__.0004 Schutznetz LxB 13x3 m / für Montage / H 5m Schutznetz DIN EN 1263-1, DGUV Regel 101-011, unter Teilflächen, - Länge bis 13,0 m - Breite bis 3,0 m - Fläche unterm Auffangnetz frei zugänglich, aufbauen, - Einbauhöhe bis 5 m über Gelände, Befestigung an Beton -Montage unter Obelichtern z.B. an UK Rohdecke -in Teilflächen von ca. 10m² -Ausführungszeitpunkt in Absprache mit Rohbaufirma -Befestigung beschädigungsfrei bzw.inkl. materialgleichem Verschluss der Fehlstellen nach Abbau -inkl. Vorhaltungn bis Fertigstellung - Lage Oberlichter: über Podest Treppenhaus
09.__.0004
Schutznetz LxB 13x3 m / für Montage / H 5m
50,00
m2
09.__.0005 Seitenschutzsystem, aufbauen und entfernen, an Seitenschutzsystem, aufbauen und entfernen, an Dachrändern/-kanten, -Mobiler Systemseitenschutz, mit Auflast beschädigungsfrei -Ausführung in Teilbereichen -Montage in Abstimmung mit Objektüberwachung -Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
09.__.0005
Seitenschutzsystem, aufbauen und entfernen, an
25,00
m
09.__.0006 Seitenschutz vorhalten instandhalten Attika Seitenschutz der Vorposition 09.5 vor- und instandhalten. Abrechnung nach Meter x Wochen
09.__.0006
Seitenschutz vorhalten instandhalten Attika
50,00
mWo
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
ZTV Stundenlohnarbeiten Notwendige Aufsichtsstunden durch die Firmenbauleitung / den Polier des Auftragnehmers, die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen oder nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, sind in die anzubietenden Stundensätze einzurechnen. Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet. Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Ausführung der Arbeiten der Objektüberwachung anzuzeigen und deren Dauer abzustimmen. Stundenzettel sind nach Ausführung innerhalb von 2 Werktagen der Objektüberwcahung vorzulegen. Später vorgelegte Stundenlohnzettel werden nicht anerkannt.
ZTV Stundenlohnarbeiten
10.__.0001 Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10.__.0001
Vorarbeiter
50,00
h
10.__.0002 Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10.__.0002
Facharbeiter
50,00
h
10.__.0003 Helfer Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10.__.0003
Helfer
25,00
h

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