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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeine Baubeschreibung 01 Allgemeine Baubeschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Ergänzung der Erich-Kästner-Schule in Lich durch einen zweigeschossigen Erweiterungsneubau mit Mensabereich (Küche und Speisesaal), Multifunktionsraum, zusätzlichen Klassenräumen sowie weiteren Neben- und Technikräumen.
Die Baumaßnahme wird im Bereich der Liegenschaft Erich-Kästner-Straße 14 in der Stadt Lich durchgeführt. Das Grundstück liegt im Bereich eines Wohngebietes in unmittelbarer Nachbarschaft der Anna-Freud-Schule Lich. Beide Grundstücke zusammen beherbergt mehrere Gebäude mit schulischer Nutzung, die teilweise gemeinsam genutzt werden.
Das Gebäude wird entsprechend der Anforderungen aus dem GEG 2024 entsprechend GEG § 51 „Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau“ errichtet.
Darüber hinaus wird der Wärmeschutz des Gebäudes entsprechend des Bestandsgebäudes in Anlehnung an die Passivhausbauweise geplant.
Für die Erweiterung wird auf der Nord-Ost-Seite des 2015 fertiggestellte Bestandsgebäude der Erich-Kästner-Schule ein 2-geschossiger Erweiterungsbau mit ca. 9,60 m Abstand in gleicher Gebäudetiefe platziert und über 2 Gebäudebrücken mit dem Bestand im Obergeschoss verbunden.
Beide Gebäudeteile, Bestand und Erweiterung, werden durch die Gebäudebrücken sowie über eine durchgehende Lamellenkonstruktion im Zwischenbereich miteinander verbunden, sodass beide Gebäudeteile zu einem Bauwerk zusammengefasst werden. In Materialität, Fassadengestaltung und Fensteraufteilung gleicht sich die Erweiterung dem Bestand an. Ebenso nimmt die Erweiterung die gleiche Attikahöhe wie der Bestandsbau auf. Gleiches gilt für die Geschosshöhen, die ebenfalls aus dem Bestand übernommen werden.
Der Haupteingang der Erich-Kästner-Schule verbleibt an der ursprünglichen Stelle des Bestandsgebäudes. Für den direkten Zugang verfügt die Erweiterung jedoch über mehrere Nebeneingänge, die im Zwischenbereich angeordnet sind.
Um der großen Grundfläche der Mensa gerecht zu werden, wird ihr eine größere Raumhöhe gegeben, indem dieser Bereich um 36 cm abgesenkt wird. Das tiefere Niveau setzt sich als Freiterrasse auf der Nord-Ost-Seite der Erweiterung nach außen fort. Die Andienung der Küche ist auf der Nord-West-Seite angeordnet und verfügt über einen eigenen Zugang.
Die Erweiterung gleicht sich in ihrer Konstruktion und Materialität dem Bestand an.
Die Gründung der Erweiterung erfolgt Abweichend vom Bestandsgebäude (hier Tiefgründung mit Rammpfählen) als Flachgründung. Die Gründung erfolgt somit auf der mittels Bodenverbesserungsmaßnahmen gestärkten Gründungssohle auf einer Schotterschicht als Gründungspolster mit darüberliegender Sauberkeitsschicht, Perimeterdämmung und abschließender Stb-Bodenplatte. Die Gründungssohle liegt bei NHN + 166,02 m vor Setzung bei einem Bemessungswasserstand von NHN + 165,5 m.
Der Rohbau ist als Massivbaukonstruktion in Stahlbeton mit leichten Zwischenwänden als Gipskartonständerwände geplant.
Die Brückenbauwerke werden als massive Stb-Konstruktion, gegründet auf jeweils 4 Stb-Stützen mit Streifenfundamenten, geplant. Die Anbindung an das Bestandsgebäude erfolgt zur Aufnahme von Setzungen über eine gleitende Fuge. Den Raumabschluss der Brücken bildet eine raumhohe (brückenhohe) Verglasung als PR-Fassade.
