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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME Gegenstand der Planung ist die bauliche Erweiterung der Schule Hochfeld am Standort Aalborgstraße 78–84 in 24768 Rendsburg. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde beabsichtigt als Eigentümer der Liegenschaft, die bestehende Schule auszubauen. Hierzu ist die Errichtung eines zweigeschossigen Erweiterungsbaus im südlichen Bereich des Grundstücks vorgesehen, der unmittelbar an das bestehende Schulgebäude aus den 1980er Jahren angebunden wird. Das Gebäude wird teilunterkellert. Der Anbau entsteht auf der Grundfläche des ehemaligen Hausmeisterhauses, welches zuvor bereits abgebrochen wurde. Der neue Baukörper ist bis zu 57 Meter lang und 36 Meter tief. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße am Kanal. Die Baustelle liegt angrenzend an bestehende Nachbarbebauungen. Der höchste Punkt des Daches beträgt etwa 10,60 m, jeweils vom Niveau der OK FFB EG (±0.00 = 9.44 m ü. NHN) gemessen.
KONSTRUKTION
Flachgründung auf einer 18 cm starken Stahlbetonbodenplatte mit umlaufender Frostschürze, frostfrei gegründet, und Einzelfundamente im Bereich hoher Lasten. Die Material- und Konstruktionswahl orientiert sich am Bestand. Im Erdgeschoss ist eine zweischalige Mauerwerksbauweise mit tragender Kalksandsteinwand und vorgemauerter Klinkerfassade vorgesehen. Die Decke wird als Stahlbetondecke ausgeführt, deren Mittelauflager aus deckengleichen Stahlträgern besteht. Das Obergeschoss wird als tragende Holzkonstruktion ausgeführt mit ebenfalls vorgemauerter Klinkerfassade. Die Dachgestaltung übernimmt die Formensprache des Bestands mit ca. 14,7° geneigten Pultdächern aus Sparren und Auflagern aus Pfetten mit zusätzlicher Aufsparrendämmung und extensiver Begrünung sowie Photovoltaik. Die Treppenläufe werden als Stahlkonstruktionen ausgeführt. Das Gebäude erhält einen Personenaufzug.
Die Fenster sind als Holz-Aluminium-Fenster geplant. Die angrenzenden Außenflächen erhalten einen Pflasterbelag.
OBJEKTBESICHTIGUNG
Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes über die Gegebenheiten der Baustelle und der Anfahrtswege zu informieren, insbesondere hinsichtlich der Baustellenzu- und -überfahrt an den Baukörper.
Nachforderungen aus Unkenntnis der Baustelle und ihren besonderen Gegebenheiten werden von der Bauleitung nicht anerkannt.
Ein Termin zur Objektbesichtigung kann über die Vergabeplattform vereinbart werden.
ANLAGEN
Die dem LV beigefügten Anlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Zur Anlage gehören:
die Ausführungspläne
die Brandschutzplanung
die Positionspläne und Berechnungen des Tragwerksplaners und
der GEG Nachweis
UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN
Fehler und Unklarheiten, die bei der Kalkulation des Angebotes in den Angebotsunterlagen auffallen, sind umgehend durch Kontaktaufnahme mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Alle in diesem LV ausgeschriebenen Leistungen beinhalten das Liefern und Montieren des Materials, wenn nicht im Positionstext etwas anderes bestimmt ist.
MATERIALVORGABEN
Wird in einzelnen Positionen ein Richtfabrikat benannt und fehlt die zugehörige Bieterangabe zum angebotenen Fabrikat, so gilt das vorgegebene Fabrikat als angeboten. Vom Bieter gewählte Werkstoffe und Materialien dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe des AG eingebaut werden.
