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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allg.Anmerkungen - Kalkulationsgrundlagen - Baubeschreibung - Techn. Vertragsb... Seitliche Erweiterung ALDI- Filiale:
Seitliche Erweiterung einer ALDI- Filiale (VST 63) in
66539 Neunkirchen- Wellesweiler, Untere Bliesstraße 63.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot die diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Unterlagen bei der Preisfindung zugrunde zu legen. Diese sind im Folgenden nochmals aufgeführt:
01 Muster VOB- Bauvertrag:
- 01 - VOB-Bauvertrag. docx
- 02 - VOB-Bauvertrag - Anlage 4_Muster Vertragserfüllungsbürgschaft.docx
- 03 - VOB-Bauvertrag - Anlage 5_Muster Mängelhaftungsbürgschaft.docx
02 Planunterlagen Architekt:
- 190_20260302_63_Erdgeschoss_M100_Index_D.pdf
- 191_20260225_63_Lageplan_M250_Index_A.pdf
- 192_20260225_63_Schnitte_A_bis_D_M100_Index_C.pdf
- 193_20260217_63_Ansichten_M100_Index_A.pdf
- 196_20260302_63_Bestand_Staubwand_M100_Index_A.pdf
Baubeschreibung:
Die ALDI SÜD Immobiilienverwaltungs- GmbH & Co. oHG, c/0 ALDI SE& Co. KG
in Kirchheim a. d. Weinstraße plant an der VST 63 in 66539 Neunkirchen- Wellesweiler, Untere Bliesstraße 63 eine seitliche Erweiterung des Marktes, sowie die Umverlegung der Backwelt in den hinteren VK- Bereich.
Die Erweiterung des Einkaufsmarktes soll an der, vom Eingang betrachtet, rechten Längsseite angebaut werden. Die bestehende Außenanlage bleibt größtenteils bestehen bzw. wird im Bereich des neuen Anbaus angepasst. Im Zuge der Maßnahme sollen verschiedene, kleinere Ausbesserungsarbeiten im Bereich der Parkplatzzufahrt mit erledigt werden.
Die bestehende Außenwand des jetzigen seitlichen Anbaus wird abgebrochen, ebenso der
bestehende Türkoffer, der für die Bauphase zunächst noch in umgenutzter Funktion erhalten
bleibt und der Pfand-/ Backraum. Zur Anbauseite wird die Verkaufsfläche während der Bauzeit
durch eine tragende Staubschutzwand abgetrennt, die im Fußbereich auch gegen Feuchtigkeit
abgedichtet werden soll und in die Überwachung der Alarmanlage mit eingebunden ist.
Während der Bauzeit liegt das Bestandsdach auf dieser tragenden Holzwand auf, die durch
den Zimmerer/ Dachdecker erstellt wird.
Der neue Pfandraum wird der seitlichen Erweiterung vorgelagert.
Die Erweiterungsbauten müssen dem Bestand in Materialauswahl, Abmessungen und Optik
entsprechen. Die seitliche Erweiterung bedingt den Rückbau der beiden seitlich aufgesetzten
Giebelkonstruktionen im Dach. Konstruktiv wird der Anbau als Mauerwerksanbau mit Stahlbeton-
stützen und - ringankern ausgebildet. Zur Abfangung der zu öffnenden Außenwand ist eine
Stahlrahmenkonstruktion geplant, die auch gleichzeit Tragwerk für das neue Flachdach ist.
Die Wandflächen werden innen- und außenseitig verputzt. Installationen sind gem. Vorgabe der Fachplanung unter- bzw aufputz auszuführen.
Die Dachkonstruktion erfolgt als Trapezblech- Tragschale auf der Stahlrahmenkonstruktion mit 2% Gefälle nach außen, außen liegenden Regenfallrohren und einem Warmdachaufbau gem. Vorgabe der energetischen Berechnung. Entwässerung und Flachdachabdichung gem. Planung und Attikaverblechung als Abschluss auf der Mauerkrone der Attika.
Die Flachdachabdichtung wird im Bereich der zurückgebauten Giebelaufsteller im Zuge der Anpassungsarbeiten des Daches unter das Ziegeldach bis zu einem durch den Planer vorgegebenen Punkt mit hochgezogen.
Kontruktionshöhen Attika des Flachdachanbaus:
OK Attika roh: +4,05 ab OKFFB und OK Attikaverblechung +4,14 ab OKFFB.
