Fliesen
Erfurt, Zum Güterbahnhof 18, DB, GU-Ausbau
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
04 Fliesen
04
Fliesen
Vorbemerkungen Fliesen- und Plattenarbeiten Vorbemerkungen Fliesen- und Plattenarbeiten Alle Fliesen- und Plattenarbeiten sind gemäß DIN 18352 sowie den anerkannten Regeln der Technik und den jeweiligen Herstellervorschriften auszuführen. Es sind ausschließlich systemgeprüfte und aufeinander abgestimmte Materialien eines Herstellers oder gleichwertig zu verwenden. Allgemeine Anforderungen: - Alle Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich auf Eignung zu prüfen. - Der Auftragnehmer hat Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit, insbesondere bei mangelhaften oder ungeeigneten Untergründen, unverzüglich schriftlich gemäß VOB/B anzuzeigen. - Die Untergründe müssen tragfähig, eben, sauber und frei von haftungsmindernden Stoffen sein. - Die Ausführung hat unter Einhaltung der zulässigen Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202 zu erfolgen. Untergründe / Vorleistungen: - Der Estrich gilt als Vorleistung des Vorgewerks. - Untergrund- und Vorleistungsmängel, die über das übliche Maß hinausgehen (z. B. Abweichungen von DIN 18202, Risse, unzureichende Ebenheit, fehlende Tragfähigkeit oder mangelhafte Vorleistungen), sind nicht Bestandteil der Leistung. - In solchen Fällen ist vor Ausführung eine Klärung mit der Bauleitung herbeizuführen. Untergrundvorbereitung: - Die Untergründe sind entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Belagsmaterials vorzubereiten. - Unebenheiten, Fehlstellen und Poren sind im üblichen, gewerketypischen Umfang fachgerecht auszugleichen. - Erforderliche Vorarbeiten wie Reinigen, Grundieren und kleinere Spachtelarbeiten sind Bestandteil der Leistung. - Weitergehende Ausgleichsmaßnahmen, die über den üblichen Umfang hinausgehen, sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind. Ebenheit: - Die Ebenheit der Untergründe hat den Anforderungen gemäß DIN 18202 sowie den spezifischen Anforderungen für Fliesen- und Plattenarbeiten zu entsprechen. - Der Untergrund ist so herzustellen bzw. vorzubereiten, dass die Verlegung ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgen kann, sofern nichts anderes vorgesehen ist. Abdichtung: - Abdichtungen sind gemäß den geltenden Regelwerken, insbesondere DIN 18534, unter Berücksichtigung der jeweiligen Wassereinwirkungsklassen auszuführen. - Abdichtungsmaßnahmen in Bereichen mit erhöhter Wasserbeanspruchung sind Bestandteil der Leistung. - Abdichtungssysteme sind systemgerecht entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen. - Dichtbänder, Manschetten und systemzugehörige Komponenten sind vollständig einzubauen. - Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie Durchdringungen sind dauerhaft dicht und funktionsfähig auszuführen. Verlegung: - Die Verlegung erfolgt im Dünnbett-, Mittelbett- oder Dickbettverfahren entsprechend den Anforderungen der Untergrundbeschaffenheit, der Belagsart und der Nutzung. - Die Wahl des geeigneten Verlegeverfahrens obliegt dem Auftragnehmer unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen. - Fliesen und Platten sind im Verband, lot- und fluchtgerecht auszurichten. - Fugenbreiten sind gleichmäßig herzustellen und dem Belagsbild anzupassen. - Versätze an Kanten und Fugen sind auf das technisch und optisch unvermeidbare Maß zu begrenzen. - Eine vollflächige und hohlraumarme Verlegung ist sicherzustellen, insbesondere bei großformatigen Belägen, ggf. im Buttering-Floating-Verfahren. - Die Haftung zwischen Untergrund, Abdichtung, Kleber und Belag ist sicherzustellen. - Die Verträglichkeit aller eingesetzten Systemkomponenten liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Fugen: - Bewegungsfugen und Bauteilfugen sind in den Belag zu übernehmen. - Fugen sind entsprechend den zu erwartenden