Erdarbeiten, Pflasterarbeiten KKE4410.2
Errichtung Dauerausstellung Sportmuseum Berlin DSM
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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen ALLE GEWERKE Hinweise zur Ausführung und Kalkulation A.1. Angaben zur Baustelle A.1.1 Es ist beabsichtigt für das Sportmuseum Berlin Dauer- und Wechselausstellungsflächen im Nordteil der denkmalgeschützten Mitteltribüne des Maifelds einzurichten. Die Mitteltribüne ist in eine Erdwall-Tribünen-Anlage eingebunden und Teil des Gesamtareals Olympiapark . An der westlichen Grundstückskante befindet sich der Vorplatz "Am Glockenturm " mit der Passenheimer Straße, der Glockenturmstraße und der Friedrich Friesen Allee. Die östliche Grundstücksgrenze des Bauwerks liegt direkt am Maifeld. Die Erschließung der Baustelle erfolgt entsprechend dem im Lageplan gekenntzeichneten Weg. A.1.2 Art und Lage von baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück . Auf dem Baugelände / Baustelleneinrichtungsfläche werden sich Containeranlagen, Lagerflächen und sonstige für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Anlagen befinden. Das gesamte Baugelände / Baustelleneinrichtungfläche ist durch einen umlaufenden Bauzaun gesichert. A.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Die Zufahrt sowie die Verkehrswege auf der Baustelle sind jederzeit für den Verkehr , insbesondere für Feuerwehr und Rettungsdienste (3 m Fahrstreifen), freizuhalten und dürfen nicht durch Bau- und Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Feuerwehraufstellflächen und ihre Zufahrten im Bereich der Baustelle sind ständig freizuhalten. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen, z. B. an Wochenenden und Feiertagen, sind Maschinen und Geräte so abzustellen, dass Feuerwehr und Rettungsdienste alle Gebäudeteile ungehindert erreichen können. Private Fahrzeuge dürfen innerhalb des Baugeländes / Baustelleneinrichtungsfläche nicht abgestellt werden. Auf dem Baugelände / Baustelleneinrichtungsfläche gilt die Straßenverkehrsverordnung. Die Zufahrt zu den Bearbeitungsbereichen erfolgt über die Glockenturmstraße. Die Straßen innerhalb des Olympiaparks sind für Fahrzeuge > 7,5 t eingeschränkt befahrbar. Die Zufahrt ist an der Wache vorher anzukündigen und hat auf dem Olympiagelände mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h zu erfolgen. Der Maschineneinsatz und die Logistik sind mit der Olympiaparkverwaltung abzu- stimmen. Die Befahrordnung des Olympiaparks ist beigelegt und ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport besitzt das uneingeschränkte Hausrecht. Soweit nach- folgend nichts abweichend bestimmt ist, gilt die "Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen" sowie die "Park- und Befahrordnung" in der jeweils gültigen Fassung (siehe Anlage). A.1.4 Anschlüsse Wasser, Energie, Abwasser Dem AN stehen bauseits Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser in ca. 200 m zur Verfügung. A.1.5 Baustelleneinrichtungflächen Baustelleneinrichtungsflächen stehen auf dem Baugrundstück nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Ihre Lage und Größe ist dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Werden darüber hinaus öffentliche Verkehrsflächen beansprucht, sind die erforderlichen Genehmigungen und die Gebühren Sache des AN. A.1.6 BaustellV / SiGeKo Der AG hat einen Sicherheits - und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) beauftragt. Hierdurch wird die Verantwortlichkeit der AN für die Erfüllung ihre Arbeitsschutzpflichten nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften nicht berührt. Vom SiGeKo wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ertellt. jeder AN ist verpflichtet, seinem auf der Baustelle eingesetzten Personal, seinen Nachunternehmern sowie seinen Lieferanten vor Arbeitsaufnahme den Inhalt des SiGe-Plans bekannt zugeben und während der Arbeit dessen Einhaltung durchzusetzen und zu kontrollieren. Vor Arbeitsaufnahme ist vom AN eine Gefährdungsbeurteilung der für die Beschäftigte mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle für seine Beschäftigte erforderlich sind. Den Beschäftigten des AN sind vom AN vor Arbeitsbeginn die entsprechenden Anweisungen (Betriebsanweisungen, Montage- und Demontageanweisungen etc.) zu erteilen. Montage, Abbruch- und Arbeitsanweisungen für potentiell gefährliche Arbeiten sind dem SiGeKo vor Aufnahme der Arbeiten zur Prüfung vorzulegen und in endgültiger Fassung der Bauleitung des AG in Kopie zu übergeben. A.2 Angaben zum Gebäude A.2.1 Das Bauwerk kann aufgrund seines konstruktiven Aufbaus in verschiedene Bauwerksteile gegliedert werden: · Treppenanlage in Stahlbetonbauweise · Lagerhalle mit Stahlfachwerk, Stahlverbundbauteilen, Stahlbetondecken und Stahlsteindecken; die Abgrenzungswände sind teilweise in Stahlbeton, aber auch in Mauerwerk hergestellt. Die Treppenanlage besteht aus der nachfolgend beschriebenen Konstruktion. · Die in den Buchstabenachsen verlaufenden Wände sind auf Streifenfundamenten gegründet · Die in den Zahlenachsen verlaufenden Wände sind als Durchlaufbauteile über die Streifenfundamente in den Buchstabenachsen aufgelagert · Die schräg verlaufende Deckenkonstruktion lagert auf den Wandscheiben in den Achsen 15* und 16* · Die Zwischendecken wurden nachträglich eingebaut. Sie sind unterhalb der Decke, parallel zu den Achsen 15* und 16* auf Unterzüge aufgelagert, welche durch an den Ecken angeordnete Mauerwerksstützen teils auf den Streifenfundamenten teils separat gegründet sind · Die Außenwände in den Achsen 15*, A, 14*/A-B und 16*/A-B sind mit Konglomerat / Sedimentgestein verkleidet Gemäß den Bestandsunterlagen ergibt sich für die Lagerhalle im Groben nachfolgend beschriebene Konstruktion. · Die Wände sind auf Streifenfundamenten gegründet · Die Stützen der Fachwerkkonstruktion sind auf Einzelfundamenten gegründet · Ein Teil der Stützen wurden mit Stahlbeton ummantelt · Die Decken sind zum einen aus Stahlbeton, zum anderen als Stahlsteindecken mit Hohlkörpereinlagen hergestellt worden Grundwasser Nach Grundwassergleichenkarte liegt das Grundwasser von 20,0-40,0 m unter dem Gelände. A.2.2 Bauablauf Die geplante Baumaßnahme beinhaltet Arbeiten im Außenbereich und Innenbereich: Die Arbeiten im Außenbereich sind erst nach Fertigstellung des Abbaus der Erdwälle (bauseitige Erdbauarbeiten) möglich. Dies sind Arbeiten der Beton-Instandsetzung der Betonflächen an den hangseitigen Außenwänden. Die genauen Arbeitsweisen an den hangseitigen Außenwänden lassen sich erst nach vollständigem Abbau der Erdwälle festschreiben. Die Rohbauarbeiten Zur Herstellung des Aufzugsschachtes mit Anbindung an den Innenraum im 1.OG sowie die Herstellung der Schwerlastwände in den Achsen 16 und 1 als Verschluss der Außenwände sind ebenfalls erst nach entfernen die Erdwälle möglich. Die Rohbauarbeiten im Innenraum sind unabhängig vom Abtrag der Erdwälle. Folgende Arbeiten sind möglich: - Einbau von Betonsohlen unter der Treppenanlage Nord im EG und in der Halle - Einbau neuer Geschossdecken im 1.OG - Rohbauarbeiten für das herrichten der Räume für das Museum, die sich auf minimale Eingriffe in die bestehende Konstruktion beschränkt. - Die Herstellung der RWA-Konstruktionen und der Montageöffnung im Dach folgen zeitlich versetzt zu den vorgenannten Rohbauarbeiten. Erneuerung des kompletten Regenwassernetzes der Nord und der Südseite der Tribünenbereiche. Installation einer Sanitäranlage für den Museumsbetrieb. A.2.3 Die Ausführung der Arbeiten sind ggf. durch die Veranstaltungen auf den Olympiaparkgelände in der Zeit von März bis September z.T. nur eingeschränkt möglich. A.3 Angaben zur Ausführung A.3.1 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung Alle vom AN vorgesehenen Baustelleneinrichtungen, Lagerplätze, Gerüste usw. sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Der AN legt dem AG innerhalb von 8 Kalendertagen nach Auftragserteilung einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan vor. Dazu gehören u.a.: Angaben zum Aufstellort der Transporteinrichtungen Angaben über Anlieferzeiten Angaben über Containerstellung Angaben über Montageabfolge, das Montagepersonal und die Montagezeiten Angaben über Hilfsmassnahmen z.B. bei der Aufstellung von Hebezeuge etc. Nachweise von Lastübertragungen auf angrenzende Bauteile, Einrichtungen und Installationen A.3.2 Lagerflächen Da Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen nur im begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, ist die Montage aller einzubauenden Elemente unmittelbar nach Anlieferung als Kalkulationsgrundlage anzunehmen. A. 3.3 Hebezeuge Hebezeuge stehen dem AN bauseits nicht zur Verfügung. Diese sind Sache des AN. A. 3.4 Gerüste Gerüste stehen dem AN, wenn in der Leistungsposition nicht anders beschrieben, bauseits nicht zur Verfügung. Diese sind Sache des AN. A. 3.5 Baubeleuchtung Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist Sache des AN. A. 3.6 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, sonstiger Einrichtungen Die Mitbenutzung fremder Einrichtungen ist vom AN eigenverantwortlich und auf seine Kosten mit den jeweiligen fremden Unternehmern zu regeln. A. 3.7 Materialtransporte / Arbeitsbereiche Materialtransporte über die Fassade außer an bezeichnenten Stellen sind unzulässig. Vor Beginn der Arbeiten sind Transportwege und die Festlegung der Arbeitsabschnitte mit der Bauleitung abzustimmen. A. 3.8 Eignungs- und Gütenachweise Prüfzeugnisse, Herstellerdatenblätter und Zulassungen sind vom AN für die zum Einbau vorgesehenen Stoffe und Bauteile spätestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn in übersichtlicher, prüfbarer Form 2-fach zu übergeben. A. 3.9 Bemessungen Die Bemessung von Materialdicken, Verankerungselementen, Befestigungs- und Verbindungsmittel im Rahmen der Wertkstatt- und Montageplanung ist Sache des AN. In der Leistungsbeschreibung genannte Stärken und Dicken sind Mindestangaben. Die endgültige Bemesssung und Verantwortung verbleibt beim AN. A. 3.10 Messarbeiten Als Grundlage für die weiteren Messarbeiten sind in jedem Geschoss an den den Treppenhäusern feste Höhenmarken (Meterrisse) angebracht. Darüber hinausgehende Messarbeiten sind Sache des AN. A. 3.11 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen Die vom AN erstellten Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen ist. Diese Leistung wird gemäß den entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis vergütet. A.3.12 Bauzwischenzustände Massnahmen für Bauzwischenzustände sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. A. 3.13 Verkehrslasten Für die Auswahl der jeweiligen Verfahrensweise ist von einer Verkehrslast der Decken von 2,5 KN/m2 auszugehen. A. 3.14 Besondere Anforderungen an die Abbrucharbeiten Die Festlegung der Einbau-, Transporttechnologie und Entsorgungsdeponien legt der AN, sofern nicht in der Leistungsposition vorgegeben, alleinverantwortlich fest. Die Nachweise einer ordnungsgemäßen Entsorgung sind dem Auftraggeber bei Rechnungslegung unaufgefordert vorzulegen. A. 3.15 Abbruchmaterialien / Reststoffe Eine offene Zwischenlagerung der anfallenden Restmengen, Abbruch- und Verpackungsmaterialien, inner- und außerhalb des Gebäudes ist unzulässig. Für geschlossene, abschließbare Schuttcontainer hat jedes Gewerk selbst zu sorgen. Zum Feierabend darf kein Müll und Schutt außerhalb der Container gelagert werden. A 3.16 Schadstoffuntersuchungen Die Beseitigung der Schadstoffe ist in Leistungspositionen entsprechend beschrieben. Sollte der AN weitergehend Belastungen bzw. Kontamination feststellen ist der Auftraggeber sofort zu informieren und die Arbeiten in diesem Bereich einzustellen. A. 4. Abrechnung A. 4.1 Abrechnungsgrundlage Abrechnungsgrundlage sind die Ausführungszeichnungen des Architekten. Hat der AN weitergehende Pläne zu erstellen und sind diese zur Abrechnung geeignet, gelten diese. A. 4.2 Aufmaße Vom AN sind Abrechnungszeichnungen vorzunehm en. Die Leistungen sind im Plan nachvollziehbar kenntlich zu machen und mit Maßen zu versehen, wenn diese nicht eindeutig aus dem Plan hervorgehen. Die Erstellung der Abrechnungspläne erfolgt zu jeder Abschlags-, Teil- und Schlussrechnung einschl. Mengenermittlungsblätter soweit Positionen einem Leistungszuwachs zur aktuellen Rechnung darstellen. A. 4.3 Mehrstärken Mehrstärken werden nur anerkannt, wenn die Forderung des Auftragnehmers vor Leistungserbringung gestellt und der Abrechnungsumfang gemeinsam festgestellt ist.
