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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Lage des Grundstücks und Gebäuden
An der Bundesstraße 104, in Gadebusch, Industriestr.
11, befindet sich
die Straßenmeisterei Gadebusch. Als Eigentümer des ca.
18.017 m2
Grundstückes (Flur: 87/4, 87/8, 88/5, 88/13, 88/14,
88/16, 88/20, 88/22,
88/23, 88/24, 88/27) und eine Teilfläche von Flur
87/13) ist im
Grundbuch das Land Mecklenburg- Vorpommern eingetragen.
Das Grundstück
wird an der süd-westlichen Seite durch eine Einfahrt
erschlossen. Folgt
man der Trittauer Str. weiter Richtung Süd-Osten
befindet sich im
Kurvenbereich eine Notzufahrt. An der nord-östlichen
Grundstücksgrenze
befinden sich Gleisanlagen der Deutschen Bahn
AG-Ostdeutsche Eisenbahn
GmbH (Strecke Parchim - Rehna über Schwerin). Das
Grundstück ist in zwei
Bereiche unterteilt, welche einen Höhenunterschied von
ca. 1,65 m
aufweisen, welcher durch eine verbindende Straße
überwunden werden.
Auf dem Grundstück stehen ein Betriebsgebäude, ein
Aufenthaltscontainer
für Straßenwärter, eine Klein-KFZ-Halle (Halle 1), und
zwei weitere
Hallen (Halle 2 und Halle 3), ein provisorischer
Schuppen, eine
Streugutlagerhalle, ein Funkmast, Carport für
Kleingeräte und ein
Waschplatz. Der Betriebshof ist teilweise nur mit einer
Schottertragschicht versehen.
Der Neubau von Betriebsstätten ist zwingend
erforderlich.
In dem Luftbildausschnitt ist die Lage des Standortes
der
Straßenmeisterei Gadebusch dargestellt.
Bildquelle: http://www.gaia-mv.de, Stand 15.08.2016
Grundstück
Gemarkung: 130025 Gadebusch
Flur: 8
Flurstück: 87/4, 87/8, 88/5, 88/14, 88/16, 88/20,
88/22, 88/23, 88/24,
88/13, 88/27 und 87/13 anteilig,
88/21 anteilig, 88/25 anteilig
Die Teilgrundstücke 88/21 (ca. 45 m²) und 88/25 (ca. 23
m²) werden vom
Straßenbauamt für die Erweiterung der bestehenden
Notzufahrt als neue
Hauptzufahrt der Straßenmeisterei nach vorheriger
Zustimmung durch das
LS Rostock erworben.
Das Bestandsgrundstück der Straßenmeisterei hat ohne
zusätzliche
Grundstückskäufe eine Größe von ca. 18.017 m². Mit
Erweiterung für die
Zufahrt im Kurvenbereich beträgt die Gesamtgröße ca.
18.085 m².
Bildquelle: http://www.gaia-mv.de, Stand 15.08.2016
Lageplan Vermessungsbüro Apolony, Stand 23.03.2016
Auf dem gesamten Grundstück befinden sich folgende
Objekte:
- Betriebsgebäude mit Aufenthaltscontainer und Funkmast
- Halle 1
- Streugutlagerhalle
- Waschplatz
- Halle 2
- Halle 3
- Schuppen (provisorisch)
- Carport für Kleingeräte
Folgende Gebäude werden auf dem Gelände neu errichtet:
Gebäude 1 - Betriebsgebäude
Gebäude 2 - GroßKfz-Halle
Gebäude 3 - KleinKfz-Halle
Gebäude 4 - Lagerhalle
Materialboxen
Funkmast
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Grundlage des Vertrages sind die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen, DIN 1961 (VOB, Teil B).
Sie werden ergänzt
durch die - Besonderen Vertragsbedingungen - des
Auftraggebers.
Die VOB, Teil B und C, gelten in der jeweils neuesten
Fassung. Dieses
gilt auch für alle DIN-Normen,
Empfehlungen, Bestimmungen, Richtlinien und
Vorschriften sowie
anerkannte Regeln der Technik und Merkblätter
Berufsgenossenschaft.
