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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung / Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299_1+2 0.1 ATV DIN 18299_1 / Angaben zur Baustelle
0.1.0 Erläuterungsbericht - Baubeschreibung:
Erweiterungsbau Grundschule Schwarzenbek
Umfang der Baumaßnahme:
Auf dem bestehenden Campusgelände der Grundschule
Schwarzenbek soll neben dem Neubau einer Grundschule
mit integrierter Sporthalle ein Jugendzentrum und ein
separates Klassenhaus realisiert werden.
Die bestehenden Gebäudeteile werden bis auf einen
Teilbereich des Traktes A abgebrochen. Der
verbleibende Bestandsbau wird kernsaniert und die
Räumlichkeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt.
Der Neubau der Schule wird 5-zügig ausgebildet und
umfasst bei Fertigstellung 20 Lerngruppen mit
insgesamt 500 Schülern. Die Grundschule wird als
Clusterschule strukturiert und bietet neben dem Lernen
im Cluster auch Räumlichkeiten für die OGS sowie eine
Mensa mit angeschlossener Küche.
Campusübersicht:
Foto - Campusübersicht - Bestand
Foto - Campusübersicht - Neubauten
Bauweise und Materialität:
Der ganze Campus ist als Holzbau geplant. Das Material
ist nicht nur von außen sichtbar, sondern wird auch im
Inneren weitergeführt. Wand- und Deckenverkleidungen
aus Holz schaffen eine besondere Raumatmosphäre und
Aufenthaltsqualität.
Das Tragwerk des Gebäudes ist so gestaltet, dass
sowohl die Ästhetik der nachhaltigen und ökologisch
vorteilhaften Holzbauweise als auch die funktionalen
und durch den Bauablauf gegebenen Anforderungen
erfüllt werden. Die Decken und Dächer sind, je nach
Spannweite, in Holztafelbauweise (Kastendecke) bzw.
als Brettsperrholzdecken geplant.
Die tragenden Innenwände werden aus Brettsperrholz
gefertigt, die nichttragenden Außenwände sollen in
Holztafelbauweise ausgeführt werden. Die Wände der
Aufzüge und Treppenhäuser sowie alle erdberührten
Bauteile werden in konventioneller Stahlbetonbauweise
erstellt.
Barrierefreiheit:
Die Gebäude der Grundschule sowie das Jugendzentrum
und das Klassenhaus wurden unter Berücksichtigung der
Vorgaben der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen"
konzipiert. Dies umfasst neben rollstuhlgerechten
Zugängen und Aufzügen auch barrierefreie
Sanitäranlagen.
Dem Leistungsverzeichnis ist ein
Barrierefreiheitskonzept gemäß den geltenden
gesetzlichen und normativen Anforderungen (z. B. DIN
18040, Landesbauordnung, einschlägige Richtlinien) als
Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Dieses Konzept ist Grundlage für die weitere
W+M-Planung und Ausführung der Leistungen und ist von
den Bietern bei der Angebotserstellung sowie während
der Ausführung zu berücksichtigen.
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz:
Bei der Planung des Neubaus werden die Vorgaben des
aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die DIN
4108 berücksichtigt. Dabei steht nicht nur die
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, sondern auch
der Klimaschutz im Fokus. Auf allen Dachflächen des
Schulgebäudes wird eine Photovoltaikanlage
installiert, um den Energiebedarf des Gebäudes durch
erneuerbare Energien zu decken und aktiv zur
Verringerung der CO2-Emissionen beizutragen.
Ziel ist es, das ganze Gebäude nach dem
DGNB-Zertifizierungssystem mit der Stufe éGoldæ zu
zertifizieren.
Somit ist sichergestellt, dass das Gebäude nicht nur
nach ökologischen Aspekten, sondern auch ganzheitlich
über den gesamten Lebenszyklus betrachtet und bewertet
wird.
Fördermittel:
Für das gegenständliche Projekt werden Förderkredite
der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) herangezogen.
Die Bereiche für den Neubau (Grundschule, Sporthalle,
JUZ, Klassenhaus) nehmen Gelder aus dem Förderprogramm
KFNWG-Q in Anspruch. Für das Bestandsgebäude werden
Fördermittel nach BEG EG 55 (Bundesförderung für
effiziente Gebäude) herangezogen.
Mit Beendigung der Bauvorhaben, jedoch spätestens bis
zum 10.06.2031 ist die "gewerbliche Bestätigung nach
Durchführung" einschließlich aller erforderlichen
Unterlagen der KfW vorzulegen. Nach
beanstandungsfreier Prüfung, wird die KfW die
Auszahlung der Förderzusagen tätigen.
Gebäudedaten und Flächenaufstellung:
Neubau Grundschule: zweigeschossig, Klassen und
Nebenräume,BGF ca.6.650 m²
Umbau Bestandsgebäude: zweigeschossig, Verwaltung BGF
ca. 1.550 m²
Neubau Jugenzentrum: zweigeschossig, Büro,-
Unterhaltung,- und Sporträume, BGF ca. 1.450 m²
Neubau Klassenhaus: zweigeschossig, Klassen und
Nebenräume, BGF ca. 1205 m²
Neubau Sporthalle: Sporthallenbereich, eingeschossig
Sport und Aktivitätsräume, BGF ca. 2135 m²
Abbruch, Schadstoffentsorgung, Entkernung:
Die bestehenden Fenster und Fassaden, Wände, Decken,
Fassadenbekleidungen, Haustechnik, Klempnerarbeiten
und Dachaufbauten werden komplett abgebrochen und
entsorgt.
Schadstoffsanierung Asbest, KMF, PAK, PCB, HBCD, etc..
nach Angaben Schadstoffgutachten und
Schadstoff-Untersuchungsbericht.
In den Gebäuden wurden unterschiedliche asbesthaltige
Materialien, Kleber und Fugendichtmassen, Fensterbänke
aus Asbestzement etc. festgestellt.
Tätigkeiten mit Asbest dürfen nur von sachkundigem
Personal ausgeführt werden. Dafür sind eine
Betriebsanweisung und ein Arbeitsplan zu erstellen,
die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeiten zu
unterweisen. Die Arbeiten sind bei der genehmigenden
Behörde anzuzeigen.
Entkernungsarbeiten Innenbereich: Abbruch und
Entsorgung Türen, Wand- und Schachtbekleidungen
Rückbau / Sanierung / Neubau:
Rückbau:
Komplettabbruch und Rückbau Trakt B-D + Sporthalle
Teilrückbau und Sanierung Trakt A:
Komplettabbruch westlicher Gebäudeteil Trakt A:
Trockenbau, Putz, Deckenverkleidungen,
Fußbodenaufbauten,Fenster und Türen,
Haupteingang,Innentüren,Haustechnik,Elektroinstallation
en,Kamin,
Entkernung östlicher Gebäudeteil Trakt A
Sanierung östlicher Gebäudeteil Trakt A
Neubau:
Neubau Grundschule
Neubau Jugenzentrum
Neubau Klassenhaus
Neubau Sporthalle
Brandschutz:
Ertüchtigung einiger Bauteile (Stützen, Geschoßdecken,
Treppenhausabtrennungen)
Errichtung Brandwand im Neubau
Errichtung von Brandschutzelementen zur
Rauchabschnittstrennung
Siehe Brandschutzkonzept sowie Brandschutzplanung. Die
Brandschutzschottungen werden separat über das Gewerk
Trockenbauarbeiten ausgeschrieben.
Technische Gebäudeausrüstung:
Heizung:
Für das neue Gebäude ist die Gebäudeheizung und
Warmwasserbereitung mittels Luft-/Wasserwärmepumpen
mit natürlichem Kältemittel vorgesehen.
Die Wärmepumpen werden auf dem Flachdach in zwei
separaten Kaskaden installiert: eine für Heizzwecke
und eine für die Warmwasserbereitung.
Lüftung:
Das gegenständliche Gebäude benötigt diverse
Lüftungsanlagen für die Versorgung der Personen mit
Außenluft, für die Einhaltung der vorgegebenen
Zustände (Temperatur, Druck und Feuchtigkeit), für die
Gewährleistung technischer Notwendigkeiten (Lüftung in
Technikräumen und innenliegenden Räumen) sowie für die
Einhaltung behördlicher und gesetzlicher Vorschriften.
Die Zuluft wird über ein Einkanal-Niederdrucksystem in
die Räume eingeblasen. Die Abluft wird analog dazu aus
den Räumen abgesaugt und über Kanäle wiederum dem
Lüftungsgerät zugeführt.
Für die Belüftung der Klassenräume wird ein
Kompaktlüftungsgerät für jeden Versorgungsbereich
dezentral aufgestellt.
Die Lüftungssysteme werden als Teilklimaanlagen
konzipiert. Sie verfügen über Luftfilter,
Wärmerückgewinnung mittels Rotationswärmetauscher in
Verbindung mit integrierter reversibler Wärmepumpe.
