Erd- und Rohbauarbeiten, Außenanlagen / EMB
Errichtung einer Bäckerei auf dem ALDI Grundstück ESC 42
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Maurer- u. Betonarbeiten Vorbemerkungen Maurer- u. Betonarbeiten HINWEIS  ZU  BAUSTELLE Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Backshops an einer bestehenden Rossmann - Filiale. Die Planunterlagen Grundrisse, Schnitte zur Maßnahme liegen im Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis im PDF  - Format bei. Auf Wunsch kann auch ein DXF- oder DWG - Format zur Verfügung gestellt werden. Die Zeichnungsunterlagen der Ausführungsplanung werden im Auftragsfall per Mail als PDF zur Verfüg gestellt. Alle erforderlichen Planausdrucke zur Verwendung für Materialbestellung, Abrechnung und zur örtlichen Ausführung sind durch den Bieter - /- Auftragnehmer sodann selbst auszudrucken, sodass die hierfür anfallenden Kosten in die Einheitspreise dieses Angebotes mit einzukalkulieren sind. Desweiteren muss das geplante Bauvorhaben in kürzester Zeit errichtet und fertiggestellt werden, sodass bei der Kalkulation zu berücksichtigen ist, dass auch der Samstag von 08.00 - min. 15.00 Uhr als Arbeitstag einzukalkulieren ist. Darüber hinaus sind Brückentage auch Arbeitstage, genauso wie es keinerlei Unterbrechungen bzw. Verzögerungen in Folge von Ferien geben darf. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, daß er die Baustelle besichtigt hat und alle Einflüsse, die sich aus der Lage der Baustelle ergeben, in seiner Kalkulation berücksichtigt hat. Im Falle der Auftragserteilung wird ein durch den vom Bauherrn - / - Auftraggeber beauftragten SiGe-Koordinator erstellter Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan überreicht, der zum erweiterten Vertragsbestandteil gehört. Flächen für die Lagerung von Baustoffen, Geräten und Einrichtungen können nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die Festlegung kann nur gemeinsam mit der Bauleitung und dem SiGe-Koordinator erfolgen. Die Zufahrt zum Baugrundstück kann nur über den öffentlichen Verkehrsweg " Am Wasserturm " erfolgen. PARKEN AUF DER BAUSTELLE Auf dem Baugelände ist Parken nur bedingt nach Absprache jedoch in keinem Fall das Übernachten zugelassen. Mannschafts-, Material- und Lagerflächen sind nur nach nach Absprache mit der Bauleitung aufzustellen. ANMIETUNG  DES  STRASSENLANDES Die Genehmigung zur eventuellen Sondernutzung des Straßenlandes außer-halb der Baustelleneinrichtung, z.B. zur Zwischenlagerung, von Baumaterialien ist durch den AN bei der zuständigen Behörde oder Dienststelle eigenständig einzuholen. Diese Leistung einschließlich der erforderlichen Nachweise, Gebühren etc. wird nicht besonders vergütet. KAMPFMITTEL Beim Auffinden von Kampfmitteln sind die Arbeiten sofort einzustellen, der Kampfmittelräumdienst und die Bauleitung ist unverzüglich zu verständigen. DIN - NORMEN; VORSCHRIFTEN UND HINWEISE DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 4226 Betonzuschlagsstoffe aus natürlichen Vorkommen, Richtlinien für die Lieferung und Abnahme DIN 4235 Verdichten von Beton durch Rüttel; Teil 1 - 5, DIN 1044 Stahlbetonbau, einheitliche Bezeichnungen DIN 1045 Bestimmungen für Ausführung von Bauwerken aus Stahlbeton DIN 1047 Bestimmungen für die Ausführung Bauwerken aus Beton DIN 1048 Bestimmungen für Betonprüfungen bei Ausführung von Bauwerken aus Beton und Stahlbeton DIN 18202 Toleranzen im Hochbau DIN 18217 Betonoberflächen und Schalungshaut, Begriffe und Anforderungen DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18303 Verbauarbeiten DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18330 Maurerarbeiten DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten - das Merkblatt "Sichtbeton" des Betonverlages Düsseldorf - DIN 68791 Großflächen-Schalungsplatten aus Sperrholz   für Beton- und Stahlbeton - Richtlinien für Trennmittel für Betonschalung und -formen DIN 18336 Abdichtungsarbeiten DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten Die o.g. DIN-Normen, Vorschriften und Hinweise gelten auch für die folgenden ZTVBs und sind dort nochmals aufgeführt. MAßGEBLICH  FÜR  DIE  DURCHFÜHRUNG  DER  ARBEITEN  SIND a) die VOB, b) die zutreffenden DIN - Vorschriften, c) die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften, d) die statischen Berechnungen ( ggf. geprüft ) e) die Bauordnung NW Sollten in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis in Positionen von den vorgenannten Vorsachriften a - e Abweichungen oder Widersprüche vorhanden sein, so ist auf diese in einem besonderen Schreiben von der anbietenden bzw. ausführenden Firma hinzuweisen. Abweichungen bei der Ausführung sind grundsätzlich unzulässig. Die Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Der ausführenden Rohbaufirma sind die notwendigen Angaben für das Erstellen bzw. beim Betonieren mit einzubauender Ankerteile für die Betonfertigteile anzugeben und ggf. Anker zu übergeben. Später bei der Ausführung fehlende Verankerungen, sind durch den AN ohne Vergütung zu erstellen. STOFFE,  BAUTEILE Die Stoffe und Bauteile sind in den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTVB) beschrieben. Grundsätzlich sind nur FCKW- und HFCKW-freie Dämmstoffe zu verwenden! Weitere Angaben sind jeweils in den Abschnitten des Leistungsverzeichnisses enthalten. Materiale und Produkte sind durch den Bieter ohne besondere Aufforderung bezüglich ihrer Inhaltsstoffe und Eigenschaften durch die Vorlage der - technischen Datenblätter und der - Sicherheitsblätter zu definieren. Folgende Materialien oder Inhaltsstoffe sind von der Verwendung auszuschließen: - Emmissionsfähige Schadstoffe, bei denen während der Verarbeitung und Nutzung   Richtwerte der GefStoffV im Aufenthaltsbereich beteiligter Personen überschritten   werden können. - Stoffe und Substanzen für die bereits Beschränkungs- oder Verbotsregelungen   bestehen wie z.B. Asbest, PCP, PCB usw. ABRECHNUNG: Sämtliche LV - Positionen sind getrennt nach Titeln bzw. Bauteilen abzurechnen, auch wenn die Teilmengen in einigen Positionen nicht angegeben sind. Die Positionen der Baustelleneinrichtung sind gesamtheitlich bei der Abrechnung anteilmäßig, prozentual auf die Titel bzw. Bauteile bezogen, umzulegen. Der daraus resultierende erhöhte Aufmaß- und Abrechnungsaufwand wird nicht gesondert vergütet. ABNAHMEGEBÜHREN Die Gebühren für die vorgeschriebenen "öffentlichen" Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftraggeber. Die Gebühren für die vorgeschriebenen "nicht öffentlichen" Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftragnehmer. Alle Stahlabnahmen entweder durch den Statiker, den Prüfingenieur oder durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Rohbauabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN DIN 18300 ERDARBEITEN ALLGEMEINES Auf dem Baugelände sind lt. Baugrunduntersuchung des Bodengutachters Sondierungen durchgeführt worden. Sie können beim AG nach vorheriger Abstimmung eingesehen werden. HERRICHTEN / BODENAUSHUB Für den Bodenaushub ist über alle Bodenklassen hinweg ein einziger Einheitspreis zu bilden. Sollte belastender Boden vorgefunden werden, ist dies umgehend der Bauleitung mitzuteilen. Sich hieraus ggf. ergebende Zusatzvergütungen müssen umgehend der Bauleitung mitgeteilt werden, so dass hierzu ggf. eine Vereinbarung mit dem AG erfolgen kann. ARBEITSRAUMVERFÜLLUNG Die Arbeitsraumverfüllung erfolgt mit geeignetem, vom AN zu lieferndem Boden. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN DIN 18330 MAURERARBEITEN ALLGEMEINES Bei Anlegen des Mauerwerks sind die zulässigen Maßtoleranzen nach DIN 18202, Teil 5, Zeile 2, in der 1. Lagefuge aufzunehmen. STOFFE, BAUTEILE Kalksandsteine sind so zu lagern, dass ein Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und andere Witterungseinflüsse gewährleistet ist. Kalksandsteine sind auf Paletten anzuliefern, zu lagern, zu transportieren und im Freien mit PE-Folie abzudecken, die Folie ist gegen Abheben zu sichern. FUGENDICHTMASSE Bei Forderungen nach DIN 4102 an das Mauerwerk muss der Hinterfüllstrick  auch dieser Forderung entsprechen, die Fugendichtmasse muss Klasse B1 der DIN 4102 erfüllen. AUSFÜHRUNG Alle erforderlichen Arbeitsgerüste für die Erstellung des Mauerwerks sind in die entsprechenden Einheitspreise mit einzukalkulieren. Sichtmauerwerk ist mit Schichtlatte, unter Beachtung der Roll-, Grenadier- und Ausgleichsschichten herzustellen. Kalksandsteine dürfen nicht geschlagen werden, sondern müssen geschnitten werden. Sichtmauerwerk einschl. der Ausführung oder des Fugenglattstriches müssen ohne besondere Maßnahmen für die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten geeignet sein. Das Mauerwerk ist vollfugig auszuführen, nachträgliches Verfüllen von Fugen ist unzulässig. NEBENLEISTUNGEN - Anlegen von Anschluss-, Trenn- und Bauwerksfugen ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN DIN 18331 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN AUSFÜHRUNG An die Schalung werden, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes gefordert wird, folgende Anforderungen gestellt, die durch die Einheitspreise der Leistungspositionen abgegolten sind: - für Bauteile gleicher Art muss gleichartige Schalung eingesetzt werden. - Kanten sind durch Anordnung von Dreikantleisten zu brechen. - Betonoberflächen müssen frei von Schalölrückständen sein. - Betonoberflächen sind nach dem Ausschalen umgehend zu entgraten. - Durch die Einheitspreise der Schalungspositionen sind alle Anschlüsse an spitz-   und stumpfwinkelige Bauteile abgegolten. - Überhöhungen sind entsprechend der Schalpläne zu beachten. Das spätere Schließen und zusätzliche Schalarbeiten sind in die Beton- und Schalungspositionen der Decken einzurechnen. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die Stahlbetonarbeiten in zeitlich und räumlich voneinander getrennten Abschnitten auszuführen sind; das gilt auch für ggf. erforderliche Unterfangungsarbeiten. Alle erforderlichen Arbeitsgerüste für die Erstellung der Schalarbeiten sind in die entsprechenden Einheitspreise mit einzukalkulieren. NEBENLEISTUNGEN - Schutz- und prov. Treppengeländer, Abdeckungen und Umwehrungen sind bis zum   Einbau der endgültigen Schutzmaßnahmen über die eigene Leistungsdauer hinaus   vorzuhalten und zu unterhalten. Die Schutz- und Treppengeländer sind aus Stahlrohrprofilen mit geeigneten Handläufen und Schutzvorkehrungen entsprechend der UVV-Bestimmungen auszubilden. ABRECHNUNG BEWEHRUNG Änderungen des Stahlbedarfs durch nachträgliche Änderung der Ausführungs´pläne durch Prüfeintragungen sind vom AN in besonderen Stahllisten zu erfassen und nachzuweisen. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN DIN 18306 ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN GRUNDLEITUNGEN Alle Stutzen und Einlaufstellen der einbetonierten Grundleitungen sind gegen Eindringen von Fremdstoffen zu sichern. Die Rohrstutzen sind mit Enddeckel, die Einläufe mit Bauzeitschutzdeckel zu versehen. Vor der Abnahme sind Revisionspläne in 2-facher Ausfertigung zu fertigen und nach DIN farbig angelegt in DIN A4-gefaltener Form zu übergeben. Für die Revisionsunterlagen werden dem AN Bauzeichnungen des Architekten nach dem neuesten Stand zur Verfügung gestellt. Die Abwasserleitungen für Schmutz- und Regenwasser sind so auszuführen, dass sie in allen Punkten der DIN 1986, Teil C, allgemeine Vorschriften, DIN 18381 und den örtlichen behördlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen. Grundleitungen sind bei Fundamentdurchführungen gelenkig zu verlegen und mit Mineralfaserschalen mit 10 cm Überstand zu ummanteln, der Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen, sofern im Text der nachfolgenden Leistungsbeschreibung nicht anders gefordert. In besonderen Fällen kann eine Druckprüfung entsprechend den Richtlinien der DIN 4033 verlangt werden, d.h. eine Druckprüfung bei einem Wasserdruck von 5 m WS für eine Dauer von 15 Minuten. Die erforderlichen Vorrichtungen sind vom AN zu stellen. Die Trockenhaltung der Rohrgräben sind im Einheitspreis des Aushubes enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Die vorstehenden Texte, Hinweise und Beschreibungen wurden gelesen und werden anerkannt. Im Auftragsfalle werden diese automatisch mit zur Vertragsbedingung................................................................................ (Stempel und Unterschrift des Bieters)
