Erd- und Entwässerungsarbeiten
Erweiterte Rohbauarbeiten
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) DIN 18299 ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) DIN 18299 Die laufende Nummerierung der nachfolgenden Punkte bezieht sich auf die Vorgaben der VOB/Teil C, DIN 18299 und ist nicht durchlaufend. Für die fehlenden Punkte sind keine Hinweise oder besonderen Angaben erforderlich.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) DIN 18299
0.0 Allgemeines 0.0   Allgemeines Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen technischen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richtlinien der Landesunfallkasse Niedersachsen. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) in der aktuell gültigen Fassung. Positionen im Leistungsverzeichnis mit dem Zusatz "Zulage"  sind positionsbezogene Zusatzvergütungen für Mehraufwände, die nicht im Leistungsumfang der zugehörigen Grundposition enthalten sind.
0.0 Allgemeines
0.1 Angaben zur Baustelle 0.1   Angaben zur Baustelle 0.1.1    Lage der Baustelle https://www.google.De/Maps/@52.3769024,9.770233,14.9z Die Baustelle befindet sich im Erlebnis-Zoo Hannover in zentraler Lage der Landes- Hauptstadt Hannover im Stadtteil Zoo. Die Verbindung zum Fernverkehr in südliche Richtung erfolgt von der Adenauerallee über die Clausewitzstraße zur B3, welche nach Norden die Verbindung zu den Bundesautobahnen A2 und A7 ermöglicht. In südliche Richtung ist ein erneuter Anschluss durch die B3 an die A7 gegeben. Innerhalb des Zoo-Geländes befindet sich das Baufeld am östlichen Rand der Örtlichkeit. Der AN hat sich über Einschränkungen hinsichtlich der Benutzung der Straßen und Wege zu informieren. Die Baustelle ist ausschließlich über die Zufahrt zum Wirtschaftsweg von der Adenauerallee aus durch das Tor 1 zu erreichen. Die Ausfahrt vom Gelände bzw. von der Baustelle erfolgt durch das Tor 6 zur Fritz-Behrens-Allee/Waldchaussee. Die Waldchaussee ist mit Baufahrzeugen nicht befahrbar. Der Wirtschaftsweg ist nur als Einbahnstraße in der genannten Richtung zu benutzen. Entlang des Wirtschaftsweges werden in dessen Randbereich an etwa 3 bis 5 Stellen Haltemöglichkeiten für LKW bzw. Sattelzüge zur Verfügung stehen. Auf dem gesamten Wirtschaftsweg des Zoos herrscht Schrittgeschwindigkeit, da Personen, Fahrräder und Fahrzeuge kreuzen können. Zwischen der Grundstücksgrenze bzw. der Umzäunung (= Tor 6) und der Straße befinden sich ein Rad- und Fußweg. Der Straßenrand ist mit Bäumen bestanden (= Allee). An den Wochenenden (samstags ab 15:00 Uhr bis sonntags 24:00 Uhr) ist die Fritz-Behrens-Allee für den PKW- und LKW- Verkehr gesperrt. An seinem südöstlichen Ende mündet der Wirtschaftsweg in die Adenauerallee ein. Hier befinden sich zwischen der Grundstücksgrenze bzw. der Umzäunung (Tor 1) ebenfalls ein Rad- und Fußweg sowie die Gleisanlagen der Straßenbahn. Die Durchfahrtshöhe der Oberleitung der Straßenbahn ist zu beachten! Die Adenauerallee ist wie auch die Fritz-Behrens-Allee/Waldchaussee zumindest während der Berufsverkehrszeiten stark befahren. Zur Vermeidung von Verschmutzungen bzw. von Verschleppung von Schadstoffen ist eine mechanische Reinigung der Bereifung der LKW vor Verlassen des Baustellenbereichs vorzusehen. Verschmutzungen des Wirtschaftsweges, der Zu- und Ausfahrtsbereiche, der öffentlichen Flächen bzw. Verkehrswege sowie der sonstigen angrenzenden Flächen, welche im Rahmen der Baumaßnahme entstehen, sind unverzüglich, noch am gleichen Werktag (arbeitstäglich) vom AN auf dessen Kosten zu entfernen bzw. zu beseitigen. Kommt der AN diese Verpflichtung nicht nach, so ist der AG berechtigt, die Aufräumarbeiten in eigener Regie durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des AN. Die Reinigungseinsätze sind dem AN nachzuweisen. Anfallendes Kehrgut ist nach Wahl des AN zu verwerten. Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzuberechnen. Gleiches gilt für die Kosten für die Reinigung der Bereifung. 