Vorbemerkungen
Hinweis Allgemeine Vorbemerkungen Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, Fertigung/ Materiallieferung, Lieferung/ Fracht, Abladung und Montage, einschl. aller dafür erforderlichen Anschluss- und Befestigungsmaterialien und einschl. Stellen/ Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen (auch Leitern, Gerüste bis 2,00 m, Hebegeräte, Kräne etc.) und sonstiger Hilfsmittel. Ausbau-/ Abbrucharbeiten beinhalten Demontage, Herausschaffen aus dem Gebäude, Abtransport und fachgerechter Entsorgung aller dabei anfallenden Materialien einschl. Beibringen des Entsorgungsnachweises. Es gelten die für das Gewerk / die Gewerke maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise und die Richtlinien der Gemeinde-Unfall-Versicherer. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen/ BaustellV BGBl.I S 1283) in aktuell gültiger Fassung. Bei der Ausführung sind zusätzlich zu den ATV "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN 18299, DIN 18300 Erdarbeiten, DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen, die im Folgenden aufgeführten Hinweise zu beachten. Leistungen, die sich hieraus ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweis
Erläuterungen - Erdarbeiten Erläuterungen - Erdarbeiten 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18300 - Erdarbeiten und DIN 18303 - Verbauarbeiten. 2. Abraumbeseitigung, Stoffe Das auf der Baustelle anfallende Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer grundsätzlich auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Zur Wiedereinfüllung benötigtes Aushubmaterial ist gemäß dem Leistungsverzeichnis oder in Absprache mit dem Auftraggeber zwischenzulagern, falls es nicht am Einbauort verbleiben kann. Wird vom Auftraggeber ein Zwischenlager oder eine Deponie vorgegeben, so ist das für die Angebotsabgabe verbindlich. Im Zuge der Bauausführung kann etwas anderes vereinbart werden. Falls im Leistungsverzeichnis keine Festlegung getroffen wurde, ist über allgemein wiederverwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen. 3. Ausführung Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern. Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten. Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern. Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen. Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, sind mit dem Auftraggeber umgehend gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Bei Auftreten von Grund- oder Sickerwasser auf relativ undurchlässigem Boden- oder Gesteinsschichten ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle ist zu vermeiden. Für Gründungen an Nachbargebäuden sowie für Unterfahrungen von Fundamenten gilt: - Unterfahrungen und Vertiefungen dürfen nur auf dem Grundstück des Auftraggebers vorgenommen werden. Bei der evtl. notwendigen Unterfahrung von Grenzwänden oder Nachbarwänden ist vorher der Auftraggeber und die Bauleitung zu verständigen. - Es muss ständig eine fachlich ausgebildete Aufsichtsperson anwesend sein. - Ausschachtung und Fundamentherstellung darf nur in Abschnitten von maximal 1,25 m Fundamentlänge erfolgen, wenn die statische Berechnung keine anderen Forderungen stellt. Es darf gleichzeitig nur 1/4 der Länge unterfahren werden. - Eventuelle Grundbruchgefahr ist durch entsprechende provisorische Auflasten zu beseitigen. - Sind aus technologischen Gründen Stichgräben erforderlich, werden sie für Aushub und Verfüllung mit aufgemessen. Zwischen zwei gleichzeitig hergestellten Stichgräben oder schachtartigen Baugruben muß ein Abstand von mindestens der dreifachen Breite des breiteren Stichgrabens eingehalten werden (gerechnet für senkrechte Schachtung, ggf. mit Absteifung; Böschungen sind zu vermeiden). Bei Stichgräben über 1,25 m Tiefe ist auch die rückseitige Stirnwand zu verbauen, wenn der Graben im übrigen abzusteifen ist. - Unterfangungen für den jeweiligen Abschnitt sind in voller Höhe kraftschlüssig herzustellen. - Die Bauleitung ist sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist. Beim Aushub im Bereich von zu erhaltendem Baumbestand sind besondere Maßnahmen zu treffen. Der Wurzelbereich soll nicht verletzt werden; über Schutzmaßnahmen und notwendige Eingriffe ist mit der Bauleitung Rücksprache zu halten. Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren. Das Einschlämmen für Hinterfüllungen ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden. Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten Böden dieser Art darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen. 4. Preisinhalte Mit den Preisen sind nicht abgegolten: - Wasserhaltungsarbeiten, sofern es sich nicht um die Beseitigung von Niederschlägen handelt. - Stillstandszeiten bei Unterbrechungen durch Funde von Munition und durch historisch bedeutsame Ausgrabungen. 5. Abrechnungshinweise Die Bestimmungen des Abschnitts 5.2.3 der DIN 4124 für Gräben bis 1,25 m Tiefe ohne betretbaren Arbeitsraum gelten auch für Gräben, in denen folgende Arbeiten ausgeführt werden: - Herstellen der Sohle einschließlich Absanden - Ausrichten von Kabeln - Abdecken von Kabeln - manueller Grabenaushub. Der Wert für "Umsteifung" gemäß Tabelle 2 DIN 4124 gilt nur, wenn wegen der Länge der Rohre eine Umsteifung objektiv erforderlich ist. Sind in einem Graben mehrere Leitungen erforderlich und wird ein betretbarer Arbeitsraum notwendig, so ist der Arbeitsraum der Abstand zwischen äußerer Leitung und Grabenwand. Der Abstand zwischen den Leitungen ergibt sich nach technologischen Erfordernissen, den technischen Regeln für die Rohr- und Kabelverlegung. Der Mengenermittlung für Aushub, Einbau und Verdichtung liegen feste Massen (Volumen nach gewachsenem oder fertig verdichtetem Boden) zugrunde, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist. Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet. Die Einteilung der Bodenklassen richtet sich nach Abschnitt 2.3 der DIN 18300 - Erdarbeiten. Werden verschiedene Bodenklassen in einer Leistungsposition ausgeschrieben, kann bei Angebotsabgabe ein der Kalkulation zugrunde liegendes Verhältnis bekannt gegeben werden. Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Sofern Handschachtung ausdrücklich ausgeschrieben ist, wird sie nur dort vergütet, wo aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungs­kreuzun­gen, Such­schach­tung, Querschläge u.ä.) Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und techno­logisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen ein­schließlich der Folge­leistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Die Regeln für Aushub und Verfüllen von Rohrleitungsgräben gelten sinngemäß auch für die Schächte des Leitungssystems.