Elektrische Heizregister werden im Gerät installiert,
um die Zulufttemperatur bei weiter erhöhen zu können.
Zwecks Einhaltung der Schallpegelwerte werden im
Außen-, Zu-, Ab- und Fortluftsystem entsprechend
dimensionierte Schalldämpfer vorgesehen.
Die Aufstellung der Lüftungsgeräte erfolgt im Bereich
der Cluster im Dachhohlraum, im Trakt neben der
Sporthalle ist eun Raum für das Lüftungsgerät
vorgesehen. Dort wird ein Zentralenraum mit
beschränkter Raumhöhe eingerichtet. Die Ansaugung der
Frischluft sowie die Ausblasung der Fortluft erfolgt
über Dach.
Für die Belüftung der Küche wird ein kombiniertes
Zu-/Abluftgerät im Dachraum des bestehenden Trakt A
aufgestellt.
Sanitär:
Das Gebäude erhält einen Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgung und an das öffentliche Abwassernetz
der Stadt Schwarzenbek. Für Schmutzwasser und
Regenwasser werden separate Kanalsysteme im
Trennsystem errichtet.
Im Jahr 2021 wurde die öffentliche Wasserversorgung
der bestehenden Schule errichtet. Deshalb wird die
bestehenden Leitungen möglichst weiter verwendet.
Elektro:
Im Gebäudekomplex wird eine
Niederspannungshauptverteilung, kurz NSHV, angeordnet.
Diese versorgt alle Gebäudetechnischen Anlagen.
Ausgehend von der Niederspannungshauptverteilung
erfolgt die Verteilung zu den Allgemeinverteiler
Haustechnischen Anlagen, Fördertechnischen Anlagen,
Sicherheitstechnischen Anlagen, Kommunikationsanlagen.
Die Beleuchtungsanlage ist generell mit
LED-Leuchtmitteln geplant.
Für die Fahrradabstellplätze sind Steckdosen zur
Ladung von E-Fahrrädern vorgesehen.
Im Bereich des Parkplatzes werden Vorbereitungen für
die Versorgung von E-Ladestationen (2x 11kW
Ladesäulen) geplant.
Es ist geplant die Dachflächen mit PV-Modulen zu
belegen.
Es werden alle Fenster von Klassen-, Lern- und
Büroräumen mit elektrischen Außen-Jalousien
ausgestattet. Die Bestückung der einzelnen Räume mit
Steckdosen, Schaltern, Lichtauslässen,
Leerverrohrungen und Verkabelungen erfolgt generell
gem. Planung.
Angaben zum Bauablauf:
Baustelleneinrichtung
Totalabbruch Trakt A (west) - D + Sporthalle
Entkernung Trakt A (ost)
Rohbauarbeiten / Stahlbetonarbeiten
Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Abdichtungsarbeiten und Gebäudehülle
Grobausbau
Feinausbau
Die Rohbauarbeiten erfolgen am Stück für alle Gebäude.
Je nach Bauteilfertigstellung Rohbau erfolgt das
Aufrichten des Holzbaus. Es ist zu beachten das das 1.
Obergeschoss JUZ durch die Decke und die Außenwände in
den Achse F und W der Sporthalle in Querrichtung
ausgesteift wird, das bedeutet, dass erst die
Sporthalle gebaut werden muss und dann die
Obergeschosse der beiden angrenzenden Gebäudeteile.
0.1.1 Lage der Baustelle:
Das Campus Schwarzenbek befindet sich im Herzen der
Schwarzenbeker Innenstadt, umgeben von den Straßen
Breslaustraße, Danzigerstraße und Hans-Böcklerstraße.
Auf dem Campus befinden sich eine Grund- und
Gemeinschaftsschule, ein Jugendzentrum, die
Johanniter-Kita Traumland, ein Fußballplatz, mehrere
Spielplätze und eine Sporthalle.
Der Bereich für die Baustelleneinrichtung (BE) liegt
im östlichen Bereich des Grundstückes und ist über die
Hans-Böckler-straße zugänglich.
Die Zu- und Abfahrt zur Baustelle erfolgt über die
Breslauerstraße bzw. im Osten über die
Hans-Böckler-Straße.
Baustelleneinrichtungskonzept:
Das Baustelleneinrichtungskonzept ist der Anlage zur
Ausschreibung beigefügt.
Materialanlieferung:
Materialanlieferungen sind grundsätzlich mit der
Bauleitung abzustimmen. Die Anlieferungen haben gemäß
dem jeweils gültigen Bauzeitenplan zu erfolgen.
Materiallagerung:
Eine Lagerung von Materialien und Geräten auf der
Baustelle ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der
Bauleitung und für kurze Zeiträume möglich. Dauerhafte
bzw. permanente Lagerflächen stehen nicht zur
Verfügung.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie
besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen:
Zum Zeitpunkt des Baubeginns ist der gesamte Campus
geschlossen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch
Anzahl und Höhe der Geschosse:
Bauteil A1: zweigeschossig,
Bauteil A2: zweigeschossig
Bauteil B1: zweigeschossig,
Bauteil B2: zweigeschossig,
Bauteil C: eingeschossig
Bauteil D: zweigeschossig,
Bauteil J: dreigeschossig,
Geschosshöhe UG (Bestand): ca. 2,30m
Geschosshöhe EG: ca. 3,45m
Sporthalle: ca. 7,35m
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle,
insbesondere Verkehrsbeschränkungen:
Parken von Firmenfahrzeugen auf der Baustelle ist im
nördlichen Bereich auf der hierfür gekennzeichneten
Fläche (BE/Parken) möglich.
Transportwege im Außenbereich sind maximal für
Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 10t Achslast ausgelegt.
Bei Abstützungen sind entsprechend lastverteilende
Platten zu verwenden.
Bei Befahrung mit höheren Lasten liegt die
Verantwortung für Schäden beim AN.
Vom AN sind in diesem Fall Lastverteilungs-, Schutz-,
oder Reparaturmaßnahmen auszuführen.
Die Begrenzungen der StVO sind zu beachten.
Das in der Anlage beigefügte Verkehrskonzept für die
Baustelle ist Bestandteil der Ausschreibung und vom
Auftragnehmer bei der Ausführung der Leistungen
verbindlich zu beachten. Abweichungen hiervon bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Auftraggebers.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Alle nicht explizit für die BE ausgewiesenen Flächen,
Zufahrt, Zuwegung und Schulhof, sowie
Feuerwehrangriffsflächen sind jederzeit freizuhalten.
Treppenhäuser sind grundsätzlich von allem Material
freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B.
Montageöffnungen:
Transportwege im Gebäudeinnern sind in den Fluren für
Nutzlasten von 5 kN, in den Klassen für 2,5kN
ausgelegt.
Am bauseitigen Gerüst werden je Bauabschnitt und
Geschoss je eine Gerüstplattform und eine
Einbringöffnung angeboten. Den Absetzplattformen
zugeordnet ist je Bauabschnitt ein Gerüstaufzug.
Es steht kein bauseitiger Turmdrehkran zur Verfügung,
dieser kann jedoch optional vom AN aufgestellt werden.
Gründungs- und Genehmigungsmaßnahmen (z.B.
Wasserrechtl. Genehmigung) sind in diesem Fall vom AN
zu veranlassen und die Kosten dafür zu tragen.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und
Abwasser:
Alle Medienanschlüsse bauseits, die Kosten werden vom
AG übernommen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder
Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume:
Siehe Baustelleneinrichtungskonzept.
Siehe auch gewerkespezifische ATV.
Die Sicherung des Lagebereichs durch abschließbare
Gitterwände o.ä. ist Leistung der jeweiligen Firmen.
Ein Pausenraum gem. ASR ist auf der BE-Fläche
entsprechend vorhanden und ausgewiesen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen:
Ein Baugrundgutachten liegt vor und liegt der
Rohbauausschreibung bei.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und
Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und
Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von
Wasseranalysen:
Siehe Baugrundgutachten - Auszug:
UK Sohlplatte Westen: + 47,24 m NHN
UK Sohlplatte Mitte: + 48,24 m NHN
UK Sohlplatte Osten: + 49,24 m NHN
UK Einzel- und Streifenfundamente Westen: + 45,74 m
NHN bis + 46,74 m NHN
UK Einzel- und Streifenfundamente Mitte: + 46,74 m NHN
bis + 47,74 m NHN
UK Einzel- und Streifenfundamente Osten: + 47,74 m NHN
bis + 48,74 m NHN
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Keine, nach gesetzlichen Vorgaben.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B.
Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und
Abfall:
Baumüll / Baureinigung:Es gelten die Bestimmungen aus
der VOB C DIN 18299 4.1.11 und 4.1.12. Der AN ist
verpflichtet seinen Abfall aus dem Bereich des AG die
von den Arbeiten des AN herrühren fachgerecht zu
entsorgen. Kommt der AN trotz Aufforderung der OÜ
seiner Verpflichtung nicht nach, wird der Abfall
kostenpflichtig durch den AG entsorgt und entsprechend
an den AN weiterbelastet.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der
Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-,
Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes;
vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Überflutungsnachweis:
Keine, nach gesetzlichen Vorgaben.
Lärmschutz, Emissionsschutz:
Es dürfen nur schallgedämmte Geräte eingesetzt werden;
die gültigen Bestimmungen über den vorbeugenden
Lärmschutz sind zu erfüllen. Sämtliche Maschinen
müssen den "erhöhten Schallschutzanforderungen"
genügen. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, bei
denen die Schadstoffentwicklung auf ein Mindestmaß
beschränkt ist. Die Geräte müssen dem neuesten Stand
der Technik entsprechen.
Die Bestimmungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum Schutz gegen Baulärm (nach BImSchV - Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung) sind zu beachten.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen
und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Auf dem Grundstück befinden sich geschützte Bäume.
Während der gesamten Bauausführung ist
sicherzustellen, dass diese nicht beschädigt oder in
ihrer Vitalität beeinträchtigt werden. Entsprechende
Schutzmaßnahmen sind rechtzeitig zu treffen und
aufrechtzuerhalten.
Von den Arbeiten und dem Gewerk des AN dürfen keine
Gefahren für andere Arbeitnehmer und Dritte ausgehen
z. B. Verkehrssicherungspflicht. Entsprechende
Sicherungs- und Koordinationsmaßnahmen sind vom
Auftragnehmer zu veranlassen.
0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen,
insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Die Trassenpläne im Bereich des Schulhofs basieren auf
den Ergebnissen der Kamerabefahrung.
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich
der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle,
Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer:
Keine, außer s.o..
0.1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland
geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und
gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich
Kampfmitteln erfüllt wurden:
Keine Maßnahmen erforderlich, Kampfmittelfreigabe
liegt vor. Sollten im Zuge von Bauarbeiten,
Erdarbeiten oder sonstigen Maßnahmen Kampfmittel
zufällig aufgefunden werden (sog. Zufallsfunde), ist
wie folgt zu verfahren:
1. Arbeiten sofort einstellen:
Die Arbeiten im unmittelbaren Gefahrenbereich sind
unverzüglich einzustellen. Der Fundort ist
abzusichern und gegen Betreten zu sichern.
2. Unverzügliche Meldung:
Der Fund ist umgehend der zuständigen Polizei (Notruf
110) zu melden. Alternativ kann auch direkt die
Feuerwehr (Notruf 112) informiert werden, die die
notwendigen Maßnahmen koordiniert.
3. Keine Manipulation am Fundstück:
Es dürfen keinerlei Veränderungen, Bewegungen oder
Versuche zur Identifikation vorgenommen
werden. Jegliche Manipulation ist zu unterlassen.
4. Sicherung des Gefahrenbereichs:
Bis zum Eintreffen der zuständigen Behörden ist der
Gefahrenbereich weitläufig zu sichern. Der Zutritt ist
Unbefugten zu untersagen.
5. Weiteres Vorgehen durch Fachbehörden:
Die Gefahreneinschätzung, Bergung und gegebenenfalls
Entschärfung oder Sprengung erfolgt durch
den Kampfmittelräumdienst Hamburg im Auftrag der
zuständigen Behörde (i.d.R. Behörde für Inneres
und Sport bzw. Polizei Hamburg).
6. Dokumentation:
Der Fund, die eingeleiteten Maßnahmen sowie die
Information an die Behörden sind durch den
Bauherrn bzw. die Bauleitung zu dokumentieren. Die
Dokumentation ist den Aufsichtsbehörden
auf Verlangen vorzulegen.
0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung
getroffene Maßnahmen:
Die gesetzlichen Maßnahmen gem. Baustellenverordnung
sind vom AN einzuhalten und im Not- und Bedarfsfall
vorzulegen. Die Gefährdungsbeurteilungen müssen zu
Arbeitsbeginn vom AN vorgelegt werden.
Die Vorarbeiter des AN erhalten vom örtlich
beauftragten SigeKo eine Einweisung, diese ist für
jeden AN vor Aufnahme der Tätigkeit auf der Baustelle
verpflichtend.
(PKW- und LKW Wende- und Rückwärtsverkehr nur mit
entsprechendem Einweiserpersonal des AN. Auf dem
gesamten Campusgelände gilt Schritttempo!).
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
wird gemäß Baustellenverordnung durch den bestellten
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
erstellt und während der Bauausführung
fortgeschrieben. Der SiGe-Plan ist für alle
Auftragnehmer und Nachunternehmer verbindlich und bei
der Ausführung der Arbeiten zu beachten. Änderungen
und Ergänzungen des SiGe-Plans sind durch die
ausführenden Firmen unverzüglich umzusetzen.
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen der AG von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen
und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Anforderungen gem. SiGeKo-Plan. Bauzäune gem.
Baustelleneinrichtungskonzept.
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B.
des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und
Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Ein Schadstoffgutachten liegt vor (siehe Anlage zur
Ausschreibung). Die Schadstoffsanierung erfolgt im
Rahmen des nichtstatischen Abbruchs, des Abbruchs der
Außenhülle, der PCB/Asbest/PAK/KMF-Sanierung.
0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten
Vorarbeiten:
Die Bauabreiten beginnen nach Freimeldung der BÜ.
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Es sind grundsätzlich mehrere AN/ andere Gewerke auf
der Baustelle tätig. Koordination siehe ZTV.
Der AN hat sicherzustellen, dass sich ein
deutschsprachiger Bauleiter auf der Baustelle befindet.
0.1.23 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden
Kalendertag, an dem auf der Baustelle Arbeiten
ausgeführt werden, einen Bautagesbericht zu erstellen.
Die Bautagesberichte müssen mindestens Angaben zu
Datum, Wetterverhältnissen, eingesetztem Personal
(Anzahl und Funktion), eingesetzten Geräten,
ausgeführten Leistungen, Lieferungen, besonderen
Vorkommnissen sowie Behinderungen oder
Leistungsstörungen enthalten.
Die Berichte sind in schriftlicher Form
(handschriftlich oder elektronisch, nach Abstimmung
mit der Objektüberwachung) zu führen und jeweils
spätestens bis zum Ende der auf den Berichtstag
folgenden Kalenderwoche gesammelt der
Objektüberwachung zur Prüfung und Gegenzeichnung
vorzulegen.
0.2 ATV DIN 18299_2 / Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte,
Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach
Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen
anderer:
Die Baumaßnahme erfolgt wie unter Abschnitt 0.1.0
Rückbau / Sanierung / Neubau beschrieben.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung,
z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb
weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen
oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen:
An den Stellen, an denen Kreuzungen nicht zu vermeiden
sind, sind besondere Schutzvorkehrungen zu treffen
(PKW- und LKW Wende- und Rückwärtsverkehr nur mit
entsprechendem Einweisepersonal des AN. Auf dem
gesamten Campusgelände gilt Schritttempo!).
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere
Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
Siehe Schadstoffgutachten
0.2.4 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des
Verkehrs, gegebenenfalls
auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der
erforderlichen Maßnahmen übernimmt:
s. Vorbemerkungen "Beschreibung der Baumaßnahme;
Angaben zum Bauablauf".
Für Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum
(Einholung der Genehmigung, Durchführung und
dergleichen) ist der AN verantwortlich.
0.2.5 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen
sowie Vorhalten von Gerüsten:
Siehe Ausführungsbeschreibung.
0.2.6 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge,
Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen
und dergleichen durch den Auftragnehmer:
Siehe Angaben zur Baustelle.
Aufenthaltsräum- /Pausenräume stehen auf der Baustelle
(BE-Fläche) zur Verfügung und sind entsprechend Vorort
ausgewiesen.
0.2.7 Wie lange, für welche Arbeiten und
gegebenenfalls für welche Beanspruchung der
Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts
und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für
andere Unternehmer vorzuhalten hat.
Siehe Ausführungsbeschreibung.
0.2.8 Verwendung oder Mitverwendung von
wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen:
keine
0.2.9 Anforderungen an wiederaufbereitete
(Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und
Bauteile.
keine
0.2.10 Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.
B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von
Hilfsstoffen.
siehe: Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen zu
Leistungsverzeichnissen aus den Vorbemerkungen der
Stadt Schwarzenbek.
0.2.11 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten
Eignungs- und Gütenachweise.
Bestätigung der Eignererklärung siehe VHB 216 ff.
0.2.12 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle
gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen
oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
Es ist keine Wiederverwendung vorgesehen. Eigene
Stoffe / Materialien / Reste sind vom Auftragnehmer
fachgerecht zu entsorgen.
0.2.13 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem
Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden,
Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei
Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die
Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom
Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.
Siehe entsprechende LV-Positionen und ZTV bei Abbruch
und Rückbauarbeiten.