0.1.2    Besondere Belastungen aus Immissionen und besonderen Umgebungsbedingungen Die bei der Durchführung der Arbeiten auftretenden Staub-, Lärm- und Verkehrsemissionen sind gemäß dem geltenden Immissionsschutzgesetz (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) und den Vorgaben des Zoo Hannover zu begrenzen. Die Arbeitszeiten sind Montags bis Samstag. Arbeiten, welche für die Besucher als störend eingestuft werden, etwa durch Lärm-, Staub- oder Geruchsentwicklung, sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Sie können auch außerhalb der Öffnungszeiten stattfinden, soweit keine Abendveranstaltungen beeinträchtigt werden. Die Öffnungszeiten des Zoos sind: Wintersaison: 9:00-16:00 Uhr, montags geschlossen Sommersaison: 9:00-18:30 Uhr Aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten und Veranstaltungen sind auf der Website des Zoos zu finden. Generell sind eventuelle Störungen für die Besucher und die Tiere auf ein Minimum zu beschränken. In Einzelfällen (z. B. Veranstaltungen) muss der AN mit AG-seitigen Vorgaben zur Einschränkung von lärmintensiven Arbeiten rechnen. Das südliche Tor aus dem Kuhstall heraus darf auf keinen Fall eigenständig geöffnet werden. Dahinter befinden sich die Elefanten. Es besteht akute Lebensgefahr! 0.1.3    Lage und Art der baulichen Anlage    Die Baumaßnahme gliedert sich in die zwei Teilprojekte Elefantenanlage (TP01) und Primatenanlage (TP02) sowie Abbruch-/Ertüchtigungsmaßnahmen eines an TP01 angrenzenden bestehenden Elefantenkuhstalls. Die Gebäude befinden sich im südöstlichen Teil des Baugeländes. Die Primatenanlage grenzt an die Elefantenanlage an. Beide Teilprojekte sind über einen Besucherbereich und einen Wirtschaftshof miteinander verbunden. Das Tragwerk ist eine Stahlbetonkonstruktion. 0.1.4    Verkehrsverhältnisse/-beschränkungen auf der Baustelle Auf der gesamten Baustelle und den Wegen im Zoo herrscht Schrittgeschwindigkeit. Die Beschickung der Baustelle mittels eines Krans oder Autokrans ist möglich. Kraneinsätze sind anzumelden und abzustimmen. Jede Zufahrt ist immer beim Sicherheitsdienst anzumelden. Es ist zu beachten, dass der Zufahrtsbereich zur Baustelle von einem Besucherweg gekreuzt wird. Baustellenverkehr ist während der Öffnungszeiten eng mit dem AG abzustimmen. In der Zufahrt wird bauseits eine Ampel- oder Schrankenanlage installiert. Die Bedienung der Ampel- oder Schrankenanlage erfolgt durch den Auftragnehmer händisch. Infolge dessen kann es zu Verzögerungen bei der Ein- und Ausfahrt zum bzw. vom Baufeld kommen. Diese Rahmenbedingungen sind bei der Bauablaufplanung zu berücksichtigen. 0.1.5    Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Der Wirtschaftsweg innerhalb des Zoo-Geländes selbst ist ständig frei zu halten. Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungswagen bzw. für die Feuerwehr sind ständig freizuhalten bzw. zu gewährleisten. Die Feuerwehr-Aufstellflächen sind ständig freizuhalten. Privatfahrzeuge haben keine Zufahrtsberechtigung. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt. 0.1.6    Art, Lage und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen etc. Durch den Auftraggeber werden keine Transporteinrichtungen, Hebezeuge etc. zur Verfügung gestellt. 0.1.7    Lage, Art, Anschlusswerte für Wasser, Energie und Abwasser Auf dem Gelände des Zoo's befinden sich Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser. Das Heranführen an die Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ein Bauwasseranschluss befindet sich in der östlichen Grundstücksecke im Bereich der Baustellenzufahrt. Die Kosten für den Verbrauch an Strom und Wasser trägt der Auftragnehmer durch eine Umlage/Abzug gemäß den BVB 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen. 0.1.8    Überlassene Räume und Flächen Es werden mit Ausnahme des im BE-Plan dargestellten Umfangs (für alle AN) keine Räume und Lagerflächen durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Alle notwendigen Räume und darüberhinaus erforderliche Lagerflächen hat der Auftragnehmer selbst zu schaffen. Die Kosten dafür sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Baustelleneinrichtung des AN hat ausschließlich mit stapelbaren Container gem. der Flächen im BE-Plan zu erfolgen. Durch den Auftragnehmer (Rohbau) werden Sanitärcontainer mit Waschmöglichkeiten und Toilettenkabinen  sowie ein Aufenthaltscontainer zur Verfügung gestellt. 0.1.9    Bodenverhältnisse Im Baufeld stehen überwiegend Auffüllungen aus der Nachkriegszeit an. Der gewachsene Boden wird erst in tieferen Lagen angetroffen und liegt zwischen ca. +53,34 m NN und +52,44 m NN. Die Auffüllungen bestehen überwiegend aus nichtbindigen Sanden mit schwach kiesigen bis stark kiesigen Anteilen sowie schwach schluffigen, lokal auch schluffigen Beimengungen. Im Rahmen der bauseitigen vorgezogenen Erdarbeiten wurden die Auffüllungen im Bereich des Baufeldes TP1 bis auf den gewachsenen Boden ausgehoben. Die Baugrube wird dem Rohbauauftragnehmer in dem durch die Vorabmaßnahme hergestellten Zustand übergeben. Die detaillierten Angaben zu den Bodenverhältnissen sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen. 0.1.10    Wasserverhältnisse im Boden Das Grundwasser wurde im Niveau zwischen 50,04 mNN und 52,14 mNN eingemessen. Der Bemessungswasserstand (=höchster Grundwasserstand) liegt bei 53,00 mNN. Weitere Angaben zu den Wasserverhältnissen sind dem Baugrundgutachten vom 21.02.2022 zu entnehmen. 