Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat GLEICHWERTIGKEIT Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Planunterlagen PLANUNTERLAGEN Dem AN werden vor Auftragserteilung Unterlagen zur Kalkulation unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind der Anlagenliste Werkvertrag zu entnehmen. Alle Unterlagen werden digital als PDF oder in vergleichbaren Formaten übergeben, Übertragung per Mail oder über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum. Hinweis: Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und des Leistungsbeginns ist die Ausführungsplanung nicht vollends abgeschlossen. Es kann daher zur Übermittlung fortgeschriebener Pläne ("neuer Index") kommen, wobei geänderte Bereiche "mit roten Wolken" markiert sind. Dieser fortlaufende Planungsfortschritt und der damit verbundene regelmäßige Austausch von Planungsunterlagen ist einzukalkulieren. Die Pläne werden eigeninitiativ vom Planer übergeben, ansonsten gilt der jeweils letzte übergebene Planungsstand. Der AN hat seine Leistungen ausschließlich auf dem jeweils aktuellsten Stand der übergebenen Planung zu erbringen. Soweit für die jeweilige Bauleistung erforderlich ist es ausreichend, wenn die dazugehörigen Planungsunterlagen bis eine Kalenderwoche vor der vorgesehenen Ausführung (gem. dem zwischen der Objektüberwachung und dem AN abzustimmenden Bauzeitenplan) dem AN übergeben werden. Soweit in besonderen Fällen, z.B. aufgrund von Lieferzeiten, längere Vorlaufzeiten benötigt werden, ist eine ausdrückliche Anforderung des AN zumindest in Textform (Mail) erforderlich. Die Bewehrungspläne werden baubegleitend gemäß Bauzeitenplan erstellt und geliefert. Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, als Montageunterlagen, z.B. für Fertigteile o.ä., werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung digital zur Verfügung gestellt, als PDF oder in vergleichbaren Dateiformaten.. Das digitale Gebäudemodell kann zum gegenseitigen Austausch zur Verfügung gestellt werden.
Planunterlagen
BGB §650c (2): Urkalkulation BGB §650c (2): URKALKULATION Im Falle der Notwendigkeit der Anwendung von BGB §650 C Vergütungsanpassung bei Anordnungen soll nach Abs. 2 auf die Urkalkulation zurückgegriffen werden. Im Auftragsfalle ist die Urkalkulation daher dem AG spätestens 2 Kalenderwochen nach Übergabe des durch den AG unterschriebenen Auftrages im verschlossenen Umschlag zu übergeben.
BGB §650c (2): Urkalkulation
VOB/B und VOB/C VOB/B und VOB/C Die Privilegierung der VOB/B gilt nur, wenn sie unverändert Grundlage des Vertrages wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Mehrere Regelungen der VOB/B sind verändert bzw. ausgeschlossen. Für diese Fälle hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Regelungen der VOB/B nur noch Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die Privilegierung der VOB/B insgesamt aber entfällt. Es wird an dieser Stelle auf den Werkvertrag des Bauherrn in der aktuell gültigen Fassung verwiesen.
VOB/B und VOB/C
Vollständigkeit VOLLSTÄNDIGKEIT Die vorliegende Leistungsbeschreibung und deren Anlagen wurde nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung erarbeitet, wissend, dass die Planung seitens der Architekten und Fachplaner zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht abgeschlossen ist. Dadurch kann es, auch wenn es vermieden werden soll, zu einem Zeitpunkt nach Auftragsvergabe noch zu Leistungsänderungen kommen. Zur Abgrenzung des Leistungsumfangs zur Auftragsvergabe bzw. im Falle von späteren Leistungsänderungen soll vereinbart werden: Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks, die aus diesem LV und den damit übergeben Unterlagen und Plänen ersichtlich oder erkennbar waren, sind Teil des hier zu kalkulierenden Angebotes des AN und werden Teil des geschuldeten Leistungsumfangs des ANs. Der AG geht davon aus, dass die zu kalkulierenden Leistungen im Leistungsverzeichnis die notwendigen und aus den beigelegten Unterlagen ersichtlichen Leistungen des Gewerks vollständig beschreiben. Sofern der AN im Zuge seiner Kalkulation dennoch auf Unstimmigkeiten und/oder Lücken stößt, so unterliegt er zur Angebotsabgabe einer besonderen Prüf- und Hinweispflicht. Ziel ist es, die Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks mit diesem Leistungsverzeichnis vollumfassend zu beauftragen. Dem ist bei der Kalkulation des AN Rechnung zu tragen. Bei allen beschriebenen Leistungen ist der funktionale Werkerfolg maßgeblich. In einzelnen Positionen ist vornehmlich eine funktionale Beschreibung des Werkziels vorgenommen, um die Leistung als Gesamtaufgabe mit besonderen Voraussetzungen oder Schwierigkeit zu beschreiben. Sofern Leistungen nicht beschrieben sind, sich aber aus dem Gesamt-Kontext als üblich und erforderlich ergeben, so sind diese in die Hauptpositionen einzukalkulieren. Beispiel: Im Titel Abdichtungsarbeiten sind die Abdichtungen der Kellerwände und der Kellerdecke als Positionen beschrieben, nicht jedoch einzelne Übergänge, Anschlüsse, Eckausbildungen, etc. Die Positionen sind in diesen (eindeutigen) Fällen so zu verstehen, dass selbstverständlich der Werkerfolg, hier: die geschlossene Abdichtungseinheit, herzustellen ist. Die erforderlichen Zulagen sind diesbezüglich in die beschriebenen Hauptpositionen einzukalkulieren.
Vollständigkeit
Ausführungsterminplan / Bauzeitenplan AUSFÜHRUNGSTERMINPLAN Diesem Leistungsverzeichnis liegt ein Rahmenterminplan bei. Dieser entspricht nicht den Anforderungen eines Ausführungsterminplanes. Ein geeigneter Ausführungsterminplan mit Eintragung der gewerkespezifischen Leistungen dieses LVs wird dem AN bis 4 Wochen vor Ausführung zur Verfügung gestellt.
Ausführungsterminplan / Bauzeitenplan
Rahmenterminplan RAHMENTERMINPLAN Für die Kalkulation der Einrichtung, Vorhaltung und des Unterhalts der nachfolgenden Baustelleneinrichtung kann der AN von den Angaben im aktuell gültigen Rahmenterminplan ausgehen, sofern die Parteien auf Basis des Bauzeitenplans des AN nicht anderweitiges vereinbaren.
