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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung Kennwerte
Grundstücksfläche: 6.492,45 m
Grundfläche: 1.931,04 m2
Geschossfläche: 8.020,47 m2 (oberirdisch)
Wohnfläche: 5.680,48 m2
Brutto-Grundfläche: 12.852,54 m2 (inkl. Tiefgarage)
Bruttorauminhalt: 39.585,28 m3 (inkl. Tiefgarage)
Ein- und Ausfahrt: Greisslbräustraße Ost, Rampe befindet sich in Haus D
Gebäude: 4 Wohngebäude mit der Bezeichnung Haus A, B, C und D (D1+D2) mit 105 WE
Nutzung: Haus A+B=Wohnen; Haus C+D=betreutes Wohnen; Haus C, EZ=Gemeinschaftsräume
Erschließung: Haus A, B, C je 1x Treppenhaus; Haus D 2x Treppenhäuser (D1+D2)
Geschossigkeit: (Vollgeschosse) EU (TG), E0, E1, E2, E3 = Haus A; E4 Haus B + C + D2; E5 Haus D2 EZ (Zwischenebene) Haus C = kein Vollgeschoss
Dachkonstruktion: Flachdach mit Retention und extensiver Dachbegrünung
Dachkonstruktion TG: Flachdach (abgestuft angeordnet) mit Retention + Erdreich
Fassade: Wärmedämmverbundsystem
Fenster: Kunststoff Konstruktionen
Balkone: Teilweise gegenüber der Fassade eingerückte Fertigteilkonstruktion + Betonplatten
Eingangsportal: Wände und Decke Fertigteilbauweise
Gründung Bohrpfähle und Balken (nach statischer Erfordernis)
Bodenplatten: WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis)
Außenwände TG WU-Bauweise (nach statischer Erfordernis)
Dach TG: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Außenwände Haus: Mauerwerk, teilweise Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Trag. Wände innen: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Wohnungstrennwand: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Decken: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Treppenraumwände: Stahlbeton (nach statischer Erfordernis)
Treppen: Fertigteilbauweise (nach statischer Erfordernis)
Nichttragende Wände: Trockenbauweise
TG-Rampe: WU-Beton
TG-Oberfläche: OS-Beschichtungen
Baustelleneinrichtung: Platz für BE nur sehr begrenzt auf dem Grundstück vorhanden
Baustelle Zu-Abfahrt: Zufahrt über Greisslbräustraße Nord
Vorbemerkung
Gleichwertigkeit Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Gleichwertigkeit
Planunterlagen Dem AN werden vor Auftragserteilung Unterlagen zur Kalkulation unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die dem AN nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind der Anlagenliste Werkvertrag zu entnehmen. Alle Unterlagen werden digital als PDF oder in vergleichbaren Formaten übergeben, Übertragung per Mail oder über einen vom AG zur Verfügung gestellten Datenraum.
Planunterlagen
BGB §650c (2): Urkalkulation Im Falle der Notwendigkeit der Anwendung von BGB §650 C Vergütungsanpassung bei Anordnungen soll nach Abs. 2 auf die Urkalkulation zurückgegriffen werden. Im Auftragsfalle ist die Urkalkulation daher dem AG spätestens 2 Kalenderwochen nach Übergabe des durch den AG unterschriebenen Auftrages im verschlossenen Umschlag zu übergeben.
BGB §650c (2): Urkalkulation
VOB/B und VOB/C Die Privilegierung der VOB/B gilt nur, wenn sie unverändert Grundlage des Vertrages wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Mehrere Regelungen der VOB/B sind verändert bzw. ausgeschlossen. Für diese Fälle hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Regelungen der VOB/B nur noch Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die Privilegierung der VOB/B insgesamt aber entfällt. Es wird an dieser Stelle auf den Werkvertrag des Bauherrn in der aktuell gültigen Fassung verwiesen.
VOB/B und VOB/C
Baustellen-Jour-Fixe Seitens der Objektüberwachung findet in 2-wöchigem Rhythmus ein Baustellen-Jour-Fixe mit Vertretern der am Projekt beteiligten Unternehmen statt. Die Teilnahme, auf Einladung durch die Objektüberwachung, ist verbindlich durch den Projektleiter des AN bzw. seinen Vertreter vor Ort sicherzustellen und einzukalkulieren.
