Gerüstbau
Errichtung Nettomarkt
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeines und technische Vorbemerkungen
01
Allgemeines und technische Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten Geltungsbereich Diese Vorbemerkungen gelten für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses Gerüstbauarbeiten. Grundlage Die Ausführung der Gerüstbauarbeiten erfolgt nach DIN 4420, DGUV Vorschrift 38 sowie den einschlägigen technischen Regeln für Arbeits- und Schutzgerüste (TRBS 2121). Es gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die gültige VOB/C, ATV DIN 18451. Bauvorhaben und Gerüstkonfiguration Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Netto-Marktes in Holzbauweise in 59302 Oelde-Stromberg. Das Fassadengerüst ist als freistehende Konstruktion auszuführen – eine Verbindung mit der Fassade oder dem Tragwerk des Gebäudes ist nicht zulässig. Das Gerüst ist vor Beginn der Holzbauarbeiten aufzubauen und soll nacheinander für die Holzfassadenarbeiten, Außenputzarbeiten sowie Dacharbeiten genutzt werden. Technische Anforderungen Ausführung als Systemgerüst (z. B. Layher Allround oder gleichwertig), Lastklasse 3 (mindestens), Breitenklasse W06 (≥ 0,60 m)Gerüsthöhe: Firsthöhe + 7,20 m über OKFF; Gerüst ist auf die erforderliche Arbeitshöhe für Dacharbeiten auszulegen (mind. 8,50 m über OKFF)Standsicherheitsnachweis durch den AN zu erbringen; freistehende Konstruktion mit erforderlichen Stützen und AussteifungenDreidimensionale Auskragungen und Sonderkonstruktionen im Bereich des Eingangs und Vordaches sind separat zu kalkulierenAlle Auf- und Abstiege gemäß DGUV-Regeln, Treppengerüst oder gleichwertigSchutzeinrichtungen nach Bedarf der Nutzungsphasen (Holzbau, Putz, Dach) zu ergänzen oder anzupassenVorhaltedauer Die voraussichtliche Gesamtvorhaltedauer beträgt ca. 3 Monate. Die tatsächliche Vorhaltedauer richtet sich nach dem Bauablauf. Änderungen werden nach den ausgeschriebenen Vorhalteeinheiten abgerechnet. Koordination und Benutzung durch Dritte Das Gerüst wird von verschiedenen Gewerken (Holzbauer, Putzer, Dachdecker) genutzt. Der AN koordiniert die Gerüstbenutzung und stellt sicher, dass das Gerüst für jeden Nutzungszeitraum den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Erforderliche Umbauten, Anpassungen und Zwischenprüfungen zwischen den Nutzungsphasen sind in den Positionen zu berücksichtigen. Nebenleistungen (im Einheitspreis enthalten) Auf- und Abladen aller GerüstmaterialienTransport zur Baustelle und zurückAusführungsplanung und statischer Nachweis (freistehend)Gerüstprotokoll und ÜbergabedokumentationRegelmäßige Kontrolle gemäß TRBS 2121
Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV 01 – DIN-Vorschriften und Regelwerke Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Für die Planung, Ausführung und Abrechnung der Gerüstbauarbeiten werden insbesondere folgende Normen und Vorschriften zugrunde gelegt: DIN 4420 – Arbeits- und SchutzgerüsteDIN EN 12811 – Temporäre Konstruktionen für Bauwerke; ArbeitsgerüsteDIN EN 1263 – SchutznetzeDGUV Vorschrift 38 – BauarbeitenTRBS 2121 – Technische Regeln für Betriebssicherheit; Gefährdung von Personen durch Absturz bei der Verwendung von GerüstenVOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von BauleistungenVOB/C, ATV DIN 18451 – GerüstarbeitenAlle genannten Regelwerke gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung. ZTV 02 – Qualitäten und Systemgerüst Das Gerüst ist als Systemgerüst (z. B. Layher Allround oder gleichwertig) auszuführen. Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder Hersteller verwiesen wird, sind diese wie aufgeführt anzubieten. Gleichwertige Systeme sind mit entsprechendem Nachweis der Gleichwertigkeit anzubieten. ZTV 03 – Standsicherheit und Verankerung Das Gerüst ist als freistehende Konstruktion auszuführen. Eine Verbindung mit der Holzfassade oder dem Tragwerk des Gebäudes ist nicht zulässig. Der Standsicherheitsnachweis für die freistehende Konstruktion ist durch den AN gemäß DIN EN 12811 zu erbringen und vor Gerüstaufbau der Bauleitung vorzulegen. Alle erforderlichen Stützenausleger, Fußspindeln und Aussteifungen sind in den Einheitspreisen enthalten. Änderungen an der Gerüstkonstruktion bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Tragwerksplaner. ZTV 04 – Transport der Materialien Die Gerüstmaterialien sind durch den AN zur Baustelle anzuliefern und abzutransportieren. Hebezeuge werden bauseitig nicht gestellt; alle erforderlichen Geräte und Hilfsmittel hat der AN selbst vorzuhalten. Die Vergütung erfolgt über die Einheitspreise. Für die Kalkulation des Angebotes wird eine Baustellenbesichtigung empfohlen, bei der die örtlichen Verhältnisse (Zufahrt, Aufstellflächen, beengte Bedingungen) in Augenschein genommen werden. Nachforderungen aufgrund der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt. ZTV 05 – Ebenheit und Toleranzen Die Gerüstbeläge sind eben und rutschsicher auszuführen. Seitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett) ist auf allen begehbaren Ebenen vollständig herzustellen. Erhöhte Anforderungen an Ebenheit und Lotgerechtigkeit gelten gemäß DIN 18202. ZTV 06 – Zulassungen, Prüfzeugnisse und Dokumentation Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden Gesetzen, Vorschriften und technischen Regeln genügen und über die erforderlichen Zulassungen verfügen. Prüfzeugnisse, Zulassungen und Gebrauchsanweisungen sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur Schlussabnahme sind unaufgefordert folgende Unterlagen gesammelt und geordnet als Dokumentation der Bauleitung zu übergeben: StandsicherheitsnachweisGerüstprotokoll und Übergabedokumentation (Erstaufbau)Protokolle aller sicherheitstechnischen Zwischenprüfungen gemäß TRBS 2121Nachweis der regelmäßigen SichtprüfungenSystemzulassung des verwendeten Gerüstsystems
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen, Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht. Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren sind zulässig. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit und fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot gesondert beizufügen. ZVB 02 Baustrom/-wasser Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der Bruttoabrechnungsumme. ZVB 03 Bauwesenversicherung Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme. ZVB 04 Gewährleistung Die Mängelansprüche und die Mängelhaftung des NU richten sich nach den Bestimmungen der VOB/B, jedoch verjähren die Mängelansprüche des AG gegen den NU in Abänderung von § 13 Nr. 4 VOB/B grundsätzlich in 5 Jah- ren und sechs Monaten. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus Leistungen des NU, so ver- längert sich die Frist für Mängelansprüche für die NU- Leistung bis zu die- sem Zeitpunkt, höchstens jedoch um 12 Monate. ZVB 05 Reinigung der Baustelle Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich" durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Kommt der AN der Aufforderung zur Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der Schlussrechnung des und/oder der betreffenden Unternehmer in Abzug bringen. Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Naßkehr- und Saugvorrichtungen zu reinigen. ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten. ZVB 07 Ausführungsvorschriften Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geräte und Maschinen müssen den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211) entsprechen. ZVB 08 Stoffe und Bauteile Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG übergehen, müssen ungebraucht sein. ZVB 09 Abbruch/Demontagen Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies nicht explizit im Positionstext erwähnt ist, - die gesamte, rückstandsfreie Demontage des Objektes, einschl. sämtlicher Befestigungsmittel, die Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile (dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie die Verankerungen - das besenreine Verlassen des Raumes und des Transportweges - die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen Materials, - sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem. UVV (Anbringen einer Absturzsicherung, Abdecken vonDeckenöffnungen, usw.), - bei Neumontagen die Beseitigung der v.g. Sicherungen und der Transport aus dem Gebäude, - bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen, Installationen, wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw. innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl. sämtlicher Einbauten Sämtliche v.g. Leistungen sind Bestandteil des Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet! ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist die VOB in der jeweils gültigen Fassung. Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder nachstehend in den Anlagen dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind nicht zulässig. Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN. Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in den Einheitspreisen enthalten. Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen. Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch den Bauherrn ist vom AN eine umfassende Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen. Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden. Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle, obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu Mehrkosten. ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
02 Fassadengerüst – Aufbau, Vorhaltung und Abbau
02
Fassadengerüst – Aufbau, Vorhaltung und Abbau
02.__.0010 Fassadengerüst – Auf- und Abbau, freistehend, Lastklasse 3 Auf- und Abbau eines freistehenden Systemgerüstes (z. B. Layher Allround oder gleichwertig) rund um das Gebäude des Netto-Marktes. Ausführung: Freistehende Konstruktion, keine Verbindung mit der Fassade oder dem TragwerkSystemgerüst, Lastklasse 3, Breitenklasse W06 (≥ 0,60 m lichte Breite)Gerüsthöhe: mind. 8,50 m über OKFF zur Abdeckung aller Arbeitsphasen (Holzbau, Putz, Dachrand)Gerüstlänge: Gebäudeumfang ca. 4 Seiten, umlaufendStandsicherheitsnachweis für freistehende Konstruktion gemäß DIN EN 12811, erbracht durch den ANErforderliche Stützenausleger, Fußspindeln und Aussteifungen einschließenMindestens ein Treppenturm als geordneter Auf- und AbstiegGerüstbelag vollflächig auf allen ArbeitsebenenSeitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett) auf allen begehbaren EbenenIm Einheitspreis enthalten: Transport, Be- und Entladen, Einrichtung, Standsicherheitsnachweis, Übergabedokumentation, Abbau und Abtransport. Abrechnung nach gerüsteter Fläche (Länge × Gerüsthöhe).
02.__.0010
Fassadengerüst – Auf- und Abbau, freistehend, Lastklasse 3
1.600,00
02.__.0020 Gerüstvorhaltung – monatliche Miete Vorhaltung des unter der vorangegangenen Position aufgebauten Fassadengerüstes für die Dauer der Baumaßnahme. Leistungsumfang je Monat: Bereitstellung und Vorhaltung sämtlicher Gerüstbauteile einschließlich aller Beläge, Geländerholme, Zwischenholme und BordbretterLaufende Kontrolle und Instandhaltung gemäß TRBS 2121 (regelmäßige Sichtprüfung)Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit für wechselnde NutzungsgewerkeAbrechnung je angefangenem Kalendermonat. Vorhaltedauer: voraussichtlich 3 Monate (tatsächliche Dauer nach Bauablauf). Anpassung nach tatsächlicher Vorhaltedauer.
02.__.0020
Gerüstvorhaltung – monatliche Miete
3,00
Mt
02.__.0030 Treppenturm – Auf- und Abbau sowie Vorhaltung Aufbau, Vorhaltung und Abbau eines Treppenturms als geordneter, sicherer Auf- und Abstieg zum Fassadengerüst. Ausführung: Systemtreppenturm passend zum Gerüstsystem, lichte Breite ≥ 0,60 m Gesamthöhe entsprechend der Gerüsthöhe (mind. 8,50 m) Absturzsicherung an allen Ebenen und Podesten Zugang über Gerüstbelag auf jeder Arbeitsebene gesichert herstellen Fußgitterrost oder Riffelblech rutschhemmend Preis je Stück (Aufbau + vollständige Vorhaltedauer + Abbau), Anzahl: 1 Stück. Weitere Treppentürme nach Bedarf als Bedarfsposition.
