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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung KGS Engelsholt
Vorbemerkung
Technische Vorbemerkungen Blitzschutz & Technische Vorbemerkungen Blitzschutz & Erdungsanlagen
Technische Vorbemerkungen Blitzschutz & Erdungsanlagen
Für die Planung und Ausführung der Anlage sind folgende Normen, Richtlinien, anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften in der jeweiligen gültigen Fassung zu beachten:
1. Normen und Richtlinien (Auswahl)
Blitzschutz
Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) in der jeweils letzten gültigen Fassung
DIN 18384
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Blitzschutzanlagen
DIN EN 62305-1, VDE 0185-305-1
Allgemeine Grundsätze
DIN EN 62305-2, VDE 0185-305-2
Risiko-Management
Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-2
Blitzgefährdung in Deutschland
Beiblatt 2 zu DIN EN 62305-2
Berechnungshilfe zur Abschätzung des Schadensrisikos für bauliche Anlagen
DIN EN 62305-3, VDE 0185-305-3
Schutz von baulichen Anlagen und Personen
Beiblatt 1 zu DIN EN 62305-3
Zusätzliche Informationen zur Anwendung
Beiblatt 2 zu DIN EN 62305-3
Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen
Beiblatt 3 zu DIN EN 62305-3
Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
Beiblatt 4 zu DIN EN 62305-3
Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen
DIN EN 62305-4, VDE 0185-305-4
Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen
DIN EN 50164-1, VDE 0185 Teil 201
Anforderungen an Verbindungsbauteile
DIN EN 50164-2, VDE 0185 Teil 202
Anforderungen an Leitungen und Erder
DIN V VDE V 0185-600
Prüfung der Eignung von beschichteten Metalldächern als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems
Erdungsanlagen
DIN 18014
Fundamenterder
DIN VDE 0151
Werkstoffe und Mindestmaße von Erdern bezüglich der Korrosion
DIN EN 50162, DIN VDE 0150
Schutz gegen Korrosion durch Streuströme aus Gleichstromanlagen
DIN VDE 0101
Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV
DIN VDE 0141
Erdungen für spezielle Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV
2. Besondere Bedingungen beim Einsatz von Bauteilen des Blitz- u. Überspannungsschutzes
Blitzschutz
Verbindungen in Blitzschutzsystemen sind nur mit Klemmen gestattet, welche (je nach Belastung am Einsatzort) über die „H“ bzw. „N“ Prüfung nach DIN EN 501641 (VDE 0185-201) verfügen.
Überspannungsschutz
Die energetische Koordination der Blitz- u. Überspannungs-Ableiter im energie- und informations-technischen Netz muss nach DIN EN 62305-4 und DIN VDE 0100-534 beachtet werden. Durch den Einsatz von Blitz- u. Überspannungs-Ableitern einer koordinierten Herstellerproduktfamilie ist die Forderung nach energetischer Koordination erfüllt.
Werden Blitz- u. Überspannungs-Ableiter verschiedener Hersteller verwendet, muss die energetische Koordination durch Prüfung oder Berechnung nachgewiesen werden.
3. Unterlagen
Der Auftragnehmer hat alle technischen Anlagenspezifikationen (z. B. Übersichtspläne, Stromlaufpläne, Kabelpläne, Anschlusspläne usw.) dem Fertigstellungsstand entsprechend zu erstellen und in der geforderten Art und Stückzahl an den Auftraggeber zu übergeben.
4. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß zu den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses.
Der Schlussrechnung sind beizufügen:
- Abrechnungsunterlagen (Aufmaß, Aufmaß-Zusammenstellungen usw.)
- Bestandspläne in Papierform und auf Datenträgern
- Prüfberichte in Papierform und auf Datenträgern
- Fotodokumentationen auf Datenträgern
5. Abnahme
Nach Beendigung aller Arbeiten sind die Anlagen einer fachtechnischen Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur durch eine Fachkraft, bzw. durch einen Sachverständigen (sofern anlagenspezifisch erforderlich) vorgenommen werden.
Erforderliche Prüfungen:
- Blitzschutzsysteme nach DIN EN 62305-3 u. DIN V VDE V 0185-600
- Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0100-600 bzw. BGV A3/TRBS 2131
In diesem Fall hat der Auftragnehmer den vom Auftraggeber benannten Sachverständigen mit der Abnahme zu beauftragen.
Der Bauherr bzw. dessen Vertreter und die Fachbauleitung ist rechtzeitig von der Prüfung zu verständigen.
6. Technische Vorbemerkungen Blitzschutzsystem
6.1 Allgemeine Angaben
Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Gültigkeit/Anwendbarkeit der zitierten Normen.
Nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) wurde die zu erstellende bauliche Anlage in eine Schutzklasse eingestuft. Alle normativen Forderungen entsprechend dieser Schutzklasse sind zu beachten.
Die einzuhaltenden Trennungsabstände sind rechnerisch nachzuweisen und bei der
Errichtung des Blitzschutzsystems zu beachten.
6.2 Fangeinrichtungen und Ableitungen
Prinzipiell ist das Maschenverfahren auf ebene, nicht leitfähige Dächer begrenzt. Das Schutzwinkel bzw. Blitzkugelverfahren ist für alle Anwendungen geeignet. Eine bauliche Anlage darf auch mittels Kombinationen dieser Verfahren geschützt werden.
Dachaufbauten mit oder ohne elektrische Einrichtungen (Ausnahme metallene Aufbauten h > 0,3 m, l > 2 m, A > 1 m² und nichtmetallene Aufbauten h > 0,5 m), müssen durch Fangeinrichtungen geschützt werden. Dies kann unter anderem durch den Einsatz von speziellen Systemkomponenten erreicht werden.