LAGE DES BAUGRUNDSTÜCKES
An der Bundesstraße 104, in Gadebusch, Industriestr.
11, befindet sich
die Straßenmeisterei Gadebusch. Als Eigentümer des ca.
18.017 m2
Grundstückes (Flur: 87/4, 87/8, 88/5, 88/13, 88/14,
88/16, 88/20, 88/22,
88/23, 88/24, 88/27) und eine Teilfläche von Flur
87/13) ist im
Grundbuch das Land Mecklenburg- Vorpommern eingetragen.
Das Grundstück
wird an der süd-westlichen Seite durch eine Einfahrt
erschlossen. Folgt
man der Trittauer Str. weiter Richtung Süd-Osten
befindet sich im
Kurvenbereich eine Notzufahrt. An der nord-östlichen
Grundstücksgrenze
befinden sich Gleisanlagen der Deutschen Bahn
AG-Ostdeutsche Eisenbahn
GmbH (Strecke Parchim - Rehna über Schwerin). Das
Grundstück ist in zwei
Bereiche unterteilt, welche einen Höhenunterschied von
ca. 1,65 m
aufweisen, welcher durch eine verbindende Straße
überwunden werden.
Auf dem Grundstück stehen ein Betriebsgebäude, ein
Aufenthaltscontainer
für Straßenwärter, eine Klein-KFZ-Halle (Halle 1), und
zwei weitere
Hallen (Halle 2 und Halle 3), ein provisorischer
Schuppen, eine
Streugutlagerhalle, ein Funkmast, Carport für
Kleingeräte und ein
Waschplatz. Der Betriebshof ist teilweise nur mit einer
Schottertragschicht versehen.
Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten
Regeln der Technik
entsprechen. Maßgebend für Lieferung und Ausführung der
Leistungen ist
die VOB, Teil C mit ihren einschlägigen Bestimmungen,
insbesondere:
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Im Vorfeld der Erweiterung der Straßenmeisterei
Gadebusch wurden
folgende Gebäude/Befestigungen abgerissen und entsorgt:
Halle 3
Provisorischer Schuppen
Carport für Kleingeräte
Beton-und Asphaltflächen
Gleisanlagen
Aufbauten und Stützwände
Es wird eine komplette Leistungsübernahme für den
ausgeschriebenen
Leistungsumfang erwartet. Gegenstand des Vertrages sind
die in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Lieferungen und
Leistungen,
einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, die zur
technisch
einwandfreien Ausführung der Arbeit erforderlich sind.
Der Bieter ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung
auf
Vollständigkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck und
die zu erwartenden Beanspruchungen zu prüfen.
AUSFÜHRUNG
Die Bauausführung ist unter laufender Abstimmung mit
der örtlichen
Bauüberwachung des Auftraggebers nach der vorher
festgelegten Bau- und
Terminplanung vorzunehmen. Abweichungen in der
Bauausführung sind nur
mit Zustimmung der örtlichen Bauüberwachung und im
schriftlichen
Einvernehmen mit dem Auftraggeber möglich.
Der AN koordiniert eigenverantwortlich seine Leistungen
in Zeitfolge und
Arbeitstechnologie im notwendigen Umfang mit weiteren
am Bau beteiligten
Unternehmen in laufender Abstimmung mit der
Bauüberwachung des AG auf
der Basis des Terminplanes, für dessen Einhaltung er
allein
verantwortlich ist. Technologisch bedingte Bauabläufe
werden nicht
gesondert vergütet.
Der AN hat die örtliche Bauüberwachung von allen
wichtigen Maßnahmen und
Ergebnissen auf der Baustelle zu unterrichten. Der AN
ist verpflichtet,
der Bauüberwachung jede geforderte Auskunft im
Zusammenhang mit den
Bauarbeiten zu geben und ihm alle einschlägigen
Unterlagen und Berichte
zur Verfügung zu stellen.
Der AN hat zur Leitung der Arbeiten einen hinsichtlich
der Bauleistungen
besonders erfahrenen und qualifizierten Bauleiter zu
stellen und ihn zu
bevollmächtigen die Baustelle verantwortlich zu leiten.