Baustellen-Jour-Fixe
Dokumentation, Abnahme, Rechnungsstellung Dokumentation
Die Vorlage einer geprüften und für vollständig (ohne wesentliche Mängel) erklärten Firmen-Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme und die Schlussrechnung. Die Dokumentation in Form, Umfang, Struktur und Inhalt ist bis spätestens 4 Wochen vor Abnahmetermin abschließend mit der Bauleitung zu klären. Die Dokumentation soll je 2x in Papierform im sortierten Ordner und je 1x digital in üblichen Dateiformaten (MS Office, MS Projekt, PDF, JPEG, usw.) übergeben werden. Übergabe und Austausch der digitalen Ausgabe in Form von USB-Sticks.
Abnahme
Eine fiktive oder konkludente Abnahme wird ausgeschlossen. Es soll in jedem Falle eine gemeinsame Abnahme mit Abnahmeprotokoll erfolgen. Hierzu wird folgender Terminplan vereinbart:
Die Anmeldung der Abnahme muss bis spätestens 4 Wochenvor dem geplanten Abnahmetermin in Textform beim AG und bei der Bauleitung erfolgen. Voraussetzung ist,
- dass die Dokumentation abgestimmt ist (siehe oben);
- dass die behördlichen Abnahmen terminlich vereinbart sind und spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin abgeschlossen sein werden;
- dass in einvernehmlicher Abstimmung mit der Bauleitung bis Abschluss der Technischen Abnahmebegehungen keine offenen Restleistungen mehr vorhanden sein werden (Mängel ausgenommen);
Die Technischen Zustandsfeststellungen zur Vorbereitung der Abnahme erfolgen im Zeitraum von spätestens 6 Wochen bis spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin in Abstimmung und gemeinsam mit der Bauleitung. Die Technischen Zustandsfeststellungen erfolgen Abschnittsweise, soweit einzelne Bereiche ohne Restleistungen (Mängel ausgenommen) fertig gestellt sind. Der Abschluss der Technischen Zustandsbegehungen ist Voraussetzung dafür, später die eigentliche Abnahme mit dem Bauherrn stattfinden kann.
In den Technischen Zustandsfeststellungen wird seitens der Bauleitung Protokoll über die vorgefundenen Mängel geführt. Das Protokoll wird von allen teilnehmenden Parteien, mindestens jedoch dem AN und der Bauleitung mit Unterschrift auf Richtigkeit bestätigt. Im Falle von unterschiedlichen Meinungen, ob ein Mangel vorliegt, werden die Punkte gekennzeichnet und die divergierenden Meinungen vermerkt. Unterschiedliche, protokollierte Meinungen verhindern nicht die gemeinsame Unterschrift.
Im Zeitraum zwischen der Technischen Zustandsfeststellung und der formalen Abnahme verpflichtet sich der AN, die vorgefundenen Mängel nach Möglichkeit abschließend zu beseitigen. Spätestens am Vortag zur formalen Abnahme erfolgt eine Kontrollbegehung zwischen dem AN und der Bauleitung, inwiefern die in der technischen Zustandsfeststellung vorgefundenen Mängel beseitigt wurden, bzw. inwiefern in der Zwischenzeit neue Mängel dazu gekommen sind. Das Ergebnis der Kontrollbegehung ist von allen teilnehmenden Parteien zu unterschreiben und wird Teil der formalen Abnahme. Unterschiedliche Meinungen sind wiederum entsprechend zu vermerken.
Rechnungsstellung
Abschlagsrechnungen können im Abstand von je mind. 4 Wochen gestellt werden.
Voraussetzung für alle AR ist ein gemeinsames Aufmaß, das jeweils spätestens zum Tag der Rechnungsstellung in von der Bauleitung geprüfter und bestätigter Form vorliegen muss. Im Falle gemeinsamer Aufmaßbegehungen gilt der Tag der Begehung. Im Übrigen gelten die im Werkvertrag festgelegten Regelungen.
Dokumentation, Abnahme, Rechnungsstellung
Sonstige Vorbemerkungen Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Kostenerstattung gewährt.
Mit Abgabe des Angebotes muss der Bieter oder die Bietergemeinschaft eine Freistellungsbescheinigung nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe (EStG § 48b Abs. 1 Satz 1) vorlegen.
Das Angebot muss alle Preise und geforderten Erklärungen enthalten und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein.
Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zulässig und müssen auf besondere Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot ist nachzuweisen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, so hat er unverzüglich vor Angebotsabgabe den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebots.
Die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist im Falle der Beauftragung nachzuweisen.
