Kernbohrung/ Durchbrüche
Erweiterung Max-Planck-Institut Plön
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
5 mm  Teppich 60 mm  Estrich              Trennlage PE-Folie   5 mm  Trittschalldämmung              Bitumenbahn              Bestandssohle
5 mm  Teppich
05 MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
05
MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
05.03 DURCHBRÜCHE STEMMARBEITEN MAUERWERK
05.03
DURCHBRÜCHE STEMMARBEITEN MAUERWERK
07 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN BESTAND
07
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN BESTAND
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN für das Gewerk  Beton- und Stahlbetonarbeiten Bei der Ausführung sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Leistungen die sich aus den Forderungen der ZTV ergeben und im Leistungsbeschrieb nicht gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten. Weiterhin sind zu beachten: - DIN 1045-1   Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - DIN EN 10088-1   Nichtrostende Stähle - DIN 18217   Betonflächen und Schalungshaut - DIN 18218   Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen - DIN 18806-1   Verbundkonstruktionen; Verbundstützen - Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit   (Verzögerter   Beton), DAfStb - Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton, DAfStb - Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, DAfStb Mit dem Betonieren darf erst nach der Abnahme der Stahleinlagen durch den Prüfingenieur begonnen werden. Die für die Rohbauab-nahme bzw. Gebrauchsabnahme erforderlichen Prüfberichte des Prüfstatikers sind einzuholen. Aus den Prüfberichten muss eindeutig hervorgehen, dass in statischer Hinsicht keine Bedenken gegen Konstruktion und Ausführung erhoben werden. Notwendige Einbauteile, die für nachfolgende Gewerke erforderlich sind und bauseits geliefert werden, sind durch den AN ohne besondere Vergütung in die Schalung und Bewehrung einzumessen und einzubauen. Für StB-Fertigteilelemente hat der AN die Werkstattzeichnungen anzufertigen und dem Architekten zur Prüfung zu übergeben. Zur Leistung gehören weiterhin:    - alle erforderlichen Absperr- und Sicherungsmaßnahmen,    vor allem im Wege- und Straßenbereich    - Koordination mit den anderen Baubeteiligten (Großgeräteeinsatz usw.)    - Montage von wirksamen Arbeitsschutzvorrichtungen unverzüglich nach Auftreten eines arbeitsschutztechnischen    Sicherheitsmangels infolge der Beton- und Stahlbeton-    arbeiten    - Vor- und Unterhaltung sowie Demontage der jeweiligen    Arbeitsschutzvorrichtung nach Beseitigung der Gefahr, auch    über die Dauer der Rohbauarbeiten hinaus längstens bis zum     Ende der Gesamtmaßnahme Sichtbeton Sichtbeton kommt in folgenden Bereichen zur Ausführung: - siehe Beschreibung in den LV-Positionen Bei Ausführung von Sichtbetonflächen sind nach Erfordernis die Erstellung von Schalttafelverlegungsplänen einschl. Fugenplanung und Ausführung der Anker in Abstimmung mit dem Architekten mit einzukalkulieren. Sichtbetonflächen Qualitätsanforderungen SB1: Betonflächen mit geringen gestalterischen Anforderungen, z.B. Kellerwände oder Bereiche mit vorwiegend gewerblicher Nutzung Textur T1: -   weitgehend geschlossene Zementleim- bzw.    Mörtel-   oberfläche -   In den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/    Feinmörtel bis ca. 20 mm Breite und ca. 10 mm Tiefe   zulässig -   Rahmenabdruck des Schalelements zugelassen Schalhautklasse SHK 1: -     Bohrlöcher verschlossen (mit Kunstoff- oder Holzstöpsel    oder mit geeignetem Reperaturverfahren verschließen) -     zulässig sind: Nagellöcher, Kratzer (als Reparaturstellen),    Zementschleier, Reparaturstellen -     nicht zulässig sind: Beschädigungen durch Rüttler,    Betonreste als flächige Anhaftungen Ebenheit E1: -    nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 5 (z.B. Messlänge 4 m, nicht    