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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 - Situation und Bauvorhaben Situation und Bauvorhaben
1. Lage des Grundstücks
ALDI GmbH & Co. KG Herten, Hohewardstraße 345-349, 45699 Herten
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über ausgebaute Straßen.
2. Das Bauvorhaben
Die Firma ALDI GmbH & Co. KG betreibt in Herten ein Logistikzentrum zum Umschlag von Waren. Für die Erhöhung der Anzahl an Frischeprodukten ist beabsichtigt die vorhandenen Lagerhallen umzubauen.
Im 2.Teilabschnitt der Baumaßnahme wird der bisher als Trockenlager genutzte 6.Bauabschnitt zu einem Kühllager beziehungsweise Tiefkühllager (Einbau von Wänden und Decken aus ISO-Paneelen) umgebaut. Daneben sollen im 5.Bauabschnitt Demontage- und Abbrucharbeiten in kleinerem Umfang ausgeführt und ein neuer Waschplatz erstellt werden.
3. Baubeschreibung
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst die Sanierung des Hallenbodens an verschiedenen Einsatzorten innerhalb des 5.+ 6.Baubschnitt im Zuge des Baufortschritt.
4. Allgemein
Dem Bieter wird zwingend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über Lage und Beschaffenheit der Baustelle, deren Zugangsmöglichkeit, alle sein Gewerk betreffenden Randbedingungen zu informieren. Kenntnisse des Bieters über alle vorgenannten Rahmenbedingungen werden vom Bauherrn und vom Architekten bei sämtlichen Verhandlungen sowie bei der Ausführung vorausgesetzt.
Nachforderungen, Terminaufschübe usw. aus Unkenntnis werden nicht anerkannt.
01 - Situation und Bauvorhaben
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Vor Ausführung seiner Leistungen sind vom Auftragnehmer nach Lage und Ausmaß die benötigten Flächen für Baustelleneinrichtungen und Lagerung mit der Bauleitung und dem Betrieb abzustimmen und nach deren Weisung zu belegen.
Innerhalb der benannten Flächen sowie innerhalb seiner Arbeitsbereiche obliegt dem AN die Verkehrssicherungspflicht, notwendige Verkehrsflächen sind freizuhalten.
Material kann nur ungesichert an angegebener Stelle zwischengelagert werden.
2. Bodenverhältnisse
Nicht relevant.
3. Entsorgung
Darf nur stattfinden:
Schutt und Müll mittels Container
Abwasser über das Schmutzwassersystem
Sondermüll entsprechend den behördlichen Vorschriften
4. Technische Regelwerke
Es gelten die Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen zum VOB-Vertrag, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die Technischen Lieferbedingungen, alle einschlägigen DIN-Vorschriften, bauaufsichtsamtliche Bestimmungen, Technischen Prüfvorschriften, Merkblätter, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller, alles in den neuesten Fassungen.
5. Montagebedingungen
Soweit Berührungspunkte mit Gewerken anderer Auftragnehmer bestehen, hat der AN seine Ausführung mit diesen Auftragnehmern zu koordinieren.
Zur Leistung gehören:
die Lieferung frei Baustelle einschl. Abladen
der Transport zur Verwendungsstelle
das evtl. erforderliche Zwischenlagern nach Angabe der Bauleitung
die komplette Montage unter Beachtung der Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller einschl. erforderlicher Stemm-, Bohr-, Schweiß und sonstiger, zum Einbau notwendiger Arbeiten
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben
1. Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Tagesberichte zu erstellen und diese der Objektüberwachung spätestens am Anfang der Folgewoche elektronisch zu übermitteln oder in Papierform mit folgendem Inhalt zu übergeben:
täglicher Arbeitsbeginn und -ende
Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte und eingesetzten Großgeräte
Angaben zu den Witterungsverhältnissen und den Temperaturen (min/max)
Beginn, Zwischenstand und Fertigstellung von einzelnen Bauarbeiten und Bauabschnitten
Behinderung, Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen
Verkehrsfreigaben, Bauübergaben, Abnahmen, Materiallieferungen und Aushubabtransporte
außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Arbeitsunfälle, Schadensfälle, Unterweisungen)
2. Abrechnung
Rechnungen sind kumulierend aufzustellen. Die Vergütung von Abschlagszahlungen bedeutet keine Anerkennung der Richtigkeit und Mängelfreiheit der von ihr erfassten Leistungen, Massen oder Preise.