Der Dachaufbau erfolgt von innen nach außen wie folgt:
Abhangdecke unter den Stahltragkonstruktionen,
Stahlskelett- Rahmenkontruktion als Dachtragwerk,
tragendes Stahltrapezblech gem. statischer Bemessung,
Dampfsperre, Flachdach- Gefälledämmung mit 2 %- Verlegung nach außen,
Flachdachfolieneindeckung als Abdichtung, außenliegende Entwässerung.
Der Markt bleibt bis zur Schließphase kurz vor Eröffung geöffnet und im Betrieb.
Während den Erweiterungsbaumaßnahmen läuft der Verkauf der ALDI Filiale
weiter und darf durch die Arbeiten des AN nicht behindert werden. Die Baustellen-
einrichtung, Lagerplätze etc. sind jeweils mit der Bauleitung abzustimmen.
Für die Angebotsabgabe wird es empfohlen, die Örtlichkeit / bestehende Ausführung
einzusehen.
Der Verkaufsbetrieb der umzubauenden ALDI Filiale läuft weiter während der
Bauausführung. Alle Arbeiten des AN müssen einen ungehinderten Fortlauf des
Verkaufbetriebs gewährleisten. Lärmintensive Arbeiten können nur außerhalb der
Ladenöffnungszeiten erfolgen. Staubentwicklung ist bei der Ausführung von Arbeiten
des AN grundsätzlich zu vermeiden bzw. im Außenbereich zu minimieren, entsprechende
Schutzmaßnahmen (Absaugung, dichtes abhängen mit Staubschutz Folie, etc.) sind
vom AN vorzusehen. Eine Staubausbreitung im best. ALDI Gebäude ist vom AN in
jedem Fall zu unterbinden. Erforderliche Sägearbeiten und andere Arbeiten des AN
mit Staubentwicklung sind im Aussenbereich durchzuführen.
Unterhalb der Binderkonstruktion wird eine Rasterdecke installiert, im Decken-
zwischenraum bzw. unterhalb der Untergurte werden Elektro-, Lüftungs-, Heizungs-,
Klimaleitungen und Leitungen der Gewerbekälte verzogen und an den Untergurten
befestigt. Im Bereich der Erweiterung des Marktes werden die abgehängten Decken
und Bodenbeläge an den Bestand angepasst und ggfls. erweitert. Trockenbauarbeiten
erfolgen im Bereich der Pfandannahme. Malerarbeiten erfolgen im Bereich des
Erweiterungs- Anbaus innen sowie außen gem. Baubeschreibung.
Vereinzelt sollen im Zuge der Arbeiten auch Putzsanierungen am Bestand mit ausgeführt werden.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Gerüstbauarbeiten:
1. Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen:
Der Ausschreibung liegt die VOB, Teil C (neueste Ausgabe) mit den dort aufgeführten "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" zugrunde.
Im Besonderen:
- DIN 18451 - Gerüstarbeiten
- DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- Die jeweils gültigen TRGS - Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften und die Regeln der
Bauberufsgenossenschaften
- Die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
Die Erstellung aller Gerüste hat entsprechend der DIN EN 12811 für Arbeitsgerüste bzw. der DIN 4420 für Schutzgerüste, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der Bauaufsichtsbehörde, der Landesbauordnung sowie nach den Richtlinien der Unfallver-hütungsvorschriften zu erfolgen. Ebenso müssen sie uneingeschränkt den im LV vorgesehenen Anforderungen Rechnung tragen.
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den DIN-Normen, Fachregeln der Verbände, Verordnungen der Baubehörden, allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Hinweisen des Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Ausführung:
Es wird den Anbietern empfohlen, sich vor Angebotsabgabe an Ort und Stelle über mögliche Erschwernisse beim Transport und/oder Aufstellen der Gerüste sowie über die Beschaffenheit des Geländes und die Ausdehnung der Gebäude ein Bild zu machen. Weitere Informationen sind über beiliegende Planunterlagen, Fotos oder sonstige Anlagen einzuholen.
Kleinere Unebenheiten sind auszugleichen, Geländehöhenunterschiede sind fachgerecht mit entsprechenden Gerüstlagen auszugleichen.
Das Gerüst ist vor Freigabe zur Benutzung vom AN durch den SiGe-Ko abnehmen zu lassen.
Sicherheitstechnische Forderungen sind vom AN kurzfristig umzusetzen.