0.2.14 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und
Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden,
sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer
Übergabe.
Keine.
0.2.15 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen,
Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen
übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder
Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Keine.
0.2.16 Leistungen für andere Unternehmer.
Gewerkespezifische Schnittstellen mit anderen
Unternehmern. Der Unternehmer ist verpflichtet, die
gewerkeübergreifende Koordination sicherzustellen.
Dies umfasst die Abstimmung der Arbeitsabläufe,
Termine und Schnittstellen zwischen den einzelnen
Gewerken, um einen reibungslosen Bauablauf und die
Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen
Anforderungen zu gewährleisten. Siehe hierzu
Schnittstellenlisten in der Anlage.
0.2.17 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und
bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken
mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer
für die Gebäudeautomation.
Siehe Ausführungsbeschreibung.
0.2.18 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme.
Siehe Ausführungsbeschreibung.
0.2.19 Übertragung der Wartung während der Dauer der
Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche
für maschinelle und elektrotechnische sowie
elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die
Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die
Funktionsfähigkeit hat (vergleiche º 13 Absatz 4
Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen
Wartungsvertrag.
Wartungsarbeiten sind soweit gewerkerelevant in
LV-Positionen ausgeschrieben.
0.2.20 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen.
Abrechnung nach vom AN zu erstellenden Aufmaß.
Übergabe der prüffähigen Rechnung in Papierform sowie
digital als pdf im ocr-Format.
1. Abrechnung
Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit
die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen
entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden,
ist die Leistung aufzumessen.
2 Technische Spezifikationen, Normen
2.1 Technische Spezifikationen, Normen:
"Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, In- ternationale Normen, Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen."
3 ATV DIN 18299 ff.
3.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV):
Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend
ergänzt haben die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) nach DIN
18299 ff. in der letzten Fassung Gültigkeit und sind
mit Abgabe eines Angebots bindend.
Ende der Baubeschreibung / Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN
18299_1+2
Baubeschreibung / Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299_1+2
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18331 ff. Betonarbeiten 4 ATV DIN 18331 ff.
4.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) - Betonarbeiten:
Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend
ergänzt haben die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Betonarbeiten nach DIN 18331 in der letzten Fassung
Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots bindend.
4.2 Ergänzung ATV DIN 18331 Lager; Transportwege
Dem AN wird für die Anlieferung von Baumaterial auf
der BE-Fläche in Absprache mit der OÜ entsprechende
Lagerplätze zur Verfügung gestellt.
Das befördern der Materialien zum Einbauort muss vom
AN organisiert werden, die Höhenlagen sind den
Grundrissen und Schnitten des Gebäudes zu entnehmen.
Ende der Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) DIN 18331 ff. Betonarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18331 ff. Betonarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18336 ff. Abdichtungsarbeiten 5 ATV DIN 18336 ff.
5.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) - Abdichtungsarbeiten:
Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend
ergänzt haben die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Abdichtungsarbeiten nach DIN 18336 in der letzten
Fassung Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots
bindend.
5.2 Ergänzung ATV DIN 18336 Lager; Transportwege
Dem AN wird für die Anlieferung von
Abdichtungsmaterial auf der BE-Fläche in Absprache mit
der OÜ entsprechende Lagerplätze zur Verfügung
gestellt.
Das befördern der Materialien zum Einbauort muss vom
AN organisiert werden, die Höhenlagen sind den
Grundrissen und Schnitten des Gebäudes zu entnehmen.
Ende der Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) DIN 18336 ff. Abdichtungsarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18336 ff. Abdichtungsarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18330 ff. Mauerarbeiten 6 ATV DIN 18330 ff.
6.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) - Mauerarbeiten:
Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend
ergänzt haben die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Mauerarbeiten nach DIN 18330 in der letzten Fassung
Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots bindend.
6.2 Ergänzung ATV DIN 18330 Lager; Transportwege
Dem AN wird für die Anlieferung vonMauerwerksmaterial
auf der BE-Fläche in Absprache mit der OÜ
entsprechende Lagerplätze zur Verfügung gestellt.
Das befördern der Materialien zum Einbauort muss vom
AN organisiert werden, die Höhenlagen sind den
Grundrissen und Schnitten des Gebäudes zu entnehmen.
Ende der Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) DIN 18330 ff. Mauerarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18330 ff. Mauerarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art 7 ATV DIN 18299 ff.
7.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV):
Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend
ergänzt haben die nachfolgenden Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(ATV) - in der letzten DIN Fassung Gültigkeit und sind
mit Abgabe eines Angebots bindend:
7.2 DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art.
Ende der Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff. Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Zugehörige Planungsunterlagen 8.1 Folgende Unterlagen (pdf Format) sind dem
Leistungsverzeichnis als Kalkulationshilfe beigefügt.
8.2 Planunterlagen:
Siehe beiliegende Planliste und Unterlagen.
Die beiliegenden Zeichnungen dienen lediglich der
Kalkulation.
Ende der zugehörigen Planungsunterlagen
Zugehörige Planungsunterlagen
Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen / Vertragsfristen 9.1. Ortsbesichtigung
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtend vor
Angebotsabgabe mit den örtlichen Gegebenheiten
vertraut zu machen, insbesondere was die
Zugänglichkeit der einzelnen Bauteile und die
Beschaffenheit der Zufahrten angeht.
9.2. Vertragsfristen
Gemäß Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen
Ende der Weiteren zusätzlichen Vertragsbedingungen /
Vertragsfristen
Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen / Vertragsfristen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln
1. Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:
"oder gleichwertig", immer auf gleichwertige
technische Spezifikationen Bezug genommen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
? Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP
43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54
entsprechen.
1. Angaben zur Ausführung
1. Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist
nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von
Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für
Materiallagerungen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter
- insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der
Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig
beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung
unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel
über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden
Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener
Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen
Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen.
Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der
Baustelle, insbesondere der Schutz der
Messeinrichtungen unabhängig von deren
Rechtsträgerschaft.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der
Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen
derselben zu informieren.
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung
sind unverzüglich zu entfernen.
Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür
benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen
und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu
versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts
anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß
hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des
Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die
entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen
(z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die
erhöhten Gebühren zu tragen.
Wichtiger Hinweis für Besucher der Baustelle
Zur Gewährleistung der Sicherheit möchten wir Sie
darauf hinweisen, dass auf dem gesamten
Baustellengelände besondere Besucherschutzmaßnahmen
gelten. Alle Besucher sind
verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten
und den Anweisungen des
Baustellenpersonals Folge zu leisten.
Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung - bestehend
aus Schutzhelm, Warnweste und
Sicherheitsschuhen - ist zwingend erforderlich. Der
Zutritt zur Baustelle ist nur nach vorheriger
Anmeldung und in Begleitung befugter Personen
gestattet.
Angaben zur Abrechnung
1. Aufmaß
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß.
Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen
gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Die im Folgenden ausgeschriebenen Positionen verstehen
sich, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben,
inkl. Materiallieferung und Montage bzw. Verarbeitung.
Sonstige Angaben
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Abstimmungstermine mit anderen Gewerken, der OÜ und
Jourfixetermine sind vom AN wahrzunehmen sodass
Gewerkeschnittstellen reibungslos im Bauablauf
funktionieren.
Die Ausführungspläne werden einfach digital für den
Auftragnehmer bereitgestellt. Ein Datenraum zur
Planverteilung wird vom AG bereitgestellt.
Für Ausdrucke und weitere Vervielfältigungen ist der
Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Die Ausführungsfristen sind im Vertrag festgelegt. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, ausdrücklich
schriftlich darauf hinzuweisen, falls bauseitige
Anforderungen oder Änderungen Verzögerungen
verursachen können. Sein Hinweis an die OÜ ist in
jedem Fall so rechtzeitig schriftlich abzugeben, dass
Verzögerungen noch verhindert werden können.
Sämtliche Maße sind vor Ausführung der Arbeiten am Bau
vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.
Massdifferenzen zwischen Ausführungszeichnungen und
baulichen Gegebenheiten sind unverzüglich der
örtlichen OÜ mitzuteilen und mit Ihr inhaltlich
abzustimmen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
Diese Leistung ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren."
Der AN hat spätestens zehn Arbeitstage nach
Auftragserteilung einen verbindlichen auf die
vereinbarten Ausführungsfristen abgestimmten
Detailterminplan vorzulegen. Der Detailterminplan ist
mit dem AG abzustimmen.
Der AG und sein Architekt sind berechtigt, die
Überarbeitung und Aufstellung eines sachgerechten
Terminplans zu verlangen, wenn der Terminplan und die
angegebenen Zwischentermine nicht zweckentsprechend
zur Erreichung des Bauziels und des
Fertigstellungstermins sind.
Eine Überarbeitung muss innerhalb von zehn
Arbeitstagen erfolgen.