Bietergemeinschaften müssen ein Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine rechtskräftige Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung beifügen.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen und den sonstigen preisbildenden Verhältnissen für sein Angebot zu überzeugen. Stellt der Bieter in den Verdingungsunterlagen Unklarheiten fest, welche nach seiner Auffassung die Preisermittlung beeinflussen, so hat er vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Der Auftraggeber kann bei Auftragserteilung die Hinterlegung der gesamten Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag in seinen Räumen verlangen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet vor, während und nach Durchführung des Vertrages alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihm anlässlich der Vertragserfüllung bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Eine entsprechende Verpflichtung wird er seinen zur Durchführung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern oder dritten Erfüllungsgehilfen auferlegen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien wie auch die Wahl des Gerichtsstandes bestimmen sich nach deutschem Recht.
Gerichtsstand ist der Erfüllungsort der Bauleistung.
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist gemäß gültigem Satz vom Bieter dem Angebot abschließend beizufügen.
Sonstige Vorbemerkungen
Rohbautoleranzen ROHBAUTOLERANZEN
Für die Rohbautoleranzen gelten soweit gesondert beschrieben
- die aktuelle DIN 18 202
- die Ebenheitstoleranzen, Tab. 3a (Zeile 1, 2, 3, 5 & 6)
- die Winkeltoleranzen Tab. 2
Für die nachfolgenden Bereiche bzw. Bauteile gelten die erhöhten Anforderungen an die Toleranzen nach DIN 18202, Tab. 3a (Zeile 4 & 7):
- Aufzugsschacht
- Treppenhauswände und Podeste
- Alle Deckenflächen (unterseitig, und oberseitig bei bodengleichen Duschen)
- Fassadenwände (teilw. mit Rundungen)
- Wohnungstrennwände im Bereich von Bädern/Duschen
- Einlegearbeiten bei Eingießkörpern für Leuchten und Deckenbrennstellen
Der AN hat in jedem Geschoss und Bauteil vor dem Aufbetonieren der nächsten Stahlbetondecke durch
Maßkontrolle die zulässigen Toleranzen zu kontrollieren und darüber ein Protokoll zu führen und der
Bauüberwachung zu übergeben.
Rohbautoleranzen
Schuttbeseitigung Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu den entsprechenden Entsorgungsstellen abzufahren und zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden.
Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen,
Deponiebetreiber) verlangt werden.
Schuttbeseitigung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Fenster, Außentüren 1Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein.
2Ausführung und Konstruktion
2.1Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
2.1.1Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
Konstruktionstiefe,
Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile,
Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen,
Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen,
Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten.
Wärmegedämmte Aluminiumkonstruktionen, die vom Verarbeiter im Eigenverbund zusammengefügt werden, sind nicht zulässig.
Absturzsichernde Verglasungen müssen nach Angabe Systemhersteller in der Rollladenschiene montiert werden.
Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Vor dem Einbau von Außentüren ist vom AN mit dem AG abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Der Aufwand für die Einlagerung der Türflügel und entsprechende Provisorien ist vom AN für alle Außentüren mit in seiner Leistung zu berücksichtigen.
Die Erstreinigung von Fenstern und Türen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern.
Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen.
2.2Anforderungen an die Konstruktion
2.2.1Windwiderstandsfähigkeit
Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 "Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen.
2.2.2Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 1027 und DIN EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß DIN EN 1026 und DIN EN 12207 vom AN zu berücksichtigen.
2.2.3Wärmeschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard.
3.2.4Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit
Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens ≥ 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörperanschlüsse zu beachten.
Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur Mindestbelüftung.
2.2.5Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz)
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen.
2.2.6Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht an anderer Stelle konkret festgelegt, gilt grundsätzlich Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 als Mindestschallschutzqualität für Außentüren und Fenster.
Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln).
Der AN weist unaufgefordert die Einhaltung der geforderten Schallschutzwerte für die Fenstersysteme, wie auch für die Verglasungen nach. Die Vorhaltemaße von i. d. R. mind. 2 dB (bei zu öffnenden Elementen), bzw. mind. 1 dB (bei festverglasten Elementen) als Differenz zwischen Prüfstandswerten und zu erwartenden Baustellenwerten sind bei den Nachweisen für Rahmensysteme, Verglasungen/Ausfachungen wie auch die Gesamtsysteme in den Nachweisen zu beachten und auszuweisen.
2.2.7Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß DIN EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß DIN EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
2.2.8Einbruchhemmung
Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach DIN EN 356 nachzuweisen.
Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 bzw. RC2N nach DIN EN 1627.
2.3Nachweise
Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen:
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO) hier BayBO,
Systemprüfung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion),
Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wärmetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfüllt werden,
Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der Baukörperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten abweicht,
Nachweise über Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen Längenänderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen Oberflächen der Elemente.
2.4Werkstoffe
2.4.1Stahl/Edelstahl
Stahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN 10027-1 bestehen.
Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und deren Schweißverbindungen müssen gegenüber den auftretenden Einwirkungen ausreichend stabil sein.
Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgegebenden Konstruktion sind auszuschließen.
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
2.4.2Aluminium
Für die Anforderungen an Aluminium gelten EN 573-1 bis 3 sowie die DIN EN 755-1 für stranggepresste Profile. Für Bleche gelten DIN 485-1+2. Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten.
2.4.3Kunststoffe
Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht werden. Der äußere sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe und Oberfläche aufweisen. Die Profile müssen frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und anderen Fehlstellen sein.
Profile müssen in ihren Güteanforderungen den Werten der RAL-GZ 695 entsprechen. Profile müssen eine Kennzeichnung aufweisen. Das RAL-Gütezeichen gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen.
2.4.4Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
Bei Verbindungen unterschiedlicher Metalle ist die elektrolytische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann.
2.4.5Dichtstoffe
Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen.
2.4.6Dichtungsprofile
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
2.5Profilausbildung
2.5.1Profilausbildung Kunststoff
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend angegeben, sind Mitteldichtungssysteme (MD) anstelle von Anschlagdichtungssystemen (AD) vorzuziehen, flächenbündige Rahmenprofile sollen nur auf ausdrückliche Anforderung verwendet werden, das Regelprofil ist ein Versatzprofil mit gerundeten Glaskanten. Kunststoffprofile sollen mindestens 6 Hohlkammern aufweisen. Alle Rahmenverbindungen sind verschweißt mit vertieft verschliffener Schweißnaht anzubieten.
2.6Rahmenverbindungen
2.6.1Rahmenverbindungen Kunststoffprofile
Die angebotenen Rahmen-, Pfosten- und Kämpferverbindungen sowie die Qualitätssicherung der Eckverbinder sind vom AN anzugeben.
2.7Glas/Verglasung
2.7.1Glasleisten
Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen.
Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein.
2.7.2Einscheibensicherheitsglas
Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrückklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen.
2.7.3 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung
Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
2.7.4Floatglas und Weißglas
Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC.
2.8Einbau
2.8.1Allgemeines
Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen.
Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff abzudichten.
2.8.2Befestigung
Die Verankerung der Fassade erfolgt im Rohbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1 - Verzeichnis der nicht rostenden Stähle - herzustellen.
Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können.
Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
2.9Anschlussfugen zum Baukörper
Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen.
Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen auschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an.
Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen.
3Türen
3.1Unterer Abschluss
Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen bedingen konstruktive bauseitige Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen.
3.2Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen
Soweit Türen in Flucht- und Rettungswegen an Ausgängen usw. liegen, sind Panikbeschläge an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Panikfunktion in Fluchtrichtung erforderlich, die ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen.
Soweit bei zweiflügeligen Türen die erforderliche lichte Durchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht erlangt wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen und erforderlichenfalls beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen.
Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach DIN EN 179 geprüften Türdrückern oder in Gebäuden mit großen Menschenansammlungen mit nach DIN EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt.
Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen aus Gründen des Diebstahlschutzes geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben.
Der AN prüft bei der Erstellung seiner Werkstatt- und Montageplanung die Einhaltung des Vorbeschriebenen und macht den AG auf diesbezügliche Widersprüche in seiner Planung oder den Vergabeunterlagen aufmerksam.
3.3Beschläge, allgemein
Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Lang- oder Kurzschildern zu versehen.
Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Hauseingangstüren erhalten Rollenbänder
Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.
Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern.
Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen.
Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig.
Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Nutzungsbereichen von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen.
Beschläge von Drehkippfenstern sind prinzipiell mit Fehlbedienungssperre auszuführen.
Beschläge benachbart angeordneter Elemente (bspw. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden.
3.4Beschläge von Außentüren
Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit mindestens folgenden Beschlägen auszuführen:
Zugangs- oder Hauseingangstüren
Bänder:3-tlg., mindestens 3 Rollenbänder, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern
Drücker:Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder
Stange:Edelstahlgriffstange außenseitig über ges. Türhöhe, d = > 38 mm
Rosetten:außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz
Schloss:Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschlos
Schließblech:als E-Öffner
3.5Außenfensterbänke
Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen.
Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig, wenn ausdrücklich im Leistungstext beschrieben.
Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig.
Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden, sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit.
Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren.
Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als Oberflächenschutz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien vollflächig geschützt sind.
5Materialanlieferung und Materiallagerung
Auf Grund eingeschränkter Platzverhältnisse auf der Baustelle, kann es erforderlich werden, Material tagesaktuell auf die Baustelle zu liefern bzw. liefern zu lassen. Es können bauseitig keine größeren Lagerflächen zur Verfügung gestellt werden.
