Gerüstarbeiten (7.1 Bauabschnitt)
Erweiterung KG Herten
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 - Situation und Bauvorhaben Situation und Bauvorhaben 1. Lage des Grundstücks ALDI GmbH & Co. KG Herten, Hohewardstraße 345-349, 45699 Herten Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über ausgebaute Straßen. 2. Das Bauvorhaben Die Firma ALDI GmbH & Co. KG betreibt in Herten ein Logistikzentrum zum Umschlag von Waren. Für die Erhöhung der Anzahl an Frischeprodukten ist beabsichtigt die vorhandenen Lagerhallen umzubauen. Im 1.Bauabschnitt der Baumaßnahme werden umfangreiche Umbauarbeiten im 7.Bauabschnitt der Lagerhalle durchgeführt. Innerhalb der Halle werden in einem in Massivbauweise erstellten Entsorgungstrakt neue Sozial- und Büroräume eingebaut, hallenseitig davor entsteht der neue Akkuladebereich für die Flurförderfahrzeuge. Für die neue Sozial- und Büroräume in der Halle wird im Außenbereich die Vorhangfassade bereichsweise komplett abgebrochen. In die Fertigteil-Außenwände werden neue Fenster- und Türöffnungen geschnitten. Nach Montage der Fenster- und Türanlagen wird die Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem bekleidet. 3. Baubeschreibung Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst notwendige Arbeiten, die im Zuge der Umbaumaßnahme erbracht werden müssen. Verschiedene Leistungen sind dabei in Abhängigkeit bauseitiger Vorleistungen oder nach Absprache zu erbringen. Eine entsprechende Flexibilität wird vorausgesetzt. Folgende Leistungen sind unter Anderem auszuführen: Lieferung und Montage eines Außengerüst einschließlich Gerüsttreppe Lieferung und Montage eines Innengerüst einschließlich Gerüsttreppe einschließlich Abstützung eines Teilbereiches 5. Allgemein Dem Bieter wird zwingend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über Lage und Beschaffenheit der Baustelle, deren Zugangsmöglichkeit, alle sein Gewerk betreffenden Randbedingungen zu informieren. Kenntnisse des Bieters über alle vorgenannten Rahmenbedingungen werden vom Bauherrn und vom Architekten bei sämtlichen Verhandlungen sowie bei der Ausführung vorausgesetzt. Nachforderungen, Terminaufschübe usw. aus Unkenntnis werden nicht anerkannt.
01 - Situation und Bauvorhaben
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Vor Ausführung seiner Leistungen sind vom Auftragnehmer nach Lage und Ausmaß die benötigten Flächen für Baustelleneinrichtungen und Lagerung mit der Bauleitung und dem Betrieb abzustimmen und nach deren Weisung zu belegen. Innerhalb der benannten Flächen sowie innerhalb seiner Arbeitsbereiche obliegt dem AN die Verkehrssicherungspflicht, notwendige Verkehrsflächen sind freizuhalten. Material kann nur ungesichert an angegebener Stelle zwischengelagert werden. 2. Bodenverhältnisse Nicht relevant. 3. Entsorgung Darf nur stattfinden: Schutt und Müll mittels Container Abwasser über das Schmutzwassersystem Sondermüll entsprechend den behördlichen Vorschriften 4. Technische Regelwerke Es gelten die Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen zum VOB-Vertrag, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die Technischen Lieferbedingungen, alle einschlägigen DIN-Vorschriften, bauaufsichtsamtliche Bestimmungen, Technischen Prüfvorschriften, Merkblätter, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller, alles in den neuesten Fassungen. 5. Montagebedingungen Soweit Berührungspunkte mit Gewerken anderer Auftragnehmer bestehen, hat der AN seine Ausführung mit diesen Auftragnehmern zu koordinieren. Zur Leistung gehören: a) die Lieferung frei Baustelle einschl. Abladen b) der Transport zur Verwendungsstelle c) die komplette Montage in fix und fertiger Arbeit