Gerüstfreigabe - nach Fertigstellung ist das Gerüst verbindlich mit einer Gerüst-freigabekarte (Format A5) mit folgenden Angaben freizugeben:
- Gerüstbaufirma und Telefonnummer,
- Name des freigebenden Gerüstbauers in Druckbuchstaben,
- Unterschrift des freigebenden Gerüstbauers,
- Identifikationsnummer des Gerüstes und
- flächenbezogenes Nutzgewicht in kg/ m2.
Die Gerüstfreigabekarte ist in einer Schutzhülle mit Sichtfenster am Gerüstzugang anzubringen. Wird die Freigabekarte entfernt, muss der Text: "Gerüst betreten verboten!" sichtbar sein. Für die Standsicherheit der Gerüste und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie der Gerüstnormen DIN EN 12811-1 bzw. DIN 4420-1 haftet alleine der AN.
Über die gesamte Standzeit der Gerüste ist der AN verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen die Gerüste und Gerüstverankerungen auf ihre Vollständigkeit und Sicherheit zu überprüfen. Die oberste Belagsebene darf bei den Gerüsten für Dachdeckerarbeiten nicht tiefer als 1,00 m unter OK Dachrand liegen.
3. Zulassungsbescheide / Statische Nachweise:
Bei Stahlrahmen- und Modulgerüsten in Regelausführung ist der gültige Zulassungsbescheid vorzulegen. Wenn gefordert, hat der AN den statischen Nachweis über das zu erstellende oder erstellte Gerüst zu erbringen, und wenn gefordert, die Berechnung von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen. Die Kosten hierfür werden unter Vorlage der Rechnung gesondert vergütet. Sollte das Gerüst aufgrund der Berechnung umgebaut werden müssen, erfolgt hierfür keine Vergütung.
4. Verankerungsmittel:
Die Gerüste sind nur mit amtlich zugelassenen Befestigungsmitteln zu verankern. Grundsätzlich sind vor Beginn der Gerüstarbeiten die Wandabstände von der örtlichen Objektüberwachung vor Ort mit dem verantwortlichen Fachbauleiter festzulegen. Ein Verankerungsprotokoll ist für jeden Bauabschnitt zu erstellen. Die Platzierung der Gerüstanker ist mit den vorgesehenen Fassadenverkleidungen über die Bauleitung abzustimmen und möglichst gleichmäßig auszuführen.
Beim Abbau der Gerüste sind die Verankerungslöcher nach Wahl AG mit Kunststoffkappen oder Putz im Farbton der Fassade zu verschließen.
5. Konstruktive Veränderungen:
Konstruktive Veränderungen an den Gerüsten dürfen nur durch den AN der Gerüstarbeiten ausgeführt werden.
6. Gebühren und Genehmigungen:
Alle Gebühren für die bauaufsichtliche Genehmigung und Abnahme der Gerüste sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
7. Standzeit:
Die Gerüste sind auf- und abzubauen, einschl. An- und Abtransport des gesamten Materials. Nach erfolgtem Aufbau und Abnahme des Gerüstes beginnt eine Grundstandzeit wie in der Einzelposition angegeben. In diese Grundstandzeit ist in die Einheitspreise einzurechnen einschl. Unterhaltung und Kontrolle des Gerüstes.
Die Gebrauchsüberlassung über die GrundPosition des Gerüstes hinaus ist ausschließlich in einer gesonderten Position erfasst.
Entsprechend der Baustelle, dem Baufortschritt und den Terminvorgaben und sonstiigen Anmerkungen in den Vorbemerkungen muss das Gerüst ggf. abschnittsweise auf- und abgebaut werden.
Es muss bei der Kalkulation von der entsprechenden Anzahl von Abschnitten ausgegangen werden, dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern in den Positionen nicht anders angegeben.
8. Gebrauchsüberlassung:
Die Gerüste sind den Nachfolgegewerken in gebrauchsfertigem Zustand zu überlassen und
entsprechend den Erfordernissen zu erstellen oder umzurüsten sowie während der Vorhaltedauer in diesem Zustand zu erhalten.
9. Abrechnung:
Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach VOB Teil C, DIN 18 451, sofern in der Einzelposition nichts anderes angegeben ist.
Besondere Hinweise :
Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wieder-verwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzügl. zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z.Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutz-zulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unter-nehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Ausführungszeiten:
Bei Angaben von Fristen nach Werktagen behält sich der Auftraggeber die datumsmäßige Festlegung im Auftragsschreiben vor.