Die Fenster beziehungsweise die PR-Fassaden sind weitestgehend wie im Bestand als Holz-Alu-Konstruktion in gleicher Farbigkeit und Aufteilung geplant.
Als Außenbekleidung ist der dem Bestand entsprechende helle Klinkerstein mit gleichem Schichtenaufbau (Tragkonstruktion Stb mit mineralischer Dämmung und Fingerspalt) vorgesehen, so dass beide Gebäudeteile das gleiche äußere Erscheinungsbild aufweisen.
Das Stahlbetonflachdach erhält ein extensives Gründach. Die Absturzsicherung wird über ein Sekurantensystem entsprechend des Bestandsgebäudes sichergestellt. Über die Stahlbetondeckenplatten der Brücken, die mit einer Bekiesung versehen sind, gelangt man auf das Dach des Bestandsgebäudes.
Entgegen dem Bestandsgebäude erfolgt die Temperierung des Erweiterungsbaus über eine Fußbodenheizung. Dementsprechend wird in sämtlichen Bereichen ein Heiz-Estrich vorgesehen.
Die Außenanlagen werden unter Beachtung der Nutzungsbedürfnisse wieder hergerichtet bzw. erneuert.
Abmessung Bestandsgebäude:
l x b = 60,74 x 34,615 m
h Attika = +8,225 ü. OK FFB
OK FFB = 0,00 m = 167,44 m ü. NN
Abmessung Erweiterungsbau:
l x b = 23,115 x 34,615 m
h Attika = +8,255 ü. OK FFB
OK FFB = 0,00 m = 167,44 m ü. NN. (Ausbauhöhe nach Setzung)
01 Allgemeine Baubeschreibung
02 Allgemeine Vorbemerkungen 02 Allgemeine Vorbemerkungen
Nummerierung orientiert sich gemäß VOB DIN 18299
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
siehe allgemeine Baubeschreibung
Der Erweiterungsbau wird im westlichen Grundstücksbereich errichtet. Das Baufeld wird im Südwesten vom Bestandsbau und im Nordwesten von der bestehenden Turnhalle und im Süd- und Nordosten von der Grundstücksgrenze eingerahmt.
0.1.2 Belastungen aus Immissionen, klimatische oder
betriebliche Bedingungen
Der Schulbetrieb der Erich-Kästner-Schule sowie der benachbarten Anna-Freud-Schule wird während der gesamten Baumaßnahme fortgeführt. Schulische Einrichtungen außerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche müssen daher stets uneingeschränkt nutzbar bleiben.
0.1.3 Art und Lage der Gebäude
siehe allgemeine Baubeschreibung
Es handelt sich um einen Neubau i.S.v. § 2 Abs. 2 HBO. Die maßgebliche Höhe des höchstgelegenen Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, beträgt ca. 3,86m über der mittleren Geländeoberkante. Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 HBO ist das Gebäude demnach in Gebäudeklasse 3 einzuordnen.
Es handelt sich um einen Sonderbau.
Baukörperabmessungen: siehe allgemeine Baubeschreibung
Alle Höhenangaben beziehen sich auf NN / oder NhN.
Die Arbeiten finden auf verschiedenen Höhen gem. der zuvor erfolgten Baubeschreibung statt.
Höhenbezug: OK FFB EG 0,00 = 167,44 m ü. NN (Ausbauhöhe nach Setzung), Geländehöhe liegt bei ca. 0,00m.
Das Gelände ist nahezu eben.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse, -beschränkungen
Die Baustellenzufahrt erfolgt über eine Seitenstraße der Erich-Kästner-Straße (Anwohnerstraße als Sackgasse mit Wendehammer) über eine auf einem vorhandenen Fußweg eingerichtete ca. 3,50 m breite Baustraße (verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Lich liegt vor). Die Baustraße ist nur im Einbahnstraßenverkehr nutzbar. Ausweichmöglichkeiten für entgegenkommende Fahrzeuge sind nicht vorhanden. Die Baustellenzufahrt dient ausschließlich der Baustelle und ist für den öffentlichen Verkehr mittels Bauzaun und Bauzauntoranlage gesperrt.
