Sprinklertechnik
Erweiterung KG Herten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Für dieses Bauvorhaben gelten die aktuellen allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauverträge der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG. Diese sind im Anhang dieses Leistungsverzeichnisses angehängt.
Für dieses Bauvorhaben gelten die aktuellen
Allgemein Die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG beabsichtigt am Standort Herten im bestehenden Logistikzentrum Umbauten vorzunehmen. Für die Erweiterung der Kühllagerflächen ist gemäß den Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept die vorhandene automatische Löschanlage auf den neuen Ausbaustand anzupassen. Wie im Bestand wird auch für die Erweiterung ein Sprinklerschutz oberhalb und unterhalb der Kühllagerdecke gefordert. Des weiteren erfolgen noch Umbauten in der Halle. In den Bereichen wird der Sprinklerschutz an den Umbau angepasst. Der Umbaubereich betrifft im weiteren nur die Sprinkleranlage 2. Die Lagerhalle des Logistikzentrums verfügt unter Berücksichtigung zulässiger Ausnahmen über eine flächendeckende Sprinkleranlage. Planung und Einbau erfolgte nach dem Regelwerk der VdS CEA 4001. Eine Wasserversorgung der 3. Art, bestehend aus einem Druckluftwasserkessel (22,5 m³), einem Vorratsbehälter (Nutzinhalt 962 m³) und einer E-Sprinklerpumpe (200 kW), liefert den Löschwasserbedarf der grundlegenden Brandrisiken. In Summe sind nach erfolgten Umbauten ca. 5.400 Stück anrechenbarer Sprinkler an das Rohrnetz angeschlossen. Die Überschreitung von maximal 5.000 Stück anrechenbarer Sprinkler, wurde vom VdS akzeptiert Nassalarmventilstationen in der Sprinklerzentrale 2 unterteilen die Lagerhalle in acht Sprinklergruppen. Die Sprinklergruppen 9 und 10 sind hierbei dem Deckenschutz des zukünftigen Umbaubereiches im 6. Bauabschnitt zugeordnet. Dieser erstreckt sich über die Achsbereiche 9 bis 24 und M bis Q. Angeschlossen an die Zuführungsleitungen des Deckenschutzes, ist auch der Raumschutz der darunter liegenden Kühlzelle. Strangrohrleitungen direkt oberhalb der Kühlraumdecke sind mit hängenden Trockensprinkler (HTS), die die Kühlraumdecke durchdringen, verbunden. Grundlage der Planung ist ferner, dass zusätzlich zu den notwendigen Installationen für die Erweiterung der Kühlräume, die vorhandenen hängenden Trockensprinkler im benachbarten 5. Bauabschnitt demontiert werden. Die Logistikplanung sieht des weiteren den Rückbau und Neubau von Regalen vor. Für den Sprinklerschutz sind richtlinienkonform Regalsprinkler geplant. Die Löschwasserversorgung erfolgt über die bestehende Regalgruppe 14. Aus dem Installationsattest und VdS Protokoll des Bestandes gelten für die Bereiche eine Brandgefahr der Kategorie III (HHS3) und eine Mindestwasserbeaufschlagung von 12,5 mm/min. Diese Kategorie erlaubt theoretisch Lagerhöhen von bis zu 4,1 m für freistehende bzw. Kompaktlager oder Lagerhöhen von 3,2 m für Ständer bzw. Palettenlager. Bei der Lagerung im Regal von einwandigen, wasserdurchlässigen Lagerbehälter aus Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE) gilt ebenfalls eine Einstufung in die Kategorie III (HHS3). Alle anderen Lagerrisiken mit Lagerbehältern aus Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE) sind als Lagerrisiken mit hoher Brandgefahr Kategorie IV (HHS4) einzustufen und schränken die Lagerhöhen deutlich ein bzw. erfordern Wasserbeaufschlagungen, die über die vorhandene Zentralentechnik nicht versorgt werden können. Für die Lagerung gelten nach den Vorgaben des VdS Teillagerflächen von maximal 150 m² und Freistreifen von mindestens 2,4 m. Teillagerflächen mit bis zu 260 m² sind in dem Logistikzentrum möglich, sofern die Randbedingungen der VdS Ausnahmegenehmigung vom 10.11.2020 eingehalten werden. Die Sprinkler für den Schutz der Kühllager oder den Bereichen um die Kühlaggregate, deren Umgebungstemperatur eine Frostgefahr darstellt, sind als hängende Trockensprinkler (HTS) geplant. Bei entsprechender Kaltraumanwendung der Sprinkler bedarf es einer Mindestlänge zwischen Sprinkleranschluss und Außenfläche Kühlraum. Kühlbereiche in denen die Frostgefahr ausgeschlossen werden kann, werden durch Standardsprinkler geschützt. Planungsgrundlage sind VdS zugelassene Sprinkler vom Typ Schirmsprinkler / HTS mit den Parametern: Hersteller EuroSprinkler (HTS) K-Wert 115 Ansprechempfindlichkeit spezial auslösend (RTI 50-80) Auslösetemperatur 68 °C Anschlussgewinde DN 25 Das Rohrnetz wird als korrosionsgeschützte Rohrleitung nach EN 10255 / 10220 vorgesehen. Der äußere Korrosionsschutz wird mit einer Pulverbeschichtung erreicht. Vor Baubeginn ist die Montageplanung dem VdS vorzustellen.