Vorbemerkungen Maurer- u. Betonarbeiten
Vorbemerkungen Rohbau Allgemein Vorbemerkungen Rohbau Allgemein Maßgebend für das Angebot, die Ausführung und Abrechnung sind das BGB, die VOB, Teil A, B und C, die technischen Vorschriften, die Leistungsbeschreibung des Angebotes, die Zeichnungen, die Angaben der Bauleitung, die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerwerke aller erforderlichen Baustoffe und Bauteile, sowie die "Besonderen Vertragsbedingungen" des Architekten. Es werden höchste Ansprüche an die Genauigkeit in der Ausführung der Arbeiten gestellt. Das gilt insbesondere für sämtliche Sichtmauerwerksarbeiten. Mängel, Unebenheiten, Kiesnester und Verschmutz- ungen der Mauer- und Stahlbetonarbeiten, die zu Mehrleistungen anderer Handwerker führen, werden dem Bauaus- führenden in Rechnung getellt bzw. müssen von ihm selbst - soweit fachlich dazu in der Lage - beseitigt werden. Für unvorhergesehene Arbeiten, die infolge angeordneter Änderungen während der Ausführung entstehen, sind vor Arbeitsbeginn schriftliche Preise zu vereinbaren, auch ohne besondere Aufforderung durch die Bauleitung. Sie müssen im billigsten Verhältnis zu den vertraglich vereinbarten stehen. BeiNichtbeachtung dieser Klausel ist die Bauleitung berechtigt, den Preis gegebenenfalls auf Grund des billigsten Konkurrenzangebotes festzusetzen. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Anbieter von den örtlichen Gegebenheiten zu überzeugen. Desgleich ist er gehalten, die zeichnerischen Unterlagen in meinem Büro einzusehen. Später geltend gemachte Mehrleistungen, die aus der Nichtbeachtung dieser Forderung resultieren, werden nicht anerkannt. Änderungen im Leistungsverzeichnis machen das Angebot ungültig. Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind als besonder Anlage dem Angebot beizufügen. Mit den Preisen sind auch Leistungen abgegolten, die zur Durchführung von Güte- und Materialprüfungen und ähnlichen Untersuchungen benötigt werden. Etwaige Zusagen, die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen, gelten nur dann, wenn sie ordnungsgemäß schriftlich bestätigt werden. Die Leistungen zu den abgegebenen Einheitspreisen umfassen die fertige Arbeit einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien, soweit im Text nicht anders beschrieben. Der Unternehmer ist allein verantwortlich für die geleisteten Arbeiten und für das gelieferte Material und übernimmt die volle gesetzliche Garantie. Der Unternehmer haftet selbst dann gemäß VOB B, § 13, wenn etwa erkennbare Mängel bei der Abnahme nicht gerügt werden. Alle Nebenleistungen und -arbeiten, die zur Erfüllung einer Arbeit erforderlich sind, hat der Unternehmer in die Angebotspreise einzukalkulieren, auch wenn es im Angebotstext nicht ausdrücklich vermerkt ist. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, die während der Auftrags- bzw. Bauzeit eintreten, bleiben unberücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß. Die Massen und Maße des Leitungsverzeichnisses sind unverbindlich. Geringfügige Maßabweichungen bleiben vorbehalten. Für nicht durchgeführte Arbeiten oder verminderte Massen kann keine Entschädigung verlangt werden. Tagelohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Tagelohnzettel sind spätestens zwei Tage nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Später vorgelegte Tagelohnzettel oder von anderen Personen unterschriebene Tagelohnzettel oder von anderen Personen unterschriebene Tagelohnzettel werden nicht anerkannt. Auf die Einhaltung dieser Bedingungen wird besonders wert gelegt. Der Unternehmer hat die Massenberechnungen 1-fach nach Angebotspositionen geordnet aufzustellen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Die Berechnung muss nach Haupt-, Nachtrags- und Stundenlohnvertragsarbeiten gegliedert sein. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen wird die Berechnung 3-fach aufgestellt und zur Prüfung eingereicht. Ausführliche zeichnerische Unterlagen werden kostenlos 2-fach zur Verfügung gestellt. Sollte der Unternehmer trotz der ausführlichen Anweisungen durch Zeichnungen und Bauleitung bleibende Mängel verursachen, so hat der Auftraggeber das Recht - neben den ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechten -, dem Auftragnehmer die Arbeiten ganz oder teilweise aus der Hand zu nehmen. In diesem Fall hat der Autragnehmer nur insoweit Anspruch auf Vergütung, als die geleisteten Arbeiten zur endgültigen Fertigstellung Verwendung finden. Meterrisse sind während der Rohbauausführung in allen Geschossen in ausreichender Zahl anzusetzen. Um Feuchtigkeitsschäden und deren Beseitigungskosten zu vermeiden, sind besonder Vorkehrungen zu treffen. Die Baustoffe und die fertiggestellten Bauteile müssen geschützt werden. Das gilt insbesondere für die Bimssteine. (Abdecken!) Schlitze, Öffnungen und Durchbrüche Alle Schlitze, Öffnungen und Durchbrüche werden, soweit sie vor Beginn der Arbeiten angegeben sind, nicht besonders vergütet. Baustelleneinrichtung und -führung Die im Folgenden beschriebenen Baustelleneinrichtung und deren Abbau ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es ist ein Bauzaun zum Schutz vor unbefugtem Betreten der Baustelle zu erstellen und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder zu entfernen, sowie die Errichtung einer Baustraße. Der Rohbau ist während der gesamten Bauzeit ständig von eigenem Bauschutt und Trümmern freizuhalten. Der Schutt ist ohne Vergütung abzufahren. Die Herrichtung eines Bauwasseranschlusses einschließlich Schutzvorrichtung ist Sache des Unternehmers für Erd-, Mauer- und Betonarbeiten. Er hat den erforderlichen Anschluss an das Versorgungsnetz sowie die notwendige Entnahmestelle auf der Baustelle außerhalb des Baukörpers herzurichten und die Kosten für den Wasserverbrauch zu tragen. Gleiches gilt für die Baustromversorgung. Die Bauwasser- und Stromversorgungsanlagen sind auch den übrigen Handwerkern gegen Erstattung der anteiligen Kosten durch diese zur Verfügung zu stellen. Der Abbau darf erst nach Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen. Die Baustelleneinrichtung ist so zu planen, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten während der gesamten Bauzeit sichergestellt ist. Insbesondere sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Einrichten der Baustelle mit allen erforderlichen Maschinen, Baubuden usw. Absperren und Beleuchten der Baustelle (soweit erforderlich) und Beschilderung nach den Angaben der örtlichen Baubehörde. Ferner ausreichende Hinweisschilder mit der Aufschrift: "Betreten der Baustelle verboten". An gut sichtbarer Stelle hat der Auftragnehmer eine Vorrichtung zur Befestigung von Bauschildern kostenlos anzubringen. Die Anschaffung und Anbringung des eigenen Firmenschildes nach Angabe der Bauleitung ist Sache des Unternehmers. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Ein vorschriftsmäßiger Verbandskasten muss sich auf der Baustelle befinden. Der Auftragnehmer hat die Lieferung und Vorhaltung eines Aborthäuschens während der gesamten Bauzeit - auch für die Fremdhandwerker - vorzusehen. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist der gesamte Abort ordnungsgemäß zu beseitigen. Grundsätzlich dürfen keine Räume des Neubaus als Mannschaftsraum oder Materiallager verwendet werden. Alle erforderlichen Schutzgerüste und andere Gerüste sind den Fremdhandwerkern zur Mitbenutzung kostenlos zu überlassen. Während der gesamten Bauzeit ist ein Bautagebuch zu führen, in das sämtliche Vorgänge, Baustellenbesuche, Abnahmen und Witterungserhältnisse - im Winter auch Temperaturen - einzutragen sind. Soweit erforderlich, sind die Bürgersteigplatten aufzunehmen und nach Abschluss des gesamten Bauablaufs neu zu verlegen. Ferner ist das Baugrundstück, soweit es für die Lagerung und Aufbereitung der Baustoffe benutzt wurde, in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Bewachung der Baustelle während der Rohbauausführung ist Sache des Unternehmers, auch wenn sie von der Bauleitung nicht angeordnet ist. Während der Ausführung ist der Unternehmer verpflichtet, für einen ausreichenden Abfluss des Tagewassers zu sorgen. Abnahmen Sämtliche Abnahmen für die Stahlbeton- und Mauerwerksarbeiten, die Entwässerungsarbeiten usw. sind den örtlichen Richtlinien entsprechend durchzuführen. Ebenso sind von Unternehmer zu beschaffen: Rohbaukaminabnahmbebescheinigung für die Heizung, die einzelnen Abnahmen durch den Prüfstatiker (Anschrift ist bei der Bauleitung zu erfragen), die Rohbauabnahmebescheinigung bei der zuständigen Behörde. Die Gebühren werden vom Auftraggeber direkt erstattet. Für evtl. Benutzung von Bürgersteig- oder sonstigen öffentlichen Flächen während der Bauzeit und für die Aufstellung evtl. erforderlicher Gerüste und Absperrungen ist eine besondere Genehmigung der zuständigen Behörden einzuholen. Beton- und Stahlbetonarbeiten einschl. Fundamentausschachtung Für die Ausführung der Stahlbetonarbeiten sind die Schal- und Bewehrungspläne mit den evtl. vorhandenen Prüfvermerken maßgebend. Diese Unterlagen werden bauseits gestellt. Die Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton - DIN 1045, 1047, 1048, 4226 - und die Normen für die Bindemittel - DIN 1164 - sind für die Durchführung der Stahlbetonkonstruktion verbindlich. Für die Stahlbetonarbeiten ist mit C 20/25 zu rechnen, sofern nichts anderes vermerkt ist. Entsprechende Nachweise für die