Abbrucharbeiten
Erweiterung Institutsgebäude Plön
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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 SCHADSTOFFSANIERUNG BESTAND
1
SCHADSTOFFSANIERUNG BESTAND
Hinweis Gefahrstoffverordnung Das vorliegende Schadstoffkataster entbindet den Auftragnehmer nicht von der Informationsermittlung, der Einstufung des Gefahrstoffes nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebsanweisung und der Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV. Die Unterlagen sind auf der Baustelle zur Einsicht bereitzuhalten. Sofern über den Umfang des vorliegenden Schadstoffkatasters hinaus vermutliche Gefahrstoffe vorgefunden werden, ist die Bauüberwachung umgehend zu informieren. Entsprechende Materialien werden AG-seitig durch einen Sachkundigen begutachtet sowie ggf. beprobt und analysiert. Werden die in Abschnitt 3.1 aufgeführten kontaminierten und sonstigen Bauteile (oder vergleichbare Einbauten) zusätzlich an weiteren Stellen gefunden, ist deren Ausbau über die in Abschnitt 3.1 genannten Positionen abzurechnen. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Forderungen der GefStoffV zu erfüllen sind und hieraus entstehende Kosten, wie z.B. für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Mitteilungen an die zuständige Behörde über den Umgang mit Asbest, Erstellung der schriftlichen Betriebsanweisungen, die Unterweisung der Beschäftigten (§14 GefStoffV) sowie die Erstellung von Arbeitsplänen gemäß TRGS 519 nicht gesondert vergütet werden. Die geplanten Arbeitsweisen sind im Vorfeld der Demontagearbeiten mit dem stattlichen Gewerbeaufsichtsamt und dem  AG im Detail abzustimmen. Aufwendungen hierfür sind einzurechnen. Weiterhin sind für die einzelnen Gefahrstoffe die folgenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe bzw. Handlungs-anleitungen zu beachten und anzuwenden. Die Kosten für die Ausführung  sind einzurechnen. - "Asbest" (TRGS 519) - "Alte Mineralwolle" (TRGS 521) - "PAK" (TRGS 551) sowie PAK-Handlungsanleitung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). - "PCB" Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt   und Verkehr zur Einführung der technischen Anforderungen   an die Reinigung und Entsorgung von Transformatoren, mit   PCB-haltiger oder PCB-kontaminierter mineralölhaltiger oder synthetischer Isolierflüssigkeit, PCB/PCT- Abfallverordnung -PCBAbfallV sowie das LAGA-Merkblatt: Technis che Anforderungen an die Entsorgung von PCB-haltigen Abfällen. Für Arbeiten an Materialien, die gesundheitsgefährdene Stoffe enthalten, sind die Kosten für die Erstellung eines abgeschotteten Schwarzbereiches und die Erschwernisse durch die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung wie Schutzanzüge etc.) vom AN generell einzukalkulieren.
Hinweis Gefahrstoffverordnung
Hinweis zum Rückbau von kontaminierten Bauteilen Bei den Arbeiten ist das in der Leistungsbeschreibung dargestellte Demontage- und Abbruchkonzept Horn+Horn (Bau-beschreibung) zu berücksichtigen. Die geplanten Arbeitsweisen sind im Vorfeld mit dem AG im Detail abzustimmen. Die im Rahmen der Abbruchmaßnahmen anfallenden Abbruchmaterialien sind grundsätzlich nach den einzelnen Stoffgruppen und/oder entsprechend der Kontamination zu demontieren und zu separieren. Kosten hierfür, auch für das ggf. notwendige händische Sortieren, sind in die nachstehenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Abbruchmaterialien sind vorrangig zu verwerten bzw., falls dies nicht möglich ist, ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Aufwendungen für die Separierung der einzelnen Materialien (u.a. auch Sperrmüll oder Fenster) in Stoffgruppen wie z.B. Holz (nach AltholzV), Metalle, Bauschutt etc. sind in die betreffenden Positionen einzukalkulieren. Kosten für die Entsorgung der nachstehend beschriebenen Materialien sind, wenn nicht anders beschrieben in die betreffenden Positionen einzukalkulieren. Sofern Demontagearbeiten durch den AN auf dem Dach per Hand erfolgen, ist das Liefern, Vorhalten und Verlegen gemäß Arbeitsfortschritt von Lauf- und Arbeitsstegen mit Holzbrettern (L = mind. 3 m, B = mind. 50 cm, D = mind. 3 cm) einschl. Abtransport einzurechnen. Des Weiteren ist hierbei das Liefern, Vorhalten, Betreiben und Abtransportieren von Fanggerüsten oder von Auffangnetzen gemäß DGUV-Information 201-008 "Dacharbeiten" (ehem. BGI 656) sowie BGR 184 "Regeln für die Sicherheit von Seitenschutz und Dachschutzwänden als Absturzsicherung bei Bauarbeiten" (ehem. ZH 1 / 584), Hebebühnen u.ä. während der Rückbauarbeiten einzurechnen. Bei der Durchführung der Abbrucharbeiten sind entsprechend der gewählten Abbruchmethode die jeweils einschlägigen Vorschriften und Regeln zu beachten (z.B. DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (ehem. BGV A1), DGUV--Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (ehem. BGV C22), DIN 4124, DIN 4420, DIN 4123, DIN 18007, DIN 18299, DIN 18459, VDI-Richtlinie 6202). Asbestrückbau Für den Rückbau der Asbestprodukte sind u. a. folgende Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Sämtliche Aufwendungen hierfür sind in die betreffenden Positionen einzurechnen: Arbeiten im Sanierungsbereich. Zerstörungsarmer Ausbau der Asbestprodukte, Bruchteile etc. in gekennzeichneten Behältern sammeln. Schuttrutschen nicht verwenden und Material nicht werfen. Planen o.ä. zum Auffangen und Sammeln herabfallender Bruchstücke auslegen. Nach dem Rückbau der Asbestprodukte Untergrund absaugen (mindestens H-Sauger) und feucht reinigen.