Ausführungszeitraum/ -dauer:
- Arbeitsbeginn 1.BA Gerüstbauarbeiten für Rückbau Dach ab 25.06.2026,
- Rückbau 1.BA Gerüstbauarbeiten für Rückbau Dach am 06.07.2026,
- nach Bauzeitenplan und Vorgabe des Architekten/ der Bauleitung
- Arbeitsbeginn 2.BA Gerüstbauarbeiten für Neubau Erweiterung ab 12.08.2026,
- Rückbau 2.BA Gerüstbauarbeiten für Neubau Erweiterung am 19.10.2026,
Diese Ausführungszeiten werden als Vertragsfristen vereinbart. Sonstige Einzelfristen, sowie der endgültige Ausführungsbeginn werden bei Auftragsvergabe geregelt.
Der Bauzeitenplan wird im Zuge der Auftragsvergabe ausgetauscht.
Projektbeteiligte:
Nachfolgende Projektbeteiligte können bei bei Unklarheiten in ihrem Bereich
und für Rückfragen kontaktiert werden:
Architekt / Projektsteuerung u. Planung:
Planungsgesellschaft mbH Kühn Architekten
Am Kloster 2, 66571 Eppelborn
Herr Joachim Hartkorn
Tel.: 06881 / 88071 0
Fax: 06881 / 88071 20
E-Mail: j.hartkorn@architekt-kuehn.de
Architekt / Ausschreibung u. Bauleitung:
streuber. architektur- & sachverständigenbüro
Schillerstraße 14, 66482 Zweibrücken
Herr Karsten Baier
Tel.: 06332 / 9979060
Fax: 06332 / 4784666
E-Mail: karsten.baier@streuberarchitektur.de
Bodengutachten oder Statische Vorbemessung:
Abstimmung über o.g. Kontakte.
Allg.Anmerkungen - Kalkulationsgrundlagen - Baubeschreibung - Techn. Vertragsb...
01 Fassadengerüst als Stahlrohr- Gerüst
01
Fassadengerüst als Stahlrohr- Gerüst
Hinweistext verschiedene Bauabschnitte Die Gerüstbauarbeiten gliedern sich in zwei Bauabschnitte.
1.BA - kurze Rückbauphase während Abriss Dachkonstruktion
2. BA - Neubau seitliche Erweiterung
Die ausgeschriebenen Massen sind jeweils in einer gemeinsamen Position zusammengefasst.
Hinweistext verschiedene Bauabschnitte
01.0010 Stahlrohrrahmengerüst, Lastklasse 3, W06 Stahlrohrrahmengerüst als Fassadengerüst gemäß DIN EN 12811-1 und als Schutzgerüst gemäß DIN 4420-1,
Lastklasse 3 nach DIN EN 12811-1,
gleichmäßig verteilte Verkehrslast 2,0 KN/m2,
Breitenklasse W 06, Belagsbreite mind. 0,60 m bis 0,89,
Lagenabstand 2,00 m,
Gerüst voll ausgebohlt, mit dreiteiligem Seitenschutz außen, einschl. den erforderlichen Leitergängen und Zugängen zu den Arbeitsbereichen im Abstand von max. 25 m je Fassadenseite und mind. 1 Leiteraufgang je Fassadenseite,
1.BA:
als Schutzgerüst für die Rückbauarbeiten der bestehenden Dachgiebel, dreiseitig am Bestand mit kurzer Vorhaltung von ca. 2 Wochen incl.,
2.BA:
als Arbeits- und Schutzgerüst für Stahlbau, Rohbau, Dachdecker-, Klempnerarbeiten, sowie Putz- und Malerarbeiten erstellen.
Die Gerüsthöhe ist mit geeigneten Mitteln im Fußbereich so einzustellen, dass die obere Gerüstlage ca. 70 cm unter der Flachdachattika (Dachrand) liegt.
Befestigungsuntergrund: ohne,
Standfläche weitgehend eben als Schotterplanum vorbereitet.
Höhe Schotterplanum (Aufstellfläche Gerüst) bei ca. -0,60 bis m unter OKFFB.