flächenfertige Wände: Stichmaß = 15 mm) Farbton FT1: -    Rost-  und  Schmutzflecken sind unzulässig -    Hell-/Dunkelverfärbungen sind zulässig Arbeitsfugen AF1: -     Flächenversatz bis ca. 10 mm zulässig Sichtbetonflächen Qualitätsanforderungen SB2: Betonflächen mit normalen gestalterischen Anforderungen, z.B. Treppenhausräume; Stützwände Textur T2: -    geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche -    an Schalelementstößen austretender Zementleim bis ca. 10    mm   Breite und ca. 5 mm Tiefe  zulässig -    Versatz, Stöße und Höhe, Grate bis ca. 5 mm zulässig -    Rahmenabdruck  zugelassen Schalhautklasse SHK 2: -     Bohrlöcher verschlossen (als Reparaturstellen) -     zulässig sind: Nagellöcher ohne Absplitterungen, Kratzer (als    Reparaturstellen), Zementschleier, Reparaturstellen -     nicht zulässig sind: Beschädigungen durch Rüttler,    Betonreste in Vertiefungen Ebenheit E1: -    nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 5 (z.B. Messlänge 4 m, nicht    flächenfertige Wände: Stichmaß = 15 mm) Farbton FT2: -    Rost-  und  Schmutzflecken sind unzulässig -    gleichmäßige,  großflächige Hell-/Dunkelverfärbungen sind    zulässig -    unterschiedliche Arten und Vorbehandlung der Schalhaut,    Ausgangsstoffe verschiedener Art  und Herkunft  sind    unzulässig Arbeitsfugen AF2: -     Flächenversatz bis ca. 10 mm zulässig -     Feinmörtelaustritte aus neuem Betonierabschnitt rechtzeitig     entfernen -     Trapezleiste o.Ä. empfohlen Porigkeitsklasse P2: -    max. Porenanteil in mm² ca. 2250. Sichtbetonflächen Qualitätsanforderungen SB3: Betonflächen mit hohen gestalterischen Anforderungen, z.B. Fassaden im Hochbau Textur T2: -    geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche -    an Schalelementstößen austretender Zementleim bis ca. 10    mm   Breite und ca. 5 mm Tiefe  zulässig -    Versatz, Stöße und Höhe, Grate bis ca. 5 mm zulässig -    Rahmenabdruck  zugelassen Schalhautklasse SHK 2: -     Bohrlöcher verschlossen (als Reparaturstellen) -     zulässig sind: Nagellöcher ohne Absplitterungen, Kratzer (als    Reparaturstellen), Zementschleier, Reparaturstellen -     nicht zulässig sind: Beschädigungen durch Rüttler,    Betonreste in Vertiefungen Ebenheit E2: -    nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 6 (z.B. Messlänge 4 m, nicht    flächenfertige Wände: Stichmaß = 15 mm) Farbton FT2: -    Rost-  und  Schmutzflecken sind unzulässig -    gleichmäßige,  großflächige Hell-/Dunkelverfärbungen sind    zulässig -    unterschiedliche Arten und Vorbehandlung der Schalhaut,    Ausgangsstoffe verschiedener Art  und Herkunft  sind    unzulässig Arbeitsfugen AF3: -     Flächenversatz bis ca. 5 mm zulässig -     Feinmörtelaustritte aus neuem Betonierabschnitt rechtzeitig     entfernen -     Trapezleiste o.Ä. empfohlen Porigkeitsklasse P3: -    max. Porenanteil in mm² ca. 1500. Sichtbetonflächen Qualitätsanforderungen SB4: Betonflächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutung, repräsentative Bauteile im Hochbau Textur T3: -    glatte, geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche -    an Schalelementstößen austretender Zementleim bis ca. 3    mm   zulässig -    feine, techn. unvermeidbare Grate bis ca. 3 mm zulässig Schalhautklasse SHK 3: -     Bohrlöcher, Nagellöcher, Kratzer, Zementschleier, Beton- und    Mörtelreste  nicht zulässig Ebenheit E3: -    nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 6 (z.B. Messlänge 4 m, nicht    flächenfertige Wände: Stichmaß = 15 mm) Farbton FT3: -    Bei saugender Schalungshaut sind großflächige Verfärbungen, verursacht durch Ausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft, unterschiedliche    Art und Vorbehandlung der Schalhaut und ungeeignete   Nachbehandlung des Betons unzulässig -   Zulässig sind geringe Hell-/Dunkelverfärbungen (z.B. leichte    Wolkenbildung, geringe Farbtonabweichungen) -   Unzulässig sind