geforderten Betongüten hat der Unternehmer zu führen. Für die Abrechnung ist die VOB/C (Verdingungsordnung für Bauleistungen) maßgebend, soweit in den einzelnen Positionen nichts anderes gesagt ist. In den abzugebenden Einheitspreisen ist die Vorhaltung der Schalung, der Kanthölzer, der Stützen, sowie sonstiger Befestigungen, das Ein- und Ausschalen und das Entgraten der Stahlbetonteile enthalten. Sämtliche Decken- und Wanddurchbrüche sowie Ankeraussparungen sind mit anzulegen und gelten gemäß VOB als abgegoltene Nebenleistungen. Die Bewehrung der Konstruktion erfolgt mit Betonstahl III S - (Rippentorstahl) und Betonstahl IV S (Baustahlgewebe gerippt). Der Verschnitt ist von dem Unternehmer in den Einheitspreisen des Rippentorstahls mit einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung hierfür wird nicht gewährt. Die Stahlmengen sind in einer gesonderten Position insgesamt ausgeworfen. Die Betonmassen werden wie folgt ermittelt: Decken von Außenkante bis Außenkante Unterzüge von UK Unterzug bis UK Decke. An den Kreuzungspunkten wird nur eine Balken durchgemessen. Gleiches gilt für Schürzen. Überzüge von OK Decke bis OK Überzug. Kreuzungspunkte wie vor. Gleiches gilt für Brüstungen  und Aufkantungen. Stützen von OK Decke bzw. Überzug bis UK Unterzug bzw. Decke. Beim Zusammentreffen zweier Betongüten wird die höhere Betongüte durchgemessen. Die Schalung ist in rauher Ausführung herzustellen, wenn nicht anders vermerkt. Alle Stahlbetonstützen, -unterzüge und -rähme sind durch Einlegen von Dreikantleisten mit 1,5 cm Schenkellänge zu brechen. Maurerarbeiten nach DIN 18 330 Das in allen nachfolgenden Positionen aufgeführte Mauerwerk ist absolut fachgerecht, vollfugig, lot-, flucht-, und waagerecht herzustellen und während der Bauzeit zu unterhalten. Vorlagen, Aussparungen, Schlitze, Zahnungen, Auflager, Durchlässe und das spätere Schließen bzw. Vermauern ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Mauerwerk ist absolut vollfugig herzustellen. Bewehrungs- und Profilstahlarbeiten Die Ermittlung der Stahlmengen erfolgt überschlägig. Die genauen Mengen ergeben sich aus den Stahllisten. Mehr- oder Mindermengen werden nach den Einheitspreisen abgerechnet. Verblendarbeiten soweit in der Ausschreibung vorhanden Nachstehende Vormauerhüttenvollsteine (VHVS) - Verblendarbeiten sind auf der Grundlage der VOB zu verarbeiten. Die Auslieferung erfolgt per Kranwagen. Daher ist dafür Sorge zu tragen, dass die Anfahrt zur Baustelle ordnungsgemäß befestigt und die Entladestelle eben vorbereitet ist. Vormauerhüttenvollstein (VHVS) sind auf sauberem, festen und ebenen Untergrund, z. B., auf Paletten oder Bohlen zu stapeln und vor evtl. Witterungseinflüssen zu schützen. Beim Mauern sollen nur freistehende Gerüste zur Anwendung kommen, Hebelöcher sind nicht zugelassen. Die Gerüstbretter sollen wegen der Verschmutzungsgefahr nicht zu nahe an der Sichtfläche liegen. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen ist das Gerüst von Mörtel zu säubern. Die der Wand nächstgelegenen Bretter sind hochzustellen. Die späteren Sichtflächen sind vor Verschmutzung zu schützen und evtl. Verunreinigungen sofort zubeseitigen. Anschlusssteine sind mit der Trennscheibe zu schneiden (z. B. Dehnungsfugen). Bei längeren Arbeitspausen ist das Mauerwerk trocken zu halten und, sofern erforderlich, mit einer Folie abzudecken. Die frische Verfugung ist bei starkem Wind und Sonneneinstrahlung vor rascher Wasserverdunstung zu schützen. Bei Frost dürfen Sichtmauerwerksarbeiten nicht ausgeführt werden. Kein Frostschutzmittel verwenden! Nachfolgend ausgeschriebene Leistungen schließen ein: Lieferung aller Baustoffe Gestellung und Vorhaltung aller Geräte und Gerüste Ausführungen aller erforderlichen Nebenleistungen. Terminverlängernde Frost- bzw. Regentage bedürfen der jeweiligen Anerkennung durch die Bauleitung und sind aktenkundig zu machen. Der Unternehmer hat die Vorbemerkungen durch Unterschrift zu bestätigen. Der Unternehmer: --------------------------------------------------------------------------- Ort, Datum --------------------------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Autragnehmer
Vorbemerkungen Rohbau Allgemein
Anhang zu den Vorbemerkungen Anhang zu den Vorbemerkungen Aufmaß und Abrechnung a) Im Hinblick auf die Prüfbarkeit der Abrechnung wird auf § 14, Absatz 1 der VOB/B in der aktuell gültigen Fassung verwiesen: Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen; sie sind auf Verlangen getrennt abzurechnen. b) Die Kosten der für die Abrechnung erforderlichen Revisionszeichnungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baustellenverordnung Die Baustellenverordnung ist zu berücksichtigen. Für die Planung und Ausführung wird eine Sicherheitskoordination durchgeführt. Der Auftragnehmer hat an der Erfüllung der Baustellenverordnung mitzuwirken und die Hinweise und Empfehlungen des Sicherheitskoordinators zu beachten. Die für die angebotenen Arbeiten erforderlichen,geltenden Unfall-Verhütungsvorschriften und die Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft sind unbedingt zu beachten. Dem Auftraggeber bzw. dem Sicherheitskoordinator sind auf Verlangen die entsprechenden Unterlagen und Nachweise zur Verfügung zu stellen. Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschriften "Allgemeine Vorschriften (VBG 1) mit den anderen abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Gesetz gegen die illegale Beschäftigung Mit der Angebotsabgabe ist ein gültiger Freistellungsauftrag im Original oder in beglaubigterKopie vorzulegen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wird nur akzeptiert, wenn diese nicht älter als sechs Monate ist. Bei fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes werden 15 % der Bruttosumme einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Erforderliche vertragliche Vereinbarung aufgrund des Inkrafttretens des Mindestlohngesetzes ab dem 01.01.2015. Das Mindestlohngesetz sieht u.a. einen deutschlandweiten, flächendeckenden Mindestlohn Brutto je erbrachter Arbeitsstunde vor. Die Regelungen des MiLoG beinhalten indes mehr als einen bloßen Mindestlohn. § 13 MiLoG i.V.m. § 14 desAEntG sieht vor, dass der Auftraggeber von Werk- und Dienstleistungen für den Nettolohnanspruch derjenigen Arbeitnehmer des von ihm beauftragten Auftragnehmers/eingesetzten Nachunternehmer/durch die beiden vorstehenden beauftragte Verleiher haftet, die im Verhältnis zu ihm vertragliche Leistungen erbringen. Vor diesem gesetzlichen Hintergrund und den damit einhergehenden Haftungsrisiken für den Bauherrn sehen wir das zwingende Erfordernis, im Falle einer Beauftragung Ihres Unternehmens, der neuen Gesetzeslage entsprechend, eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Diese Rahmenvereinbarung wird Ihnen im Falle einer Beauftragung zusammen mit dem Bauvertrag zur Unterschrift zugesandt. Falls Sie die Rahmenvereinbarung vor Angebotsabgabe einsehen möchten, bitten wir Sie, den Auftraggeber zu kontaktieren. Ohne eine rechtskräftig unterschriebene Rahmenvereinbarung zum Mindestlohngesetz ist keine Zusammenarbeit möglich. Der Unternehmer: --------------------------------------------------------------------------- Ort, Datum --------------------------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Autragnehmer
Anhang zu den Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen 1. Präambel Die Parteien gehen vertragliche Beziehungen betreffend eines Bauvorhabens ein. Sie sind sich darüber bewusst, dass die Zusammenarbeit auf dem Bau besonderer Kooperation bedarf. Sie verpflichten sich vor diesem Hintergrund, bei Auseinandersetzungen zunächst ernsthaft eine konstruktive Lösung zu suchen. Nachstehende Regelungen gehen den Regelungen der VOB/B vor. 2.§ 1 Leistungen des Auftragnehmers 1. Der Auftragnehmer hat sich im einzelnen ggf. vor Ort uber die Verhältnisse des Bauvorhabens zu erkundigen. Der Auftragnehmer hat die ihm fur die Ausführung der Arbeiten übergebenen Pläne, Zeichnungen und sonstigen, diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen auf ihre Richtigkeit, Widerspruchslosigkeit und Vollständigkeit insb. in technischer Hinsicht zu uberprufen. Festgestellte Unstimmigkeiten sowie Bedenken gegen die vorgeschriebenen Baustoffe und -materialien sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Bauleistungen nach Masgabe der diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen, Bestimmungen und Vereinbarungen zu erbringen. Von dem Auftrag werden sämtliche Leistungen einschlieslich aller Vorarbeiten erfasst, die erforderlich sind, die übertragenen Bauleist- ungen funktionsfähig so zu erstellen, dass sie zu den Zwecken, wie sie sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen und Vereinbarungen ergeben, uneingeschrankt und dauerhaft genutzt werden konnen. (ENNormen, ISO-Normen, VDI/VDE-Richtlinien) (Herstellerrichtlinien und -vorschriften) 3. Die Bauleistungen haben den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst, der gewerblichen Verkehrssitte sowie allen sonstigen einschlagigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen zu entsprechen, die DIN sind als Mindeststandard zu verstehen; die fur den Bau und Betrieb von Anlagen bestehenden Vorschriften, Normen und Empfehlungen sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat alle nach gesetzlichen, polizeilichen, Arbeitsschutz- und Unfallver- hütungsvorschriften, Richtlinien und Vorschriften der Sachversicherer gebotenen Masnahmen bezüglich der von ihm zu erbringenden Leistungen auszuführen oder zu veranlassen. 4. Zu den vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers gehort u. a. auch: 1. Das Einrichten, Vorhalten, Unterhalten sowie Entfernen der Baustelleneinrichtung für sein Gewerk einschlieslich der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag anders geregelt. 2. Die Beantragung und Herbeiführung aller für die übertragenen, Bauleistungen speziell erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen einschlieslich hierfür erforderlicher Kosten. 3. Die Durchführung notwendiger Materialprüfverfahren, Versuchsläufe und Inbetriebsetzungen einschlieslich hierfür erforderlicher Kosten. 4. Der Schutz der ausgeführten Leistungen vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und sonstigen Gefahren sowie die Beseitigung von Schnee und Eis. 5. Die Einhaltung aller Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle sowie sämtlicher Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften auf dem Baugrund- stück und - soweit für die Ausführung der beauftragten Leistung erforderlich - darüber hinaus. 6. Die Entsorgung und Säuberung der Baustelle während der Bauzeit von selbst verursachtem Abfall und Baumüll auf eigenen Kosten. 7. Die Räumung und Säuberung der Baustelle bezüglich ihrer Inanspruchnahme fur die übertragenen Bauleistungen in einem ordnungsgemäßen Zustand nach Fertigstellung aller Leistungen. 