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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis
Gewerk Rohbau-/ Tiefbauarbeiten
Bauvorhaben Erweiterung der Franz-Stock-Realschule
Baustellenadresse Staumühler Straße 31
33161 Hövelhof
Auftraggeber Sennegemeinde Hövelhof
- Der Bürgermeister -
Schloßstraße 14
33161 Hövelhof
Planung und b44 architekten
Bauleitung bley | hack | düsterhus architekten partgmbb
Am Bahnhof 44. 32657 Lemgo
t 05261.7775800
info@b44-architekten.de
Leistungsverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1.0 Angebot und Auftragserteilung
1.1 Die Erstellung und Abgabe des Angebotes erfolgt für den
Auftraggeber kostenlos und unverbindlich.
1.2 Grundlage für das Angebot und einen eventuellen Vertrag sind in
dieser Reihenfolge:
die allgemeinen Vorbemerkungen
das Leistungsverzeichnis einschl. der jeweiligen technischen
Vorbemerkungen
die VOB, Teile B und C in der jeweils gültigen Form
1.3 Die Zuschlagsfrist beginnt mit Abgabe des Angebotes, frühestens
jedoch mit dem Abgabetermin.
1.4 In die Angebotspreise ist alles einzukalkulieren, was zur
vollständigen, ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Ausführung der
Leistung oder Lieferung erforderlich ist.
1.5 Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte einsetzen,
die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungs-
vorschriften einschl. der Gerüstbauordnung vertraut sind.
1.6 Vor der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass
er ausreichend haftpflichtversichert ist, dass sein Betrieb beim
zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet ist und dass er Mitglied seiner
zuständigen Berufsgenossenschaft ist.
1.7 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters, insbesondere Zahlungs-
und Lieferbedingungen haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen wird.
1.8 Die Preiseinholung erfolgt als öffentliche Ausschreibung.
1.9 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform.
2.0 Ausführung
2.1 Vom Vertrag abweichende oder zusätzliche Leistungen sind der
Bauleitung vor Ausführung schriftlich anzubieten.
2.2 Eine Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
2.3 Im Leistungsverzeichnis festgelegte Fabrikate und Materialien sind
grundsätzlich zu verwenden
2.4 Nach Beendigung seiner Leistungen ist die Baustelle unverzüglich
durch den Auftragnehmer zu räumen.
2.5 Der Auftragnehmer erhält die zur Ausführung erforderlichen
Zeichnungen in 2-facher Ausfertigung. Weitere Ausfertigungen werden
gegen Kostenerstattung abgegeben.
3.0 Vergütung
3.1 Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung der Bauleitung
ausgeführt werden. Sie sind am folgenden Tag zur Anerkennung
vorzulegen, einschl. Name und beruflichem Stand des Arbeitnehmers sowie
der Materialverbrauch. Nicht von der Bauleitung unterschriebene
Stundenzettel werden nicht anerkannt.
3.2 Die im Leistungsverzeichnis eingesetzten Massen sind annähernd
ermittelt und daher für die Ausführung nicht verbindlich. Mehr- oder
Minderleistungen bedingen keine Änderung der Einheitspreise, auch wenn
die 10%-ige Spanne gemäß § 2, Punkt 3 der VOB/B über- oder
unterschritten wird. Desgleichen bleibt der Wegfall einzelner Positionen
ohne Vergütung oder Anspruch auf entgangenen Gewinn.
4.0 Versicherungen
4.1 Der Auftragnehmer hat eine Betriebshaftpflicht nachzuweisen, die
alle aus der Erfüllung des Auftrags und der Besonderheiten der Baustelle
sich ergebenden Risiken in voller Höhe abdeckt.
5.0 Abnahme und Gewährleistung
5.1 Die Abnahme erfolgt in jedem Fall förmlich im Sinne von VOB/B § 12
Nr. 4. Alle stillschweigenden Fälle der Abnahme gem. VOB/B § 12 Nr. 5
werden ausgeschlossen.