0.1.14    Schutz von Bäumen, Pflanzen etc. Das Baufeld beschränkt sich auf die zu bearbeitende Fläche. Sich außerhalb dieses Bereiches befindende Flächen sind nicht zu beeinträchtigen. Vegetationsflächen dürfen nur in Absprache mit dem Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Wenn Schutzmaßnahmen erforderlich sind, so werden diese in Leistungspositionen geregelt bzw. bauseits ausgeführt. 0.1.15    Sicherung des öffentlichen Verkehrs Die Aufrechterhaltung des gefahrlosen Straßen- und Personenverkehrs innerhalb und außerhalb des Grundstückes hat während der gesamten Bauzeit durch den AN zu erfolgen. Es sind geeignete Verkehrssicherungsmaßnahmen vorzusehen, einzurichten, während der gesamten Bauzeit vorzuhalten und durchzuführen. Eine Verkehrseinweisung der eigenen Mitarbeiter und der Mitarbeiter der Nachunternehmer hat durch den AN zu erfolgen und ist zu dokumentieren. Es wird empfohlen, die örtliche Situation vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen. Wie beschrieben, befinden sich in den Zu- und Ausfahrtsbereichen jeweils Rad- und Gehwege bzw. Gleisanlagen, die zu queren sind. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über den Wirtschaftsweg. Dabei wird der Besucherweg des Zoos gequert. Für alle Flächen außerhalb des Baugeländes sind Vorkehrungen zum Schutz derselben durch den AN eigenverantwortlich zu treffen. Die Regulierung etwaiger Schäden, die durch die Benutzung des AN entstehen, obliegt dem AN. Eine gesonderte Vergütung für die unter diesem Punkt beschriebenen Auflagen erfolgt nicht. 0.1.16   Im Baugelände vorhandene Anlage Bei allen Maßnahmen können Leitungen etc. im Boden anzutreffen sein, die im Falle auch entsprechend umzulegen sind und zu Behinderungen führen könnten. 0.1.17    Hindernisse Im Untergrund sind umfangreiche Hindernisse verschiedener Art zu erwarten, darunter vorhandene bauliche Anlagen, Siedlungsreste sowie bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom- und Wasser. Für den Fall des Auftretens dieser Hindernisse sind gegebenenfalls Sondermaßnahmen zur Freilegung, Sicherung oder Umverlegung erforderlich, die im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen und gegebenenfalls gesondert abzurechnen sind. 0.1.18    Kampfmittel Im Rahmen der Vorabmaßnahme konnte eine Kampfmittelfreiheit im Bereich des Gebäudes TP1, im Bereich der Gebäudefläche TP2 und im westlichen Teilbereich TP2 erwirkt werden. Die Kampfmittelfreiheit für weitere Bereiche ist nicht gegeben. 0.1.19    Maßnahmen gemäß Baustellenordnung Der Auftraggeber wird einen Koordinator für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (SiGeKo) nach BaustellV bestellen. Dieser wird Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und eine Baustellenordnung verfassen, die verbindlich zu beachten sind. Darüber hinaus hat jeder Mitarbeitende des AN eine persönliche Unterweisung zur Arbeitssicherheit im Zoo Hannover an einem bereit gestellten PC-Arbeitsplatz durchzuführen. Raucherbereich: Das Rauchen ist nur ist vorher festzulegenden Bereichen gestattet. Diese vom AN sind so herzurichten, dass Zigarettenkippen in geeigneten Behältern aufgenommen werden können. Das Rauchen außerhalb der Raucherbereiche ist nicht gestattet. Das Wegwerfen von Zigarettenkippen innerhalb der Baustelle ist ebenfalls nicht gestattet. 0.1.21    Schadstoffbelastungen des Baugrundes und des Grundwassers Die Schadstoffbelastungen sind dem Baugrundgutachten und den umweltchemischen Analysen zu entnehmen. 0.1.22    Veranlasste Vorarbeiten Es werden je Bauteil (Kuhstall, Laufhalle, Primatengebäude, Primatenaußenanlage) zwei Hauptachsen (in Ziffern- und Buchstabenrichtung) und ein Höhenpunkt eingemessen. Alle darüber hinaus gehenden Einmessungen (z.B. Lage, Höhe und Neigungen von Bohrungen etc.) sind Sache des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet. 0.1.23    Ablauf der Arbeiten Bei allen vorzunehmenden Arbeiten der Auftragnehmer ist in der Regel davon auszugehen, dass andere Auftragnehmer ebenfalls mit Leistungen beauftragt sind. Die einzelnen Abläufe der Arbeiten werden in einem Terminplan erfasst und werden in regelmäßig stattfindenden Baustellengesprächen im Detail koordiniert. Die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters des AN oder seines Bevollmächtigten an diesen Besprechungen ist sicherzustellen.