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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baustellenlogistik Materialanlieferungen sind nur möglich, wenn diese am
Vortag mit der Bauleitung abgestimmt werden.
Parkplätze für Klein-/Mannschaftstranporter
stehen nur in geringem Umfang zur Verfügung.
Ein Anspruch des AN auf Parkplätze innerhalb der
Baustelle besteht nicht.
Lagerplätze stehen nur in äußerst geringem
Umfang zur Verfügung. Baumaterialien sind daher
in geringen Mengen als Tagesmengen
anzuliefern.
Baustellenlogistik
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
ZVB 01 Einheitspreise
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur
Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung
der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen,
Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht.
Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren
sind zulässig.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit und
fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder
Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung
dem Angebot gesondert beizufügen.
ZVB 02 Baustrom/-wasser
Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn
gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der
Bruttoabrechnungsumme.
ZVB 03 Bauwesenversicherung
Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,45 % der
Bruttoabrechnungssumme.
ZVB 04 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt gem. VOB. mit einer
Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme der
Bauleistung.
ZVB 05 Reinigung der Baustelle
Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich"
durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Kommt der AN der Aufforderung zur
Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht
nach, so wird der Auftraggeber
diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer
ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der
Schlussrechnung des und/oder der betreffenden
Unternehmer in Abzug bringen.
Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei
verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Naßkehr-
und Saugvorrichtungen zu reinigen.
ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der
einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen
Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat
die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen,
für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die
Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle
zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß
§ 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine
Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den
weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine
gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der
betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung
Dritter zu vermeiden.
Bei der Ausführung aller Leistungen sind die
Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
genauestens einzuhalten.
ZVB 07 Ausführungsvorschriften
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen
Positionen auf Vollständigkeit, fachliche
Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen.
Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge
sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem
Angebot beizufügen.
Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse
hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner
Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene
Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor
Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf
Risiko des Auftragnehmers innerhalb des
Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich
welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei
Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages
erforderlichen Geräte und Maschinen müssen
den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen
Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des
Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211)
entsprechen.
ZVB 08 Stoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG
übergehen, müssen ungebraucht sein.
ZVB 09 Abbruch/Demontagen
Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder
Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies
nicht explizit im Positionstext erwähnt ist,
- die gesamte, rückstandsfreie Demontage des
Objektes, einschl. sämtlicher
Befestigungsmittel, die
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
(dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie
die Verankerungen
- das besenreine Verlassen des Raumes und des
Transportweges
- die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen
Materials,
- sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem.
UVV (Anbringen einer Absturzsicherung,
Abdecken von
Deckenöffnungen, usw.),
- bei Neumontagen die Beseitigung der v.g.
Sicherungen
und der Transport aus dem Gebäude,
- bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der
Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen,
Installationen,
wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw.
innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl.
sämtlicher Einbauten
Sämtliche v.g. Leistungen sind Bestandteil des
Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet!
ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung
Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist
die VOB in der jeweils gültigen Fassung.
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen
einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen oder nachstehend in den Anlagen
dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten
als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind
zulässig, jedoch gesondert aufzuführen. Der Nachweis
der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind
gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B.
Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom
Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen
Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu
Lasten des AN.
Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf
dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in
den Einheitspreisen enthalten.
Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung
abzusprechen.
Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch
den Bauherrn ist vom AN eine umfassende
Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen.
Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile
darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden.
Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und
Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten
einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung
ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche
Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der
Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung
bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen
Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle,
obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu
Mehrkosten.
ZVB 11 Unterhaltung und Sauberhaltung
Die Baustelle ist jederzeit in einem aufgeräumten
Zustand zu halten und zu verlassen.
ZVB 12 Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
ZTV 01 DIN-Vorschriften
Alle zu verwendenden Materialien und deren
Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den
derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den
allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen.
Für die Planung, Ausführung und Abrechnung werden die
für dieses Gewerk maßgeblichen Normen:
-DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten,
-DIN 18339 Klempnerarbeiten,
-DIN 18334 Zimmerarbeiten
Es gelten ferner die DIN-Vorschriften 456 sowie die
Eindeckungsrichtlinien des deutschen
Dachdeckerhandwerkes.
Für die Auftragsabwicklung, Planung, Ausführung und
Abrechnung gelten: VOB/B (Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen) VOB/C (Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
Unfallverhütungsvorschriften jeweils in Ihrer
aktuellen Fassung zugrunde gelegt.
ZTV 02 Qualitäten
Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder
Hersteller verwiesen wird, sind diese wie aufgeführt
anzubieten.
