Stahlbau
Erweiterung Feuerwehr Schillsdorf
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A. Allgemeine Vorbemerkungen A. Allgemeine Vorbemerkungen 1. Baubeschreibung Das bestehende Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Schillsdorf, soll durch eine 3-zügige Fahrzeughalle mit Platz für zwei Einsatzfahrzeuge und einen Mannschaftswagen erweitert werden. Das Bestandsgebäude wird in einem weiteren Schritt umgebaut und saniert. Die neue Fahrzeughalle, definiert als Kalthalle, wird durch eine Stahlbaukonstruktion mit tragenden Fundamenten und nicht tragender, beheizter Sohle errichtet. Dach- und Fassadenflächen werden mit gedämmten Sandwichpaneelen bekleidet. Im Sanierungs-/Umbaubereich entstehen neue Umkleiden mit zugehörigen Sanitärräumen, eine Werkstatt und ein Sozialtrakt mit Küche und Schulungs-/Aufenthaltsraum. Dach- und Fassadenflächen weden unter Abbruch eines bestehenden Hallenteils analog zum Neubau mit gedämmten Sandwichpaneelen bekleidet. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über die Dorfstraße in Schillsdorf. 2. Zeitlicher Ablauf Der Baubeginn ist für Dezember 2025 vorgesehen. Die Fertigstellung für Anfang Q4 2026. 3. Zu- und Anfahrtmöglichkeiten Die Zufahrt zu der Baustelle erfolgt über die Dorfstraße in Schillsdorf. Die Hauptstraße befindet sich in Ortsrandlage, sodass Materialanlieferungen problemlos erfolgen können. 4. Abstellen und Parken von Firmenfahrzeugen Auf dem Baugelände stehen Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen in begrenztem Umfang zur Verfügung. Eine reibungslose Materialanlieferungen ist gegeben. Gleichzeitig ist auch das dauerhafte Abstellen und Parken von Firmenfahrzeugen aller Art im Baustellenbereich in begrenzten Umfang möglich. Das Abstellen und Parken von privaten PKW sowie das Abstellen von Firmenfahrzeugen auf Anwohnerparkplätzen, ist generell untersagt. 5. Ausführung der Arbeiten Aufgrund der Lage am Rande eines Wohngebietes soll lärmintensive Arbeiten nur in den zugelassen Tageszeitpunkten erbracht werden. 6. Rauchen auf der Baustelle Auf der Baustelle gilt ein generelles Rauchverbot. Eine Ausnahme besteht nur in den festgelegten Raucherzonen. 7. Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe Die Bieter haben sich vor der Angebotsabgabe an Ort und Stelle eingehend über die Gegebenheiten auf der Baustelle zu informieren und entsprechend die Möglichkeiten für die Baustelleneinrichtung, für den Einsatz von Maschinen und Geräten, für den An- und Abtransport von Material usw. in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. 8. Grundlage der Angebotsabgabe Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen, wie bspw. Architekten- und Faching.-Pläne, Statik, Gutachten, Brandschutzkonzept, Wärmeschutznachweis, Baugenehmigung für ihn keine unklaren Positionen enthalten, bzw., dass solche vor Angebotsabgabe mit der ausschreibenden Stelle hinreichend geklärt wurden.
A. Allgemeine Vorbemerkungen
B. technische Vorbemerkungen B. technische Vorbemerkungen 1. Wasser- und Stromanschlüsse Auf dem Baufeld steht dem Auftragnehmer ein Baustromverteiler bis 32A Anschlussleistung (für etwaigen Kranbetrieb kann ggf. auch mehr Leistung zur Verfügung gestellt werden) im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Die maximale Entfernung liegt bei 50m. Wasseranschlüsse stehen ebenfalls zur Verfügung. Für die Verbrauchskosten werden die Kosten im pauschalen Umlageverfahren auf die unterschiedlichen Gewerke verteilt und in der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Die pauschalen Ansätze für die Kosten können den zusätzlichen Vertragsbedingungen entnommen werden. 2. Schuttbeseitigung Anfallender Bauschutt (mit Ausnahme schadstoffbelasteter Abfälle) und alle von der Eigenarbeit herrührenden Baustoffe, Abfälle und dergleichen sind arbeitstäglich unter der Berücksichtigung des Umweltschutzes von der Baustelle und dem Baufeld zu beräumen. Die Sauberkeit auf der Baustelle und dem Baufeld ist der Auftraggeberin sehr wichtig. Die Kosten sind hierfür in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Nichteinhaltung werden Baustoffreste, Müll etc. im Auftrag der Bauleitung ohne weitere Benachrichtigung oder Aufforderung durch Dritte entfernt und der Aufwand von der Schlusszahlung in Abzug gebracht. 3. Architektenpläne Zum Leistungsbeginn erhält der Auftragnehmer die Ausführungspläne und Details ausschließlich in digitaler Form. Aus Gründen des Umwelt- und Ressourcenschutzes ist es nicht vorgesehen stardardmäßig Papierexemplare an die Firmen zu verteilen. Sollten Papierausfertigungen durch die ausführenden Firme benötigt werden, sind diese selbst zu beschaffen. 