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben 1.Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet Tagesberichte zu erstellen und diese der Objektüberwachung spätestens am Anfang der Folgewoche elektronisch zu übermitteln oder in Papierform mit folgendem Inhalt zu übergeben: täglicher Arbeitsbeginn und -ende Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte und eingesetzten Großgeräte Angaben zu den Witterungsverhältnissen und den Temperaturen (min/max) Beginn, Zwischenstand und Fertigstellung von einzelnen Bauarbeiten und Bauabschnitten Behinderung, Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen Verkehrsfreigaben, Bauübergaben, Abnahmen, Materiallieferungen und Aushubabtransporte außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Arbeitsunfälle, Schadensfälle, Unterweisungen) 2.Abrechnung Rechnungen sind kumulierend aufzustellen. Die Vergütung von Abschlagszahlungen bedeutet keine Anerkennung der Richtigkeit und Mängelfreiheit der von ihr erfassten Leistungen, Massen oder Preise. Die Aufmaße sind in folgender prüfbarer Form vorzulegen: Aufmaßblätter sind mit folgendem Aufbau einzureichen und fortlaufend zu nummerieren: Kopfzeile mit Projekt, Titel, LV-Positionsnummer und Kurztext der Leistungsposition Rechenvorgänge sind systematisch und nachvollziehbar aufzubauen In den Aufmaßblättern benannte Abrechnungspläne sind beizulegen; jedes abgerechnete Maß muss im Abrechnungsplan aufgeführt sein. Unterschiedliche Positionen sind ggfs. farbig anzulegen und Einzelflächen unter Umständen gesondert zu kennzeichnen Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren Aufmaße und Rechnungen, welche die vorgenannten Kriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllen, können vom AG als unprüfbar an den Auftragnehmer zurückgeschickt werden 3.Zur Leistung bzw. zur abgegoltenen Nebenleistung gehören: Die Kontrolle der örtlichen Gegebenheiten Das Sauberhalten öffentlicher Zufahrtsstraßen zum Grundstück, deren Randbereiche und die zu befahrenden Flächen auf dem Betriebsgelände, sind bei Verschmutzung durch Transportfahrzeuge umgehend mit Kehrmaschinen zu säubern. Kostenlose Beseitigung durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung oder Verschmutzung an angrenzenden Gebäuden oder Bauteilen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten vorzunehmen. Gesetzliche vorgeschriebene Unfallsicherungsmaßnahmen sind so anzubringen, dass nachfolgende Arbeiten, auch anderer Auftragnehmer, nicht behindert werden. Es wird besonders auf die BGV C 22 hingewiesen Auf Verlangen von Behörden oder Bauleitung hat der AN für die zur Verwendung kommenden Stoffe und Bauteile die entsprechenden Gütenachweise, Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide, für den AG kostenfrei, beizubringen Alle nach DIN vorgeschriebenen Eignungs- und Güteprüfungen sind während der Bauausführung oder nach Fertigstellung der Leistung durchzuführen. Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen für die Ausführung entfernt werden, so ist die Entfernung und die Wiederherstellung dieser Schutzeinrichtungen unmittelbar vor und nach den Arbeiten Sache des Auftragnehmers und ist auf den jeweiligen Arbeitsbereich zu beschränken. Werden Ungenauigkeiten an der Leistung des AN über die zulässigen Toleranzen hinaus festgestellt, so sind sie ohne Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers sofort zu beseitigen, ohne das Gefüge der Konstruktion und den Arbeitsablauf zu stören.