Die Aufmaße sind in folgender prüfbarer Form vorzulegen:
Aufmaßblätter sind mit folgendem Aufbau einzureichen und fortlaufend zu nummerieren: Kopfzeile mit Projekt, Titel, LV-Positionsnummer und Kurztext der Leistungsposition
Rechenvorgänge sind systematisch und nachvollziehbar aufzubauen
In den Aufmaßblättern benannte Abrechnungspläne sind beizulegen; jedes abgerechnete Maß muss im Abrechnungsplan aufgeführt sein. Unterschiedliche Positionen sind ggfs. farbig anzulegen und Einzelflächen unter Umständen gesondert zu kennzeichnen
Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren
Aufmaße und Rechnungen, welche die vorgenannten Kriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllen, können vom AG als unprüfbar an den Auftragnehmer zurückgeschickt werden
3. Zur Leistung bzw. zur abgegoltenen Nebenleistung gehören:
Die Kontrolle der örtlichen Gegebenheiten
Das Sauberhalten öffentlicher Zufahrtsstraßen zum Grundstück, deren Randbereiche und die zu befahrenden Flächen auf dem Betriebsgelände, sind bei Verschmutzung durch Transportfahrzeuge umgehend mit Kehrmaschinen zu säubern.
Kostenlose Beseitigung durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen
Gesetzliche vorgeschriebene Unfallsicherungsmaßnahmen sind so anzubringen, dass nachfolgende Arbeiten, auch anderer Auftragnehmer, nicht behindert werden. Es wird besonders auf die BGV C 22 hingewiesen
Auf Verlangen von Behörden oder Bauleitung hat der AN für die zur Verwendung kommenden Stoffe und Bauteile die entsprechenden Gütenachweise, Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide, für den AG kostenfrei, beizubringen
Alle nach DIN vorgeschriebenen Eignungs- und Güteprüfungen sind während der Bauausführung oder nach Fertigstellung der Leistung durchzuführen.
Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen für die Ausführung entfernt werden, so ist die Entfernung und die Wiederherstellung dieser Schutzeinrichtungen unmittelbar vor und nach den Arbeiten Sache des Auftragnehmers und ist auf den jeweiligen Arbeitsbereich zu beschränken.
Werden Ungenauigkeiten an der Leistung des AN über die zulässigen Toleranzen hinaus festgestellt, so sind sie ohne Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers sofort zu beseitigen, ohne das Gefüge der Konstruktion und den Arbeitsablauf zu stören.
Der AN verpflichtet sich bereits eingebaute Teile und den Hallenboden vor Beschädigung, ausreichend zu schützen.
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen Sicherheitsrelevante Bedingungen
1. Arbeiten bei laufendem Betrieb
Das Logistikzentrum ALDI GmbH & Co. KG Herten dient als Umschlaglager für Waren des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus werden Frischwaren in einem Kühllager bis zur Auslieferung in die Filialen zwischengelagert.
Für die angefragten Leistungen wird der Betrieb nicht unterbrochen. Lagerflächen, Arbeitszeiten und Transportwege werden durch den Betrieb vorgegeben.
Für alle innerhalb der Betriebsgebäude auszuführenden Arbeiten gelten die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften der Firma ALDI. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Arbeitssicherheit sowie zum Schutz vor Verschmutzung sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden, wenn nicht in einer Leistungsposition abgefragt, nicht gesondert vergütet.
2. Sicherheit- und Gesundheitsschutz
Es wird ausschließlich für die durchzuführenden Arbeiten geeignetes Personal eingesetzt.
Bei groben Sicherheitsverstößen (z. B. Arbeiten unter Gefährdung für sich und andere) kann die betroffene Person von der Baustelle zeitweise aber auch dauerhaft verwiesen werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5, 6 ArbSchG ist für die geplanten Tätigkeiten auf der Baustelle zu erstellen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen.
Die vor Ort Beschäftigten sind gemäß BGV A 1 über die Gefahren am Arbeitsplatz und auf der Baustelle, einschließlich Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterweisen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen.
Werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anlage 2 der BaustellV durchgeführt, so sind diese der Bauleitung und dem Koordinator mitzuteilen.
Bei Verwendung von Gefahrstoffen müssen vor Baubeginn die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorgelegt werden. Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen anderer Gewerke durch die eingesetzten Gefahrstoffe werden mit diesen unmittelbar angesprochen.
Die eingesetzten Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet sein und gemäß BetrSichV geprüft sein.
Die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet und gemäß BGV A 3 geprüft sein.
Die erforderliche Anzahl von Ersthelfern sowie Verbandskästen gemäß BGV A 1 sind vor Ort zu halten. Auf Anforderung ist dieses dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator nachzuweisen.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen und sind von den Beschäftigten zu tragen.
Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Unternehmen und Selbstständiger an einem Arbeitsplatz wird eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet.
Schweiß- und Heißarbeiten sind vor Beginn bei ALDI anzuzeigen. Die erforderlichen Maßnahmen sind nach Schweißerlaubnisschein (Grundlage: § 30 BGV D1) zu treffen.