TERMINE
Die Leistungen sind nach dem bauseitigen Terminplan zu erbringen. Weitere Termine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Soweit nicht in gesonderten Positionen erfasst, ist das Liefern, Vorhalten und Entfernen der für die eigenen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtung einschließlich aller Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Aufzüge, Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste und Sicherheitseinrichtungen in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeitsstättenrichtlinien für Baustellen sind zu beachten. Der AN hat ausschließlich die ausgewiesenen Verkehrswege zu benutzen. Umfangreiche Materiallieferungen sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Materiallager- und Containeraufstellflächen stehen lediglich innerhalb eines abgegrenzten Bereiches auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Die Aufteilung ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Wenn der Baubetrieb es erfordert, hat der AN sein Material oder Container auf dem Baugelände umzuräumen, ohne dass dem AG daraus Kosten entstehen.
Das Baugrundstück darf nur zum Zweck der Belieferung oder Entsorgung befahren werden. Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände weder für PKW noch für LKW vorhanden. Genehmigungen und Kosten für Anmietungen auf öffentlichem oder privaten Grund sind ggf. vom AN zu übernehmen.
Zusätzlich sind auf Anweisung der Bauleitung des AG Lastverteilungsplatten zu verlegen, unterhalten und
abzufahren. Ebenfalls ist die provisorische Ableitung von Niederschlagswasser anzuschließen, zu
unterhalten und anschließend zu demontieren. Die Gebäudeeinmessung (Lage und Höhe) ist Bestandteil
der Leistung des AN und hat durch einen amtlichen Vermessungsingenieur nach den Plänen des Architekten
zu erfolgen, sowie das Liefern und Erstellen eines Schnurgerüstes nach Vorgabe des Vermessers.
Die Absturzsicherung des Aufzugschachtes und Treppenhauses sind gemäß UVV vom AN zu errichten und
über die eigene Nutzungsdauer hinaus vorzuhalten. Diese muss für weitere Arbeiten leicht de- und wieder
montierbar sein und darf den Schachtquerschnitt nicht einschränken.
Die Ver- und Entsorgungsmedien sind im Baufeld vorhanden.
ABFALL und BAUSCHUTT
Die Baustelle ist täglich aufzuräumen. Die Entsorgung von Abfall und Bauschutt, soweit von den Leistungen des AN herrührend, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Trotz Aufforderung durch die Bauleitung nicht beseitigte Abfälle und Verschmutzungen werden bauseits auf Kosten des Verursachers entfernt. Ist dieser nicht feststellbar, werden die Kosten nach billigem Ermessen der Bauleitung des AG auf die an der Baustelle tätigen Gewerke verteilt.
BESCHÄDIGUNGEN
Verursacht der AN Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen oder Anlagen, so hat er unverzüglich die Bauleitung davon zu unterrichten und die Beseitigung des Schadens auf seine Kosten zu veranlassen.
VERARBEITUNG FEUERGEFÄHRLICHER MATERIALIEN
Die Verarbeitung von feuergefährlichen Materialien (z.B. Kleber) ist rechtzeitig vor Beginn der Bauleitung schriftlich anzuzeigen mit Angabe über
- den geplanten Beginn der Arbeiten
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- den Ort der Arbeiten (Angabe der Räume).
Ebenfalls schriftlich anzuzeigen ist die tatsächliche Beendigung der Arbeiten.
STUNDENLOHNARBEITEN ZUM NACHWEIS
dürfen nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Auftraggebers oder seines Beauftragten ausgeführt werden.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden.
Die Arbeitsnachweise sind unaufgefordert arbeitstäglich, mindestens wöchentlich, der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen.
Bei Rechnungslegung ist der Ausführungszeitraum für Stundenlohnarbeiten aufzuführen.
VERTRAGSGRUNDLAGEN
Vertragsgrundlage wird die VOB in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Die Leistung wird förmlich abgenommen, fiktive Abnahme gemäß VOB/B §12 Abs. 5 ist ausgeschlossen.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen sind auszuführen nach den aktuellen Bauregellisten, Technischen Baubestimmungen und den darin enthaltenen Richtlinien, den anerkannten Regeln der Bautechnik, den Herstellervorschriften sowie Verarbeitungsrichtlinien und den in beigefügten besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen genannten Vorschriften zur Bauausführung. Die zur Anwendung gelangenden Baustoffe müssen bauaufsichtlich zugelassen sein.