Rahmenterminplan
Baustellen-Jour-Fixe BAUSTELLEN-JOUR-FIXE Seitens der Objektüberwachung findet in 2-wöchigem Rhythmus ein Baustellen-Jour-Fixe mit Vertretern der am Projekt beteiligten Unternehmen statt. Die Teilnahme, auf Einladung durch die Objektüberwachung, ist verbindlich durch den Projektleiter des AN bzw. seinen Vertreter vor Ort sicherzustellen und einzukalkulieren.
Baustellen-Jour-Fixe
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung DOKUMENTATION, ABNAHME, MÄNGELBESEITIGUNG Dokumentation Die Vorlage einer geprüften und für vollständig (ohne wesentliche Mängel) erklärten Firmen-Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme und die Schlussrechnung. Die Dokumentation in Form, Umfang, Struktur und Inhalt ist bis spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin abschließend mit der Bauleitung zu klären. Die Dokumentation soll je 2x in Papierform im sortierten Ordner und je 1x digital in üblichen Dateiformaten (MS Office, MS Projekt, PDF, JPEG, usw.) übergeben werden. Übergabe und Austausch der digitalen Ausgabe in Form von USB-Sticks. Spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin ist der Entwurf der Dokumentation (vollständig, eventuell noch kleinere, gekennzeichnete Lücken) der Bauleitung zur Prüfung zu übergeben. Die Bauleitung wird hierzu eine Prüfung vornehmen und eine Prüfliste mit Mängeln und ergänzenden Anforderungen bis spätestens 3 Wochen vor Abnahme zurückgeben. Die ergänzte und vollständige Dokumentation ist zur Kontrollbegehung der Bauleitung abschließend übergeben. Die Parteien können sich im Zuge Entwurf/Prüfung auf einen Terminplan für die Nachlieferung einzelner Dokumentationsteile verständigen. Für diese Nachlieferung wird ein adäquater Rechnungseinbehalt vereinbart, der dem Umfang entspricht, wie wenn eine Dritte Partei entsprechend einer Ersatzvornahme die fehlenden Dokumentationsteile erstellen müsste. Diese Einbehalte werden Zug um Zug gegen termingerechte Übergabe der vereinbarten Nachlieferungen aufgelöst. Abnahme Eine fiktive oder konkludente Abnahme wird ausgeschlossen. Es soll in jedem Falle eine gemeinsame Abnahme mit Abnahmeprotokoll erfolgen. Hierzu wird folgender Terminplan vereinbart: Die Anmeldung der Abnahme muss bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Textform beim AG und bei der Bauleitung erfolgen. Voraussetzung ist, - dass die Dokumentation abgestimmt ist (siehe oben); - dass die behördlichen Abnahmen terminlich vereinbart sind und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin abgeschlossen sein werden; - dass in einvernehmlicher Abstimmung mit der Bauleitung bis Abschluss der Technischen Abnahmebegehungen keine offenen Restleistungen mehr vorhanden sein werden (Mängel ausgenommen); Die Technischen Zustandsfeststellungen zur Vorbereitung der Abnahme erfolgen im Zeitraum von spätestens 6 Wochen bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Abstimmung und gemeinsam mit der Bauleitung. Die Technischen Zustandsfeststellungen erfolgen Abschnittsweise, soweit einzelne Bereiche ohne Restleistungen (Mängel ausgenommen) fertig gestellt sind. Der Abschluss der Technischen Zustandsbegehungen ist Voraussetzung dafür, dass 3 Wochen später die eigentliche Abnahme mit dem Bauherrn stattfinden kann. Bei einer Verspätung der Technischen Zustandsfeststellungen (z.B. weil einzelne Abschnitte noch nicht restleistungsfrei sind) verschiebt sich die eigentliche, formale Abnahme entsprechend so, dass der Abstand von 3 Wochen erhalten bleibt. In den Technischen Zustandsfeststellungen wird seitens der Bauleitung Protokoll über die vorgefundenen Mängel geführt. Das Protokoll wird von allen teilnehmenden Parteien, mindestens jedoch dem AN und der Bauleitung mit Unterschrift auf Richtigkeit bestätigt. Im Falle von unterschiedlichen Meinungen, ob ein Mangel vorliegt, werden die Punkte gekennzeichnet und die divergierenden Meinungen vermerkt. Unterschiedliche, protokollierte Meinungen verhindern nicht die gemeinsame Unterschrift. Im Zeitraum zwischen der Technischen Zustandsfeststellung und der formalen Abnahme verpflichtet sich der AN, die vorgefundenen Mängel nach Möglichkeit abschließend zu beseitigen. Spätestens am Vortag zur formalen Abnahme erfolgt eine Kontrollbegehung zwischen dem AN und der Bauleitung, inwiefern die in der technischen Zustandsfeststellung vorgefundenen Mängel beseitigt wurden, bzw. inwiefern in der Zwischenzeit neue Mängel dazu gekommen sind. Das Ergebnis der Kontrollbegehung ist von allen teilnehmenden Parteien zu unterschreiben und wird Teil der formalen Abnahme. Unterschiedliche Meinungen sind wiederum entsprechend zu vermerken. Sofern sich in den Technischen Zustandsfeststellungen bzw. im Zeitraum der Mängelbeseitigung abzeichnet, dass zu Mängeln in einer relevanten Größenordnung bzw. zu wesentlichen Mängeln unterschiedliche Meinungen vorliegen, verpflichten sich die Parteien, sich dazu dem Ergebnis einer dritten, sachkundigen Meinung zu unterwerfen, z.B. dem TÜV, einem Sachverständigen für Baumängel oder entsprechend. Die Beauftragung der dritten Partei, sowie die Entscheidung, ob eine solche relevante Mängel-Größenordnung vorliegt, liegt beim AG. Die Kosten der dritten Partei werden im Nachgang prozentual zum Ergebnis der Prüfung der dritten Partei aufgeteilt. Die in der Kontrollbegehung festgestellten, noch offenen oder neu erfassten Mängel werden von der Bauleitung preislich bewertet nach - Aufwand (Arbeitszeit und Material) zu Beseitigung des Mangels - Druckzuschlag Faktor 2 - Zuschlag von 20% auf das Ergebnis als Mehraufwand der Bauleitung Die errechnete Summe kann von der Schlussrechnung einbehalten werden und wird Zug um Zug gegen die Erledigung der Mängelpunkte freigegeben. Die formale Abnahme findet abschließend zwischen AN und AG statt. Das Ergebnis der vorgeschriebenen Schritte wird Teil der formalen Abnahme. Die formale Abnahme richtet sich nach der Fertigstellung des hier beauftragten Gewerks, nicht nach der Gesamtfertigstellung des Projektes. Gewährleistungsansprüche richten sich nach dem Tag der formalen Abnahme.