Fahrzeuge dürfen die Baustelle nur befahren, wenn diese unmittelbar für die Arbeiten notwendig sind. Auf der Baustelleneinrichtungsfläche stehen begrenzte Parkflächen zur Verfügung. Fahrzeuge der beschäftigten Arbeitnehmer sind außerhalb der BE-Fläche zu parken. Im Westen des Grundstücks stehen im begrenzten Umfang Parkplätze zur Verfügung.
Die Baustellenlogistik ist entsprechend anzupassen.
0.1.5 freizuhaltende Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen der Baustraße sowie der Zufahrtsbereich zur Baustraße von der Kolnhäuser Straße aus sind freizuhalten. (siehe Baustelleneinrichtungsplan)
0.1.6 Transportwege und -einrichtungen
Die Zufahrt von der Kolnhäuser Straße auf die Baustraße weißt eine Steigung von ca. 10% auf. Die Baustraße zur BE-Fläche hat eine Breite von ca. 3,50 m und wird für die Zeit der Baumaßnahme geschottert. Grundlegend sind die Belastungsklassen für Schwerlasttransporte ausgelegt. Transporteinrichtungen werden nicht zur Verfügung gestellt.
0.1.7 Baumedienversorgung
Die Baustromversorgung des Bauvorhabens ist Leistung des AN. Die Bauwasserversorgung des Bauvorhabens erfolgt bauseits.
0.1.8 Lage und Ausmaß der zur Mitbenutzung überlassenenFlächen
Die Baustelleneinrichtungsfläche ist auf die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Flächen beschränkt.
Der AN hat die Zuweisung der Fläche für die Stellung seiner Aufenthalts- und Materialcontainer - sofern solche durch den AN zum Einsatz kommen - unaufgefordert und eigenständig unter Berücksichtigung des Bauablaufplans bei der Bauüberwachung des AG abzufragen. Ein Vorlauf von 10 Kalendertagen der Zuweisung durch die Bauüberwachung des AG ist seitens des AN einzuplanen.
Schuttcontainer sind als Absetzcontainer mit maximal 10 m3 Inhalt zu stellen. Die zur Verfügung stehenden Aufstellflächen sind mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen. Die Aufstellflächen für Schuttcontainer sind in ihren Abmessungen stark begrenzt.
Die Lagerung von Material ist generell nur kurzfristig zum unmittelbaren Einbau möglich und mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baustellenlogistik ist auf diese beschränkten Möglichkeiten exakt abzustimmen.
Die Kronen- und Wurzelbereiche zzgl. 1,5 m der vorhandenen Bäume sind frei von Materiallagerungen zu halten.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Gem. geotechnischem Bericht steht im Baufeld durchweg Auffüllung in Form von einem Kies mit sandigen und schwach schluffigen bis schluffigen Anteilen und Ton mit schluffigen, sandigen und schwach kiesigen Beimengungen an. Die Auffüllung wurde bis max. 1,4 m unter Geländeoberkante (GOK) aufgeschlossen. Aufgrund angetroffener Bauschuttreste kann davon ausgegangen werden, dass mit dem Abbruchmaterial aus dem “alten“ Schulgebäude ggf. Geländeprofilierungen erfolgten.
Der gewachsene Boden folgt in Form von einem organischen Ton (Aueablagerung der Wetter) mit schwach schluffigen bis schluffigen und schwach sandigen Gemengeteilen. Der Ton
besitzt eine steife Konsistenz. Die Mächtigkeit der organischen Tone liegt bei ~ 3 m bis ~ 4 m (Sohle organischer Ton ~ NHN + 162 m bis 163,5 m).
Der geotechnische Bericht ist als Anlage dem LV beigefügt.