Erläuterungen - Erdarbeiten
Erläuterungen - Straßen, Wege, Plätze Erläuterungen - Straßen, Wege, Plätze 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus: DIN 18315 -Verkehrswegebauarbeiten: Oberbauschichten ohne Bindemittel DIN 18316 -Verkehrswegebauarbeiten: Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln DIN 18317 - Verkehrswegebauarbeiten: Oberbauschichten aus Asphalt DIN 18318 - Verkehrswegebauarbeiten: Pflasterdecken und Plattenbeläge DIN 18503 - Pflasterklinker DIN 18920 - Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN 19571-1 - Aufsätze 500x500 für Abläufe Klasse C 250, rinnenförmig; Zusammenstellung DIN EN 124 - Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen DIN EN 1341 - Platten aus Naturstein für Außenbereiche DIN EN 1342 - Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche DIN EN 1343 - Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche DIN EN 1871 - Straßenmarkierungsmaterialien DIN EN 12591 - Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel; Anforderungen an Straßenbaubitumen - Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau (ZTV T-StB) - Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB) - Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen im Straßenbau (ZTV V-StB) - Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB) - Richtlinien für die Anlage von Straßen, Entwässerung (RAS-Ew) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt (ZTV Asphalt - StB) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen - Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Köln - FGSV 516 Merkblatt für die Bodenverdichtung im Straßenbau - FGSV 535 Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien im Erdbau - FGSV 545 Merkblatt für die Verhütung von Frostschäden an Straßen - FGSV 611 Merkblatt über Lavaschlacke im Straßen- und Wegebau - FSGV 612 Technische Lieferbedingungen für Recycling- Baustoffe in Tragschichten ohne Bindemittel - FGSV 616 - 3 Merkblatt für die Verwendung von industriellen Nebenprodukten im Straßenbau (Wiederverwendung von Baustoffen) - FGSV 633 Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel - FGSV 790 Technische Lieferbedingung für Asphalt im Straßenbau - GSV 826 Merkblatt für die Verwendung von Ausbauasphalt und pechhaltigem Straßenaufbruch in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln - FGSV 990 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) 2. Stoffe, Bauteile Zum Einbau kommende Steine müssen frostbeständig nach DIN 53104 / 52105, wasser- und ölbeständig sowie unempfindlich gegen Lösungsmittel und Streusalz sein. Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen sowie Schalungstrennmitteln ist der Bauleitung auf Anforderung nachzuweisen. 3. Ausführung 3.1 Tragschichten, Frostschutzschichten Werden unter den Trag- oder Frostschutzschichten Sauberkeitsschichten zur Ableitung von Oberflächenwässern notwendig, so sind diese bis zur Böschung oder Sickergräben zu führen. Tragschichten unter Pflaster- und Plattenbelägen sollen wasserdurchlässig sein; bei vorhandenen wasserundurchlässigen Tragschichten im Bestand ist die Wasserableitung durch Gefälle oder Dränage zu sichern. Die Mindestdicke von Frostschutzschichten soll das dreifache des Größtkorndurchmessers nicht unterscheiden. Sind Sieblinienbereiche vorgeschrieben, so müssen diese dem eingebauten Zustand entsprechen; eine Entmischung ist zu verhindern. Hydraulisch gebundene Tragschichten sind in den erforderlichen Abständen mit Scheinfugen (Kerbtiefe 1/3 der Dicke) zu versehen. Bituminös gebundene Tragschichten für Pflaster sind mit dem oberen zulässigen Hohlraumgehalt nach ZTV T StB herzustellen; die Oberflächen der Tragschichten müssen das Gefälle des Belags aufweisen. Für die Bettung von Pflaster aus künstlichen Steinen oder gebranntem Material darf kein ausblühfähiges Recycling-Material verwendet werden. 3.2 Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln Die Art der Nachbehandlung des frischen Betons richtet sich nach den angegebenen Vorschriften bzw. nach dem Ermessen des Auftragnehmers sowie vorrangig nach den Projektunterlagen und den Anweisungen der Bauleitung. Wird die Entscheidung dem Auftragnehmer überlassen, kommen nach dessen Wahl zur Anwendung: - Abdeckung mit feuchtzuhaltenden Materialien - Aufbringen spezieller Nachbehandlungsmittel; sie müssen farbig erkennbar sein - Kontinuierliches Besprühen mit Wasser; der Beton darf in diesem Fall nicht zeitweise trocken sein;das Feuchthalten ist also auch nach Arbeitsende zu gewährleisten Das Besprühen aus dem Schlauch ohne Brauseeinrichtung ist unzulässig. Ein Temperaturschock ist zu vermeiden. Frische Betonoberflächen sind nicht direkt zu besprühen, damit Feinanteile nicht ausgewaschen werden. Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung späterer Nutzschichten nicht negativ beeinflussen. 3.3 Oberbauschichten aus Asphalt Wird die Aufhellung von Asphaltdeckschichten verlangt, so ist diese durch die Kombination von Zugabe aufhellender natürlicher oder künstlicher Zuschlagstoffe und Aufbringen ähnlicher Stoffe auf die Oberfläche herzustellen Die vorgegebenen Festigkeitseigenschaften dürfen dadurch nicht gemindert werden. Die Körnungen müssen den ZTV Asphalt entsprechen und die Zuschlagstoffe müssen nach der "Richtlinie für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau" (RG Min-StB) güteüberwacht sein. 3.4 Pflasterdecken, Plattenbeläge Bei Anschluss an Bordsteine usw. sind Anfangs-, End- und Randsteine zu verwenden, sofern lieferbar. Wird Betonsteinpflaster maschiniell verlegt, so sind nur Steine mit Abstandhaltern zu verwenden. Das entbindet nicht vom Abschnüren bei geradlinigem Fugenverlauf. Unterschiedliche Dicken der Pflastersteine sind nicht in der Bettung, sondern bereits in der Tragschicht auszugleichen, falls das Höchstmaß der Bettungsdicke überschritten würde. Das Pflasterbett ist mit der erforderlichen Überhöhung zum Erreichen der Sollhöhe herzustellen. Beim Verrütteln von Pflasterbelägen ist darauf zu achten, dass angrenzende Bauteile hierbei keinen Schaden davontragen. Rüttelwalzen dürfen nicht eingesetzt werden. Beim Gefällewechsel sowie beim Anschluss an andere Beläge, Rinnen u. dgl. darf nicht über die Kante hinausgerüttelt werden. Es sind Flächenrüttler mit Gummischuh oder Neoprene-Schutzplatte zu verwenden. Die Umwucht ist niedrig einzustellen. Das Rütteln soll vom befestigten Rand zur Mitte hin erfolgen. Regelmäßig sind die Fugen vorher mit Sand zu füllen. Das gilt auch bei Fugenfüllungen mit Bindemitteln; in solchen Fällen sind die Fugen nach dem Rütteln mindestens 3 cm auszuräumen (Nebenleistung). Bei Sandverschluss der Fugen nach dem Rütteln ist der Restsand erst unmittelbar vor Übergabe der Leistung abzukehren. Um unnötige Schneidarbeiten zu vermeiden, soll vor endgültiger Fixierung der Begrenzungen (Borde u.