Die damit einhergehende Erschwernis und entstehende Mehrkosten sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Fenster, Außentüren
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Rollladenarbeiten 1Vorleistung und Planung
Siehe ZTV Fenster, Außentüren.
Der AN unterbreitet dem AG ein gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen.
2Ausführung und Konstruktion
2.1Allgemeine Hinweise
Alle Konstruktionen sind so auszulegen, dass sie nur geringstmöglicher Wartung bedürfen. Im Wartungs- und Reparaturfall muss bei technischer Machbarkeit ein Zugang zu Behang und Antrieb von innen möglich sein, ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, Hubsteiger oder einem Fassadengerüst.
Türen neben Fensterelementen erhalten ein generell separat zu betätigendes Rollladen- bzw. Sonnenschutzelement in Breite des Türelementes. Mehrflügelige Türanlagen erhalten einen separat angesteuerten und angetriebenen Behang je Türflügel, soweit an anderer Stelle nichts Abweichendes angegeben ist.
2.2Rollläden
Rollläden und Jalousien müssen der Lebensdauerklasse 2 nach DIN EN 13659/DIN EN 13561 entsprechen. Mechanisch betätigte Rollläden sind für Bedienkräfte entsprechend Klasse 2 nach EN 13659, Punkt 6, auszulegen.
2.3Steuerung motorisch betriebener Behänge
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, ist die Lieferung der Steuerung bei elektrisch angetriebenen Sonnenschutzvorrichtungen Sache des AN. Im Zuge der Werkplanung sind mit dem AG Abstimmungen über mögliche Gruppensteuerungen (Schaltgruppen) zu treffen, z. B. raumweise Gruppierung, Gruppierung nach Himmelsrichtungen.
Dem AG ist nicht bekannt, ob die vom AN angebotenen motorisch betriebenen Sonnen- und Blendschutzanlagen Motorsteuergeräte oder Aktoren benötigen. Sofern das vom AN angebotene System solche separaten Komponenten benötigt, rechnet der AN die Preise hierfür in sein Angebot für die Behänge ein.
Für Außenjalousieanlagen sind generell kombinierte Sonnenstands-, Wind- und Regenwächter vorzusehen.
Bestandteil der Leistung AN ist die Erstinbetriebnahme der Sonnenschutzanlage. Hierzu zählt die Überprüfung der Funktion gemeinsam mit dem Gewerk GLT. Weiterhin hat eine Einweisung des vom AG zu benennenden Systemverantwortlichen in die Systemkonfiguration und Bedienung der Anlage zu erfolgen.
2.4Schnittstellen bei der Montage
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend festgelegt, sollen folgende Schnittstellendefinitionen für die Montage gelten:
Rollladenkästen für Vorbaurollläden vorbereitet für die AUfnahme von Putzträgerplatten und Dämmplatten durch Gewerk WDVS AN,
Abdeckung der Revisionsöffnung Einbaukästen AN,
Unterkonstruktion für Außenjalousien AN,
Blende vor Sonnenschutz in WDVS AG,
Sichtblende sichtbar AN,
Führungsschienen AN,
Bohrungen/Durchführungen Fenster AN,
Bohrungen/Durchführungen Außenwand massiv AN,
Winddichte Abdeckung von Durchführungen AN,
Behang/Abschlussschiene/Panzer etc. AN.
Bei elektrisch angetriebenen Behängen sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend festgelegt, folgende Schnittstellendefinitionen gelten:
Verkabelung von Behangmotor durch die Fassade bis zum
Anschluss-/Übergabepunkt (z. B. Motorsteuereinheit)
mit Gewerk ELT AN,
Zentralsteuerung/-unterzentralen AN,
Wetterstation (u. a. mit Wind-, Regen-, Sonnenwächter) AN,
Motorsteuergeräte, Relais AN,
Aufklemmmen von Motorsteuergeräten und Relais AN,
ggf. Koppelelemente für GLT AG,
Schaltplanerstellung AN,
Raumtaster (Schalterprogrammwie Gebäude) AG,
Kabelanschlusspeitsche mit Kupplung AN,
Übergabestecker für Anschlusspeitsche AN,
230-V-Zuführung an Behänge bis Übergabepunkt im Raum AG,
Steuerkabel zu den Anschlussleitungen der Behänge
(Kabel durch Fassade) bis Übergabepunkt, ohne Stecker AG,
Kabel und -wege im Gebäude AN,
Erstinbetriebnahme AN,
Erstprogrammierung, Einweisung für den AG AN.