8. Fur die Unterbringung und den Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Auftragnehmer zusorgen. 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Hinblick auf die vom ihm für das BV eingesetzten Mitarbeiter sämtliche arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen, sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten. 10. Der Auftragnehmer darf nur solche Nachunternehmer beauftragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind und dies auf Aufforderung hin umgehend nachzuweisen; § 4 Nr. 8 VOB/B bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass auch etwaige von ihm beauftragte Nachunternehmer die Verpflichtungen gem. obiger Zif. 5. erfüllen. Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber oder einem Bevollmächtigten, Kontrollen durchzuführen, die erforderlich sind, um festzu- stellen, ob obenstehende Verpflichtungen vom Auftragnehmer eingehalten wurden, soweit dies nicht berechtigten Interessen des Auftragnehmers widerspricht. Setzt der Auftragnehmer bei Leistungen, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist, Nachunternehmer ein, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8 Nr. 3 VOB/B), wenn die eingesetzten Nachunternehmer nicht fachkundig, leistungsfähig oder zuverlässig sind oder der Auftragnehmer diese Voraussetzungen auf Verlangen des Auftragnehmers nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweist. 3.§ 2 Ausführung 1. Der Auftragnehmer hat die Baudurchführung bzgl. seiner Leistungen mit dem Auftraggeber und den übrigen Baubeteiligten und soweit erforderlich mit allen behördlichen Stellen rechtzeitig abzustimmen. Der Baustellen- einrichtungsplatz ist rechtzeitig abzustimmen. Alle behördlichen Abnahmen sind vom Auftragnehmer recht- zeitig zu beantragen und durchzuführen; der Auftraggeber ist rechtzeitig zu benachrichtigen. Eigene Bauschilder sind nur nach Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 2. Der Auftragnehmer hat unverzüglich für die Dauer der Bauausführung einen geeigneten, verantwortlichen und vertretungsberechtigten Bauführer zu benennen. Der Auftragnehmer bzw. sein Bauführer haben an den jeden- falls wöchentlich, bei Bedarf auch ofters stattfindenden Baustellenbesprechungen teilzunehmen. 3. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der vereinbarten Ausführungsfristen spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung einen detaillierten Terminplan zu erstellen. Nach Genehmigung durch den Auftraggeber wird der Detailterminplan zum Vertragsgegenstand. Der Detailterminplan ist entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf gegebenenfalls fortzuschreiben. 4. Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Bautagesberichte müssen alle füur die Vertragsausführung und Abrechnung relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise Baufortschritt, Wetter, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer, Zahl und Umfang der eingesetzten Grossgeräte, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Grunde, Unfälle, behördliche Anordnungen und sonstige besondere Vorkommnisse sowie besondere Anordnungen des Auftag- gebers oder Architekten. Die Bautagesberichte sind jeweils am folgenden Tag dem Auftraggeber zu über- reichen. Der Auftragnehmer hat einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen. 5. Der Zustand von Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung entzogen werden, ist gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer festzustellen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu benachrichtigen. 4.§ 3 Leistungsänderung, Mehrleistungen, Beschleunigung 1. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung verlängt oder werden durch Änderungen des Bauentwurfs oder durch andere Anordnungen des Auftraggebers, auch Anordnungen allein zeitlicher Natur, die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so hat der Auftragnehmer einen hieraus etwaig entstehenden Anspruch vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzukundigen. Der Auftragnehmer hat möglichst vor Ausführung ein schriftliches Nachtragsangebot zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Das Nachtragsangebot hat auch Ausführungen zu einer eventuellen Veränderung des Fertigstellungstermins oder sonstiger Vertragsfristen zu enthalten. 2. Die Abrechnung etwaiger Nachtragsansprüche erfolgt auf der Kalkulationsgrundlage (Urkalkulation), die dem Angebot zugrundegelegen hat. Auf die Auftragssumme gewährte Nachlässe werden auch bei der Verein- barung der Nachtragsvergütung gewährt, wenn nichts anderes vereinbart ist. 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Beschleunigung seiner Arbeiten durch zumutbare Masnahmen (z.B. Überstunden, Sonderschichten) zu verlangen. Der Auftragnehmer hat im Falle der Beschleunigungsanordnung Anspruch auf Erstattung ihm zusÄtzlich entstehender Kosten. Er hat solche Kosten mÖglichst vor AusfÜhrung der Beschleunigungsmasnahmen beim Auftraggeber schriftlich anzumelden. 5.§ 4 Haftung 1. Werden Dritte infolge der Leistungen oder pflichtwidrigen Unterlassungen des Auftragnehmers geschadigt, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen der Dritten freizustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 6.§ 5 Aufrechnung /Abtretung 1. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist nur zulässig, wenn diese Ansprüche durch den Auftraggeber nicht bestritten werden oder rechtskraftig festgestellt sind. 2. Die Abtretung einer Forderung gleich welchen Inhalts bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgter Abtretungen sind unwirksam. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall seine Interessen an der Aufrechterhaltung der Forderungs- beziehung die Interessen des Vertragspartners in der beabsichtigten Abtretung überwiegen. 7.§ 6 Sicherheitsleistung (§17 VOB/B) 1. Stellung der Sicherheit die fur Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 v.H. der Auftragssumme einschlieslich erteilter Nachträge. 2. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche richtet sich nach § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B 8.§ 7 Gewährleistungsfrist 1. Es wird eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vereinbart. 2. Der AN hat eine Gewährleistungssicherheit gem. § 17 VOB/B zu erbringen i. H. v. 5 % der Bruttoabrech- nungssumme fur die volle Zeit der Gewährleistung. 9.§ 8 Vertragsstrafen 1. Vertragsstrafe bei Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 1,5 Tausendstel der Nettoabrechnungs- summe pro Werktag, max. jedoch 5 % der Nettoauftragssumme. Auf § 11 VOB/B wird verwiesen. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden. 10.§ 9 Zahlungen 1. Zahlungen durch den AG erfolgen: 1. auf Abschlagsrechnungen mit einem Einbehalt von 10 % innerhalb von 21 Arbeitstagen gemäß vereinbartem Zahlungsplan oder nach prüfbarer Abschlagszahlung. 2. Zahlungen der restlichen 10 % der Bruttoabrechnungssumme unter den Voraussetzungen des 7.2. 3. Schliest der AG eine Bauwesenversicherung ab, bei welcher der AN mitversichert ist, so tragt der AN als Anteil an der Versicherungsprämie einen Betrag i.H.v. 0,3 % seiner Nettoabrechnungssumme von dieser; die Versicherungsprämie legt der Auftraggeber auf Wunsch offen. 4. Der AN erhält Strom und Wasser zur Verfugung gestellt und beteiligt sich an den Kosten prozentual mit 0,5 % der Nettoabrechnungssumme, falls im Bauvertrag nicht anders vereinbart. 11.§ 10 Abnahme 1. Es wird eine formelle Abnahme gem. § 12 VOB/B vereinbart; § 12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. 12.§ 11 Gefahrtragung 1. Die Gefahrentragung richtet sich ausschlieslich nach § 644 BGB. 13.§ 12 Schlussbestimmungen 1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird der Vertragsinhalt im übrigen nicht berührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nachsten kommt. 2. Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Aus Beweisgründen ist fur Vertragsänderungen und Ergänzungen ebenfalls die Schriftform zu wählen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. ---------------------------------------------------------------------------- Ort, Datum ---------------------------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer ---------------------------------------------------------------------------- Ort, Datum ---------------------------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber
Besondere Vertragsbedingungen
Hinweise zum Leistungsverzeichnis Hinweise zum Leistungsverzeichnis Die vorhandenen Fahr- und Parkplatzflächen stehen dem Auftragnehmer ausschließlich zum Parken der Firmen- fahrzeuge zur verfügung. Das Lagern bzw. Zwischenlagern von Baustoffen gleich welcher Art, wird auf diesen Flächen nicht gestattet, sondern hat auschließlich auf den übrigen Flächen des Baugrundstückes in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. Die Besichtigung des Grundstücks sowie die Einsicht in das Bodengutachten und die Planunterlagen des Architekten und des Statikers vor Angebotsabgabe ist zwingend notwendig. Die vorganannten Unterlagen sind als Anlagen dem Leistungsverzeichnis beigefügt. Das erzielte Verformungsmodul nach den Verdichtungsarbeiten ist auf Veranlassung des Unternehmers vom Boden- gutachter nachweisen zu lassen. Die Durchführung von Lastplattendruckversuchen sind im nachstehenden Leistungsverzeichnis mit ausgewiesen. Die im Wärmeschutznachweis ermittelten Dämmstoffstärken gelten für Dämmstoffe mit der allgemeinen bauauf- sichtlichen Zulassung durch das DIBt. Sie müssen mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein! Evtl. Genehmigungen bzw. Anzeigen bei öffentlichen Behörden sind rechtzeitig bei den Zuständigen anzumelden. Die Entsorgungsgebühren sind in den Einheitspreise zu berücksichtigen. Alle Arbeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen.
Hinweise zum Leistungsverzeichnis
Allgemeine Anmerkungen Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungs- beschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Anmerkungen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.___. 1 Baustelleneinrichtung Einrichtung und spätere Räumung der Baustelle, d.h. im Einzelnen: An- und Abfuhr sowie Lagerung aller für die planmäßige Bauausführung erforderlichen Baustoffe, Einrichtungen u. Hilfsmittel einschl. der Transportkosten, des Auf- und Abladens, Aufstellens bzw. Einbauens und Unterhalts, soweit dies nicht im Leistungsverzeichnis besonders ausgeschrieben ist; Vorhalten von Geräten, Gerüsten, Schutzvorrichtungen, Bau- und Fördermaschinen
1.___. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
pau
1.___. 2 Bauzaun H= 2,0 m aus Stahlgittermatten, in Betonfüßen, zur Absicherung der Baustelle entlang der Zufahrsstraße und dem angrenzenden Parkplatz liefern und aufstellen. Für eine Grundstandzeit von vier Wochen vorhalten, anschließend wieder abbauen und abtransportieren. Die Elemente sind untereinander fest zu verbinden.