ä.) bei beidseitig begrenzten Wegen ein Pflasterstreifen über die vorgesehene Breite verlegt werden. In Abhängigkeit vom Steinmaß ist mit der Bauleitung die endgültige Breite abzustimmen. Eine Verkleinerung des Maßes kommt regelmäßig nicht in Betracht. Bei Verbundpflaster sind nach Absprache mit der Bauleitung im Bereich geplanter oder möglicher späterer Aufgrabungen Ausgleichsfugen anzulegen, um den Verband nicht zu beschädigen. Grundsätzlich sind durchlaufende Fugen oder Kreuzfugen zu vermeiden. Bei vermörtelten Fugen sind ggf. über den Scheinfugen von Tragschichten oder an Einbauten und aufgehenden Bauteilen sowie grundsätzlich im Raster von 8 m Dehnungsfugen anzuordnen. 3.5 Bordsteine, Einfassungssteine Fugen zwischen Bordsteinen - im Bogen gesetzt - sind vollfugig mit Mörtel MG III zu verfugen. Das gilt auch für geradlinig versetzte Bordsteine, wenn Pflaster- oder Plattenbeläge nur in Sand gebettet sind. Die Verfugung soll dann aber nur bis zur Höhe der Bettung ausgeführt werden. Bordsteine aus Beton sollen zur Sicherung gegen Kantenpressung mit angeformten Abstandhaltern versehen sein. Anderenfalls sind dafür entsprechende Maßnahmen (als Nebenleistung) zu treffen. Bögen in der Einfassung sind mit Formsteinen herzustellen; ist das wegen des vorgesehenen Radius nicht möglich, sind die Borden und ähnliche Einfassungen zu teilen und die Stirnseiten schräg zu schneiden. Die Vorderkante von Bordsteinen aus Beton soll leicht abgerundet sein. 3.6 Entwässerung Roste für Straßeneinläufe sind - sofern sich der Einlauf noch über dem Straßenniveau befindet - während der Bauzeit zum Schutz vor Leitungsverschmutzung mit einer Folie zu unterlegen. Entwässerungsrinnen aus Fertigteilen sind so einzubauen, dass aus der anschließenden Oberflächenbefestigung keine Horizontalkräfte durch Fahrzeuge oder Temperaturänderungen eingetragen werden. Roste müssen vor dem Herstellen der Oberflächenbefestigung eingelegt sein; ersatzweise sind Absteifungen der Kanten vorzunehmen. 3.7 Reparaturarbeiten Beim Öffnen von Pflasterdecken sind die freien Ränder in der Lage zu sichern. Alle Deckschichten sind soweit zurück zu bauen, dass sie nicht durch nachrutschendes Erdreich oder Unterspülungen Hohlstellen bekommen. 3.8 Verkehrssicherung Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können. Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten. Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. 4. Preisinhalte Zur Abgrenzung von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen gelten nachrangig nach den ATV der VOB/C die Abgrenzungen der in den im Abschnitt 2.1 aufgeführten ZTV-StB der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Köln, zu beziehen beim FGSV-Verlag, Konrad-Adenauer-Straße 13, 50996 Köln, soweit sie nachfolgenden Vorgaben nicht widersprechen. Auf die unterschiedliche Abgrenzung von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen innerhalb der für dieses Gewerk geltenden DIN- Vorschriften wird hingewiesen. 5. Abrechnungshinweise Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Mehrbreiten, Mehrdicken und Mehrlängen sind bei Abweichungen vom Leistungsverzeichnis (nicht vom Mengenansatz) vorher zu vereinbaren. Beim Aufbringen von Asphaltschichten auf eine gefräste Unterlage wird der Materialmehrbedarf nicht gesondert erfasst, wenn diese Leitung in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
Erläuterungen - Straßen, Wege, Plätze
Baubeschreibung Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um die auszuführenden Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten zur Herstellung der Gräben für die bauseitige Montage der Erdungsanlage einschl. der notwenigen Aufnahme und Wiederherstellung der Bestandsoberflächen sowie Lieferung und Montage von zwei Lüftungstüren einschl. erdverlegter Zuleitungen und höhen- sowie gefällemäßige Anpassung einer Bestandsoberfläche mit Natursteinen. Hauptanschrift: Am Glockenturm 1 (Maifeldtribüne) 14053 Berlin im Auftrage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin-Wilmersdorf Es handelt sich um insgesamt 170 m Leitungsgräben sowie 68 Stück Kopflöcher einschl. der dafür notwendigen Erd- und Verbauarbeiten. Zwei Lüftungstürme einschl. der erdverlegten zuleitungen sowie Anbindearbeiten sind ebenfalls Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Außerdem sind 60 m² Bestandsoberfläche (Naturstein) aufzunehmen und anschließend in neuer Höhe und mit angepasstem Gefälle neuzuverlegen. Die Leistungen sind komplett einschl. aller Erd- und Verbauarbeiten sowie der Aufnahme und der Wiederherstellung der Oberflächen zu erbringen. Die Leistungen finden in nicht geringem Umfang innerhalb des Gebäudes statt. Die Arbeiten können mit Kleingerät und Minibagger ausgeführt werden. Der Bieter hat sich im Vorfeld über die Baustellen- und Platzverhältnisse vor Ort zu informieren. Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten ausgeführt. Nach Herstellung der Gräben und Kopflöcher wird bauseits der Ringerder verlegt und montiert. Nach abgeschlossener bauseitiger Montage wird der Graben wieder verschlossen einschl. etwaiger Obeflächenarbeiten. Die Arbeiten finden in einem Boden-/Baudenkmal statt. Die Arbeiten sind mit der notwendigen Sorgfalt durchzuführen sowie genauestens zu dokumentieren.
Baubeschreibung
01 Baustelleneinrichtung / Absteckung
01
Baustelleneinrichtung / Absteckung
01.001 Baustelle einrichten räumen Baustelle einrichten und räumen.
01.001
Baustelle einrichten räumen
1,00
St
01.002 Baustelleneinr. vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus ' 1'(Vorhaltemenge) mal ' 6 Monate'(Vorhaltedauer).
01.002
Baustelleneinr. vorhalten
6,00
StMt
01.003 Vermessung / Absteckung Vermessung zur Aufstellung von Absteckplänen.
01.003
Vermessung / Absteckung
1,00
St
01.004 Baustellensicherung, einrichten Baustellensicherung entsprechend den geltenden Vorschriften nach Wahl des AN für die Bauzeit einrichten und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder abbauen.
01.004
Baustellensicherung, einrichten
1,00
St
01.005 Baustellensicherung, vorhalten Baustellensicherung entsprechend den geltenden Vorschriften nach Wahl des AN für die Bauzeit vorhalten
01.005
Baustellensicherung, vorhalten
6,00
StM
01.006 Baustellensicherung umsetzen Baustellensicherung entsprechend den geltenden Vorschriften nach Wahl des AN für die Bauzeit umsetzen
01.006
Baustellensicherung umsetzen
1,00
St
01.007 Dokumentation Leitungssystem Dokumentation für Leitungssystem und dazugehörige Anlagenteile (Schächte und Leitungen) sowie Lieferung von zwei Papierexemplaren und Übergabe 1-fach digitaler Form als DXF- oder DWG-Datei auf CD. In den EP ist das Erstellen einer Fotodokumentation einzukalkulieren. Dokumentation in Form eines Lageplanes mit kompletten Angaben wie z.B. verwendete Materialien, Dimension, Längen, Gefälle, Tiefenlage. Einschließlich Materialnachweis.
01.007
Dokumentation Leitungssystem
1,00
St
01.008 Dokumentation Pflasterflächen Dokumentation Pflasterflächen vor und nach Durchführung der Aufnahme und Wiederherstellung der Arbeiten zur Herstellung der Oberflächen und Übergabe 1-fach digitaler Form auf CD. In den EP ist das Erstellen einer Fotodokumentation einzukalkulieren. Einschließlich Materialnachweis.