5.2 Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre. Die Frist beginnt mit der
Abnahme der Gesamtleistung oder vom Tage der letzten Zahlung an den
Unternehmer.
5.3 Überschreitet die Feststellung bzw. Beseitigung von Mängeln eine
Frist von 3 Monaten nach Bezug des Gebäudes, sind der Bauleitung die
darauf entstehenden Kosten und Nebenkosten zu ersetzen.
6.0 Abrechnung und Zahlungen
6.1 Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe von 90 % der erbrachten
Leistungen. 10 % der Rechnungssumme werden als Sicherheit für die Dauer
der Bauzeit einbehalten.
6.2 Die Rechnungsstellung hat übersichtlich zu erfolgen. Dabei ist die
Reihenfolge der Positionen gemäß dem Leistungsverzeichnis einzuhalten.
6.3 Allen Rechnungen sind klar gegliederte Aufmaße beizufügen.
6.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, festgestellte Überzahlungen
binnen 3 Wochen an den Auftraggeber zurückzuzahlen.
7.0 Sicherheitsleistungen
7.1 Für die Vertragsgemäße Durchführung des Auftrages werden als
Sicherheit bis zur Abnahme und Schlussrechnung 10 % des festgestellten
Rechnungsbetrages einbehalten.
7.2 Während der Gewährleistungsfrist werden 5 % des festgestellten
Brutto-Schlussrechnungsbetrages einbehalten. Dieser Betrag kann mit
einer für den gleichen Zeitraum ausgestellten Bankbürgschaft abgelöst
werden.
................................, den ...................
..........................................
Allgemeine Vorbemerkungen
Weitere besondere Vertragsbedingungen Weitere besondere Vertragsbedingungen
(zu Formblatt 214 Punkt 10)
10.1 Die Prämie für eine vom Bauherrn abgeschlossene
Bauwesenversicherung wird anteilig mit 0,3% der Auftragssumme auf die
mitversicherten Unternehmer aufgeteilt, die Selbstbeteiligung des
Auftragnehmers beträgt 100,00 EUR pro Schadensfall.
10.2 Baustrom/ Bauwasser für die gesamte Baumaßnahme wird bauseits zur
Verfügung gestellt und pauschal mit 0,3% der Abrechnungssumme in Abzug
gebracht
10.3 Die Baureinigung wird mit pauschal 0,3% der Auftragssumme auf die
am Bau beteiligten Unternehmer aufgeteilt
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Weitere besondere Vertragsbedingungen
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Bauherr: Sennegemeinde Hövelhof
- Der Bürgermeister -
Schloßstraße 14, 33161 Hövelhof
Projekt: Franz-Stock-Realschule
Staumühler Straße 31, 33161 Hövelhof
Allgemeines
Die Sennegemeinde Hövelhof beabsichtigt die Franz-Stock-Realschule an
der Staumühler Straße zu erweitern. Es soll ein Erweiterungsbau mit 2
Vollgeschossen und Pultdach errichtet werden. Zudem soll der
Erweiterungsbau über einen neuen eingeschossigen Verbindungsbau an das
Bestandsgebäude angebunden werden. Die Grundfläche des Erweiterungsbaus
liegt gänzlich auf dem Grundstück der Gemarkung Hövelhof, Flur 13,
Flurstück 6422.
Für den Neubau steht das gemeindeeigene Flurstück Nr. 6422, Flur 13,
Gemarkung Hövelhof mit insgesamt 47.195,00m² zur Verfügung, welches
bereits für kommunale Gebäude und die bestehende Realschule genutzt
wird.