Dokumentation, Abnahme, Mängelbeseitigung
Rechnungsstellung RECHNUNGSSTELLUNG Abschlagsrechnungen können im Abstand von je mind. 4 Wochen gestellt werden. Voraussetzung für alle AR ist ein gemeinsames Aufmaß, das jeweils spätestens zum Tag der Rechnungsstellung in von der Bauleitung geprüfter und bestätigter Form vorliegen muss. Im Falle gemeinsamer Aufmaßbegehungen gilt der Tag der Begehung. Im Übrigen gelten die im Werkvertrag festgelegten Regelungen.
Rechnungsstellung
Sonstige Vorbemerkungen SONSTIGE VORBEMERKUNGEN Der Vertragsvorschlag ist dem LV beigelegt. Dieser soll im Zuge der Auftragsverhandlungen zwischen beiden Seiten abschließend finalisiert werden. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Kostenerstattung gewährt. Mit Abgabe des Angebotes muss der Bieter oder die Bietergemeinschaft eine Freistellungsbescheinigung nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe (EStG § 48b Abs. 1 Satz 1) vorlegen. Das Angebot muss alle Preise und geforderten Erklärungen enthalten und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zulässig und müssen auf besondere Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot ist nachzuweisen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er unverzüglich vor Angebotsabgabe den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebots. Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist im Falle der Beauftragung nachzuweisen. Bietergemeinschaften müssen ein Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine rechtskräftige Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung beifügen. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen und den sonstigen preisbildenden Verhältnissen für sein Angebot zu überzeugen. Stellt der Bieter in den Verdingungsunterlagen Unklarheiten fest, welche nach seiner Auffassung die Preisermittlung beeinflussen, so hat er vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung die Hinterlegung der gesamten Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag in seinen Räumen verlangen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet vor, während und nach Durchführung des Vertrages alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm anlässlich der Vertragserfüllung bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Eine entsprechende Verpflichtung wird er seinen zur Durchführung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern oder dritten Erfüllungsgehilfen auferlegen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien wie auch die Wahl des Gerichtsstandes bestimmen sich nach deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort der Bauleistung. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist gemäß gültigem Satz vom Bieter dem Angebot abschließend beizufügen.
Sonstige Vorbemerkungen
Kennwerte KENNWERTE Grundstücksfläche: 6.492,45 m Grundfläche: 1.931,04 m2 Geschossfläche: 8.020,47 m2 (oberirdisch) Wohnfläche: 5.680,48 m2 Brutto-Grundfläche: 12.852,54 m2 (inkl. Tiefgarage) Bruttorauminhalt: 39.585,28 m3 (inkl. Tiefgarage) Ein- und Ausfahrt: Greisslbräustraße Ost, Rampe befindet sich in Haus D Gebäude: 4 Wohngebäude mit der Bezeichnung Haus A, B, C und D (D1+D2) Nutzung: Haus A+B=Wohnen; Haus C+D=betreutes Wohnen; Haus C, EZ=Gemeinschaftsräume Erschließung: Haus A, B, C je 1x Treppenhaus; Haus D 2x Treppenhäuser (D1+D2) Geschossigkeit: (Vollgeschosse) EU (TG), E0, E1, E2, E3 = Haus A; E4 Haus B + C + D2; E5 Haus D2 EZ (Zwischenebene) Haus C = kein Vollgeschoss Dachkonstruktion:Flachdach mit Retention und extensiver Dachbegrünung Dachkonstruktion TG: Flachdach (abgestuft angeordnet) mit Retention + Erdreich Fassade: Wärmedämmverbundsystem + Teilflächen Putzauftrag Besenstrich Fenster: Holz-Aluminium Konstruktionen Balkone: Teilweise gegenüber der Fassade eingerückte Fertigteilkonstruktion + Betonplatten Eingangsportal: Wände und Decke Fertigteilbauweise Gründung Bohrpfähle und Balken (nach statischer Erfordernis) Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis) Dach TG: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Decken: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis) Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischer Erfordernis) Nichttragende Wände: Trockenbauweise TG-Rampe: Oberbelag Abdichtung + 2-schichtigem Gussasphalt TG-Oberfläche: OS-Beschichtungen Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden Baustelle Zu-Abfahrt: voraussichtlich Zufahrt über Greisslbräustraße Nord, Abfahrt über Rotkreuzstraße
Kennwerte
Schuttbeseitigung SCHUTTBESEITIGUNG Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu den entsprechenden Entsorgungsstellen abzufahren und zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden.