Dieser Bauleiter
übernimmt auch alle Funktionen des "Verantwortlichen
Bauleiters"
entsprechend der Landesbauordnung.
Der AN hat wesentliche Teile der Leistungen selbst zu
erbringen. Der AN
darf Leistungen nur an Nachunternehmer (NAN)
übertragen, die fachkundig,
leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch,
daß sie ihren
gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Sozialabgaben
nachgekommen sind und die gewerberechtlichen
Voraussetzungen erfüllen.
Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten
Regeln der Technik
entsprechen. Maßgebend für Lieferung und Ausführung der
Leistungen ist
die VOB, Teil C mit ihren einschlägigen Bestimmun-
gen, insbesondere:
DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen
im Bereich
bestehender Gebäude
DIN 4124 Baugruben und Gräben; Böschungen,
Arbeitsraumbreiten, Verbau
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art
DIN 18 300 Erdarbeiten
DIN 18 308 Dränarbeiten
DIN 18 330 Mauerarbeiten
DIN 18 331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18 350 Putz- u. Stuckarbeiten
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18 300 Erdarbeiten
DIN 18 303 Verbauarbeiten
DIN 18 306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18 335 Stahlbauarbeiten
Verarbeitungsrichtlinien des Produktherstellers,
die bauaufsichtliche Zulassung des angebotenen
Produktes,
sowie weitere DIN-Vorschriften, soweit in den
Verdingungsunterlagen
nichts anderes festgelegt ist.
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit, weitere für
die Durchführung der Bauleistung relevanten DIN bzw.
DIN EN Normen
müssen zwingend beachtet werden.
Es gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in
Kraft befindliche
Vorschrift.
Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Die angebenen Massen
dienen nur zur
Preisbildung. Die Abrechnung erfolgt nach prüfbarem
Aufmaß.
Verarbeitungsrichtlinien des Produktherstellers,
die bauaufsichtliche Zulassung des angebotenen
Produktes,
sowie weitere DIN-Vorschriften, soweit in den
Verdingungsunterlagen
nichts anderes festgelegt ist.
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit, weitere für
die Durchführung der Bauleistung relevanten DIN bzw.
DIN EN Normen
müssen zwingend beachtet werden.
Es gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in
Kraft befindliche
Vorschrift.
Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Die angegebenen Massen
dienen nur zur
Preisbildung. Die Abrechnung erfolgt nach prüfbarem
Aufmaß.
DIE VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ
AUF BAUSTELLEN
(Baustellenverordnung vom 10.06.1998, zuletzt geändert
durch Artikel 15
der Verordnung vom 23.12.2004)
ist zu beachten und anzuwenden. Die Verantwortung
obliegt dem
Auftraggeber (AG).
Die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere
UVV-Bau-Bauarbeiten, sind
genau zu beachten und einzuhalten. Zur Verhütung von
Arbeitsunfällen
sind Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu
treffen, die den
Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und den
allgemein
anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln
entsprechen.
Den Anweisungen des vom AG beauftragten SiGe
-Koordinators ist folgen.
LAGERFLÄCHEN
Auf dem Grundstück sind begrenzte Flächen innerhalb der
abzubrechenden
Flächen und Gebäude für die Lagerung von
Baumaterial/Bauschutt
vorhanden.
Diese dürfen nur in Abstimmung mit dem AG/Bauleitung
und nach Vorlage
eines Baustelleneinrichtungsplanes in Anspruch genommen
werden.
Notwendige Flächenbefestigungen sind durch den AN zu
schaffen. Der AN
ist selbst für die Sicherung seiner Lagerflächen
verantwortlich.
Material- und Unterkunftsräume werden bauseits nicht
zur Verfügung
gestellt.
VERSORGUNG (BAUWASSER/BAUSTROM)
Durch den Auftraggeber (AG) ist eine Versorgung durch
Baustrom und
Bauwasser vorgesehen.
Ein Baustromkasten und ein Bauwasseranschluss stehen in
einer Entfernung
von max. 100 m zur Verfügung.