4. Baubesprechungen Es finden 1-mal wöchentlich Bauablaufs- und Termingespräche statt. Hierzu hat der verantwortliche Firmenbauleiter bzw. dessen berechtigter Vertreter anwesend zu sein. Der Vertreter muss berechtigt sein, rechtswirksame Absprachen treffen zu können und muss fließend der deutschen Sprache mächtig sein. 5. Rechnungen und Aufmaße Die Rechnungen sind einschl. der erforderlichen Aufmaße und Abrechnungszeichnungen an den Auftraggeber adressiert ausschließlich digital an thorsten.baack@amt- (thorsten.baack@amt-)bokhorst-wankendorf.de und "cc" an rechnung@meier-meier.com  zur Prüfung zu senden. Nicht prüfbare Rechnungen werden ungeprüft zurückgesendet. Es wird darauf hingewiesen, dass für etwaige Skontovereinbarungen der Erhalt der Rechnungen bei dem bauüberwachenden Büro als Beginn der Skontierungsfrist festgelegt ist. Zahlungstag ist der Tag an dem das anweisende Geldinstitut den Zahlungsauftrag erhalten hat. 6. Stundenlohnarbeiten Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung des bauüberwachenden Architekturbüros oder des Auftaggebers auszuführen. Nicht angemeldete oder zu spät in Bezug auf die derzeit aktuelle VOB eingereichte Stundenzettel können nicht geprüft oder akzeptiert werden. 7. Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet täglich Bautagesberichte zu schreiben und spätenstens nach Abschluss der Maßnahme gesammelt im Zuge der Übergabe der Gesamtdokumentation an die Bauüberwachung zu übergeben. Diese werden Bestandteil der Dokumentationsunterlagen, die vor der Zusendung der Schlussrechnung vorliegen muss. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 8. Dokumentationsunterlagen Vor der Ausführung sind Sytemprüfzeugnisse und Produktdatenblätter, sowie der erforderlichen Fachunternehmererklärungen geordnet an die Bauüberwachung zu übergeben. Vor der Vorlage der Datenblätter und Unterlagen darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden. Zum Abschluss der Maßnahme ist eine abschließende Dokumention in geordenter Form zu übergeben in der Werkplanung etwaige statische Unterlagen, soweit gesetzlich gefordert Montage- und Wartungsanleitung Verwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Baustoffe (CE, Ü-Zeichen) Nachweise über Korrosionsschutz (z.¿B. Feuerverzinkung) Konformitätserklärung nach Bauprodukteverordnung (BauPVO) Produktdatenblätter Fachunternehmererklärungen Zulassungen oder Prüfzeugnisse einschl. der notwendigen Übereinstimmungserklärungen Entsorgungsnachweise und die üblichen anderen für die Dokumentation der geleisteten Arbeit erforderlichen Unterlagen enthalten sind. Die Kosten hierfür sind in Einheitspreise einzukalkulieren. 9. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmer für die vertragliche Eigenleistungen ist als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Lagerflächen sind vor dem Gebäude in begrenztem Umfang vorhanden. Die Anlieferungen sind mit dem bauüberwachenden Architekturbür abzustimmen. 10. Baustellenverkehr Es dürfen grundsätzlich nur die für den Baustellenverkehr freigegebenen Straßen genutzt werden. Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung der Arbeiten ist das Parken von Kraftfahrzeugen auf den Straßen der Anlage und der Baustelle selbst untersagt. Darüber hinaus dürfen die Straßen auch nicht zu Lager- und Abstellzwecken zweckentfremdet werden und sind von Verschmutzungen freizuhalten. Kraftfahrzeuge die nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen, dürfen nicht auf der Baustelle eingesetzt werden. 11. Baustellenordnung Der Auftraggeber wird vor Beginn der Arbeiten den Koordinator benennen und einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) übergeben. Alle notwendigen Maßnahmen, die der Koordinator veranlasst bzw. die der SiGe-Plan vorsieht, sind vom Auftragnehmer sofort zu veranlassen. Sollen durch den Auftragnehmer gesundheitsgefährdende Arbeiten ausgeführt werden, ist dies dem Koordinator rechtzeitig anzuzeigen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer sich vor Abgabe des Angebotes verpflichtet, sich über alle Punkte aus der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 zu informieren. 12. Terminplan Der Auftragnehmer hat spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung einen terminlichen Ablaufplan für die Eigenarbeit aufzustellen und dem bauüberwachenden Architekturbüro zu übergeben. Bei der Erstelllung des Terminablaufplanes sind die Schlechtwettertage im üblichen Maße zu berücksichtigen. Die genauen Ausführungsfristen (Beginn und Vollendung der Arbeiten) sind in den Vertragsbedingungen festgelegt. Sollte durch Verzögerungen im Bauablauf eine Überarbeitung des Terminplanes notwendig sein, so ist diese Überarbeitung innerhalb von 2 Wochen an das bauüberwachenden Architekturbüro zu übersenden. 13. Leistungsbereich Sicherungsmaßnahmen Alle Sicherungsmaßnahmen sind mit dem koordinierenden Büro / bauüberwachenden Architekturbüro abzustimmen. Es ist sicherzustellen, dass dauerhafte Absperrungen und Sicherungen regelmäßig überprüft und ggf. instandgesetzt werden. Auflagen und Anordnungen der Berufsgenossenschaften sind umgehend umzusetzen
B. technische Vorbemerkungen
01 erw. Rohbauarbeiten BAII
01
erw. Rohbauarbeiten BAII
01.04 Mauerarbeiten
01.04
Mauerarbeiten
01.06 Stahlbauarbeiten
01.06
Stahlbauarbeiten