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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeines und technische Vorbemerkungen
01
Allgemeines und technische Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten Geltungsbereich
Diese Vorbemerkungen gelten für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses Gerüstbauarbeiten.
Grundlage
Die Ausführung der Gerüstbauarbeiten erfolgt nach DIN 4420, DGUV Vorschrift 38 sowie den einschlägigen technischen Regeln für Arbeits- und Schutzgerüste (TRBS 2121). Es gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die gültige VOB/C, ATV DIN 18451.
Bauvorhaben und Gerüstkonfiguration
Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Netto-Marktes in Holzbauweise in 59302 Oelde-Stromberg. Das Fassadengerüst ist als freistehende Konstruktion auszuführen – eine Verbindung mit der Fassade oder dem Tragwerk des Gebäudes ist nicht zulässig. Das Gerüst ist vor Beginn der Holzbauarbeiten aufzubauen und soll nacheinander für die Holzfassadenarbeiten, Außenputzarbeiten sowie Dacharbeiten genutzt werden.
Technische Anforderungen
Ausführung als Systemgerüst (z. B. Layher Allround oder gleichwertig), Lastklasse 3 (mindestens), Breitenklasse W06 (≥ 0,60 m)Gerüsthöhe: Firsthöhe + 7,20 m über OKFF; Gerüst ist auf die erforderliche Arbeitshöhe für Dacharbeiten auszulegen (mind. 8,50 m über OKFF)Standsicherheitsnachweis durch den AN zu erbringen; freistehende Konstruktion mit erforderlichen Stützen und AussteifungenDreidimensionale Auskragungen und Sonderkonstruktionen im Bereich des Eingangs und Vordaches sind separat zu kalkulierenAlle Auf- und Abstiege gemäß DGUV-Regeln, Treppengerüst oder gleichwertigSchutzeinrichtungen nach Bedarf der Nutzungsphasen (Holzbau, Putz, Dach) zu ergänzen oder anzupassenVorhaltedauer
Die voraussichtliche Gesamtvorhaltedauer beträgt ca. 3 Monate. Die tatsächliche Vorhaltedauer richtet sich nach dem Bauablauf. Änderungen werden nach den ausgeschriebenen Vorhalteeinheiten abgerechnet.
Koordination und Benutzung durch Dritte
Das Gerüst wird von verschiedenen Gewerken (Holzbauer, Putzer, Dachdecker) genutzt. Der AN koordiniert die Gerüstbenutzung und stellt sicher, dass das Gerüst für jeden Nutzungszeitraum den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Erforderliche Umbauten, Anpassungen und Zwischenprüfungen zwischen den Nutzungsphasen sind in den Positionen zu berücksichtigen.
Nebenleistungen (im Einheitspreis enthalten)
Auf- und Abladen aller GerüstmaterialienTransport zur Baustelle und zurückAusführungsplanung und statischer Nachweis (freistehend)Gerüstprotokoll und ÜbergabedokumentationRegelmäßige Kontrolle gemäß TRBS 2121
Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV 01 – DIN-Vorschriften und Regelwerke
Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen.
Für die Planung, Ausführung und Abrechnung der Gerüstbauarbeiten werden insbesondere folgende Normen und Vorschriften zugrunde gelegt:
DIN 4420 – Arbeits- und SchutzgerüsteDIN EN 12811 – Temporäre Konstruktionen für Bauwerke; ArbeitsgerüsteDIN EN 1263 – SchutznetzeDGUV Vorschrift 38 – BauarbeitenTRBS 2121 – Technische Regeln für Betriebssicherheit; Gefährdung von Personen durch Absturz bei der Verwendung von GerüstenVOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von BauleistungenVOB/C, ATV DIN 18451 – GerüstarbeitenAlle genannten Regelwerke gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
ZTV 02 – Qualitäten und Systemgerüst
Das Gerüst ist als Systemgerüst (z. B. Layher Allround oder gleichwertig) auszuführen. Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder Hersteller verwiesen wird, sind diese wie aufgeführt anzubieten. Gleichwertige Systeme sind mit entsprechendem Nachweis der Gleichwertigkeit anzubieten.
ZTV 03 – Standsicherheit und Verankerung
Das Gerüst ist als freistehende Konstruktion auszuführen. Eine Verbindung mit der Holzfassade oder dem Tragwerk des Gebäudes ist nicht zulässig. Der Standsicherheitsnachweis für die freistehende Konstruktion ist durch den AN gemäß DIN EN 12811 zu erbringen und vor Gerüstaufbau der Bauleitung vorzulegen. Alle erforderlichen Stützenausleger, Fußspindeln und Aussteifungen sind in den Einheitspreisen enthalten. Änderungen an der Gerüstkonstruktion bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Tragwerksplaner.