Bei Stahlbeton- od. Stahlskelettbauten sollte die metallene Struktur als natürlicher Bestandteil des Blitzschutzsystems und als Schirmung verwendet werden. Hierbei muss die blitzstromtragfähige Verbindung der metallenen Struktur bereits im Planungsstadium berücksichtigt werden.
Vorhandene metallene Einfassungen bzw. Abdeckungen können als natürliche Bestandteile der Fangeinrichtung verwendet werden, sofern sie eine Mindestdicke, entsprechend VDE 0185-305-3, Tabelle 3 Wert t, aufweisen (z. B. Kupfer 5 mm, Stahl 4 mm).
Kann das Durchschmelzen metallener Einfassungen bzw. Abdeckungen am Einschlagpunkt (Folgeschäden durch Eindringen von Wasser) akzeptiert werden oder es kann ausgeschlossen werden, dass eine Entzündung von brennbarem Material stattfindet, können Mindestmaterialstärken entsprechend Tabelle 3 Wert t' (z. B. Kupfer Mindestdicke 0,5 mm, Stahl 0,5 mm) als Fangeinrichtung verwendet werden.
Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden. Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten. Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium) 20 m (Stahl) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung).
Leitungshalter sind nach Art der Dacheindeckung, Dachform und Wandbekleidung auszuwählen.
Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton und im Erdreich verlegt werden.
6.3 Erdungsanlagen
Für jedes Gebäude ist ein Fundamenterder zu errichten. Die erforderliche Maschen-weite im Betonfundament bzw. unter dem Betonfundament (WU-Beton, Schwarze Wanne, Perimeterdämmung od. Folienisolierung) ist der DIN 18014 bzw. der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) bzw. DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) zu entnehmen.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Erdungsanlage sind die gegebenenfalls mitgeltenden Normen z. B. Personenschutz (DIN VDE 0100), Mittel- u Hochspannung (DIN VDE 0101 u. 0141) zu beachten.
Lage und Anordnung von Anschlussfahnen für den Äußeren Blitzschutz, Inneren Blitzschutz, Blitzschutzpotentialausgleich wie auch für den Schutzpotentialausgleich sind vor Errichtung der Erdungsanlage zu bestimmen.
Wird für einen Erder eines Blitzschutzsystems die schutzklassenspezifische Mindestlänge nicht erreicht, sind im Bereich jeder Ableitung zusätzliche Erder (Tiefen- od. Strahlenerder) einzubringen.
Bei stahlarmierten Betonfundamenten mit Erdern außerhalb dieser Betonfundamente müssen korrosionsfeste Erderwerkstoffe (z. B. NIRO V4A, Werkstoff-Nr. 1.4571 eingesetzt werden.
Technische Vorbemerkungen Blitzschutz &
Zur vertraglichen Leistungserbringung un Zur vertraglichen Leistungserbringung und durch den
Zur vertraglichen Leistungserbringung und durch den
Bauherr eingeforderte Unterlagen zählen:
Alle nachfolgend aufgeführte Dokumentationen /
Nachweise sind unaufgefordert 25 Tage nach
Auftragserteilung einfach in Papier und digital zur
Prüfung und Freigabe vorzulegen, wenn nicht anders
beschrieben.
1. Nachweise zum Baustart:
Es ist ein eigener Bauablaufplan auf Basis der
Ausschreibungsangaben und des beigefügten
Bauzeitenplans des Bauherrn, bzw. seines Vertreters
vorzunehmen. Die vertraglichen vereinbarten
Meilensteine sind zu übernehmen.
Der Bauablaufplan ist im Zuge des Ausführungsablaufes
ständig anzupassen und mit dem Bauherrn wöchentlich im
Zuge der Baubesprechungen abzustimmen.
2. Revisionsunterlagen:
Nachstehend aufgeführte Revisionsunterlagen sind
Abnahmebestandteil und zwingend durch den AN als
Vorleistung zu erstellen, sowie spätestens 2 Wochen vor
der Abnahme dem Bauherrn / seinem bevollmächtigten
Vertreter zu übergeben.
Die Mindestanforderungen der technische Dokumentation
sind:
- Bestandspläne (Darstellungen in den Bauplänen) /
Werkpläne und alle evtl.
Berechnungen, dem tatsächlichen Ausführungsstand zum
Zeitpunkt der Abnahme
- Produktdokumentation der verwendeten Bauprodukte
- Prüfbücher für Anlagen und Einrichtungen, die
behördlichen Wiederholungsprüfungen
unterliegen.
- Kopie behördlicher oder sonstiger Prüf- und
Abnahmebescheinigungen
- Fachunternehmer-/ Fachbauleitererklärung
- Materialprüfbescheinigungen, soweit erforderlich
- Sonstige Prüfprotokolle
- Abfalldokumentation
- Bilddokumentation Neubau
Die Übergabe der Unterlagen hat in einem Stehordner,
DIN A 4 mit Rückenschildern, Inhaltsverzeichnis und
entsprechenden Registern zu erfolgen.
2 x in Papierform und 2 x in digitaler Form - pdf-
Format
Alle Planunterlagen sind zusätzlich im Format DXF- zu
übergeben.
Zur vertraglichen Leistungserbringung un
01 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.01 Fundamenterderanlage
01.01
Fundamenterderanlage
01.02 Blitzschutzfanganlage
01.02
Blitzschutzfanganlage
01.03 Messen und Prüfen, Lohnkosten
01.03
Messen und Prüfen, Lohnkosten
02 Hauseinführungen
02
Hauseinführungen
02.01 Hauseinführungen
02.01
Hauseinführungen