Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME Gegenstand der Planung ist die bauliche Erweiterung der Schule Hochfeld am Standort Aalborgstraße 78-84 in 24768 Rendsburg. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde beabsichtigt als Eigentümer der Liegenschaft, die bestehende Schule weiterzuentwickeln und auszubauen. Hierzu ist die Errichtung eines zweigeschossigen Erweiterungsbaus im südlichen Bereich des Grundstücks vorgesehen, der unmittelbar an das bestehende Schulgebäude aus den 1980er Jahren angebunden wird. Das Gebäude wird teilunterkellert. Der Anbau entsteht auf der Grundfläche des ehemaligen Hausmeisterhauses, welches zuvor bereits abgebrochen wird. Der neue Baukörper ist bis zu 57 Meter lang und 36 Meter tief. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße am Kanal. Die Baustelle liegt angrenzend an bestehende Nachbarbebauungen. Der höchste Punkt des Daches beträgt etwa 10,60 m, jeweils vom Niveau der OK FFB EG (±0.00 = 9.44 m ü. NHN) gemessen.
KONSTRUKTION
Flachgründung auf einer 18 cm starken Stahlbetonbodenplatte mit umlaufender Frostschürze, frostfrei gegründet, und Einzelfundamente im Bereich hoher Lasten. Die Material- und Konstruktionswahl orientiert sich am Bestand. Im Erdgeschoss ist eine zweischalige Mauerwerksbauweise mit tragender Kalksandsteinwand und vorgemauerter Klinkerfassade vorgesehen. Die Decke wird als Stahlbetondecke ausgeführt, deren Mittelauflager aus deckengleichen Stahlträgern besteht. Das Obergeschoss wird als tragende Holzkonstruktion ausgeführt mit ebenfalls vorgemauerter Klinkerfassade. Die Dachgestaltung übernimmt die Formensprache des Bestands mit ca. 14,7° geneigten Pultdächern aus Sparren und Auflagern aus Pfetten mit zusätzlicher Aufsparrendämmung und extensiver Begrünung sowie Photovoltaik. Die Treppenläufe werden als Stahlkonstruktionen ausgeführt. Das Gebäude erhält einen Personenaufzug.
Die Fenster sind als Holz-Aluminium-Fenster geplant. Die angrenzenden Außenflächen erhalten einen Pflasterbelag.
OBJEKTBESICHTIGUNG
Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes über die Gegebenheiten der Baustelle und der Anfahrtswege zu informieren, insbesondere hinsichtlich der Baustellenzu- und -überfahrt an den Baukörper.
Nachforderungen aus Unkenntnis der Baustelle und ihren besonderen Gegebenheiten werden von der Bauleitung nicht anerkannt.
Ein Termin zur Objektbesichtigung kann über die Vergabeplattform vereinbart werden.
ANLAGEN
Die dem LV beigefügten Anlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Zur Anlage gehören:
die Ausführungspläne das Bodengutachten die Positionspläne und Berechnungen des Tragwerksplaners und der GEG Nachweis UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN
Fehler und Unklarheiten, die bei der Kalkulation des Angebotes in den Angebotsunterlagen auffallen, sind umgehend durch Kontaktaufnahme mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Alle in diesem LV ausgeschriebenen Leistungen beinhalten das Liefern und Montieren des Materials, wenn nicht im Positionstext etwas anderes bestimmt ist.
MATERIALVORGABEN
Wird in einzelnen Positionen ein Richtfabrikat benannt und fehlt die zugehörige Bieterangabe zum angebotenen Fabrikat, so gilt das vorgegebene Fabrikat als angeboten. Vom Bieter gewählte Werkstoffe und Materialien dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe des AG eingebaut werden.