Alternativ hierzu können als gesonderte Angebote
gleichwertige Produkte anderer Hersteller angeboten
werden. In jedem Fall ist jedoch das Hauptangebot mit
den aufgeführten Materialien anzubieten.
ZTV 03 Befestigungen
Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und
einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen,
Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür
erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr.
Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen
sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene
Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit
dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Die Verankerung der Bauteile ist so auszuführen, dass
Bewegungen des Baukörpers und die der Bauteile
aufgenommen werden können. Sämtliche Anschlüsse an
angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. die Anschlüsse müssen den
bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden.
ZTV 04 Transport der Materialien
Die Arbeiten sind entsprechend den Bauteilen bis zu
einer Gesamt-Höhe von ca. 13,00 m über OK Gelände
auszuführen.
Innerhalb und ausserhalb des Gebäudes stehen keine
Hebezeuge bauseitig zur Verfügung. Alle hierfür erf.
Mittel hat der AN zu beschaffen. Die Vergütung erfolgt
über die Einheitspreise. Vorhandene Aufzüge können
nicht als Materialtransportmittel benutzt werden!!!
Für die Kalkulation des Angebotes ist zwingend eine
Baustellenbesichtigung erforderlich, bei der
die örtlichen Verhältnisse (Zufahrt,
Kranaufstellung usw.) in Augenschein genommen
werden. Nachforderungen aufgrund der beengten
Verhältnisse werden nicht anerkannt!!
ZTV 05 Ebenheit/Toleranzen
Für sämtliche Bauteile werden gem. DIN 18 202
„Toleranzen im Hochbau“ erhöhte Anforderungen
vereinbart. Dies gilt für Längsmaße, Lote und
Horizontalflächen als Unter- und Oberseiten.
Dies gilt für sämtliche Bauteile, auch und
insbesondere für die im Ausbau zu
verkleidenden Bauteile
ZTV 06 Zulassung, Prüfzeugnisse, etc.
Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden
Gesetzen, Vorschriften, Technischen Regeln etc.
genügen und über eine Zulassung verfügen. Dieses ist
durch den AN sicherzustellen, bzw. ggf. zu erwirken.
Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc.
sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur
Schlussabnahme sind unaufgefordert alle Unterlagen zu
verwendeten Systemen, Materialien, Konstruktionen
gesammelt und geordnet als Dokumentation der
Bauleitung zu übergeben.
Die nachfolgenden Leistungen sind im Hauptauftrag
inkludiert und müssen in den Einzelpositionen berücksichtigt
werden:
- Provisorische Entwässerung mittels Fallrohrschlauch
- Erstellen und Liefern der für die Abdichtungsarbeiten
erforderlichen Gefällepläne sowie Detail- und
Ausführungszeichnungen.
ZTV - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Hauptdach
01
Hauptdach
01.__.0010 Dampfsperre Elastomerbitumen Kaltselbstklebebahn als Dampfsperrbahn
nach DIN EN 13 970, mit Schweißnaht.
Liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund
lose verlegen und fachgerecht nach DIN EN 1991 verdeckt
mechanisch befestigen. Längsnaht- und Kopfstoß-
überdeckung mind. 8cm breit, unter Verwendung einer
Andrückrolle fachgerecht thermisch verschweißen. Ein
45°-Eckschnitt ist an der mittleren Lage im Bereich des
T-Stoßes auszuführen. Im Bereich von An- und
Abschlüssen sowie Dachdurchdringungen ist die
Bahn luftdicht anzuschließen. Stöße versetzt anordnen.
Die Leistung ist mit allen zusätzlichen Anschlüsen und
kleinstarbeiten anzubieten.
01.__.0010
Dampfsperre
1.558,00
m²
01.__.0020 Wärmedämmung PIR Polyurethan-Hartschaumplatten, nach DIN EN 13165,
für genutzte und nicht genutzte Dachflächen.
Liefern, auf den Untergrund lose verlegen und mit
6 Befestiger pro Dämmplatte, Anordnung nach
Herstellervorgabe, mechanisch befestigen.
Platten versetzt anordnen und dicht stoßen.
Plattendicke: 240 mm
W/(mK): 032
01.__.0020
Wärmedämmung PIR
1.558,00
m²
01.__.0030 FPO-Dachbahn FPO-Kunststoffdachbahn, Mindestdicke 1,8mm, (flexible Polyolefine)
als einlagige Abdichtung nach DIN EN 13956,
auf Basis hochwertigster Polypropylenlegierungen (PP),
mit hochbelastbarer Trägereinlage universell anwendbar.