1.___. 2
Bauzaun H= 2,0 m aus Stahlgittermatten,
80,00
m
1.___. 3 Tor abschließbar Metallgitter Höhe  2,00 einbauen und ausbauen Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, aus Metallgitter, vorgefertigt, im Bauzaun, Breite über 3,75 bis 4 m,
1.___. 3
Tor abschließbar Metallgitter
1,00
psch
1.___. 4 Bauzaun und Toranlage für Nachfolgegewerke vorhalten Woche/m
1.___. 4
Bauzaun und Toranlage für Nachfolgegewerke vorhalten
800,00
m/Wo
1.___. 5 Baustromverteiler Anschlussverteilerschrank Zählerfelder 1 St Bemessungsstrom 63 A 230/400VAC Freiluftaufstellung ungeschützt IP44 IK10 geschlossen Standmontage aufbauen abbauen Baustromverteiler DIN EN 61439- 4 (VDE 0660-600-4), als Anschlussverteilerschrank, Bedienung durch elektrotechnischen Laien, mit Berührungsschutzabdeckung DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Zählerplatz nach den Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU, :Anzahl der TA61Zählerfelder [[1 ]  St, Gehäuse aus ] verzinktem Stahl, pulverbeschichtet, Schutzklasse I, :Bemessungsstrom I TA62Index nA tiefgestellt [[63 ]  A, ] Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, :Bemessungsbelastungsfaktor TA63[[0.8 ] , Freiluftaufstellung ] ungeschützt, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470- 1), Schutzart IK10 DIN EN 50102 (VDE 0470-100), DIN EN 62262 (VDE 0470-100), :min. TA64Umgebungstemperatur [[-25 ]  Grad C, ] TA15:max. Umgebungstemperatur [[40 ]  ] Grad C, :max. Umgebungstemperatur TA66täglicher Mittelwert [[35 ]  Grad C, ] :max. relative Luftfeuchte bei TA67einer Temperatur von 40 Grad C [[50 ]  ] %, Verschmutzungsgrad 3 (schwer) DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1), :Höhe über TA68NN [[2000 ]  m, EMV-Umgebung B ] Wohnbereiche, geschlossene Bauform, generelle Erweiterung der Verteil- und Endstromkreise nach Abschaltung, Anlage ortsveränderbar, Standmontage, einschl. Rohrgestell, aufbauen und abbauen, Bestückung mit nachstehender Stromkreisausrüstung.
1.___. 5
Baustromverteiler
1,00
Stüc
1.___. 6 Baustromverteiler vorhalten
1.___. 6
Baustromverteiler vorhalten
14,00
St/W
1.___. 7 Mobile WC - Kabine während Rohbauzeit
1.___. 7
Mobile WC - Kabine während Rohbauzeit
1,00
psch
1.___. 8 Mobile WC - Kabine für Nachfolgegewerke vorhalten.
1.___. 8
Mobile WC - Kabine für Nachfolgegewerke
E
8,00
StWo
1.___. 9 Schnurgerüste aufstellen Aufstellen des Schnurgerüste (Grob-/ und Feinabsteckung) zum Einmessen der Schalung, Streifenfundamente, Gründungs-und Zerrbalken durch den AN
1.___. 9
Schnurgerüste aufstellen
1,00
psch
2 Erdarbeiten
2
Erdarbeiten
2.___. 1 Baustelleneinrichtung mit Transport aller nötigen Baumaschinen
2.___. 1
Baustelleneinrichtung mit Transport
1,00
pau
2.___. 2 Vorhandene Kalkstein - Schotterfläche D= 20 cm aufnehmen und seitlich lagern für den späteren Wiedereinbau.
2.___. 2
Vorhandene Kalkstein - Schotterfläche D= 20 cm
25,00
2.___. 3 Zulage zu vor für Abtransport
2.___. 3
Zulage zu vor für Abtransport
20,00
2.___. 4 Oberboden abschieben
2.___. 4
Oberboden abschieben
150,00
2.___. 5 Boden Klasse 1,3-5 Laga Z0 lösen, laden und entsorgen.
2.___. 5
Boden Klasse 1,3-5 Laga Z0 lösen, laden
60,00
2.___. 6 Zulage Entsorgung von Boden bis Z1.2
2.___. 6
Zulage Entsorgung von Boden bis Z1.2
E
1,00
to
2.___. 7 Zulage Entsorgung von Bauschutt für Brecher Laga Z 2
2.___. 7
Zulage Entsorgung von Bauschutt für
E
1,00
to
2.___. 8 Zulage Entsorgung von Beton >1m, Laga Z1.1
2.___. 8
Zulage Entsorgung von Beton >1m, Laga
E
1,00
to
2.___. 9 Zulage für die Entsorgung von Boden mit Aufwuchs/Wurzeln.
2.___. 9
Zulage für die Entsorgung von Boden mit Aufwuchs/Wurzeln.
E
1,00
to
2.___. 10 Vorhandene Pflasterfläche aufnehmen und zum wiederverwerten seitlich lagern.
2.___. 10
Vorhandene Pflasterfläche aufnehmen
50,00
2.___. 11 Zulage zu vor für den Abtransport einschl. Entsorgung.
2.___. 11
Zulage zu vor für den Abtransport
50,00
2.___. 12 Tragschicht der vorhandenen Pflasterfläche aufnehmen und entsorgen. Kies-Schotter Tragschicht 0-45 Körnung bis 30 cm tief.
2.___. 12
Tragschicht der vorhandenen
15,00
2.___. 13 Füllsand/-kies liefern, einbauen und verdichten, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
2.___. 13
Füllsand/-kies liefern, einbauen und
10,00
2.___. 14 Bergkies liefern als Unterbau Bidenplatte einbauen und verdichten, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
2.___. 14
Bergkies liefern als Unterbau
110,00
2.___. 15 Herstellen des Feinplanums incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
2.___. 15
Herstellen des Feinplanums
230,00
2.___. 16 Natursteinschotter 0/45 liefern einbauen und verdichten, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
2.___. 16
Natursteinschotter 0/45 liefern
E
1,00
2.___. 17 Nachweis statische Lastplattenversuche Nachweis der erforderlichen Proctor-Dichte im statischen Lastdruckplattenversuchen des eingebrachten und verdichteten Unterbaumaterials an mind. 2 Stellen nach örtlicher Festlgegung incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
2.___. 17
Nachweis statische Lastplattenversuche
E
1,00
Stüc
2.___. 18 Nachweis dynamische Lastplattenversuche Nachweis der erforderlichen Proctor-Dichte im statischen Lastdruckplattenversuchen des eingebrachten und verdichteten Unterbaumaterials an mind. 2 Stellen nach örtlicher Festlgegung, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
2.___. 18
Nachweis dynamische Lastplattenversuche
2,00
Stüc
2.___. 19 Erdaushub für Fundamente bis zum tragfähigem Untergrund, incl. Abfahren und Entsorgen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
2.___. 19
Erdaushub für Fundamente
70,00
2.___. 20 Zulage zu vor für Ausührung in Handschachtung
2.___. 20
Zulage zu vor für Ausührung in Handschachtung
10,00
2.___. 21 Rohrgräben, bis 70 cm tief für Grundleitungen bis DN 150, überschüssigen Boden entsorgen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
2.___. 21
Rohrgräben, bis 70 cm tief
80,00
m
2.___. 22 Rohrgräben für Hausanschlussleitungen Rohrgraben für Hausanschlussleitungen bis 100 cm Tiefe (Mehrspartengraben) Mehrsparten Graben für Hausanschlussleitung (Strom, Wasser, Telefon) einschließlich 10 cm Sandbettung und -abdeckung, Verfüllung, Verdichtung herstellen,überschüssigen Boden entsorgen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
2.___. 22
Rohrgräben für Hausanschlussleitungen
20,00
m
2.___. 23 Filtervlies (Geotex) Gkl III 150 g/m2 liefern und einbauen., incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
2.___. 23
Filtervlies (Geotex) Gkl III 150 g/m2
230,00
3 Grundleitungen + Sonstiges
3
Grundleitungen + Sonstiges
3.___. 1 Grundleitung KG2000 - DN 110 Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758 1 - Werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Hochlastkanalrohr mit hoher Ringsteifigkeit > SN 10 (gemäß MPA-Gutachten: > 10 kN/m2 nach DIN EN ISO 9969 ) im Schwerlastbereich. (SLW 60) einsetzbar. Die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung zu verlegen. Passstücke zwischen Richtungsänderungen oder als Endstutzen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert vergütet System: KG 2000 Verlegung im Erdreich oder unter der Bodenplatte, Einsatz für Schmutz- oder Regenwasser inkl. erf. Anschlussarbeiten liefern und verlegen
3.___. 1
Grundleitung KG2000 - DN 110
60,00
m
3.___. 2 Grundleitung KG2000 - DN 125 Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758 1 - Werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Hochlastkanalrohr mit hoher Ringsteifigkeit > SN 10 (gemäß MPA-Gutachten: > 10 kN/m2 nach DIN EN ISO 9969 ) im Schwerlastbereich. (SLW 60) einsetzbar. Die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung zu verlegen. Passstücke zwischen Richtungsänderungen oder als Endstutzen sind in der LEistung enthalten und werden nicht gesondert vergütet System: KG 2000 Verlegung im Erdreich oder unter der Bodenplatte, Einsatz für Schmutz- oder Regenwasser inkl. erf. Anschlussarbeiten liefern und verlegen
3.___. 2
Grundleitung KG2000 - DN 125
20,00
m
3.___. 3 Grundleitung KG2000 - DN 160 Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758 1 - Werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Hochlastkanalrohr mit hoher Ringsteifigkeit > SN 10 (gemäß MPA-Gutachten: > 10 kN/m2 nach DIN EN ISO 9969 ) im Schwerlastbereich. (SLW 60) einsetzbar. Die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung zu verlegen. Passstücke zwischen Richtungsänderungen oder als Endstutzen sind in der LEistung enthalten und werden nicht gesondert vergütet System: KG 2000 Verlegung im Erdreich oder unter der Bodenplatte, Einsatz für Schmutz- oder Regenwasser inkl. erf. Anschlussarbeiten liefern und verlegen
3.___. 3
Grundleitung KG2000 - DN 160
E
1,00
m
3.___. 4 Grundleitung, KG2000 - Bogen DN 110 Bogen aller Winkelgrade für Schmutz-, und Regenwasserleitung aus PP - System KG2000. Inkl. werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Nennweite Winkelgrad: 45 Grad inkl. erf. Anschlussarbeiten, liefern und verlegen
3.___. 4
Grundleitung, KG2000 - Bogen DN 110
12,00
Stüc
3.___. 5 Grundleitung, KG2000 - Bogen DN 125 Bogen aller Winkelgrade für Schmutz-, und Regenwasserleitung aus PP - System KG2000. Inkl. werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Nennweite Winkelgrad: 45 Grad inkl. erf. Anschlussarbeiten, liefern und verlegen