TERMINE
Die Leistungen sind nach dem bauseitigen Terminplan zu erbringen. Weitere Termine ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Soweit nicht in gesonderten Positionen erfasst, ist das Liefern, Vorhalten und Entfernen der für die eigenen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtung einschließlich aller Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Aufzüge, Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste und Sicherheitseinrichtungen in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeitsstättenrichtlinien für Baustellen sind zu beachten. Der AN hat ausschließlich die ausgewiesenen Verkehrswege zu benutzen. Umfangreiche Materiallieferungen sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Materiallager- und Containeraufstellflächen stehen lediglich innerhalb eines abgegrenzten Bereiches auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Die Aufteilung ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Wenn der Baubetrieb es erfordert, hat der AN sein Material oder Container auf dem Baugelände umzuräumen, ohne dass dem AG daraus Kosten entstehen.
Das Baugrundstück darf nur zum Zweck der Belieferung oder Entsorgung befahren werden. Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände weder für PKW noch für LKW vorhanden. Genehmigungen und Kosten für Anmietungen auf öffentlichem oder privaten Grund sind ggf. vom AN zu übernehmen.
Zusätzlich sind auf Anweisung der Bauleitung des AG Lastverteilungsplatten zu verlegen, unterhalten und
abzufahren. Ebenfalls ist die provisorische Ableitung von Niederschlagswasser anzuschließen, zu
unterhalten und anschließend zu demontieren. Die Gebäudeeinmessung (Lage und Höhe) ist Bestandteil
der Leistung des AN und hat durch einen amtlichen Vermessungsingenieur nach den Plänen des Architekten
zu erfolgen, sowie das Liefern und Erstellen eines Schnurgerüstes nach Vorgabe des Vermessers.
Die Absturzsicherung des Aufzugschachtes und Treppenhauses sind gemäß UVV vom AN zu errichten und
über die eigene Nutzungsdauer hinaus vorzuhalten. Diese muss für weitere Arbeiten leicht de- und wieder
montierbar sein und darf den Schachtquerschnitt nicht einschränken.
Die Ver- und Entsorgungsmedien sind im Baufeld vorhanden.
ABFALL und BAUSCHUTT
Die Baustelle ist täglich aufzuräumen. Die Entsorgung von Abfall und Bauschutt, soweit von den Leistungen des AN herrührend, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Trotz Aufforderung durch die Bauleitung nicht beseitigte Abfälle und Verschmutzungen werden bauseits auf Kosten des Verursachers entfernt. Ist dieser nicht feststellbar, werden die Kosten nach billigem Ermessen der Bauleitung des AG auf die an der Baustelle tätigen Gewerke verteilt.
BESCHÄDIGUNGEN
Verursacht der AN Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen oder Anlagen, so hat er unverzüglich die Bauleitung davon zu unterrichten und die Beseitigung des Schadens auf seine Kosten zu veranlassen.
VERARBEITUNG FEUERGEFÄHRLICHER MATERIALIEN
Die Verarbeitung von feuergefährlichen Materialien (z.B. Kleber) ist rechtzeitig vor Beginn der Bauleitung schriftlich anzuzeigen mit Angabe über
- den geplanten Beginn der Arbeiten
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- den Ort der Arbeiten (Angabe der Räume).
Ebenfalls schriftlich anzuzeigen ist die tatsächliche Beendigung der Arbeiten.
STUNDENLOHNARBEITEN ZUM NACHWEIS
dürfen nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Auftraggebers oder seines Beauftragten ausgeführt werden.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden.
Die Arbeitsnachweise sind unaufgefordert arbeitstäglich, mindestens wöchentlich, der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen.
Bei Rechnungslegung ist der Ausführungszeitraum für Stundenlohnarbeiten aufzuführen.
VERTRAGSGRUNDLAGEN
Vertragsgrundlage wird die VOB in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Die Leistung wird förmlich abgenommen, fiktive Abnahme gemäß VOB/B §12 Abs. 5 ist ausgeschlossen.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen sind auszuführen nach den aktuellen Bauregellisten, Technischen Baubestimmungen und den darin enthaltenen Richtlinien, den anerkannten Regeln der Bautechnik, den Herstellervorschriften sowie Verarbeitungsrichtlinien und den in beigefügten besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen genannten Vorschriften zur Bauausführung. Die zur Anwendung gelangenden Baustoffe müssen bauaufsichtlich zugelassen sein.