01.008
Dokumentation Pflasterflächen
1,00
St
01.009 Behelfsbrücke für Fußgänger Behelfsbrücke mit Geländer für Fußgänger nach VOB, vorhalten über die gesamte Bauzeit und abbauen, Breite 1m, Länge 2,5m. Nur mit vorheriger Bestätigung AG
01.009
Behelfsbrücke für Fußgänger
3,00
St
01.010 Umsetzung Behelfsbrücke für Fußgänger Umsetzung Behelfsbrücke für Fußgänger, sonst wie Pos. 01.09 Breite 1m, Länge 2,5m
01.010
Umsetzung Behelfsbrücke für Fußgänger
10,00
St
02 Aufnehmen von Oberflächen
02
Aufnehmen von Oberflächen
02.001 Natursteinpflaster aufnehmen Natursteinpflaster (Klein- und Großstein) mit Bettung in Sand, Beton oder Kalkmörtel, im Fahrbahnbereich der Anbindung der FW-Leitungen, einschl. Unterbau aufnehmen, laden und im Baustellenbereich bis zum Wiedereinbau zwischenlagern. Verfugung aus Sand oder Splitt. Pflastermaterial säubern. Nicht wiederverwendbare Steine, Bettungs- und Fugenmaterial aufnehmen und entsorgen, einschl. aller erforderl. Geräte, Erd- und Nebenarbeiten sowie Übernahme der anfallenden Gebühren und Entgelte. Schichtdicke: 20 cm Bereich: Aussengelände Glockenturm vorplatz.
02.001
Natursteinpflaster aufnehmen
450,00
m2
02.002 Tragschicht aufnehmen, zwischenlagern Tragschicht (Kies- oder Schottertragschicht) aufnehmen und bis zum Wiedereinbau im Baustellenbereich zwischenlagern. Standort zur Zwischenlagerung wird vom AG benannt, max. Entfernung 500 m. In den EP sind alle benötigten Geräte, Erd- und Nebenarbeiten einzukalkulieren. Schichtdicke 30 cm
02.002
Tragschicht aufnehmen, zwischenlagern
90,00
m3
02.003 Tragschicht aufnehmen, entsorgen wie Pos. 02.2, jedoch Tragschicht aufnehmen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur zugelassenen Deponie/Entsorgungsstelle transportieren und entsorgen, inkl. Deponiegebühr und Entsorungsnachweis. In den EP sind alle benötigten Geräte, Erd- und Nebenarbeiten einzukalkulieren.
02.003
Tragschicht aufnehmen, entsorgen
90,00
m3
02.004 Frostschutzschicht aufnehmen, zwischenlagern Frostschutztragschicht aufnehmen und bis zum Wiedereinbau im Baustellenbereich zwischenlagern. In den EP sind alle benötigten Geräte, Erd- und Nebenarbeiten einzukalkulieren. Schichtdicke 30 cm
02.004
Frostschutzschicht aufnehmen, zwischenlagern
90,00
m3
02.005 Frostschutzschicht aufnehmen, entsorgen wie Pos.02.5, jedoch Frostschutzschicht aufnehmen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur zugelassenen Deponie/Entsorgungsstelle transportieren und entsorgen, inkl. Deponiegebühr und Entsorungsnachweis. In den EP sind alle benötigten Geräte, Erd- und Nebenarbeiten einzukalkulieren.
02.005
Frostschutzschicht aufnehmen, entsorgen
90,00
m3
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
03.001 Rohrgrabenaushub Homogenbereich 1, bis 1,50 m bis BM-F1/ BG-F1 Maschinenschachtung für Rohrleitungen, Rigolen und Schächte (nach Ausbau der vorh. Befestigung), Planie der Grabensohle, zum Wiedereinbau geeigneter Aushub seitlich lagern, nicht wieder einbaufähiger Erdstoff zum Abtransport gesondert seitl. lagern, In den EP sind alle Nebenarbeiten wie zusätzliche Vertiefungen, Planie der Grabensohle, der Mehraushub im Bereich des Arbeitsraumes für Rohrverbindungen ist einzurechnen. Die Herstellung und Abrechnung von Kopflöchern bis zu einer Abmessung von 2x2x1 m (LxBxT) ist in den EP einzukalkulieren. Homogenbereich: 1 Aushubtiefe:bis 1,50 m Art der Belastung nach Beprobung. Bodenmaterial bis BM-F1/ BG-F1
03.001
Rohrgrabenaushub Homogenbereich 1, bis 1,50 m bis BM-F1/ BG-F1
200,00
m3
03.002 Rohrgrabenaushub Homogenbereich 1, bis 1,50 m (BM-F2/ BG-F2) wie Pos. 03.01, jedoch Homogenbereich: 1 Aushubtiefe:bis 1,50 m Der Aushub ist zur Entsorgung gesondert seitlich zu lagern. Art der Belastung nach Beprobung. Bodenmaterial BM-F2/ BG-F2
03.002
Rohrgrabenaushub Homogenbereich 1, bis 1,50 m (BM-F2/ BG-F2)
160,00
m3
03.003 Rohrgrabenaushub Homogenbereich 1, bis 1,50 m (≥ BM-F3/ BG-F3) wie Pos. 03.01, jedoch Homogenbereich: 1 Aushubtiefe:bis 1,50 m Erdstoff ≥ BM-F3/ BG-F3 Der Aushub ist zur Entsorgung gesondert seitlich zu lagern. Art der Belastung nach Beprobung. Boden (ASN 170503) Ersatzbaustoffverordnung- Zuordnungsklasse ≥ BM-F3/ BG-F3
03.003
Rohrgrabenaushub Homogenbereich 1, bis 1,50 m (≥ BM-F3/ BG-F3)
10,00
m3
03.004 Handschachtung Rohrgrabenaushub von Hand herstellen, im Wurzelbereich und Bereich von Kreuzungen mit Leitungen, Kanälen, Kabel sowie vorh. Schächten und Hauswänden.
03.004
Handschachtung
75,00
m3
03.005 händisches Vertragen von Aushub oder angeliefertem Bodenmaterial händisches Vertragen von Aushub oder angeliefertem Bodenmaterial, Entfernung ca. 300m, mitunter Vertragen innerhalb des Gebäudes, Aushub und / oder Wiederverfüllen
03.005
händisches Vertragen von Aushub oder angeliefertem Bodenmaterial
210,00
m3
03.006 Kiessand für Umhüllungen Steinfreier Boden für die Umhüllungen von Rohrleitungen (rundkörniger Sand ≤4 mm Korn mit Feinkornanteil von 8 %) entsprechend TL Min-StB bzw. DIN 4226 nach VOB lagenweise einbringen, verdichten und verlegen des Trassenwarnbandes. Das Trassenwarnband wird gesondert vergütet. Der Nachweis über das Erreichen des geforderten Verdichtungsgrades ist zu erbringen.
03.006
Kiessand für Umhüllungen
120,00
m3
03.007 Boden Homogenbereich 1 Boden Homogenbereich 1, Zuordnungswert BM-0/BG-0; BM-0*/BM-F0* nach Ersatzbaustoffverordnung. (Technischen Regeln der Arbeitsgemeinschaft Abfall) mit Zertifikat, frei Baustelle nach VOB
03.007
Boden Homogenbereich 1
70,00
m3
03.008 Rohrgraben verfüllen Seitlich gelagerten Aushub lagenweise verfüllen und verdichten. Achtung: Es darf nur Boden eingebaut werden, welcher nach den geltenden Bestimmungen für den Einbauort (Trinkwasserschutzzone II) zugelassen ist. Bodenuntersuchungen gem. LAGA sind zu veranlassen. Abrechnung erfolgt über gesonderte Position. Die Verdichtung ist durch Proctorprobe nachzuweisen; für Gehwege mind. 97% und 100% für Fahrbahnen.