Die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser werden
auf die einzelnen
Lose umgelegt.
Auf dieses Los entfällt ein Anteil von pauschal 0,3 %
für Bauwasser und
pauschal 0,3 % für Baustrom.
Bezugssumme = Schlussrechnungssumme
Die Kosten sind über sämtliche Einheitspreise (EP)
einzukalkulieren.
Eine Nichtnutzung entbindet nicht von der Zahlung der
Pauschale.
Der AG stellt einen WC- Container, welcher zur
gemeinschaftlichen
Nutzung freigegeben ist.
Eine Nutzungsgebühr für den WC- Container wird nicht
gesondert in
Rechnung gestellt.
HAFTUNG / VERSICHERUNGEN
Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, für seinen
Bereich eine
ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die
auf Verlangen
nachzuweisen ist.
ERBRINGEN VON PLANUNGSLEISTUNGEN /
AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
Die Ausführung der Baumaßnahme erfolgt nach Zeichnungen
und Plänen des
Planungsbüros.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt
werden, die vom
Auftraggeber (AG) ausdrücklich als zur Ausführung
bestimmt,
gekennzeichnet sind.
EINHEITSPREISE
Die Einheitspreise gelten für den gesamten Zeitraum der
Vertragsarbeiten. In die Angebotspreise sind alle zur
Herstellung und
Vollendung der Arbeiten notwendigen Lieferungen,
Leistungen und
Nebenleistungen, sowie Kosten und Nebenarbeiten wie
Fracht, Verpackung,
Auslösung, An-, Ab- und Zwischentransporte von
Materialien usw.
einzurechnen. Alle Leistungen dieses
Leistungsverzeichnisses verstehen
sich gemäß VOB 2012 einschl. Materiallieferung, falls
dies nicht durch
den Ausdruck "Material des AG" ausgeschlossen ist.
Die Einheitspreise enthalten u.a. die Kosten für:
sämtliche Werkstattzeichnungen, soweit sie für die
ordnungsgemäße
Ausführung aller vertraglichen Bauwerksteile
erforderlich sind bzw. vom
Auftraggeber oder Ingenieur als notwendig erachtet
werden, einschl.
zugehöriger prüffähiger Berechnungen und Nachweise
sowie eventuell
erforderlicher Bedienungsanweisungen usw.;
alle erforderlichen Transporte, einschl. Auf- und
Abladen sowie die
sachgemäße Lagerung und Sicherung aller Baumaterialien;
die Auslösungen, Trennungsentschädigungen, Wege-,
Übernachtungs-,
Urlaubsgelder, Reisekosten, tarifliche und
außertarifliche Zulagen usw.;
die Prämien für Haftpflicht-, Baugeräte-, Bauwesen-,
Montage- und
sonstige Versicherungen;
die Sicherung aller voll oder teilweise fertig
gestellten Bauleistungen
zur gefahrlosen Überbrückung der Bauzustände;
die Mehraufwendungen jeder Art bei
Arbeitserschwernissen und
Arbeitsunterbrechungen aus den verschiedensten Ursachen
wie Regen,
Sturm, Frost und dergleichen;
die Vermessungsarbeiten, soweit sie für die
Bauausführung, die
Abrechnung der Bauleistungen und Erstellen der
Bestandspläne
erforderlich sind;
Die Baustelleneinrichtung ist gesondert auszuweisen.
Für nutzlos aufgewendete An- und Abfahrtzeiten,
Wartezeiten von
Arbeitskräften, Kraftfahrzeugen und Geräten erfolgt
keine gesonderte
Vergütung.
Bei Mehr- oder Minderleistungen gegenüber den des
Leistungsverzeichnisses genannten Massen bleiben die
vertraglichen
Einheitspreise gültig. Ebenso steht dem Auftragnehmer
keine
Entschädigung zu, wenn Leistungen entfallen.
MEHRLEISTUNGEN
Mehrleistungen dürfen erst nach schriftlicher
Auftragserteilung durch
den Auftraggeber ausgeführt werden. Leistungen über den
vertraglichen
Umfang hinaus, die der Auftragnehmer (AN) ohne
Beauftragung durch den
Auftraggebers (AG) ausführt, werden nicht vergütet.