ABSTIMMUNGEN ZUM BAUABLAUF
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Leistungen mit den
anderen auf der Baustelle eingesetzten Unternehmen über den bauleitenden Architekten selbständig und
rechtzeitig hinsichtlich des technischen und zeitlichen Ablaufes seiner Leistungen abzustimmen. Er hat die
aus einer fehlenden und/oder unrichtigen Abstimmung entstehenden Folgen zu tragen. Behinderungen
anderer Unternehmer sind zu unterlassen, unvermeidliche gegenseitige Störungen sind hinzunehmen.
Einmal wöchentlich findet im örtlichen Baubüro eine Baubesprechung statt. Der turnusmäßige Termin mit
Uhrzeit wird zu Beginn der Maßnahme abgestimmt. Während der AN Leistungen auf der Baustelle ausführt,
besteht generell eine Anwesenheitspflicht. Hierfür sind zwei Stunden pro Woche einzukalkulieren. Es kann
je nach Bautenstand von der Bauleitung eine Lockerung vorgenommen werden.
BAUSCHILD
Eine Pauschale von 100,-€ für die Veröffentlichung auf dem Bauschild wird von der Schlussrechnung einbehalten.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME
006 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
006
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
006.__.__.000010 Mauerwerkssperre Z-Folie im Sockelbereich Liefern und Einbauen einer Sperrfolie als Z-Folie im Sockelbereich des neuen mehrschaligen Außenmauerwerks.
Einlegen in der Lagerfuge des Rohbaumauerwerks im Mörtelbett nach Herstellervorschrift inkl. horizontale mechanische Befestigung mittels Kappleiste.
Lagerfuge im Verblendmauerwerk: unterhalb der entsprechenden Entwässerungs-Stoßfugen im VMZ.
Lagerfuge im Hintermauerwerk: ca. 25 cm höher als Folie im VMZ.
Untereinander mit 20 cm Überlappung verkleben, horizontal und aufsteigend.
Inkl. Innen- und Außenecken.
Breite je nach Wandaufbau bis 80 cm
Material: EVA nach DIN 18195, Höchstzugkraft längs> 600N/5 cm / quer > 450N/5
cm, Dicke 1,2mm, beidseitige Vliesoberfläche für Verkrallung des Mörtelbettes.
006.__.__.000010
Mauerwerkssperre Z-Folie im Sockelbereich
324,10
m
006.__.__.000020 Wandabdichtung zum Bestand Wasserdichte Abdichtung im Anschlussbereich an das Bestandsgebäude mit
einer vollflächig auf die neue Stahlbetonsohle und das aufgehende Bestandsmauerwerk
aufgeschweißten glasfaserverstärkten Polymerbitumenschweißbahn.
Untergrund: Mauerwerk oder Beton. Abwicklung ca. 1,0 m.
006.__.__.000020
Wandabdichtung zum Bestand
15,00
m²
006.__.__.000030 Mauerwerkssperre Z-Folie über den Fenster und Türen Mauerwerkssperre Z-Folie wie in der Vorposition "Mauerwerkssperre Z-Folie im Sockelbereich" beschrieben, jedoch:
Über Fenstern ggfls. mit Anschluss an die Abdichtung über der Geschossdecke.
Breite: bis 100 cm
006.__.__.000030
Mauerwerkssperre Z-Folie über den Fenster und Türen
113,90
m
006.__.__.000040 Mauerwerkssperre unter Sohlbank Mauerwerkssperre in Öffnungsbereichen unter der VMZ-Sohlbank.
Breite je nach Wandaufbau bis 80 cm
Einbau laut Detail.
