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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Für dieses Bauvorhaben gelten die aktuellen
allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauverträge der
ALDI
Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG.
Diese sind im Anhang dieses Leistungsverzeichnisses
angehängt.
Für dieses Bauvorhaben gelten die aktuellen
Allgemein
Die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG
beabsichtigt am Standort Herten im bestehenden
Logistikzentrum Umbauten vorzunehmen. Für die
Erweiterung der Kühllagerflächen ist gemäß den Vorgaben
aus dem Brandschutzkonzept die vorhandene automatische
Löschanlage auf den neuen Ausbaustand
anzupassen. Wie im Bestand wird auch für die
Erweiterung ein Sprinklerschutz oberhalb und unterhalb
der
Kühllagerdecke gefordert.
Des weiteren erfolgen noch Umbauten in der Halle. In
den Bereichen wird der Sprinklerschutz an den Umbau
angepasst.
Der Umbaubereich betrifft im weiteren nur die
Sprinkleranlage 2.
Die Lagerhalle des Logistikzentrums verfügt unter
Berücksichtigung zulässiger Ausnahmen über eine
flächendeckende Sprinkleranlage. Planung und Einbau
erfolgte nach dem Regelwerk der VdS CEA 4001.
Eine Wasserversorgung der 3. Art, bestehend aus einem
Druckluftwasserkessel (22,5 m³), einem
Vorratsbehälter (Nutzinhalt 962 m³) und einer
E-Sprinklerpumpe (200 kW), liefert den
Löschwasserbedarf der
grundlegenden Brandrisiken. In Summe sind nach
erfolgten Umbauten ca. 5.400 Stück anrechenbarer
Sprinkler an das Rohrnetz angeschlossen.
Die Überschreitung von maximal 5.000 Stück
anrechenbarer Sprinkler, wurde vom VdS akzeptiert
Nassalarmventilstationen in der Sprinklerzentrale 2
unterteilen die Lagerhalle in acht Sprinklergruppen.
Die
Sprinklergruppen 9 und 10 sind hierbei dem
Deckenschutz des zukünftigen Umbaubereiches im 6.
Bauabschnitt zugeordnet. Dieser erstreckt sich über
die Achsbereiche 9 bis 24 und M bis Q. Angeschlossen
an die Zuführungsleitungen des Deckenschutzes, ist
auch der Raumschutz der darunter liegenden Kühlzelle.
Strangrohrleitungen direkt oberhalb der Kühlraumdecke
sind mit hängenden Trockensprinkler (HTS), die die
Kühlraumdecke durchdringen, verbunden. Grundlage der
Planung ist ferner, dass zusätzlich zu den
notwendigen Installationen für die Erweiterung der
Kühlräume, die vorhandenen hängenden Trockensprinkler
im benachbarten 5. Bauabschnitt demontiert werden.
Die Logistikplanung sieht des weiteren den Rückbau und
Neubau von Regalen vor. Für den Sprinklerschutz
sind richtlinienkonform Regalsprinkler geplant. Die
Löschwasserversorgung erfolgt über die bestehende
Regalgruppe 14.
Aus dem Installationsattest und VdS Protokoll des
Bestandes gelten für die Bereiche eine Brandgefahr der
Kategorie III (HHS3) und eine
Mindestwasserbeaufschlagung von 12,5 mm/min. Diese
Kategorie erlaubt
theoretisch Lagerhöhen von bis zu 4,1 m für
freistehende bzw. Kompaktlager oder Lagerhöhen von 3,2
m für
Ständer bzw. Palettenlager. Bei der Lagerung im Regal
von einwandigen, wasserdurchlässigen
Lagerbehälter aus Polypropylen (PP) und Polyethylen
(PE) gilt ebenfalls eine Einstufung in die Kategorie
III
(HHS3). Alle anderen Lagerrisiken mit Lagerbehältern
aus Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE) sind als
Lagerrisiken mit hoher Brandgefahr Kategorie IV (HHS4)
einzustufen und schränken die Lagerhöhen deutlich
ein bzw. erfordern Wasserbeaufschlagungen, die über
die vorhandene Zentralentechnik nicht versorgt
werden können.