03.008
Rohrgraben verfüllen
205,00
m3
03.009 Untergrund verdichten Rohrgraben Untergrund verdichten, in Gräben, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,98.
03.009
Untergrund verdichten Rohrgraben
640,00
m2
03.010 Abfall laden, entsorgen (bis BM-F2/ BG-F2) Boden / Erdstoff nach Erdbaustoffverordnung laden, Transport durch ein zugelassenes Transportfachunternehmen und entladen der Abfälle beim Entsorgungsfachbetrieb der SBB (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH), Entsorgungsgebühr wird vom AG übernommen Art der Belastung nach Ergebnis der Beprobung: Boden (ASN 170503) Zuordnungsklasse BM-F2/ BG-F2
03.010
Abfall laden, entsorgen (bis BM-F2/ BG-F2)
160,00
m3
03.011 Abfall laden, entsorgen (≥ BM-F3/ BG-F3) Boden / Erdstoff nach Erdbaustoffverordnung laden, Transport durch ein zugelassenes Transportfachunternehmen und entladen der Abfälle beim Entsorgungsfachbetrieb der SBB (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH), Entsorgungsgebühr wird vom AG übernommen Art der Belastung nach Ergebnis der Beprobung: Boden (ASN 170503) Zuordnungsklasse ≥ BM-F3/ BG-F3
03.011
Abfall laden, entsorgen (≥ BM-F3/ BG-F3)
10,00
m3
03.012 Proctorversuch Rohrgraben Proctorversuch DIN 18127 (Verdichtungsgrad) für Rohrgraben vom AN zu erbringen nach Absprache mit der Bauleitung, einschl. Protokoll. Für die Durchführung der Versuche muss ein amtlich anerkanntes Prüflabor gewählt werden.
03.012
Proctorversuch Rohrgraben
19,00
St
03.013 Warnband für Erdungsanlage Warnband aus Kunststoff mit Metalleinlage zur Ortung mit Aufschrift für Erdung und 30 cm über OK Stahl verlegen.
03.013
Warnband für Erdungsanlage
900,00
m
03.014 Kabel / Kabelschutzrohre aller Art sichern Kabel / Kabelschutzrohre aller Art von Außendurchmesser 10 mm bis 140 mm in der Baugrube liegend oder kreuzend freilegen, nach den Auflagen der zuständigen Leitungsverwaltung oder gem. geltender technischer Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik sichern und vor Beschädigung und Witterungseinflüssen schützen. Einschließlich der Mehraufwendungen für Handschachtung sowie Neuverlegung von Warnband und Einsanden der Kabel bzw. Leitungen sowie aller dazu erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Geräte und Nebenleistungen.
03.014
Kabel / Kabelschutzrohre aller Art sichern
20,00
m
03.015 Rohrleitungen von Da=25mm bis Da=400mm sichern Rohrleitungen aller Art von Außendurchmesser 25mm bis 400 mm in der Baugrube liegend oder kreuzend freilegen, nach den Auflagen der zuständigen Leitungsverwaltung sichern oder gem. geltender technischer Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik sichern und vor Beschädigung und Witterungseinflüssen schützen. Einschließlich der Mehraufwendungen für Handschachtung sowie Neuverlegung von Warnband und Einsanden der Leitungen sowie aller dazu erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Geräte und Nebenleistungen.
03.015
Rohrleitungen von Da=25mm bis Da=400mm sichern
20,00
m
03.016 Bewertung des Untergrundes nach Ersatzbaustoffverordnung Bewertung des Untergrundes nach Ersatzbaustoffverordnung. Zur Ermittlung der Verunreinigung des vorliegenden Bodenmaterials bzw. Untergrundes sind nach Absprache mit der Bauleitung und dem AG mehrere Bodenproben über die gesamte Baumaßnahme und Bauzeit an verschiedenen Standorten und an Haufwerken zu entnehmen und nach Ersatzbaustoffverordnung zu untersuchen. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen Aussagen zur Beschaffenheit des Straßenbelages und der Tragschicht sowie zu den Zuordnungswerten des bei den Baumaßnahmen anfallenden Bodens und Abfalls getroffen werden. Es ist zu Prüfen inwieweit der Erdstoff zur Rohrgrabenverfüllung geeignet ist. Die Ergebnisse mit dem Prüfbericht sind dem AG zu übergeben. Für die Durchführung muss ein amtlich anerkanntes Prüflabor gewählt werden.
03.016
Bewertung des Untergrundes nach Ersatzbaustoffverordnung
5,00
St
04 Verbau
04
Verbau
04.001 Baugrubenverbau, Verbautiefe 1,20 - 1,50 m Verbau für Gräben und Baugruben, entsprechend den statischen und konstruktiven Erfordernissen herstellen, einschl. Aussteifungen und aller Nebenarbeiten. Grabentiefe:1,20 - 1,50 m, Verbau vorhalten und wieder beseitigen. Abgerechnet wird von der vorgeschriebenen Oberkante des Verbaus bis Unterkante Verbau. Ausführung des Verbaus nach Wahl des AN. Anpassung des Verbaus bei Hindernissen, Leitungen, Kanälen, Kabeln herstellen, Der Verbau ist gegen Hinterspülung durch Oberflächenwasser zu sichern.
04.001
Baugrubenverbau, Verbautiefe 1,20 - 1,50 m
50,00
m2
05 Herstellen von Oberflächen
05
Herstellen von Oberflächen
05.001 Planum für Fahrbahn, Stellflächen, Gehweg herstellen Planum herstellen, für Wege, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa.
05.001
Planum für Fahrbahn, Stellflächen, Gehweg herstellen
450,00
m2
05.002 Natursteinpflaster, gelagert Natursteinpflaster (Klein- und Großstein), gelagert, aufnehmen, laden und an die Einbaustelle transportieren, im Bereich der wieder herzustellenden Fahrbahn auf 4 cm Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch Körnung 2/5 höhengerecht in Passe verlegen, incl. herstellen von Passstücke für die Randbereiche, einschl. Lieferung des Bettungs- und Fugenmaterials. Fugen mit Pflastersand verfüllen, einschlämmen, rammen und nach vollständigen Fugenschluß abfegen. In den EP sind alle benötigten Geräte, Erd- und Nebenarbeiten einzukalkulieren. Plattenbahn nach Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster- und Plattenbelägen, Pflastersteinen aus Naturstein.