Der o.g. Terminplan beinhaltet folgende Vorgänge:
- Vorlage Montageplanung
- für die Freigabe der Unterlagen durch den
Architekten sind jweils
14 Kalendertage einzurechnen.
- nach Freigabe durch den Architekten sind die
Unterlagen ggf. zu
überarbeiten oder zu vervollständigen und in der
Endfassung freigeben
zu lassen.
- die Lieferfristen des AN ab Freigabe bis zur
Lieferung auf die Baustelle.
- die Montagedauer der einzelnen Bereiche.
- auf Verlangen des AG, bzw. des Architekten sind je
Element die Termine
für die verschiedenen Einbauorte gesondert zu nennen.
--> Die Freigabe erfolgt in architechtonische Hinsicht
Ende der Zusätzlichen Technische Vorbemerkungen -
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Hinweise zur DGNB-Zertifizierung Allgemeine Festlegung Zertifizierungssystem
Bei dem gegenständlichen Projekt wird von der
Bauherrschaft das Ziel verfolgt ein Gebäude mit hoher
ökologischer Qualität zu errichten, wobei zur
Sicherung dieser eine Gebäudezertifizierung im System
der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen,
DGNB, durchgeführt wird. Hierfür wird die
Systemvariante Kriterienkatalog Gebäude Neubau Version
2023 herangezogen.
Die im vorliegenden Leistungsverzeichnis enthaltenen
Punkte zu dieser Thematik sind Vertragsbestandteil und
ausdrücklich Bestandteil des Planungs- und
Bauprozesses. Die entsprechenden Anforderungen sind
vom Auftragnehmer auch bindend an seine Subunternehmer
weiterzugeben. Dies gilt auch bereits für
Ausschreibungsgrundlagen von Subunternehmerleistungen,
worin diese Verpflichtungen aufzunehmen sind. Die in
den Unterlagen formulierten Anforderungen in den
Bereichen Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und
funktionale Aspekte, sowie technische Aspekte sind auf
das gewünschte Zertifizierungsziel des Bauherrn "DGNB
GOLD" abgestimmt und für eine erfolgreiche Umsetzung
des Projektziels zwingend einzuhalten. Generell gilt,
bei unterschiedlichen Angaben in den Unterlagen gilt
die qualitativ höherwertige Anforderung.
Anforderungen an eingesetzte Materialien
Neben Anforderungen an die Umwelt- und
Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten sind
technische Aspekte wie z.B. Dauerhaftigkeit,
Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit und
Rückbaufähigkeit des Gebäudes als nachhaltiges
Projektziel zu sehen und bei der Auswahl und dem
Einsatz von Bauprodukten zu
berücksichtigen. Bei mineralischen Baustoffen und
-produkten sind vorrangig jene zu wählen, die eine
hohe Wiederverwendbarkeit bzw. einen hohen Anteil von
Recycling- / Sekundarmaterialen (post consumer) bzw.
eine Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling-
/Sekundarmaterialien von mineralischen Bauprodukten
aufweisen.
Referenzen Nachhaltigkeit
Vom Auftragnehmer sind im Zuge der Angebotsabgabe
mindestens drei Referenzprojekte im Bereich des
nachhaltigen Bauens, oder alternativ ein Nachweis
einer Mitgliedschaft bei einer Institution im Bereich
Nachhaltigkeit, oder alternativ ein
Fortbildungsnachweis von 50% der leitenden Personen im
Unternehmen zu
Nachhaltigkeitsthemen vorzulegen.
ENV 1.2 Materialeinsatz gemäß Kriterienmatrix (Anlage
DGNB01)
Ein wesentlicher Punkt zur Erreichung der geplanten
ökologischen Qualität des Gebäudes ist der Einsatz von
umweltverträglichen Materialien. Dies stellt ein
wesentliches Projektziel dar. Die Nicht-Einhaltung von
Materialvorgaben führt dazu, dass umfangreiche
Ersatzmaßnahmen ergriffen werden müssten, um die
projektierte Zertifizierung weiterhin zu erreichen.
Dem AN ist dieser Umstand bewusst und er verpflichtet
sich zur Einhaltung der Vorgaben hinsichtlich des
Materialeinsatzes.
Dabei sind für alle Stoffe die jeweiligen Vorgaben aus
der beiliegenden Kriterienmatrix einzuhalten, wobei
dort die Qualitätsstufe 4 (QS4) zur Anwendung gelangt.
Diese Kriterienmatrix gilt vorrangig vor
weitergehenden Festlegungen in den gewerkespezifischen
Festlegungen der Ausschreibung und ist jedenfalls
einzuhalten.
ENV 1.2 Vorlage Materialnachweise
Vom Auftragnehmer sind für sämtliche von ihm
eingesetzte Produkte, Stoffe und Materialien vor der
Ausführung Nachweise für die Einhaltung der
geforderten Qualitätsanforderungen vorzulegen und dazu
eine Freigabe beim Auftraggeber und dessen Vertreter
einzuholen. Dafür sind entsprechende Datenblätter,
Systemzertifizierungen und ähnliches vorzulegen, die
die geforderten Anforderungen dezidiert ausweisen und
Belegen. Alternativ kann ein Nachweis auch über eine
passende Eintragung im DGNB-Navigator der Deutsche
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen erfolgen.
Die geforderten Nachweise sind grundsätzlich für alle
eingesetzte Produkte, Stoffe und Materialien 6 Wochen
nach Auftragsvergabe vorzulegen. Vereinzelte,
Untergeordnete Stoffe können auch danach noch
nachgeliefert werden, wobei jedenfalls 2 Wochen vor
Bestellung, Lieferung und Einbau eine Freigabe
vorliegen muss, wobei wiederum es im
Verantwortungsbereich des AN liegt die notwendigen
Schritte rechtzeitig zu veranlassen. Für eine
Beurteilung und Freigabe durch den AG und seine
Vertreter sind jedenfalls eine Dauer von 2 Wochen
vorzuhalten.
Bei Vorlage von unzureichenden oder bei fehlenden
Unterlagen beginnt diese Dauer erst mit Vorlage von
vollständigen Unterlagen zu laufen. Der Einbau der
zuvor definierten Produkte, Stoffe und Materialien ist
mittels Nachweisen zu belegen, wobei zumindest sowohl
Lieferdokumente für den vollständigen Weg vom
Produzenten bis zur Baustelle vorzulegen sind, wie
auch Einbaubestätigungen der ausführenden Firmen.
Dies ist vom AN zu dokumentieren und dem AG jederzeit,
spätestens aber zur Übergabe der Leistung vorzulegen.
ENV 1.3 Ausschluss Kinderarbeit
Der Auftragnehmer erklärt mit Abgabe seines Angebots
ausdrücklich, dass in seinem Produktionsablauf und
beim Materialzulauf keine Kinderarbeit zum Einsatz
kommt. Er hat hierfür geeignete, organisatorische
Festlegungen und Kontrollmaßnahmen gesetzt, um dies
auszuschließen.
ENV 1.3 Lieferkettensorgfalt
Die AN, deren Unternehmen größer 1000 Mitarbeitende
sind, beachten die für den eigenen Geschäftsbereich
und ihre unmittelbaren Zulieferer geltenden
Lieferkettensorgfaltspflichten. Unternehmen, die
weniger als 1000 Mitarbeitende aber mehr als 100
Mitarbeitende haben, deklarieren selbst, dass sie den
Schutz grundlegender Menschenrechte und Umweltbelange
im eigenen Geschäftsbereich beachten, kontrollieren
und umsetzen.
PRO 2.5 Dokumentation
Sämtliche Auftragnehmer verpflichten sich zur Übergabe
einer umfassenden Dokumentation an den Bauherrn. Im
speziellen Produkt- und Sicherheitsdatenblätter aller
verwendeten Materialien, an den ausgeführten
Gebäudebestand aktualisierter Planungsunterlagen und
Berechnungen (z.B. Energieausweis, HT-Berechnungen,
etc.), objektbezogener detaillierter Wartungs-,
Inspektions-, Betriebs-, und Pflegeanleitungen, des
jeweiligen beauftragten Gewerks. Die Dokumentation ist
dem Auftraggeber, spätestens gemeinsam mit der
Fertigstellungsmeldung des jeweiligen Gewerkes,
vollständig digital zu übergeben.
SITE 1.1 Klimarisikoanalyse
Beim vorliegenden Projekt wurde eine
Klimarisikoanalyse zur Einordnung der vorhandenen und
zukünftigen Risiken aus den klimatischen Bedingungen
und Veränderungen erstellt. Die darin festgelegten
Anforderungen sind im Zuge der Ausführung zu Beachten
und in die Bauarbeiten einfließen zu lassen.
ENV 2.4 Biodiversitätsstrategie
Beim vorliegenden Projekt wurde eine
Biodiversitätsstrategie zur Erhaltung und Förderung
der Artenvielfalt am Standort entwickelt. Die darin
festgelegten Anforderungen sind im Zuge der Ausführung
zu Beachten und in die Bauarbeiten einfließen zu
lassen.