Für die Lagerung gelten nach den Vorgaben des VdS
Teillagerflächen von maximal 150 m² und Freistreifen
von mindestens 2,4 m. Teillagerflächen mit bis zu 260
m² sind in dem Logistikzentrum möglich, sofern die
Randbedingungen der VdS Ausnahmegenehmigung vom
10.11.2020 eingehalten werden.
Die Sprinkler für den Schutz der Kühllager oder den
Bereichen um die Kühlaggregate, deren
Umgebungstemperatur eine Frostgefahr darstellt, sind
als hängende Trockensprinkler (HTS) geplant. Bei
entsprechender Kaltraumanwendung der Sprinkler bedarf
es einer Mindestlänge zwischen
Sprinkleranschluss und Außenfläche Kühlraum.
Kühlbereiche in denen die Frostgefahr ausgeschlossen
werden kann, werden durch Standardsprinkler geschützt.
Planungsgrundlage sind VdS zugelassene Sprinkler vom
Typ Schirmsprinkler / HTS mit den Parametern:
Hersteller EuroSprinkler (HTS)
K-Wert 115
Ansprechempfindlichkeit spezial auslösend (RTI 50-80)
Auslösetemperatur 68 °C
Anschlussgewinde DN 25
Das Rohrnetz wird als korrosionsgeschützte Rohrleitung
nach EN 10255 / 10220 vorgesehen. Der äußere
Korrosionsschutz wird mit einer Pulverbeschichtung
erreicht.
Vor Baubeginn ist die Montageplanung dem VdS
vorzustellen.
Allgemein
Zusätzliche Technische Vorschriften für
Sprinkleranlagen
1.1 Normen und Richtlinien
Grundlage der Planung und Ausführung der Anlage sind
folgende Normen und Richtlinien:
- Landesbauordnung
- Die Regelwerke der FM Global in der gültigen
Fassung. Sollten sich bis zur Abnahme der
Anlage Änderungen in den Sprinkler-Richtlinien
ergeben, ist der Bauherr hiervon schriftlich zu
benachrichtigen.
- Richtlinien für Bau und Betrieb von Feuerlösch- und
Brandschutzanlagen in
Grundstücken im Anschluss an Trinkwasserleitungen,
DVGW-Regelwerk, Arbeits-
blatt W 313.
- DIN 1988, Technische Bestimmungen für den Bau und
Betrieb von Trinkwasser-
leitungen in Grundstücken.
- Die Vorschriften der örtlichen Wasserwerke.
2. Allgemeines
Der Bieter hat vor Angebotsabgabe die Vollständigkeit
des Leistungsverzeichnisses, z. B. auf fehlende
Seiten, zu prüfen und diese rechtzeitig nachzufordern.
Ein unvollständiges Angebot kann aus der Wertung
herausgenommen werden.
Transportmöglichkeiten und Einbringung von großen
Bauteilen vor Ort sind anhand der zur Einsicht
vorliegenden Architektenpläne oder den Entwurfsplänen
des Fachingenieurs vor Angebotsabgabe zu prüfen.
Die Bauteile sind entsprechend teilbar in
Transportgrößen vorzusehen. Spätere Einwände können
nicht
anerkannt werden.
3. Qualitätsmerkmale
Die in der Leistungsbeschreibung geforderten
Ausführungen, Typen und Qualitäten der Bauteile sind
entsprechend anzubieten. Bei abweichendem Angebot ist
der Bieter verpflichtet, einen eindeutigen Beweis
der Gleichwertigkeit zu erbringen. Es bleibt
vorbehalten, Bauteile, die in Ausführung und Qualität
nicht den
Bedingungen entsprechen, abzulehnen.
4. Ausführungsmerkmale
Der AN ist verpflichtet, die Bauangaben auf seine
eigene Montageplanung hin zu überprüfen und wenn
erforderlich - zu ergänzen. Unterbleibt die
Überprüfung, und es sind nachträgliche Stemmarbeiten
erforderlich, haftet der AN.