Schuttbeseitigung
ZTV Fliesen-/Plattenarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Fliesen-/Plattenarbeiten 1 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AG Fliesenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Maßhaltigkeit und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Baukörper zu prüfen und ggf. vom AN rechtzeitig vor Leistungserbringung zu überarbeiten. Überarbeitete Pläne sind dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Wenn Sockelplatten aus Bodenfliesen geschnitten werden, führt der AN einen Untergrundausgleich derart aus, dass der Fliesensockel bündig und plan zum Wandfliesenbelag liegt. 2 Ausführung und Konstruktion 2.1 Allgemeine Hinweise Innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist der Einbau von Fliesen aus verschiedenen Chargen grundsätzlich nicht zulässig. Der AG ist vorher darauf hinzuweisen, wenn dies aus produkttechnischen Gründen nicht zu vermeiden ist und dadurch leichte Unterschiede in Struktur und Farbe entstehen können. Vor Ausführung hat der AN unbedingt eine Zustimmung des AG hierzu einzuholen. Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung der Bodenbeläge nicht in einem Zuge erfolgen kann, sondern sich nach dem Baufortschritt, der Baustellenlogistik oder der Belegungsreihenfolge von Mietflächen zu richten hat. Türzargenhohe Bekleidungen und Bekleidungen mit der Höhenangabe 2,00 m oder 2,13 m sind abweichend von den Höhenangaben stets bis Oberkante des Zargenspiegels der fertig eingebauten Türzarge zu führen. Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben. Nach dem Verlegen sind die fertig verlegten Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur Begehbarkeit zu schützen. 2.2 Untergrund, Vorbereitung Bei Bekleidungen aus Platten in Feucht- bzw. Nassräumen ist die Abdichtung als Verbundabdichtung auszuführen. Scheinfugen im Estrich sind vom AN vor Ausführung der Fliesenarbeiten mit Kunstharz kraftschlüssig zu vergießen, bei Erfordernis zu vernadeln. 2.3 Abdichtung Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche  Abdichtungen in Bezug auf: Eignung des Untergrunds samt Putzprofilen Wasserbeanspruchungsklasse, Rissklasse, Rissüberbrückungsklasse, sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen. AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten. Soweit Durchdringungen durch den Fußboden einschließlich der Abklebung erforderlich sind, werden grundsätzlich für alle Durchführungen Futterrohre mit Flanschen verwendet, die in die Dichtung einbinden. Für Futterrohre sind ausschließlich nichtrostende Materialien zulässig. Der Zwischenraum zwischen Futterrohren und Leitungen bzw. Kabeln wird mit Schrumpf-Schlauchdichtungen verschlossen. Futterrohre sollen mindestens 15 cm über OK Fliesen hinausstehen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen oberhalb schwimmender Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 40 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung im Übergangsbereich Wand-Boden schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann. Abdichtungsdurchdringende Rohrführungen im Bereich von Fußboden- und Deckendurchbrüchen sind rechtzeitig vor Ausführung der Abdichtungen mit geraden Kanten einzuschalen und mit Estrich zu verfüllen, um die Abdichtung auch im Bereich der Rohre ordnungsgemäß aufbringen zu können. Ein am Wannenrand verklebtes Wannendichtband muss vom AN nach Einbau der Duschwanne noch zusätzlich in die bereits vorhandene Abdichtungsebene mit eingedichtet werden. Diese Abdichtung ist im Duschbereich seitlich generell mind. 30 cm über den gefliesten Rand der Bade- oder Duschwanne bzw. Duschabtrennung zu führen. Abgerundete Wannenecken sind mit vorgefertigten Dichtband-Eckfüllstücken auszuführen. Oberhalb von Wannendichtungsbändern und Dichtungsinnenecken ist im Ixel ein Schnittschutzband einzubauen, um die Abdichtung bei Wartung/Wechseln der Silikonfugen zu schützen. Armaturen im Dusch- und Badewannenbereich sind stets mit Dichtmanschetten in die Flächenabdichtung einzuarbeiten, eine Anarbeitung der Rohrstutzen mit dauerelastischer Fugendichtmasse ist nicht ausreichend! Fliesenbeläge in Türlaibungen sind gemäß Vorgabe der DIN 18534 in ein zum abgedichteten Raum hin geneigtes Gefälle zu legen, sodass Oberflächenwasser in den angedichteten Raum zurückfließt, bzw. eine "Abdichtungsaufkantung" des Fußbodens im abgedichteten Raum entsteht. Zwischen Fliesen und Duschtassen ist ein ausreichender Abstand von ca. 4 mm - 5 mm für ausreichende Flankenhaftung der Dichtstofffugen erforderlich. Vor dem Einbau der Silikonfuge ist eine Füllschnur als Unterbau einzulegen. An aufgehenden Bauteilen, auf die Wasser einwirkt, ist die Abdichtungsschicht mindestens 20 cm über die Wasserentnahmestelle bzw. über die Höhe des zu erwartenden Spritzwasserbereichs hochzuführen. Sieht die Planung des AG im Duschbereich Abdichtungen und Fliesenbeläge von weniger als 2,50m Höhe vor, meldet der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn hiergegen Bedenken an. 2.4 Verlegung Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sind die Fugen entsprechend durchlaufend Wand-Boden-Wand vorzusehen. Die horizontale Aufteilung des Wandfliesenbelags soll so erfolgen, dass im Duschbereich oberhalb der Duschwanne mit einer Fliese in Mindeshöhe 20 cm begonnen wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich schon bei geringen Duschwannenbewegungen die unterste Fliesenreihe ablösen kann. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Passstücke sind stets am äußeren Rand, nicht in der Mitte von Flächen, anzuordnen. Bodenflächen vor Wänden ohne Wandfliesenbelag erhalten einen Fliesensockel aus dem Material der Bodenfliesen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Sofern Sockelfliesen aus dem Herstellerprogramm der Bodenfliesen erhältlich sind, sind diese zu verwenden. Nur wenn spezielle Sockelfliesen nicht erhältlich sind oder die Bodenfliesen glasierte Kanten aufweisen, können Bodenfliesen zu Sockelfliesen geschnitten werden. Sockelfliesen sind oberseitig im Bereich des Klebebetts mit Fliesenmörtel zu verstreichen, eine dauerelastische Versiegelung ist hier nicht zulässig. Bei Verlegung kalibrierter Platten mit Haarfuge sind Überzähne bei Formaten bis zu 65 cm Kantenlänge lediglich bis zu 1 mm Höhe zulässig. 2.5 Abschlüsse, Kanten Sofern das vom AG ausgewählte Fliesenmaterial glasierte Kanten enthält, sind diese als Außenecken zu verwenden, soweit nicht abweichend etwas anderslautend beschrieben ist. Sind keine glasierten Außenecken für die ausgewählten Fliesen verfügbar, sollen Edelstahl-Abschlussprofile an allen stoßgefährdeten Außenecken von Fliesenbelägen zur Ausführung gelangen (= Regelausführung). In nicht stoßgefährdeten Bereichen sind die Außenecken kalibrierter Fliesen mit einer Kantenlänge > 20 cm auf Gehrung mit Haarfuge anzusetzen. Kunststoffprofile sind als Außenecken nicht zulässig. 2.6 Bodeneinläufe und Rinnen Für Bodeneinläufe sind systemgerechte Dichtmanschetten zu verwenden oder sie sind mit Klebeflansch einzubauen. Ist ein Anschluss für den Potenzialausgleich vorgesehen, muss dieser vom Elektrofachbetrieb angeschlossen werden. Das zeitversetzte Einmörteln bauseitig eingebauter Bodeneinläufe einer Position zur Einhaltung des Fliesenrasters und nach gefällebedingter Höhenerfordernis ist Leistung des AN. 2.7 Material, Güte, Nutzungsqualität Die Fliesenart/das Fliesenmaterial, deren Oberfläche und Kantenlänge sind mit dem AG abzustimmen. Nicht maßhaltige Fliesen sind auszusondern, ebenso unebene Fliesen. Kleber für den Innenbereich muss mindestens den Klassen C2S1 nach DIN EN 12004 entsprechen. Für Verlegung im Außenbereich und auf Untergründen, die Bewegungen oder Risse erwarten lassen, ist Fliesenkleber der Klasse C2S2 einzusetzen. Glasierte Steinzeugfliesen als Bodenfliesen müssen, unabhängig vom Einbauort, hinsichtlich der Abriebfestigkeit mindestens der Gruppe IV (stärkere Beanspruchung) entsprechen. 2.8 Fliesenbeläge unterhalb von Türen Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Fliesenbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Fliesenfugen in den Türlaibungen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen und dauerelastisch zu versiegeln. Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Fliesenbelag nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. 2.9 Dauerelastische Versiegelung Badewannen oder Brausetassen sind mit einem Abstand von 10 mm von umgebenden Bauteilen (Entkopplungsstreifen) einzubauen. Wannen sind vor dem Verfugen mit Wasser auf maximale Höhe zu füllen. Als Fugenfüllstoffe sind ausschließlich dauerelastische Fugenversiegelungsstoffe mit einem zulässigen Gesamtverformungsmaß (ZGV) von 25 % oder besser einzusetzen. Soweit beim AN keine positiven Erfahrungen aus der Kombination des jeweiligen dauerelastischen Fugenfüllmaterials mit den zum Einsatz gelangenden Oberbelägen vorliegen, legt der AN unmittelbar nach Auftragserhalt unaufgefordert Materialkombinationsproben aus Fugenfüllmaterial und Oberbelägen an, um rechtzeitig vor der Ausführung der dauerelastischen Verfugung auf der Baustelle Erkenntnisse über Materialunverträglichkeiten oder -verfärbungen zu erhalten. Der AN übergibt diese Materialkombinationsproben vor Ausführung der dauerelastischen Verfugungsarbeiten an den AG. 2.10 Sonstiges Nach Abschluss der Verlegearbeiten müssen Zementreste und Zementschleier entfernt werden. Hierbei sind salzsäurefreie Mittel zu verwenden, die jedoch den Zementschleier vollständig entfernen müssen. 3. Materialanlieferung und Materiallagerung Auf Grund eingeschränkter Platzverhältnisse auf der Baustelle, kann es erforderlich werden, Material tagesaktuell auf die Baustelle zu liefern bzw. liefern zu lassen. Es können bauseitig keine größeren Lagerflächen zur Verfügung gestellt werden. Die damit einhergehende Erschwernis und entstehende Mehrkosten sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
ZTV Fliesen-/Plattenarbeiten
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation mit Grundstück
Projekt: 3D-Animation
Projekt: 3D-Animation
Projekt: Rendering
Projekt: Rendering
001 Vorbereitende Arbeiten
001
Vorbereitende Arbeiten
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
001.___.0010 Messung, Estrichfeuchte Messung der Estrichfeuchte zur Feststellung der Belegreife mit einem CM-Gerät. Die Orte der Messstellen sind zusammen mit der Bauleitung festzulegen. Leistungsbestandteile Messung der Estrichfeuchte mit einem Calciumcarbid-Messgerät (CM) Zweck: Ermittlung der Restfeuchte im Estrich Vorleistung: Estrich Folgeleistung: Bodenbelag Ausführungsort: Haus A bis D in Bädern, Anzahl nach Erfordernis
001.___.0010
Messung, Estrichfeuchte
P
1,00
psch
001.___.0020 Tiefgrund, saugende Untergründe Auftrag von Tiefgrund, lösemittelfrei. Zweck: Saugbegrenzung und Haftverbund mit z. B. Beton, Zementestrich, Kalk-/Zementputz, GK-, Anhydritestrichoberflächen Vorleistung (baus.): Betonwand, -treppe, saugende, mineralische, glatte und sinterschichtfreien Untergründe Folgeleistung: Boden-, Wandbelag aus Fliesen Ortsangabe: Haus A bis D Bäder und Abstellräume
001.___.0020
Tiefgrund, saugende Untergründe
2.705,69
m2
ABDICHTUNGSARBEITEN
ABDICHTUNGSARBEITEN
001.___.0030 Wandabdichtung, A/W1-I, innen, Dichtschlämme Wandabdichtung, innen, mittels flexibler Dichtschlämme gem.DIN 18534. Leistungsbestandteile Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung Haftgrund Abdichtungsarbeiten Anschlüsse an Einbauteile eindichten Dichtbänder in Ixeln Zweck: Abdichtung Beanspruchung: mäßig durch häufiges Spritzwasser Brauchwasser, jedoch ohne anstauendes Wasser Vorleistung: Stb.-Wand/MW-Wand neu Folgeleistung: Boden-/Wandbelag aus Platten Wassereinwirkungs- klasse: W1-I, gem. DIN 18534 Material: Dichtschlämme Abdichtungshöhe: 2,515 m Einbauort: Haus A bis D Wandflächen und Ablagen der Bäder