ZTV 04 – Transport der Materialien
Die Gerüstmaterialien sind durch den AN zur Baustelle anzuliefern und abzutransportieren. Hebezeuge werden bauseitig nicht gestellt; alle erforderlichen Geräte und Hilfsmittel hat der AN selbst vorzuhalten. Die Vergütung erfolgt über die Einheitspreise. Für die Kalkulation des Angebotes wird eine Baustellenbesichtigung empfohlen, bei der die örtlichen Verhältnisse (Zufahrt, Aufstellflächen, beengte Bedingungen) in Augenschein genommen werden. Nachforderungen aufgrund der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt.
ZTV 05 – Ebenheit und Toleranzen
Die Gerüstbeläge sind eben und rutschsicher auszuführen. Seitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett) ist auf allen begehbaren Ebenen vollständig herzustellen. Erhöhte Anforderungen an Ebenheit und Lotgerechtigkeit gelten gemäß DIN 18202.
ZTV 06 – Zulassungen, Prüfzeugnisse und Dokumentation
Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden Gesetzen, Vorschriften und technischen Regeln genügen und über die erforderlichen Zulassungen verfügen. Prüfzeugnisse, Zulassungen und Gebrauchsanweisungen sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen.
Zur Schlussabnahme sind unaufgefordert folgende Unterlagen gesammelt und geordnet als Dokumentation der Bauleitung zu übergeben:
StandsicherheitsnachweisGerüstprotokoll und Übergabedokumentation (Erstaufbau)Protokolle aller sicherheitstechnischen Zwischenprüfungen gemäß TRBS 2121Nachweis der regelmäßigen SichtprüfungenSystemzulassung des verwendeten Gerüstsystems
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur
Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung
der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen,
Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht.
Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren
sind zulässig.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit und
fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder
Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung
dem Angebot gesondert beizufügen.
ZVB 02 Baustrom/-wasser
Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn
gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der
Bruttoabrechnungsumme.
ZVB 03 Bauwesenversicherung
Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,3 % der
Bruttoabrechnungssumme.
ZVB 04 Gewährleistung
Die Mängelansprüche und die Mängelhaftung des NU richten sich nach den
Bestimmungen der VOB/B, jedoch verjähren die Mängelansprüche des AG
gegen den NU in Abänderung von § 13 Nr. 4 VOB/B grundsätzlich in 5 Jah-
ren und sechs Monaten. Bestehen zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die
Gewährleistungsansprüche des Bauherrn aus Leistungen des NU, so ver-
längert sich die Frist für Mängelansprüche für die NU- Leistung bis zu die-
sem Zeitpunkt, höchstens jedoch um 12 Monate.
ZVB 05 Reinigung der Baustelle
Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich"
durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Kommt der AN der Aufforderung zur
Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht
nach, so wird der Auftraggeber
diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer
ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der
Schlussrechnung des und/oder der betreffenden
Unternehmer in Abzug bringen.
Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei
verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Naßkehr- und
Saugvorrichtungen zu reinigen.
ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der
einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen
Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat
die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen,
für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die
Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle
zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß
§ 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine
Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den
weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine
gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der
betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung
Dritter zu vermeiden.
Bei der Ausführung aller Leistungen sind die
Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
genauestens einzuhalten.
ZVB 07 Ausführungsvorschriften
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen
Positionen auf Vollständigkeit, fachliche
Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen.
Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge
sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem
Angebot beizufügen.
Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse
hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner
Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene
Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor
Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf
Risiko des Auftragnehmers innerhalb des
Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich
welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei
Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages
erforderlichen Geräte und Maschinen müssen
den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen
Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des
Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211)
entsprechen.
ZVB 08 Stoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG
übergehen, müssen ungebraucht sein.
ZVB 09 Abbruch/Demontagen
Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder
Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies
nicht explizit im Positionstext erwähnt ist,
- die gesamte, rückstandsfreie Demontage des
Objektes, einschl. sämtlicher
Befestigungsmittel, die
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
(dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie
die Verankerungen
- das besenreine Verlassen des Raumes und des
Transportweges
- die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen
Materials,
- sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem.
UVV (Anbringen einer Absturzsicherung,
Abdecken vonDeckenöffnungen, usw.),
- bei Neumontagen die Beseitigung der v.g.