Schmutzflecken, deutlich sichtbare   Schüttlagen sowie Verfärbungen, verursacht durch Nichteinhaltung der Vorgaben aus DBV-Merkblatt "Sichtbeton", Anhang A, Tabelle A.3 Arbeitsfugen AF4: -     Versatz der Flächen im Fugen- bzw. Stoßbereich bis ca. 3    mm zulässig -   Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt    sollte rechtzeitig entfernt werden Porigkeitsklasse P4: -    max. Porenanteil in mm² ca. 750. Fertigteile Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt - mit Ausnahme der Treppenläufe - alle Stahlbetonbauteile in Ortbeton. Die beschriebenen Fertigteile sind als fix und fertige Leistung einschl. -    Schalung, -    aller Einbauteile, Zwischenlagen, Auflager, Aussparungen,    Anschlüsse, Dichtungen, -    Verguss bzw. Vermörtelung der Fugen, -    Fugenbewehrung, -    Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem    Ausschalen zu schließen (Nebenleistung) -    aller Schweißverbindungen, inkl. aller Transportanker,    Aufstellhilfen etc., -    Antransport, Kranleistungen, Hubbühnen o.ä. als Montagehilfen, Absturzsicherungen und Gerüst  für Montage, -    statische Berechnungen der Fertigteile einschl. der    notwendigen Zeichnungen (Unterlagen sind in 3-facher    Ausfertigung rechtzeitig zur Prüfung an den Prüfstatiker zu    übergeben), anzubieten. Beim Bauvorhaben kommen Betone zum Einsatz, die der Überwachungsklasse 2 entsprechen. Dies bedeutet, dass neben der Eigenüberwachung durch das Bauunternehmen zusätzlich die Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) erfolgen muss (siehe auch gesonderte Position). Sichtbare Betonkanten sind gefast auszuführen. Protokolle der Betonprüfung (Druckfestigkeit, Wasserdurchlässigkeit) sowie die Verdichtungsnachweise sind dem AG nach Abschluss der Arbeiten, spätestens zur Abnahme 4-fach zu übergeben. Die Prüfungen sind durch den AN zu beauftragen. Über die Prüftermine ist die Bauüberwachung jeweils mindestens 2 Tage vorher zu benachrichtigen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Statische Hinweise zum Beton Auf die notwendige Planung durch den Ausführenden (AN) von Betonierabschnitten nach seinem gewählten Bauablauf mit Angabe der bautechnologisch bedingten Lage und Ausbildung von Arbeitsfugen (auf Grundlage der Genehmigungsplanung), die Planung von Rüttel- und Schüttgassen sowie das Anpassen der entsprechenden Körnungen - unter Berücksichtigung der Ansätze für die Mindestbewehrung - und der Bewehrungsanordnung auf die Betoniergegebenheiten im Zuge der Arbeitsvorbereitung sei hier besonders hingewiesen. Beim Einbau der Bewehrung ist zu beachten, dass ausreichende Betonierlücken zwischen den Bewehrungslagen verbleiben. Dies ist ausdrücklich Sache der bauausführenden Firma. Hierzu sind z.B. Betonierpläne (u. a. mit Angabe von Betonrezeptur, Größtkorn, Betoniergeschwindigkeit, Verdichtung, Besonderheiten wie Anschlussmischungen), Nachbehandlungspläne (u. a. mit Angabe der Lage und Ausführung sowie zur Vorbehandlung des "Altbetons") durch die ausführende Firma o.glw. zu erstellen. Die Bewehrung wird gemäß statischem Erfordernis angegeben. Zusätzliche beton-, bewehrungstechnologische Angaben zur Oberflächenausbildung, insbesondere Kantenausführung und Sichtbetonflächen, sind durch den Objektplaner anzugeben. Hierfür erforderliche Maßnahmen sind von der ausführenden Firma einzuplanen. Die Nachbehandlung des Betons gegen schnelles Austrocken und Abkühlen hat gemäß "Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton" des DAfStb und nach DIN 1045-3 Abs. 8.7 zu erfolgen. Betonüberfestigkeiten sind zu vermeiden. Beim Betonieren sind ausreichende Unterstützungsmaßnahmen vorzuhalten. Durch die ausführende Firma ist Rüstung und Schalung unter Überzügen, Wandscheiben etc. bis zum Erreichen der Tragfähigkeit vorzuhalten. Durch die Bewehrungsführung und teilweise Überhöhung der Schalung etc. gemäß Angaben Ausführungsplanung wird das Verformungsverhalten und die Rissentwicklung