TEC 1.3 Luftdichtheitsanforderungen Gebäudehülle
Im Zuge des Bauvorhabens werden als Nachweis der
Qualität der Gebäudehülle Blower Door-Tests
(Ermittlung der Luftwechselrate n50 in h-1 bei einer
Druckdifferenz von 50 Pa nach ÖN EN ISO 9972)
durchgeführt. Das Gebäude ist luft- und winddicht
auszuführen. Sämtliche ausführenden Auftragnehmer
verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Umsetzung aller
Vorarbeiten, um eine maximale Luftwechselrate
n50 < 1,00 1/h zu garantieren.
TEC 1.3 Qualitätssicherung Schall und Wärmebrücken
Im Zuge des Bauvorhabens werden zur Qualitätskontrolle
Schallmessungen und eine Thermographie der
Gebäudehülle durchgeführt. Gemäß der vorliegenden
Bauphysik sind von den ausführenden Firmen sämtliche
Maßnahmen so umzusetzen, dass die darin geforderten
Anforderungen eingehalten werden. Dabei ist
insbesondere auf eine Qualitätskontrolle der
ausgeführten Arbeiten zu achten.
SOC 1.2 Innenraumhygiene
Nach Baufertigstellung werden zur Beurteilung der
Innenraumhygiene der TVOC-Gehalt (Gesamtgehalt der
Luft an flüchtigen Kohlenwasserstoffen), sowie die
Konzentration von Formaldehyd in der Raumluft
chemisch-analytisch bestimmt. Als Leitwert beim
TVOC-Gehalt gelten 500 ?g/m│, für Formaldehyd wird der
aktuell gültige Richtwert von 60 ?g/m│ zur Beurteilung
herangezogen.
Sämtliche ausführenden Auftragnehmer verpflichten sich
zur ordnungsgemäßen Umsetzung aller Vorarbeiten,
welche eine Einhaltung der genannten Richtwerte
garantieren.
PRO 2.1 Einhaltung Abfallvermeidungskonzept
Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes
Konzept zur Vermeidung von Abfällen vorgelegt. Die
darin angeführten Festlegungen sind vom AN im Zuge der
Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus ist
gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend der
von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern.
Grundsätzlich sind die Baustoffe in mineralische
Abfälle, Wertstoffe z.B. Altholz, gemischte
Baustellenabfälle z.B. Verpackungen u. Problemabfälle
zu trennen.
Die Bauleitung des jeweiligen Gewerks hat die
Materialtrennung und die korrekte Benutzung der
Sammelstellen zu kontrollieren. Ein fraktionsweiser
Nachweis der über die Bauzeit angefallen Abfälle ist
zu führen und nach Baufertigstellung der
Bauherrenschaft zu übermitteln. Vom AN sind die von
ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter hinsichtlich der
Einhaltung der festgelegten Maßnahmen nachweislich zu
unterweisen und zu schulen.
Die umzusetzenden Maßnahmen des
Abfallvermeidungskonzept sind zu dokumentieren. Die
Einhaltung der Festlegungen muss vom AN kontrolliert
und dokumentiert werden.
PRO 2.1 Einhaltung Lärmschutzkonzept
Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes
Konzept zur Vermeidung von Lärm vorgelegt. Die darin
angeführten Festlegungen sind vom AN im Zuge der
Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus ist
gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend der
von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern.
Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Vermeidung bzw.
Reduzierung von Baulärm z.B. durch den Einsatz
lärmarmer Maschinen gemäß RAL-UZ53 oder
Arbeitstechniken sowie die Ablaufplanung von
lärmintensiven Arbeiten durchzuführen. Vom AN sind die
von ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter hinsichtlich der
Einhaltung der festgelegten Maßnahmen nachweislich zu
unterweisen und zu schulen.
Die umzusetzenden Maßnahmen des Lärmschutzkonzeptes
sind zu dokumentieren. Die Einhaltung der Festlegungen
muss vom AN kontrolliert und dokumentiert werden.
PRO 2.1 Einhaltung Staubvermeidungskonzept
Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes
Konzept zur Vermeidung von Staub vorgelegt. Die darin
angeführten Festlegungen sind vom AN im Zuge der
Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus ist
gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend der
von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern.
Grundsätzlich sind Maschinen und Geräte mit einer
wirksamen Absaugung zu versehen, Staub ist an der
Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen
und gefahrlos zu entsorgen.
Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete
Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu
verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur
Staubeseitigung sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder
saugende Verfahren durchzuführen. Einrichtungen zum
Abscheiden und Erfassen von Staub müssen dem Stand der
Technik entsprechen.
Vom AN sind die von ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter
hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen
nachweislich zu unterweisen und zu schulen. Die
umzusetzenden Maßnahmen des Staubvermeidungskonzept
sind zu dokumentieren. Die Einhaltung der Festlegungen
muss vom AN kontrolliert und dokumentiert werden.
PRO 2.1 Einhaltung Boden- und Grundwasserschutzkonzept
Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes
Konzept zum Schutz von Böden und dem Grundwasser
vorgelegt. Die darin angeführten Festlegungen sind vom
AN im Zuge der Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus
ist gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend
der von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern.
Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass der Boden
nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert
wird. Der Umweltschutz, die Bodenschutzgesetze und
gültige Rechtsnormen sind einzuhalten. Es ist seitens
des Auftragnehmers sicherzustellen, dass keine
gefährdenden Stoffe in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Es ist sicherzustellen, dass Stoffe, die mit dem
Gefahrensymbol umweltgefährlich gekennzeichnet sind,
nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen. Die Bauleitung
des jeweiligen Gewerks hat den Bodenschutz während der
Bauphase zu überwachen und zu bestätigen. Über den
dokumentierten Schutz vor chemischen Verunreinigungen
hinaus ist der Boden vor schädlichen mechanischen
Einflüssen zu schützen (z.B. unnötige Verdichtungen
oder eine Vermischung von unterschiedlichen
Bodenschichten).
Vom AN sind die von ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter
hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen
nachweislich zu unterweisen und zu schulen. Die
umzusetzenden Maßnahmen des Lärmschutzkonzeptes sind
zu dokumentieren. Die Einhaltung der Festlegungen muss
vom AN kontrolliert und dokumentiert werden.
Beim Einsatz von Maschinen sind Schmieröle zu
verwenden, die biologisch abbaubar sind.
PRO 2.1 Schimmelpilz
Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes
Konzept zur Vermeidung von Schimmelpilz vorgelegt. Die
darin angeführten Festlegungen sind vom AN im Zuge der
Arbeiten einzuhalten. Darüber hinaus ist
gewerkespezifisch das Konzept vom AN entsprechend der
von ihm durchgeführten Arbeiten zu erweitern. Vom AN
sind die von ihm vor Ort tätigen Mitarbeiter
hinsichtlich der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen
nachweislich zu unterweisen und zu schulen. Die
Einhaltung der Festlegungen muss vom AN kontrolliert
und dokumentiert werden.
PRO 2.1 Wasser- und Energieverbrauch
Für die Bauarbeiten wird vom AG ein grundlegendes
Konzept zur Reduktion von Wasser- und
Energieverbräuchen vorgelegt. Die darin angeführten
Festlegungen sind vom AN im Zuge der Arbeiten
einzuhalten. Darüber hinaus ist gewerkespezifisch das
Konzept vom AN entsprechend der von ihm durchgeführten
Arbeiten zu erweitern. Vom AN sind die von ihm vor Ort
tätigen Mitarbeiter hinsichtlich der
Einhaltung der festgelegten Maßnahmen nachweislich zu
unterweisen und zu schulen. Die Einhaltung der
Festlegungen muss vom AN kontrolliert und dokumentiert
werden.
PRO 2.1 Sammlung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen
Grundsätzlich ist das Aufkommen von Abfällen auf der
Baustelle zu minimieren. Sofern hier von Lieferanten
Wahlmöglichkeiten bestehen, sind reduzierte oder
leicht rezyklierbare Verpackungen zu wählen. Ebenso
sind Programme von Herstellern und Lieferanten zur
Rücknahme von Verschnitt oder Reststoffen in Anspruch
zu nehmen.
Der AG beauftragt den AN zur umweltgerechten
Verwertung oder Beseitigung der im Zuge dieses
Bauvorhabens anfallenden Abfälle. Sollte der AN für
einzelne Abfallarten nicht zur Sammlung oder
Behandlung befugt sein, so hat er sich eines befugten
Subunternehmers zu bedienen und diesen explizit mit
der umweltgerechten Verwertung oder Beseitigung dieser
Abfälle zu beauftragen. Zuvor ist die Zustimmung
des AG zum gewählten Subunternehmer einzuholen.
Sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes
bestimmt ist, geht das Eigentum der Abfälle mit dem
Wegschaffen durch den AN auf diesen über. Für den
Fall, dass der AN für einzelne Abfallarten keine
Erlaubnis zur Sammlung oder Behandlung besitzt, gehen
diese Abfälle durch den Abfallerzeuger direkt in das
Eigentum des befugten Subunternehmers über.
Der AN oder sein Subunternehmer entbinden den AG von
allen verwaltungsrechtlichen Pflichten im Bereich des
Abfallrechts. Der AN oder sein benannter
Subunternehmer gelten als Abfallbesitzer.
Der AN erklärt ausdrücklich und unwiderruflich den
Auftrag zur umweltgerechten Verwertung/Beseitigung
dieser Abfälle anzunehmen, für die vereinbarte
umweltgerechte Verwertung/Beseitigung dieser Abfälle
zu sorgen und den Abfallbesitzer hinsichtlich dieser
Abfälle zivilrechtlich schad- und klaglos zu halten.
Dies gilt sinngemäß für allfällige Subunternehmer.
Der Export von Abfällen des Abfallerzeugers durch den
AN bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den
Abfallbeauftragten. Alle Verwiegungen (Voll- und
Leerverwiegungen) haben nur auf geeichten
Wiegevorrichtungen zu erfolgen. Sie sind mittels
Wiegescheinen zu dokumentieren.
Der AN stellt sicher, dass Boden und Gewässer nicht
durch chemische Verunreinigungen kontaminiert werden.
Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt.
PRO 2.1 Informationsaustausch
Alle relevanten Informationen zum Projekt werden den
am Bau Beteiligten auf einer digitalen Informations-
und Kommunikationsplattform zur Verfügung gestellt.
Neben der Verwendung der digitalen
Informationsplattform zum Informationsaustausch
zwischen Baustelle und Planenden werden relevante
Informationen zum Baufortschritt wie z. B.
Planungsänderungen, Aufgaben, Produktfreigaben und
Abnahmetermine allen Baubeteiligten kontinuierlich
über die Informationsplattform kommuniziert. Der AN
verpflichtet sich zur Nutzung der beigestellten
Informationsplattform.
PRO 2.3 Systematische Inbetriebnahme
Jeder Auftragnehmer hat für seine Gewerke eine
systematische Inbetriebnahme mit anschließender
Einregulierung und Betriebsoptimierung durchzuführen
bzw. innerhalb der ersten 14 Monate der Nutzungszeit
vertraglich zu vereinbaren. Die geordnete
Inbetriebnahme mit anschließender Einregulierung und
Nachjustierung hat zusätzlich durch unabhängige Dritte
(Personen mit der nötigen Qualifikation, z.B.
Ingenieure der Gebäudetechnik, die nicht selber Teil
des Planungsteams sind /waren und hierfür separat zu
beauftragen sind) zu erfolgen.
Eine vollständige Dokumentation über die systematische
Inbetriebnahme ist vorzulegen. Ein Konzept für die
Überführung der Inbetriebnahme in einen Prozess der
kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung ist
seitens der Auftragnehmer vorzugsweise gesammelt oder
je Gewerk vorzulegen.
PRO 2.5 Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und
Pflegeanleitungen
Vom AN sind sämtliche Anleitungen, Herstellervorgaben
und Beschreibungen der von ihm hergestellten
Leistungen gesammelt an den AG spätestens mit der
Inbetriebnahme zu übergeben. Wesentliche Intervalle
für Wartungen und Inspektionen sind vom AN gesondert
zusammenzufassen und bekanntzugeben.
Sämtliche Reinigungsanleitungen sind jedenfalls vor
der ersten Reinigung an den AG und die ausführende
Reinigungsfirma zu übergeben.
PRO 2.5 Mitwirkung Betreiber- und Nutzungshandbuch
Vom AG und dessen Vertretern wird ein Handbuch für den
Betrieb des Gebäudes und eines für die Nutzer zu
Information über das Gebäude und den Umgang mit diesem
verfasst. Vom AN sind hierfür alle angeforderten
Informationen über seine Leistungen binnen drei Wochen
ab Anfrage zu übermitteln.
Ende der Hinweise zur DGNB-Zertifizierung
Hinweise zur DGNB-Zertifizierung
Weiterführende Hinweise zur DGNB-Zertifizierung ENV 1.2 Umweltverträgliche Materialien
Neben nachfolgend angeführten Anforderungen an die
Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von
Bauprodukten sollen auch technische Aspekte (wie z.B.
Dauerhaftigkeit, Reinigungs- und
Instandhaltungsfreundlichkeit oder Rückbaufähigkeit)
bei der Auswahl von Produkten beachtet werden.
Rohbauarbeiten:
Bei Rohbauarbeiten muss (Auszug aus ENV 1.2
Kriterienmatrix)auf die Vermeidung von folgenden
Gemischen und Erzeugnissen besonders geachtet werden:
? Zeile 3: Verdunstungsschutz - VOC < 5 g/l)
? Zeile 14: Schalöl - GISCODE BTM 01, BTM 05 oder BTM
10 und leicht biologisch abbaubar nach OECD 301 und
VOC < 1%
1 Zeile 22: PMMA - Giscode RMA10 oder RMA15
2 Zeile 23: Epoxidbeschichtungen - GISCODE RE05, RE10,
RE20 oder RE30 und Emissionsnachweis (AgBB oder
hochwertiger) als Einzelprodukt oder im System
3 Zeile 24: Epoxid- / PU-Beschichtungen - GISCODE
PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20 oder RE30
4 Zeile 38: Ort- und Montageschäume - Emicode EC1PLUS,
und halogenierte Treibmittel < 0,1 % und
Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und
TCEP < 0,1 % und weichmacherfrei und halogenierten
Flammschutzmittel < 0,1 %
5 Zeile 39: Montageschäume für Dämmstoffe - keine
Verwendung von Montageschäumen
6 Zeile 40: Kunstschaumdämmstoffe XPS-, PU(R)-Platten
- kein Einsatz von halogenierten Treibmittel
7 Chemikalien mit flüchtigen organischen Verbindungen
(z.B. Lösungsmittel, Weichmacher) Potentielle
Einsatzgebiete von flüchtigen organischen Verbindungen
sind insbesondere:
? Boden- und Straßenmarkierungen (innen und außen):
Bei den diesbezüglichen Produkten ist auf die
größtmögliche Minimierung von flüchtigen organischen
Verbindungen zu achten.
1 Die Verwendung von PVC wird ausgeschlossen, wobei
dies auch gilt für PVC-Rohrsysteme
2 (Kanal, Drainage, Regenwasser etc., inkl. RDS) und
für PVCSchalungszubehör (z.B. Abstandshalter,
Distanzrohre, Stopfen, Drunterleisten,
Dreikantleisten).
Abdichtungen:
Als Bitumenvoranstriche und Dickbeschichtungen sind
ausschließlich lösungsmittelfreie Produkte (auf
Emulsionsbasis, z.B. nach GISCODE als BBP10
eingestufte Produkte) einzusetzen.
Lösemittelhaltige Produkte dürfen im Bedarfsfall nach
vorhergehender Freigabe durch den AG und dessen
Vertreter auf Metalloberflächen (Blechen) eingesetzt
werden.
Alle eingesetzten XPS- oder EPS-Platten müssen frei
von halogeniertem Treibmittel und HBCD-frei sein.
Alle Dachbahnen, sonstige Abdichtungsbahnen und Folien
müssen einen Gehalt an Blei < 0,1 % und Zinn < 0,1 %
aufweisen und SVCH < 0,1 %.
Kleb- und Dichtmassen: Phthalate in Acrylat- bzw.
MS-Polymer-Dichtmassen, sind ausgeschlossen,
Chlorparaffine und halogenierte Treibmittel müssen <
0,1 % und ein Emicode EC 1, EC1 Plus, EC 1 R, EC 1 R
Plus muss vorhanden sein oder VOC < 1%.
Ende der Weiterführende Hinweise zur
DGNB-Zertifizierung ENV 1.2 Umweltverträgliche
Materialien
Weiterführende Hinweise zur DGNB-Zertifizierung ENV
Verpflichtung zur Einhaltung der DGNB-Kriterien Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche
angebotenen Materialien und technischen Systeme in
Übereinstimmung mit den Vorgaben der Deutschen
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) sowie den
Anforderungen der Anlage 1 - Kriterienmatrix (Version
V23.3) - in Qualitätstufe 4- auszuwählen, anzubieten
und einzubauen.
Die Einhaltung dieser Anforderungen ist verbindlich
und Vertragsbestandteil. Abweichungen sind nur nach
schriftlicher Freigabe durch die Auftraggeberseite
bzw. die für das DGNB-Zertifizierungsverfahren
verantwortliche Stelle zulässig.