Dieses gilt auch für
Stundenlohnarbeiten.
HINWEISE ZUR AUSSCHREIBUNG
Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen sind nicht
zulässig. Sollte
ein anderes Fabrikat als die Richtqualität angeboten
werden, ist die
Gleichwertigkeit des Materials durch entspr.
Zertifikate und
Eignungsnachweise durch den Bieter b e i A n g e b o
t s a b g a b e
nachzuweisen. Auf Anforderung sind dem Bauherrn/
Architekten Muster des
angebotenen Fabrikates vorzulegen.
Das Blankett wurde maschinell vervielfältigt und ist
vom Bieter auf
Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuell fehlende
Seiten sind im
ausschreibenden Büro nachfordern.
AUFMASS UND ABRECHNUNG
Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach einem, vom
Unternehmer
aufzustellenden, prüfbaren Aufmaß mit Aufmaßskizze
(oder nach Zeichnung)
, entsprechend VOB, neueste Fassung.
Mengenberechnungen sind in
Papierform in 2-facher Ausfertigung zu übergeben.
Aufmaße sind mit der
Bauleitung gemeinsam zu nehmen. Die Rechnungen sind
genau nach den
Positionen des Leistungsverzeichnisses zu stellen.
INFORMATIONSPFLICHT DES BIETERS
Der Bieter hat sich von Art, Umfang und Besonderheiten
der Leistungen
ein umfassendes Bild zu verschaffen und ist für die
Beschaffung von
weiteren Unterlagen und Informationen, die er für sein
Angebot benötigt,
selbst verantwortlich, soweit sie nicht vom
Auftraggeber zur Verfügung
gestellt werden können. Enthalten die
Ausschreibungsunterlagen nach
Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die
Preisermittlung
beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber
schriftlich
darauf hinzuweisen.
DOKUMENTATION UND BESTANDSZEICHNUNGEN
Von allen wichtigen Bauphasen hat der Auftragnehmer
(AN) Fotografien
anzufertigen und dem Auftraggeber auf Datenträger zu
liefern. Der
Auftragnehmer hat nach Fertigstellung des Bauwerkes von
allen für die
Ausführung benutzten Zeichnungen Bestandszeichnungen zu
erstellen.
Kopien der Bestandszeichnungen sind mit der
Schlussabrechnung in
2-facher Ausfertigung für die Bauwerksakten des
Auftraggebers zu
liefern, sowie auf Datenträger in DXF- bzw. DWG- und
im PDF-Format
(siehe Titel Baustelleneinrichtung). Die hierfür
erforderlichen Aufmaße
sind vom Auftragnehmer durchzuführen. Die
Übereinstimmung mit der
Ausführung ist vom Auftragnehmer und der örtlichen
Bauaufsicht auf den
Kopien mit Stempel und Unterschrift zu bescheinigen.
STUNDENLOHNARBEITEN
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach gesonderter
schriftlicher
Beauftragung durch den AG durchgeführt und abgerechnet
werden. Vor
Ausführung der Stundenlohnarbeiten soll eine
schriftliche Vereinbarung
über den zu erwartenden Gesamtaufwand getroffen werden.
Die Stundenlohnzettel sind dem verantwortlichen
Bauleiter des AG
täglich, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag,
unaufgefordert zur
Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die
Beurteilung der
geleisteten Arbeit notwendigen Angaben enthalten,
insbesondere eine
Beschreibung der ausgeführten Leistungen in
Stichworten, einschl.
Materialverbrauch und Maschineneinsatz sowie
nachvollziehbare
Bauteilbeschreibung.
Soweit nicht anders ausgeschrieben, müssen im
Stundenlohnsatz
Aufsichtskosten, Wegegeld, Auslösung und sonstige
Lohnzuschläge
enthalten sein, einschl. Handwerkszeug und Kleingeräte.
Die Kosten der
erforderlichen Aufsicht werden nicht gesondert
vergütet.