tragwerksplanerisch berücksichtigt. Durch eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung und Betonnachbehandlung während der Ausführung sind Risse weitgehend auszuschließen. Entsprechende Maßnahmen unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (z. B. DAfStb, Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton) sind von der ausführenden Firma einzuplanen. Die Betonfestigkeitsklassen und Expositionsklassen sind in nachfolgender auszugsweise der Genehmigungsplanung Tragwerksplanung entnommenen Übersicht dargestellt. Nachfolgende Angaben gelten, sofern im jeweiligen Kapitel der statischen Berechnung nicht anders angegeben und beziehen sich auf DIN EN 1992-1-1 (01/2011). Expositionsklasse / Feuchtigkeitsklassen:    gemäß Tab. 4.1DE Begrenzung der Rissbreite wk:      gemäß Tab. 7.1DE Mindestbetonfestigkeitsklasse:      gemäß Tab. 4.1DE Betondeckung:         gemäß Tab. 4.3DE - 4.4DE Hauptanteil der Gesteinskörnung:      Quarz, Quarzit Innenbauteile Geschossdecken, Unterzüge, Innenwände, Innenstützen (Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte) Expositionsklasse:      XC1, WO Begrenzung der Rissbreite:   wk = 0,4 mm Mindestbetonfestigkeitsklasse:   C16/20 Betondeckung:      c nom = 3,0 cm gewählt:          C30/37 *3) Innenbauteile Untergeschoss Geschossdecken, Unterzüge. Überzüge, lnnenwände, Innenstützen (Bauteile in Innenräumen mit üblicher bzw. erhöhter Luftfeuchte) Expositionsklasse:      XC3, WF Begrenzung der Rissbreite:   wk = 0,3 mm Mindestbetonfestigkeitsklasse:   C20/25 Betondeckung:      c nom = 3,0 cm *1) gewählt:          C30/37 Außenwände, Randunterzüge/Randüberzüge (Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte hinter Fassaden, Dämmung o.glw.) Expositionsklasse:      XC1, WO Begrenzung der Rissbreite:   wk = 0,4 mm Mindestbetonfestigkeitsklasse:   C16/20 Betondeckung:      c nom = 3,0 cm gewählt:          C30/37 Dach I oberste Geschossdecke einschl. umlaufend gedämmter Balkone I Attiken (Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte unter Dachabdichtung I Warmdach) Expositionsklasse:      XC3, WO Begrenzung der Rissbreite:   wk = 0,3 mm Mindestbetonfestigkeitsklasse:   C20/25 Betondeckung:      c nom = 3,0 cm *1) gewählt:          C30/37 Bodenplatte mit Fundamentaufdickungen, Kelleraußenwände (Bauteile im Erdreich, Gründungsbauteile mit Frost) Expositionsklassen:      XC2, XF1,WF Begrenzung der Rissbreite:   wk = 0,2 mm *2) Mindestbetonfestigkeitsklasse:   C 25/30 Betondeckung:      c nom = 3,5 cm gewählt:         C30/37 wu *2) Sauberkeitsschicht gewählt:          C8/10 *1)   Für die Betondeckung c nom wurde die Mindestbetondeckung c min,dur gemäß    Tab. 4.3DE um 5 mm vermindert. *2)   Beton mit hohem Wassereindringwiderstand für WU-Konstruktionen    ("Weiße Wanne"), siehe auch "WU-Konzept". Unabhängig der Beanspruchungsklasse    wird für alle WU-Bauteile eine rechnerische Rissbreite von    0,2 mm zur Berechnung der Mindestbewehrung aus Lastfall "abfließende    Hydratationswärme" planerisch angesetzt. *3)   Vereinzelt (örtlich begrenzt) sind Betongüten bis C50/60 nach statischem    Erfordernis z. B. Stützen Achsen E-F/4-8 erforderlich. Hinweis: Festlegung der Betonrezepturen mit Festlegungen der Betoneigenschaften unter Berücksichtigung aller Randbedingungen auf Grundlage der statischen Festlegungen erfolgt durch die bauausführenden Firmen. Auf eine sorgfältige Betonage und Verdichtung sowie Nachbehandlung des Betons ist zu achten. Für die Betonbestellung und Betonage der Ortbetonbauteile sind folgende Größtkorndurchmesser anzunehmen: Größtkorndurchmesser für Bodenplatte: 16mm Größtkorndurchmesser für Wände: 16mm Größtkorndurchmesser für Decken inkl. Unterzüge: 16mm WU-Beton In Übereinstimmung mit dem Abdichtungskonzept der Objektplanung werden folgende Bauteile in WU-Bauweise ausgeführt:   Bodenplatte UG   Wände im UG Die technische Bearbeitung der WU-Planung obliegt dem AN.