0.1.10 Hydrologische Verhältnisse
Während der Baugrunduntersuchungen am 01. und 08.08.2024 wurde das Grundwasser zwischen ~ NHN + 164 m und ~ NHN + 165,5 m, d.h. zwischen ~ 1,5 m und 3 m unter GOK angetroffen.
Das Baufeld befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Die Wetter verläuft in einem Abstand von ca. 25 m von Nordosten nach Südwesten. Der Wasserspiegel der Wetter wurde am 08.08.2024 auf NHN + 164,59 m eingemessen.
Nach Information des RP Gießen (s. Ziffer 1.1.7) liegt das HQ100 auf NHN + 166,00 m. Das Baufeld liegt nicht in einem Überschwemmungsbereich.
Auf Grundlage der o.a. Randbedingungen wird nur ein bauzeitiger Bemessungswasserstand
von NHN + 165,5 m (Druckspiegel) definiert.
Der Grundwasserstand wird zwischen ~ NHN + 164 m und ~ NHN + 165,5 m, d.h. zwischen ~ 1,5 m und 3 m unter GOK verortet. Schichten und Stauwasser wurde bei 3,24 m unter Geländeoberkante erkundet. Auf Grund der bindigen Böden kann jedoch Schichten- und Stauwasser bereits ab Geländeoberkante erwartet werden.
Der geotechnische Bericht ist als Anlage dem LV beigefügt.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
liegen nicht vor.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Zur abfalltechnischen Voreinstufung der Böden erfolgten chemisch-technische Analysen an einer Bodenmischprobe. Es liegen bei der Probe der Tiefen 0,1 bis 1,0 m ( Auffüllung Kies und Ton) erhöhte Nickelwerte im Feststoff vor (geogener Ursprung), wonach eine Bewertung bzw. Einstufung in den LAGA-Zuordnungswert Z2 vorzunehmen ist . Nach Deponieverordnung ergibt sich die Deponieklasse DK 0.
Hinsichtlich der Verwertung/Entsorgung von Bauabfällen (Bodenaushub, Bauschutt etc.) wird darauf hingewiesen, dass ab August 2023 neue Rechtsverordnungen zu beachten sind.
Der geotechnische Bericht ist als Anlage dem LV beigefügt.
0.1.13 Schutzgebiete, Schutzzeit aus Fachgutachten
Der Fachdienst Naturschutz des Landkreises Gießen hat das Baugrundstück im Frühjahr 2025 in Augenschein genommen. Es liegt ein Hinweis zum Schutz von Fledermäusen (siehe unten) vor. Ansonsten liegen in Bezug auf die Fauna und Flora keine besonderen artenschutzrechtlichen Erkenntnisse vor.
Hinweis Fledermäuse:
Hohlräume von mind 1,5 cm Breite (z.B. hinter Abschlussblech Attika Bestandsgebäude) sind Außerhalb der Schutzzeit von Fledermäusen vom 1. April bis 15. November zu öffnen. Wenn die Öffnung innerhalb der Schutzzeit erfolgt ist eine ökologische Baubegleitung nötig. Der AN hat dies eigenverantwortlich mit der örtlichen Bauüberwachung zu veranlassen.
Für Baumfällungen und Rückschnitte gelten die allgemeingültigen rechtlichen Vorgaben.
0.1.14 Umgebungsschutz
Im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche sind mehrere zu erhaltende Großbäume vorhanden (siehe BE-Plan). Sie befinden sich außerhalb des Baufeldes. Die Bäume erhalten einen Stammschutz bzw. Wurzelschutz aus Bauzaunelementen. Diese Bauzaunelemente dürfen nicht verschoben werden. Im Randbereich der Bäume und deren Wurzelbereich ist mit großer Umsicht zu Arbeiten.
0.1.15 öffentliche Verkehrssicherung
Für die Baustellenzufahrt und die Baustraße liegt eine verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Lich vor.