Vorbemerkungen Maler- und Tapezierarbeiten:
Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Abgerechnet wird nach
den tatsächlichen Maßen und der VOB. Der Unternehmer
haftet voll für Beschädigungen oder Verschmutzungen
durch seine Arbeit. Im besonderen hat der Auftragnehmer
darauf zu achten, daß zu schützende Bauteile wie Böden,
Fenster, Beschläge, sanitäre Einrichtungsgegenstände
etc. abgedeckt werden und das Abdeckmaterial nach
Ausführung der Leistung ohne Rückstände entfernt wird.
Es sind die jeweils zum Verarbeitungszeitpunkt gültigen
Vorschriften und Richtlinien zugundezulegen.
Alle Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich
angegeben, für weiße oder hell getönte Anstriche.
Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend
ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach
Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über
vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache
zu führen. Das Anlegen von Musterflächen ist in die
Einheitspreise einzurechnen.
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu
erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen
Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung)
- die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den
Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht
ausgeschrieben sind.
- Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den
Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder
ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden. Das
Geltendmachen von Bedenken umfaßt deshalb auch die vom
Auftraggeber vorgesehene Ausführung aus
fachspezifischer Sicht.
- Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene
Anstrichwirkung (matt, halbmatt, halbglänzend oder
hochglänzend) ist unbedingt einzuhalten.
- Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung
silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch
Abkleben zu schützen.
- Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen,
Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen
und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind
sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für
Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu
gewährleisten (z. B. durch Numerierung), daß sie an der
ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden.
- Mehrfache Beschichtung von Metallen kann von der
Bauleitung in unterschiedlicher Tönung verlangt werden.
- Der Mehraufwand bei der Verarbeitung auf
unterschiedlichen Untergründen, sowie das Ausgleichen
vorhandener Niveuaunterschiede ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren
- Arbeitsgerüste und Aufstiegshilfen für den eigenen
Bedarf. Im Atrium des Treppenhauses wird bauseits ein
Raumgerüst gestellt. Die Kosten hierfür werden auf die
Firmen umgelegt, die das Gerüst nutzen.
Verarbeitung:
Bei Schutzanstrichen wie Rostschutzgrundierungen oder
Holzschutzlasuren sind die Mindestmengen bzw. -dicken
nach Angaben der Prüfzeugnisse aufzubringen.
Grundsätzlich müssen die Art des verwendeten
Anstrichstoffes und die Schichtdicke dem Untergrund,
dem Verwendungszweck und der Beanspruchung entsprechen.
Bei Stahlblech, Walzprofilen u. ä. umfaßt das Reinigen
auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut
sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch
Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher
Zustimmung durch den Auftraggeber angewendet werden.
Materialien:
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer
zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht
zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen
unvermeidbar, daß leichte Struktur- und
Farbunterschiede auftreten können, so sind die
Einzelteile aus verschiedenen Paletten
zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf
diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis
zu ersuchen.
Das zu verarbeitende Material muß der jeweiligen
Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller sollen eingehalten werden, dem Auftraggeber
ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Der
Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau
einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. möglichst
Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System
als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen
Produktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis
nachzuweisen.
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel
müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der
Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt
von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein,
daß keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung
auftritt.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe
müssen eine Zulassung für die Verwendung als
Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche
Eigenschaften gefordert:
- ohne organische Lösungsmittel
- ohne giftige Topfkonservierungsmittel
- ohne giftige Fungizide und Algizide
- keine Schadstoffemission an die Umwelt
- keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
- keine negative Geruchsbildung
- Wasserdampfdurchlässigkeit
- äquivalente Luftschichtdicke sd «/= 0,02m
Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom
Auftragnehmer auf Eignung gemäß DIN 18363 sowie auf
nachfolgende Kriterien zu prüfen:
- Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei
Betonflächen
- alkalische Reaktion des Untergrundes
- harzreiches, gerissenes oder astreiches Holz
- ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei
Stahlbauteilen
Nach Abschluß der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber eine Liste über die verwendeten
Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck
bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer
wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
Es sind grundsätzlich für den jeweiligen Zweck bewährte
Materialien in guter Qualität von namhaften Herstellern
einzusetzen. Besonders bei Metall- und
Holzgrundierungen ist darauf zu achten, daß sie für den
jeweiligen Zweck geeignet und ggf. zugelassen sind.