Leistungs- und Funktionsanforderungen:
liefern und auf den Untergrund lose verlegen. Die Naht-
und Stoßbereiche sind nach der Verlegeanleitung
des Herstellers zu überlappen, vorzubereiten und mit Heißluft
homogen und kapillarfrei zu verschweißen.
In die Leistung ist das hochführen der Abdichtung an aufgehnde Bauteile / Dachdurchdringungen
sowie alle Innen- und aussenecken und sonstige kleinstteile mit einzukalkulieren.
01.__.0030
FPO-Dachbahn
1.558,00
m²
01.__.0040 Randfixierung zur Aufnahme horizontaler Kräfte Randfixierung einschließlich Lieferung und Montage aller erforderlichen Materialien:
- Befestigungsschiene mit geeigneten Befestigungsmitteln gemäß Verlegeanleitung
im unmittelbaren Eckbereich fachgerecht befestigen.
- Schienenstöße werden mit ca. 5 mm Abstand verlegt und mit Dachbahnstreifen abgedeckt.
- Rundschnur hinter der Befestigungsschiene als
Auszugsicherung fachgerecht homogen aufschweißen.
Untergrund: Holz
01.__.0040
Randfixierung zur Aufnahme horizontaler Kräfte
132,00
m
01.__.0050 Dachrand Traufe, gedämmt mit Überstand Detail wie nachfolgend beschrieben ausführen, ein-
schließlich Lieferung und Montieren aller erforderlichen Materialien:
- Dämmplatte PIR als Zuschnitt auf die horizontale Fläche im Abschlussbereich verlegen.
- Holzwerkstoffplatte zur Anwendung im Außenbereich
nach DIN EN 13986, als Zuschnittplatte, eingebaut
ca. 1 cm unter Oberkante Flächendämmung, auf der
vorgenannten Dämmplatte verlegen und windsogsicher
nach DIN EN 1991-1-4 mechanisch durch die Dämmung befestigen.
- Zuschnitt aus dem Material der Dampfsperre bis
Oberkante Holzwerkstoffplatte führen und vollflächig
aufschweißen / aufkleben.
- Verbundblech, passend zur Dachabdichtung, als Trauf-
profil, 2-fach gekantet und angereift, mit unter-
legtem Dichtband fachgerecht windsogsicher nach
DIN EN 1991-1-4 montieren. Untere Rückkantung in das
Vorstoßblech einhängen.
- Verbundblechstöße mit Deckband, Breite 120 mm, aus
trägerlosem Material, passend zur Dachabdichtung,
gemäß Herstellervorgaben überschweißen.
- Abdichtungsbahn aus der Fläche im Abschlussbereich
bis max. 1 cm vor Außenkante Traufprofil führen und
mit ausreichender Überdeckung homogen verschweißen.
01.__.0050
Dachrand Traufe, gedämmt mit Überstand
46,50
m
01.__.0060 Dachrandabschluss, gedämmt Dachrandabschlussprofil Detail wie nachfolgend beschrieben ausführen, ein-
schließlich Lieferung und Montieren aller erforderlichen Materialien:
- Dämmplatte PIR als Zuschnitt auf die
horizontale Fläche im Abschlussbereich verlegen.
- Holzbohle aus KVH, ggf. mehrlagig, mit zugelassenen
Befestigungsmitteln windsogsicher nach
DIN EN 1991-1-4 durch die Dämmung befestigen.
- Holzwerkstoffplatte zur Anwendung im Außenbereich
nach DIN EN 13986, als Zuschnitt einseitig gefast,
auf der vorgenannten Holzbohle mit Überstand nach
außen verlegen und windsogsicher nach DIN EN 1991-1-4
mechanisch befestigen.
- Zuschnittstreifen aus dem Material der Dampfsperre
bis Oberkante Wärmedämmung führen und vollflächig
aufschweißen / aufkleben.
- Abdichtungsbahn aus der Fläche im Anschlussbereich
ca. 5 cm hochführen und Randfixierung gem. Vorposition
ausführen.
- Montage des Dachrandabschlussprofils
- Abdichtungsbahn der Vorposition als Zuschnitt hoch-
und weiter auf das Dachrandabschlussprofil führen,
den Zuschnitt in der Kehle durchgehend heften
und im unteren Bereich auf die Flächenabdichtung
mit ausreichender Überdeckung homogen verschweißen.
01.__.0060
Dachrandabschluss, gedämmt Dachrandabschlussprofil
132,00
m
01.__.0070 Überfahrbares Seilsystem, Unterkonstruktion Holzschalung Ständig nutzbare Flachdachabsturzsicherung zur
Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen
Absturz als Anschlageinrichtung im Rückhalte- bzw.