Darüberhinaus obliegt dem Auftragsnehmer die Verkehrssicherungspflicht insoweit, dass durch seine Arbeiten geschaffene Gefahrenquellen Dritte nicht gefährden können.
0.1.16 Ver- und Entsorgungsleitungen
Auf dem Grundstück sind Ver- und Entsorgungsleitungen aller Medien vorhanden die im Rahmen der Baumaßnahme teilweise neu- bzw. umverlegt werden.
Auf den dem LV beigefügt Trassensummenplan, in dem die Lage vorhandener Leitungen soweit bekannt vermerkt sind, wird in diesem Zusammenhang verwiesen.Dies entbindet den AN jedoch nicht von der Pflicht der Prüfung des Baufeldes auf vorhandene Leitungen.
0.1.17 Hindernisse im Baugrund
Es sind keine Hindernisse im Baugrund bekannt.
0.1.18 Kampfmittel
nicht zutreffend.
0.1.19 Baustellenverordnung
Der Auftraggeber hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 beauftragt. Dies entbindet dem Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung zur Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten (BaustellV § 5.3) nach dem Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitssicherheitsgesetz und dem Regelwerk der Berufsgenossenschaft.
Der Auftragnehmer hat vor Arbeitsaufnahme durch eine Arbeitsplatzbeurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu dokumentieren, welche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle für seine Beschäftigten erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Er hat diese Maßnahmen entsprechend vorzusehen und seine Beschäftigten dazu geeignete Anweisungen (Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Montage- und Demontageanweisungen u.ä.) zu erteilen. Die Gefährdungsbeuteilung ist 2 Wochen VOR Baubeginn der Bauüberwachung bzw. dem
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vorzulegen.
In den Gebäuden ist eine allgemeine Baubeleuchtung der Verkehrswege wie Flure und Treppenhäuser vorhanden.
Montage- und Arbeitsanweisungen gemäß § 17 BGV C22 für potentiell gefährliche Arbeiten und Montagen sind in jedem Fall dem SiGeKo vor Aufnahme der Arbeiten zur Prüfung vorzulegen und in endgültiger Fassung der Bauüberwachung in Kopie zu übergeben.
Besonders gefährliche Tätigkeiten gemäß Anhang II der Baustellenverordnung müssen dem SiGeKo 14 Tage vorher angezeigt werden. Z.B. sind dies insbesondere gemäß Punkt 1 Anhang II Arbeiten mit Absturzgefahr höher als 7 m und gemäß Punkt 10 Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) gilt für den Bereich der Baustelle, einschließlich der Baustelleneinrichtung
Territorial-, objekt- und anlagenbezogene Besonderheiten, die durch den SiGe-Plan nicht geregelt werden, sind ergänzend in der Baustellenordnung geregelt.
Der SiGe-Plan und die Baustellenordnung gelten für alle am Bau Beteiligten einschließlich Nachunternehmer und Besucher.
Alle Mehraufwendungen, die durch Arbeitsabläufe und Sicherheitsvorkehrungen gemäß SiGe-Plan erforderlich werden, sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, seinem auf der Baustelle eingesetztem Personal (einschließlich Nachunternehmer) und Lieferanten vor Arbeitsaufnahme den Inhalt des SiGe-Plans und der Baustellenordnung bekannt zu geben und während der Arbeit deren Einhaltung durchzusetzen und zu kontrollieren. Jeder der gesetzlich vorgeschriebene arbeitsschutzrechtliche Forderungen nicht einhält, kann von der Bauleitung des Bauherrn von der Baustelle verwiesen werden. Dadurch entstehende Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Der Auftragnehmer hat auf der Baustelle die Nachweise zur regelmäßigen sachkundigen und sachverständigen Prüfung, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Betriebssicherheitsverordnung), aller zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel und Geräte zur Einsichtnahme vorzuhalten. Arbeitsmittel ohne Prüfung dürfen nicht eingesetzt werden.