3Materialanlieferung und Materiallagerung
Auf Grund eingeschränkter Platzverhältnisse auf der Baustelle, kann es erforderlich werden, Material tagesaktuell auf die Baustelle zu liefern bzw. liefern zu lassen. Es können bauseitig keine größeren Lagerflächen zur Verfügung gestellt werden.
Die damit einhergehende Erschwernis und entstehende Mehrkosten sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Rollladenarbeiten
01 Fensterarbeiten
01
Fensterarbeiten
Windzone 1 Angaben zur Windzone:
Windzone 1.
Windzone 1
Kalkulationshinweis zu Fensterarbeiten Kalkulationshinweis zu Fensterarbeiten
Für alle anbei beschriebenen Fensterelemente sind vom AN Aufmasse vor Ort zu nehmen, sowie Werkstatt- und Montagepläne zu erstellen und vorzulegen. Fertigung und Einbau erfolgen erst nach Freigabe der WuM-Pläne durch die Bauüberwachung. Geprüft wird dabei die Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
Alle hier beschriebenen Leistungen verstehen sich inkl. Lieferung und Montage. Für den Einbau wird bauseits (Gerüstbauer) ein Arbeitsgerüst gestellt Lastklasse 3, Breitenklasse W06. Seitens der Rohbaufirma ist ein Kran vor Ort, der gegen Verrechnung beim Rohbauer für die Montagearbeiten mitverwendet werden kann. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist davon auszugehen, dass der separate Einsatz eines Autokrans nicht möglich ist (siehe hierzu den beigelegten Baustelleneinrichtungsplan). Alle Angaben, soweit in den Einzelpositionen nicht ausdrücklich anders beschrieben.
Vorab ist mit dem Gerüstbauer eigenverantwortlich zu klären, ob große Fensteranlagen durch das Fassadengerüst eingebracht werden können oder mehrteilig herzustellen sind.
Fenster
Die Fenster werden gemäß der Wärmeschutzverordnung und Wärmeschutznachweis (Schall- und Wärmeschutz) nach DIN ausgeführt. Erhöhter Schallschutz. Doppeldichtungssystem in flächenversetzter Ausführung.
Kunststofffenster Profilfarbe Farbe innen weiß und außen weiß.
Die Fensterflügel oder die Fensterflügeltüren werden mit Dreh-Kipp-Beschlag ausgeführt.
Fenster mit 3-fach-Isolierverglasung,
Kunststofffenster (Untergeschosse): Uw = 1,30 W/m2K,
Herstellerangabe für das Gesamtfenster (Rahmen inklusive Verglasung), Gesamtenergiedurchlassgrad g = 60 %.
Aluminiumeingangselemente (Pfosten-Riegel):
Uw = 0,85 W/m2K, Herstellerangabe für das Gesamtfenster (Rahmen inklusive Verglasung), Gesamtenergiedurchlassgrad
g = 50 %.
Kunststofffenster und Fenstertüren: Uw = 0,80 W/m2K, Herstellerangabe für das Gesamtfenster (Rahmen inklusive Verglasung), Gesamtenergiedurchlassgrad g = 50 %.
Fenster nach Angabe in der Einzelposition 1-, 2- oder 3-teilig (senkrecht geteilt), bzw. senkrecht und waagerecht geteilt. Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig mit WDVS, Befestigungsuntergrund Mauerwerk HLZ oder Beton (siehe Architekten-Ausführungsplan), bauphysikalische Anforderungen: bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 34 dB (oder höher, siehe Angabe in der Einzelposition), Einbruchhemmung DIN EN 1627, Alle Fenster im EG Widerstandsklasse RC2N, im Keller und in den oberen Geschossen ohne Widerstandsklasse.
Rahmen aus Kunststoff
"Alle Kunststoff Oberflächen außen Basaltgrau RAL 7016 = dies betrifft die Außenseiten der Fensterrahmen und Flügeln, der Rollladenführungsschienen sowie der Fensterbänke außen. Die Befestigung des Rahmens mit Rahmendübeln / Fensterbauschrauben, Fenster mit transparenten/transluzenten Füllungen, aus Isolierglas. Teilweise sind innenseitig Elemente in VSG als absturzsichernde Verglasung vorzusehen. UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1.
Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet, oder aus Aluminium, Oberfläche eloxiert, (Edelstahl oder Alu nach Bemusterung), als Drehflügelbeschlag einbohrbar, für Fenster und Fenstertür aus Holz-Aluminium, Eingriffbedienung, mit Kantengetriebe, aus verzinktem Stahl, sichtbare Teile mit Kunststoffkappen abdecken, 3-seitig verriegelbar, mit Griff, ggfls. mit Türschnäpper.