Auffangsystem mit beweglichen Anschlagpunkten in Aus-
stattungsklasse B (BG-Bau, DGUV 201-056) nach
DIN 4426 und DIN EN 795.
Leistungs- und Funktionsanforderungen:
- überfahrbare Ausführung (Ab- und wieder Anschnallen an den Stützen nicht notwendig)
- Edelstahlseil, Durchmesser: 8 mm
- Seilvorspannung: 50-120 kg
- Stützenabstand bis 15 m
- Untergrund Holzschalung mind. 24mm
Liefern und gemäß Herstellervorgaben fachgerecht
montieren. Stützen mit Formteil, passend zur Dach-
abdichtung, fachgerecht eindichten.
Die Montage ist gemäß DGUV zu dokumentieren.
Abdichtungsmaterial: FPO, wie Dachabdichtung
Stützenhöhe: nach Ausführungsplanung und Absprache mit Bauleitung
Inkl. Werkplanung
01.__.0070
Überfahrbares Seilsystem, Unterkonstruktion Holzschalung
73,00
m
02 RWA
02
RWA
02.__.0010 Kombi-Lichtkuppel als Rauchabzug Lichtkuppel Rauchableitung aus Basiselement, Oberelement
und passendem Bohlenkranz mit Durchsturzsicherung liefern und fachgerecht einbauen inkl.
Kappleistenset für Linienbefestigung sowie aller notweniger Befestigungsmittel und inkl.
anarbeiten bzw. einbinden aller notwendigen Abdichtungslagen der Vorpositionen.
Dämmung: ca. 200mm
Größe: Dachausschnitt 120 x 120cm
Motor: Elektro-Spindelmotor (24 V).
Öffnungswinkel: ca. 85°
Material: PVC Höhe 30cm
Oberelement 3-schalig: Wärmedurchgangskoeffizient: U=1,6*
Schalldämmung: Rw = 22 dB
Ausführung: opal, acryl
Höhe: ca. 25-30 cm, nach Abstimmung
Lüftungsquerschnitt: freien Querschnitt von mindestens 1,5 m², nach Angaben BSK
inkl. Liefern der Steuerzentrale, 2 Bedienstellen, Lüftungstaster,
Rauchmelder und Wind- und Regensensor.
Angebotenes Fabrikat: _________________________
02.__.0010
Kombi-Lichtkuppel als Rauchabzug
4,00
Stk.
03 Dachbegrünung
03
Dachbegrünung
03.__.0010 Dachfläche reinigen Lose Verunreinigungen entfernen.
Anfallendes Material vom Dach schaffen und
fachgerecht entsorgen.
03.__.0010
Dachfläche reinigen
1.558,00
m²
03.__.0020 Kiesfangleiste Kiesfangleiste mit Teleskopfunktion,
Innenleiste als Stoßverbinder einsetzbar.
liefern und nach Ausführungsplanung und Absprache mit Bauleitung verlegen.
Mit einem Zuschnittstreifen aus dem gleichen Material
der Flächenabdichtung der Vorposition,
durch thermisch homogenes Aufschweißen fixieren.
Anzahl der Montagestreifen je Kiesfangleiste: mind. 2 Stück
03.__.0020
Kiesfangleiste
73,00
m
03.__.0030 Kiesstreifen in Anschlussbereichen Kiesstreifen in Anschlussbereichen
Kies gemäß Vorgaben FLL-Dachbegrünungsrichtlinie zur
Schaffung vegetationsfreier Abstandsflächen liefern und
in allen Anschlussbereichen (Dachrand, Wand, Dach-
entwässerung, Lichtkuppel, sonstige Durchdringungen) in
loser Schüttung aufbringen und gleichmäßig verteilen.
Schichtdicke: 6 cm
Streifenbreite: 50 cm
03.__.0030
Kiesstreifen in Anschlussbereichen
73,00
m
03.__.0040 Schutz-, Drän- und Filterelement Schutz-, Drän- und Filterschicht für Dachbegrünung
aus Polypropylen-Dränkern, beidseitig vlieskaschiert.
liefern und auf dem Untergrund stumpf gestoßen lose
verlegen. Längsnaht oben und unten mit den
überlappenden Vliesstreifen schließen.
inkl. aller zuschnittarbeiten
03.__.0040
Schutz-, Drän- und Filterelement
1.558,00
m²
03.__.0050 Vegetationstragschicht Extensiv-Substrat Mehrschichtig Vegetationstragschicht Extensiv-Substrat Mehrschichtig
Extensiv-Substrat Mehrschichtig
Mineralisches Schüttstoffgemisch aus natürlichen
Rohstoffen nach regionaler Verfügbarkeit, mit geringen
Anteilen organischer Substanz, für mehrschichtige
Extensivbegrünungen, nach FLL-Dachbegrünungsrichtlinie
geprüft.