Hinweis zum Rückbau von kontaminierten Bauteilen
1. 1 BAUSTELLENEINRICHTUNG GEFAHRSTOFFSANIERUNG
1. 1
BAUSTELLENEINRICHTUNG GEFAHRSTOFFSANIERUNG
1. 2 RÜCKBAU ASBESTHALTIGER BAUTEILE
1. 2
RÜCKBAU ASBESTHALTIGER BAUTEILE
1. 3 ABBRUCH EINBAUTEN DIGESTORIEN
1. 3
ABBRUCH EINBAUTEN DIGESTORIEN
1. 4 RÜCKBAU KMF - KREBSERZEUGENDE MINERALFASERDÄMMSTOFFE
1. 4
RÜCKBAU KMF - KREBSERZEUGENDE MINERALFASERDÄMMSTOFFE
1. 5 RÜCKBAU SONSTIGER SCHADSTOFFE
1. 5
RÜCKBAU SONSTIGER SCHADSTOFFE
2 ABBRUCHARBEITEN BESTAND
2
ABBRUCHARBEITEN BESTAND
2. 1 ABBRUCH BODENBELÄGE
2. 1
ABBRUCH BODENBELÄGE
2. 2 ABBRUCH AUSSENFENSTER
2. 2
ABBRUCH AUSSENFENSTER
2. 3 ABBRUCH INNENWÄNDE UND VERKLEIDUNGEN
2. 3
ABBRUCH INNENWÄNDE UND VERKLEIDUNGEN
2. 4 ABBRUCH WANDBELÄGE
2. 4
ABBRUCH WANDBELÄGE
2. 5 ABBRUCH UNTERDECKEN
2. 5
ABBRUCH UNTERDECKEN
2. 6 ABBRUCH INNENTÜREN
2. 6
ABBRUCH INNENTÜREN
2. 7 RÜCKBAU / EINLAGERUNG / WIEDEREINBAU INNENTÜREN
2. 7
RÜCKBAU / EINLAGERUNG / WIEDEREINBAU INNENTÜREN
2. 8 ABBRUCH AUSSENWÄNDE / VERGRÖSSERUNG FENSTERÖFFNUNGEN
2. 8
ABBRUCH AUSSENWÄNDE / VERGRÖSSERUNG FENSTERÖFFNUNGEN
3 GRUNDLEITUNGSVERLEGUNG BESTAND
3
GRUNDLEITUNGSVERLEGUNG BESTAND
3. 1 Sohle im Bestand für Umverlegung Grundleitungen öffnen
3. 1
Sohle im Bestand für Umverlegung Grundleitungen öffnen
5 MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
5
MAUERWERKSARBEITEN BESTAND
5. 3 DURCHBRÜCHE STEMMARBEITEN MAUERWERK
5. 3
DURCHBRÜCHE STEMMARBEITEN MAUERWERK
5. 4 TÜRÖFFNUNGEN / ÜBERDECKUNGEN HERSTELLEN
5. 4
TÜRÖFFNUNGEN / ÜBERDECKUNGEN HERSTELLEN
6 UMVERLEGUNG GRUNDLEITUNGEN
6
UMVERLEGUNG GRUNDLEITUNGEN
6. 1 SOHLE EINSCHNEIDEN / ERDAUSHUB
6. 1
SOHLE EINSCHNEIDEN / ERDAUSHUB
7 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN BESTAND
7
BETON- UND STAHLBETONARBEITEN BESTAND
7. 2 DURCHBRÜCHE HERSTELLEN + SCHLIESSEN
7. 2
DURCHBRÜCHE HERSTELLEN + SCHLIESSEN
7. 5 DECKENVERSCHLUSS AUFZUGSSCHACHT STB-DECKEN
7. 5
DECKENVERSCHLUSS AUFZUGSSCHACHT STB-DECKEN
7. 6 VERSCHLUSS SCHACHTDECKEN EG + 2.OG
7. 6
VERSCHLUSS SCHACHTDECKEN EG + 2.OG
9 RÜCKBAU TECHNISCHE INSTALLATIONEN
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RÜCKBAU TECHNISCHE INSTALLATIONEN
9. 1 ABBRUCH HKLS-INSTALLATIONEN BESTAND
9. 1
ABBRUCH HKLS-INSTALLATIONEN BESTAND
10 ENTSORGUNG
10
ENTSORGUNG
10. 1 ABFALLCONTAINER
10. 1
ABFALLCONTAINER
11 STUNDENLOHNARBEITEN
11
STUNDENLOHNARBEITEN
11. 1 STUNDENLOHNARBEITEN
11. 1
STUNDENLOHNARBEITEN