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen Sicherheitsrelevante Bedingungen 1.Arbeiten bei laufendem Betrieb Das Logistikzentrum ALDI GmbH & Co. KG Herten dient als Umschlaglager für Waren des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus werden Frischwaren in einem Kühllager bis zur Auslieferung in die Filialen zwischengelagert. Für die angefragten Leistungen wird der Betrieb nicht unterbrochen. Lagerflächen, Arbeitszeiten und Transportwege werden durch den Betrieb vorgegeben. Für alle innerhalb der Betriebsgebäude auszuführenden Arbeiten gelten die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften der Firma ALDI. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Arbeitssicherheit sowie zum Schutz vor Verschmutzung sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden, wenn nicht in einer Leistungsposition abgefragt, nicht gesondert vergütet. 2.Sicherheit- und Gesundheitsschutz Es wird ausschließlich für die durchzuführenden Arbeiten geeignetes Personal eingesetzt. Bei groben Sicherheitsverstößen (z. B. Arbeiten unter Gefährdung für sich und andere) kann die betroffene Person von der Baustelle zeitweise aber auch dauerhaft verwiesen werden. Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5, 6 ArbSchG ist für die geplanten Tätigkeiten auf der Baustelle zu erstellen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen. Die vor Ort Beschäftigten sind gemäß BGV A 1 über die Gefahren am Arbeitsplatz und auf der Baustelle, einschließlich Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterweisen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen. Werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anlage 2 der BaustellV durchgeführt, so sind diese der Bauleitung und dem Koordinator mitzuteilen. Bei Verwendung von Gefahrstoffen müssen vor Baubeginn die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorgelegt werden. Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen anderer Gewerke durch die eingesetzten Gefahrstoffe werden mit diesen unmittelbar angesprochen. Die eingesetzten Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet sein und gemäß BetrSichV geprüft sein. Die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet und gemäß BGV A 3 geprüft sein. Die erforderliche Anzahl von Ersthelfern sowie Verbandskästen gemäß BGV A 1 sind vor Ort zu halten. Auf Anforderung ist dieses dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator nachzuweisen. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen und sind von den Beschäftigten zu tragen. Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Unternehmen und Selbstständiger an einem Arbeitsplatz wird eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet. Schweiß- und Heißarbeiten sind vor Beginn bei ALDI anzuzeigen. Die erforderlichen Maßnahmen sind nach Schweißerlaubnisschein (Grundlage: § 30 BGV D1) zu treffen. Bei Gerüsten ist eine Freigabebescheinigung zu erstellen, Fahrgerüste sind nach der Aufbauanleitung aufzubauen, die Aufbauanleitung ist bereit zu halten. In der geschlossenen Halle sind entweder elektrische oder gasbetriebene Hubsteiger mit weißer Bereifung einzusetzen.
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen
05 - Planunterlagen Planunterlagen Zur Kalkulation liegen dem Leistungsverzeichnis nachfolgende Unterlagen als pdf-Dateien bei: Plan -Nr.IndexPlanbezeichnungMaßstab Planunterlagen Architekturbüro Stülp 361-5-01HLageplan1 : 500 361-5-21DBüro- und Sozialräume, Grundrisse1 : 50 361-5-22ABüro- und Sozialräume, Querschnitte / Teilschnitte 1 : 50 361-5-23BBüro- und Sozialräume, Längsschnitt + Hallenansicht1 : 50 361-5-58AFassadenansicht Bauabschnitt 7.11 : 50
05 - Planunterlagen