Vorgerichtet für nachfolgend beschriebene Sonnenschutzanlage,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägnierten Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff, Beanspruchungsgruppe 1 DIN 18542, umlaufend,
Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff (zulässige Gesamtverformung mind. 12,5 %), umlaufend, Dämmebene vollständig ausfüllen.
Innen sind ausschließlich helle Fensteranschlussbänder mit unauffälliger Beschriftung zu verwenden, um ein Durchschimmern zu verhindern, da Decken und teilweise Stb-Wände nur eine dünne Spachtelung erhalten.
Der Diffusionswiderstand gegen Wasserdampf muss an der raumseitigen Abdichtung höher sein als an der außenseitigen Abdichtung. Die Laibungen sind bauseits (Rohbau) geglättet. Vor Einbringen der Abdichtung ist dies zu prüfen und ein Versäumnis notfalls dem AG mitzuteilen. Der Hohlraum zwischen Bauteil und Fensterrahmen ist vollständig zu dämmen. Eine wetterseitige Abdichtung zwischen Bauteil und Wand ist erforderlich und durch ein vorkomprimiertes Dichtband herzustellen. Sie ist so auszuführen, dass ein unkontrollierter Eintritt von Regenwasser verhindert wird.
Blendrahmenverbreiterung für Fenster, seitlich einseitig, aus Holz, Ausführung thermisch getrennt, soweit erforderlich: Abdichtung der Anschlussfuge im Außenbereich durch bauseitiges WDVS mit Überstand mind. 3,0 cm auf Rahmenprofil.
Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung.
Fensterbänke außen
Fensterbänke außen in Leichtmetall, pulverbeschichtet in Basaltgrau, Anschluss seitlich in WDVS, Überstand vorne 4 cm über WDVS.
Rolladen
Fenster und Fenstertüren in den Wohngeschossen erhalten Vorbaurollladenkästen in Aluminium, vorbereitet für Integration in bauseitige WDVS-Arbeiten. Alle Rollläden erhalten eine Aufschubsicherung. Die Rolladenkastendeckel erfüllen die Anforderungen der GEG 2020. Behangstäbe schallreduzierend gelagert.
Herstellerangabe Sonnenschutz mit Fc = 0,30 (Rollläden zu 3frasl;4 geschlossen).
inkl. Rolladenkasten (siehe Detailzeichnung) und Deckel
Farbe Rollladen: Voraussichtlich Lichtgrau
Antrieb: Elektro, vorgerichtet für Anschluss an bauseitige Elektro-Anschlußverkabelung.
Fenster im Treppenhaus und allgemeinen Flurbereichen erhalten keinen Sonnenschutz.
Hinweis:
Der Rolladen-Panzer ist nicht zu folieren.
Bei Farbton "anthrazit" ist, sofern nichts anderes ausdrücklich genannt ist, der Farbton DB 703 gemeint.
Kalkulationshinweis zu Fensterarbeiten
Kalkulationshinweis zu Fenstertypen Kalkulationshinweis zu Fenstertypen
In der Fenstertypenliste
- Plantypenliste, FE_02_Fenstertypen.
sind die verschiedenen Einbausituation dargestellt. Soweit nicht anders beschrieben beschränken sich die zu kalkulierenden Elemente auf die in den Positionen beschriebenen Produkte sowie den dazugehörigen Nebenleistungen.
Beispiel:
- in der Position beschrieben: Fensterelement
Inklusive: Schrauben, Kompriband, Dichtband, Klebemittel, etc.
Nicht inklusive: WDVS-Dämm-Material, Gips-Kartonplatten, Trägerplatten, Holzbauteile, etc.
Folgende besondere Schnittstellendefinitionen gelten für diese Fenstertypen. Inklusive sind (Lieferung, Einbau, mit allen Nebenleistungen):
Typ 01:
- Dämmplatte PUR zwischen Rolladenkasten und
Rahmenerhöhung, Dicke ca. 1,5 cm
- Kantenschutzprofil in Rolladenkasten integriert
- Rahmenerhöhung (Sturzbereich)
Typ 02:
- Dämmplatte PUR zwischen Rolladenkasten und
Rahmenerhöhung, Dicke ca. 4,0 cm
- Kantenschutzprofil in Rolladenkasten integriert
- Rahmenerhöhung (Sturzbereich)
Typ 09:
- Rahmenerhöhung (Sturzbereich)
Kalkulationshinweis zu Fenstertypen
01.01 Haus A
01.01
Haus A
01.02 Haus B
01.02
Haus B
01.03 Haus C
01.03
Haus C
01.04 Haus D
01.04
Haus D
01.05 Tiefgarage
01.05
Tiefgarage
02 Zulage Winterbaumaßnahmen
02
Zulage Winterbaumaßnahmen
Kalkulationshinweis zu Winterbaumaßnahmen Ein Teil der in vorliegendem LV beschriebenen Fenster wird in winterlichen Monaten einzubauen sein. Die im Folgenden aufgeführte Zulageposition ist als Ausgleich für dafür erforderlichen Mehraufwand vorgesehen, z.B.