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2    Angaben zur Ausführung 0.2.1    Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen Mit bauablaufbedingten Unterbrechungen ist zu rechnen. Die örtliche Objektüberwachung definiert die Arbeits- und Bauabschnitte in Abstimmung mit dem Auftragnehmer verbindlich. Erdungsleitungen sowie ggf. Leerrohre werden durch einen weiteren Auftragnehmer innerhalb der Bauteile und der vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen verlegt bzw. eingebaut. Der Auftragnehmer hat hierfür ein Zeitfenster für die bauseitigen Leistungen mit einem Vorlauf von 5 Werktagen anzumelden und in seiner Termin- und Ablaufplanung zu berücksichtigen. Schlechtwetterregelung Alle Arbeiten sind bis zu den nachfolgend definierten Witterungsbedingungen auszuführen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen, Materialien, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie organisatorischen Anpassungen sind vom Auftragnehmer einzukalkulieren und gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Eine Unterbrechung der Arbeiten erfolgt nur bei: - geschlossene Schneedecke und anhaltenden Schneefall, - Windstärke > 6 Beaufort, - Starkregen (>= 10 mm/h) oder langanhaltende starke Niederschläge 24-stündige Niederschlagshöhe >= 30 mm, - Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für Mauerwerksarbeiten gemessen um 9:00 Uhr, - Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für Betonarbeiten gemessen um 9:00 Uhr. Eine Unterbrechung auf Grund von Schlechtwetter, muss der Auftragnehmer am gleichen Tag beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten des Deutschen Wetterdienstes und bezieht sich auf die gemessenen Daten von 09:00 Uhr des jeweiligen Tages. 0.2.2    Besondere Erschwernisse Der Betrieb des Zoo Hannover muss während der gesamten Bauzeit ungehindert weiterlaufen können. Auf den Betrieb ist Rücksicht zu nehmen, und er darf nicht mehr als den Umständen entsprechend gestört werden. Dies gilt insbesondere für Lieferungen und Transporte des AN über den Wirtschaftsweg des Zoos. Für die Bauarbeiten ist das Betreten des nicht abgesperrten Besucherbereiches und zoologischen Bereichs nicht erforderlich und untersagt. Auf dem gesamten Gelände ist nicht nur den Weisungen der Bauüberwachung des AG, sondern auch des Zoopersonals unbedingt Folge zu leisten. Die Zufahrtsberechtigung zur Baustelle haben nur Transportfahrzeuge. Die Zufahrt vom Wirtschaftsweg zur Baustelle kreuzt den Besucherweg. Die Kreuzung ist im Normalzustand während der Zooöffnungszeiten für den Bauverkehr gesperrt und für die Besucher geöffnet. Die Zufahrtstore sind für den Moment der Überfahrt  durch den AN zu öffnen und dadurch für den Besucherverkehr zu schließen. Nach erfolgter Überfahrt muss der AN die Tore wieder in den Ausgangszustand stellen. Diese Leistungen sind in den Positionen der Anlieferungen und Abfahrten zu berücksichtigen. Es wird ein Kamerasystem zur Dokumentation des Bauablaufs betrieben, dass alle 15 Min. ein Bild erstellt und zu einem Film  zusammenfasst. Die Kenntlichkeit von Personen ist ausgeschlossen. 0.2.3    Vorgaben aus dem SiGe-Plan Die Vorgaben aus dem SiGe-Plan sind verbindlich einzuhalten. Des Weiteren sind die Vorgaben aus den allgemeinen Zusatzbedingungen Arbeitssicherheit verbindlich einzuhalten, siehe auch Anlage_Allgemeine Zusatzbedingungen Arbeitsicherheit.pdf. Der Auftragnehmer (AN) sowie alle Nachunternehmer sind zur Zusammenarbeit (einschl. Umsetzung) mit dem SiGe-Koordinator verpflichtet. Dies betrifft ebenfalls die unter 01.19 beschriebene Unterweisung zur Arbeitssicherheit im Zoo Hannover. Eine gesonderte Vergütung für die Zusammenarbeit mit dem SiGe-Koordinator erfolgt nicht. Der SiGe-Koordinator nimmt zu Beginn der Baumaßnahme eine Einweisung in die Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes vor. Der AN und seine bis dahin bekannten Nachunternehmer nehmen an dieser Einweisung teil. In der Besprechung stellt der AN bzw. seine Nachunternehmer ihr Arbeitsschutzkonzept vor und stimmen dies, soweit noch nicht erfolgt, miteinander ab. Der AN teilt unaufgefordert dem SiGe-Koordinator alle neuen und vom AG genehmigten Nachunternehmer (Name, Telefon, Ort, Tätigkeit) mit (auch die Nachunternehmer der Nachunternehmer!). Die Nachunternehmer sind in die Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes einzuweisen. Der SiGe-Koordinator erhält unaufgefordert die Protokolle der Baustellenunterweisung der Beschäftigten und Nachunternehmer durch den AN gemäß ArbSchG §§ 8, 9 und 12 und BGV A1, bzw. BGR A1 § § 6 und 7 zur Einsicht. Bei besonderen Vorkommnissen, wie Besuch des Gewerbeaufsichtsamtes oder Unfällen, ist der SiGe-Koordinator sowie der AG umgehend zu informieren. Bei den Begehungen des SiGe-Koordinators hat der Polier oder Bauleiter bzw. deren weisungsbefugter Stellvertreter anwesend zu sein. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Der Koordinator erhält von allen sicherheitsrelevanten Planungsabläufen (Gefährdungsbeurteilung, Bauphasenplan, Verbauplanung, Trag-/ Schutzgerüstpläne, Terminplan und dgl.) jeweils ein aktuelles Exemplar sowie die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter und Arbeitsanweisungen des AN bzw. des Herstellers. Der AN hat unentgeltlich seine Nachunternehmer, Dritte des Bauherrn (Prüfer, SiGe-Koordinator, Bauüberwachung und dgl.) sowie andere AN, die in der Nähe von oder auf seinem Baufeld tätig werden, in die Gefahren und die erforderliche Sicherheitsausrüstung gemäß §8 ArbSchG und § 6, Abs. 2 BGV A1, bzw. BGR A1 einzuweisen. Die Einweisung hat schriftlich zu erfolgen und ist dem SiGe-Koordinator unaufgefordert vorzulegen. 0.2.4    Leistungen zur Unfallverhütung Alle Maßnahmen, die der Unfallverhütung dienen (auch wenn sie nicht gesondert genannt werden) sowie das Vorhalten von Erste-Hilfe-Material und die Benennung eines Ersthelfers sind durch den Auftragnehmer zu erbringen und mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit nicht in gesonderter Position ausgeschrieben. 0.2.6    Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung (BE) Für die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers sind nur stapelbare Container zu verwenden, welche gemäß dem BE-Plan einen unbefestigten Platz zur Verfügung gestellt bekommen. 0.2.7   Besondere Anforderungen an Gerüste Notwendige Gerüste und Hebezeuge sind vom AN entsprechend seines Leistungsumfangs zu stellen. 0.2.8    Mitbenutzung von Gerüsten Es stehen keine bauseitigen Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts-, Sanitär- und Lagerräume zur Mitbenutzung zur Verfügung. 0.2.9    Vorhaltung von Gerüsten/BE für andere Unternehmer Sollen Gerüste oder Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, so wird das in den entsprechenden Leistungspositionen beschrieben. 0.2.10    Recycling-Stoffe / Wiederverwendung von Materialien Nur wenn in Leistungstexten darauf eingegangen wird, ist die Benutzung von Recycling-Baustoffen entsprechend den Vorgaben nach DGNB gestattet. 0.2.11    Anforderungen an Recycling-Stoffe Falls, wie unter Pkt. 0.2.10 beschrieben, Recyclingstoffe zur Anwendung kommen, hat der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers den Beweis der Unbedenklichkeit zu führen. 0.2.13    Eignungs- und Gütenachweise Der Auftragnehmer hat für alle zur Ausführung vorgesehenen Baustoffe sowie gegebenenfalls für die vorgesehenen Herstellungsverfahren die erforderlichen Eignungs- und Gütenachweise (z. B. Prüfzeugnisse, technische Datenblätter, Zulassungen, Konformitätsnachweise) vorzulegen. Bauteile, Materialien, Stoffe und Fabrikate, die in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich genannt sind, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. 0.2.14    Wiederverwendung von Stoffen Sollen abzubrechende Baustoffe bzw. Boden einer weiteren oder zukünftigen Nutzung im Zuge des Bauvorhabens zugeführt werden, wird in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses darauf näher eingegangen. 0.2.15    Abbrucharbeiten und Entsorgung Alle Abbruchmaterialien, Bauabfälle und Müll sind ordnungsgemäß nach den rechtlichen Vorschriften, schadlos ohne Beeinträchtigung des Allgemeinwohls, insbesondere ohne Schadstoffanreicherungen im Wertstoffkreislauf, zu verwerten oder, wenn eine Verwertung nicht möglich ist, allgemeinwohlverträglich zu entsorgen. Hierbei sind die Vorschriften der Abfallsatzung der Landeshauptstadt Hannover zu beachten und einzuhalten. Die Entsorgungsgebühren sind vom Auftragnehmer zu übernehmen. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung, gegenüber dem Auftraggeber, ist unaufgefordert zu führen. Bei der Entsorgung sind die Vorgaben zur elektronischen Nachweisführung zu beachten. Kontaminierte Baustoffe sind grundsätzlich getrennt vom üblichen Bauschutt zu entsorgen. Die erfolgte Entsorgung ist grundsätzlich dem Auftraggeber nachzuweisen. Die Entsorgung von kontaminierten Baustoffen, die zur Errichtung neuer Bauteile dienten (überschüssige Baustoffe, Abfälle), ist grundsätzlich vom Auftragnehmer ordnungsgemäß durchzuführen. Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG) müssen generell erfüllt werden. 0.2.16    Beigestellte Stoffe (vom AG) Der Auftraggeber stellt keine Stoffe, Bauteile, Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung. Die Sicherung sämtlicher Teile, insbesondere bereits fertiggestellter Leistungen, liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Sofern Baustoffe oder Bauteile vom Auftraggeber bereitgestellt werden, ist dies in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses ausdrücklich geregelt. 0.2.17   Hilfestellung durch den Auftraggeber Der Auftraggeber erbringt keine Hilfestellungen oder Unterstützungsleistungen über die in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) ausdrücklich beschriebenen Leistungen hinaus. Sämtliche Arbeiten sind vom Auftragnehmer eigenständig, fachgerecht und unter Beachtung aller anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen Vorschriften auszuführen. Die Verantwortung für Organisation, Ausführung, Materialwahl und Sicherheit liegt vollständig beim Auftragnehmer. 0.2.18   Leistungen für andere Unternehmer Sind Leistungen für andere Unternehmer zu erbringen, wird dies in einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung geregelt. 0.2.20   Benutzung vor der Abnahme Für den Fortschritt der Bauarbeiten ist es erforderlich, dass bereits erstellte und fertig gestellte Bauteile durch bauseits beauftragte Auftragnehmer einer weiteren Bearbeitung unterzogen werden. Das ist diesen Auftragnehmern grundsätzlich zu gestatten. Eine Abnahme oder ein vergleichbares Verfahren findet nicht statt.  Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als Leistungsfeststellung (gemäß VOB/B § 4 Ziffer 10) kontrolliert und protokolliert und stellen keine Abnahme im Sinne der VOB/B § 12 dar. Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt. Die Beseitigung von dabei festgestellten Mängeln ist durch den AN zu protokollieren (z.B. Foto, Video, Aufmaß). 0.2.21   Übertragung der Wartung Wenn der Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche übernehmen soll, so wird dies in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses geregelt. 0.2.22   Abrechnung nach bestimmten Vorlagen Örtliche Aufmaße von nicht zeichnerisch dargestellten Leistungen sind in die vom Auftragnehmer zu erstellenden Abrechnungszeichnungen zu übertragen oder mit dem Hinweis auf ein separates Aufmaß kenntlich zu machen. Das Aufmaß der Leistungen erfolgt gemeinsam mit der Objektüberwachung. Soweit Leistungen später nicht mehr zugänglich und messbar sind, hat der AN die Bauüberwachung rechtzeitig zu verständigen. Sämtliche Leistungen müssen vom AN in die Aufmaßblätter eingetragen werden. Die Aufmaßpläne sind sowohl den Abschlags- und auch den Schlussrechnungen beizufügen. Die Lieferscheine der Schüttgüter sind mit Datum, Wiegescheinnummer und Nettogewicht in die Tagesberichte einzutragen und von der Bauleitung beim wöchentlichen Baustellentermin gegenzeichnen zu lassen. Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich von der Objektüberwachung anzuordnen, entsprechende Arbeitsnachweise müssen arbeitstäglich durch diese unterzeichnet werden. Für die Ermittlung von Mengen hat der Auftragnehmer grundsätzlich die Möglichkeiten der EDV zu nutzen. Auf die Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (EDV Verfahrensbeschreibung REB 23.003) und deren Benutzung wird  hingewiesen.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.6 Kalkulation 0.6   Kalkulation Die in den Ausführungsbeschreibungen des Leistungsver- zeichnisses enthaltenen Anforderungen und Texte sind integraler Bestandteil der Kalkulation. Sämtliche daraus resultierenden Leistungen (auch besondere Leistungen) gelten mit den Einheitspreisen der Positionen als abgegolten, auch wenn hierauf in den Einzelpositionen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Positionen mit dem Zusatz "Zulage" beinhalten ausschließlich den Mehrpreis für die geforderten Zusatzleistungen oder höheren Qualitätsanforderungen. Alle weiteren notwendigen Leistungen sind entsprechend in den in Bezug genommenen Positionen enthalten.