Auftragnehmer, die die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit nicht bzw. nur teilweise erfüllen, erbringen nach VOB eine mangelhafte Ausführung ihrer zu erfüllenden Leistungen. Daraus resultierende Mehraufwendungen des SiGeKo's gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
0.1.20 Besondere Anordnungen
Das Baugelände sowie die Baustraße sind täglich nach Fertigstellung der Arbeiten zu verschließen (Bauzaun).
0.1.21 Schadstoffbelastungen
Schadstoffbelastungen liegen nicht vor.
Der Baugrund wurde in den LAGA-Zuordnungswert Z2 eingestuft. Nach Deponieverordnung ergibt sich die Deponieklasse DK 0. Das Material ist dem AVV-Abfallschlüssel 17 05 04 für Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen zuzuordnen.
0.1.22 Vorleistungen des Auftraggebers
nicht zutreffend.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
Parallel zu den Arbeiten des AN finden Arbeiten anderer Gewerke statt.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Behinderungen, Unterbrechungen
keine
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
keine
0.2.3 besondere Vorgaben aus dem SIGE-Plan
keine
0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz anderer Unternehmen
keine
0.2.5 Besondere Anforderungen in kontaminierten Bereichen
nicht zutreffend
0.2.6 Anforderungen an die BE
Gemäß ATV DIN 18299 Abschn. 0.4 wird das Einrichten, Räumen und Vorhalten der Baustelleneinrichtung, da sie für die Preisbildung relevant ist, gesondert vergütet. Die Kosten sind daher in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Die nach den Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Absperrungen in gefährlichen Bereichen für die eigenen Leistungen zur Baustelleneinrichtung zählen zu den Leistungen des AN.
0.2.7 Besondere Angaben zu Gerüsten
Nicht zutreffend.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Einrichtungen
Arbeits- und Transportmittel werden nicht zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat für den Materialtransport von und zur Einbaustelle selbst zu sorgen.
0.2.9 Vorhalten von Gerüsten, Geräten und Räumen für andere AN
Über die in den Leistungspositionen beschriebenen Leistungen und Vorhaltungen hinaus sind keine Geräte und Räume für andere Unternehmer bereitzustellen bzw. vorzuhalten.
0.2.10 Verwendung von Recyclingstoffen
nicht zutreffend.
0.2.11 Anforderungen an Recyclingbaustoffe
nicht zutreffend.
0.2.12 Besondere Anforderung an die Umweltverträglichkeit
nicht zutreffend.
0.2.13 Besondere Eignungs- und Gütenachweise
Die zur Herstellung der beschriebenen Leistung notwendigen Eignungsnachweise sind 2 Wochen vor Durchführung der Bauüberwachung des AG vorzulegen.
0.2.14 Bedingungen für die Verwendung auf der Baustelle
gewonnener Stoffe und Bauteile
nicht zutreffend
0.2.15 Bodenentsorgung
siehe geotechnischer Bericht und zugehörige Prüfberichte
0.2.16 Auftraggeberseitig beigestellte Stoffe und Bauteile
keine.
0.2.17 Umfang der Leistungen des Auftraggebers
keine.
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
keine.
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen/Inbetriebnahmen
nicht zutreffend
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistungen vor der Abnahme
keine.
0.2.21 Übertagung der Wartung während der Mängelanspruchsfrist
nicht zutreffend.
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung kann auf Basis der Zeichnungen des AG, ggf. ergänzt durch örtliche Aufmaße, anhand von Zeichnungen, Plänen, Prinzipskizzen oder einem gemeinsamen Vorortaufmaßen erfolgen.
Die Abrechnungsmodalitäten sind im Vorfeld mit der örtlichen Bauüberwachung des AG zu klären.
02 Allgemeine Vorbemerkungen
03 Bieterangabenverzeichnis 03Bieterangabenverzeichnis
In dem beigefügten "Bieterangabenverzeichnis" werden die vom Bieter gewählten und kalkulierten Produkte abgefragt.