Vegetationstechnische Eigenschaften:
- maximale Wasserkapazität (WK): ca. 45 Vol.-%
- Luftgehalt bei maximaler Wasserkapazität:
ca. 17 Vol.-%
- Gesamtporenvolumen: ca. 65 Vol.-%
- Wasserdurchlässigkeit mod. Kf: ca. 20 mm/min
- pH-Wert: ca. 7,5
- Salzgehalt: ca. 1 g/l
- Gehalt an organischer Substanz: ca. 48 g/l
- Volumengewicht verdichtet:
ca. 800 kg/cbm (trocken) - ca. 1270 kg/cbm
(wassergesättigt) liefern, in loser Schüttung
aufbringen und gleichmäßig verteilen.
Schichtdicke: 10 cm
03.__.0050
Vegetationstragschicht Extensiv-Substrat Mehrschichtig
1.558,00
m²
03.__.0060 Vegetation Sedum S Sedumsprossen Vegetation Sedum S Sedumsprossen
Sprossenmischung aus mindestens 5 verschiedenen Sedum-
Arten/Sorten für Extensivbegrünungen.
Leistungs- und Funktionsanforderungen:
- Verbrauchsmenge: ca. 80 g/qm, sofern schnellere
Flächendeckung gewünscht wird, Sprossenmenge
erhöhen liefern und fachgerecht ausbringen.
03.__.0060
Vegetation Sedum S Sedumsprossen
1.558,00
m²
04 Klempnerarbeiten
04
Klempnerarbeiten
04.__.0010 Dachrandprofil 2-teilig, Aluminium eloxiert 2-teiliges Aluminium-Dachrandprofil
Liefern und Montieren des 2-teiligen Dachrandprofils,
Aluminium eloxiert. Aufbauhöhe nach Ausführungsplanung
und Abstimmung mit der Bauleitung
(RIBA o. glw.)
Ansichtshöhe 15cm.
04.__.0010
Dachrandprofil 2-teilig, Aluminium eloxiert
126,00
m
04.__.0020 Rinnenhaken Rinnenhaken für halbrunde Rinne NW 250 Stahl feuerverzinkt DIN EN ISO 1461; St ≥ 4 mm, Br. 25 mm Achsabstand ≤ 70 cm; an Enden/Stößen/Winkeln ≤ 15 cm; gefällegebend
04.__.0020
Rinnenhaken
46,00
m
04.__.0030 Dachrinne halbrund Dachrinne halbrund NW 250, Titanzink blank, DIN EN 612 / DIN EN 988 d ≥ 0,80 mm;
Titanzink Cu-Ti-legiert (Rheinzink, VMZinc o. glw.) Inkl. Rinnenendstücke und
Rinnenverbinder mit EPDM-Dichtung; Stöße gelötet (Weichlot bleifrei) Gefälle min. 3 mm/m;
Temperaturdehnung durch Schiebemuffe berücksichtigen.
04.__.0030
Dachrinne halbrund
46,00
m
04.__.0040 Ablaufstutzen Ablaufstutzen DN 125 für halbrunde Rinne NW 250,
Titanzink blank Einlötstutzen, fachgerecht eingelötet.
04.__.0040
Ablaufstutzen
6,00
Stk
04.__.0050 Fallleitungen Fallrohr rund DN 125, Titanzink blank, naturbelassen, DIN EN 612 / DIN EN 988
Außen-Ø 135 mm; d ≥ 0,65 mm; Cu-Ti-legiert (Rheinzink, VMZinc o. glw.)
Steckmuffe; Montage lotrecht Länge nach Ausführungsplanung und absprache mit der Bauleitung.
inkl. Rohrbögen und Fallrohrschellen zur Befestigung im WDVS
04.__.0050
Fallleitungen
34,00
m
04.__.0060 Standrohr Standrohr Stahl feuerverzinkt DN 125, l = 2,00 m, inkl. Reinigungsöffnung DIN EN 10255;
Feuerverzinkung DIN EN ISO 1461 Inkl. Putzstück (Reinigungsöffnung) mit Schraubdeckel
DN 125 Inkl. Übergangsstück Zn-Fallrohr → Stahlstandrohr mit EPDM Dichtring Standrohrkopf
mit Einlauftrichter passend zu Fallrohr DN 125. Inkl. Anschluss an Grundleitung.
04.__.0060
Standrohr
6,00
Stk.