Sicherungen
und der Transport aus dem Gebäude,
- bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der
Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen,
Installationen,
wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw.
innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl.
sämtlicher Einbauten
Sämtliche v.g. Leistungen sind Bestandteil des
Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet!
ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung
Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist
die VOB in der jeweils gültigen Fassung.
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen
einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen oder nachstehend in den Anlagen
dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten
als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind nicht
zulässig.
Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind
gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B.
Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom
Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen
Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu
Lasten des AN.
Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf
dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in
den Einheitspreisen enthalten.
Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung
abzusprechen.
Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch
den Bauherrn ist vom AN eine umfassende
Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen.
Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile
darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden.
Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und
Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten
einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung
ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche
Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der
Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung
bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen
Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle,
obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu
Mehrkosten.
ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
02 Fassadengerüst – Aufbau, Vorhaltung und Abbau
02
Fassadengerüst – Aufbau, Vorhaltung und Abbau
02.__.0010 Fassadengerüst – Auf- und Abbau, freistehend, Lastklasse 3 Auf- und Abbau eines freistehenden Systemgerüstes (z. B. Layher Allround oder gleichwertig) rund um das Gebäude des Netto-Marktes.
Ausführung:
Freistehende Konstruktion, keine Verbindung mit der Fassade oder dem TragwerkSystemgerüst, Lastklasse 3, Breitenklasse W06 (≥ 0,60 m lichte Breite)Gerüsthöhe: mind. 8,50 m über OKFF zur Abdeckung aller Arbeitsphasen (Holzbau, Putz, Dachrand)Gerüstlänge: Gebäudeumfang ca. 4 Seiten, umlaufendStandsicherheitsnachweis für freistehende Konstruktion gemäß DIN EN 12811, erbracht durch den ANErforderliche Stützenausleger, Fußspindeln und Aussteifungen einschließenMindestens ein Treppenturm als geordneter Auf- und AbstiegGerüstbelag vollflächig auf allen ArbeitsebenenSeitenschutz (Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett) auf allen begehbaren EbenenIm Einheitspreis enthalten: Transport, Be- und Entladen, Einrichtung, Standsicherheitsnachweis, Übergabedokumentation, Abbau und Abtransport.
Abrechnung nach gerüsteter Fläche (Länge × Gerüsthöhe).
02.__.0010
Fassadengerüst – Auf- und Abbau, freistehend, Lastklasse 3
1.600,00
m²
02.__.0020 Gerüstvorhaltung – monatliche Miete Vorhaltung des unter der vorangegangenen Position aufgebauten Fassadengerüstes für die Dauer der Baumaßnahme.
Leistungsumfang je Monat:
Bereitstellung und Vorhaltung sämtlicher Gerüstbauteile einschließlich aller Beläge, Geländerholme, Zwischenholme und BordbretterLaufende Kontrolle und Instandhaltung gemäß TRBS 2121 (regelmäßige Sichtprüfung)Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit für wechselnde NutzungsgewerkeAbrechnung je angefangenem Kalendermonat. Vorhaltedauer: voraussichtlich 3 Monate (tatsächliche Dauer nach Bauablauf). Anpassung nach tatsächlicher Vorhaltedauer.
02.__.0020
Gerüstvorhaltung – monatliche Miete
3,00
Mt
02.__.0030 Treppenturm – Auf- und Abbau sowie Vorhaltung Aufbau, Vorhaltung und Abbau eines Treppenturms als geordneter, sicherer Auf- und Abstieg zum Fassadengerüst.
Ausführung:
Systemtreppenturm passend zum Gerüstsystem, lichte Breite ≥ 0,60 m
Gesamthöhe entsprechend der Gerüsthöhe (mind. 8,50 m)
Absturzsicherung an allen Ebenen und Podesten
Zugang über Gerüstbelag auf jeder Arbeitsebene gesichert herstellen
Fußgitterrost oder Riffelblech rutschhemmend
Preis je Stück (Aufbau + vollständige Vorhaltedauer + Abbau), Anzahl: 1 Stück. Weitere Treppentürme nach Bedarf als Bedarfsposition.
02.__.0030
Treppenturm – Auf- und Abbau sowie Vorhaltung
1,00
Stk
02.__.0040 Gerüstanpassung zwischen Nutzungsphasen – Umbau und Zwischenprüfung Umbau und sicherheitstechnische Zwischenprüfung des Gerüstes beim Wechsel der nutzenden Gewerke.