Siehe hier auch Hinweise in den Technischen Vorbemerkungen sowie in den LV-Positionen.
Vom Bieter sind hier seine gewählten Produkte einzutragen.
Der AG behält sich vor einen Gleichwertigkeitsnachweis (techn. Datenblatt) der gewählten Produkte zum Ausschreibungstext im Zuge der Angebotsprüfung nachzufordern.
Werden keine Angaben im Bieterangabenverzeichnis gemacht oder wird die Gleichwertigkeit der gewählten Produkte nach Aufforderung nicht nachgewiesen, kann dies zum Ausschluss des Angebots aus der Wertung führen.
03 Bieterangabenverzeichnis
04 Sonstiges / Planverzeichnis 04 Sonstiges / Planverzeichnis
Der AN hat die Rechnungen nach der Struktur des LV´s zu erstellen. Die Positionsnummerierung ist beizubehalten. Die abzurechnenden Leistungen sind vom AN entsprechend Punkt 0.2.22 prüffähig aufzustellen und nachzuweisen.
Vor Rechnungsstellung ist das Aufmaß der Objektüberwachung des AG zur Prüfung vorzulegen. Die Rechnung wird nach dem geprüften Aufmaß erstellt. Abschlagsrechnungen sind kumulativ, also so aufzustellen, dass sämtliche erbrachten Leistungen abgerechnet und sämtliche bis zur Stellung der jeweiligen Abschlagsrechnung in Rechnung gestellten Beträge in Abzug gebracht werden.
Dem LV sind folgende Unterlagen beigefügt:
Ausführungspläne - Architektur
- 2314_5_ARC_LP_500
- 2314_5_ARC_DT-121_BE-001_500
- 2314_5_ARC_SC-AA-BB-CC_50
- 2314_5_ARC_SC-01-02-03_50
- 2314_5_ARC_AN-NW-SO_50
- 2314_5_ARC_AN-NO-SW-NOB_50
- 2314_5_ARC_DT-120_GR-09_50
- 2314_5_ARC_DT-120_GR-10_50
- 2314_5_ARC_DT-120_GR-11_50
- 2314_5_ARC_DT-120_GR-DA_50
- 2314_5_ARC_DT-120_01_20
- 2314_5_ARC_DT-120_02_20
- 2314_5_ARC_DT-120_03_20
- 2314_5_ARC_DT-120_04_20
- 2314_5_ARC_DT-120_05_20
- 2314_5_ARC_DT-120_06_20
Gutachten, Sonstiges
- 6680_Geot_Bericht_Rev_01_anonym_231024.
04 Sonstiges / Planverzeichnis
05 Hinweis Dokumentation 05 Hinweis Dokumentation
Die Leistung der Dokumentation ist in einer gesonderten Position erfasst. Die Dokumentation der verarbeiteten Baustoffe und Entsorgung ist tabellarisch aufzulisten
Die Übergabe der vollständigen Dokumentationsunterlagen und Konformitätserklärungen erfolgt mind. 10 Werktage vor der Schlußabnahme 1-fach in Papierform als DIN-A4-Ordner und zusätzlich digital als pdf-Dokument.
Ausführungsrelevante Verwendbarkeitsnachweise und Leistungserklärungen sind vor Beginn der Ausführung der Bauüberwachung des AG 1-fach in Paperform als DIN-A4-Ordner und zusätzlich digital als pdf-Dokument vorzulegen.
05 Hinweis Dokumentation
12 Entwässerung
12
Entwässerung
12.03 Schmutzwasser und fetthaltige Abwässer
12.03
Schmutzwasser und fetthaltige Abwässer
12.04 Regenwasser
12.04
Regenwasser
12.05 Abwasserdurchführungen und Bodenabläufe
12.05
Abwasserdurchführungen und Bodenabläufe
12.06 Sonstiges & Dienstleistungen
12.06
Sonstiges & Dienstleistungen