03 Backsteinsanierung
ZTV Backsteinsanierung Allgemein1. Im Bestand: Naturrotes, unbehandeltes Ziegelmauerwerk im Reichsformat und im Kopfverband mit grauen Fugen. Sohlbänke aus grün glasierten Formziegeln, ebenfalls im Reichsformat.
Sekundäre Ritzungen in den Ziegeln sind zu erhalten. (Denkmalschutz!)
Schäden durch den Anschluss des Verbindungsbaus werden möglichst restauriert.
Ziegel aus Rückbaumaßnahmen sind möglichst unbeschädigt auszubauen und für die Wiederverwendung im BV zu lagern.
Die Qualität neuer Ziegel und Mörtel ist auf die Beschaffenheit der Bestandsziegel baustofftechnisch anzupassen und im Reichsformat herzustellen.
Mit der Ausführung der Abdichtungsarbeiten durch Injekionsverfahren sind nur ausgewiesene Fachunternehmen zu beauftragen, die ausreichend theoretische und praktische Erfahrugen in der Behandlung von salz- und feuchtebelastetem Mauerwerk und mit WTA-zertifizierten Injektionsstoffen haben.
Das Inejktionsverfahren ist nach dem WTA-Merkblatt 4-10 zu planen und auszuführen.
Das Injektionsverfahren ist auf Grundlage eines Sanierungskonzeptes (welches auf den Ergebnissen einer ausreichenden Voruntersuchung zu erstellen ist) durchzuführen.
Sanierungsablauf gem.Mauerwerksuntersuchung vom 01.09.2020 (S. 8) wie folgt:· Ungeschädigte Ziegelsteine bleiben erhalten.
· Alle Fugen werden 3cm tief ausgeräumt.
· Dann softstrahlen der gesamten Fläche zum Lösen von Resten des Fugenmörtels und haftvermindernden Ablagerungen und Verschmutzungen (Die Sinterhaut der Ziegel darf nicht beschädigt werden!)
· Austausch der geschädigten und unpassenden Ziegelsteine
· Wenn möglich Ziegel ausbauen, reinigen, und umgedreht wieder einbauen.
· Erneute Reinigung der Fassade von Mörtelresten.
· Fachgerechtes neu verfugen der gesamten Fassade mit wasserabweisendem Mörtel.
· Hydrophobieren von Bereichen mit zerstörter Sinterhaut.ArrestgebäudeEs gelten alle Punkte aus "Allgemein"ExerzierhalleEs gelten alle Punkte aus "Allgemein" zusätzlich sind folgende Dinge zu beachten:1. Die Arbeiten an der Backsteinsanierung können aufgrund der statisch erforderlichen Abstützmaßnahmen im Bereich der Pilaster nicht durchgehend erfolgen. Hier wird das Mauerwerk zeitweise nicht zugänglich sein. Die Pilaster und das angrenzende Mauerwerk ist nach Entfernen der Abstützungen zu bearbeiten. Dieses Vorgehen wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Die Abstützungen sind in enger Abstimmung mit dem Rohbauer zu stellen und umzusteifen. LatrinengebäudeEs gelten alle Punkte aus "Allgemein"
03.00 Baustelleneinrichtung
03.01 Arrestgebäude
03.02 Exerzierhalle
03.03 Latrine
03.04 Stundenlohnarbeiten