06 - Terminplan Terminplan Verschiedene Leistungen sind in Abhängigkeit bauseitiger Vorleistungen oder als Vorleistung für Folgegewerke zu erbringen. Die genaue Terminierung erfolgt in gemeinsamer Absprache. Eine entsprechende Flexibilität wird vorausgesetzt. Ausführungszeiten Geplanter Aufbau von Außen- und Innengerüst voraussichtlich 37.KW 2025 Anerkannt: .......................... ................................................................................... (Ort und Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel)
06 - Terminplan
01 Fassadengerüst (Außengerüst)
01
Fassadengerüst (Außengerüst)
01.__.0010 Arbeits- und Schutzgerüst, LK 3, W09 Aufbauen, Vorhalten und Abbauen eines Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 und DIN 18451, als Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN 12810-1 als Rahmengerüst, inklusive Innenkonsolen und Belagsverbreiterung (werden gesondert vergütet), alle Gerüstlagen genutzt. Befestigung an Außenwand der Lagerhalle aus Beton (Fertigteil), Verankerung mit für WDVS geeigneten Sondergerüstankern in gesonderter Position. Angaben zum Arbeitsgerüst Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811 Lastklasse 3 Nutzgewicht 2,00 kN/m² Breitenklasse W09 gemäß DIN EN 12811 Mindestbreite der Belagfläche 90 cm Höhe der Arbeitsebenen mind. 2,00 m Feldlänge 2,50 m inkl. Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett Einrüstung für Rohbau-, Metallbau- und WDVS-Arbeiten Abstand Gerüst zur Fassade max. 30 cm zur Tragkonstruktion Höhe einzurüstende Fläche von OK Gelände bis OK Attika: bis max. ca. 10,00 m Standfläche: Beton- und Pflasterflächen, waagerecht oder leicht geneigt (Neigung bis 5%) einschließlich der innenliegenden Leitergänge Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
01.__.0010
Arbeits- und Schutzgerüst, LK 3, W09
510,00
01.__.0020 Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Arbeits- und Schutzgerüst Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Schutzgerüstes der Vorposition über die Grundeinsatzzeit (4 Wochen) hinaus. Leistung einschließlich laufender Kontrolle der Stand- und Verkehrssicherheit. Abrechnung nach Quadratmetern x Wochen
01.__.0020
Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Arbeits- und Schutzgerüst
5.610,00
m²Wo
01.__.0030 Belagsverbreiterung, b = 30 cm Aufbauen, vorhalten und abbauen einer wandseitigen Belagsverbreiterung des vorbeschriebenen Arbeits- und Schutzgerüstes, in allen Gerüstlagen, Anforderungen gemäß Hauptpositionen. Konsolbreite ca. 0,30 m, Konsolen ohne Innenstiel. An den Kopfenden der Gerüstverbreiterung sind die entsprechenden Seitenteile sowie die notwendigen Schutzgitter einzukalkulieren. Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
01.__.0030
Belagsverbreiterung, b = 30 cm
200,00
m
01.__.0040 Verlängerte Gebrauchsüberlassung Belagsverbreiterung Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung der Belagsverbreiterung der Vorposition über die Grundeinsatzzeit (4 Wochen) hinaus. Leistung einschließlich laufender Kontrolle der Stand- und Verkehrssicherheit. Abrechnung nach Metern x Wochen
01.__.0040
Verlängerte Gebrauchsüberlassung Belagsverbreiterung
2.200,00
mWo
01.__.0050 Überbrückung mit Gitterträgern Überbrückung / Überbauung größerer Spannweiten im Bereichen von Eingängen / Zugängen etc. mittels systemfreien oder systemgebundenen Gitterweitspannträgern einschließlich Gerüstbelag in Überbrückungshöhe. Länge der Überbrückung bis ca. 5,00 m. Überbrückung liefern, montieren, vorhalten und wieder demontieren. Abrechnung erfolgt nach lfdm Überbauung. Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
01.__.0050
Überbrückung mit Gitterträgern
E
1,00
m
01.__.0060 Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Gitterträger Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Überbauung mittels Gitterträger der Vorposition über die Grundeinsatzzeit (4 Wochen) hinaus. Leistung einschließlich laufender Kontrolle der Befestigung und Verkehrssicherheit. Abrechnung nach Metern x Wochen.