02.__.0030
Treppenturm – Auf- und Abbau sowie Vorhaltung
1,00
Stk
02.__.0040 Gerüstanpassung zwischen Nutzungsphasen – Umbau und Zwischenprüfung Umbau und sicherheitstechnische Zwischenprüfung des Gerüstes beim Wechsel der nutzenden Gewerke. Leistungsumfang je Umbau/Prüfung: Anpassung von Belaghöhen sofern erforderlich Ergänzung oder Rückbau von Schutzeinrichtungen je Gewerk-Anforderung Sichtprüfung aller tragenden Bauteile, Protokollierung Erneute Freigabe und Übergabe an das folgende Gewerk inkl. Übergabedokumentation
02.__.0040
Gerüstanpassung zwischen Nutzungsphasen – Umbau und Zwischenprüfung
E
1,00
Stk
03 Ergänzungs- und Sonderleistungen
03
Ergänzungs- und Sonderleistungen
03.__.0010 Schutznetz an der Gerüstaußenseite Liefern und Montieren eines Schutznetzes (Fangschutznetz oder Schutznetz nach DIN EN 1263) an der Außenseite des Fassadengerüstes, umlaufend. Ausführung: Engmaschiges Schutznetz, geeignet für Holzbau- und AußenputzarbeitenBefestigung am Gerüstsystem, allseitig gesichertNetz verbleibt für die gesamte Vorhaltedauer am GerüstAuf- und Abbau im Einheitspreis enthaltenAbrechnung nach überspannter Fläche (Länge × Höhe).
03.__.0010
Schutznetz an der Gerüstaußenseite
E
1.600,00
03.__.0020 Sonderkonstruktion Gerüst im Eingangs- und Vordachbereich Sonderkonstruktion des freistehenden Gerüstes im Bereich des Eingangs und des Vordachbügels (Vordachbügel OK + 6,39 m, UK + 5,99 m laut Plan BA-4.4). Ausführung: Aufwändige Gerüstkonstruktion im Bereich der Glasfassade und des Vordachbügels am HaupteingangBerücksichtigung der auskragenden Vordachkonstruktion und der Glasfront (Sonnenschutzverglasung)Freistehend, keine Verankerung an der Fassade oder dem VordachSonderlösung (z. B. Ausleger, Stützenstellung, Auskragung) gemäß StandsicherheitsnachweisBelaghöhen auf die Anforderungen der Putz- und Glasarbeiten abgestimmtAbrechnung pauschal je Sonderkonstruktionseinheit.
03.__.0020
Sonderkonstruktion Gerüst im Eingangs- und Vordachbereich
1,00
psch
03.__.0030 Zusätzlicher Treppenturm – Auf- und Abbau sowie Vorhaltung Aufbau, Vorhaltung und Abbau eines weiteren Treppenturms als zusätzlicher Aufstieg zum Fassadengerüst (Bedarfsposition). Ausführung wie Position Treppenturm (Hauptposition): Systemtreppenturm passend zum Gerüstsystem, lichte Breite ≥ 0,60 mGesamthöhe entsprechend der Gerüsthöhe (mind. 8,50 m)Absturzsicherung an allen Ebenen und PodestenZugang über Gerüstbelag auf jeder Arbeitsebene gesichert herstellenWird nach Bedarf und Anweisung der Bauleitung abgerufen.
03.__.0030
Zusätzlicher Treppenturm – Auf- und Abbau sowie Vorhaltung
E
1,00
Stk
03.__.0040 Verlängerung der Gerüstvorhaltung – je weiterer Monat Verlängerung der Vorhaltung des Fassadengerüstes über die kalkulierte Grundvorhaltedauer hinaus, je angefangenem Kalendermonat (Bedarfsposition). Leistungsumfang je Verlängerungsmonat: Weiterer Vorhalte- und Bereitstellungszeitraum für das gesamte GerüstsystemLaufende Kontrolle und Instandhaltung gemäß TRBS 2121Sicherstellung der GebrauchstauglichkeitWird bei Bauverzögerungen nach Anweisung der Bauleitung abgerufen.
03.__.0040
Verlängerung der Gerüstvorhaltung – je weiterer Monat
E
1,00
Mt
03.__.0050 Teilabbau und Wiederaufbau von Gerüstfeldern Teilweiser Abbau und Wiederaufbau von Gerüstfeldern, sofern durch Bauablauf, Lieferverkehr oder Anweisung der Bauleitung erforderlich (Bedarfsposition). Leistungsumfang je Maßnahme: Demontage einzelner Gerüstfelder oder -abschnitteSicherung des verbleibenden Gerüstes und Prüfung der StandsicherheitWiederaufbau der demontierten Felder nach Ende der BedarfsmaßnahmeErneute Freigabe und ProtokollierungAbrechnung je Maßnahme (pauschal pro Vorgang). Anzahl nach Bedarf.
03.__.0050
Teilabbau und Wiederaufbau von Gerüstfeldern
E
1,00
Stk