001.___.0030
Wandabdichtung, A/W1-I, innen, Dichtschlämme
712,22
m2
001.___.0040 Bodenabdichtung, W2-I, innen, Dichtschlämme Bodenabdichtung, innen, mittels flexibler Dichtschlämme für Wände, Böden und Behälter in Innenräumen gem.DIN 18534. Wandanschluss: H mind. 15 cm über OKFF Leistungsbestandteile Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung Haftgrund Abdichtungsarbeiten Anschlüsse an Einbauteile eindichten Dichtbänder in Ixeln Zweck: Abdichtung Beanspruchung: hoch durch häufige Einwirkung von Spritz- oder Brauchwasser, zeitweise durch anstauendes Wasser intensiviert Vorleistung: Estrich mit Toleranzausgleich Folgeleistung: Bodenbelag aus Platten Wassereinwirkungs- klasse: W2-I, gem. DIN 18534 W2-B, gem. DIN 18535 bei S1-B (Behälter im Innenbereich bis 5,00 m. Füllhöhe) Rissklasse: R1-E gem. DIN 18533-1 Material: Dichtschlämme Einbauort: Haus A bis D Bodenflächen der Bäder
001.___.0040
Bodenabdichtung, W2-I, innen, Dichtschlämme
687,16
m2
001.___.0050 Bodenablauf, eindichten Bauseitige Bodenabläufe mit Flansch in die zuvor beschriebene Fußbodenabdichtung gem. DIN 18534 eindichten. Leistungsbestandteile Anarbeiten der Abdichtung an den Einlauf Zweck: Abdichtung Vorleistung (baus.): Duschboard mit Bodeneinlauf (TGA) Folgeleistung: Bodenbelag Fliesen Nennweite: bis 15 cm (zzgl. Flansch) Ortsangabe: Haus A bis D Duschwannen der Bäder
001.___.0050
Bodenablauf, eindichten
107,00
St
001.___.0060 Durchdringungen, bis DN32, eindichten Bauseitige Durchdringungen für Düsen, Abläufe, Scheinwerfer etc. mit Flansch in zuvor beschriebener Abdichtung eindichten. Zweck: Abdichtung Vorleistung (baus.): Durchdringung TGA einschließlich Flansch Folgeleistung: Fliesenbelag Nennweite: bis DN 32 Einbauort: Haus A bis D Bäder: Absperrventile, Wasserzähler, Anschluss Waschmaschine, Brausenarmaturen
001.___.0060
Durchdringungen, bis DN32, eindichten
592,00
St
001.___.0070 Rohrdurchgänge, bis DN50, eindichten Eindichtung bauseitige Rohrdurchgänge für Installationsgegenstände mit Flansch in die zuvor beschriebene Flächenabdichtung. Leistungbestandteile Manschette mit Flansch Eindichten Zweck: Abdichtung Vorleistung (baus.): Rohrdurchgang mit Flansch Folgeleistung: Boden- oder Wandbelag Fliesen Nennweite: bis DN 50 Ortsangabe: Haus A bis D Bäder Typ 5, 6 und 7 Siphon Waschmaschine
001.___.0070
Rohrdurchgänge, bis DN50, eindichten
42,00
St
002 Bodenfliesen im Innenbereich
002
Bodenfliesen im Innenbereich
FEINSTEINZEUG
FEINSTEINZEUG
002.___.0010 Bodenfliesen, 30x60cm, kalibriert, Toda Exclusive Bodenbelag aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung auf Eignung Reinigung Untergrund Grundierung (Haft-/Tiefengrund) Fliese mit Spachtelmasse, selbstverlaufend Bodenbelag Verfugung Reinigung von Zementschleier Vorleistung (baus.): Estrich Rutschhemmung: mind. R10/B gem. DGUV Regel 108-003 Abriebklasse: 4 nach ISO 10545-7 Kanten: geformt, kalibriert Lagerung: Dünnbett, DIN 18157 Verlegeart: orthogonal Verband: Halbverband Material: Feinsteinzeug DIN EN 14411 Oberfläche: glasiert, eben Dekor: einfarbig, hell bzw. grau Nennmaß: 30x60x0,8 cm Fuge: Haarfuge < 2 mm, in Fliesenfarbe Richtfabrikat: Toda Exclusive Feinsteinzeug Oslo Bianco (hell) bzw. Oslo Grigio (grau) Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Haus A bis D Bäder, Abstellräume, (Küchen = Sonderwunsch) Hinweis: Fliesenspiegel gemäß Detailplanung Architekt
002.___.0010
Bodenfliesen, 30x60cm, kalibriert, Toda Exclusive
G
764,52
m2
002.___.0020 Bodenfliesen, 30x60cm, kalibriert, Geotiles Lavica Bodenbelag aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung auf Eignung Reinigung Untergrund Grundierung (Haft-/Tiefengrund) Fliese mit Spachtelmasse, selbstverlaufend Bodenbelag Verfugung Reinigung von Zementschleier Vorleistung (baus.): Estrich Rutschhemmung: mind. R10/B gem. DGUV Regel 108-003 Abriebklasse: 4 nach ISO 10545-7 Kanten: geformt, kalibriert Lagerung: Dünnbett, DIN 18157 Verlegeart: orthogonal Verband: Halbverband Material: Feinsteinzeug DIN EN 14411 Oberfläche: unglasiert, eben Dekor: einfarbig, hell Nennmaß: 30x60x0,95 cm Fuge: Haarfuge < 2 mm, in Fliesenfarbe Richtfabrikat: Geotiles Lavica Bianco Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Haus A bis D Bäder, Abstellräume (Küchen = Sonderwunsch) Hinweis: Fliesenspiegel gemäß Detailplanung Architekt
002.___.0020
Bodenfliesen, 30x60cm, kalibriert, Geotiles Lavica
A
764,52
m2
Sockel
Sockel
002.___.0030 Sockelleiste, Fliesen, H=6cm Sockelleiste aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich. Leistungsumfang Sockelleiste Verfugung obserseitiger dauerelastischer Anschluss Eckausbildung Vorleistung: Wandputz PIV, bzw. Abdichtung *Lagerung: im Dünnbett Material und Fuge: wie Bodenbelag Sockelhöhe: 6 cm Plattenbreite: wie Bodenbelag Übergang: dauerelastische Verfugung zu Bodenbelag Einbauort: Haus A bis D Bäder, Abstellräume (Küchen = Sonderwunsch)
002.___.0030
Sockelleiste, Fliesen, H=6cm
547,63
m
ZULAGEN
ZULAGEN
002.___.0040 Zulage Verlegung Gefälle, 2seitig Zulage für Verlegung der Bodenfliesen im Gefälle anstelle einer Verlegung auf ebener Fläche. Gefälleausrichtung: in zwei Richtungen einschl. Kreuzgefälle und Diagonalschnitt, Bodenablauf ausmittig Einbauort: Haus A bis D Duschboards Bäder Hinweis: 107 Stück Duschboards, Abmessungen 900x900 mm. Anarbeiten an Ablauf wird gesondert vergütet
002.___.0040
Zulage Verlegung Gefälle, 2seitig
86,67
m2
002.___.0050 Zulage Mehrstärke Mörtelbett, 1cm Zulage für die Erhöhung der Mörtelbettstärke anstelle der zuvor beschriebenen Mörtelbettstärke. Berechnung pro 10 mm Mehrstärke.