Sämtliche Einbauteile sind so einzubauen, dass
Nachfolgegewerke nicht behindert werden.
Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Montagen mit
der örtlichen Bauleitung, und der am Bau beteiligten
Fremdgewerke, abzustimmen.
Der AN ist verpflichtet, unverzüglich nach
Auftragserteilung, Montagepläne M 1:50 einschl. der
notwendigen
Detailzeichnungen M 1:20 zu erstellen. ebenso sind
Schalt- und Installationsmontagepläne zu erstellen.
Sämtliche Montagepläne sind dem AG dreifach als
Farbplots, zur Prüfung und Freigabe, vorzulegen. Die
Freigabe entbindet den Unternehmer jedoch nicht von
der vollen Verantwortung für die Richtigkeit aller
Angaben und Maße, sowie die Einhaltung sämtlicher
einschlägigen Vorschriften.
5. Zeichnungen und technische Angaben, Koordinierung,
Genehmigung
Für die Ausführung der Leistungen werden dem
Unternehmer Zeichnungen des Ingenieurbüros mit
Installationsplänen, auf Datenträger (Diskette, CD)
oder E-mail im Format Autocad DWG/DXF oder PLT
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Vor Ausführung der Leistungen sind die Angaben und
Anlagen nachzuprüfen. Detail- und Werkstattpläne
sowie Stromlaufpläne sind, soweit erforderlich, vom
Auftragnehmer für seine Leistungen zu erstellen.
Bei allen Anlagen, die gemäß Bestimmungen oder auf
Veranlassung des Auftraggebers einer behördlichen
Prüfung unterliegen, sind die Ausführungsunterlagen
von der zuständigen Institution z. B. TÜV, VdS, FM,
Brandschutzingenieur usw. vorprüfen zu lassen. Für die
fachgerechte und vorschriftsmäßige Ausführung der
Anlagen und Installationen ist der Auftragnehmer
verantwortlich.
6. Fabrikatsangaben
Werden von der anbietenden Firma andere Fabrikate
angeboten als vom Ingenieurbüro geplant, sind dem
Angebot prüffähige technische Unterlagen bzw. genaue
Angaben über die Ausführung beizufügen.
Grundsätzlich sind Alternativangebote zugelassen.
7. Genehmigung von Ausführungsmustern
Bauteile, die architektonisch relevant sind, wie z.B.
Sprinkler, Rosetten etc., sind auf Wunsch kostenlos zu
beschreiben und zu bemustern.
8. Beschilderung
Sämtliche Geräte und Einbauteile sind eindeutig durch
Schilder zu kennzeichnen. Ausführung der
Beschilderung gemäß Leistungsbeschreibung.
9. Einweisung
Nach Fertigstellung der Anlagen ist dem zuständigen
Personal, z. B. Hausmeister, Betriebsmeister oder
Maschinenmeister, eine gründliche Einweisung in die
Bedienung und Überwachung zu geben. Die
erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanweisungen,
Ersatzteillisten und Revisionspläne sind in einem
beschrifteten Ordner zu übergeben. Die Übergabe der
Unterlagen und die Einweisung des Personals ist
schriftlich bestätigen zu lassen.
10. Revisionszeichnungen
Nach der Fertigstellung der Anlagen sind die
Revisionszeichnungen und die Prüf- und
Wartungsanweisungen
in dreifacher Ausfertigung sowie einmal als
Datenträger, CD, dem Auftraggeber bei der Abnahme zu
übergeben, detaillierte Aufstellung ist im
Leistungsverzeichnis beschrieben.
Die Zahlung der Schlussrechnung ist von der Übergabe
der Revisionsunterlagen abhängig.
Zusätzliche Technische Vorschriften für
01 Sprinkleranlage
01
Sprinkleranlage
01.01 Demontage und Anschluss
01.01
Demontage und Anschluss
01.02 Sprinkler und Rohrleitungen
01.02
Sprinkler und Rohrleitungen
01.03 Frostschutz
01.03
Frostschutz
01.04 Insgemeinkosten
01.04
Insgemeinkosten
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