Bewegungen und Anforderungen auszubilden. - Fugen sind fachgerecht und entsprechend dem Verwendungszweck zu verfüllen. - Elastische Fugen sind mit geeigneten, dauerelastischen Materialien auszuführen. Anschlüsse: - Anschlüsse an angrenzende Bauteile (Wände, Türen, Einbauten) sind fachgerecht, dauerhaft funktionsfähig und dicht auszuführen. - Übergänge zu anderen Boden- oder Wandbelägen sind höhen- und fluchtgerecht herzustellen. - Übergänge sind mit geeigneten Profilen oder systemgerechten Lösungen auszuführen. Sockel und Details: - Sockelfliesen und Anschlüsse sind fachgerecht und optisch einwandfrei herzustellen. - Kanten und Abschlüsse sind mit geeigneten Profilen oder systemgerechten Lösungen auszuführen. Schnittarbeiten: - Zuschnitte sind passgenau und sauber auszuführen. - Sichtbare Schnittkanten sind fachgerecht nachzuarbeiten. Oberflächen: - Die fertigen Fliesen- und Plattenflächen sind optisch einwandfrei, gleichmäßig und frei von sichtbaren Mängeln auszuführen. Schutzmaßnahmen: - Bereits verlegte Flächen sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. - Erforderliche Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung. Reinigung: - Nach Fertigstellung sind die Flächen zu reinigen und im gebrauchsfertigen Zustand zu übergeben. Koordination: - Die eigenverantwortliche Koordination mit allen angrenzenden Gewerken ist Bestandteil der Leistung. - Dies betrifft insbesondere die Abstimmung mit Estrich-, Trockenbau-, Abdichtungs-, Sanitär- und TGA-Arbeiten. - Einbauteile, Durchdringungen und Leitungsführungen sind zu berücksichtigen. Systemverantwortung: - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Systembestandteile (Untergrund, Ausgleichsschichten, Abdichtung, Verlegewerkstoffe, Fliesenbelag und Fugenmaterialien) funktional aufeinander abgestimmt sind. - Die Eignung des gesamten Verlegesystems für die vorgesehene Nutzung ist Bestandteil der Leistung. - Erforderliche Zusatzmaßnahmen (z. B. Entkopplungssysteme oder besondere Verlegeverfahren) sind Bestandteil der Leistung, sofern sie sich aus den Anforderungen ergeben und im üblichen Umfang liegen. Nachweise: - Technische Datenblätter, Systemnachweise und Prüfzeugnisse der eingesetzten Materialien sind auf Verlangen vorzulegen. - Bei geforderten bauphysikalischen Eigenschaften (z. B. Schall-, Brand- oder Feuchteschutz) sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Vergütung und Leistungsumfang: Die in diesen Vorbemerkungen beschriebenen Leistungen, Anforderungen und Nebenleistungen sind Bestandteil der jeweiligen Positionen und gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes angegeben ist. Dies umfasst insbesondere auch alle zur vollständigen, funktionsgerechten und fachgerechten Ausführung erforderlichen Nebenarbeiten, Hilfsleistungen sowie Materialien, auch wenn diese im Einzelnen nicht gesondert beschrieben sind. Hierzu zählen insbesondere Untergrundvorbereitungen im üblichen Umfang, Grundierungen, Abdichtungen, Verlegearbeiten, Fugenarbeiten, Dichtbänder, Manschetten, Profile, Zuschnitte, Anpassarbeiten sowie sonstige systembedingte Zusatzleistungen. Ebenfalls eingeschlossen sind alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, Arbeitsbühnen, Hebezeuge sowie sonstige Hilfsmittel. Ein gesonderter Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht. Geltung: Diese Vorbemerkungen gelten für alle nachfolgenden Fliesen- und Plattenarbeiten, auch wenn dies in den Einzelpositionen nicht gesondert aufgeführt ist. Siehe beispielsweise: Anlage A.15.01_500 Bodenspiegel; Anlage A.15.03_520 Wände; Anlage A.12_2400_Fliesenspiegel; Anlage A.03_1000_Details - Aufbauten
Vorbemerkungen Fliesen- und Plattenarbeiten
04.01 Abdichtungsarbeiten
04.01
Abdichtungsarbeiten
04.02 Bodenfliesen Innenbereich
04.02
Bodenfliesen Innenbereich
04.03 Wandfliesen
04.03
Wandfliesen
04.04 Fliesensockel
04.04
Fliesensockel