01.__.0060
Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Gitterträger
E
1,00
mWo
01.__.0070 Gerüsttreppe, H = bis 10,00 m Gerüsttreppe am Gerüst anbauen und verankern, mit Zwischenpodesten im vertikalen Raster von 2,00 m, einschließlich Innen- und Außengeländer. Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe bis 10,00 m, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1,0 m, Untergrund: Beton- oder Pflasterfläche Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
01.__.0070
Gerüsttreppe, H = bis 10,00 m
1,00
St
01.__.0080 Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Gerüsttreppe, H = bis 10,00 m Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung der Gerüsttreppe, H = bis 10,00 m, der Vorposition über die Grundeinsatzzeit (4 Wochen) hinaus. Leistung einschließlich laufender Kontrolle der Befestigung und Verkehrssicherheit. Abrechnung nach St x Wochen
01.__.0080
Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Gerüsttreppe, H = bis 10,00 m
11,00
StWo
01.__.0090 Sondergerüstanker WDVS Verankerung des Gerüst durch Ein- und Ausbau von besonderen Verankerungelementen/ Sondergerüstankern zur Verankerung bei WDVS-Fassaden. Die Position umfasst alle Maßnahmen zur Standsicherheit des Gerüstes, die sich durch den erhöhten Abstand zum Verankerungsgrund gemäß ZTV Gerüstbauarbeiten ergeben. Diese Gerüstverankerung muss in der Zulassung des Gerüstes bzw. der Systemstatik explizit zugelassen sein. Stärke WDVS: bis 14 cm Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
01.__.0090
Sondergerüstanker WDVS
510,00
01.__.0100 Gebrauchsüberlassung Sondergerüstanker WDVS Gebrauchsüberlassung für die Sondergerüstanker WDVS der Vorposition über die Grundeinsatzzeit hinaus. Leistung einschließlich laufender Kontrolle der Befestigung und Verkehrssicherheit. Abrechnung nach Quadratmetern x Wochen
01.__.0100
Gebrauchsüberlassung Sondergerüstanker WDVS
5.610,00
m²Wo
01.__.0110 Gerüstbekleidung Aufbauen, montieren und demontieren einer vollflächigen Gerüstbekleidung mit Plane aus wetterfester, UV-stabilisierter PE-Folie. Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Ausführung erst und nur auf Anweisung der Bauleitung.
01.__.0110
Gerüstbekleidung
510,00
01.__.0120 Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung Gebrauchsüberlassung für Gerüstbekleidung der Vorposition über die Grundeinsatzzeit (4 Wochen) hinaus. Leistung einschließlich laufender Kontrolle der Befestigung und Verkehrssicherheit. Abrechnung nach Quadratmetern x Wochen
01.__.0120
Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung
5.610,00
m²Wo
02 Fassadengerüst (Innengerüst)
02
Fassadengerüst (Innengerüst)
HINWEIS Für den Auf- und Abbau des Innengerüstes ist einzukalkulieren, dass der Transportweg ab Entladestelle bis zum Aufstellort ca. 150 m beträgt. Aufstellung des Innengerüst an der Wand Büro 4 + Flur 1 (Achse 4N-5N.1) sowie an der Kopfseite bis zum Fahrer-WC
HINWEIS
02.__.0010 Arbeits- und Schutzgerüst, LK 3, W09 Aufbauen, Vorhalten und Abbauen eines Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 und DIN 18451, als Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN 12810-1 als Rahmengerüst, alle Gerüstlagen genutzt. Befestigung an Wänden aus Mauerwerk / Stahlbeton bis +3,70 m, oberhalb mit Abstützung zur Lagerhalle, Gerüst als Arbeits- und Schutzgerüst, Untergrund: Hallenboden (Industrieboden) Angaben zum Arbeitsgerüst Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811 Lastklasse 3 Nutzgewicht 2,00 kN/m² Breitenklasse W09 gemäß DIN EN 12811 Mindestbreite der Belagfläche 90 cm Höhe der Arbeitsebenen mind. 2,00 m Feldlänge 2,50 m inkl. Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett Einrüstung für Trockenbau- und Malerarbeiten Abstand Gerüst zur Wand max. 30 cm Höhe einzurüstende Fläche von OK Hallenboden bis max. ca. 7,60 m Standfläche: waagerecht einschließlich der innenliegenden Leitergänge Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