Holzbeschichtungen im Außenbereich mit lasierenden oder
pigmentfreien Beschichtungs- stoffen sollen UV-Strahlen
hemmende Bestandteile aufweisen.
Im Außenbereich dürfen nur ausdrücklich für außen
bestimmte oder geeignete Materialien eingesetzt werden.
Bei dunklen Tönungen ist der Zwischenanstrich
grundsätzlich im Farbton der Schlußbeschichtung
auszuführen.
Aufmaß und Abrechnung:
Alle Preise nach m2 gelten im übrigen für die fertige
Leistung einschließlich Überdeckung und Verschnitt.
Das Aufmaß der Leistungen hat nach VOB prüffähig zu
erfolgen. Die Positionsreihenfolge ist wie im LV
einzuhalten. Teilleistungen, die nach Fertigstellung
der Gesamtleistung nicht mehr nachvollziehbar sind,
sind mit der Bauleitung gemeinsam aufzumessen.
Angaben zur Lage des Grundstücks und Gebäuden
00 Baustelleneinrichtung Kl- Kfz- Halle
/Lagerhalle/ Gr. Kfz- Halle
00
Baustelleneinrichtung Kl- Kfz- Halle
/Lagerhalle/ Gr. Kfz- Halle
00.01 Baustelleneinrichtung
00.01
Baustelleneinrichtung
01 MALERARBEITEN d. Klein - Kfz-Halle
01
MALERARBEITEN d. Klein - Kfz-Halle
Vorbemerkungen Maler- und Tapezierarbeiten:
Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Abgerechnet wird nach
den tatsächlichen Maßen und der VOB. Der Unternehmer
haftet voll für Beschädigungen oder Verschmutzungen
durch seine Arbeit. Im besonderen hat der Auftragnehmer
darauf zu achten, daß zu schützende Bauteile wie Böden,
Fenster, Beschläge, sanitäre Einrichtungsgegenstände
etc. abgedeckt werden und das Abdeckmaterial nach
Ausführung der Leistung ohne Rückstände entfernt wird.
Es sind die jeweils zum Verarbeitungszeitpunkt gültigen
Vorschriften und Richtlinien zugundezulegen.
Alle Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich
angegeben, für weiße oder hell getönte Anstriche.
Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend
ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach
Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über
vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache
zu führen. Das Anlegen von Musterflächen ist in die
Einheitspreise einzurechnen.
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu
erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen
Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung)
- die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den
Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht
ausgeschrieben sind.
Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den
Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder
ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden. Das
Geltendmachen von Bedenken umfaßt deshalb auch die vom
Auftraggeber vorgesehene Ausführung aus
fachspezifischer Sicht.
Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Anstrichwirkung
(matt, halbmatt, halbglänzend oder hochglänzend) ist
unbedingt einzuhalten.
Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat-
bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu
schützen.
Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen,
Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen
und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind
sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für
Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu
gewährleisten (z. B. durch Numerierung), daß sie an der
ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden.
Mehrfache Beschichtung von Metallen kann von der
Bauleitung in unterschiedlicher Tönung verlangt werden.
Der Mehraufwand bei der Verarbeitung auf
unterschiedlichen Untergründen, sowie das Ausgleichen
vorhandener Niveuaunterschiede ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren
Arbeitsgerüste und Aufstiegshilfen für den eigenen
Bedarf. Arbeitshöhe bis 5,70m.
Verarbeitung:
Bei Schutzanstrichen wie Rostschutzgrundierungen oder
Holzschutzlasuren sind die Mindestmengen bzw. -dicken
nach Angaben der Prüfzeugnisse aufzubringen.
Grundsätzlich müssen die Art des verwendeten
Anstrichstoffes und die Schichtdicke dem Untergrund,
dem Verwendungszweck und der Beanspruchung entsprechen.
Bei Stahlblech, Walzprofilen u. ä. umfaßt das Reinigen
auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut
sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch
Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher
Zustimmung durch den Auftraggeber angewendet werden.