0.6 Kalkulation
0.7 Beigefügte Unterlagen 0.7   Beigefügte Unterlagen 01_Ausschreibung -   260112_EPA_VE13_LV.pdf -   260112_EPA_VE13_LV.D83 -   260112_EPA_VE13_LV.X83 Vertragsbedingungen des AG gemäß den Vergabeunterlagen 02_Architektur TP01 EPA_BER_TP1_5_LP_XX_ Baustelleneinrichtung_03_V.pdf EPA_BER_TP1_5_LP_XX_ Lageplan_01_V.pdf EPA_OP1_3_GR_-01_ GES_-01_Baugrubenplan.pdf EPA_OP1_TP1_5_AN_OS_ Ansicht_West_Ost_05-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_AN_SU,NO_ Ansicht Süd,Nord_05-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_01_03-V Fußpflegerstand.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_02_ Abfangträger_Tür_Kuhstall.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_03_ Fußpunkt_Kuhstall.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_04_ Waage_Kuhstall.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_05_ Galerie_Kuhstall.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_06_ Wassertränke_Kuhstall.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_07_03-V Bogensieb.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_08_ Dachbau Kuhstall.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_10_03-V TRH 1.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_11_03-V TRH 2.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_12_03-V Pflanzbecken.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_14_01-V Tore.pdf EPA_OP1_TP1_5_DT_18_00-V Versprung Bodenplatte.pdf EPA_OP1_TP1_5_GR_00_00_ Grundriss EG_05-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_GR_00_01_ Grundriss EG_05-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_GR_-01_Baugrubenplan_Auffüllungen-01-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_GR_01_00_ Grundriss 1.OG_05-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_GR_01_01_ Grundriss 1.OG_05-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_GR_DA_00_ Dachaufsicht_05-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_GR_DA_01_ Dachaufsicht_05-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_GR_XX_Systemschnitte_Baugrube_ges_03-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_LD_01_ 00-V Spannbetonhohldielendecke.pdf EPA_OP1_TP1_5_SN_ FS_01_02_03-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_SN_ FS_03_04_02-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_SN_ FS_05_06_02-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_SN_AA_BB_ Schnitt_A-A_B-B_06-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_SN_CC,DD_ Schnitt_C-C_D-D_06-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_UE_00_ Übersicht Erdgeschoss_04-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_UE_01_ Übersicht 1.Obergeschoss_01-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_UE_DA_ Übersicht Dachaufsicht_03-V.pdf EPA_OP1_TP1_5_UE_GD_ Übersicht Gründung_03-V.pdf TP02 02_Freiflaechenplan_20251017_V1.pdf 9EPA_OP2_5_DT_01_FRE Schnitte Baugrube_03V.pdf EPA_OP2_5_DT_02_FRE Baugrubenplan_03V.pdf EPA_OP2_5_DT_03_FRE Aushub-Plan_02V.pdf EPA_OP2_5_GR_00_FRE_02 Grundriss Wasser u. Besucher Außen_03V.pdf EPA_OP2_5_GR_00_PRI Grundriss Erdgeschoss_06V.pdf EPA_OP2_5_GR_01_PRI Grundriss Obergeschoss 1_06V.pdf EPA_OP2_5_GR_GD_FRE_02 Gründung Wasser u. Besucher Außen_03V.pdf EPA_OP2_5_GR_GD_PRI Gründung_05V.pdf EPA_OP2_5_SN_AA_PRI Schnitt A-A _ Primatenhaus_05V.pdf