Der Baustellenbereich für den Erweiterungsbau wird für die Bauzeit
vollständig abgesperrt. Die vorhandenen Bauteile und Außenanlagen der
Realschule sind jedoch zu Schulzeiten in Nutzung, das betrifft auch die
Freianlagen, wie insbesondere den Schulhof. Auf die Sicherheit der
Schüler ist besondere Rücksicht zu nehmen. Insbesondere bei der An- und
Abfahrt mit Fahrzeugen, bei Aufbau und Vorhaltung der
Baustellenabsicherung, bei der Planung der Schwenkbereiche von
eingesetzten Baustellen- und Autokränen usw. ist daher besondere
Sorgfalt geboten. Besonders lärm- und staubintensive Arbeiten sind in
Abstimmung mit der Bauleitung nach Möglichkeit in schulfreie Zeiten zu
verlegen, unnötige Belästigungen und Beeinträchtigungen des
Schulbetriebs sind zu vermeiden.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle auf dieser
Baustelle eingesetzten Mitarbeiter, auch Nachunternehmer, Lieferanten u.
dgl. hierfür hinreichend sensibilisiert werden.
Übersicht über die wesentlichen Nutzungen des Erweiterungsbaus
Geschoss
EG
Musikräume, Kunst, Kunst/ Textil,
Nebenräume zu Musik und Kunst
WCs, Technikräume
Differenzierungsbereich, Selbstlernzentrum
OG
Naturwissenschaften, Biologie, Physik, Chemie,
Nebenräume zu Biologie, Chemie und Physik,
Differenzierungsbereich, Putzmittelraum
DG
Technikräume, Bodenraum/ Dach
Übersicht über die wesentlichen Konstruktionen
EG
Sohle/ Boden
Außenwände
Innenwände/
Stützen
Dach/ Decken
Stahlbetonsohle auf Streifenfundamenten,
schwimmender Estrich/ Bahnenbelag/ Fliesen
2-schaliges Mauerwerk
Innen: Stahlbeton/ Kalksandsteinmauerwerk
Außen: hinterlüftete Klinker-Verblendmauerwerk
überwiegend tragendes Kalksandstein-Mauerwerkswände,
verputzt,
Gipskartonmontagewände, Stahlbetonstützen
1-geschossiger Bauteil: Brettschichtholzbinder/
Holzbalkenlage,
OSB-Schale, Dämmung, Zink-Stehfalzeindeckung
2-geschossiger Bauteil: Stahlbetonflachdecken
abgehängte Decken Gipskarton/ Rasterdecken mit
Mineralfaserplatten
OG
Boden
Außenwände
Innenwände
Decken
schwimmender Estrich/ Bahnenbelag/ Fliesen
wie EG
wie EG
wie EG (2-geschossiger Bauteil)
abgehängte Decken Gipskarton/ Rasterdecken mit
Mineralfaserplatten
DG
Boden
Außenwände
Innenwände
Decke
Dach
Dämmauflage Mineralwolle, tlw. schwimmender Estrich/
Bahnenbelag
wie OG
Gipskartonmontagewände
teilw. Gipskarton
Pultldach 8° geneigt, Sparrenlage/ Lattung/
Zink-Stehfalzeindeckung
Baustelleneinrichtung und Anfahrbarkeit
Das Grundstück der Franz-Stock-Realschule befindet sich im Ortskern der
Gemeinde Hövelhof, zwischen der Sennestraße an der Nordseite und der
Staumühler Straße an der Südseite.
Die Baustelle ist ausschließlich von der Staumühler Straße aus
anfahrbar.
Ebenso können die auf der linken Seite der Baustellenzufahrt
befindlichen Lehrerparkplätze als Parkplatz für Baustellenfahrzeuge
genutzt werden. Die Zufahrt von der Staumühler Straße ist ca. 6,20
breit. Bisherigen Erfahrungen nach ist die Anfahrt zum
Baustelleneinrichtungsbereich mit mehrachsigen LKW möglich. Eine
Besichtigung der Zufahrtsituation wird empfohlen.
