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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allg. Hinweise zum Bauvorhaben Die Stadt Bergisch Gladbach hat uns beauftragt einen Erweiterungsschulbau am Schulstandort in
Holzmodulbauweise zu errichten. Das zweigeschossige Gebäude ist nicht unterkellert und setzt sich im Grundriss aus zwei
"Modulspangen" zusammen.
Die Erschließung erfolgt über ein Treppenraum, welcher an der nördlichen Giebelseite angeortnet
ist. Des weiteren ist ein Aufzug geplant und an der südlichen Seite eine außenliegende Stahltreppe.
Die Abmessungen des Gebäude betragen ca 37,0 x 16,5 m und wird in die Gebäudeklasse 3 eingestuft.
Bauort: Kaule 15, 51429 Bergisch Gladbach
Das Gebäude soll modular mit einer sehr hohen Vorfertigung ausgeführt werden, um eine schnelle Bauzeit sicher zu stellen
Die Modulanlage wird vom Kreis Bergisch Gladbach gebaut und auf unbestimmte Zeit genutzt.
Die Beurteilung der Bauvorhaben erfolgt auf Grundlage der folgenden Objektdaten
- Zahl der Vollgeschosse nach HBO: 2 Vollgeschosse
- OK FFB EG: ca. +131,4 m ü. NN
- Nutzfläche gesamt (gem. DIN 277): 719 m2
- Netto-Raumfläche gesamt (NUF+VF+TF): 1.063 m2
- BGF Fläche: 1.193 m2
allg. Hinweise zum Bauvorhaben
03 Betonfertigteile
03
Betonfertigteile
Allgemeine Vorschriften 01. Nachfolgend beschriebene Leistungen beinhalten das Herstellen der Fertigteile
sowie Transport und Montage unter Berücksichtigung aller Montagezustände,
einschl. aller Vergussarbeiten.
Alle Kosten für erf. Gerüste, Hubbühnen, Arbeitsschutz, Sicherheitsmassnahmen
Sicherheitsvorkehrungen usw. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
02. Die Verbindungen der Fertigteile untereinander, Einbauteile und Verbindungsmittel
einschließlich der erforderlichen Montagelager sind vom Bieter in die Einheitspreise
einzukalkulieren, sofern nichts anderes beschrieben ist.
Es kommen Elastomerlager nach DIN 4141, Lagerungsklasse 2 als
Verformungslager V 2 bis 25 MN/m² Lagerpressung zur Anwendung.
Höher beanspruchte Lager der Lagerungsklasse 1 werden gesondert
ausgeschrieben, ebenso Aussparungen und Einbauteile für andere Gewerke werden
extra vergütet.
03. Sämtliche Löcher, Öffnungen, Aussparungen usw., die zur Montage der
Stb.-Fertigteile benötigt werden, sind nach der Montage fachgerecht mit Mörtel zu
schließen. Anfallende Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Köcher der eingespannten Stützen und die Zwischenräume der Stützen mit
angeformten Fundamenten sind nach der Montage komplett mit Vergußbeton zu
vergießen.
Ausführung entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Anfallende Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
04. Dem ausführenden Unternehmer werden die statischen Unterlagen sowie
architektonische Ausführungs- und Detailpläne zur Verfügung gestellt.
Der AN hat Werkstatt- und Montagepläne, Schal- und Bewehrungspläne, gesonderte
Fertigungszeichnungen, Element- und Übersichtszeichnungen und alle notwendigen
Pläne zum Erstellen und Montieren der Fertigteile selbstständig anzufertigen.
Konstruktiv notwendige Punkte, die nicht in der Statik erwähnt worden sind, sind vom
AN selbstständig zu entwickeln, stat. nachzuweisen und herzustellen, ohne die
Konstruktion bzw. Planung zu verändern.
Einbauteile zum Anschliessen und Befestigen von Porenbetonelementen sind vom
AN statisch nachzuweisen.
Die anfallenden Kosten hierfür sind, wenn nicht anders beschrieben ist, in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer spätestens 3 Wochen nach
Auftragserteilung Übersichtspläne mit den eingearbeiteten architektonischen
Vorgaben in 1-facher Papierausfertigung oder digital dem Planungsbüro vorzulegen.
Die Wahl der Übermittlung von Übersichtsplänen darf die Termine nicht negativ
beeinflussen bzw. stören. Der AN hat diesbezüglich den Terminplan einzuhalten. Bei
der Überprüfung der Übersichtspläne werden die Einhaltung der architektonischen
Vorgaben überprüft und das Zusammenwirken mit anderen Gewerken koordiniert.
Der AN ist jedoch allein eigenverantwortlich für alle zeichnerischen Darstellungen
und alle statischen Massnahmen die in die Pläne einzuarbeiten bzw. auszuführen
sind.
Eine explizite Freigabe durch den Architekten erfolgt nicht.
Für die Richtigkeit der Maße, Höhenkoten, Einbauteile und Verbindungen der
Fertigteile bleibt der AN allein verantwortlich.
Die Bearbeitungszeit von mind. 7 Arbeitstagen nach Posteingang bzw. Maileingang,
zur Durchsicht der Pläne durch das Planungsbüro, ist terminlich einzukalkulieren.
Die statisch zu prüfenden Fertigteilpläne sind außerdem 3-fach in Papierform beim
Prüfstatiker eigenverantwortlich einzureichen.
Die anfallenden Kosten hierfür, außer Prüfgebühren, sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
05. Die Leistungen der Abstrebungen bei der Montage von Pendelstützen, Wandplatten
oder sonstigen Fertigteilen sowie Hilfsfundamente und erf. Unterstützungen von
Halbmontagebalken und alle erf. Materialien und stat. Berechnungen zur Montage
und zur Sicherung der Fertigteile werden nicht gesondert vergütet und sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
06. Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe eingehend von der Lage und
Beschaffenheit der Baustelle zu überzeugen und etwaige Unklarheiten durch
Rücksprache mit der Bauleitung zu beseitigen.
Nachträgliche Einwendungen, die mit Unkenntnis der Baustelle begründet werden,
bleiben unberücksichtigt.
07. Sämtliche Vermessungsarbeiten und Aufmaße auf der Baustelle, zum Herstellen,
Ausführen und Abrechnen der angebotenen Leistungen, müssen vom
Auftragnehmer ohne besondere Vergütung durchgeführt werden
Allgemeine Vorschriften
03.01 Fertigteilfundamente
03.01
Fertigteilfundamente
03.02 Fertigteiltreppen
03.02
Fertigteiltreppen
03.03 Einbauteile und Sonstiges
03.03
Einbauteile und Sonstiges
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