02.__.0010
Arbeits- und Schutzgerüst, LK 3, W09
140,00
02.__.0020 Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Arbeits- und Schutzgerüst Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Schutzgerüstes der Vorposition über die Grundeinsatzzeit (4 Wochen) hinaus. Leistung einschließlich laufender Kontrolle der Stand- und Verkehrssicherheit. Abrechnung nach Quadratmetern x Wochen
02.__.0020
Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Arbeits- und Schutzgerüst
1.820,00
m²Wo
02.__.0030 Abstützung Teilgerüstflächen Ab +3,70 m über OK Hallenboden ist keine Verankerung möglich. Herstellung einer Abstützung für den oberen Teil des Gerüstes ab +3,70 m bis +7,60 m über OK Hallenboden in Teilbereichen (nur im Bereich der Wände neuer Besprechungsraum). Ausführung mit Abstützung gem. statischer Berechnung, Freiraum für Abstützung vorhanden, Standfläche waagerecht über Lastverteiler belastbar (keine Verankerung im Hallenboden) Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
02.__.0030
Abstützung Teilgerüstflächen
50,00
02.__.0040 Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Abstützung Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung der Abstützung der Vorposition über die Grundeinsatzzeit (4 Wochen) hinaus. Leistung einschließlich laufender Kontrolle der Stand- und Verkehrssicherheit. Abrechnung nach Quadratmetern x Wochen
02.__.0040
Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Abstützung
650,00
m²Wo
02.__.0050 Gerüsttreppe, H = bis 4,00 m Gerüsttreppe am Gerüst anbauen und verankern, mit Zwischenpodesten im vertikalen Raster von 2,00 m, einschließlich Innen- und Außengeländer. Gerüsttreppe von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe bis 4,00 m, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1,0 m, Untergrund: Hallenboden (Industrieboden) Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit)
02.__.0050
Gerüsttreppe, H = bis 4,00 m
1,00
St
02.__.0060 Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Gerüsttreppe, H = bis 4,00 m Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung des Gerüsttreppe, H = bis 4,00 m, über die Grundeinsatzzeit (4 Wochen) hinaus. Leistung einschließlich laufender Kontrolle der Befestigung und Verkehrssicherheit. Abrechnung nach St x Wochen
02.__.0060
Verlängerte Vorhaltung und Gebrauchsüberlassung Gerüsttreppe, H = bis 4,00 m
13,00
StWo
02.__.0070 Statische Berechnung Notwendige statische Berechnung für das vorbeschriebene Innengerüst aufstellen und liefern.
02.__.0070
Statische Berechnung
P
1,00
psch
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten, die evtl. anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken. Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden. Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-/ Lieferpreisen vergütet! Die angefragten Stundenlöhne sind als Mischpreis aus verschiedenen Berufsgruppen anzugeben. Kosten für Führungs- und Aufsichtspersonal werden nicht gesondert vergütet, sondern sind anteilig zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für alle Lohnnebenkosten (Fahrgelder, Unterkunftsgelder etc.) oder evtl. anfallender Überstundenzuschläge.
Stundenlohnarbeiten
03.__.0010 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in für unvorhergesehene Arbeiten auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
03.__.0010
Facharbeiterstunden
E
1,00
h
03.__.0020 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in für unvorhergesehene Arbeiten auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
03.__.0020
Helferstunden
E
1,00
h
03.__.0030 Anfahrtspauschale Pauschale für eine zusätzliche durch den AN nicht zu vertretenden An- und Abfahrt einer Kolonne. Nur nach ausdrücklicher Anordnung der Bauleitung.
03.__.0030
Anfahrtspauschale
E
1,00
Psch

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