- anderes Material (z.B. Schäume, Kleber, etc.)
- Schutzmaßnahmen (z.B. Abdecken mit Folie vor Feuchtigkeit, Schnee, Wind, etc.)
- Erwärmung (z.B. vorwärmen mit Heizlüfter, etc.)
- persönliche Erschwernisse (z.B. Arbeiten bei Kälte, etc.)
- u.a.
Die Zulageposition kann abgerechnet werden, wenn winterliche
Verhältnisse vorliegen. Erforderlich ist als Nachweis ein tagesaktueller Ausdruck (z.B. aus dem Internet) der Wetterverhältnisse, ein Übersichtsplan mit Zuordnung Einbau Fenster, Datum, und Abstimmung/Freigabe durch die Bauleitung, sowie tagesaktueller Übergabe der Infos zwecks synchrone Übernahme in das Bautagebuch.
Kalkulationshinweis zu Winterbaumaßnahmen
02.__.__.0010 Zulage Winterbaumaßnahme Fenster unter 1,00 m2 Zulageposition zu vorbeschriebenen Fensterpositionen bei Fenstern mit einer Größe unter 1,00 m2 (gemessen an Außenkante Fensterrahmen) für Erschwernisse und Zusatzmaßnahmen in Folge von Winterbaumaßnahmen.
02.__.__.0010
Zulage Winterbaumaßnahme Fenster unter 1,00 m2
M
1,00
St
02.__.__.0020 Zulage Winterbaumaßnahme Fenster zwischen 1,00m2 bis
2,00m2 Zulageposition zu vorbeschriebenen Fensterpositionen bei Fenstern mit einer Größe zwischen 1,00m2 bis 2,00m2 (gemessen an Außenkante Fensterrahmen) für Erschwernisse und Zusatzmaßnahmen in Folge von Winterbaumaßnahmen.
02.__.__.0020
Zulage Winterbaumaßnahme Fenster zwischen 1,00m2 bis
2,00m2
M
1,00
St
02.__.__.0030 Zulage Winterbaumaßnahme Fenster zwischen 2,00m2 bis
3,00m2 Zulageposition zu vorbeschriebenen Fensterpositionen bei Fenstern mit einer Größe zwischen 2,00m2 bis 3,00m2 (gemessen an Außenkante Fensterrahmen) für Erschwernisse und Zusatzmaßnahmen in Folge von Winterbaumaßnahmen.
02.__.__.0030
Zulage Winterbaumaßnahme Fenster zwischen 2,00m2 bis
3,00m2
M
1,00
St
02.__.__.0040 Zulage Winterbaumaßnahme Fenster zwischen 3,00m2 bis
4,00m2 Zulageposition zu vorbeschriebenen Fensterpositionen bei Fenstern mit einer Größe zwischen 3,00m2 bis 4,00m2 (gemessen an Außenkante Fensterrahmen) für Erschwernisse und Zusatzmaßnahmen in Folge von Winterbaumaßnahmen.
02.__.__.0040
Zulage Winterbaumaßnahme Fenster zwischen 3,00m2 bis
4,00m2
M
1,00
St
02.__.__.0050 Zulage Winterbaumaßnahme Fenster zwischen 4,00m2 bis
5,00m2 Zulageposition zu vorbeschriebenen Fensterpositionen bei Fenstern mit einer Größe zwischen 4,00m2 bis 5,00m2 (gemessen an Außenkante Fensterrahmen) für Erschwernisse und Zusatzmaßnahmen in Folge von Winterbaumaßnahmen.
02.__.__.0050
Zulage Winterbaumaßnahme Fenster zwischen 4,00m2 bis
5,00m2
M
1,00
St
02.__.__.0060 Zulage Winterbaumaßnahme Fenster zwischen 5,00m2 bis
10,00m2 Zulageposition zu vorbeschriebenen Fensterpositionen bei Fenstern mit einer Größe zwischen 5,00m2 bis 10,00m2 (gemessen an Außenkante Fensterrahmen) für Erschwernisse und Zusatzmaßnahmen in Folge von Winterbaumaßnahmen
02.__.__.0060
Zulage Winterbaumaßnahme Fenster zwischen 5,00m2 bis
10,00m2
M
1,00
St
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