Allgemein
Zusätzliche Technische Vorschriften für Sprinkleranlagen 1.1 Normen und Richtlinien Grundlage der Planung und Ausführung der Anlage sind folgende Normen und Richtlinien: - Landesbauordnung - Die Regelwerke der FM Global in der gültigen Fassung. Sollten sich bis zur Abnahme der Anlage Änderungen in den Sprinkler-Richtlinien ergeben, ist der Bauherr hiervon schriftlich zu benachrichtigen. - Richtlinien für Bau und Betrieb von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen in Grundstücken im Anschluss an Trinkwasserleitungen, DVGW-Regelwerk, Arbeits- blatt W 313. - DIN 1988, Technische Bestimmungen für den Bau und Betrieb von Trinkwasser- leitungen in Grundstücken. - Die Vorschriften der örtlichen Wasserwerke. 2. Allgemeines Der Bieter hat vor Angebotsabgabe die Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses, z. B. auf fehlende Seiten, zu prüfen und diese rechtzeitig nachzufordern. Ein unvollständiges Angebot kann aus der Wertung herausgenommen werden. Transportmöglichkeiten und Einbringung von großen Bauteilen vor Ort sind anhand der zur Einsicht vorliegenden Architektenpläne oder den Entwurfsplänen des Fachingenieurs vor Angebotsabgabe zu prüfen. Die Bauteile sind entsprechend teilbar in Transportgrößen vorzusehen. Spätere Einwände können nicht anerkannt werden. 3. Qualitätsmerkmale Die in der Leistungsbeschreibung geforderten Ausführungen, Typen und Qualitäten der Bauteile sind entsprechend anzubieten. Bei abweichendem Angebot ist der Bieter verpflichtet, einen eindeutigen Beweis der Gleichwertigkeit zu erbringen. Es bleibt vorbehalten, Bauteile, die in Ausführung und Qualität nicht den Bedingungen entsprechen, abzulehnen. 4. Ausführungsmerkmale Der AN ist verpflichtet, die Bauangaben auf seine eigene Montageplanung hin zu überprüfen und wenn erforderlich - zu ergänzen. Unterbleibt die Überprüfung, und es sind nachträgliche Stemmarbeiten erforderlich, haftet der AN. Sämtliche Einbauteile sind so einzubauen, dass Nachfolgegewerke nicht behindert werden. Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Montagen mit der örtlichen Bauleitung, und der am Bau beteiligten Fremdgewerke, abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, unverzüglich nach Auftragserteilung, Montagepläne M 1:50 einschl. der notwendigen Detailzeichnungen M 1:20 zu erstellen. ebenso sind Schalt- und Installationsmontagepläne zu erstellen. Sämtliche Montagepläne sind dem AG dreifach als Farbplots, zur Prüfung und Freigabe, vorzulegen. Die Freigabe entbindet den Unternehmer jedoch nicht von der vollen Verantwortung für die Richtigkeit aller Angaben und Maße, sowie die Einhaltung sämtlicher einschlägigen Vorschriften. 5. Zeichnungen und technische Angaben, Koordinierung, Genehmigung Für die Ausführung der Leistungen werden dem Unternehmer Zeichnungen des Ingenieurbüros mit Installationsplänen, auf Datenträger (Diskette, CD) oder E-mail im Format Autocad DWG/DXF oder PLT kostenlos zur Verfügung gestellt. Vor Ausführung der Leistungen sind die Angaben und Anlagen nachzuprüfen. Detail- und Werkstattpläne sowie Stromlaufpläne sind, soweit erforderlich, vom Auftragnehmer für seine Leistungen zu erstellen. Bei allen Anlagen, die gemäß Bestimmungen oder auf Veranlassung des Auftraggebers einer behördlichen Prüfung unterliegen, sind die Ausführungsunterlagen von der zuständigen Institution z. B. TÜV, VdS, FM, Brandschutzingenieur usw. vorprüfen zu lassen. Für die fachgerechte und vorschriftsmäßige Ausführung der Anlagen und Installationen ist der Auftragnehmer verantwortlich. 6. Fabrikatsangaben Werden von der anbietenden Firma andere Fabrikate angeboten als vom Ingenieurbüro geplant, sind dem Angebot prüffähige technische Unterlagen bzw. genaue Angaben über die Ausführung beizufügen. Grundsätzlich sind Alternativangebote zugelassen. 7. Genehmigung von Ausführungsmustern Bauteile, die architektonisch relevant sind, wie z.B. Sprinkler, Rosetten etc., sind auf Wunsch kostenlos zu beschreiben und zu bemustern. 8. Beschilderung Sämtliche Geräte und Einbauteile sind eindeutig durch Schilder zu kennzeichnen. Ausführung der Beschilderung gemäß Leistungsbeschreibung. 9. Einweisung Nach Fertigstellung der Anlagen ist dem zuständigen Personal, z. B. Hausmeister, Betriebsmeister oder Maschinenmeister, eine gründliche Einweisung in die Bedienung und Überwachung zu geben. Die erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Ersatzteillisten und Revisionspläne sind in einem beschrifteten Ordner zu übergeben. Die Übergabe der Unterlagen und die Einweisung des Personals ist schriftlich bestätigen zu lassen. 10. Revisionszeichnungen Nach der Fertigstellung der Anlagen sind die Revisionszeichnungen und die Prüf- und Wartungsanweisungen in dreifacher Ausfertigung sowie einmal als Datenträger, CD, dem Auftraggeber bei der Abnahme zu übergeben, detaillierte Aufstellung ist im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die Zahlung der Schlussrechnung ist von der Übergabe der Revisionsunterlagen abhängig.
Zusätzliche Technische Vorschriften für
01 Sprinkleranlage
01
Sprinkleranlage
01.01 Demontage und Anschluss
01.01
Demontage und Anschluss
01.02 Sprinkler und Rohrleitungen
01.02
Sprinkler und Rohrleitungen
01.03 Frostschutz
01.03
Frostschutz
01.04 Insgemeinkosten
01.04
Insgemeinkosten

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