Bei Gerüsten ist eine Freigabebescheinigung zu erstellen, Fahrgerüste sind nach der Aufbauanleitung aufzubauen, die Aufbauanleitung ist bereit zu halten.
In der geschlossenen Halle sind entweder elektrische oder gasbetriebene Hubsteiger mit weißer Bereifung einzusetzen.
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen
05 - Planunterlagen Planunterlagen
Zur Kalkulation liegen dem Leistungsverzeichnis nachfolgende Unterlagen als pdf-Dateien bei:
Plan -Nr. Index Planbezeichnung Maßstab
Planunterlagen Architekturbüro Stülp
361-5-01 J Lageplan 1 : 500
361-5-02 N Grundriss 5., 6. und 7.Bauabschnitt 1 : 250
05 - Planunterlagen
06 - Terminplan Terminplan
Eine kontinuierliche Ausführung der Leistung ist nicht möglich, sondern abhängig vom Bauablauf.
Folgende Ausführungsabschnitte sind geplant:
1. Risssanierung, Schließen der Dübellöcher
2. Einbau Industrieestrich im Bereich des abgebrochen Fluchttunnelabgang im 6.Bauabschnitt
3. Einbau Industrieestrich in Achse 24 im Bereich aufbetonierter Überladebrückengruben und Treppenabgängen (1. Abschnitt ca. 12 Gruben und 3 Treppenabgänge)
4. Einbau Industrieestrich in Achse 24 im Bereich aufbetonierter Überladebrückengruben und Treppenabgängen (2. Abschnitt ca. 5 Gruben und 1 Treppenabgang)
5. Herstellung eines Estrichabschlusses zum Tiefkühllager
Ausführung der Leistung 1 ab der 13.KW 2026 möglich
Leistung 2-5 in Abhängigkeit des Baufortschritts und der Betonagen, vorausssichtlich zwischen 28. und 38.KW 2026
.......................... ...................................................................................
(Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel)
06 - Terminplan
01 Sanierung Hallenboden
01
Sanierung Hallenboden
Hinweis: Im 6. Bauabschnitt des Zentrallagers ist ein Industrieboden
mit Bodenheizung vorhanden.
Produkt / Hersteller:
Fa. DFT Bremen (Fa. teqton)
Industriebodenheizung unter ca. 18 cm Brecopack Walzbetonboden mit ca. 2 cm Brecoplan Industrieestrich.
Oberfläche Lotusplan aufgehellt (geschliffen).
In Teilbereichen (Rampe etc.)
Ortbeton mit ca. 3 cm Brecoplan Industrieestrich.
Oberfläche Lotusplan aufgehellt (geschliffen).
Hinweis:
01.__.0010 An- und Abfahrt An- und Abfahrtskosten für Personal, Material und Geräte.
Vergütet wird nicht die tägliche An- und Abfahrt, sondern
die Baustelleneinrichtung für die Ausführung von Teilleistungen, unabhängig vom Leistungsumfang oder der Dauer der Leistungserbringung
1 St = 1 Baustelleneinrichtung
01.__.0010
An- und Abfahrt
5,00
St
01.__.0020 Randbereiche schneiden Randbereiche der Estrichflächen mittels Diamantscheibe,
unter Staubabsaugung, einschneiden und ausstemmen.
Tiefe bis 30 mm
Ausführung in Einzellängen, an verschiedenen
Einsatzorten innerhalb der Lagerhalle.
Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und
sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen.
Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren.
Einbauort: Überladebrücken und Türabgänge Achse 24, Fluchttunelabgänge, Türdurchgänge
01.__.0020
Randbereiche schneiden
90,00
m
01.__.0030 Industrieestrich in Kleinflächen bis 10 m² Liefern und einbauen eines kunststoffmodifiziertern, zementgebundenen Industrieestriches,
in Kleinflächen auf bauseitiger Ortbetonbodenplatte
Flächengröße: bis 10,0 m²
Estrichdicke: 20 bis 30 mm
Druckfestigkeit > 40 N/mm²
Biegezugfestigkeit > 1,5 N/mm²
Oberfläche dem Bestandsboden angepaßt:
- geschliffen, hellgrau
Eigenschaften:
- hochbelastbar, hohe Ebenflächigkeit
- wasser-/kraftstoff- und mineralölbeständig
- schwindarm
- fugenlos
wie folgt an den vorhandenen Industrieboden anarbeiten:
Haftbrücke auftragen, den kunststoffmodifizierten Industrieestrich einbauen, glätten und abschließend übergangslos zum Industrieestrich schleifen.
Der Estrich ist dem vorhandenen Industrieboden farblich anzugleichen.
Angebotenens Produkt: (vom Bieter einzutragen)
Ausführung in Einzelflächen, an verschiedenen
Einsatzorten innerhalb der Lagerhalle.