Die Aufstellung eines Drehkrans ist mit Hilfe eines entsprechend großen
Mobilkrans für Auf- und Abbau von der Baustelleneinrichtungsfläche aus
vorstellbar, sofern die Arbeitsfläche des Krans zur Schulhoffläche
ausreichend gesichert wird. Ein im zukünftigen Innenhof zwischen
Erweiterungs- und Bestandsgebäude aufgestellter Drehkran benötigte etwa
38m Ausleger, um alle Fassadenbereiche erreichen zu können.
Dem Auftragnehmer ist freigestellt, innerhalb der zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten auch andere Varianten der Baustelleneinrichtung
nach vorheriger Abstimmung vorzusehen.
Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten
nach DIN 18299, DIN 18330, DIN 18331, DIN 18335, DIN 18
1.0 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die Lage
und Beschaffenheit der Baustelle einschl. Wasser-, Kraft-, Strom- und
Lichtversorgung eingehend zu informieren. Die örtlichen Gegebenheiten
und eventuellen Schwierigkeiten sind bei der Kalkulation zu
berücksichtigen .
2.0 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig mit den zuständigen Behörden
und der Bauleitung über Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, sowie über die
Lage von Kabeln und Rohrleitungen im Bereich der Baugrube, in Verbindung
zu setzen. Durch Nichtbeachtung entstehende Schäden, auch Folgeschäden,
gehen zu Lasten des Unternehmers.
3.0 Grundlage der Ausführung und Abrechnung sind insbesondere folgende
Normen:
DIN 18299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18330 Mauerarbeiten
DIN 18331 Betonarbeiten
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
4.0 Verunreinigungen und Schäden an Nachbargrundstücken und Straßen
gehen zu Lasten des Unternehmers.
5.0 Die Diebstahlversicherung sämtlicher Materialien und Bauteile bis
zur Abnahme ist Sache des Auftragnehmers.
6.0 Der durch eigene Arbeiten entstandene Schutt ist kostenlos zu
entfernen und abzufahren.
7.0 Alle vom Unternehmer verursachten Verunreinigungen auf der Baustell
und auf den Zufahrtswegen sind täglich und auf besondere Veranlassung
der Bauleitung zu beseitigen. Sollten im Zweifelsfall die Verursacher
nicht festzustellen sein, so wird auf Anweisung der Bauleitung die
Baustelle durch Dritte gereinigt. Die hierdurch entstehenden Kosten
werden in etwa prozentual zur Abrechnungssumme auf die zu dieser Zeit
auf der Baustelle tätigen Unternehmen umgelegt und von der
Schlussrechnung in Abzug gebracht.
8.0 Sämtliche Einheitspreise sind Festpreise bis zur endgültigen
Fertigstellung
9.0 Bei bauseitig zu vertretenden Arbeitsunterbrechungen besteht kein
Anspruch auf gesonderte Vergütung.
10.0 Nach Auftragserteilung werden keine Lohn- u.
Materialpreiserhöhungen anerkannt. Sämtliche erforderliche Geräte und
Baumaschinen sind ohne besondere Vergütung vorzuhalten.
11.0 Bei den Schweißarbeiten sind die Schutzmaßnahmen nach GUV R-500 und
BGHW-Kompakt 19 zu beachten
12.0 Alle Stahlbauteile sind mit einem geeigneten Korrosionsschutz zu
versehen. Beschädigte Stellen sind unmittelbar nachzubessern.
Schweißarbeiten dürfen nur von dafür zugelassenem Fachpersonal
ausgeführt werden.
13.0 Für die Dauer der Bauzeit ist ein Fachbauleiter zu benennen, der
für die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten gemäß § 59 der BauO
NW verantwortlich ist.
14.0 Die Baupläne können im Büro des bauleitenden Architekten nach
Terminabsprache eingesehen werden.
15.0 Auf die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und die
Forderungen der Berufsgenossenschaft wird besonders hingewiesen. Für die
Folgen von evtl. Unfällen trägt der Unternehmer die alleinige
Verantwortung.