05.002
Natursteinpflaster, gelagert
450,00
m2
05.003 Tragschicht gelagert Tragschicht gelagert, zur Einbaustelle transportieren und im Bereich der Fahrbahn, Gehweg, Parkflächen und Grundstückszufahrt höhen- und profilgerecht verlegen, lagenweise verdichten sowie Nachweis der geforderten Verdichtung. Einbaugenauigkeit: +/- 2 cm Schichtdicke: 30 cm Verdichtungsgrad: DPr mind. 100 % Verformungsmodul: EV2 mind. 150 MN/m²
05.003
Tragschicht gelagert
90,00
m3
05.004 Schottertragschicht 0/32 Schottertragschicht aus Betonrecyclingmaterial mit Gütezertifikat nach VOB und im Bereich der Fahrbahn, Gehweg, Parkflächen und Grundstückszufahrt höhen- und profilgerecht verlegen, lagenweise verdichten sowie Nachweis der geforderten Verdichtung. Einbaugenauigkeit: +/- 2 cm Körnung: 0/32 mm Schichtdicke: 30 cm Beton-RC-Material: BM-F2/BG-F2 bis BM-F3/BG-F3 nach Ersatzbaustoffverordnung Verdichtungsgrad: DPr mind. 100 % Verformungsmodul: EV2 mind. 120 MN/m²
05.004
Schottertragschicht 0/32
90,00
m3
05.005 Frostschutzschicht gelagert Frostschutzschicht (aus RC-Material) gelagert, zur Einbaustelle transportieren und im Bereich der Fahrbahn, Gehweg, Parkflächen und Grundstückszufahrt höhen- und profilgerecht verlegen, lagenweise verdichten sowie Nachweis der geforderten Verdichtung. Einbaugenauigkeit: +/- 2 cm Schichtdicke: 30 cm Verdichtungsgrad: DPr mind. 100 % Verformungsmodul: EV2 mind. 150 MN/m²
05.005
Frostschutzschicht gelagert
90,00
m3
05.006 Frostschutzschicht 0/45 Frostschutzschicht aus frostunempfindlichem Material mit Gütezertifikat nach VOB und im Bereich der Fahrbahn, Parkflächen und Grundstückszufahrt höhen- und profilgerecht verlegen, lagenweise verdichten sowie Nachweis der geforderten Verdichtung. Einbaugenauigkeit: +/- 2 cm Körnung: 0/45 mm Schichtdicke: 18 cm Verdichtungsgrad: DPr mind. 103 % Verformungsmodul: EV2 mind. 120 MN/m²
05.006
Frostschutzschicht 0/45
90,00
m3
05.007 Nachweis Proctor-Dichte Proctorversuch DIN 18127, zur Ermittlung des Verdichtungsgrades, vom AN zu erbringen nach Absprache mit der Bauleitung.
05.007
Nachweis Proctor-Dichte
20,00
St
06 Lüftung
06
Lüftung
06.001 Lüftungsturm Die Befestigung erfolgt mit einer Bodenplatte aus lackiertem Stahl.Aufstellung im Freien auf einem herzustellenden Fundament. Die Erstellung des Fundamentes ist in den EP einzukalkulieren. Aufgrund der Befüllung von 100 mm mit Erdreich müssen die Blechstärken von Turm und Bodenbefestigung erheblich stabiler ausgeführt werden. Die Auslegung der Bodenanbindung muss entsprechend stark dimensioniert werden.Die Statik zur Aufstellung des Turm ist vom AN zu erstellen und der Bauüberwachung vor Ausführung zu übergeben. Anschluss: Senkrecht nach unten Rechteckiger Sattelstutzen mit Revisionsdeckel 100mm x600mm zur Begehung für die Wartungs- und Reinigungsintervalle nach VDI 6022. Die Oberfläche des Revisionsdeckels ist der Turmoberfläche angepasst (gebürstet oder lackiert). Eventuell erforderliche Maßnahmen zur Fallsicherung sind in dieser Position nicht enthalten. Die statisch erforderlichen Versteifungen sind in dieser Position enthalten. Schutzbeschichtung außen für erdreichberührende Bauteile Bitumenanstrich (100mm) zum Schutz gegen korrosionsfördernde Stoffe im Erdreich Standardzubehör: Demontierbare Kranösen, Blitzschutzlaschen, Schwerlastanker. Für die Einhaltung der Lage und Abstände zwischen Außenluftansaugung und Fortluftöffnungen sind CEN/TR 16798-4 und die Regeln der Technik zu berücksichtigen. Vor Fertigungsbeginn werden vom AN CAD-Zeichnungen beim AG und der Bauüberwachung zur Freigabe eingereicht. Luftmenge: 1500 m³/h Durchmesser: 400 mm Gesamthöhe: 2500 mm Lamellenanzahl: 14 Stück Lamellenhöhe: 40 mm Ø Luftgeschwindigkeit Lamelle: 2,31 m/s Öffnungswinkel: 180 ° Druckverlust: 44 Pa Schallleistung: 34 dB(A) Wandstärke: n. Statik mm nach DIN EN 1993-3-1 und 1993-3-1/NA und DIN EN 1993-3-2 und 1993-3-2/NA oder gem. prüffähiger Statik.
06.001
Lüftungsturm
2,00
St
06.002 Anschluss herstellen Stahl niro / PP DN 350 Anschluss herstellen, an Kunststoffrohr PP, für Lüftungsturm aus nichtrostendem Stahlrohr DIN EN 1124-1, Werkstoff-Nr 1.4301, DN 350.
06.002
Anschluss herstellen Stahl niro / PP DN 350
2,00
St
06.003 Gedämmte Luftleitung, erdverlegt DN350 Gedämmte Luftleitung aus FCKW freiem, hochdämmenden Polyurethan Hartschaum, Wandstärke 30/50mm. Wärmeleitfähigkeit 0,022 W/mK. Innen und außen beschichtet mit UV-stabilisiertem GFK. Geeignet für Betriebsdrücke bis 5.000 Pa Die Bauteile erreichen Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237 und DIN EN 13403. Die Verbindung erfolgt über Feder-Nut, mittels Verbindungsschelle, Erdverlegung und Kleber Material: GFK / PU / GFK Farbe: lichtgrau Typ: Luftleitung rund, Erdverlegung Nennweite: 350 mm inkl. Verbindungsmaterial
06.003
Gedämmte Luftleitung, erdverlegt DN350
20,00
m
06.004 Gedämmte Luftleitung, Bogen erdverlegt DN 350 Gedämmte Luftleitung, Bogen erdverlegt DN 350 passend zu vorgenanter pos. 06.03 Lüftungsleitung, aus FCKW freiem, hochdämmenden Polyurethan Hartschaum, Wandstärke 30/50mm. Wärmeleitfähigkeit 0,022 W/mK. Innen und außen beschichtet mit UV-stabilisiertem GFK. Geeignet für Betriebsdrücke bis 5.000 Pa Die Bauteile erreichen Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237 und DIN EN 13403. Die Verbindung erfolgt über Feder-Nut, mittels Verbindungsschelle, Erdverlegung und Kleber Material: GFK / PU / GFK Farbe: lichtgrau Typ: Bogen 90° Erdverlegung Nennweite: 350 mm
06.004
Gedämmte Luftleitung, Bogen erdverlegt DN 350
2,00
St

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