ABSTIMMUNGEN ZUM BAUABLAUF
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Leistungen mit den
anderen auf der Baustelle eingesetzten Unternehmen über den bauleitenden Architekten selbständig und
rechtzeitig hinsichtlich des technischen und zeitlichen Ablaufes seiner Leistungen abzustimmen. Er hat die
aus einer fehlenden und/oder unrichtigen Abstimmung entstehenden Folgen zu tragen. Behinderungen
anderer Unternehmer sind zu unterlassen, unvermeidliche gegenseitige Störungen sind hinzunehmen.
Einmal wöchentlich findet im örtlichen Baubüro eine Baubesprechung statt. Der turnusmäßige Termin mit
Uhrzeit wird zu Beginn der Maßnahme abgestimmt. Während der AN Leistungen auf der Baustelle ausführt,
besteht generell eine Anwesenheitspflicht. Hierfür sind zwei Stunden pro Woche einzukalkulieren. Es kann
je nach Bautenstand von der Bauleitung eine Lockerung vorgenommen werden.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME
004 FENSTER
004
FENSTER
004.01 PFOSTEN-RIEGEL-FASSADE
004.01
PFOSTEN-RIEGEL-FASSADE
004.02 KUNSTOFFFENSTER
004.02
KUNSTOFFFENSTER
004.03 HOLZ-ALUMINIUM-FENSTER
004.03
HOLZ-ALUMINIUM-FENSTER
004.04 ALUMINIUM FENSTER- UND TÜRELEMENTE
004.04
ALUMINIUM FENSTER- UND TÜRELEMENTE
004.05 ZULAGEN FENSTER
004.05
ZULAGEN FENSTER
005 NATÜRLICHES LÜFTUNGSSYSTEM
005
NATÜRLICHES LÜFTUNGSSYSTEM
ZTV für Lüftungssystem Klassenräume ZTV für Lüftungssystem Klassenräume
Für die Klassenräume 0.07, 0.10, 0.13 und 0.16 im Erdgeschoss ist ein mechanisch unterstütztes Fensterlüftungssystem zur Verbesserung der natürlichen Lüftung bei großen Raumtiefen auszuführen.
Die Zuluft erfolgt jeweils über motorisch betätigte Lüftungsfenster in der Fassadenebene hinter außenliegenden Wetterschutzgittern.
Die Abluftführung erfolgt:
- im Raum 0.07 über ein motorisch betriebenes Fassadenlüftungselement in der
gegenüberliegenden Außenwand (Querlüftung),
- in den Räumen 0.10, 0.13 und 0.16 über jeweils einen Deckendurchlass
und einen vertikalen Lüftungsschacht bis unter das Dach mit motorisch
betätigter Fortluftklappe im Firstbereich.
Die Lüftungsschächte sind durchgängig in Feuerwiderstandsklasse F30 auszuführen.
Die motorisch betätigten Zuluftfenster, Fassadenlüftungselemente und Fortluftklappen sind über eine zentrale Steuerung zu betreiben.
Die Steuerung muss folgende Betriebsarten ermöglichen:
- automatischer Lüftungsbetrieb über CO₂-, Temperatur- und Wettersensorik
- Nachtlüftung zur sommerlichen Auskühlung
- manuelle Bedienung über Schalter im jeweiligen Klassenraum (bauseits)
Die Komponenten sind als aufeinander abgestimmtes System auszuführen. Sämtliche Antriebe, Steuerleitungen, Befestigungen und erforderlichen Systemkomponenten sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Die nachfolgenden Positionen sind entsprechend der vorgesehenen Luftführung vom Zuluftfenster im Erdgeschoss über die weiteren Lüftungskomponenten bis zu den Abluftöffnungen im Dachbereich angeordnet.
ZTV für Lüftungssystem Klassenräume
005.__.__.000010 Wetterschutzgitter, 0,65 x 2,08 m Wetterschutzgitter aus Aluminium zur Außenluftzuführung im Bereich der Fassadenfenster der Klassenräume im Erdgeschoss.