Ende Verpflichtung zur Einhaltung der DGNB-Kriterien
Verpflichtung zur Einhaltung der DGNB-Kriterien
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Ausführungsbeschreibung Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist für die gesamte Bauzeit
einzurichten und während der gesamten Bauzeit
vorzuhalten. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die
Baustelle ordnungsgemäß aufgeräumt.
Baustelleneinrichtung
Soweit im Leistungsverzeichnis nicht anderes
beschrieben, sind in den Einheitspreisen folgende
Leistungen enthalten:
Nach Beauftragung ist 4 Wochen vor Ausführungsbeginn
der Objektüberwachung durch den AN ein detaillierter
Bauablaufplan zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die
Unterlagen dienen als gemeinsame Grundlage der
Bauabwicklung und wird nach Freigabe zur verbindlichen
Abstimmungsgrundlage.
Gesamte Einrichtung der Baustelle mit allen
erforderlichen Baumaschinen, Geräten, Baukran- und
oder Baukräne, Mobilkräne und sonstigen Hebezeugen,
Treppengerüste, Aufzugsschachtgerüste, Schalgerüste,
Hochlaststützen für eigene Arbeiten,
Unterspriessungen, Absturzsicherungen, Werkzeugen,
Hilfsmittel (z.B. Baggermatritzen), Bauhütten, Geräte-
und Materialschuppen einschließlich An- und
Abtransport, Aufbau, evtl. Umsetzen und Abbau.
Der zur Durchführug der Arbeiten notwendige
Baukran/Baukräne ist/sind den anderen am Bau
Beteiligten gegen direkte Berechnung der Kosten zur
Verfügung zu stellen, siehe hierzu entsprechende
Position im LV.
Im Baufortschritt Aufstellen und Abbauen der für die
gesamte Dauer der Rohbauarbeiten der nach Vorschrift
geforderten Schutz-, Arbeits- und Fanggerüste
entsprechend der Gerüstordnung nach gültiger DIN und
den Unfallverhütungsvorschriften inkl. zugehörigem
Verankerungsprotokoll, -plan sowie notwendiger
statischer Berechnungen und Sicherheitsbegehungen.
Die Inhalte des Bundesrahmentarifvertrag
(Verpflegungszuschuss, Wegegeld, ff.) für gewerbliche
Beschäftigte und der Rahmentarifvertrag für
Angestellte im Bauhauptgewerbe sind in die
Baustelleneinrichtungskosten einzukalkulieren.
Vorschriftsmäßige und ordentliche Beleuchtung der
Baustelle für die eigenen Arbeiten.
Herstellen und Vorhalten der erforderlichen
Schnurgerüste. Das Einschneiden und die Abnahme
erfolgt auf Veranlassung des Auftragnehmers durch den
beauftragten Geometer. Die Kosten dafür trägt der
Auftraggeber. Für darüberhinaus benötigte
vermessungstechnische Angaben hat der AN
eigenverantwortlich selbst zu sorgen.
Das Anbringen von gut und dauerhaft (während der
Bauphase) sichtbaren Meterrissen (Lage in Absprache
mit der örtlichen Bauleitung) in jedem Geschoss (mind.
6 St. pro Geschoss) und das Einmessen von mind. 10
Gebäudeachsen pro Geschoss nach Angabe der örtlichen
Bauleitung. Die Anbringung der Meterrisse hat mit
größter Sorgfalt und Genauigkeit zu erfolgen, da sich
nach ihm sämtliche Ausbauhandwerker richten.
Fehlleistungen gehen hier zu Lasten des Auftragnehmers.
Sichern der Baustelle durch werktägliches Öffnen und
Schließen der Bauzauntore und Bautüren zu den üblichen
Arbeitszeiten, während der vertraglich vereinbarten
Leistungen.
Die Ableitung, Beseitigung und/oder Zwischenlagerung
von Tagwasser, Regenwasser und sonstigen
Niederschlägen während der gesamten Bauzeit ist Sache
des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat
eigenverantwortlich alle hierzu erforderlichen
Maßnahmen nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen
Vorschriften und behördlichen Auflagen zu planen,
auszuführen, vorzuhalten, zu unterhalten und nach
Abschluss der Arbeiten zu entfernen.
Die Verpflichtung umfasst insbesondere die
Sicherstellung eines ungestörten Bauablaufs, den
Schutz der Baugrube, Bauwerke und
Baustelleneinrichtungen vor Wasser- und Nässeschäden
sowie die Einhaltung der Bestimmungen nach VOB/B º 4
Abs. 1 und Abs. 3.
Sämtliche hierfür entstehenden Aufwendungen sind
vollständig in den angebotenen Einheitspreisen bzw.
Pauschalpreisen einzukalkulieren; gesonderte Vergütung
erfolgt nicht.
Planunterlagen: Die Ausführungspläne werden einfach
digital für den AN bereitgestellt. Für Ausdrucke und
weitere Vervielfältigungen ist der AN verantwortlich.
Der Prüfrücklauf an den Architekten erfolgt ebenfalls
digital.
Die jeweiligen Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich zu
reinigen
regelmäßige (bis mehrmals täglich) Reinigung der
angrenzenden, öffentlichen Verkehrsflächen, während
der vertraglich vereinbarten Leistungen.
für die Ausstattung und den Betrieb der Baustelle ist
der Baumbestand auf und im Umfeld der Baustelle zu
beachten; ausdrücklich wird auf bestehende
Baum-/Kronenumfänge und Baumhöhen verwiesen.
Der Baumbestand und dessen Wurzelwerk ist fachgerecht
zu schützen.
Die Flächen im Bereich der Baumwurzeln,
Kronendurchmesser dürfen nicht als Lagerfläche
genutzt, bzw. von Baugeräten etc. befahren werden. Bei
Rodungsarbeiten sind entsprechende Maschinen und
Geräte zu wählen, durch die das Wurzelwerk nicht
beschädigt wird. Siehe beiliegende BE-Plan.
Preisbildung
Die in den Vortexten und Hinweistexten beschriebenen
Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders
beschrieben, in die Einheitspreise der jeweiligen
Positionen einzukalkulieren.
Ende der Ausführungsbeschreibung Baustelleneinrichtung
Ausführungsbeschreibung Baustelleneinrichtung
01.1 Baustelle einrichten, räumen und vorhalt
01.1
Baustelle einrichten, räumen und vorhalt
02 Neubau Klassenhaus
02
Neubau Klassenhaus
02.1 Abdichtungen und Dämmungen
02.1
Abdichtungen und Dämmungen
02.2 Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.2
Beton- und Stahlbetonarbeiten
03 Neubau Grundschule
03
Neubau Grundschule
03.1 Abdichtungen und Dämmungen
03.1
Abdichtungen und Dämmungen
03.2 Beton- und Stahlbetonarbeiten
03.2
Beton- und Stahlbetonarbeiten
04 Neubau Sporthalle
04
Neubau Sporthalle
04.1 Abdichtungen und Dämmungen
04.1
Abdichtungen und Dämmungen
04.2 Beton und Stahlbetonarbeiten
04.2
Beton und Stahlbetonarbeiten
05 Neubau JUZ
05
Neubau JUZ
05.1 Abdichtungen und Dämmungen
05.1
Abdichtungen und Dämmungen
05.2 Beton- und Stahlbetonarbeiten
05.2
Beton- und Stahlbetonarbeiten
06 Umbau Bestand
06
Umbau Bestand
06.1 Abdichtungen und Dämmungen
06.1
Abdichtungen und Dämmungen
06.2 Beton und Stahlbetonarbeiten; Mauerwerks
06.2
Beton und Stahlbetonarbeiten; Mauerwerks
07 TGA ELT (Elektro)
07
TGA ELT (Elektro)
07.1 Blitzschutz- und Erdung
07.1
Blitzschutz- und Erdung
07.2 Einlegearbeiten
07.2
Einlegearbeiten
07.3 Spartenanschlüsse TGA ELT
07.3
Spartenanschlüsse TGA ELT
07.4 Hauseinführungen TGA ELT+HLS
07.4
Hauseinführungen TGA ELT+HLS
08 TGA HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär)
08
TGA HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär)
08.1 Einlegearbeiten
08.1
Einlegearbeiten
08.2 Spartenanschlüsse TGA HLS
08.2
Spartenanschlüsse TGA HLS
08.3 Entwässerungsarbeiten / Bodenabläufe TGA
08.3
Entwässerungsarbeiten / Bodenabläufe TGA
09 Taglohnarbeiten/Sonstiges
09
Taglohnarbeiten/Sonstiges
09.1 Taglohnarbeiten
09.1
Taglohnarbeiten
09.2 Winterbaumaßnahmen
09.2
Winterbaumaßnahmen
09.3 Fremdüberwachung
09.3
Fremdüberwachung
10 DGNB Zertifizierung & Dokumentation
10
DGNB Zertifizierung & Dokumentation
10.1 DGNB Zertifizierung
10.1
DGNB Zertifizierung
10.2 Dokumentation
10.2
Dokumentation
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