16.0 Maßtoleranzen zwischen Plänen und dem Bauwerk sind vor Ausführung
mit der Bauleitung abzuklären.
17.0 Folgende Architektenpläne und Unterlagen sind Bestandteil dieser
Ausschreibung:
Lageplan - Baustelleneinrichtung M. 1:500
Grundleitungsplan Regenwasser/ Schmutzwasser M. 1:100
Grundleitungsplan Fundamenterder/ Gebäudeeinführungen M. 1:100
A.001 Fundamente - Abschnitt A M. 1:50
A.002 Fundamente - Abschnitt B M. 1:50
A.003 Erdgeschoss - Abschnitt A M. 1:50
A.004 Erdgeschoss - Abschnitt B M. 1:50
A.005 Obergeschoss M. 1:50
A.006 Dachgeschoss M. 1:50
A.007 Schnitte A-C M. 1:50
A.008 Schnitte D-E M. 1:50
A.009 Schnitte F-G M. 1:50
A.010 Ansichten SO-SW M. 1:50
A.011 Ansichten NW-NO M. 1:50
Bitte beachten Sie, dass Sie maßstäbliche Ausdrucke der PDF-Dateien nur
erhalten, wenn Sie im Druckdialog Ihres Anzeigeprogramms die Option
"Anpassung: keine" bzw. "Skalierung: 100%" o.ä. wählen.
Technische Vorbemerkungen Rohbauarbeiten
4 Beton- und Stahlbetonarbeiten
4
Beton- und Stahlbetonarbeiten
4.42 Betonstahlmatten 500 / M Betonstahlmatten 500 / M nach DIN 488 frei Baustelle
liefern, schneiden, biegen und verlegen.
Schnittverluste und Abstandhalter sind in den Preis
einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt nach den
bauseits gelieferten Bewehrungsplänen.
4.42
Betonstahlmatten 500 / M
1.000,00
kg
4.43 Betonstabstahl 500 / S Betonstabstahl 500 / S nach DIN 488 frei Baustelle
liefern, schneiden, biegen und verlegen.
Schnittverluste und Abstandhalter sind in den Preis
einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt nach den
bauseits gelieferten Bewehrungsplänen. Diese Position
dient auch der Abrechnung von Gitterträgern in den
Filigranplatten.
4.43
Betonstabstahl 500 / S
1.000,00
kg
7 Betonfertigteiltreppen
7
Betonfertigteiltreppen
7.01 Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil, erster Lauf Stahlbetonfertigteiltreppe, geradläufig, Unterseiten
und Wangen schalungsglatt, Auftrittsflächen abgerieben,
für bauseitigen Belag
Betonqualität: Qualitätsbeton C30/ 37
Oberfläche: Untersicht schalungsglatt, Oberseite
geglättet für bauseitigen Belag, Belagsstärke 4cm
als Sichtbetontreppe gemäß Merkblatt über
Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und
Stahlbeton (Fachvereinigung Deutscher
Betonfertigteilbau e.V.)
Steigungsverhältnis: 16,4/ 29,0 cm
Anzahl Steigungen: 18
Laufplattenstärke: 18,0 cm
Laufbreite: 1,385 m
Lauflänge: 4,93 m (Länge in der Grundrissprojektion)
Geschosshöhe/ Lauf: 2,945 m
Deckenstärke unten (EG) : 20 cm (Sohlplatte EG)
Fußbodenaufbau unten (EG) : 20 cm
Deckenstärke Zwischenpodest : 20 cm
Fußbodenaufbau Podest : 12 cm
Einbauort: unterstes Geschoss (EG)
Unterer Anschluss: Bodenplatte/ Treppenlauf mit
Elastomerlager
Schöck Tronsole Typ B o. gleichwertig
Zwischenauflager: Schöck Tronsole Typ B o.
gleichwertig
Oberer Anschluss: Treppenlauf/ Zwischenpodest mit
Elastomerlager
Schöck Tronsole T-V4-H200 o. gleichwertig
Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil nach Zeichnung,
Statik, und Beschreibung liefern und unter
Berücksichtigung der Angaben des Herstellers montieren
einschließlich aller Nebenarbeiten, einschl.