EPA_OP2_5_SN_BB_PRI Schnitt B-B _ Besuchergang_04V.pdf EPA_OP2_5_SN_CC_PRI Schnitt C-C _ Primaten Freilauf_04V EPA_OP2_5_SN_DD_PRI Schnitt D-D _ Anschluss an Shortcut_04V Kuhstall Bestand 10_Elefantenkuhstall_Ansicht_Nord-Süd-West.pdf 10_Elefantenkuhstall_Grundriss.pdf 10_Elefantenkuhstall_Schnitt_A-B.pdf 10_Elefantenkuhstall_Schnitt_C-D.pdf 10_Elefantenkuhstall_Statik_Deckenbemessung_01.pdf 10_Elefantenkuhstall_Statik_Deckenbemessung_02.pdf 10_Palast_Elefantenkuhstall_Dachaufsicht.pdf 10_Palast_Elefantenkuhstall_Grundriss_Zwischengeschoss.pdf 03_Tragwerksplanung EPA_TWP_KUH_4_GR_XX_00.pdf EPA_TWP_KUH_4_GR_XX_01.pdf EPA_TWP_TP1_4_GR_00.pdf EPA_TWP_TP1_4_GR_01.pdf EPA_TWP_TP1_4_GR_GD.pdf EPA_TWP_TP2_4_GR_00.pdf EPA_TWP_TP2_4_GR_01.pdf EPA_TWP_TP2_4_GR_GD.pdf ELZH_HEG_Kuhstall_Detailskizzen 04_Elektroplanung EPA_BER_GES_5_LP_00_XX_ELT-Baustelle_00V.pdf EPA_ELT_GES_5_LP_00_XX_Lageplan_01V.pdf EPA_ELT_TP1_5_SD_00_01_Grundriss EG_00V.pdf EPA_ELT_TP1_5_SD_00_02_Grundriss EG_00V.pdf EPA_ELT_TP1_5_SD_01_01_Grundriss 1.OG_00V.pdf EPA_ELT_TP1_5_SD_01_02_Grundriss 1.OG_00V.pdf EPA_ELT_TP2_5_SD_00_01_Grundriss EG_00V.pdf EPA_ELT_TP2_5_SD_00_02_Grundriss EG_00V.pdf EPA_ELT_TP2_5_SD_01_XX_Grundriss 1.OG_00V.pdf 05_Sanitärplanung EPA_SAN_ELH_5_GL_00_Grundleitung_00V.pdf EPA_SAN_ELH_5_GL_01_Grundleitung_00V - San.- Grundleitung.pdf EPA_SAN_PRI_5_GL_XX_Grundleitung_00V - San.- Grundleitung.pdf EPA_TGA_GES_5_LP_XX_Lageplan_00V 06_Bodenuntersuchungen 4375 GUT-Zoo Hannover-Elefantenlaufhalle.pdf 4375 Zoo EPA-Protokoll Ortstermin 05.09.2025.pdf 4375-2-1a Zoo EPA-Stellungnahme-Umweltchemische                     Untersuchungen an Bodenproben.pdf 4375-4 Untersuchung Bodenproben.pdf 07_Sonstige Unterlagen 260112_EPA_VE13_Fotodokumentation Kuhstall Ergebniskarte Luftbildauswertung
0.7 Beigefügte Unterlagen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
1 Allgemeines
[1]
Allgemeines
E
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 TP01 - Elefantenanlage
02
TP01 - Elefantenanlage
02.01 Erdarbeiten DIN 18300
02.01
Erdarbeiten DIN 18300
02.07 TGA- Leerrohrverlegung - Hauseinführung TP1 und TP2
02.07
TGA- Leerrohrverlegung - Hauseinführung TP1 und TP2
02.08 TGA - Grundleitungen unter Sohlplatte
02.08
TGA - Grundleitungen unter Sohlplatte
02.10 TGA - Leerrohre
02.10
TGA - Leerrohre
02.11 TGA - Grundleitungen Badebecken
02.11
TGA - Grundleitungen Badebecken
02.12 TGA - Sonstige Leistungen
02.12
TGA - Sonstige Leistungen
02.13 Wirtschaftshof - Leerrohranlage Elektro
02.13
Wirtschaftshof - Leerrohranlage Elektro
02.14 Wirtschaftshof - Abwasseranlagen
02.14
Wirtschaftshof - Abwasseranlagen
02.15 Wirtschaftshof - Wasseranlagen
02.15
Wirtschaftshof - Wasseranlagen
02.16 Wirtschaftshof - Nahwärme
02.16
Wirtschaftshof - Nahwärme
02.17 Wirtschaftshof - Sonstiges
02.17
Wirtschaftshof - Sonstiges
03 TP02 - Primatenanlage
03
TP02 - Primatenanlage
03.01 Erdarbeiten DIN 18300
03.01
Erdarbeiten DIN 18300
03.06 TGA - Grundleitungen unter Sohlplatte
03.06
TGA - Grundleitungen unter Sohlplatte
03.07 TGA - Hauseinführungen
03.07
TGA - Hauseinführungen
03.08 TGA - Leerrohre
03.08
TGA - Leerrohre
03.09 TGA - Sonstige Leistungen
03.09
TGA - Sonstige Leistungen
04 Kuhstall - Bestand
04
Kuhstall - Bestand
04.06 Erdarbeiten DIN 18300
04.06
Erdarbeiten DIN 18300
05 Entsorgung
05
Entsorgung
05.01 Entsorgung
05.01
Entsorgung