3.___. 5
Grundleitung, KG2000 - Bogen DN 125
4,00
Stüc
3.___. 6 Grundleitung, KG2000 - Bogen DN 160 Bogen aller Winkelgrade für Schmutz-, und Regenwasserleitung aus PP - System KG2000. Inkl. werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Nennweite Winkelgrad: 45 Grad inkl. erf. Anschlussarbeiten, liefern und verlegen
3.___. 6
Grundleitung, KG2000 - Bogen DN 160
E
1,00
Stüc
3.___. 7 Grundleitung, KG2000 - Abzweig DN 110 Abzweig aller Winkelgrade für Schmutz-, und Regenwasserleitung aus PP - System KG2000. Inkl. werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Nennweite DN 100 Winkelgrad: 45 Grad inkl. erf. Anschlussarbeiten, liefern und verlegen
3.___. 7
Grundleitung, KG2000 - Abzweig DN 110
3,00
Stüc
3.___. 8 Grundleitung, KG2000 - Abzweig DN 125 Abzweig aller Winkelgrade für Schmutz-, und Regenwasserleitung aus PP - System KG2000. Inkl. werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Nennweite DN 125 Winkelgrad: 45 Grad inkl. erf. Anschlussarbeiten, liefern und verlegen
3.___. 8
Grundleitung, KG2000 - Abzweig DN 125
3,00
Stüc
3.___. 9 Grundleitung, KG2000 - Abzweig DN 160 Abzweig aller Winkelgrade für Schmutz-, und Regenwasserleitung aus PP - System KG2000. Inkl. werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Nennweite DN 160 Winkelgrad: 45 Grad inkl. erf. Anschlussarbeiten, liefern und verlegen
3.___. 9
Grundleitung, KG2000 - Abzweig DN 160
E
1,00
Stüc
3.___. 10 Sammelschacht DN 1000 - Betonfertigteil Schacht DN 1000 aus Stb-Fertigteilen liefern und montieren. inkl. Boden und Konus inkl. Durchführungen der Rohrleitungen Tiefe: bis ca. 4,00m unter OK Gelände
3.___. 10
Sammelschacht DN 1000 - Betonfertigteil
E
1,00
Stüc
3.___. 11 KG 2000 Reduktion DN 125/110
3.___. 11
KG 2000 Reduktion DN 125/110
3,00
Stüc
3.___. 12 KG 2000 Reduktion DN 160/110
3.___. 12
KG 2000 Reduktion DN 160/110
E
1,00
Stüc
3.___. 13 KG 2000 Reduktion DN 160/125
3.___. 13
KG 2000 Reduktion DN 160/125
E
1,00
Stüc
3.___. 14 KG 2000 Muffenstopfen DN 125
3.___. 14
KG 2000 Muffenstopfen DN 125
9,00
Stüc
3.___. 15 Bettung Rohrgräben herstellen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
3.___. 15
Bettung Rohrgräben
16,00
3.___. 16 Verfüllung Rohrgräben mit Roll- u./o. Grubenkies incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
3.___. 16
Verfüllung Rohrgräben mit Roll- u./o. Grubenkies
12,00
3.___. 17 Dichtigkeitsprüfung der Grundleitugen inkl Dokumentation nach DIN EN 1610
3.___. 17
Dichtigkeitsprüfung der Grundleitugen
80,00
m
3.___. 18 Kabuflex R plus Typ 450, Type 50 verlegen in Erde. Kabelschutzrohr "Kabuflex R plus Typ 450" Type 50, biegsam, Ringware aus PE, halogenfrei, Farbe schwarz. Optimierte Verbundrohrbauweise (höhere Druckfestigkeit), außen gewellt mit grüner gleitfähiger Innenhaut für den schnellen Kabeleinzug. Druckbeanspruchung Typ 450 und Schlagfestigkeit N nach DIN EN 61386-24; unter Beachtung der EN 1610 und der Verlegeanleitung des Herstellers, liefern und fachgerecht nach Planung incl. Sandbett verlegen. Die Abrechnung der Gräben erfolgt separat. Hersteller: FRÄNKISCHE oder gleichwertig. Produkt: Kabuflex R plus Typ 450, Type 50 oder gleichwertig [BILD] TB11:ang. Produkt:. [[......... ]]
3.___. 18
Kabuflex R plus Typ 450, Type 50
40,00
m
3.___. 19 Kabuflex R plus Typ 450, Type 160 verlegen in Erde.
3.___. 19
Kabuflex R plus Typ 450, Type 160
20,00
m
3.___. 20 Abwasserkontroll-Set Schmutzwasser in RAL 8011 (braun) Abwasserkontroll-Set Schmutzwasser in RAL 8011 (braun) HS-S-Abwasserkontroll-Set DN/OD 200/160 gerade, Kl. A/B 125 kN, System Funke oder gleichwertig , bestehend aus: HS-S- Abzweig K90 DN/OD 200/160 (Steigrohr DN/OD 200, gerader Durchlauf DN/OD 160, mit DIBt-Zulassung Nr.: Z-42.1-309), Farbe: braun (RAL 8011), aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC- U), nach DIN EN 1401-1 wandverstärkt, glattwandig, mit einem Durchmesser- Wanddickenverhältnis SDR 34, mit beidseitig innen liegender 45°-Schräge, mit 3 angeformten Muffen und fest eingelegten, ölbeständigen FE- Dichtungen, Gussabdeckung (250 x 250 mm) mit der Aufschrift "HS- Abwasserkontrolle Kl. A/B" (12,5 t), inkl. farbige Kennzeichnung (braun) in der Gussabdeckung, Kindersicherung, liefern und nach Montageanleitung des Herstellers einbauen. Einbautiefe ca. 1,50 m angebotenes Fabrikat........................
3.___. 20
Abwasserkontroll-Set Schmutzwasser in RAL 8011 (braun)
1,00
Stüc
3.___. 21 Steigrohr DN 200 für Abwasserkontroll- Set RAL 5015 (blau) Steigrohr  DN 200 für Abwasserkontroll- Set Muffenloses Vollwand-Kunststoffrohr DN/OD 200 (200 x 6,6 mm), HS-R-Rohr, System Funke oder gleichwertig, Farbe: blau (RAL 5015), aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U), E-Modul Kurzzeit = 3000 N/mm2 bzw. Langzeit = 1500 N/mm2, in Anlehnung an die DIN EN 1401-1, jedoch mit erhöhter Wanddicke, Ringsteifigkeit nach ISO 9969 mind. 12 kN/m2, glattwandig, mit DIBt-Zulassung Nr.: Z-42.1-309, inkl. der für die fachgerechte Verlegung erforderlichen Doppelmuffen mit innen liegendem Steg und zwei fest eingelegten, ölbeständigen FE-Dichtungen, liefern und verlegen. Baulänge: 2,0 m Einbautiefe ca. 1,50 m angebotenes Fabrikat........................
3.___. 21
Steigrohr DN 200 für Abwasserkontroll-
1,00
Stüc
Sonstiges Sonstiges
Sonstiges
3.___. 22 Hauff-Technik ESH Basic FUBO 3 m Bodeneinführung - Einsparten- Bauherrenpaket Fabrikat: Hauff-Technik o. glw. liefern und fachgerecht in Bodenplatte im Hausanschlussraum nach Bauleitungsangabe montieren. für Gebäude ohne Keller. Zum Einführen und Abdichten von Wasser 1 Stück Spiralschlauch  inklusive Mantelrohr und aufgezogener 3- Stegdichtung Montageset Schuck und Montageset RMA Gleitmittel-Tube GMT Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,5 bar Prüfungen/Normen: DVGW VP 601 Länge (mm): 10.000 Vorteile: auf Druckdichtheit geprüftes Leerrohrsystem; geeignet für den Einsatz aller gängigen Gashauseinführungskombinationen Bestellbezeichnung: MSH Basic - FUBO-GK- SR4 / MBK-R4 (10m) [BILD]
3.___. 22
Hauff-Technik ESH Basic FUBO 3 m
1,00
Stüc
3.___. 23 Mehrsparten-Bauherrenpaket MSH Basic - FUBO-GK-SR4 / MBK-R4 (10m) Mehrsparten-Bauherrenpaket Fabrikat: Hauff-Technik o. glw. liefern und fachgerecht in Bodenplatte im Hausanschlussraum nach Bauleitungsangabe montieren. für Gebäude ohne Keller (Reihenanordnung) Zum gemeinsamen Einführen und Abdichten aller Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Telekommunikation, Gas: blind). Bestehend aus: Einbauteil Reihenanordnung 4-fach Aufstellvorrichtung inklusive Wassersperrflansch 4 Stück Spiralschlauch 14078 (Øi: 78 mm, Øa: 90 mm) inklusive Mantelrohr und aufgezogener 3-Stegdichtung Mehrsparten- Abdichteinheit 4-fach MSH Basic - MBK - R4 mit Universal-Dichtelementen: Elektro: ED 1/20-34, Trinkwasser: WD 1/ 32/40/50, Kommunikation: KD 1/13-21 + 3/7-13 + 1/5-13 Blindabdichtungselement MSH-M0 MSH - Zubehör Set 3, bestehend aus: 4 Stück Manschettenstopfen (2 x MS 75- U1/24-52, 1 x MS 75-KD, 1 x MS 75-D/0) Gasabschlussstopfen GS 63-70-78/32-40- 50 Rohranschluss-/Adaptionsset bestehend aus: 4 Stück Manschetten KES-M78 inklusive Edelstahl-Spannbänder Montageset Gas, bestehend aus: Montageset Schuck und Montageset RMA Gleitmittel-Tube GMT Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1,5 bar Prüfungen/Normen: DVGW VP 601 Länge (mm): 10.000 Vorteile: auf Druckdichtheit geprüftes Leerrohrsystem; geeignet für den Einsatz aller gängigen Gashauseinführungskombinationen Bestellbezeichnung: MSH Basic - FUBO-GK- SR4 / MBK-R4 (10m) [BILD]
3.___. 23
Mehrsparten-Bauherrenpaket MSH Basic -
1,00
Stüc
4 Fundamente und Bodenplatte
4
Fundamente und Bodenplatte
4.___. 1 Magerbetonunterfangung C12/15 F3 X0, bis auf gewachsenen Boden herstellen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
4.___. 1
Magerbetonunterfangung C12/15 F3 X0,
E
1,00
4.___. 2 Sauberkeitsschicht Streifenfundamente C12/ 15 F3 X0, d=5cm herstellen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
4.___. 2
Sauberkeitsschicht Streifenfundamente
45,00
4.___. 3 Sauberkeitsschicht Bodenplatte C12/ 15 F3 X0, d=5cm
4.___. 3
Sauberkeitsschicht Bodenplatte
145,00
4.___. 4 PE Folie 0,3 mm, 2-lagig verlegen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
4.___. 4
PE Folie 0,3 mm, 2-lagig
170,00
4.___. 5 Fundamentbeton C20/25 laut Statik, liefern und einbringen,  incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung. Bewehrung und Schalung werden gesondert vergütet.
4.___. 5
Fundamentbeton C20/25 laut Statik,
40,00
4.___. 6 Fundament-Aussparungen mit KG Rohr Grundleitungen Aussparungen für Grundleitungen mit Polystyrol- Blöcken und/oder KG- Rohrstücken DN160 in Streifenfundamenten aus Ortbeton senkrecht und/oder waagerecht herstellen, Einzelgröße bis 500cm2, Bauteildicke von 50cm bis 100cm.
4.___. 6
Fundament-Aussparungen mit KG Rohr
5,00
Stüc
4.___. 7 Schalung Fundamente einseitig incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
4.___. 7
Schalung Fundamente einseitig
140,00
4.___. 8 Bodenplatte Beton C20/25 laut Statik d=25 cm, herstellen  incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung. Schalung und Bewehrung werden gesondert vergütet.