002.___.0050
Zulage Mehrstärke Mörtelbett, 1cm
E
1,00
m2
002.___.0060 Reserve Bodenfliesen innen Übergabe der Fliesen zur Einlagerung für den AG. Abrechnung nach Stück pro Fliese.
002.___.0060
Reserve Bodenfliesen innen
E
525,00
St
003 Wandfliesen im Innenbereich
003
Wandfliesen im Innenbereich
WANDFLIESEN
WANDFLIESEN
003.___.0010 Wandfliesen, 30x60cm, kalibriert, Toda Exclusive Wandbelag aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung Reinigung Untergrund Grundierung (Haft-/Tiefengrund) Wandbelag Verfugung Abwaschen Zementschleier Zweck: Dekorbelag, Feuchteschutz Vorleistung: Wandspachtelung PIV, Abdichtung Kanten: geformt, kalibriert Lagerung: Dünnbett, DIN 18157 Verlegeart: orthogonal Verband: Halbverband Material: Feinsteinzeug DIN EN 14411 Oberfläche: glasiert, eben Dekor: einfarbig, hell bzw. grau Nennmaß: 30x60x0,8 cm Fuge: Haarfuge < 2 mm, in Fliesenfarbe Einbauhöhe: raumhoch, bis 2,515 m Richtfabrikat: Toda Exclusive Feinsteinzeug Oslo Bianco (hell) bzw. Oslo Grigio (grau) Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Haus A bis D Bäder, (Fliesenspiegel Küchen = Sonderwunsch)
003.___.0010
Wandfliesen, 30x60cm, kalibriert, Toda Exclusive
G
1.508,95
m2
003.___.0020 Wandfliesen, 30x60cm, kalibriert, Geotiles Lavica Wandbelag aus Fliesen gem. DIN EN 14411, im Innenbereich. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung Reinigung Untergrund Grundierung (Haft-/Tiefengrund) Wandbelag Verfugung Abwaschen Zementschleier Zweck: Dekorbelag, Feuchteschutz Vorleistung: Wandspachtelung PIV, Abdichtung Kanten: geformt, kalibriert Lagerung: Dünnbett, DIN 18157 Verlegeart: orthogonal Verband: Halbverband Material: Feinsteinzeug DIN EN 14411 Oberfläche: glasiert, eben Dekor: einfarbig, hell bzw. grau Nennmaß: 30x60x0,8 cm Fuge: Haarfuge < 2 mm, in Fliesenfarbe Einbauhöhe: raumhoch, bis 2,515 m Richtfabrikat: Geotiles Lavica Bianco Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Einbauort: Haus A bis D Bäder, (Fliesenspiegel Küchen = Sonderwunsch)
003.___.0020
Wandfliesen, 30x60cm, kalibriert, Geotiles Lavica
A
1.508,95
m2
Laibungen
Laibungen
003.___.0030 Fensterlaibung/Versprünge, T=30cm Fensterlaibungen und Versprünge in Vorsatzschalen mit keramischen Fliesen der Vorpositionen. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung Grundreinigung Fliesenbelag an Laibung dauerelastische Verfugung am Anschluss von Fensterelementen Laibungstiefe: bis ca. 30 cm
003.___.0030
Fensterlaibung/Versprünge, T=30cm
488,825
m
003.___.0040 Fensterlaibung/Versprünge, T=40cm Laibungstiefe: bis ca. 40 cm Einbauort: Bäder Typ 3 Bäder Typ 7
003.___.0040
Fensterlaibung/Versprünge, T=40cm
W
30,91
m
003.___.0050 Fensterbank, T=30cm Fensterbank mit keramischen Fliesen der Vorpositionen. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung Grundreinigung Fliesenbelag als Fensterbank dauerelastische Verfugung am Anschluss an das Fensterelement Fensterbanktiefe: bis ca. 30 cm
003.___.0050
Fensterbank, T=30cm
8,96
m
003.___.0060 Fensterbank, T=40cm Fensterbanktiefe: bis ca. 40 cm
003.___.0060
Fensterbank, T=40cm
W
39,51
m
003.___.0070 Ablagen teilhoch, T=30cm Ablagen teilhoch  mit keramischen Fliesen der Vorpositionen. Leistungsbestandteile Untergrundprüfung Grundreinigung Fliesenbelag an Ablage Ablagetiefe: bis ca. 30 cm Einbauort: Haus A bis D Bäder, und Abstellräume
003.___.0070
Ablagen teilhoch, T=30cm
159,11
m
004 Anarbeitung, An-/Abschlüsse
004
Anarbeitung, An-/Abschlüsse
EINBAUTEILE
EINBAUTEILE
004.___.0010 Anarbeitung an Bodeneinlauf Anarbeitung des zuvor beschriebenen Fliesenbelags an Bodeneinläufe bauseitiger Duschoards aus extrudiertem Polystyrol mit ausmittigem Bodenablauf, einschl. Herstellung der Gefälleschnitte. Leistungsbestandteile Duschboard aus XPS mit Einlauf und 4-seitigem Gefälle, fertig beschichtet und abgedichtet Bodenablauf ausmittig Anarbeitung der Abdichtung an Außenkante Board. Abdichtung wie in der Hauptposition Abdichtung Bodenbelag aus Hauptposition im Kreuzgefälle Zweck: Gefälle zur Flüssigkeitsableitung Vorleistung (baus.): Duschboard XPS einschl. Bodeneinlauf (angeschlossen, justierbar auf Board) Folgeleistung: endfertig oder Schutzabdeckung Gefälle: ca. 1-2 % Einbauort: Haus A bis D Duschboards Bäder
004.___.0010
Anarbeitung an Bodeneinlauf
107,00
St
004.___.0020 Fliesen, Löcher herstellen Löcher und Durchdringungen im Fliesenbelag zur Durchführung von Installationsrohren sowie zum bauseitigen Einbau von Steckdosen und dergleichen herstellen. Leistungsbestandteile Aussparung Anarbeitung Belag Durchmesser: 20-65 mm Anwendungsort: Haus A bis D Bäder
004.___.0020
Fliesen, Löcher herstellen
647,00
St
005 Profile, Fugen
005
Profile, Fugen
PROFILE
PROFILE
005.___.0010 Eck-, Abschlussprofil, Alu, H=10mm Eck- und Abschlussprofil zum bündigen Einbau mit Wandbelag aus Fliesen, mit Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett. Zweck: Belagsabschluss, Eckschutz an horizontalen/vertikalen Wandaußenecken Vorleistung: Wandbelag Material: Aluminium Oberfläche: gebürstet Sichtkanten: Höhe ca. 10 mm, entsprechend Belagstärke Einbauort: Haus A bis D Bäder
005.___.0010