Materialien:
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer
zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht
zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen
unvermeidbar, daß leichte Struktur- und
Farbunterschiede auftreten können, so sind die
Einzelteile aus verschiedenen Paletten
zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf
diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis
zu ersuchen.
Das zu verarbeitende Material muß der jeweiligen
Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller sollen eingehalten werden, dem Auftraggeber
ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Der
Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau
einschließlich Haftgrund, Abtönstoffe u. dgl. möglichst
Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System
als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen
Produktnamen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis
nachzuweisen.
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel
müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der
Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt
von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein,
daß keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung
auftritt.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe
müssen eine Zulassung für die Verwendung als
Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche
Eigenschaften gefordert:
ohne organische Lösungsmittel
ohne giftige Topfkonservierungsmittel
ohne giftige Fungizide und Algizide
keine Schadstoffemission an die Umwelt
keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
keine negative Geruchsbildung
Wasserdampfdurchlässigkeit
äquivalente Luftschichtdicke sd «/= 0,02m
Alle zu beschichtenden Untergründe sind vom
Auftragnehmer auf Eignung gemäß DIN 18363 sowie auf
nachfolgende Kriterien zu prüfen:
Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei
Betonflächen
alkalische Reaktion des Untergrundes
harzreiches, gerissenes oder astreiches Holz
ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei
Stahlbauteilen
Nach Abschluß der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber eine Liste über die verwendeten
Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck
bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargen-Nummer
wegen eventueller Nachbestellungen zu übergeben.
Es sind grundsätzlich für den jeweiligen Zweck bewährte
Materialien in guter Qualität von namhaften Herstellern
einzusetzen. Besonders bei Metall- und
Holzgrundierungen ist darauf zu achten, daß sie für den
jeweiligen Zweck geeignet und ggf. zugelassen sind.
Holzbeschichtungen im Außenbereich mit lasierenden oder
pigmentfreien Beschichtungs- stoffen sollen UV-Strahlen
hemmende Bestandteile aufweisen.
Im Außenbereich dürfen nur ausdrücklich für außen
bestimmte oder geeignete Materialien eingesetzt werden.
Bei dunklen Tönungen ist der Zwischenanstrich
grundsätzlich im Farbton der Schlußbeschichtung
auszuführen.
Aufmaß und Abrechnung:
Alle Preise nach m2 gelten im übrigen für die fertige
Leistung einschließlich Überdeckung und Verschnitt.
Das Aufmaß der Leistungen hat nach VOB prüffähig zu
erfolgen. Die Positionsreihenfolge ist wie im LV
einzuhalten. Teilleistungen, die nach Fertigstellung
der Gesamtleistung nicht mehr nachvollziehbar sind,
sind mit der Bauleitung gemeinsam aufzumessen.
Vorbemerkungen Maler- und Tapezierarbeiten:
01.01 ANSTRICHARBEITEN WÄNDE
01.01
ANSTRICHARBEITEN WÄNDE
01.02 ANSTRICHARBEITEN METALL AUSSEN UND INNEN
01.02
ANSTRICHARBEITEN METALL AUSSEN UND INNEN
01.03 ANSTRICHARBEITEN SONSTIGES
01.03
ANSTRICHARBEITEN SONSTIGES
02 Lagerhalle
02
Lagerhalle
02.00 ANSTRICHARBEITEN WÄNDE
02.00
ANSTRICHARBEITEN WÄNDE
02.01 ANSTRICHARBEITEN METALL AUSSEN UND INNEN
02.01
ANSTRICHARBEITEN METALL AUSSEN UND INNEN
02.02 ANSTRICHARBEITEN SONSTIGES
02.02
ANSTRICHARBEITEN SONSTIGES
03 MALERARBEITEN Gr.- Kfz- Halle
03
MALERARBEITEN Gr.- Kfz- Halle
03.01 ANSTRICHARBEITEN SONSTIGES
03.01
ANSTRICHARBEITEN SONSTIGES
04 Malerarbeiten Betriebsgebäude
04
Malerarbeiten Betriebsgebäude
04.00 Nachbesserungsarbeiten
04.00
Nachbesserungsarbeiten
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