Einbauort: im Erdgeschoss Fenster: F-0.03, F-0.06, F-0.08, F-0.11.
Außenmaße Gitter b/h: ca. 650 × 2080 mm, angepasst an das jeweilige Fensterelement.
Ausführung als aufliegendes Wetterschutzgitter mit feststehenden, nach unten geneigten Wetterschutzlamellen aus Aluminiumprofilen zur Sicherstellung eines wirksamen Schlagregenschutzes.
Material: Aluminium.
Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbton RAL 9007 (wie Fenster).
Lamellenabstand ca. 30–35 mm.
Mit rückseitigem Insektenschutzgitter aus Edelstahl.
Physischer freier Querschnitt mindestens 45 %.
Montage auf dem äußeren Rahmen des Fassadenfensters mittels korrosionsgeschützter Schraubverbindungen.
Alle erforderlichen Befestigungs-, Anschluss- und Abdichtungsarbeiten sind im Einheitspreis enthalten.
005.__.__.000010
Wetterschutzgitter, 0,65 x 2,08 m
4,00
Stk
005.__.__.000020 Elektrisches Öffnungs- und Schließsystem für Zuluftfenster EG Elektrischer Fensterantrieb zur motorischen Betätigung des Zuluftfensters im Erdgeschoss hinter dem Wetterschutzgitter.
Lieferung und Montage eines elektrischen Öffnungs- und Schließsystems zur motorischen Betätigung des Lüftungsfensters
(ca. 600 × 2080 mm). Ausführung als elektrischer Fensterantrieb, z. B. Kettenantrieb o. glw., geeignet für den dauerhaften Lüftungsbetrieb.
Technische Anforderungen:
Betriebsspannung: 24 V DC
Öffnungskraft: mindestens 300 N
Öffnungshub: mindestens 300 mm
Schutzart: mindestens IP32
Der Öffnungsweg ist so auszulegen, dass die zur Sicherstellung des erforderlichen Luftvolumenstroms notwendige freie Öffnungsfläche erreicht wird.
Einschließlich aller erforderlichen Befestigungsbeschläge, Anschlussleitungen, Befestigungs- und Montagekomponenten sowie betriebsfertiger Montage.
Der Antrieb ist für den Anschluss an die zentrale Lüftungssteuerung vorzusehen und gemeinsam mit den weiteren Zu- und Abluftöffnungen zu betreiben.
005.__.__.000020
Elektrisches Öffnungs- und Schließsystem für Zuluftfenster EG
4,00
Stk
005.__.__.000030 Lüftungsschächte Herstellung von drei vertikalen Lüftungsschächten in den Räumen 1.10, 1.13 und 1.16,
von OK Stahlbeton-Rohdecke EG bis UK Dachkonstruktion.
Die Schachtwände sind als nichttragende, raumabschließende Trockenbaukonstruktion in feuerhemmender Ausführung (F30) herzustellen.
Ausführung als Installationsschachtwand mit Metallunterkonstruktion, mehrlagiger Beplankung aus Gipskarton- oder gleichwertigen Trockenbauplatten sowie Mineralwolldämmung.
Die Konstruktion ist als geprüftes bzw. klassifiziertes System mit entsprechendem brandschutztechnischen Nachweis für die Feuerwiderstandsklasse F30 auszuführen.
Der lichte Innenquerschnitt des Schachtes beträgt mindestens 0,25 m² und ist über die gesamte Schachthöhe freizuhalten.
Die Gesamtkonstruktionsstärke beträgt ca. 15 cm.
Die Schachtinnenflächen sind glatt und frei von vorspringenden Bauteilen herzustellen, so dass eine ungehinderte Luftführung gewährleistet ist.
Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind luftdicht sowie brandschutztechnisch fachgerecht auszubilden.
Erforderliche Unterkonstruktionen, Befestigungen, Aussteifungen sowie alle Anschluss- und Abdichtungsarbeiten sind im Einheitspreis enthalten.