Eck-, Abschlussprofil, Alu, H=10mm
G
730,605
m
005.___.0020 Eck-, Abschlussprofil, V2A, H=10mm Eck- und Abschlussprofil zum bündigen Einbau mit Wandbelag aus Fliesen, mit Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett. Zweck: Belagsabschluss, Eckschutz an horizontalen/vertikalen Wandaußenecken Vorleistung: Wandbelag Material: Edelstahl (V2A) Oberfläche: gebürstet Sichtkanten: Höhe ca. 10 mm, entsprechend Belagstärke Einbauort: Haus A bis D Bäder
005.___.0020
Eck-, Abschlussprofil, V2A, H=10mm
A
730,605
m
005.___.0030 Trennschiene/-winkel, Alu, H=10mm Trennschiene/-winkel zum bündigen Einbau mit Bodenbelag aus Fliesen und Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett. Zweck: Belagswechsel Vorleistung: Bodenbelag Material: Aluminium Oberfläche: gebürstet Form: gerade (im Grundriss) Plattendicke: ca. 10 mm Profilhöhe: bis 10 mm, entsprechend Belagstärke Einbauort: Türschwellen Bäder
005.___.0030
Trennschiene/-winkel, Alu, H=10mm
G
112,395
m
005.___.0040 Trennschiene/-winkel, V2A, H=10mm Trennschiene/-winkel zum bündigen Einbau mit Bodenbelag aus Fliesen und Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett. Zweck: Belagswechsel Vorleistung: Bodenbelag Material: Edelstahl (V2A) Oberfläche: gebürstet Form: gerade (im Grundriss) Plattendicke: ca. 10 mm Profilhöhe: bis 10 mm, entsprechend Belagstärke Einbauort: Türschwellen Bäder
005.___.0040
Trennschiene/-winkel, V2A, H=10mm
A
112,395
m
FUGEN
FUGEN
005.___.0050 dauerelastische Verfugung, Fliesen Dauerelastische Verfugung im Bereich der Anschlüsse Wand/Boden, Eckausbildungen, bei Materialwechsel sowie Bauwerksfugen einschl. Hinterfüllung und Vorbehandlung. Vorleistung: Fliesenbelag Material: geeignet für Fliesenbelag Fugenbreite: 8-10 mm Fuge: zulässige Gesamtverformung (ZGV) 25 % Farbe: wie Mörtelfuge Anforderung: materialverträglich mit Fliesenbelag
005.___.0050
dauerelastische Verfugung, Fliesen
1.670,194
m
006 Schutzabdeckungen
006
Schutzabdeckungen
006.___.0010 Schutzabdeckung, Boden, Alukarton Schutzabdeckung für neu eingebauten Fliesenbelag. Leistungsbestandteile Aluminiumkaschierter Karton "Tetrapak" Stöße staubdicht verkleben Alle Wandanschlüsse staubdicht verkleben Ausbau nach Anweisung der örtlichen Bauleitung Entsorgung nach AVV-Schlüssel Zweck: Schutz des neuen Fliesenbodens vor Beschädigung, Verschmutzung und Staub Vorleistung: Fliesenbelag Einbauort: Haus A bis D Bäder, Abstellräume
006.___.0010
Schutzabdeckung, Boden, Alukarton
764,52
m2
007 Regiearbeiten
007
Regiearbeiten
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten KALKULATIONSHINWEIS FÜR REGIEARBEITEN Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen soll grundsätzlich als Nachtragsvereinbarung vergütet werden. Hierfür sind auf Basis der EPs dieses LVs oder bereits bestehender Nachtragsvereinbarungen, bzw. der Urkalkulation, Nachtragsangebote zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Dies erfolgt nach BGB §650b (2). Eine Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten gem. BGB §650c (1) ist nicht vorgesehen und soll ausnahmsweise nur dort erfolgen, wo aus den vorliegenden Unterlagen selbst bei weiter Auslegung kein Kalkulationspreis ermittelt werden kann. Eine Abrechnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen zur Schlussrechnung ist prinzipiell auf Basis übergebener Stundenzettel (Regiearbeiten) nicht vorgesehen, auch wenn diese der Bauleitung vorgelegt und von dieser in Kenntnisnahme unterschrieben wurden. In der Baustellenpraxis müssen aber immer wieder Leistungen dem Grunde nach beauftragt und ausgeführt werden, noch bevor die Nachtragskalkulation der Höhe nach vorliegt und/oder beauftragt werden kann. Zur Vermeidung von Wartezeiten (bis zur Beauftragung der Höhe nach) und zur Sicherung der Liquidität können solche Leistungen, die zum Zeitpunkt der nächsten Abschlagsrechnung nur dem Grunde nach beauftragt wurden, ersatzweise nach Regiestunden abgerechnet werden. Hierfür können die beiliegenden Stundensätze verwendet werden. Zeitnah (zur darauf folgenden AR), jedoch spätestens 4 Wochen vor Abgabe der Schlussrechnung, sind für alle bis dahin aufgelaufenen Stundenarbeiten die entsprechenden Kalkulationen als Nachtragsberechnungen in prüffähiger Form mit allen Nachweisen und Unterlagen vorzulegen, und der Bauleitung zwecks nachfolgender Prüfung zu erläutern. Die tatsächliche Nachtragsvereinbarung ersetzt dann die zwischenzeitliche Abschlagsabrechung auf Stundenbasis, auch wenn sich daraus höhere oder niedrigere Summen ergeben sollten, als sich nach der Stundenabrechnung zuvor ergeben hatten. Maßgeblich bleibt die Positionskalkulation des Hauptauftrages bzw. bereits zuvor genehmigter Nachtragskalkulationen ("guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis").
Kalkulationshinweis für Regiearbeiten
007.___.0010 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Vor/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
007.___.0010
Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
15,00
h
007.___.0020 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
007.___.0020
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
40,00
h