Statische Hinweise zum Beton
Statische Hinweise zu Fugenabdichtungen Alle Bauwerksfugen und deren Durchdringungen sind gemäß den Anforderungen der Beanspruchungsklasse planmäßig mit aufeinander abgestimmten und für die Randbedingungen zugelassenen Systemen dauerhaft wasserundurchlässig auszubilden. Für alle Arbeitsfugen werden in der Tragwerksplanung die Planungsprodukte wie recostal o.glw. berücksichtigt (Einsatz von Produkten mit Verwendbarkeitsnachweis) Für Nutzungsklasse A ist ein geschlossenes Fugendichtsystem einzusetzen.
Statische Hinweise zu Fugenabdichtungen
Maßnahmen zur Vermeidung von Trennrissen Um Trennrisse zu vermeiden sind Beanspruchungen infolge von Zwang gering zu halten. Sie können durch konstruktive, betontechnische sowie ausführungstechnische Maßnahmen verringert werden. Zur Reduktion von Zwangsbeanspruchungen und somit Vermeidung von Rissen werden konzeptionell folgende Maßnahmen festgelegt: Konstruktiv -    Geglättete Sauberkeitsschicht mit geringer Toleranz -    Anordnung von Weichschichten im Bereich von Bodenplattenversprüngen Betontechnisch -    Für die Bodenplatten Verwendung eines schwindarmen Betons mit niedriger    Hydratationswärmeentwicklung.    Bei der Begrenzung der Rissbreite wurde ein Beton (>= C30/37) angenommen, dessen Betonzugfestigkeit fct,eff nach 5 Tagen 60% (Bodenplattenabschnitte    h> 80 cm: 70%) der mittleren Zugfestigkeit fctm erreicht.    Gewählt Betongüte, Expositionsklassen, Betondeckung etc.    Bei der Auswahl der Betonrezepturen mit Festlegungen der Betoneigenschaften durch die ausführende Firma sind alle Randbedingungen der statischen Festlegungen zu berücksichtigen. Sofern möglich ist bei Betonagen im Sommer die Frischbetontemperatur (Einbautemperatur) mittels Kühlung zu begrenzen. Ausführungstechnisch -    Die Nachbehandlung der Betons gegen schnelles Austrocknen hat mindestens gemäß "Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton" des DAfStb und nach    DIN 1045-3 Abs. 8.7 zu erfolgen. -    Wärmehaltende Nachbehandlung durch Auflegen von Wärmedämmmatten (Winterbaumaßnahme) nach Erreichen der Maximaltemperatur. Dauer der    wärmehaltenden Maßnahme ca. 14Tage.
Maßnahmen zur Vermeidung von Trennrissen
Hinweise zu Planungsleitprodukte Die gewählten/ angegebenen Produkte entsprechen der Bauteilregelliste A (Produkte mit Zulassung o.ä.) und sind als Planungsleitprodukte zu verstehen. Gleichwertige, d. h. die statischen Randparameter erfüllende adäquate und zugelassene Produkte können als Alternative in der Ausführung verwendet werden. Somit stellen die gewählten Produkte im Hinblick auf VOB-Konformität und im Hinblick auf Leistungsverzeichnis/ Ausschreibung keine Einschränkung dar. Daraus resultierende weiterführende Nachweise oder Änderungen bereits geführter statischer Nachweise (Umbemessungen) sind durch den AN durchzuführen und dem Prüfingenieur in Form einer prüfbaren statischen Berechnung zur Prüfung einzureichen. Die entstehenden Kosten (inklusive Prüfgebühren) trägt der AN.
Hinweise zu Planungsleitprodukte
07.01 DURCHBRÜCHE UND AUSSPARUNGEN TGA
07.01
DURCHBRÜCHE UND AUSSPARUNGEN TGA
07.02 DURCHBRÜCHE HERSTELLEN + SCHLIESSEN
07.02
DURCHBRÜCHE HERSTELLEN + SCHLIESSEN

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