Schallschutznachweis und einschl. begleitender Vor- und
Nacharbeiten, diese umfassen insbesondere:
die Detailausbildung der erforderlichen Auflagerpunkte
als Zulage zu den entsprechenden Sohl-/ Deckenplatten,
Ausführung mit schallentkoppelten Elastomerauflagern
die schallbrückenfreie Ausbildung der Fuge zwischen
Betonfertigteil und angrenzenden Wänden (beidseitig)
mit hoch widerstandfähigen, selbstklebenden PE- Schaum-
Elementen
Die Bewehrung wird gesondert vergütet.
7.01
Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil, erster Lauf
1,00
Stck
7.02 Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil Stahlbetonfertigteiltreppe, geradläufig, Unterseiten
und Wangen schalungsglatt, Auftrittsflächen abgerieben,
für bauseitigen Belag
Betonqualität: Qualitätsbeton C30/ 37
Oberfläche: Untersicht schalungsglatt, Oberseite
geglättet für bauseitigen Belag, Belagsstärke 4cm
als Sichtbetontreppe gemäß Merkblatt über
Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und
Stahlbeton (Fachvereinigung Deutscher
Betonfertigteilbau e.V.)
Steigungsverhältnis: 16,4/ 29,0 cm
Anzahl Steigungen: 4
Laufplattenstärke: 18,0 cm
Laufbreite: 1,385 m
Lauflänge: 0,87 m (Länge in der Grundrissprojektion)
Geschosshöhe/ Lauf: 0,655 m
Deckenstärke Zwischenpodest : 20 cm
Fußbodenaufbau Podest : 12 cm
Deckenstärke oben (OG) : 28 cm
Fußbodenaufbau oben (OG) : 15 cm
Einbauort: Zwischenpodest - Decke OG
Anschlüsse: Zwischenpodest/ Treppenlauf mit
Elastomerlager
Schöck Tronsole T-V4-H200 o. gleichwertig
Geschossdecke/ Treppenlauf mit Elastomerlager
Schöck Tronsole T-V4-H200 o. gleichwertig
Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil nach Zeichnung,
Statik, und Beschreibung liefern und unter
Berücksichtigung der Angaben des Herstellers montieren
einschließlich aller Nebenarbeiten, einschl.
Schallschutznachweis und einschl. begleitender Vor- und
Nacharbeiten, diese umfassen insbesondere:
die Detailausbildung der erforderlichen Auflagerpunkte
als Zulage zu den entsprechenden Sohl-/ Deckenplatten,
Ausführung mit schallentkoppelten Elastomerauflagern
die schallbrückenfreie Ausbildung der Fuge zwischen
Betonfertigteil und angrenzenden Wänden (beidseitig)
mit hoch widerstandfähigen, selbstklebenden PE- Schaum-
Elementen
Die Bewehrung wird gesondert vergütet.
7.02
Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil
1,00
Stck
7.03 Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil, erster Lauf Stahlbetonfertigteiltreppe, geradläufig, Unterseiten
und Wangen schalungsglatt, Auftrittsflächen abgerieben,
für bauseitigen Belag
Betonqualität: Qualitätsbeton C30/ 37
Oberfläche: Untersicht schalungsglatt, Oberseite
geglättet für bauseitigen Belag, Belagsstärke 4cm
als Sichtbetontreppe gemäß Merkblatt über
Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und
Stahlbeton (Fachvereinigung Deutscher
Betonfertigteilbau e.V.)