Material: EVA nach DIN 18195, Höchstzugkraft längs> 600N/5 cm / quer > 450N/5
cm, Dicke 1,2mm, beidseitige Vliesoberfläche für Verkrallung des Mörtelbettes.
006.__.__.000040
Mauerwerkssperre unter Sohlbank
113,90
m
006.__.__.000050 Bitumendachbahn G 200 DD als Feuchtigkeitsschutz unter Innenwänden Gemäß DIN 18533, Ausgabe 07/2017, sind Außen- und Innenwände von Gebäuden
durch mindestens eine waagrechte Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen
Bitumendichtbahn G 200 DD unter Innenwänden, gegen aufsteigende Feuchtigkeit, Breite 50 cm,
Auflageflächen abgeglichen verlegen. Stoßüberdeckung 10cm.
Angebotenes Fabrikat:
006.__.__.000050
Bitumendachbahn G 200 DD als Feuchtigkeitsschutz unter Innenwänden
74,60
m2
006.__.__.000060 Abdichtung von Boden-Wand- und Arbeitsfugen, für Kellerwände Abdichten der Boden-Wand-Fuge und Arbeitsfugen mit Fugenblech im Bereich der Kellerwände, Fugenband mit Verpressen am Übergang der Kellersohle zur Beton-Außenwand.
Angebotenes Fabrikat:
006.__.__.000060
Abdichtung von Boden-Wand- und Arbeitsfugen, für Kellerwände
116,70
m
006.__.__.000070 KMB, für Kellerwände Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung als Abdichtung gegen stauendes
Sickerwasser nach DIN 18533 liefern und fachgerecht aufbringen auf Außenwände aus
Mauerwerk oder Stahlbeton im erdberührten Bereich einschließlich Entgraten, Abfegen und Grundieren des Untergrundes. Abrechnung nach beschichteter Wandfläche.
006.__.__.000070
KMB, für Kellerwände
168,00
m²
006.__.__.000080 Perimeterdämmung EPS WLG 035 d=100 mm, für Kellerwände an Außenwänden im Erdreich, aus expandiertem Polystyrol EPS 035, mit umlaufendem Stufenfalz, mit Kaltkleber punktweise nach Herstellervorschrift und System auf Außenwand auf vor beschriebener KMB aufgeklebt.
Die Dämmplatten sind im Bereich der Hohlkehle schräg abzusägen und müssen fest auf dem Fundament-/ Sohlenvorsprung aufgesetzt sein. Bei geneigter Geländeform stufenartig verlegen und nach erfolgter Hinterfüllung entsprechend der Böschungsneigung zuschneiden. Um ein Unterspülen der Dämmplatten zu vermeiden, müssen die Stoßbereiche abgespachtelt werden.
006.__.__.000080
Perimeterdämmung EPS WLG 035 d=100 mm, für Kellerwände
168,00
m²
006.__.__.000090 Sockelabdichtung, G 200 S4 Schweißbahn G 200 S4 als Abdichtung gegen Feuchtigkeit und Spritzwasser nach DIN 18533 liefern und fachgerecht aufbringen auf Außenwände aus
Mauerwerk oder Stahlbeton im Sockelbereich mit überlappten und verklebten Stößen verlegen inkl. grundieren mit Voranstrich.
006.__.__.000090
Sockelabdichtung, G 200 S4
150,00
m²
006.__.__.000100 Flaschenkehle Flaschenkehle ausbilden am Übergang Wand, überstehendes Fundament und die
Abdichtung über die Kehle und den 30 cm breiten Überstand führen.
006.__.__.000100
Flaschenkehle
125,00
m
006.__.__.000110 Dämmung Gebäudeanschlussfuge 6 cm Mineralfaserdämmung, einlegen in die Fuge der Wand zum Bestandsgebäude.
006.__.__.000110
Dämmung Gebäudeanschlussfuge
41,82
m²