OK Attika Flachdach Anbau: ca. .+ 4,10 m über OKFFB, ca. + 4,70m über OK Gelände,
OK Dachtraufe Bestand +.3,60 m über OKFFB, ca.+ 4,20m über OK Gelände,
OK Dachfirst seitliche Giebel: ca. .+ 6,00 m über OKFFB, ca. + 6,70m über OK Gelände,
An- und Abtransport, Auf- und Abbau, ohne weitere Grundeinsatzzeit,
Vorhaltung wird ausschließlich über Position Gebrauchsüberlassung abgerechnet.
01.0010
Stahlrohrrahmengerüst, Lastklasse 3, W06
905,00
m2
01.0020 Gebrauchsüberlassung der Gerüste Lastklasse 3 Gebrauchsüberlassung der Gerüste Lastklasse 3 aus der Vorposition,
Zur Vorhaltung gehören die Miete und das Überprüfen der gesamten erstellten Gerüstflächen auf Standfestigkeit und Unfallsicherheit in Abständen
von max. 2 Wochen. Die Überprüfung hat sich der AN von der Objektüberwachung bescheinigen zu lassen.
Abrechnung nach m² x Wochen
01.0020
Gebrauchsüberlassung der Gerüste Lastklasse 3
9.955,00
m2Wo
01.0030 Zulage für freistehende Ausführung ohne Wandverankerung Zulage für die vorbeschriebene Pos. 0010 Stahlrohrrahmengerüst LK 3, W 06,
Ausführung freistehend, mit seitlicher Abstützung des Gerüstes auf die Geländeoberkante.
Diese Zulage wird nur einmalig berechnet, ohne weitere Vergütung bei der Gebrauchsüberlassung.
01.0030
Zulage für freistehende Ausführung ohne Wandverankerung
E
1,00
m2
01.0040 Gitterträgerbrücken aus Stahlrohr-Gitterträgern Gitterträgerbrücken aus Stahlrohr-Gitterträgern, Systemhöhe 0,45 m, als Schwerlastträger, zur Überbrückung von Eingängen, nicht belastbarer
Gebäudeteile und Gebäudedecken etc., Ausführung jeweils als Trägerpaar, in verschiedenen Längen, in allen Geschossen.
Abgerechnet werden die notwendigen Überbrückungsweiten, nicht Trägerlängen.
An- und Abtransport, Auf- und Abbau, ohne weitere Grundeinsatzzeit,
Vorhaltung wird ausschließlich über Position Gebrauchsüberlassung abgerechnet.
01.0040
Gitterträgerbrücken aus Stahlrohr-Gitterträgern
20,00
m
01.0050 Gebrauchsüberlassung der Gitterträgerbrücken Gebrauchsüberlassung der Gitterträgerbrücken
Abrechnung nach m x Wochen
01.0050
Gebrauchsüberlassung der Gitterträgerbrücken
220,00
mWo
01.0060 Gerüstkonsolen, 0,35 m zur Gerüstverbreiterung Gerüstkonsolen an oben beschriebenen Gerüsten anbringen und mit Gerüstdielen/ Bohlen eindecken, Breite: 0,35 m.
An- und Abtransport, Auf- und Abbau, ohne weitere Grundeinsatzzeit,
Vorhaltung wird ausschließlich über Position Gebrauchsüberlassung abgerechnet.
01.0060
Gerüstkonsolen, 0,35 m zur Gerüstverbreiterung
100,00
m
01.0070 Gebrauchsüberlassung der 35 cm - Konsolen Gebrauchsüberlassung der 35 cm - Konsolen
Abrechnung nach m x Wochen
01.0070
Gebrauchsüberlassung der 35 cm - Konsolen
1.100,00
mWo
01.0080 Dachfanggerüst einschl. Erhöhung des Seitenschutzes Dachfanggerüst einschl. Erhöhung des Seitenschutzes als Absturzschutz im Dachrand- bzw. Traufenbereich, Ausführung und Höhe gemäß DIN 4420 und den
Unfallverhütungsvorschriften, Ausführung mit Metallgittern bzw. Netzen.
An- und Abtransport, Auf- und Abbau, ohne weitere Grundeinsatzzeit,
Vorhaltung wird ausschließlich über Position Gebrauchsüberlassung abgerechnet.
01.0080
Dachfanggerüst einschl. Erhöhung des Seitenschutzes
125,00
m
01.0090 Gebrauchsüberlassung des Dachfanggerüstes Gebrauchsüberlassung des Dachrandschutzes .
Abrechnung nach m x Wochen
01.0090
Gebrauchsüberlassung des Dachfanggerüstes
820,00
mWo
01.0100 Zusätzlicher dreiteiliger Seitenschutz (Innengeländer) Zusätzlicher dreiteiliger Seitenschutz, bestehend
aus Handlauf, Zwischenholm und Bordbrett,
an der Innenseite der Gerüstpositionen als
Absturzschutz vor offenen Gebäude-Fassadenflächen.