Steigungsverhältnis: 16,4/ 29,0 cm
Anzahl Steigungen: 11
Laufplattenstärke: 18,0 cm
Laufbreite: 1,76 m
Lauflänge: 2,90 m (Länge in der Grundrissprojektion)
Geschosshöhe/ Lauf: 1,80 m
Deckenstärke unten (EG) : 20 cm (Sohlplatte EG)
Fußbodenaufbau unten (EG) : 20 cm
Deckenstärke Zwischenpodest : 25 cm
Fußbodenaufbau Podest : 12 cm
Einbauort: unterstes Geschoss (EG)
Unterer Anschluss: Bodenplatte/ Treppenlauf mit
Elastomerlager
Schöck Tronsole T-V8-H280 o. gleichwertig
Oberer Anschluss: Treppenlauf/ Zwischenpodest mit
Elastomerlager
Schöck Tronsole T-V8-H250 o. gleichwertig
Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil nach Zeichnung,
Statik, und Beschreibung liefern und unter
Berücksichtigung der Angaben des Herstellers montieren
einschließlich aller Nebenarbeiten, einschl.
Schallschutznachweis und einschl. begleitender Vor- und
Nacharbeiten, diese umfassen insbesondere:
die Detailausbildung der erforderlichen Auflagerpunkte
als Zulage zu den entsprechenden Sohl-/ Deckenplatten,
Ausführung mit schallentkoppelten Elastomerauflagern
die schallbrückenfreie Ausbildung der Fuge zwischen
Betonfertigteil und angrenzenden Wänden (beidseitig)
mit hoch widerstandfähigen, selbstklebenden PE- Schaum-
Elementen
Die Bewehrung wird gesondert vergütet.
7.03
Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil, erster Lauf
1,00
Stck
7.04 Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil Stahlbetonfertigteiltreppe, geradläufig, Unterseiten
und Wangen schalungsglatt, Auftrittsflächen abgerieben,
für bauseitigen Belag
Betonqualität: Qualitätsbeton C30/ 37
Oberfläche: Untersicht schalungsglatt, Oberseite
geglättet für bauseitigen Belag, Belagsstärke 4cm
als Sichtbetontreppe gemäß Merkblatt über
Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und
Stahlbeton (Fachvereinigung Deutscher
Betonfertigteilbau e.V.)
Steigungsverhältnis: 16,4/ 29,0 cm
Anzahl Steigungen: 11
Laufplattenstärke: 18,0 cm
Laufbreite: 1,76 m
Lauflänge: 2,90 m (Länge in der Grundrissprojektion)
Geschosshöhe/ Lauf: 1,80 m
Deckenstärke Zwischenpodest : 25 cm
Fußbodenaufbau Podest : 12 cm
Deckenstärke oben (OG) : 28 cm
Fußbodenaufbau oben (OG) : 15 cm
Einbauort: Zwischenpodest - Decke OG,
Decke OG - Zwischenpodest,
Zwischenpodest - Decke DG
Anschlüsse: Zwischenpodest/ Treppenlauf mit
Elastomerlager
Schöck Tronsole T-V8-H250 o. gleichwertig
Geschossdecke/ Treppenlauf mit Elastomerlager
Schöck Tronsole T-V8-H280 o. gleichwertig
Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil nach Zeichnung,
Statik, und Beschreibung liefern und unter
Berücksichtigung der Angaben des Herstellers montieren
einschließlich aller Nebenarbeiten, einschl.
Schallschutznachweis und einschl. begleitender Vor- und
Nacharbeiten, diese umfassen insbesondere:
die Detailausbildung der erforderlichen Auflagerpunkte
als Zulage zu den entsprechenden Sohl-/ Deckenplatten,
Ausführung mit schallentkoppelten Elastomerauflagern
die schallbrückenfreie Ausbildung der Fuge zwischen
Betonfertigteil und angrenzenden Wänden (beidseitig)
mit hoch widerstandfähigen, selbstklebenden PE- Schaum-
Elementen
Die Bewehrung wird gesondert vergütet.
7.04
Treppenlauf als Stahlbetonfertigteil
3,00
Stck
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