4.___. 8
Bodenplatte Beton C20/25 laut Statik
166,00
4.___. 9 Zuschlag zur Vorposition als WU Beton
4.___. 9
Zuschlag zur Vorposition als WU Beton
166,00
4.___. 10 Randschalung Bodenplatte H = 25 cm,  incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
4.___. 10
Randschalung Bodenplatte
55,00
m
4.___. 11 Perimeterdämmung horizontal WLG 035- Sohle, D=6 cm einbauen,  incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
4.___. 11
Perimeterdämmung horizontal WLG 035-
145,00
4.___. 12 Perimeterdämmung senkrecht WLG035- Fundamente, Sohle Sockel d= 6 cm einbauen,  incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
4.___. 12
Perimeterdämmung senkrecht WLG035-
120,00
4.___. 13 Isolierung der Fundamente u. Sockelzone mittels Dickbeschichtung solierung der Außenwände im Bereich Fußpunkt Fertigteilwände, z.B. Fabrikat Deitermann, einschl. Vorbehandlung und mit Glasseidengewebe verarbeitet nach Werksangabe. Hochführen bis mind.30 cm über Geländeoberkante,  incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
4.___. 13
Isolierung der Fundamente u. Sockelzone
40,00
4.___. 14 Hohlkehle für Dickbeschichtung Hohlkehle zwischen aufgehender Wand und Fundament aus Zementmörtel herstellen. Breite ca. 6 cm,  incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
4.___. 14
Hohlkehle für Dickbeschichtung
37,00
m
5 Stahl und Einbauteile
5
Stahl und Einbauteile
5.___. 1 Betonstabstahl BST 500 S - t Betonstabstahl DIN 488, Betonstahlsorte: IV S, BSt 500 S, Durchmesser über 10 bis 20 mm, Längen bis 13,0m, liefern, schneiden, biegen und verlegen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung. Abrechnung nach Stahlliste.
5.___. 1
Betonstabstahl BST 500 S - t
4,00
to
5.___. 2 Betonmattenstahl BST 500 m - t Betonstahlmatten DIN 488 Betonstahlsorte: IV M, als Lagermatten Bst 500M, liefern, schneiden, biegen und verlegen,  incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung. Abrechnung nach Stahlliste.
5.___. 2
Betonmattenstahl BST 500 m - t
7,00
to
5.___. 3 Unterstützungskörbe, Lagensicherung- t Betonstahl Abstandshalter liefern und verlegen,  incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung. Abrechnung nach Stahlliste.
5.___. 3
Unterstützungskörbe, Lagensicherung- t
0,40
to
5.___. 4 KRASO®Typ BDF - DN110 KRASO® Typ BDF - DN 100 oder gleichwertig für den Einbau in WU-Bodenplatten zum Anschließen von KG/HT Rohren, mit druckwasserdichter, umlaufender KRASO® Vierstegdichtung, MPA-geprüft bis 7,0 bar, gas- und geruchsdicht im Sinne der TA Luft, mit einseitig angeformter Steckmuffe und KRASO® Deckel als Einbauhilfe, Lieferlänge: ca. 50 cm, liefern und fachgerecht in die Bodenplatte einbauen. Herstellerangaben sind zu beachten. Fabrikat:
5.___. 4
KRASO®Typ BDF - DN110
4,00
Stüc
5.___. 5 KRASO®Bodenablauf RS-FS DN 110 Rückstausicher) Bodenablauf (Frostsicher, Rückstausicher) für den Ablauf von Grauwasser, Ablaufleistung: 0,4 l/s, mit druckwasserdichter, umlaufender, thermisch verschweißter KRASO Vierstegdichtung, druckwasserdicht MPA- geprüft bis 7,0 bar, gas- und geruchsdicht im Sinne der TA Luft, zum Einbau im Außenbereich für Flächen ohne Fahrverkehr, mit KRASO Folienflansch öl-  und bitumenbeständig (d = ca. 50 cm), verschraubbarem Edelstahlrost Klasse K3 (belastbar bis max. 300 kg) 15x15 cm, frostsicherem Rückstaudoppelverschluss, mit 2 selbsttätigen Verschlusskappen, Schlammfangsieb und Bauzeitschutzdeckel, Bauhöhe: Ablauf ca. 195 mm, Aufsatzrahmen von 30-70 mm stufenlos verstell- und verdrehbar, liefern und fachgerecht einbauen. Fabrikat:  KRASO Typ: FS-RS (FrostSicherRückstauSicher) oder gleichwertig, angebotenes Angebotenes Fabrikat: :Fabrikat: TB61[[......... ] :Typ:] TB62[[......... ] liefern und montieren.]
5.___. 5
KRASO®Bodenablauf RS-FS DN 110
1,00
Stüc
6 Wände, Stützen u. Unterzüge
6
Wände, Stützen u. Unterzüge
6.___. 1 Schalung für Stützen Vierseitige Schalung zur Herstellung von Ortbetonstützen liefern und lot-/ fluchtgerecht nach Unterlagen des AG aufstellen und abstützen. Das Abfasen/ Brechen der Betonkanten mittels Dreikantleisten, das Anarbeiten an Boden- und Deckenplatten sowie der Verschluss der Ankerlöcher gemäß Brandschutzanforderungen ist in den Einheitspreis einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt pro m2 abgewickelter Schalfläche. Bauteil: Stützen Abmessungen:   von 24/24, 24/26, bis  54/24 cm Höhe:      bis ca. 375 cm Material:      nichtsaugende Schalungsplatten bzw.       Stahlplattenschalung Oberfläche:   glatt incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
6.___. 1
Schalung für Stützen Vierseitige
30,00
6.___. 2 Beton der Stützen, C20/25 Ortbeton gem. DIN EN 206-1 und DIN 1045- 2 zur Herstellung von Stützen liefern, fachgerecht einbauen und verdichten. Schalung und Bewehrung gesondert. Bauteil:      Stützen Betontyp:   bewehrt Festigkeitskl.:   C 20/25 Expositionskl.:   gem. Statik Nachbehandlung:   gem. DIN 1045-3 incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
6.___. 2
Beton der Stützen, C20/25 Ortbeton gem.
3,00
6.___. 3 Runde Stützen inkl. Schalung C 20/25, D=20cm, H= 3,07m Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut inkl. Fertigschalung beschrieben.Oberflächenfertig ohne sichtbare Einschlüsse herstellen,  incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
6.___. 3
Runde Stützen inkl. Schalung C 20/25,
3,00
Stüc
6.___. 4 Attika 24 x 108 - 24 x 151 cm Stahlbeton C 20/25 als oberen Abschluß der MW-Wand 24 m betonieren. Bewehrung und Schalung in ges. Pos., incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
6.___. 4
Attika 24 x 108 - 24 x 151 cm
6,00
6.___. 5 Attika 24 x 23 - 24 x 84 cm Stahlbeton C 20/25 als oberen Abschluß der MW-Wand 24 betonieren, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung. Bewehrung und Schalung in ges. Pos.
6.___. 5
Attika 24 x 23 - 24 x 84 cm
5,00
6.___. 6 Attika 12 x 67 + 12 x 85 cm Stahlbeton C 20/25 als oberen Abschluß der MW-Wand 24 betonieren, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung. Bewehrung und Schalung in ges. Pos.
6.___. 6
Attika 12 x 67 + 12 x 85 cm
3,50
6.___. 7 Schalung Unter- u. Überzüge Oben genannte Attiken ein-und ausschalen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
6.___. 7
Schalung Unter- u. Überzüge
160,00
6.___. 8 Mauerwerk nach DIN EN 1996 mit Ytong ThermStandard Jumbo PPE 2 - 0,35, d = 240 mm, nach DIN EN 771-4 in Verbindung mit DIN 20000-404 und Ytong Dünnbettmörtel FIX N240 nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412 lot- und fluchtgerecht nach Zeichnung und Angaben herstellen. Steinfestigkeitsklasse: SFK = 2 Rohdichteklasse: RDK = 0,35 Wärmeleitfähigkeit: lambda = 0,09 W/(mK) charakteristische Druckfestigkeit: fk = 1,8 N/mm2 Steinlänge: l = 599 mm Steinhöhe: h = 499 mm bis zu einer Höhe von 3,07 m herstellen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
6.___. 8
Mauerwerk nach DIN EN 1996 mit Ytong
80,00
6.___. 9 Horizontale Sperrschicht liefern und einbauen einer Horizontalisolierung,bestehend aus 500er bekiester Bitumenpappe, die an den Stößen mind. 10 cm zu überdecken ist, liefern und herstellen in 11,5 er und 17,5 er MW-Wänden, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
6.___. 9
Horizontale Sperrschicht
80,00
m
6.___. 10 Öffnungen überdecken Leeröffnungen für Türen in vorgenanntem Mauerwerk mit Fertigteilsturz überdecken. Öffnungsbreiten bis 113,5 cm incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
6.___. 10
Öffnungen überdecken Leeröffnungen für Türen
1,00
Stüc
6.___. 11 Maueranschlussschiene HMS 25/15 liefern und im Zuge der Mauerarbeiten als Zulage einbringen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
6.___. 11
Maueranschlussschiene HMS 25/15 liefern
45,00
m
6.___. 12 Halfen Ankerschiene HTA 28/15 feuerverzinkt liefern und in die Schalung der Unterzüge/Attiken einbringen,incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
6.___. 12
Halfen Ankerschiene HTA 28/15
40,00
m
7 Erdung
7
Erdung
7.___. 1 Überbrückungs- und Dehnungsausgleichsbänder zum Verbinden von Metallverkleidungen oder als Dehnungsausgleichsstück, zum Nieten oder Schrauben. Flexibel 25qmm, 300mm lang, frost- und UV beständig zur Überbrückung von beweglichen Teilen. Normenbezug: DIN EN 50164-(1+2) Fertig montiert incl. nötiger Schraub und Nietverbindungen. Liefern und montieren, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
7.___. 1
Überbrückungs- und Dehnungsausgleichsbänder
12,00
Stüc
7.___. 2 Stahlband 30 mm x 3,5 mm verzinkt Stahlband 30 mm x 3,5 mm verzinkt als Fundamenterder, in Fundamten, Bodenplatte und Geschossdecken zu verlegen und mit der Bewehrung alle 2 m dauerhaft elektrisch leitend zu verbinden. Maschenweite max. 20 m x 20 m. inkl. system- bedingem Zubehör, liefern und fachgerecht verlegen,incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
7.___. 2
Stahlband 30 mm x 3,5 mm verzinkt
65,00
m
7.___. 3 Stahlband 30 mm x 3,5 mm NIRO 1.4571 (V4A) Stahlband 30 mm x 3,5 mm NIRO 1.4571 (V4A) als Ringerder unterhalb der Wannenabdichtung zu verlegen. Maschenweite max. 10 m x 10 m. Nach DIN VDE 0151 ist bei Edelstahl im Erdbereich die Werkstoffnummer 1.4571 (V4A) zu verwenden. inkl. systembedingem Zubehör liefern und fachgerecht verlegen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
7.___. 3
Stahlband 30 mm x 3,5 mm NIRO 1.4571
70,00
m
7.___. 4 Kreuzstück für Rd und FI 30/30mm verzinkt Kreuzstück für Rd und FI30/30mm verzinkt zum Verbinden von Leitern, in Kreuz- und T-Anordnung o. Zwischenplatte Material: Stahl verzinkt liefern und fachgerecht montieren, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