An- und Abtransport, Auf- und Abbau, ohne weitere Grundeinsatzzeit,
Vorhaltung wird ausschließlich über Position Gebrauchsüberlassung abgerechnet.
01.0100
Zusätzlicher dreiteiliger Seitenschutz (Innengeländer)
50,00
m
01.0110 Gebrauchsüberlassung des inneren Seitenschutzes Gebrauchsüberlassung des inneren Seitenschutzes
Abrechnung nach m x Wochen
01.0110
Gebrauchsüberlassung des inneren Seitenschutzes
550,00
mWo
01.0120 Treppenaufgang, 1-läufig Treppenaufgang für Gerüst,
als Aufstieg zum Erreichen hochgelegener Arbeitsplätze, 1-läufig, an das oben beschriebene Fassadengerüst angebaut, einschl. Außengeländer mit entsprechenden Halterungen, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Laufbreite nach Vorschrift.
Aufbauhöhe: nach Bedarf
1 Stück entspricht einer Gerüstlagenhöhe
An- und Abtransport, Auf- und Abbau, ohne weitere Grundeinsatzzeit,
Vorhaltung wird ausschließlich über Position Gebrauchsüberlassung abgerechnet.
01.0120
Treppenaufgang, 1-läufig
6,00
St
01.0130 Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang Gebrauchsüberlassung des Treppenaufgangs.
Zur Vorhaltung gehören die Miete und das Überprüfen der gesamten erstellten Treppenkonstruktion auf Standfestigkeit und Unfallsicherheit in Abständen
von max. 2 Wochen. Die Überprüfung hat sich der AN von der Objektüberwachung bescheinigen zu lassen.
Abrechnung nach Stück x Wochen
01.0130
Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang
33,00
StWo
02 Regiearbeiten
02
Regiearbeiten
ERGÄNZENDE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ERGÄNZENDE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN REGIEARBEITEN:
Stundenlohnarbeiten werden gem. VOB/B §2 Abs. 10 und § 15 ausgeführt bzw. abgerechnet. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten werktäglich Stundenlohnzettel in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach VOB/B §15 Abs. 3 folgende Angaben enthalten:
- das Datum
- die Bezeichnung der Baustelle
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle
- die Art der Leistung
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft
- die Gerätekenngrößen
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohn- arbeiten ist erst nach ausdrücklicher Anordnung des AG zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt.
Für vom AG angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten bezahlt.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Auf- wendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Wegezeiten, Fahrtkosten sowie Kosten für Aufsicht (Leitungspersonal),
Kosten für Kleingeräteeinsatz sind ebenfalls in die Einheitspreise der nach folgenden Stundenverrechnungssätze einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die angesetzten Lohnkosten sind auf Basis der Urkalkulation zu ermitteln.
Wird während der Ausführungszeit erkannt, dass mehr Stundenlohnarbeiten erforderlich werden als beauftragt, werden diese nur vergütet, wenn vor Ausführung von weiteren Stundenlohnarbeiten eine entsprechende Auftragser- weiterung durch den Auftraggeber erteilt wurde.
ERGÄNZENDE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
02.0010 Stundensatz Facharbeiter/-in Facharbeiter/-in,
Stundenverrechnungssatz wie oben beschrieben.
02.0010
Stundensatz Facharbeiter/-in
30,00
h
02.0020 Zusätzliche Anfahrt einer Gerüstbau-Kolonne für Zusätzliche Anfahrt einer Gerüstbau-Kolonne für kurzfristigen Umbau der Gerüste nach Aufforderung durch die Bauleitung, einschl. Abfahrt.
Einheitspreis inkl. An- und Abfahrtszeiten Personal, Werkzeuge und Fahrzeuge.
Mit der Ausführung der Umbauarbeiten nach Anweisung der Bauleitung hat der AN spätestens innerhalb 3 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen.
Umbauarbeiten auf Stundennachweis, auch für weitere Aufbauarbeiten des Fassadengerüstes.
02.0020
Zusätzliche Anfahrt einer Gerüstbau-Kolonne für
1,00
St