Einbauort: Überladebrücken und Türabgänge Achse 24, Fluchttunelabgänge, Türdurchgänge, etc.
01.__.0030
Industrieestrich in Kleinflächen bis 10 m²
120,00
m²
01.__.0040 Estrichabschluß zum Tiefkühllager Estrich an aufgehender Tiefkühllagerwand (Bodeneinstand) anarbeiten, einschließlich liefern und einbauen eines Stellstreifens an der Tiefkühllagerwand.
Estrichstreifenbreite: ca. 20 bis 30 cm
Einbauort: Außenwand neues Tiefkühllager
01.__.0040
Estrichabschluß zum Tiefkühllager
W
30,00
m²
01.__.0050 Rissvorbereitung Rissflächen mit Ausbrüchen und vereinzelter Inselbildung
sowie Rissflanken (beidseitig) im Industrieestrich,
mittels Diamantscheibe, unter Staubabsaugung,
einschneiden und ausstemmen.
Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und
sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen.
Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren.
Ausführung in Einzellängen, an verschiedenen
Einsatzorten innerhalb der Lagerhalle.
01.__.0050
Rissvorbereitung
450,00
m
01.__.0060 Risssanierung Bestandsboden, Breite 1 bis 5 cm Risse und Ausbrüche im Industrieestrich,
Rissbreite einschließlich Ausbrüchen 1 bis 5 cm
01.__.0060
Risssanierung Bestandsboden, Breite 1 bis 5 cm
W
200,00
m
01.__.0070 Risssanierung Bestandsboden 5 bis 10 cm Risse und Ausbrüche im Industrieestrich,
Rissbreite ≥ 5 - 10 cm
01.__.0070
Risssanierung Bestandsboden 5 bis 10 cm
W
50,00
m
01.__.0080 Risssanierung Bestandsboden bis 1 cm Risse im Industrieestrich mit geeignetem,
Verlaufsmörtel verschließen.
Einschließlich vorbereiten des Untergrundes,
wie einschneiden des Risses, säubern und grundieren der Schnittflächen, etc.
Verlaufsmörtel mit hoher Druck- und Biegezugfestigkeit,
kompatiebel zum bestehenden Industrieboden.
Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
Ausführung in Einzelflächen, an verschiedenen
Einsatzorten innerhalb der Lagerhalle.
01.__.0080
Risssanierung Bestandsboden bis 1 cm
200,00
m
01.__.0090 Kernbohrungen im Industrieboden verschließen Kernbohrungen im Industrieboden,
nach bauseitigem Abbruch der Anfahrpoller,
wie folgt verschließen:
Randbereiche mittels Diamantscheibe, unter Staubabsaugung, einschneiden und ausstemmen,
mit geeignetem schwindfreiem Spezialmörtel auffüllen, glätten,
und abschließend übergangslos zum Industrieestrich schleifen.
Durchmesser der Bohrung: ca. 200 mm
Tiefe: ca . 20 mm
Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und
sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen.
Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen.
Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren.
01.__.0090
Kernbohrungen im Industrieboden verschließen
40,00
St
01.__.0100 Dübellöcher schließen Dübellöcher nach bauseitiger Demontage von Regalen, Anfahrschutzen und Zäunen,
mit Spezialmörtel auffüllen, abglätten
und abschließend übergangslos zum Industrieestrich
schleifen
Durchmesser: bis 20 mm
Tiefe: bis ca. 120 mm
01.__.0100
Dübellöcher schließen
1.400,00
St
01.__.0110 Schraubenreste / Gewindestangen entfernen Schraubenreste und/oder Gewindestangen zur bauseitigen Befestigung von Regalen, Anfahrschützen und Zäunen,
bündig mit dem Hallenboden abflexen und anschließend
mit dem Industrieestrich planeben schleifen.
01.__.0110
Schraubenreste / Gewindestangen entfernen
300,00
St
02 Regiearbeiten
02
Regiearbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten, die evtl. anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und täglich zur Anerkennung vorzulegen.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden.
Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-/ Lieferpreisen vergütet!
Die angefragten Stundenlöhne sind als Mischpreis aus verschiedenen Berufsgruppen anzugeben. Kosten für Führungs- und Aufsichtspersonal werden nicht gesondert vergütet, sondern sind anteilig zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für alle Lohnnebenkosten (Fahrgelder, Unterkunftsgelder etc.) oder evtl. anfallender Überstundenzuschläge.
Stundenlohnarbeiten
02.__.0010 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in für unvorhergesehene Arbeiten.
Nur auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung
und des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
02.__.0010
Facharbeiterstunden
E
1,00
h
02.__.0020 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in für
unvorhergesehene Arbeiten.
Nur auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung
und des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
02.__.0020
Helferstunden
E
1,00
h