7.___. 4
Kreuzstück für Rd und FI 30/30mm
7,00
Stüc
7.___. 5 Kreuzstück NIRO für Rd und FI 30/30 mm NIRO 1.4571 (V4A) Kreuzstück NIRO für Rd und FI 30/30 mm NIRO 1.4571 (V4A) zum Verbinden von Leitern, in Kreuz- und T-Anordnung o. Zwischenplatte Material: NIRO 1.471 liefern und fachgerecht montieren,incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
7.___. 5
Kreuzstück NIRO für Rd und FI 30/30 mm
15,00
Stüc
7.___. 6 Erdungsfestpunkt Erdungsfestpunkten NIRO mit Gewinde M10/12 mit Anschlussachse inkl. Verbindungsklemme. liefern und fachgerecht montieren,incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
7.___. 6
Erdungsfestpunkt Erdungsfestpunkten
2,00
Stüc
7.___. 7 Dehnungsband für Fundamenterder Dehnungsband für Fundamenterder zum Durchführen vom Fundamenterder in ausgedehnten Fundamenten (mehrere Abschnitte) durch die Dehnungs- oder Trennfugen, ohne notwendiges Herausführen des Erders aus der Bodenplatte. liefern und fachgerecht montieren,incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
7.___. 7
Dehnungsband für Fundamenterder
5,00
Stüc
7.___. 8 Korrosionsschutzbinde Bandbreite 50 mm Korrosionsschutzbinde Bandbreite 50 mm, Korrosionsschutzbinden zur Umhüllung von ober- und unterirdischen Verbindungen, zur Verwendung im Erdreich nach DIN 30672, UV-stabilisiert, für 1 Klemmstelle/ Austritt aus Beton liefern und fachgerecht am Betonaustritt um die Ableitung, Erder montieren,incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
7.___. 8
Korrosionsschutzbinde Bandbreite 50 mm
8,00
Stüc
7.___. 9 Dokumentation nach DIN 18014 inkl.Prüfbericht
7.___. 9
Dokumentation nach DIN 18014 inkl.Prüfbericht
1,00
Stüc
8 Außenfläche
8
Außenfläche
8.___. 1 Herstellen eines tragfähigen Untergrundes zur Aufnahme von Pflastersteinen bestehend aus Frostschutzschicht (Schotter) Tragschicht (Schotter gewaschen/Splitt) Bettungsschicht (feiner Splitt/Sand) Gesamtstärke ca. 55 cm
8.___. 1
Herstellen eines tragfähigen
140,00
8.___. 2 Gehwegplatten aus Beton nach DIN EN 1339, Qualität DIKPU als Flächenbefestigung liefern. Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes. Rastermaß: 40 x 40 cm Steinhöhe: 5 cm Farbe: nach Angabe Bauleitung
8.___. 2
Gehwegplatten aus Beton nach DIN EN
130,00
8.___. 3 Gehwegplatten in Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm,fachgerecht verlegen. Es ist auf eine vollflächige Auflage der Platten auf der Betung zu achten. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten. Die Platten sind gemäß den Angaben der Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen. Ein Fugenabstand nach DIN 18318 von 3-5 mm ist unbedingt einzuhalten. Die Platten sind mit einem farblosen Gummihammer vorsichtig anzuklopfen. Der Belag wird nicht maschinell abgerüttelt. Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial gemäß DIN 18318 bzw. ZTV Pflaster-StB 06 erfolgen. Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinenist im Einheitspreis einzurechnen.
8.___. 3
Gehwegplatten in Bettungsmaterial
130,00
8.___. 4 Seitlich gelagerte Pflastersteine in Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm fachgerecht verlegen. Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen ist im Einheitspreis einzurechnen.
8.___. 4
Seitlich gelagerte Pflastersteine
E
1,00
8.___. 5 ACO Slimline Entwässerungsrinne mit Aluminiumrost (silber) für Linienentwässerung mit Aluminiumrost 15/30 Rost silber eloxiert Länge 1000 mm Belastungsklasse A15 / begehbar liefern und einbauen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 5
ACO Slimline Entwässerungsrinne mit
24,00
m
8.___. 6 ACO Slimline Eckelement mit Eckrosten als Zulage zur Vorposition, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 6
ACO Slimline Eckelement mit Eckrosten
E
1,00
Stüc
8.___. 7 ACO Slimline Endkappe als Zulage zur Vorposition, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 7
ACO Slimline Endkappe als Zulage zur
6,00
Stüc
8.___. 8 ACO Slimline Rinnenverbinder als Zulage incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 8
ACO Slimline Rinnenverbinder als Zulage
22,00
Stüc
8.___. 9 ACO Slimline Endkappe mit seitlichem Ablauf DN 50, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 9
ACO Slimline Endkappe mit seitlichem Ablauf
3,00
Stüc
8.___. 10 ACO Slimline senkrechter Ablauf DN 110, außermittig für Linienentwässerung incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 10
ACO Slimline senkrechter Ablauf DN 110, außermittig für Linienentwässerung
4,00
Stüc
8.___. 11 Planum für Bordsteine herstellen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 11
Planum für Bordsteine herstellen
35,00
m
8.___. 12 Bordsteine 8/25 cm grau als Einfassung von Spitzschutz- und Terrassenflächen liefern und auf Unterbeton versetzen,incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 12
Bordsteine 8/25 cm grau als Einfassung
35,00
m
8.___. 13 Bordstein Schnitt incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 13
Bordstein Schnitt
10,00
Stüc
8.___. 14 Spritzschutzstreifen Herstellen eines ca. 50 cm breiten Spitzschutzstreifen aus bauseitg zwischengelagertem Kalkstein - Schotter incl. Wurzelvlies, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 14
Spritzschutzstreifen
6,00
8.___. 15 Rohrgraben in Pflasterflächen inkl. Aushub und Füllmaterial herstellen und rückverfüllen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 15
Rohrgraben in Pflasterflächen inkl.
15,00
m
8.___. 16 Mutterboden liefern und in ca. 30 cm Stärke einbauen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 16
Mutterboden liefern und in ca. 30 cm
30,00
8.___. 17 Grobplanum des Mutterbodens herstellen und abziehen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 17
Grobplanum des Mutterbodens herstellen
50,00
8.___. 18 Einsaat Nutzrasen Rasensamen gleichmäßig auf der leicht aufgerauten Fläche aussäen Andrücken des Samen nach der Aussaat mit einer Rasenwalze und wässern des Saatbetts, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
8.___. 18
Einsaat Nutzrasen
50,00
8.___. 19 WSM - Fahrrad - Anlehnbügel 1,00 m liefern und in die vor beschrieben Pflasterfläche, und gemäß der Position wie im Übersichts - Lageplan dargestellt, incl. erforderlichen Fundamente sowie den Montagevorgaben des Herstellers, einschließlich dem Anarbeiten in der Pflasteroberfläche, sowie aller sonstigen erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung montieren.
8.___. 19
WSM - Fahrrad - Anlehnbügel 1,00 m
2,00
Stüc
9 Unvorhergesehenes
9
Unvorhergesehenes
9.___. 1 Polierstunde Polierstunde für nicht vorhersehbare Arbeiten zum Zeitnachweis.
9.___. 1
Polierstunde
E
1,00
Std
9.___. 2 Vorarbeiterstunde Vorarbeiterstunde für nicht vorhersehbare Arbeiten zum Zeitnachweis.
9.___. 2
Vorarbeiterstunde
E
1,00
Std
9.___. 3 Facharbeiterstunde Facharbeiterstunde für nicht vorhersehbare Arbeiten zum Zeitnachweis.
9.___. 3
Facharbeiterstunde
E
1,00
Std
9.___. 4 Helferstunde Helferstunde für nicht vorhersehbare Arbeiten zum Zeitnachweis.
9.___. 4
Helferstunde
E
1,00
Std
9.___. 5 Kranstunden, einschl. Personaleinsatz nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung.
9.___. 5
Kranstunden, einschl. Personaleinsatz
E
1,00
Std
9.___. 6 Schuttcontainer 7 m3
9.___. 6
Schuttcontainer 7 m3
E
1,00
Stüc
9.___. 7 Bauschutt Entsorgung - to
9.___. 7
Bauschutt Entsorgung - to
E
1,00
to
9.___. 8 Mischschutt Entsorgung - to
9.___. 8
Mischschutt Entsorgung - to
E
1,00
to
9.___. 9 Holzschutt Entsorgung - to
9.___. 9
Holzschutt Entsorgung - to
E
1,00
to
9.___. 10 Kompressorstunde mit Bedienung Kompressorstunde mit Bedienung zum Zeitnachweis.
9.___. 10
Kompressorstunde mit Bedienung
E
1,00
Std
9.___. 11 offene Wasserhaltung - Pumpe betreiben und bedienen. Saugpumpe betreiben, elektrischer Antrieb. Förderhöhe: bis 3,00m Fördermenge: bis 10m3/h Einbauort: Pumpensumpf, in Baugrube incl. der erforderlichen Schlauchlängen und aller Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
9.___. 11
offene Wasserhaltung - Pumpe betreiben
E
1,00
Std
9.___. 12 Bagger 20-45 to inkl. Maschinenführer Bagger 20-45 to inkl. Maschinenführer für unvorhergesehene Arbeiten auf Anweisung des Auftraggebers, zum Zeitnachweis.
9.___. 12
Bagger 20-45 to inkl. Maschinenführer
E
1,00
Std
9.___. 13 Radlader 5-10 to inkl. Maschinenführer Radlader 5-10 to inkl. Maschinenführer für unvorhergesehene Arbeiten auf Anweisung des Auftraggebers, zum Zeitnachweis.
9.___. 13
Radlader 5-10 to inkl. Maschinenführer
E
1,00
Std
9.___. 14 LKW 18-20 to inkl. Maschinenführer LKW 18-20 to inkl. Maschinenführer für unvorhergesehene Arbeiten auf Anweisung des Auftraggebers, zum Zeitnachweis.
9.___. 14
LKW 18-20 to inkl. Maschinenführer
E
1,00
Std
9.___. 15 Druckluftkompressor 15-20 m mit Stemmzubehör und inkl. Maschinenführer Druckluftkompressor 15-20 m, mit Stemmzubehör und inkl. Maschinenführer für unvorhergesehene Arbeiten auf Anweisung des Auftraggebers, zum Zeitnachweis.
9.___. 15
Druckluftkompressor 15-20 m mit Stemmzubehör und inkl. Maschinenführer
E
1,00
Std
9.___. 16 Stemmhammer, Verdichtungsgerät, Schneidegerät, Kompressor o.a. ohne Bedienung zum Nachweis
9.___. 16
Stemmhammer, Verdichtungsgerät, Schneidegerät, Kompressor o.a. ohne Bedienung zum Nachweis
E
1,00
Std
9.___. 17 Rüttelplatte o. Bedienung Rüttelplatte o. Bedienung
9.___. 17
Rüttelplatte o. Bedienung
E
1,00
Std
9.___. 18 Stihlflex o. Bedienung Stihlflex o. Bedienung
9.___. 18
Stihlflex o. Bedienung
E
1,00
Std