Zur Vermeidung von Schallübertragungen zwischen den Klassenräumen ist die Konstruktion schallschutztechnisch gedämmt auszuführen.
Das bewertete Schalldämmmaß der Schachtwandkonstruktion muss mindestens Rw ≥ 45 dB betragen.
005.__.__.000030
Lüftungsschächte
27,50
m2
005.__.__.000040 Jalousieklappen, 0,3 x 1,26 m, motorisch öffenbar, Firstbereich Motorisch betriebenes Lüftungselement mit verstellbaren Lamellen zur Ausbildung von Abluft- bzw. Außenluftöffnungen gemäß Planung.
Lieferung und Einbau von insgesamt vier Lüftungselementen, bestehend aus drei Elementen im Bereich unterhalb des Dachfirstes sowie einem Element in der Außenwand im Erdgeschoss.
Elementabmessungen:
ca. 1,26 m Höhe × 0,30 m Breite.
Ausführung:
- Lüftungselement mit umlaufendem Rahmen und motorisch verstellbaren Wetterschutzlamellen aus korrosionsbeständigem Aluminium.
Material / Oberfläche:
- Aluminiumprofile
- pulverbeschichtet, Farbton RAL 9007 (wie Fenster)
Lamellen:
- aerodynamisch geformte Wetterschutzlamellen
- überlappende Ausbildung für wirksamen Schlagregenschutz
Antrieb:
- elektrischer Antrieb zur motorischen Öffnung und Schließung der Lamellen
- geeignet für dauerhaften Lüftungsbetrieb
- Anschluss an die zentrale Lüftungssteuerung
Funktion:
- ausreichende freie Öffnungsfläche zur Sicherstellung der erforderlichen Luftführung, ca. 50%
- witterungsbeständige, schlagregensichere und windlasttaugliche Ausführung
Zusätzliche Ausstattung:
- Vogelschutz
- Insektenschutz (Fliegengitter)
- Für das EG-Element: Konstruktion so auszubilden, dass ein Durchgreifen bzw. unbefugtes Eindringen erschwert wird.
Montage:
Fachgerechter Einbau in Fassaden- bzw. Dachkonstruktion einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Anschluss- und Abdichtungsarbeiten sowie betriebsfertiger Montage.
005.__.__.000040
Jalousieklappen, 0,3 x 1,26 m, motorisch öffenbar, Firstbereich
4,00
Stk
005.__.__.000050 Zentrale Steuerungseinheit Lüftung Steuerungs- und Regelsystem für das motorische Lüftungssystem der vier Klassenräume im Erdgeschoss.
Lieferung und Montage einer zentralen Lüftungssteuerung zur Ansteuerung der motorischen Zuluftfenster hinter den Wetterschutzgittern sowie der motorischen Lüftungselemente (3 Stück im Firstbereich, 1 Stück in der Außenwand im EG).
Ausführung mit zonenweiser Regelung für die vier Klassenräume.
Systemumfang:
- zentrale Steuerungseinheit einschließlich Netzteil
- erforderliche Steuer- und Anschlussleitungen zu den Antrieben
- CO₂- und Temperaturfühler in den Klassenräumen
- Schnittstelle zur Sonnenschutz-Wetterstation in der nachfolgenden Position (Wind- und Regensignal)
- Anschlussmöglichkeit für bauseitige Bedienelemente
Funktionen:
- automatischer Lüftungsbetrieb über CO₂-, Temperatur- und Wettersignale
- automatische Nachtlüftung zur sommerlichen Auskühlung
- synchroner Betrieb der Zu- und Abluftöffnungen
Die manuelle Bedienung erfolgt über bauseits vorgesehene Schalter in den Klassenräumen.
Einschließlich Montage, Verdrahtung, Parametrierung, Funktionsprüfung sowie betriebsfertiger Übergabe.
005.__.__.000050
Zentrale Steuerungseinheit Lüftung
P
1,00
Psch