Leistungsumfang je Umbau/Prüfung:
Anpassung von Belaghöhen sofern erforderlich
Ergänzung oder Rückbau von Schutzeinrichtungen je Gewerk-Anforderung
Sichtprüfung aller tragenden Bauteile, Protokollierung
Erneute Freigabe und Übergabe an das folgende Gewerk inkl. Übergabedokumentation
02.__.0040
Gerüstanpassung zwischen Nutzungsphasen – Umbau und Zwischenprüfung
E
1,00
Stk
03 Ergänzungs- und Sonderleistungen
03
Ergänzungs- und Sonderleistungen
03.__.0010 Schutznetz an der Gerüstaußenseite Liefern und Montieren eines Schutznetzes (Fangschutznetz oder Schutznetz nach DIN EN 1263) an der Außenseite des Fassadengerüstes, umlaufend.
Ausführung:
Engmaschiges Schutznetz, geeignet für Holzbau- und AußenputzarbeitenBefestigung am Gerüstsystem, allseitig gesichertNetz verbleibt für die gesamte Vorhaltedauer am GerüstAuf- und Abbau im Einheitspreis enthaltenAbrechnung nach überspannter Fläche (Länge × Höhe).
03.__.0010
Schutznetz an der Gerüstaußenseite
E
1.600,00
m²
03.__.0020 Sonderkonstruktion Gerüst im Eingangs- und Vordachbereich Sonderkonstruktion des freistehenden Gerüstes im Bereich des Eingangs und des Vordachbügels (Vordachbügel OK + 6,39 m, UK + 5,99 m laut Plan BA-4.4).
Ausführung:
Aufwändige Gerüstkonstruktion im Bereich der Glasfassade und des Vordachbügels am HaupteingangBerücksichtigung der auskragenden Vordachkonstruktion und der Glasfront (Sonnenschutzverglasung)Freistehend, keine Verankerung an der Fassade oder dem VordachSonderlösung (z. B. Ausleger, Stützenstellung, Auskragung) gemäß StandsicherheitsnachweisBelaghöhen auf die Anforderungen der Putz- und Glasarbeiten abgestimmtAbrechnung pauschal je Sonderkonstruktionseinheit.
03.__.0020
Sonderkonstruktion Gerüst im Eingangs- und Vordachbereich
1,00
psch
03.__.0030 Zusätzlicher Treppenturm – Auf- und Abbau sowie Vorhaltung Aufbau, Vorhaltung und Abbau eines weiteren Treppenturms als zusätzlicher Aufstieg zum Fassadengerüst (Bedarfsposition).
Ausführung wie Position Treppenturm (Hauptposition):
Systemtreppenturm passend zum Gerüstsystem, lichte Breite ≥ 0,60 mGesamthöhe entsprechend der Gerüsthöhe (mind. 8,50 m)Absturzsicherung an allen Ebenen und PodestenZugang über Gerüstbelag auf jeder Arbeitsebene gesichert herstellenWird nach Bedarf und Anweisung der Bauleitung abgerufen.
03.__.0030
Zusätzlicher Treppenturm – Auf- und Abbau sowie Vorhaltung
E
1,00
Stk
03.__.0040 Verlängerung der Gerüstvorhaltung – je weiterer Monat Verlängerung der Vorhaltung des Fassadengerüstes über die kalkulierte Grundvorhaltedauer hinaus, je angefangenem Kalendermonat (Bedarfsposition).
Leistungsumfang je Verlängerungsmonat:
Weiterer Vorhalte- und Bereitstellungszeitraum für das gesamte GerüstsystemLaufende Kontrolle und Instandhaltung gemäß TRBS 2121Sicherstellung der GebrauchstauglichkeitWird bei Bauverzögerungen nach Anweisung der Bauleitung abgerufen.
03.__.0040
Verlängerung der Gerüstvorhaltung – je weiterer Monat
E
1,00
Mt
03.__.0050 Teilabbau und Wiederaufbau von Gerüstfeldern Teilweiser Abbau und Wiederaufbau von Gerüstfeldern, sofern durch Bauablauf, Lieferverkehr oder Anweisung der Bauleitung erforderlich (Bedarfsposition).
Leistungsumfang je Maßnahme:
Demontage einzelner Gerüstfelder oder -abschnitteSicherung des verbleibenden Gerüstes und Prüfung der StandsicherheitWiederaufbau der demontierten Felder nach Ende der BedarfsmaßnahmeErneute Freigabe und ProtokollierungAbrechnung je Maßnahme (pauschal pro Vorgang). Anzahl nach Bedarf.
03.__.0050
Teilabbau und Wiederaufbau von Gerüstfeldern
E
1,00
Stk